Richtlinie betreffend Interessenkonflikte

Richtlinie betreffend
Interessenkonflikte
Globale Richtlinie von Novartis
1. September 2015
Version GIC 101.V1.DE
Einleitung
1.1
Zweck
Novartis hat sich dazu verpflichtet, ihre Geschäfte so zu führen, dass das geschäftliche
Urteilsvermögen und die Entscheidungsfindung der Mitarbeitenden nicht ungebührlich
durch persönliche Interessen beeinflusst werden.
In Situationen, in denen die persönlichen Interessen von Mitarbeitenden deren
Entscheidungen bei Novartis beeinflussen oder möglicherweise oder der
Wahrnehmung nach beeinflussen könnten, ergibt sich ein Interessenkonflikt.
In dieser Richtlinie werden die relevanten Grundsätze und Regeln für die Vermeidung
von und den Umgang mit Interessenkonflikten dargelegt und erklärt, wie diese
Grundsätze und Regeln umzusetzen sind.
1.2
Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden*.
Diese Richtlinie enthält die globalen Standards von Novartis. In Ländern, in denen
strengere Gesetze und Vorschriften gelten, ersetzen diese die in dieser Richtlinie
festgelegten Grundsätze.
Diese Richtlinie tritt am 1. September 2015 in Kraft und muss von allen
Konzerngesellschaften von Novartis umgesetzt werden. Sie ersetzt die frühere Fassung
der Richtlinie betreffend Interessenkonflikte vom 1. Januar 2007.
*Geschäftsleitungsmitglieder, leitende Angestellte und Mitarbeitende der Novartis AG
und von deren Konzerngesellschaften
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2.
Grundsätze und Regeln
2.1
Grundsätze
und Regeln
Mitarbeitende müssen verstehen, wann sich ein Interessenkonflikt ergeben kann
Interessenkonflikte ergeben sich, wenn ein Mitarbeitender seine persönlichen
Interessen vor die Interessen von Novartis stellt und diese persönlichen Interessen
das geschäftliche Urteilsvermögen, Entscheidungen oder Handlungen des
betreffenden Mitarbeitenden ungebührlich beeinflussen. Solche Situationen könnten
zum Beispiel im Zusammenhang mit nahestehenden Personen gemäss
nachstehender Definition oder Freunden entstehen. Angesichts eines
Interessenkonfliktes für Novartis objektive Urteile zu fällen, Entscheidungen zu
treffen oder Handlungen zu vollziehen, kann schwierig sein und sogar mit
rechtlichen und regulatorischen Konsequenzen verbunden sein.
Novartis legt den Begriff „Interessenkonflikt“ breit aus: tatsächliche
Interessenkonflikte (der Mitarbeitende erlebt einen echten, real bestehenden
Konflikt); potenzielle Interessenkonflikte (der Mitarbeitende befindet sich in einer
Situation oder könnte sich in einer Situation befinden, die zu einem Konflikt führen
könnte); und wahrgenommene Interessenkonflikte (der Mitarbeitende befindet sich
in einer Situation oder könnte sich in einer Situation befinden, die als Konflikt
erscheint, auch wenn dies nicht der Fall ist).
Beispiele für Situationen, in denen es zu Interessenkonflikten kommen kann, sind
unter anderem persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz (z. B. eine nahestehende
Person einzustellen oder ihr vorgesetzt zu sein), externe Mandate (z. B. im
Verwaltungsrat oder im Wissenschaftlichen Beirat eines Wettbewerbers von Novartis
tätig zu sein), externe Beschäftigungen (z. B. eine Nebenbeschäftigung bei einem
Kunden, Lieferanten oder Wettbewerber von Novartis zu haben), persönliche
finanzielle Interessen zu verfolgen (z. B. eine substanzielle Beteiligung an einem
Lieferanten von Novartis zu halten und gleichzeitig bei Novartis in einer Position zu
sein, diesem Lieferanten Geschäfte von Novartis verschaffen zu können) sowie die
Annahme von Honoraren, Provisionen, Rabatten, Geschenken, Unterhaltungs- oder
Dienstleistungen (z. B. die Annahme von Bargeld von einem Geschäftspartner von
Novartis).
