AUSGABE 7 ALLES GEREGELT http://einfach.kpmg.de ALLES GEREGELT 07 “ WER DIE REGELN MACHT, HAT DIE MACHT. ALLEIN IN DEUTSCHLAND WURDEN ZWISCHEN 1949 UND 2013 SAGE UND SCHREIBE 7.590 GESETZE VOM BUNDESTAG VERABSCHIEDET. DAZU KOMMEN EUROPAWEITE RICHTLINIEN UND INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN. REGULIERUNG IST DAS BEVORZUGTE ORDNUNGSMODELL DER HEUTIGEN POLITIK – SIE STANDARDISIERT, NORMIERT, GEBIETET UND VERBIETET. DIE SCHIERE MENGE AN VERSCHIEDENEN SPIELREGELN UND VORSCHRIFTEN MACHT UNTERNEHMEN SCHWINDELIG. DIE REGULATORISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN ÄNDERN SICH KARL BRAUN MITGLIED DES VORSTANDES KPMG IN DEUTSCHLAND + 4 9 8 9 9 28 2-116 5 [email protected] BESTÄNDIG. WER DEN ÜBERBLICK BEHALTEN WILL, BRAUCHT KOMPETENTE MITARBEITER, DIE IN DIESEM KOMPLEXEN SPANNUNGSFELD EINEN KÜHLEN KOPF BEHALTEN. http://einfach.kpmg.de ALLES GEREGELT 07 „DARF ICH DAS ANNEHMEN? IST DAS NOCH COMPLIANT?“ SOLCHE FRAGEN HÖRT MAN IN KONZERNEN TAGTÄGLICH. ÜBERALL LAUERN STOLPERFALLEN. WER NICHT IN DIE HAFTUNG GERATEN ODER GAR STRAFFÄLLIG WERDEN WILL, HOLT SICH EXPERTEN INS BOOT UND IMPLEMENTIERT EIN COMPLIANCE SYSTEM. DIE ERFAHRUNG HAT GEZEIGT: KONTROLLE IST OFT BESSER. UND ANGESICHTS GLOBALER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN NAHEZU UNVERMEIDBAR. DOCH REGELN MÜSSEN NACHVOLLZIEHBAR UND VERNÜNFTIG SEIN. MENSCHEN AKZEPTIEREN VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN, WENN SIE DEREN SINN ERKENNEN KÖNNEN – SELBST KARL BRAUN MITGLIED DES VORSTANDES KPMG IN DEUTSCHLAND + 4 9 8 9 9 28 2-116 5 [email protected] DANN, WENN SIE GERADE UNGELEGEN KOMMEN. “ http://einfach.kpmg.de 07 MEHR EINHEITLICHKEIT UND TRANSPARENZ WARUM EIN INTERNATIONALER COMPLIANCE-STANDARD NOTWENDIG IST http://einfach.kpmg.de MEHR EINHEITLICHKEIT UND TRANSPARENZ 07 VERENA BRANDT PARTNERIN AUDIT KPMG IN DEUTSCHLAND Bisher gab es in vielen Ländern unterschiedliche Compliance-Standards. Der neue ISO 19600 verbindet verschiedene internationale Ansätze zu einem einheitlichen Standard und gibt Unternehmen Hilfestellungen zur Ausgestaltung ihrer Compliance Management Systeme. Der Standard beinhaltet im Grunde keine wesentlichen Neuerungen, liefert aber sinnvolle Gestaltungsempfehlungen und Umsetzungsbeispiele in einem internationalen Kontext. Diejenigen, die das Thema Compliance bisher schon ernst genommen haben, werden sich mit der Umsetzung somit nicht schwertun. Die Bedeutung von Compliance hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das liegt zum einen daran, dass die Öffen tlichkeit mehr Notiz von den Verfehlungen der Unternehmen nimmt. Und spätestens seit vor zwei Jahren der ehemalige Finanz vorstand eines großen Konzerns zu 15 Millionen Schadensersatz verurteilt wurde, haben auch die letzten Unternehmen erkannt, dass sie sich besser ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen sollten. Das Besondere an dem Urteil war: Das Münchner Landgericht konkretisierte die Anforderungen an ein wirksames Compliance-Management-System explizit und in aller Deutlichkeit. Dazu zählten auch die Pflichten der Unternehmensführung im Zusammenhang mit Compliance Management. Schwarz auf weiß war nun zu lesen: Der Vorstand hat die Pflicht, das Unternehmen so zu organisieren, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Das bedeutet, er ist nicht nur für die Einführung eines passenden Compliance-Management Systems verantwortlich, sondern auch für die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit