(BGF) - Shareholder Letter

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2-4, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
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Fax: +352 34 2010 4530
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DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Bei Fragen zum weiteren
Vorgehen wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer,
Kundenbetreuer oder sonstigen Fachberater.
BLACKROCK GLOBAL FUNDS
Eingetragener Geschäftssitz: 2-4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B.6317
6. November 2015
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der BlackRock Global Funds (die „Gesellschaft“) möchte Sie mit diesem Schreiben
über geplante Änderungen bezüglich der Gesellschaft und ihrer Teilfonds (die „Fonds“) informieren. Alle im Folgenden
beschriebenen Änderungen treten, sofern nicht anders angegeben, am 18. Dezember 2015 („Datum des Inkrafttretens“) in Kraft.
Mit diesem Schreiben werden die Anteilinhaber hierüber in Kenntnis gesetzt. Die im Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“)
definierten Begriffe haben in diesem Schreiben dieselbe Bedeutung.
Um Zweifelsfälle auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Schreiben genannten Fonds European Focus
Fund, North American Equity Income Fund und World Real Estate Securities Fund nicht von der Hong Kong Securities and
Futures Commission („SFC“) zum öffentlichen Vertrieb in Hongkong zugelassen wurden.
Die Zulassung durch die SFC bedeutet weder, dass die SFC die Gesellschaft oder die Fonds empfiehlt oder unterstützt, noch dass
sie den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft oder der Fonds oder deren Wertentwicklung garantiert. Sie bedeutet nicht,
dass die Gesellschaft oder die Fonds für alle Anleger oder für bestimmte Anleger oder Anlegergruppen geeignet sind.
1. Änderungen bezüglich der erwarteten Höhe des Leverage
Zur Absicherung von Markt-, Zins- und Wechselkursrisiken sowie für eine effektive Portfolioverwaltung kann jeder Fonds
derivative Instrumente einsetzen. Leverage bezeichnet das Anlagerisikopotenzial, das sich aus dem Einsatz von Derivaten
ergibt. Berechnet wird die erwartete Höhe des Leverage eines Fonds als Summe der rechnerischen Werte aller vom
betreffenden Fonds gehaltenen Finanzderivate ohne Verrechnung. Weitere Informationen zur Risikomanagementpolitik der
Gesellschaft und der Berechnung des Leverage finden sich in den Kapiteln „Risikomanagement“ und „Leverage“ im Prospekt.
Die erwartete Höhe des Leverage ist kein Grenzwert und kann im Laufe der Zeit variieren. Die erwartete Höhe des Leverage
bestimmter Fonds wird wie folgt beschrieben geändert. Die Änderung der erwarteten Höhe des Leverage hat keine
Auswirkungen auf das Anlageziel, die Anlagepolitik, das Gesamtrisikoprofil oder die Anlagestrategie dieser Fonds. Die Gründe
für diese Änderungen werden im Folgenden erläutert. Diese Änderungen treten unverzüglich in Kraft.
FONDS
Global Inflation Linked Bond Fund
DERZEIT
ERWARTETE
HÖHE DES
LEVERAGE
ERWARTETE
HÖHE DES
LEVERAGE IM
GEÄNDERTEN
PROSPEKT
145%
350%
GRUND FÜR DIE ÄNDERUNG
Das typische Leverage des Fonds ist aufgrund
des verstärkten Einsatzes von Derivaten auf
kurzfristige Zinsen für gewöhnlich höher als der
derzeit angegebene Wert.
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FONDS
DERZEIT
ERWARTETE
HÖHE DES
LEVERAGE
ERWARTETE
HÖHE DES
LEVERAGE IM
GEÄNDERTEN
PROSPEKT
30%
60%
Global High Yield Bond Fund
GRUND FÜR DIE ÄNDERUNG
Das typische Leverage des Fonds ist aufgrund
des verstärkten Einsatzes von Devisenderivaten
für gewöhnlich höher als der derzeit
angegebene Wert.
2. Änderung des Risikomanagementmaßstabs
Um das Gesamtrisiko der Fonds zu messen, muss die Verwaltungsgesellschaft eine geeignete Methode für das
Risikomanagement wählen. Bei der Auswahl sind die Risikoprofile der Fonds zu berücksichtigen, welche sich aus der
Anlagepolitik (einschließlich der Nutzung von Finanzderivaten) jedes einzelnen Fonds ergeben.
