Wie Mieter sich gegen eine Sanierung wehren können

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Tages-Anzeiger Montag, 14. Septen
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Recht & Konsum
Wie Mieter sich gegen eine Sanierung
wehren können
Eine Hausrenovation zwingt zum Entscheid zwischen Kündigung oder saftiger Mietzinserhöhung.
Ann Schwan
Der Wohnblock wirkt von aussen ge
pflegt, ist aber weit über 5oJahre alt. Die
Grundrisse der Wohnungen sind altmo
disch, die Ausbaustandards von Küche
und Bad bescheiden, die Wohnungen
günstig. Doch jetzt will die Vermieterin
sanieren. Das heisst neue Küchen und
Bäder, neue Fenster, neue Heizung. auf
gefrischte Räume und eine höhere
Miete. Muss eine solche Renovation
von Mietern in ungekündigtem Miet
verhältnis unter allen Umständen ak
zeptiert werden?
Nein: Das Mietrecht (OR 257h und
260) sieht vor, dass Renovations
arbeiten, die keine reinen Unterhaltsoder Mängelbehebungsarbeiten dar
stellen, sondern auch der Erneuerung
der Wohnung dienen, zumutbar sein
müssen. Nur dann sind sie vom Mieter
zu dulden. Was zu tolerieren ist, beur
teilt sich nach Art und Dauer des Miet
vertrags sowie nach Umfang, Dringlich
keit und Nutzen der Arbeiten und ihrer
Auswirkung auf den Mietzins.
«Bei Sanierungen in bewohntem Zu
stand kommt es darauf an, was den Mie
tern an Unannehmlichkeiten zugemutet
wird», sagt Ruedi Spöndlin, Mietschlich
ter in Basel und Rechtsberater beim Mie
terinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. «Ein Toi-Toi-WC auf der Strasse
während mehrerer Wochen anstelle ei
nes Badezimmers ist doch nicht tragbar.» Aber Mieter nähmen relativ viel
hin, um in ihrer Wohnung bleiben zu
können.
Ist Taschenkontri
beim Einkauferl2
Vor kurzem kaufte ich in einem
bensmittelgeschäft ein. Da ich
Laden nicht auskannte, irrte ic
einem Gestell zum anderen, bi~
schliesslich das Gesuchte fand.
legte ich drei Säckchen mit Nüs
ich länger in der Hand hielt, be
das gewünschte Produkt fand,
an ihren Platz zurück. Nach de:
Bezahlen verliess ich das Gescl
Auf dem Vorplatz wurde ich vo
Angestellten angesprochen ol
sichtlich haue sie mich im Ges
beobachtet. Sie warf mir vor, k
die Tüten mit den Nüssen nichi
zahlt, und forderte mich auf m
men zur Kontrolle meiner Tasc
Verdattert folgte ich ihr ins Bür
zeigte ihr den Tascheninhalt. Ii
hinein ärgerte ich mich darübe
ich mich anstandslos kontrolli€
liess. War die Angestellte üben
dazu berechtigt?
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Der Beweis liegt beim Vermieter
Der Vermieter hat zu beweisen, dass der
Umbau unumgänglich ist. In einem
neueren Fall hat das Kantonsgericht Ba
sel-Landschaft die Klage einer Mieterin
gutgeheissen, welche geltend machte,
die Renovation ihrer in diejahre gekom
menen Wohnung sei für sie unerträg
lich. Hier hatte die Mieterin Glück, denn
die Vermieterin haue es unterlassen,
Dringlichkeit und Notwendigkeit der Sa
nierung nachzuweisen. Zudem war die
angekündigte Mietzinserhöhung enorm,
von monatlich 657 auf 1050 Franken.
Doch Vermieter sind verpflichtet, das
Haus so zu unterhalten, dass die Bewoh
ner ihre Wohnung wie vereinbart nutzen
können. Deshalb haben Mieterinnen Ar
beiten an der Mietsache immer dann zu
dulden, wenn Mängel behoben oder
Schäden vermieden werden. Sie können
sich nur wehren gegen Erneuerungen
und Verbesserungen, die einen Mehrwert schaffen, sogenannte Änderungen.