des eingeführten Systems. Er ist verpflichtet, die richtigen Konsequenzen zu ziehen, wenn er Verstöße feststellt oder Schwachstellen entdeckt. Vernachlässigt er eine der beiden Aufgaben, kann das zivilrechtlich als Pflichtverletzung geahndet werden. Und das kann teuer werden. JEDES LAND SETZTE BISHER EINEN ANDEREN SCHWERPUNKT Doch wie können Unternehmen das in der Praxis umsetzen? Bisher gab es in den verschiedenen Ländern Compliance Standards, mit unterschiedlichen Historien und Schwerpunkten. In Deutschland orientierten sich viele Unternehmen an dem an die Wirtschaftsprüfer gerichteten Prüfungsstandard IDW PS 980. Der Prüfungsstandard bietet ein einfaches, griffiges Rahmenkonzept von 7 Grundelementen eines CMS, an dem sich viele Unternehmen beim Aufbau ihres eigenen http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. MEHR EINHEITLICHKEIT UND TRANSPARENZ 07 Systems als Strukturierungshilfe orientieren können. Trotz großer Ähnlichkeiten in einzelnen Standards, setzt jedes Land andere Schwerpunkte, egal, ob man nach Großbritannien, in die USA oder nach Australien blickt. Für international agierende Unternehmen war es nicht immer einfach zu entscheiden, an welchem System man sich am besten orientiert. So stand beispielsweise ein europäischer Großkonzern, der eine börsen notierte Tochter in den USA hat, vor der Aufgabe, festzulegen, ob er das Beschleunigungsgeld in Afrika bezahlt oder nicht. In den USA ist das kein strafbarer Verstoß, in Großbritannien allerdings schon. Im Dezember vergangenen Jahres wurde nun der ISO 19600 veröffentlicht. Ziel ist es, einen international anerkannten Standard zu schaffen, der in der globalisierten Unternehmenswelt für mehr Einheitlichkeit in der Umsetzung von Compliance-Regeln sorgt. Der Standard soll eine Hilfestellung für Unternehmen aller Art und Größe sein. Er ist als Leitfaden gedacht, der sich an der Praxis orientiert. Er lässt ausreichend Gestal- tungs- und Entscheidungsspielraum, schließlich braucht jedes Unternehmen ein CMS, das auf seine individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten zugeschnitten ist. Das mag auf den ersten Blick abschreckend wirken, weil es noch mehr Regeln gibt. Der Standard gibt aber keine Mindestanforderungen vor, sondern bietet Gestaltungsmöglichkeiten. Ein weiterer Vorteil ist es, dass der Standard den internationalen Konsens zu bereits etablierten Compliance Maßnahmen aus der Praxis abbildet. Das Institut für Wirtschaftsprüfer löst auch das scheinbare Spannungsverhältnis zwischen dem Prüfungsstandard PS 980 und dem Umsetzungsstandard ISO 19600 für die Unternehmen: „ISO 19600 und IDW PS 980 stehen nicht in Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich.“ Wer die Anforderungen, die durch die PS 980 gestellt werden, mit Leben füllt, ist auch beim ISO 19600 auf der sicheren Seite und umgekehrt. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. MEHR EINHEITLICHKEIT UND TRANSPARENZ 07 DAS WICHTIGSTE IST EINE COMPLIANCE-KULTUR IM UNTERNEHMEN Essentieller Startpunkt für die Umsetzung des ISO 19600 ist, dass Unternehmen erst einmal ausführlich analysieren, in welchem Umfeld sie agieren, welchen Risiken sie ausgesetzt sind und welche internen und externen Anforderungen an sie gestellt werden und welche strategischen Eckpunkte Compliance Management haben soll. Was für das eine Unternehmen angemessen ist, kann für ein anderes völlig übertrieben sein. Durch eine strukturierte Analyse der Compliance-Risiken wird eine