Von Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie erkennen, wann bei Ihnen ein
Interessenkonflikt besteht oder potenziell bestehen oder wahrgenommen werden
könnte. Mitarbeitende sollten sich an ihren Vorgesetzten wenden, falls sie nicht
sicher sind, in welchen Situationen ein Interessenkonflikt entstehen könnte.
Definitionen
Referenzen
„Nahestehende Personen“ sind Familienmitglieder des Mitarbeitenden, Personen, zu
denen er eine intime Beziehung unterhält, und Personen, die im selben Haushalt leben
wie der Mitarbeitende.
Regelmässig aktualisierte Beispiele für Interessenkonflikte finden Sie hier:
http://conflictsofinterest.novartis.net
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2.2
Grundsätze
und Regeln
Mitarbeitende sollten Interessenkonflikte nach Möglichkeit vermeiden
Im Rahmen ihrer Anstellung bei Novartis sind Mitarbeitende vertraglich zur Loyalität
gegenüber Novartis verpflichtet. Dementsprechend sollten Mitarbeitende
Interessenkonflikte mit Novartis nach Möglichkeit vermeiden. Bestimmte
Interessenkonflikte stellen jedoch ein besonders hohes Risiko für den Ruf oder die
Geschäftsinteressen von Novartis dar; Mitarbeitende müssen diese unbedingt
vermeiden (siehe Tabelle 4.1 im Anhang).
Novartis respektiert die Rechte und Entscheidungen von Mitarbeitenden und
beabsichtigt nicht, sich in deren Privatleben einzumischen. Dass Mitarbeitende
Interessenkonflikte vermeiden, spielt jedoch eine wichtige Rolle für die Integrität und
Nachhaltigkeit unseres Geschäfts und fördert das Vertrauen und die Unterstützung
unter Kollegen und wichtigen Anspruchsgruppen.
Definitionen
2.3
Grundsätze
und Regeln
Einen Interessenkonflikt zu „vermeiden“ bedeutet, dass Mitarbeitende so entscheiden
oder handeln, dass von vornherein sichergestellt ist, dass kein Interessenkonflikt
eintritt und auch nicht potenziell eintreten könnte.
Mitarbeitende müssen Interessenkonflikte offenlegen
Novartis versteht, dass es nicht immer möglich oder praktikabel ist, einen
Interessenkonflikt zu vermeiden. Ein Mitarbeitender, der einen Interessenkonflikt
nicht vermeidet oder nicht vermeiden kann, muss diesen offenlegen.
Einen Interessenkonflikt zu haben, ist noch kein Fehler. Er kann jedoch zu einem
Problem oder sogar einer Rechtsangelegenheit werden, falls ein Mitarbeitender
versucht, das Ergebnis von Geschäften zur Erzielung eines direkten oder indirekten
persönlichen Nutzens zu beeinflussen. Darum ist Transparenz in Form von
Offenlegung unverzichtbar und hilft die Integrität und den Ruf von Novartis und des
Mitarbeitenden zu schützen.
Mitarbeitende müssen Interessenkonflikte gegenüber ihrem Vorgesetzten offenlegen.
Die Offenlegung muss erfolgen, sobald der Mitarbeitende erkennt, dass ein
Interessenkonflikt bestehen könnte, und wann immer möglich, bevor der
Mitarbeitende sich an der betreffenden Handlung beteiligt.
Insbesondere neu eingestellte Mitarbeitende müssen alle Interessenkonflikte mit
Novartis bereits während des Einstellungsverfahrens offenlegen, damit diese mit
dem einstellenden Manager besprochen werden können.
Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Mitarbeitenden sollte immer der
Ausgangspunkt sein, wenn ein Interessenkonflikt offengelegt werden muss.
Mitarbeitende müssen jedoch auch das Standardformular für die Offenlegung von
Interessenkonflikten an ihren Vorgesetzte/n einreichen (oder das Onlinesystem für die
Offenlegung von Interessenkonflikten nutzen, sofern ein solches vorhanden ist), um
sicherzustellen, dass die Offenlegung dokumentiert wird.
