Urkundenrolle Nr. /2015 Verhandelt zu Lilienthal, Kreis Osterholz, am …………………….. 2015 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Enno F.W. Hartmann mit dem Amtssitz zu Lilienthal, erschien heute: Herr / Frau ... geb…. geb. am ... in …, wohnhaft ... - nachstehend auch „Vollmachtgeber“ genannt - dem Notar zur Person ausgewiesen durch: gültigen Bundespersonalausweis Der Notar fragte, ob er oder einer seiner Partner mit der vorliegenden Angelegenheit bereits außerhalb der notariellen Amtstätigkeit vorbefasst war (§ 3 Abs.1 Nr.7 BeurkG); dieses wurde verneint. Auf Grund des persönlichen Eindrucks und einer ausführlichen Unterhaltung hat sich der Notar von der vollen Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überzeugt. Dieser erklärte zu notariellem Protokoll sodann folgende General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Ich erteile hiermit meinem Ehemann/ meiner Ehefrau ..., geb. am ... in …, wohnhaft ... sowie meiner Tochter/ meinem Sohn ... geb. am ... in …, wohnhaft ... - nachstehend „Bevollmächtigte“ genannt – - und zwar jedem einzeln vollumfänglich bevollmächtigt – die nachstehenden Vollmachten. Der jeweilige Bevollmächtigte ist im Außenverhältnis jederzeit unbeschränkt bevollmächtigt. Im Innenverhältnis zum Vollmachtgeber soll jedoch gelten, dass der Bevollmächtigte nur dann an meiner Stelle handeln soll, wenn ich meine Rechte aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen kann oder will. Außerdem soll mein Kind nur dann anstelle meines Ehepartners handeln, wenn dieser die Vollmachten nicht selber wahrnehmen kann oder will. (..muss nicht, wird aber meist so gewünscht!) I.) Generalvollmacht: (Hinweis: Die Generalvollmacht können Sie einschränken, wenn bestimmte Bereiche – z.B. Verfügungen über Immobilien o.ä. – nicht umfasst sein sollen!) Der jeweilige Bevollmächtigte ist ermächtigt, für mich in gesetzlicher Weise ohne Einschränkung jede rechtlich bedeutsame Handlung vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden kann, und zwar mit denselben Wirkungen, wie wenn ich selbst gehandelt hätte. Die Vollmacht umfasst insbesondere (also in nicht abschließender Aufzählung) das Recht, 2 Urkunde des Notars Enno F.W. Hartmann, Sternwartestr.1, D-28865 LILIENTHAL mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, Firmen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozesshandlungen für mich vorzunehmen; bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern; alle Bankgeschäfte zu tätigen, wie z.B. Kredite aufzunehmen, Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen; dingliche Rechte jeglicher Art an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben. Der Bevollmächtigte ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. Die Vollmacht ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Bevollmächtigte ist jedoch berechtigt, für einzelne von ihm zu bestimmende Rechtsgeschäfte Untervollmacht zu erteilen. Bei mehreren Bevollmächtigten sind diese nicht berechtigt, die Vollmacht gegenüber einem Mitbevollmächtigten zu kündigen oder aufzuheben. (Eventuell, falls die Gefahr besteht, dass z.B. später nach einem Erbfall Geschwister des Bevollmächtigten Handlungen der Bevollmächtigten anfechten wollen:) Der Bevollmächtigte ist ausdrücklich auch berechtigt, Schenkungen (auch an sich selbst) vorzunehmen oder Übergabeverträge abzuschließen. Bei finanziellen Verfügungen unter Verwendung dieser Generalvollmacht schuldet er keine Auskünfte gegenüber Dritten (z.B. Erben, Pflichtteilsberechtigten oder mitbevollmächtigte Personen). Der Bevollmächtigte ist insbesondere nicht verpflichtet, späteren Erben des Vollmachtgebers gegenüber Auskünfte gem. §§662 ff., 675 ff. BGB o.