Tag der Pflege Hilfe für pflegende Angehörige 20. Mai 2015 Mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege, Tagesbetreuung und Betreutes Wohnen FA Gesundheit und Pflegemanagement Monika Klampfl-Kenny, MPH Mobile Dienste - HKP • Zuständigkeit gemäß SHG liegt bei den Gemeinden • Fünf durch öffentliche Mittel mitfinanzierte Anbieter • Dipl. Pflegepersonal, Pflegehilfen / Fach-SozialbetreuerInnen Altenarbeit und Heimhilfen • Ca. 100 Stützpunkte/Sozialstationen • 1.700 Pflege- und Betreuungspersonen • Ca. 1. Mill. Pflege- und Betreuungsstunden und 1,5 Mill. Hausbesuche/Jahr • Bieten umfassendes Angebot an Unterstützungs- Betreuungsund Pflegeleistungen Autor Mobilen Dienste - HKP Was ist zu tun? • Wenden Sie sich direkt an ein Büro der HKP • Abklärung des Bedarfes erfolgt durch dipl. Pflegefachkraft • Im Zuge der Abklärung wird festgelegt, welcher Pflege- und Betreuungsbedarf gegeben ist und welche Dienste zum Einsatz kommen • Mit Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden Ziele und die Maßnahmen sowie Betreuungsdauer und Betreuungszeitpunkte festgelegt. • Betreuungsvertrag Autor Mobilen Dienste - HKP Wichtig: • 7 Tage in der Woche • Betreuungszeiten von 6:00/7:00 bis 21:00 • Kostenbeitrag: Sozial gestaffelt, ist vom Einkommen des Pflegebedürftigen und des/der Lebens-/EhepartnerIn und vom Bezug des Pflegegeldes abhängig • Wird zu 65 % aus öffentlichen Mitteln (Land und Gemeinden) mitfinanziert • Medizinische Hauskrankenpflege gemäß ASVG: Krankenkasse finanziert € 6,90 pro Hausbesuch mit • Mobiler Kinderkrankenpflegedienst – MoKiDi wird vom Hilfswerk Steiermark angeboten Autor Tagesbetreuung • Verschiedene Formen von Tagesbetreuung, mit unterschiedlichen Leistungen • Land Steiermark finanziert 6 Pilotprojekte • „Tagesbetreuung für SeniorInnen“ und „Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz“ • Montag bis Freitag (Werktagen) • Halbtags oder Ganztags • Selbstbehalt errechnet sich aus dem Einkommen des Tagesgastes und dem/der Lebens-/EhepartnerIn (sozial gestaffelt) und einem Pflegegeldzuschlag • Restkosten werden vom Land Steiermark (60%) und Gemeinden/Sozialhilfeverbände (40%) mitfinanziert • Kosten für den Transport sind vom Tagesgast zu finanzieren Autor Betreutes Wohnen • Barrierefreie Mietwohnung in wohnbaugefördertem Wohnhaus • Voraussetzung 54+ Lebensjahr • Die Raumgröße 40 – 50 m² (eine Person) bzw. 60 – 70 m² (zwei Personen). • Bei geringem Haushaltseinkommen kann um Wohnbeihilfe angesucht werden (reduziert Mietkosten) • Ausstattung der Wohneinheiten: Getrenntes Wohn- und Schlafzimmer, Vorraum, Nasszelle, Küchenzeile, Zugang ins Freie mit Balkon oder Terrasse. • Eine Einrichtung verfügt über mindestens 8 Wohnungen für BW • 2014: 1.542 Plätze • Ca. 65 % beziehen Pflegegeld • Ca. 61 % sind älter als 75 Jahre Autor Betreutes Wohnen Grundserviceleistung • Gemeinde/Sozialhilfeverband schließt mit einem Träger einen Vertrag zur Erbringung der Grundserviceleistung ab • Leistungen umfassen Beratungs- Organisations- und Informationsleistungen, sowie Gruppen und Aktivierungsangebote • Die Grundserviceleistungen werden durch eine Heimhilfe erbracht • Anwesenheit der HH ist ab 8 BewohnerInnen 20 Stunden/Woche und ab 16 BewohnerInnen 40 Stunden/Woche (MO – FR) • Kosten für Bewohner sind sozial gestaffelt – max. € 277.-/Monat (Einkommen des/der BewohnerIn und dem/der Lebens/EhepartnerIn) • Restkosten werden vom Land Steiermark (60%) und Gemeinden/Sozialhilfeverbände (40%) mitfinanziert • Grundserviceleistungen inkludieren keine Pflegeleistungen oder Haushaltstätigkeiten Autor Betreutes Wohnen Wahlserviceleistung • Sind von dem/der BewohnerIn selbst zu finanzieren • Z.B. Mobile Dienste, Essen auf Räder, Reinigungsleistungen Autor Danke für die Aufmerksamkeit! [email protected] Tel: 0316 877 3522 www.gesundheit.steiermark.at Autor
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