Bei Fonds mit komplexeren Anlagestrategien oder mit nicht nur unerheblichen Engagements in Finanzderivaten wird ein
hochentwickeltes Risikobewertungsverfahren („Value at Risk“ oder „VaR“-Ansatz) benötigt. Der „Commitment“-Ansatz ist ein
alternatives Verfahren für Fonds, die solche Strategien üblicherweise nicht einsetzen. Die Verwaltungsgesellschaft ist zu dem
Schluss gekommen, dass, obwohl die Gesellschaft bei den in Anhang A genannten Fonds derzeit den VaR-Ansatz verfolgt,
der Commitment-Ansatz aufgrund der Anlagestrategien und Risikoprofile dieser Fonds besser für diese Fonds geeignet ist.
Deshalb wird das Risikomanagementverfahren der in Anhang A genannten Fonds zum Datum des Inkrafttretens vom VaRAnsatz auf den Commitment-Ansatz umgestellt.
Diese Änderung betrifft ausschließlich den Risikomanagementmaßstab der Fonds und hat keinerlei Auswirkungen auf das
Management oder das Gesamtrisikoprofil der Fonds. Der Risikomanagementmaßstab der anderen Fonds der Gesellschaft
bleibt unverändert.
3. Anlagen in der VRC über Shanghai – Hong Kong Stock Connect („Stock Connect“) und RQFII-Quote
Bestimmte Fonds können derzeit bis zu 10 % ihres Gesamtvermögens über Stock Connect direkt in der Volksrepublik China
(„VRC“) anlegen (die „Stock-Connect-Fonds“). Stock Connect ist ein Wertpapierhandels- und Clearing-System, das die
Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, die SSE und ChinaClear mit dem Ziel entwickelt haben, zwischen der VRC und
Hongkong gegenseitigen Zugang zum jeweiligen Aktienmarkt zu erreichen.
Der Handel im Rahmen von Stock Connect wurde am 17. November 2014 aufgenommen. Gemäß dem Stock-ConnectProgramm haben die Börsen von Hongkong und Shanghai gegenseitige Order-Routing-Systeme eingerichtet, die es Anlegern
ermöglichen, bestimmte am jeweils anderen Markt notierte Aktien gemäß den jeweils veröffentlichten Regelungen im
Rahmen grenzübergreifender Anlagequoten zu handeln.
Ab dem Datum des Inkrafttretens wird die Obergrenze für Anlagen in der VRC über Stock-Connect und die RQFII-Quote
für den Asian Growth Leaders Fund von 10 % auf 30 % angehoben; Anlageziel und Anlagepolitik dieses Fonds werden
entsprechend geändert.
Darüber hinaus wurden weitere Fonds in die Liste der Stock-Connect-Fonds aufgenommen, sodass ab dem Datum des
Inkrafttretens jeder dieser Fonds bis zu 10 % seines Gesamtvermögens über Stock-Connect in der VRC anlegen kann.
Die zusätzlichen Stock-Connect-Fonds sind in Anhang B genannt.
Wegen der mit Anlagen über Stock-Connect und die RQFII-Quote verbundenen besonderen Risiken und sonstigen Angaben
beachten Sie bitte den Prospekt. Es ist nicht davon auszugehen, dass Anlagen im Rahmen von Stock-Connect und der
RQFII-Quote das Gesamtrisikoprofil dieser Fonds wesentlich beeinflussen oder dessen erwartetes Leverage ändern.
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4. Änderungen der Spanne von Verwahrgebühren
Verwahrgebühren werden für jeden Fonds berechnet und dienen der Vergütung der Verwahrstelle für entstandene Verwahrund Transaktionskosten für die einzelnen Fonds. Die Verwahrgebühren variieren je nach Standort des Marktes und sind im
Prospekt deshalb als Spanne angegeben.
Der Prospekt wurde den aktuellen Verwahrgebühren entsprechend wie folgt geändert, wobei diese Änderungen bereits
in Kraft getreten sind:
Angaben im bisherigen Prospekt
Angaben im geänderten Prospekt
Jährliche Verwahrungsgebühren (pro Jahr)
Von 0,005 % bis 0,441 %
Von 0,0024 % bis 0,45 %
Transaktionsgebühren (pro Transaktion)
Von 8,8 USD bis 196 USD
Von 5,5 USD bis 124 USD
Auswirkung für die Anteilinhaber
Anteilinhaber, die den in Ziffer 2 und 3 dieses Schreibens angegebenen Änderungen nicht zustimmen, können ihre Anteile
bis zum Datum des Inkrafttretens entsprechend den Bestimmungen des Prospekts kostenlos zurückgeben. In bestimmten
Ländern können die lokalen Zahlstellen, Korrespondenzbanken oder Vertriebspartner jedoch Transaktionsgebühren berechnen.