Geschäfte sind dynamisch, und wenn sich die Umstände ändern, kann es sein, dass
bestehende Offenlegungen nicht mehr zutreffen oder nicht mehr vollständig sind. In
einem solchen Fall muss der betreffende Mitarbeitende den Interessenkonflikt erneut
offenlegen.
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Definitionen
„Offenlegung“ bezieht sich auf die Preisgabe der Existenz, der Art und aller
relevanten Fakten eines Interessenkonfliktes gegenüber dem Vorgesetzten des
Mitarbeitenden.
„Vorgesetzter“ bezieht sich auf den Operational Manager, der für die Arbeit des
Mitarbeitenden unter geschäftsrelevanten und operativen Gesichtspunkten
verantwortlich ist.
„Neu eingestellte Mitarbeitende“ bezieht sich auf (1) erstmalig bei einer
Konzerngesellschaft von Novartis eingestellte Mitarbeitende und (2) auf
Mitarbeitende, die intern zwischen Konzerngesellschaften von Novartis gewechselt
sind und bei denen zwischen den Dienstzeiten eine beliebig lange Pause bestanden
hat.
Referenzen
Das Standardformular für die Offenlegung von Interessenkonflikten finden Sie hier:
http://conflictsofinterest.novartis.net
Mitglieder der oberen Managementebene von Novartis (CEG-Mitglieder) sollten
ausserdem den CEG-Leitfaden für externe Mandate unter
http://hr.compassplus.novartis.net/Pages/InformationItem.aspx?newid=1385 zu
Rate ziehen.
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2.4
Grundsätze
und Regeln
Vorgesetzte müssen den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten sicherstellen
Eine Offenlegung schafft Transparenz in Bezug auf die mit tatsächlichen,
potenziellen oder wahrgenommenen Interessenkonflikten für Novartis verbundenen
Risiken. Die Offenlegung ist ein notwendiger Teil der Risikominderung, ist alleine
aber nicht ausreichend. In dieser Richtlinie gehen wir daher auch auf den Umgang
mit Interessenkonflikten ein.
Für den korrekten Umgang mit einem Interessenkonflikt ist der Vorgesetzte
verantwortlich. Insbesondere erwartet Novartis von Vorgesetzten folgende
Vorgehensweise:

Vertrauliche und vorurteilsfreie Behandlung der vom Mitarbeitenden
offengelegten Informationen

Gerechte Bewertung der vom Mitarbeitenden offengelegten Situation, die den
Interessenkonflikt darstellt, einschliesslich der damit verbundenen Risiken für
die Geschäftsinteressen und den Ruf von Novartis

Gegebenenfalls Konsultation des Leiters der Unternehmensfunktion
(Functional Manager), in welcher der Mitarbeitende tätig ist, sowie
Konsultation unterstützender Funktionen, einschliesslich der Abteilungen
Legal, HR und Integrity & Compliance

Treffen einer pragmatischen Entscheidung, wie mit dem Interessenkonflikt
umgegangen werden soll, sodass die Risiken für Novartis minimiert und die
persönlichen Interessen des Mitarbeitenden so weit wie möglich gewahrt
werden

Kommunikation der Entscheidung und ihrer Begründung an den
Mitarbeitenden und Nachverfolgung, um sicherzustellen, dass der
Mitarbeitende sich an die Vorgaben hält

Dokumentation der Entscheidung mittels des Standardformulars für die
Offenlegung von Interessenkonflikten und Aushändigung einer Kopie an den
Mitarbeitenden (oder Nutzung des lokalen Onlinesystems für die Offenlegung
von Interessenkonflikten)
Viele Situationen, in denen Interessenkonflikte bestehen, lassen sich ganz einfach
und für beide Seiten annehmbar lösen; ein vorausschauender, offener Dialog
zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden ist die Voraussetzung für ein solches
Ergebnis.
