Kirchenaustritt Kann ein wiedergeborener Christ aus der „Kirche“ austreten? 1. Einleitung Stellen wir kurz zur Begriffsklärung fest, was „Kirche“ bedeutet: Griechisch υρ α όν = dem Herrn gehörig Es ist nun weiter abzuklären, was es mit der einen „Kirche“ und den „Kirchen“ auf sich hat. 1.1 Im allgemeinen Sprachgebrauch und in der theologisch traditionellen Kirchenpraxis - auch Gemeinde oder Gemeine oder Gemeinschaft genannt - Hierarchische religiöse Organisation von Christen oder auch Andersgläubigen mit und ohne Mitgliedern, Statuten und/oder Glaubensbekenntnis mit vereinsmäßigem Charakter, Teil der weltlichen Regierung Gottes anstelle oder mit Israel o Aus katholischer Sicht eine katholische = allgemeine sichtbare und unsichtbare Gott darstellende Einheit ausgestattet mit allein seligmachender sakramentaler Gewalt, z. B. zur Sündenvergebung o Die evangelische Sichtweise ist es die eine heilige Kirche als Verkünderin und Bewahrerin der einen reinen heilsspendenden Lehre o Daneben noch diverse auf anderslautenden Ansichten basierende christliche oder nichtchristliche Gemeinschaften, die sich „Kirche“ nennen o Einen anderen kirchlichen Weg gehen auch Hausgemeinden - Sakrales Gebäude, bevorzugt mit Versammlungsraum und Glockenstuhl, sonst auch Kapelle 1.2 Biblisch, einige ausgewählte Grundsätze - Das Wort „Kirche“ wird in der Bibel nicht erwähnt - Es gibt deutschsprachige Übersetzungen, in denen Kirche oder Gemeinde vorkommt - In der Bibel NT findet sich das griechischer Wort ekklesia = besser übersetzt mit „Versammlung“, auch für allgemeine Ansammlungen von Menschen, aber insbesondere für die „Herausgerufene Versammlung“ des lebendigen Gottes und im AT findet sich die Versammlung Israels - Die Versammlung des lebendigen Gottes heute ist im Gegensatz zum obigen traditionellen Verständnis als Oganisation/Institution aufgefassten Kirche in Wahrheit ein lebendiger Organismus umfassend alle wahrhaft wiedergeborenen Gläubigen o Wurde und wird durch den HG gebildet und ist zu einem Leib getauft o Ist ohne weitere oder menschliche Mittlerschaft mit Christus dem Haupt verbunden o Ist die Behausung Gottes im Geiste, sein Tempel, noch wachsend durch Hinzufügen lebendiger Steine o Umfasst alle Gläubigen von Pfingsten vor ca. 1980 Jahren bis zur Entrückung o Umfasst alle Gläubigen die zur Zeit auf der Erde leben o Die sich an einem Ort als „Versammlung“ versammeln o Kennt keine Mitgliedschaft, sondern nur Gliedschaft am Leib Christi, Er das verherrlichte Haupt o Verkündet nicht Gottes Wort, sondern ist Pfeiler und Grundfeste der Wahrheit und wird durch geistliche Gaben, Hirten, Lehrer, Evangelisten, Propheten, belehrt und auferbaut o Spendet keine Sakrament, z. B. Taufe und Abendmahl o Kennt keine Ämter, aber Älteste, die die Aufsicht führen und Diakone o Ist nicht demokratisch strukturiert, sondern wird durch den Geist geleitet o Ist Fremdling auf der Erde, hat aber im Himmel ihr Bürgertum 2. Kircheneintritt /Kirchenaustritt In der Christenheit gibt es unterschiedliche Auffassungen über Mitgliedschaft oder Gliedschaft als Zugehörigkeitskennzeichen zur christlichen Gemeinschaft. Deshalb ist zunächst zu klären, wer sich Christ nennen darf und somit in die „Kirche“ eingetreten bzw. zugehörig ist. 2.1 Kircheneintritt 2.1.1 Dazu einige Feststellungen zur allgemeinen Theologie und Praxis der „Kirchen“ zur Mitgliedschaft: Christ ist, wer getauft ist und eine kirchliche Taufbescheinigung vorlegen kann die Taufe wird durch eine beamtete Person im Auftrag der „Kirche“ durchgeführt, damit ist jemand Mitglied in einer „Kirche“ Eltern bringen ihre Kinder so früh wie möglich zur Taufe, damit diese das Sakrament der Taufe durch die Kirche und somit Mitgliedschaft erhalten Das durch die Kirche gespendete Sakrament der Taufe verspricht nicht nur Mitgliedschaft in der jeweiligen Kirche, sondern auch Sündenvergebung und himmlisches Heil Ohne kirchliche Taufe ist jemand verloren und darf sich nicht Christ nennen Des weiteren ist die theologische Auffassung in der Christenheit verbreitet, das nur durch Handauflegen von „Aposteln“ oder deren Vertreter der HG gegeben und jemand versiegelt wird und dies ebenfalls neben der Taufe durch kirchlich autorisierte Personen zur Aufnahme in die Mitgliedschaft notwendig sei Zudem wird gelehrt, dass auch weitere Sakramente, wie Abendmahl/Eucharistie, Ehesakrament, Beichte, letzte Ölung, Konfirmation/Kommunion notwendige kirchliche Amtshandlungen zur Erlangung und zum Erhalt der kirchlichen Gemeinschaft erforderlich sind Persönlicher Glaube im Erwachsenenalter und Bekehrung sind zwar wünschenswert, aber nicht Bedingung zur Mitgliedschaft Der so einer „Volkskirche, kath. oder ev., Angehörige wird de jure kirchensteuerpflichtig Fazit In eine „Kirche“ wird jemand aufgenommen durch äußerliche kirchliche von einer beauftragten Person vorgenommene Handlungen. Er erhält eine Mitgliedsbescheinigung. 2.1.2 Aus biblischer Sicht Um aber wahres Christentum in Lehre und Praxis als wiedergeborener Christ zu leben und im biblischen Verständnis sich Christ nennen zu dürfen, muß die Bibel zu Wort kommen. Da ist zunächst festzustellen, dass die Bibel sich an verantwortliche Menschen richtet. Kinder im Babyalter sind nicht verantwortlich. Diese können nicht zwischen rechts und links, oben und unten, gut und böse unterscheiden. Erst wenn Wachstum im Kindesalter zu dieser geistigen und verständigen Reife geführt hat, wird der Mensch verantwortlich seinem Schöpfer. Schon im jugendlichen Alter soll der Mensch sich bekehren. Im frühkindlichen Alter sterbende Kinder sind durch das Werk Christi am Kreuz vom ewigen Gericht am großen weißen Thron ausgespart und haben ihr Teil an den Erlösten des Herrn Jesus von Adam an, sind aber keine „Christen“ oder besser Himmelsbürger. So darf auch von erwachsenen, aber wegen geistiger Behinderung unschuldigen Menschen, gesprochen werden. Nicht aber von Menschen, die eine Zeit der Verantwortung kannten und dann durch Krankheit oder Unfälle geistige Behinderung erfahren haben und sich in ihrer verantwortlichen Zeit nicht bekehrt haben und nun sich nicht mehr bekehren können. Allerdings steht niemand Außenstehenden zu, irgendjemand vom Heilsangebot Gottes auszuschließen. Was kennzeichnet nun einen Christen nach der Bibel und damit nach dem Ratschluß Gottes von vor Grundlegung der Welt in Christo? Wer da glaubt … wird errettet werden. Markus 15, Dem Glauben zugehörig und voran gegangen ist die Buße. Buße tun heißt: unter Leidtragen die begangen Sünden bekennen, das Werk vom Kreuz auf Golgatha als für sich persönlich zur Sündenvergebung anzunehmen und aus Dankbarkeit und Wiederliebe ein Leben mit dem Herrn Jesus als geliebtes Kind Gottes unter Leitung