Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit -Hörscreening-Zentrum- Schulung: Modemmeldung 1. Datenübermittlung an das LGL per Modem ¾ Barcode-Nr. vom Stoffwechsel und Name, Vorname + Geburtsdatum des Kindes eintragen. ¾ Besonderheiten, wie beispielsweise Frühgeburt, familiäre Hörstörungen, Antibiotikatherapie, etc. angeben und als Kommentar ins Gerät eingeben, bzw. hinterlegen. ¾ Wenn die Eltern die Datenübermittlung ablehnen, bitte vor dem Barcode die „555“ eingeben (z. B. 5551080151214). ¾ Falls man sich bei der Eingabe vertippt hat (z. B. Barcode falsch, Name falsch, etc.), bitte dies an das LGL melden, entweder telefonisch oder per Mail. ¾ 1-2x wöchentlich sollten die Daten optimalerweise an das LGL übermittelt werden. ¾ Wenn ein Kind einen auffälligen Befund hat und dieser Befund innerhalb der nächsten 24 h kontrolliert wird, bitte bei schon verschickten Daten, erneut die Daten zeitnah an das LGL übermitteln (am Besten sofort!). Bei einem auffälligen Befund werden die Eltern innerhalb einer Woche angeschrieben und zur Kontrolluntersuchung aufgefordert. Die Eltern sind oft sehr verunsichert, wenn wir sie anschreiben und im gelben U-Heft steht bereits schon die unauffällige Kontrolluntersuchung. ¾ Bitte stets darauf achten, dass die Daten nach der Übermittlung gelöscht werden Æ Vermeidung von doppelten Meldungen an das LGL. 2. Procedere im LGL ¾ Telefonische Mitteilung, dass die Daten übermittelt werden Æ LGL gibt Rückmeldung über die Qualität der Daten. ¾ Eingang der Daten Æ werden in unsere Datenbank eingepflegt und kontrolliert. ¾ Mittwoch und Donnerstag werden alle Kinder gelistet, die ein Hörscreening erhalten haben. Diese Meldung geht an das zuständige Gesundheitsamt. ¾ Die Gesundheitsämter gleichen diese Listen mit den Geburtenmeldungen ab. Die Kinder, die anhand dieses Abgleichs kein Hörscreening erhalten haben, werden von den Gesundheitsämtern angeschrieben Æ Klärung, ob die Datenübermittlung abgelehnt oder ob das Hörscreening nicht durchgeführt wurde. ¾ Auffällige Befunde werden vom LGL weiterverfolgt. Die Eltern werden in bestimmten Abständen von uns angeschrieben und an eine Kontrolluntersuchung erinnert. 3. Dokumentation der Untersuchung ¾ Elterneinwilligung unterschrieben in die Akte legen. ¾ Sollten die Eltern die Teilnahme ablehnen, bitte die Eltern die Ablehnung nochmals handschriftlich dokumentieren lassen. ¾ Aufkleber ins gelbe Untersuchungsheft einkleben lassen, evtl. in der Nähe vom Blutscreening, dann bitte einen Pfeil zur Barcodenummer machen. 1 ¾ Falls noch Stempel für die Untersuchung vorhanden sind, diese verwerfen, bzw. für die Dokumentation in der Krankenakte verwenden. ¾ Das Einlegeblatt „Dokumentation zur Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen“ ins gelbe Untersuchungsheft ausgefüllt einlegen (bei auffälligem Befund bitte einheften!) ¾ Bestellung von Elterneinwilligungen und Aufklebern im LGL. ¾ Bestellung der Einlegeblätter beim Kohlhammer Verlag in Stuttgart. Bei weiteren Fragen: Siehe Internetseite des LGL (www.lgl.bayern.de/gesundheit/hoerscreening.htm) Hier können Sie Informationsmaterialien, wie Flyer, etc. runterladen. Bei Fragen können Sie sich gerne unter der Tel.Nr: 089/ 31560-131 oder per Email: [email protected] an uns wenden. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc