Mobile Pflege, Tagesbetreuung, betreutes Wohnen

Tag der Pflege
Hilfe für pflegende Angehörige
20. Mai 2015
Mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege,
Tagesbetreuung und Betreutes Wohnen
FA Gesundheit und Pflegemanagement
Monika Klampfl-Kenny, MPH
Mobile Dienste - HKP
• Zuständigkeit gemäß SHG liegt bei den Gemeinden
• Fünf durch öffentliche Mittel mitfinanzierte Anbieter
• Dipl. Pflegepersonal, Pflegehilfen / Fach-SozialbetreuerInnen
Altenarbeit und Heimhilfen
• Ca. 100 Stützpunkte/Sozialstationen
• 1.700 Pflege- und Betreuungspersonen
• Ca. 1. Mill. Pflege- und Betreuungsstunden und 1,5 Mill.
Hausbesuche/Jahr
• Bieten umfassendes Angebot an Unterstützungs- Betreuungsund Pflegeleistungen
Autor
Mobilen Dienste - HKP
Was ist zu tun?
• Wenden Sie sich direkt an ein Büro der HKP
• Abklärung des Bedarfes erfolgt durch dipl. Pflegefachkraft
• Im Zuge der Abklärung wird festgelegt, welcher Pflege- und
Betreuungsbedarf gegeben ist und welche Dienste zum
Einsatz kommen
• Mit Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden
Ziele und die Maßnahmen sowie Betreuungsdauer und
Betreuungszeitpunkte festgelegt.
• Betreuungsvertrag
Autor
Mobilen Dienste - HKP
Wichtig:
• 7 Tage in der Woche
• Betreuungszeiten von 6:00/7:00 bis 21:00
• Kostenbeitrag: Sozial gestaffelt, ist vom Einkommen des
Pflegebedürftigen und des/der Lebens-/EhepartnerIn und vom
Bezug des Pflegegeldes abhängig
• Wird zu 65 % aus öffentlichen Mitteln (Land und Gemeinden)
mitfinanziert
• Medizinische Hauskrankenpflege gemäß ASVG: Krankenkasse
finanziert € 6,90 pro Hausbesuch mit
• Mobiler Kinderkrankenpflegedienst – MoKiDi wird vom
Hilfswerk Steiermark angeboten
Autor
Tagesbetreuung
• Verschiedene Formen von Tagesbetreuung, mit
unterschiedlichen Leistungen
• Land Steiermark finanziert 6 Pilotprojekte
• „Tagesbetreuung für SeniorInnen“ und „Tagesbetreuung für
Menschen mit Demenz“
• Montag bis Freitag (Werktagen)
• Halbtags oder Ganztags
• Selbstbehalt errechnet sich aus dem Einkommen des
Tagesgastes und dem/der Lebens-/EhepartnerIn (sozial
gestaffelt) und einem Pflegegeldzuschlag
• Restkosten werden vom Land Steiermark (60%) und
Gemeinden/Sozialhilfeverbände (40%) mitfinanziert
• Kosten für den Transport sind vom Tagesgast zu finanzieren
Autor
Betreutes Wohnen
• Barrierefreie Mietwohnung in wohnbaugefördertem Wohnhaus
• Voraussetzung 54+ Lebensjahr
• Die Raumgröße 40 – 50 m² (eine Person) bzw. 60 – 70 m²
(zwei Personen).
• Bei geringem Haushaltseinkommen kann um Wohnbeihilfe
angesucht werden (reduziert Mietkosten)
• Ausstattung der Wohneinheiten: Getrenntes Wohn- und
Schlafzimmer, Vorraum, Nasszelle, Küchenzeile, Zugang ins
Freie mit Balkon oder Terrasse.
• Eine Einrichtung verfügt über mindestens 8 Wohnungen für BW
• 2014: 1.542 Plätze
• Ca. 65 % beziehen Pflegegeld
• Ca. 61 % sind älter als 75 Jahre
Autor
Betreutes Wohnen
Grundserviceleistung
• Gemeinde/Sozialhilfeverband schließt mit einem Träger einen
Vertrag zur Erbringung der Grundserviceleistung ab
• Leistungen umfassen Beratungs- Organisations- und
Informationsleistungen, sowie Gruppen und Aktivierungsangebote
• Die Grundserviceleistungen werden durch eine Heimhilfe erbracht
• Anwesenheit der HH ist ab 8 BewohnerInnen 20 Stunden/Woche
und ab 16 BewohnerInnen 40 Stunden/Woche (MO – FR)
• Kosten für Bewohner sind sozial gestaffelt – max. € 277.-/Monat
(Einkommen des/der BewohnerIn und dem/der Lebens/EhepartnerIn)
• Restkosten werden vom Land Steiermark (60%) und
Gemeinden/Sozialhilfeverbände (40%) mitfinanziert
• Grundserviceleistungen inkludieren keine Pflegeleistungen oder
Haushaltstätigkeiten
Autor
Betreutes Wohnen
Wahlserviceleistung
• Sind von dem/der BewohnerIn selbst zu finanzieren
• Z.B. Mobile Dienste, Essen auf Räder, Reinigungsleistungen
Autor
Danke für die Aufmerksamkeit!
[email protected]
Tel: 0316 877 3522
www.gesundheit.steiermark.at
Autor