Nur diese Kosten können auf die Mieter
abgewälzt werden.
Wer wegen eines günstigen Zinses auf
Komfortsteigerung verzichten will, kann
an die Schlichtungsstelle und allenfalls
an das Mietgericht gelangen. Falls die
Mieter im Verfahren nicht unterliegen
oder es zu einem Vergleich kommt, kann
ihnen während einer Sperrfrist von drei
Jahren nicht gekündigt werden. Damit
haben sie mehr Zeit für die Wohnungs
suche.
Relativ gute Aussichten, die Sanie
rung zu verhindern, haben Mieter bei
Luxussanierungen oder wenn die letzte
Leser fragen
Nein. Das Durchsuchen einer
sche ist ein sehr weit gehendei
in die Privatsphäre. Ein solcher
von Personen, die vom Staat a
lich dazu autorisiert sind, a‘.
werden, also von der Polizei. 1
gel gründet auf dem Persönl
schutz und auf dem Gewaltmor
Staates. Sie hätten sich also pr.
weigern können, der Angestei
Inhalt Ihrer Handtasche zu zeil
Gewisse Ladenbesitzer ve
sich mit einem im Geschäft
sichtbar angebrachten Hinweis
liche Taschenkontrollen aus d
zu ziehen. Dies berechtigt sie a
Bleiben die Mieterin der Wohnung, haben sie bei einem Umbau Anrecht aufeine Mietzlusreduktion, Foto: Gaötan BaIly (Keystone)
Renovation nur wenige Jahre zurück
liegt, denn hier dienen die Arbeiten
offensichtlich einzig zur Steigerung des
Mietertrages.
Wenn aber Wasser- und Abwasserleitungen aus Altersschwäche bersten
oder die elektrischen Leitungen für die
Bewohner zum Risiko werden, ist eine
Totalsanierung unumgänglich. Derart
umfassende Eingriffe können nur bei
leerstehender Liegenschaft durch
geführt werden. Bei begründeter Total-
«Fair wäre es, das Haus
nicht leerzukündigen,
sondern die Sanierung
in bewohntem Zustand
durchzuführen»
Karin Weissenberger
sanierung können die Mieter kaum auf
eine nennenswerte Erstreckung des
Mietverhältnisses hoffen, denn ein wei
teres Zuwarten mit der Renovation
würde die Wohnungen bald unbewohn
bar, ja gefährlich machen.
«Gegen eine Sanierung kann man
sich nicht wirklich wehren», sagt Ruedi
Spöndlin. «Man kann höchstens die Kün
digung anfechten und im Härtefall ein
Erstreckungsbegehren stellen.» Heute
werde angesichts der Wohnungsknapp
heit eine Erstreckung von einem bis ein
einhalb Jahren meist gewährt; längere
Erstreckungen gebe es eher selten. Bei
einer Erstreckung ist mit dem Baube
ginn zuzuwarten bis zum Auszug des
Mieters. Der Mieter seinerseits kann
während der Sperrfrist mit einer Kündi
gungsfrist von ein bis drei Monaten aus
ziehen.
«Fair wäre es, die Sanierung in be
wohntem Zustand durchzuführen‘>, sagt
Karin Weissenberger, Immobilienfach
frau und Vorstandsmitglied des Hausvereins Zürich. Gehe es allerdings nicht
nur um die Erneuerung von sichtbaren
Installationen, sondern um tiefere Ein
griffe, sei dies in bewohntem Zustand
sehr viel schwieriger. «Verfügt ein Haus
über mehrere Leitungsstränge, könnte
ein Strang nach dem anderen saniert
werden. Die Mieter müssen dann vor
übergehend in der Nachbarwohnung
duschen und kochen», sagt Weissenber
ger. Indes werde die Sanierung damit
teurer, weil die Unternehmer dreimal
auf den Bau kommen müssen. Diese
Mehrkosten schlügen sich auch auf den
künftigen Mietzins nieder. Auf der ande
ren Seite hat der Vermieter bei bewohn
ter Liegenschaft weniger Zinsausfall.
