Schulung: Modemmeldung

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
-Hörscreening-Zentrum-
Schulung: Modemmeldung
1. Datenübermittlung an das LGL per Modem
¾ Barcode-Nr. vom Stoffwechsel und Name, Vorname + Geburtsdatum des
Kindes eintragen.
¾ Besonderheiten, wie beispielsweise Frühgeburt, familiäre Hörstörungen,
Antibiotikatherapie, etc. angeben und als Kommentar ins Gerät eingeben,
bzw. hinterlegen.
¾ Wenn die Eltern die Datenübermittlung ablehnen, bitte vor dem Barcode
die „555“ eingeben (z. B. 5551080151214).
¾ Falls man sich bei der Eingabe vertippt hat (z. B. Barcode falsch, Name
falsch, etc.), bitte dies an das LGL melden, entweder telefonisch oder per
Mail.
¾ 1-2x wöchentlich sollten die Daten optimalerweise an das LGL übermittelt
werden.
¾ Wenn ein Kind einen auffälligen Befund hat und dieser Befund innerhalb
der nächsten 24 h kontrolliert wird, bitte bei schon verschickten Daten,
erneut die Daten zeitnah an das LGL übermitteln (am Besten sofort!). Bei
einem auffälligen Befund werden die Eltern innerhalb einer Woche
angeschrieben und zur Kontrolluntersuchung aufgefordert. Die Eltern sind
oft sehr verunsichert, wenn wir sie anschreiben und im gelben U-Heft steht
bereits schon die unauffällige Kontrolluntersuchung.
¾ Bitte stets darauf achten, dass die Daten nach der Übermittlung gelöscht
werden Æ Vermeidung von doppelten Meldungen an das LGL.
2. Procedere im LGL
¾ Telefonische Mitteilung, dass die Daten übermittelt werden Æ LGL gibt
Rückmeldung über die Qualität der Daten.
¾ Eingang der Daten Æ werden in unsere Datenbank eingepflegt und
kontrolliert.
¾ Mittwoch und Donnerstag werden alle Kinder gelistet, die ein
Hörscreening erhalten haben. Diese Meldung geht an das zuständige
Gesundheitsamt.
¾ Die Gesundheitsämter gleichen diese Listen mit den Geburtenmeldungen
ab. Die Kinder, die anhand dieses Abgleichs kein Hörscreening erhalten
haben, werden von den Gesundheitsämtern angeschrieben Æ Klärung, ob
die Datenübermittlung abgelehnt oder ob das Hörscreening nicht
durchgeführt wurde.
¾ Auffällige Befunde werden vom LGL weiterverfolgt. Die Eltern werden in
bestimmten Abständen von uns angeschrieben und an eine
Kontrolluntersuchung erinnert.
3. Dokumentation der Untersuchung
¾ Elterneinwilligung unterschrieben in die Akte legen.
¾ Sollten die Eltern die Teilnahme ablehnen, bitte die Eltern die Ablehnung
nochmals handschriftlich dokumentieren lassen.
¾ Aufkleber ins gelbe Untersuchungsheft einkleben lassen, evtl. in der Nähe
vom Blutscreening, dann bitte einen Pfeil zur Barcodenummer machen.
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¾ Falls noch Stempel für die Untersuchung vorhanden sind, diese verwerfen,
bzw. für die Dokumentation in der Krankenakte verwenden.
¾ Das Einlegeblatt „Dokumentation zur Früherkennung von Hörstörungen
bei Neugeborenen“ ins gelbe Untersuchungsheft ausgefüllt einlegen (bei
auffälligem Befund bitte einheften!)
¾ Bestellung von Elterneinwilligungen und Aufklebern im LGL.
¾ Bestellung der Einlegeblätter beim Kohlhammer Verlag in Stuttgart.
Bei weiteren Fragen:
Siehe Internetseite des LGL (www.lgl.bayern.de/gesundheit/hoerscreening.htm)
Hier können Sie Informationsmaterialien, wie Flyer, etc. runterladen.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter der Tel.Nr: 089/ 31560-131
oder per Email: [email protected] an uns wenden.
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