des HG führen wollen Mit dem aus Gnade erhaltenen Glauben ist der bekehrte Mensch ein Glied am Leib Christi durch die Wiedergeburt von oben aus Wasser und Geist und ist gerettet für Zeit und Ewigkeit Ein solcher Christ lässt sich taufen und bekennt damit öffentlich, dass er mit Christo gestorben ist und auf dessen Tod und seinen Namen getauft wurde. Die Taufe führt ein anderer Christ durch, der sich von der Echtheit des Glaubensbekenntnisses überzeugt hat. Die Taufe ist weder zur Sündenvergebung noch zum ewigen Leben notwendig. Die „Kirche“ tauft nicht Die „Kirche“, besser Versammlung hat nun die freudige Pflicht, einen solchen in ihre Reihen aufzunehmen, gleichwie Gott ihn in seine Familie aufgenommen hat Er ist jetzt Glied, und nicht Mitglied, am Leib Christi, der Versammlung Fazit Nicht ordinierte Mitgliedschaft in einer kirchlichen Organisation führt zur christlichen Gemeinschaft, sondern neugeburtliche Gliedschaft an dem einen weltweiten Leib/Organismus Christi berechtigt jemanden sich Christ zu nennen und von anderen Christen als ein Bruder in Christo anerkannt und geliebt zu werden. 3. Kirchenaustritt 3.1 Aus den großen Volkskirchen austreten durch Erklärung vor dem Amtsgericht oder bei anderen Kirchenmitgliedschaften kann jemand vor Kirchenoberen durch Rückgabe des Mitgliedbuches seinen Austritt/Abmeldung erklären oder auch es lassen und sich zurückziehen. Er kann sich sowohl abmelden als auch wieder eintreten, ganz nach belieben Welche Gründe werden jemand bewegen, um diesen Schritt zu tun? Kirchensteuereinsparen zum eigenen Einkommensgewinn Erfahrene Kränkungen persönliche oder durch anderer Mitglieder oder im vermeintlichen Seelsorgedienst Erkenntnis, dass der Glaube und das Glaubensbekenntnis dieser Kirche nie eigener Besitz war Verhalten/Versagen/Sündigen der Kirchenvorderen oder anderer Kirchenmitglieder als vorgeschobene Begründung Vermutete Kirchensteuernverschwendung real oder vermeintlich Sexueller Missbrauch ohne entsprechende Verurteilung durch Kirchenobere Eigenes sündigen z. B. Ehebruch/Hurerei, weil heute als gesellschaftsfähig angesehen oder sündigen anderer Mitglieder (da kann ich nicht mehr einig gehen, da ist ja Sünde im Zeugnis) als Anklage gegen Andere bei gleichzeitiger Verurteilung von Kirchenoberen und fehlender Selbsterkenntnis und Beugung Nicht Anerkenntnis der Autoritäten der Kirche und sehr wahrscheinlich auch der Gesellschaft, Herrschaft verachten Bei der Suche nach Gotteserkenntnis zu eigenen Glaubensvorstellungen gekommen (Esoterik, Mondanbeter, Naturliebhaber, Mammonanhänger, Stammtischdiskutierer) und/oder sich in die eigene Glaubensvorstellungswelt ohne weitere Verbindung oder Gemeinschaft zurückziehen Konvertieren zu anderen Kirchen, z. B. Freikirchen, in denen man den eigenen christlichen Glauben bestätigt sieht Konvertieren zu anderen außerchristlichen Glaubensrichtungen und völliges Abwenden vom Christentum je nach Annahme von weltanschaulichen Ansichten Aber auch Bekehrung zum lebendigen Gott und schriftgemäße Glaubensverwirklichung nach Gottes Wort mit denen, die den Herrn anrufen aus reinem Herzen als Grund, einer Kirche den Rücken zu kehren und nun die Zugehörigkeit zum Leib Christi in praktischer Gemeinschaft darzustellen Fazit Wer aus einer Kirche austritt und nicht einer anderen Kirche beitritt und/oder den persönlichen Glauben an Gott gewinnt, verliert den Anspruch von Anderen als Christ anerkannt zu werden. Er entzieht sich der christlichen Gemeinschaft und geht des, wenn auch oft schwachen, so doch christlichen, Segens verloren. Er tritt aus ins Nichts und kreuzigt Jesus für sich selbst. 