sach- und ressourcengerechte Fokussierung und Schwerpunktsetzung erst möglich. auch regelmäßige Schulungen und Trainings. Erfolgreich abgeschlossen ist eine solche Entwicklung erst, wenn die Mitarbeiter ganz selbstverständlich im Sinne der Kultur handeln, weil sie davon überzeugt sind. Und nicht, weil es eine Regel gibt. DER MITTELSTAND SEHNT SICH NACH KLAREN ANWEISUNGE Der Anspruch einen internationalen Standard zu schaffen ist gut. Er sorgt für Transparenz. Und wenn es ein klares Referenzmodell gibt, können Unternehmen überprüfen, ob sie sich im Rahmen bewegen. Im Moment gibt es allerdings noch einen bunten Strauß an Gestaltungsempfehlungen. Für große Konzerne ist das nicht so belastend, weil das Thema Damit die Einführung gelingt, kommt es vor allem darauf an, dass die Geschäftsführung glaubwürdig kommuniziert, wie wichtig ihr das Thema ist. Sie muss Verantwortliche benennen, Unternehmensgrundsätze und Leitlinien formulieren und klar machen, welche Maßnahmen bei einem Vergehen auch einzelner Mitarbeiter ergriffen werden. Oder anders: Die Unternehmensführung ist für die Einführung und Aufrechterhaltung einer Complianceso viel musste eine französische Großbank Kultur originär wegen eines Compliance-Verstoßes bezahlen verantwortlich. Dazu gehören 6,4 Milliarden Euro http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. MEHR EINHEITLICHKEIT UND TRANSPARENZ 07 seit Jahren etabliert ist und es verantwortliche Personen gibt, die für nichts anderes zuständig sind. Der Mittelstand dagegen sehnt sich nach klaren Anweisungen und guten Ideen für die bestehenden Ressour cenengpässe. Kleinere und mittlere Unternehmen haben oft nicht die Ressourcen, sich mit dem gleichen Einsatz wie Konzerne um das Thema zu kümmern. Deshalb wollen sie wissen: Was muss ich mindestens haben, um mich nicht angreifbar zu machen? Der Nachweis für ein angemessenes CMS kann durch ein entsprechendes Zertifikat unterstützt werden. Doch der ISO 19600 sieht das bisher nicht vor. Das kann ein Nachteil für den Mittelstand sein, vor allem, weil kleinere Firmen oft nachweisen müssen, dass sie ein funktionierendes CMS haben, um überhaupt als Zulieferer in Frage zu kommen. Alternativ können Unternehmen aber ihr nach ISO 19600 eingerichtetes System nach den Grundsätzen des IDW PS 980 prüfen lassen und auf diesem Wege eine belastbare Wirksamkeitsbescheinigung vorhalten. Das Fehlen verbindlicher Mindestanforderungen in dem Standard lässt den gewünschten Raum für Flexibilität, Verhältnismäßigkeit und Ermessensentscheidungen. Dies kann auch ein Vorteil für die Compliance sein. Denn wenn es festgeschriebene, verbindliche Regeln gibt, begnügen sich viele Firmen mit dem Einhalten des Minimums. Gibt es das nicht, tun viele mehr. Das haben andere Themen in den vergangenen Jahren gezeigt. “ DER ANSPRUCH EINEN INTERNATIONALEN STANDARD ZU SCHAFFEN IST GUT, WEIL ER FÜR TRANSPARENZ UND EINEN MÖGLICHEN BREITEN INTERNATIONALEN KONSENS SORGEN KANN. DOCH NICHT FÜR ALLE UNTERNEHMEN SIND DIE GLEICHEN REGELN ANGEMESSEN. DIE UNTERNEHMEN SIND NUN AUFGEFORDERT, FÜR SICH DIE RICHTIGEN SCHLÜSSE ZU ZIEHEN. “ http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 ME H R E I N HEITL ICHKEIT U N D T R ANSPARENZ Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de VERENA BRANDT PARTNERIN AUDIT, KPMG IN DEUTSCHLAND +49 211 475-6562 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 DER ELEFANT IM RAUM WIE DER CHIEF GOVERNANCE OFFICER DER FÜHRUNGSEBENE DAS LEBEN ERLEICHTERN KANN