Laut Verordnung zum Mietrecht gel
ten die Kosten umfassender Überholun
g~n in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als
wertvermehrende Investition. Doch
nicht uneingeschränkt: «Je älter die Ein
richtungen sind, desto weniger Kosten
können auf die Mieter abgewälzt wer
den. Eine Küche ist mietzinsmässig nach
20 Jahren abgeschrieben», sagt Karin
Weissenberger. Dies sei bei der Über
wälzung der Kosten zu berücksichtigen.
Kosten sind offenzulegen
Selbst bei einer umfassenden Sanierung
haben die Mieter Anspruch auf eine de
taillierte Abrechnung. Wenn sie die ein
zelnen Posten einsehen, können sie die
Mietzinserhöhung meist auch nachvoll
ziehen. «Vermieter sind deshalb gut be
raten, ihre Kosten offenzulegen, damit
die Mieter wissen, wofür sie die höhere
Miete bezahlen», findet Weissenberger.
«So gibt es weniger Streitfälle.»
Entschädigung für die Störung
Eine Renovation wird in der Regel lang
fristig geplant. Die Vermieter sind ver
pflichtet, ihre Mieter so früh wie mög
lich über Art und Umfang ihres Vor
habens zu informieren. Ein Brief oder
ein Informationsanlass klären die Situa
tion und geben den Mietern Zeit. Ein
Mitspracherecht bei der Planung haben
sie nicht. Doch sie sollen möglichst früh
zeitig entscheiden können, ob sie die ge
plante Sanierung tolerieren oder anfechten wollen, allenfalls gemeinsam
mit anderen Mieterinnen oder ob sie
angesichts der Umtriebe und höheren
Wohnkosten kündigen und eine andere
Wohnung suchen.
Können die Mieter während des Um
baus in der Wohnung bleiben, haben sie
Anspruch auf eine Mietzinsreduktion
für die Dauer der Bauarbeiten. Die Band
breite dieser Entschädigung ist sehr
gross, je nach Umfang der Eingriffe und
Belästigungen zwischen 10 und 60 Pro
zent. Auch hier kann die Mieterin an die
Schlichtungsstelle gelangen, falls man
sich über die Höhe der Entschädigung
nicht einigen kann.
Bevor man rechtliche Schritte unter
nimmt, sollte man sich beraten lassen,
am besten, sobald man von der Sanie
rung erfährt. Dies hilft, rechtzeitig die
richtigen Entscheidungen zu treffen.
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Zum Vorgehen bei Mietzinserhöhung
nach Sanierung: am Mittwoch auf
rechtundkonsunt.tagesanzeiger.ch.
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zu eigenmächtigem Vorgehen,
Schutz der Persönlichkeit geh
Niemand kann sich selber staat
fugnisse zugestehen. Auch det
kennzeichnete private Sicl
dienste dürfen keine derartig
stahlkontrollen durchführen.
Anders liegt es beim Zutritt
staltungen wie etwa einem
match oder einem Transportm
für man ein Billett oder eine F
erwirbt. Hier dürfen die Verans‘
Sicherheitsgründen, ohnejegli.
verdacht, allgemeine Gepäck-‘.
benenfalls auch Personenkontr
Bedingung für den Eintritt mac
In Ihrem Fall hatte die Mita
aufgrund ihrer Beobachtung
konkreten Tatverdacht. Sie h
halb die Polizei rufen müssen
ordentliche Kontrolle, wenn
nicht kooperativ gezeigt hättet
Diebstahl von drei Päckchen m
zweifellos als geringfügiges Di
hätte sie Sie auch nicht am Vi
hindern dürfen, schon gar nict
walt. Denn das Vorgehen mus
hältnis zum Tatverdacht stehei
Man kann sich fragen, ob es
derartigen Fall nicht ratsam ist,
aus die Situation sofort zu ku
den Tascheninhalt zu zeigen
das Eintreffen der Polizei zu
Dazu verpflichtet ist man aber