ä. zu erteilen Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus, kann aber von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben jederzeit widerrufen werden. II.) Vorsorgevollmacht (Hinweis: Die Vorsorgevollmacht sollten Sie nicht einschränken, da alle Bereiche, für welche sie gelten soll, einzeln aufgeführt werden müssen !) Umfasst sind weiterhin auch die Rechte zur Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung i.S. von § 1906 Abs.1 BGB, vor allem bei der Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim, in einer geschlossenen Anstalt oder die Aufnahme in ein Krankenhaus; zur Entscheidung über freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen wie z.B. Bettgitter oder Gurte, Medikamente oder auf andere Weise (§ 1906 Abs.4 BGB); zu allen Erklärungen in Pflege- und Gesundheitsangelegenheiten, insbesondere zur Einwilligung in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff sowie in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gem. § 1906 Abs.3 BGB. Dies gilt auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme bzw. des Unterbleibens oder dem Abbruch der Maßnahme sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs.1 BGB). Hierbei sind die Bevollmächtigten auch befugt, Krankenunterlagen einzusehen und herauszuverlangen sowie alle Informationen durch die mich behandelnden Ärzte einzuholen. Diese sind von jeglicher Schweigepflicht befreit; zur Nichteinwilligung und zum Einwilligungswiderruf ärztlich angeordneter Maßnahmen im Zusammenhang mit nachstehender Patientenverfügung i.S. von § 1904 Abs.5 Satz 2 BGB. Die Vollmacht dient der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung und geht der Anordnung einer Betreuung vor. Für den Fall, dass ausnahmsweise gleichwohl eine gerichtliche Betreuungsanordnung gleich welchen Umfangs erfolgt, wünsche ich hiermit im Rahmen einer Betreuungsverfügung die Bestellung eines der Bevollmächtigten zum Betreuer. Die Bevollmächtigten unterliegen nicht den gesetzlichen Beschränkungen eines Betreuers. Untervollmacht darf für den Umfang der Vorsorgevollmacht nicht erteilt werden. 3 Urkunde des Notars Enno F.W. Hartmann, Sternwartestr.1, D-28865 LILIENTHAL III.) Für den Fall, dass ich infolge Alters, Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein sollte, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, bestimme ich die folgende Patientenverfügung: (Hinweis: Diese Patientenverfügung ist so abgefasst, dass sie auf möglichst viele Sachverhalte zutrifft – bei speziellen gesundheitlichen Situationen, z.B. schweren chronischen Erkrankungen o.ä., konsultieren Sie hierzu vorher auch den Arzt Ihres Ihren Vertrauens !) 1. Diese gilt in folgenden Situationen: a) wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde und/oder wenn in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Begutachtung mindestens zweier erfahrener Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Tod noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung, z.B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung oder fortgeschrittenen Hirnabbauprozess (z.B. bei einer Demenzerkrankung), ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände sollen entsprechend beurteilt werden. b) 2. a) b) 3. In den unter Punkt 1 beschriebenen Situationen verlange ich: die Unterlassung von Wiederbelebungsmaßnahmen bzw. die Unterlassung lebensverlängernder oder lebenserhaltender Maßnahmen wie insbesondere dauerhafte künstliche Beatmung oder dauerhafte künstliche Ernährung (weder über eine Magensonde durch Mund, Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene); lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie lindernde ärztliche Maßnahmen, im speziellen Medikamente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf. Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung erstellt. Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Entscheidungsunfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich schriftlich oder nachweislich mündlich widerrufen habe. Jeder Bevollmächtigte wird beauftragt und ermächtigt, diesen Wünschen Geltung zu verschaffen. Auch ein evtl. bestellter Betreuer ist an die vorstehend geäußerten Behandlungswünsche gebunden. (Eventuell Bestimmungen zur Organverpflanzung – muss nicht, aber kann:) Der Entnahme von Körperteilen zu Zwecken der Transplantation widerspreche ich ausdrücklich. alternativ: Gegen die Entnahme von Körperteilen zu Zwecken der Transplantation habe ich keine Einwände. Die Geltung der Patientenverfügung ist, falls hierfür erforderlich, insoweit eingeschränkt. alternativ: Der Vorsorgebevollmächtigte ist ausdrücklich auch befugt, verbindlich zu bestimmen, ob zulasten meines Körpers Organtransplantationen zugelassen werden und wenn ja, welche. IV.) Alle in dieser Urkunde enthaltenen Erklärungen stellen bis zu deren Widerruf meinen ausdrücklichen Willen dar. Die Vorlage einer notariellen Ausfertigung dieser Urkunde beweist den Bestand aller hier von mir abgegebenen Erklärungen. Einer späteren Bestätigung dieser Vollmachten oder der Patientenverfügung bedarf es daher nicht. Der Notar hat ausdrücklich auf die weitreichenden Folgen der vorstehenden Vollmacht und die Möglichkeiten des Missbrauchs hingewiesen. Der Vollmachtgeber erklärt hierzu, dass ihn ein besonderes Vertrauensverhältnis mit den Bevollmächtigten verbindet und weitere Sicherungsmaßnahmen gegen den Missbrauch der Vollmacht (wie z.B. die Einsetzung eines Überwachungsbevollmächtigten) nicht erforderlich sind. 4 Urkunde des Notars Enno F.W. Hartmann, Sternwartestr.1, D-28865 LILIENTHAL Der Notar hat darauf hingewiesen, dass Dritte bei Vorlage einer Ausfertigung der Vollmacht in ihrem „guten Glauben“ an das Vorhandensein der Vollmacht geschützt sind, selbst wenn die Vollmacht nicht mehr besteht, und daher im Falle eines Vollmachtswiderrufs alle dem betreffenden Bevollmächtigten erteilten Ausfertigungen zurückverlangt werden müssen. Der beurkundende Notar wird angewiesen, diese Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer anzumelden. Der Vollmachtgeber versichert, dass auch alle Bevollmächtigten mit der Speicherung der personenbezogenen Daten beim Vorsorgeregister einverstanden sind. Von dieser Urkunde soll - der Vollmachtgeber eine beglaubigte Abschrift, - jeder Bevollmächtigte jeweils eine Ausfertigung erhalten. (alternativ, falls der Bevollmächtigte nicht sofort über die Vollmachten selbst verfügen soll:) Von dieser Urkunde soll der Vollmachtgeber eine beglaubigte Abschrift sowie alle den Bevollmächtigten erteilten Ausfertigungen ausgehändigt erhalten. Bis zum Eingang eines Widerrufs beim Urkundsnotar können sich alle Bevollmächtigten jederzeit weitere Ausfertigungen und Teilausfertigungen der Vollmachtsurkunde erteilen lassen. Vorstehendes Protokoll wurde in Gegenwart des Notars vorgelesen, genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben: (Unterschriften der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers und des Notars – nicht des Bevollmächtigten) Internettips für Vollmachten ohne notarielle Beurkundung: - Gute Vorlagen zu finden bei www.justizportal.niedersachsen.de www.bmj.de (Bundesjustizministerium) www.malteser.de (Formular und Erläuterungen) www.bundesaerztekammer.de (gute Erläuterungen) www.aerztekammer-hamburg.de/patienten (gute kurze Texte) Vorsicht mit Vorlagen von angeblich humanistischen und gewerblichen Anbietern - nach meiner Erfahrung oft juristisch fehlerhaft, manchmal „Abzocker“ am Werk: z.B. Ein „Humanistischer Verband Deutschland“ unter „patientenverfuegung.de“ – verlangt 96,-- € für einen Verfügungsfragebogen mit „Auswertung“ ! c/o : Notar und Fachanwalt Erbrecht Enno F.W. Hartmann Sternwartestr.1, 28865 Lilienthal, Tel.: 04298-908080 Fax: 04298-9080819 Mail: [email protected]
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