http://einfach.kpmg.de DER ELEFANT IM RAUM 07 Corporate Governance ist heute in vier Systeme unterteilt, die getrennt voneinander arbeiten. Der Chief Governance Officer führt die verschlankten Bereiche wieder zusammen, das spart Zeit und Geld. Der Bedarf ist riesig. JENS C. LAUE HEAD OF GOVERNANCE & ASSURANCE SERVICES KPMG IN DEUTSCHLAND Im Englischen gibt es dieses schöne Sprichwort über Dinge, die unübersehbar sind, die aber trotzdem keiner sehen will: der Elefant im Raum. In vielen Unternehmen sieht man heute auf den ersten Blick, dass die Governance-Systeme, die in den vergangenen Jahren oftmals getrennt voneinander und als Reaktion auf bestimmte Entwicklungen aufgebaut wurden, weder effektiv noch kosteneffizient arbeiten. Doch kaum einer unternimmt etwas dagegen. Es ist paradox: Was in der Theorie für mehr Transparenz sorgen sollte, hat in der Praxis zu neuer Unübersichtlichkeit geführt. Und zu internen Strukturen, deren Mehrwert für das Unternehmen jenseits der Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen unklar ist. Im Zuge von Korruptionsskandalen, kartellrechtlichen Verstößen und Finanzmarkt- krisen haben Unternehmen komplexe Leitungs- und Kontrollsysteme eingeführt: das Compliance Management System (CMS), um Rechtsverstöße vorzubeugen und zu sanktionieren; das Interne Kontrollsystem (IKS), um Unternehmensziele zu steuern; das Risikomanagement (RM) zur Identifikation und Bewertung von Gefahren und die altbewährte Interne Revision (IR) zur „Kontrolle der Kontrolle“. Corporate Governance steht auf diesen vier Säulen, das Problem ist nur: Die Systeme arbeiten in der Regel nebeneinander her, obwohl sie miteinander interagieren müssten. UNTER ZEITDRUCK ENTSTANDEN VIELE SYSTEME MIT SILOS Viele Unternehmer gehen das Problem auf eine eher hemdsärmelige Art an. Sie gründen ein Komitee, in dem aus den vier Bereichen Personen vertreten sind. Man tauscht sich aus, doch im Anschluss daran berichten die Mitarbeiter wie gewohnt getrennt voneinander und nicht abgestimmt an die Vorstände oder Geschäftsführer. Das führt zu den immer gleichen Klagen aus der Führungsetage: „Gestern rief jemand aus dem Risikomanagement an, heute kommt jemand aus dem Compliance Management vorbei und morgen meldet sich jemand aus der Internen Revision.“ http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. DER ELEFANT IM RAUM 07 Der Grund für die Ineffizienz liegt in der Entstehung: die aktuellen Systeme waren im Kern eine Reaktion auf öffentlichkeitswirksame Vorfälle. So gab es nach dem Enron-Skandal 2002 plötzlich massiven Bedarf, interne Kontrollsysteme aufzubauen. In den Folgejahren legten sich auch kleinere Unternehmen irgendwelche Regelsysteme zu, ohne sich zu fragen: Was brauche ich überhaupt? Was kann ich von dem nutzen, was ich schon im Unternehmen habe? Denn erst wenn die Unternehmen versuchen, nicht nur neue regulatorische Anforderungen irgendwie zu erfüllen, sondern die Regel aktiv zu nutzen, wird das ungeheure Potenzial in der Integration der Governance-Systeme deutlich. Wer Synergien nutzt und Systeme harmonisiert, kann eine effektivere Corporate Governance gewährleisten und dabei noch Kosten sparen. DER CHIEF GOVERNANCE OFFICER IST BINDEGLIED UND ZENTRALER ANSPRECHPARTNER Die Unternehmensführung ist meist auf das Geschäft fokussiert und fühlt sich von den Anforderungen und Vorgaben durch ein Governance-System mehr behindert als unterstützt. Doch Vorstände und Aufsichtsräte sind heute in der Pflicht, sich ein Bild von