3.2 Kirchenaustritt biblisch? Kann ein wiedergeborener Christ aus dem einen einzigartigen Zeugnis von der Versammlung/Gemeinde/Kirche des lebendigen Gottes sich zurückziehen/abmelden oder austreten? Wie oben dargelegt ist der wiedergeborene Christ für Zeit und Ewigkeit gerettet und Glied des einen weltweiten Leibes Christi Dieser Leib Christi umfasst alle wahren Gläubigen, im Grunde gleichgültig welcher Benennung oder Kirche oder Gemeinde oder Hauskreis er sich sonst noch zugehörig und verpflichtet sieht Als jemand der eine nie zu bereuende gottgemäße Betrübnis und Buße zum Heil erfahren hat, kann und will er seine Gottes Kindschaft nicht aufgeben Aber in verschiedenen Verhältnissen zu anderen Gläubigen und unter dem Eindruck und Einfluß von irrigen Belehrung oder in Gemeinschaften erfahrenen Kränkungen oder persönlichen Verbindungen zur unmoralischen oder religiösen Welt und/oder sündigem Verhalten bis hin zum Vergessen der vorher geschehenen Reinigung von Sünden und Gleichförmigkeit mit der Welt kann eine innere Entfremdung zu Glaubenswahrheiten und Glaubenspraxis dazu führen, dass es zu Trennung von anderen Gläubigen und der Aufgabe praktischer Gemeinschaft kommt Der Gläubige zieht sich evtl. in einen ihm genehmen Hauskreiszirkel mit persönlich familiären Bezug zurück oder bleibt für sich allein oder geht einen Weg in eine andere christliche Gruppierung und beginnt als Suchender unter verschiedenen Benennungen Anschluß zu finden. In der Versammlung Gottes gibt es keine Mitgliedschaft, sondern alle sind Glieder voneinander. Einmal als Wiedergeborener in der Versammlung Gottes als sein Kind angenommen kann sich niemand abmelden, selbst ausschließen oder zurückziehen oder gar austreten. So hat noch kein wahrhaft wiedergeborener Christ seine Stellung in Christo als Kind Gottes verloren. In praktischer Verantwortung aber können abirrende Wege gegangen werden, so dass ein dem Bekenntnis entsprechender Glaubensweg nicht gegangen wird. Fazit Das Heil in Christo kann und will niemand verlieren, sich davon distanzieren oder sich abwenden oder sich zurückziehen zum Verderben. Ein „Kirchenaustritt“ ist hier auch gar nicht möglich. Der Gläubige bleibt sein ganzes Leben Glied der „Versammlung/Kirche/ Gemeinde“. Bei einem Weg des Ungehorsams gegen Gottes Wort und somit Nichtbeachten des Willens Gottes in Bezug auf die Darstellung der Einheit aller Gläubigen ist Bekenntnis und Bitte um Vergebung auf einem Weg der Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott und anderen Gläubigen notwendig und möglich. Aber ein Weg zurück ist ungleich schwerer zu gehen als in der Gemeinschaft zu bleiben. Möge der Herr uns vor solch einem Abweichen bewahren und uns einen treuen gemeinsamen Weg des Glaubens schenken. Herbert.B. Darum spricht der HERR also: Wenn du umkehrst, so will ich dich zurückbringen, daß du vor mir stehst; und wenn du das Köstliche vom Gemeinen ausscheidest, so sollst du wie mein Mund sein. Jene sollen zu dir umkehren, du aber sollst nicht zu ihnen umkehren. Jeremia 15,9
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