Die Rücknahmeerlöse werden am dritten Geschäftstag nach dem betreffenden Handelstag an die Anteilinhaber ausgezahlt,
sofern die erforderlichen Unterlagen (wie im Prospekt beschrieben) vorliegen.
Allgemeine Informationen
Ein aktualisierter Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (nicht relevant für Anteilinhaber aus Hongkong) sowie die
„Information for Residents of Hong Kong and Product Key Facts Statement“ für die jeweiligen Fonds werden den Anteilinhabern
zu gegebener Zeit zur Verfügung stehen. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können auf
Anfrage kostenlos bei der Vertretung in Ihrem Land bezogen werden. Anteilinhaber aus Hongkong können diese telefonisch unter
+852 3903-2688 oder bei der Vertretung in Hongkong an der unten angegebenen Adresse anfordern.
Der Verwaltungsrat übernimmt die Verantwortung für dieses Schreiben und dessen Inhalt. Nach bestem Wissen und
Gewissen der Mitglieder des Verwaltungsrats (die alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet haben, dies sicherzustellen)
entsprechen die Angaben in diesem Schreiben den Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben
beeinträchtigen könnte.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +44(0)20 7743 3300. Anteilinhaber aus Hongkong können sich zudem
schriftlich an den Repräsentanten der Gesellschaft in Hongkong, BlackRock Asset Management North Asia Limited,
16/F Cheung Kong Center, 2 Queen’s Road Central, Hong Kong, wenden oder per Telefon unter der Nummer +852 3903-2688.
Exemplare des jeweils gültigen Prospektes sowie der wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache, die aktuelle
Satzung und die Jahres- und Halbjahresberichte sowie eine Auflistung der Nicht-Handelstage für die jeweiligen Fonds sind für
die Anleger kostenlos in Papierform beim Sitz der Gesellschaft sowie bei folgenden Stellen erhältlich:
}der österreichischen Zahlstelle, der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien;
}der deutschen Informationsstelle BlackRock Investment Management (UK) Limited, German Branch, Frankfurt am Main,
Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main;
}dem Vertreter in der Schweiz: BlackRock Asset Management Schweiz AG, Bahnhofstrasse 39, 8001 Zürich.
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Zahlstelle in der Schweiz ist JPMorgan Chase Bank, National Association, Columbus, Zweigniederlassung Zürich,
Dreikönigstrasse 21, 8002 Zürich.
Mit freundlichen Grüßen
Nicholas Hall
Vorsitzender
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Anhang A: Fonds, die von der VaR-Methode auf den Commitment-Ansatz umstellen
FONDS, DIE VON DER VAR-METHODE AUF DEN COMMITMENT-ANSATZ UMSTELLEN
1. ASEAN Leaders Fund
2. Asia Pacific Equity Income Fund
3. Asian Dragon Fund
4. Asian Growth Leaders Fund
5. China Fund
6. Continental European Flexible Fund
7. Emerging Europe Fund
8. Emerging Markets Equity Income Fund
9. Emerging Markets Fund
10. Euro Reserve Fund
11. Euro-Markets Fund
12. European Equity Income Fund
13. European Focus Fund
14. European Fund
15. European Special Situations Fund
16. European Value Fund
17. Global Enhanced Equity Yield Fund
18. Global Equity Income Fund
19. Global Opportunities Fund
20. Global SmallCap Fund
21. India Fund
22. Japan Small & MidCap Opportunities Fund
23. Japan Flexible Equity Fund
24. Latin American Fund
25. Natural Resources Growth & Income Fund
26. New Energy Fund
27. North American Equity Income Fund
28. Pacific Equity Fund
29. Swiss Small & MidCap Opportunities Fund
30. United Kingdom Fund
31. US Basic Value Fund
32. US Dollar Reserve Fund
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FONDS, DIE VON DER VAR-METHODE AUF DEN COMMITMENT-ANSATZ UMSTELLEN
33. US Flexible Equity Fund
34. US Growth Fund
35. US Small & MidCap Opportunities Fund
36. World Agriculture Fund
37. World Energy Fund
38. World Financials Fund
39. World Gold Fund
40. World Healthscience Fund
41. World Mining Fund
42. World Real Estate Securities Fund
43. World Technology Fund
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Anhang B: Zusätzliche Stock-Connect-Fonds
ZUSÄTZLICHE STOCK-CONNECT-FONDS
1. Flexible Multi-Asset Fund
2. Global Enhanced Equity Yield Fund
3. Natural Resources Growth & Income Fund
4. New Energy Fund
5. World Agriculture Fund
6. World Energy Fund
7. World Gold Fund
8. World Mining Fund
9. World Real Estate Securities Fund
10. World Technology Fund
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PRISMA 15/1710 BGF PRO SHL GER 1015