der Wirksamkeit ihrer Kontrollsysteme zu machen. Lösen lässt sich das Dilemma z.B. durch den Einsatz eines Chief Governance Officers (CGO). Die Idee ist es, die isoliert operierenden Bereiche zusammenzuführen und deren Tätigkeiten zu koordinieren. Als Bindeglied und zentraler Ansprechpartner kann hier der Chief Governance Officer besonders gut helfen. Auf einer festen Position, angesiedelt z.B. zwischen Vorstand und den vier Governance-Bereichen, sorgt der Officer dafür, dass die Systeme neu strukturiert und abgespeckt werden, dass nach oben endlich mit einer Stimme berichtet wird und von unten einheitlich Informationen erhoben werden. WENN ER GUT ARBEITET, MACHT ER SICH UNBELIEBT Der Chief Governance Officer kann dabei nicht die Verantwortung für alle Bereiche übernehmen, das würde seine Position überfrachten. Es geht ja nicht darum, dass andere die Verantwortung an ihn abtreten, sondern um eine Dienstleistungsfunktion, mit dem Ziel neue Strukturen zu schaffen und effizienter zu agieren. Der CGO dient als Ansprechpartner für alle Beteiligten, also für Mitarbeiter und Geschäftspartner genauso wie für Aktionäre und Kunden. Er koordiniert den Austausch über das Thema und sorgt dafür, dass die Richtlinien regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Doch Vorsicht: Wer sich für diesen Weg entscheidet, hat kein einfaches Projekt vor http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. DER ELEFANT IM RAUM 07 sich. Tatsächlich scheitern noch viele Integrationen – aus einem einfachen Grund: Sie sind als überbordende TopDown-Projekte angelegt. Was zu kompliziert ist, funktioniert bekanntlich nicht. Anfangen kann der Prozess auf der unter sten Stufe: Harmonisierung von Richtlinien, Kontrollen oder der Berichterstattung der Konzerngesellschaften. So geht es Schritt für Schritt entlang der Prozessund Berichtswege nach oben. Dass der CGO überall mit offenen Armen empfangen wird, ist unwahrscheinlich. Der Officer kommuniziert mit den Fachbereichen, entwickelt Richtlinien, berät bei der Besetzung von Schüsselpositionen. Er empfiehlt Verbesserungen und stößt Change-Management-Prozesse an, achtet auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und bündelt alle Arten von Kommunikation und Reporting. Unbeliebt macht er sich natürlich dann, wenn er Ressorts verschlankt und verkleinert. Wenn er gewachsene Verantwortlichkeiten auflöst und alte Führungsaufgaben neu verteilt. “ IN VIELEN UNTERNEHMEN WIRD DIE WIRKSAME UND EFFIZIENTE ORGANISATION VON CORPORATE-GOVERNANCESTRUKTUREN KONTROVERS DISKUTIERT. DER EINSATZ EINES CHIEF GOVERNANCE OFFICER KÖNNTE ZU EINEM SCHNELLEN ENDE DER DEBATTE FÜHREN. “ Wenn dafür die Prozesse richtig eingestellt sind, wird der Chief Governance Officer die Corporate Governance deutlich vereinfachen und aus dem Elefant im Raum wird keiner im Porzellanladen. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 DER ELEFANT IM RAUM Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de JENS C. LAUE HEAD OF GOVERNANCE & ASSURANCE SERVICES KPMG IN DEUTSCHLAND +49 211 475-7901 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 ERST DENKEN, DANN TWITTERN SOCIAL MEDIA FÜR UNTERNEHMEN SOLLTE INS RISK-MANAGEMENT EINGEBUNDEN WERDEN http://einfach.kpmg.de ERST DENKEN, DANN TWITTERN 07 Unternehmen dürfen sich der Entwicklung nicht verschließen, sondern sollten anfangen, sie professionell mitzugestalten. Dann können sie die neuen Kommunikationskanäle auch für sich nutzen. ALEXANDER JONKE ASSURANCE SERVICES DIGITAL ASSURANCE Digitale Kommunikation ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. Sie ist in unserer Gesellschaft längst selbstverständlich, für Privatpersonen ebenso wie für Kunden und Mitarbeiter. Es kann aber auch Ärger geben. Verbreiten Mitarbeiter Angebote ihres Unternehmens in privaten Posts, kann das schnell einen Wettbewerbsverstoß bedeuten. Damit kann die gut gemeinte Idee eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs nach sich ziehen – und damit möglicherweise Abmahnkosten oder Schadensersatzforderungen. Lästern sie über Chefs oder Kunden, beschädigen sie nachhaltig die Marke. Immer mehr Vorstände, Pressesprecher und Social-Media-Beauftragte twittern im Namen ihrer Unterneh- men, posten Bilder auf Facebook oder stellen Videos auf Youtube. Drei Viertel der deutschen Unternehmen nutzen inzwischen Social-Media-Kanäle, egal ob es sich um kleinere und mittlere Unternehmen oder Großkonzerne handelt. Die beliebteste Plattform ist nach wie vor Facebook. Eine Erhebung von Statista zeigt, dass aber auch schon 66 Prozent der Großunternehmen aus Deutschland und der Schweiz den Kurznachrichtendienst Twitter nutzen. Doch vielen ist immer noch nicht klar, was sie damit auslösen können – im schlechten wie im guten Sinne. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. ERST DENKEN, DANN TWITTERN 07 VIELE UNTERNEHMEN SIND NOCH ÜBERFORDERT Viele Unternehmen haben nach wie vor Hemmungen, soziale Medien über reine Marketingzwecke hinaus zu nutzen. Das liegt vor allem daran, dass zahlreichen Verantwortlichen die Risikofaktoren im Umgang mit Social Media immer noch nicht bewusst oder bekannt sind. Und viele Unternehmen sind von der Schnelllebigkeit der sozialen Medien schlichtweg überfordert. Natürlich entstehen durch die neue Form der Kommunikation auch neue Risiken. Ein Foto vom Kunden hochladen, ein aufmunterndes Zitat zum Wochenanfang posten. Alles gut gemeint. Doch wer dabei das Recht am eigenen Bild oder den Urheberrechtsschutz außer Acht lässt, der verliert am Ende nicht nur Freunde, sondern im schlimmsten Fall auch Reputation und Geld. Sicherlich besteht auch die Gefahr, vorhandene Risiken noch zu verstärken. Wer auf verschiedenen Kanälen kommuniziert und mit seinen Kunden in Kontakt tritt, bietet auch eine größere Angriffsfläche und muss sich mit Reputationsschäden auseinandersetzen. Doch Unternehmen sollten sich dieser Entwicklung nicht verschließen, sondern lieber anfangen, sie professionell zu gestalten. Denn die sozialen Medien bieten den Firmen auch Chancen. Wer professionell und aufmerksam kommuniziert, kann die Kanäle für sich nutzen. Beispielsweise als Hinweisgebersystem, wenn es um Korruption geht. Oder als Frühwarnindikator bei der Einführung neuer Produkte. Wer früher merkt, dass der Kunde nicht zufrieden ist, kann schneller reagieren. DIE DIGITALE KOMMUNIKATION SOLLTE IN DIE DNA DES UNTERNEHMENS INTEGRIERT WERDEN Voraussetzung für einen professionelleren Umgang mit sozialen Medien ist, dass alle Verantwortlichen das gleiche Verständnis haben. So sollte dem Management klar sein, wie Nutzen und Ertrag messbar gemacht werden können. Gleichzeitig ist es wichtig, dass dem Marketing und der PR-Abteilung bewusst ist, dass die Kosten für Maßnahmen ins Budget passen müssen. Wer wirklich erfolgreich mithalten will, tut gut daran, sich von bisherigen Vorgehensweisen zu verabschieden und neue Wege zu gehen. Unternehmen sollten verstehen, dass IT, Informationssicherheit und Risikomanagement