Definitionen
Referenzen
„Umgang mit einem Interessenkonflikt“ bezieht sich auf den Prozess der
Identifizierung eines Interessenkonfliktes und die Umsetzung von Strategien und
Praktiken zur Minimierung der mit dem offengelegten Interessenkonflikt
verbundenen Risiken. Beispiel: Falls die Ehegattin eines Mitarbeitenden eine leitende
Angestellte bei einem potenziellen Lieferanten von Novartis ist, kann der Vorgesetzte
des Mitarbeitenden entscheiden, dass sich potenzielle Risiken für die
Geschäftsinteressen und den Ruf von Novartis am besten dadurch mindern lassen,
dass der Mitarbeitende keine Rolle übernehmen darf, in der er Entscheidungen
bezüglich der Tätigkeiten dieses Lieferanten treffen oder beeinflussen kann.
Vorgesetzte werden aufgefordert, ihren HR Business Partner oder Compliance Officer
(http://complianceofficers.novartis.net/Pages/default.aspx) zu konsultieren, falls sie
unsicher sind, wie ein Interessenkonflikt zu bewerten und wie damit umzugehen ist.
Siehe auch Tabelle 4.2 im Anhang.
Hilfsmittel für die Bewertung und Minderung von mit Interessenkonflikten
verbundenen Risiken finden Sie hier: http://conflictsofinterest.novartis.net
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3.
Umsetzung
3.1
Schulungen und Bewusstsein
Die Mitarbeitenden müssen sich mit dieser Richtlinie vertraut machen und an den
regelmässig stattfindenden Schulungen teilnehmen. Vorgesetzte sind darüber hinaus
bezüglich ihrer spezifischen Verantwortung für die Bewertung und den effektiven
Umgang mit Interessenkonflikten zu schulen.
3.2
Meldung von möglichem Fehlverhalten/Schutz vor Vergeltungsmassnahmen
Alle Mitarbeitenden, die von einer möglichen Verletzung geltender Gesetze oder dieser
Richtlinie erfahren, müssen diese Vermutung unverzüglich in Einklang mit dem
Abschnitt „Meldung von potenziellem Fehlverhalten“ des Novartis Verhaltenskodex
melden.
Siehe http://www.novartis.net/Pages/CodeOfConduct/Index.aspx
Mitarbeitende, die potenzielles Fehlverhalten melden oder die Informationen hierzu
liefern oder anderweitig zu einer Überprüfung oder Untersuchung potenziellen
Fehlverhaltens beitragen, werden vor Vergeltungsmassnahmen geschützt.
3.3
Verstösse gegen diese Richtlinie
Verstösse gegen diese Richtlinie werden nicht toleriert und können
Disziplinarmassnahmen und weitere Schritte bis hin zur Kündigung des
Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.
3.4
Verantwortung und Umsetzung
Alle Vorgesetzten von Novartis sind für die Einhaltung dieser Richtlinie in ihrem
funktionalen Verantwortungsbereich verantwortlich. Sie müssen mit gutem Beispiel
vorangehen und die Mitarbeitenden, die an sie berichten, beraten und anleiten.
Alle Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, sich an die Grundsätze und Regeln
dieser Richtlinie zu halten.
HR ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Interessenkonflikte bei neu
eingestellten Mitarbeitenden während des Einstellungsverfahrens offengelegt werden.
Der Eigner dieser Richtlinie betreffend Interessenkonflikte ist Group Integrity &
Compliance.
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4.
Anhang
Tabelle 4.1 Mit hohem Risiko verbundene Interessenkonflikte, die Mitarbeitende vermeiden bzw.
