Vollmacht in steuerlichen Angelegenheiten

(Name des/der Vollmachtgeber/s in Druckbuchstaben)
,
(Anschrift des/der Vollmachtgeber/s in Druckbuchstaben)
Vollmacht
mit uneingeschränkter Empfangsvollmacht
Kanzlei Martz, Rechtsanwalt/FaA StR Ralph Martz, Rechts- und Steuerberatung,
Hauptstr. 108, 69226 Nußloch
(Bevollmächtigte/r)
wird hiermit ermächtigt, mich/uns in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten vor dem
zuständigen Finanzamt/der zuständigen Gemeinde im Sinne des § 1 StBerG zu vertreten.
Der/Die Bevollmächtigte/(n) ist/sind berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Anträge zu
stellen sowie Rechtsbehelfe einzulegen und zurückzunehmen.
Darüber hinaus wird für die nachstehend ausgewählten Bereiche Vollmacht zum Empfang von
Verwaltungsakten und Mitteilungen erteilt, die unter der jeweiligen Steuernummer / dem jeweiligen
Geschäftszeichen erlassen werden:
Besteuerungsverfahren (ohne Steuererhebung)
Steuererhebungsverfahren
Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf nicht schriftlich angezeigt worden ist.
Sie ermächtigt nicht zur Entgegennahme von Steuererstattungen und –vergütungen.
Die Vollmacht verliert ihre Wirksamkeit nicht dadurch, dass die Steuernummer / das Geschäftszeichen
geändert oder ein anderes Finanzamt/eine andere Gemeinde für meine/unsere Steuersache tätig wird.
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift/en des/der Vollmachtgeber/s)
E:\dokumente und einstellungen\all users\anwendungsdaten\haufe\recht\texte\2011\10\su_cc.rtf
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