die ausgeräumt werden müssen
Art des Konflikts
Was zu vermeiden oder auszuräumen ist
Persönliche
Beziehungen am
Arbeitsplatz
Mitarbeitende dürfen nicht:
 in überwachender, untergeordneter oder kontrollierender Funktion
gegenüber nahestehenden Personen tätig sein (z. B. indem sie Einfluss auf
deren Anstellungsbedingungen haben)
 an Einstellungsentscheidungen bezüglich nahestehender Personen beteiligt
sein (einschliesslich interner/externer Einstellungen und interner
Versetzungen)
Externe
Beschäftigung,
einschliesslich
Arbeitsverhältnisse
Mitarbeitende dürfen keine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit ausüben für
 Geschäftspartner oder Wettbewerber von Novartis, sofern dies nicht einem
Geschäftszweck von Novartis dient oder das geschäftliche Urteilsvermögen
des Mitarbeitenden tatsächlich oder der Wahrnehmung nach nicht
beeinflusst
 jegliche sonstigen Personen oder Unternehmen, falls dies ihre Leistung bei
Novartis beeinträchtigt
Persönliche
finanzielle Interessen
Mitarbeitende dürfen nicht:
 Beteiligungen ab einschliesslich 1 Prozent an Unternehmen besitzen, die
mit Novartis in Wettbewerb stehen oder Geschäfte tätigen
 für Novartis Geschäfte mit juristischen Personen tätigen, an denen sie eine
substanzielle Beteiligung innehaben oder zu denen sie eine substanzielle
Verbindung haben
 als Beauftragter oder Berater einer staatlichen Stelle mit Regulierungsoder Überwachungsbefugnis gegenüber Novartis fungieren
Beziehungen zu
Geschäftspartnern
und Wettbewerbern
Geschenke,
Bewirtung, Reisen,
Unterhaltung*
Mitarbeitende dürfen weder direkt noch indirekt Folgendes von
Geschäftspartnern oder Wettbewerbern von Novartis fordern oder
annehmen:
 Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalente (z. B. Aktien, Gutscheine, Rabatte,
die nicht auf einer Tarifvereinbarung beruhen etc.); dies bezieht aktuelle
und potenzielle Geschäftspartner oder Wettbewerber ein
 Geschenke; falls trotzdem ein Geschenk empfangen wird, muss dieses
zurückgegeben werden, falls es das geschäftliche Urteilsvermögen des
Mitarbeitenden tatsächlich oder der Wahrnehmung nach beeinflusst
 Bewirtung, Reisen oder Unterhaltung, sofern diese nicht vorrangig einem
Geschäftszweck von Novartis dienen, in Anwesenheit eines Vertreters des
diese Leistungen bereitstellenden Unternehmens stattfinden und das
Urteilsvermögen des Mitarbeitenden nicht tatsächlich oder der
Wahrnehmung nach beeinflussen. Für die Annahme einer über den
üblichen Rahmen hinausgehenden Unterhaltung ist die Genehmigung des
Vorgesetzten erforderlich
Honorare,
Provisionen,
Dienstleistungen und
andere Gefälligkeiten
Mitarbeitende dürfen weder direkt noch indirekt
 Honorare, Provisionen, Dienstleistungen oder andere Gefälligkeiten von
aktuellen oder potenziellen Geschäftspartnern oder Wettbewerbern von
Novartis fordern oder annehmen
*Der Country President (in Ländern ohne Country President, der für dieses Land verantwortliche Regionoder Cluster Head) kann, ergänzend zu dieser Richtlinie, zusätzliche Regelungen erstellen (z.B. das Verbot
der Annahme von Mahlzeiten durch Geschäftspartner oder Konkurrenten, das Festlegen von
Ausgabeobergrenzen für Reisen, usw.).
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Tabelle 4.2 Ansprechpartner bei Interessenkonflikten
Art des Konflikts
Weitere Ansprechpartner
Persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz
HR Business Partner
Externe Mandate**
Externe Beschäftigung, einschliesslich Arbeitsverhältnisse
Persönliche finanzielle Interessen
Compliance Officer
Beziehungen zu Geschäftspartnern und Wettbewerbern
Geschenke, Bewirtung, Reisen, Unterhaltung
Honorare, Provisionen, Dienstleistungen und andere
Gefälligkeiten
Andere Situationen
Compliance Officer
** Mitglieder der oberen Managementebene von Novartis (CEG-Mitglieder) sollten ausserdem den CEGLeitfaden für externe Mandate unter
http://hr.compassplus.novartis.net/Pages/InformationItem.aspx?newid=1385 zu Rate ziehen.
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