in der digitalen Kommunikation zukünftig ebenso eine wichtige Rolle spielen werden wie die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die Zusammenarbeit mit dem Compliance-Bereich eines Unternehmens, der die Einhaltung und Vermeidung von Regelverstößen überwacht, wird unumgänglich. Der große Hype um die sozialen Netzwerke ist längst vorbei. Das heißt aber nicht, dass die Dienste wieder verschwinden. Im Gegenteil. Sie sind so etabliert, dass sie sich mit einer grundsätzlichen Neuausrichtung beschäftigen: Weg vom ursprünglichen, rein sozialen http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. ERST DENKEN, DANN TWITTERN 07 Netzwerk, hin zu eigenständigen und mächtigen Marketing- und Verkaufsinstrumenten. Wer diesen Trend nicht verpassen will, sollte für die professionelle Integration der digitalen Kommunikation in die DNA der Unternehmenskultur sorgen. Damit das gelingt, ist es ratsam, dass die kreativen Köpfe in den PR- und Marketingabteilungen vor allem eines deutlich machen: Dass ihr Social Media Management mit den Instrumenten der Compliance ganzheitlich standardisiert und die Prozesse professionalisiert sind. “ VIELE UNTERNEHMEN HABEN NOCH HEMMUNGEN, SOZIALE MEDIEN ÜBER REINE MARKETINGZWECKE HINAUS ZU NUTZEN. DAS LIEGT AUCH DARAN, DASS IHNEN DIE RISIKOFAKTOREN IM UMGANG DAMIT NICHT BEKANNT SIND. “ http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 ERST DENKEN, DANN TWITTERN Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de ALEXANDER JONKE ASSURANCE SERVICES, DIGITAL ASSURANCE +49 89 9282- 4326 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST WARUM HINWEISGEBERSYSTEME SO WICHTIG SIND http://einfach.kpmg.de ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST 07 Firmen, die ihren Mitarbeitern ermöglichen, anonyme Hinweise auf Fehlverhalten zu geben, haben bessere Chancen, Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden. Dennoch zögern viele, entsprechende Angebote einzurichten. BARBARA SCHEBEN PARTNER KPMG IN DEUTSCHLAND Die Zahl ist immens. Korruption, so schätzt die Europäische Kommission, verursacht in den EU-Mitgliedsländern jedes Jahr einen Schaden von 120 Milliarden Euro. Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Unternehmen auch hierzulande intensiv mit Compliance. Aber gerade im Bereich Korruptionsprävention zeigt sich, wie wichtig eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der vorhandenen Prozesse und Maßnahmen ist. Denn seien sie noch so gut konzipiert und implementiert, die Praxiserfahrung zeigt, dass auch sehr gute Kontrollen ausgehebelt werden können. Die Täter lernen mit und verstehen es, Gelegenheiten zu nutzen. HELD ODER SPITZEL? Der Blick in die Praxis zeigt jedoch: Obwohl die Logik und das ökonomische Kalkül bestechend sind, zögern viele Unternehmen, entsprechende Angebote für ihre Mitarbeiter einzurichten. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen hört man die Sorge, eine Kultur des Denunziantentums zu schaffen und zu fördern. Nicht selten ist eine regelrechte Abwehr zu beobachten; die Erkenntnis, dass auskunftsbereite Mitarbeiter Schaden Umso wichtiger ist es, dass Schwachstellen so früh wie möglich erkannt werden. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ermöglichen, anonyme Hinweise auf Fehlverhalten zu geben – sei es durch organisationsinterne Hinweisgeberkanäle oder durch externe Ombudsmann-Stellen – haben bessere Chancen, Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden. Nach Aufdeckung und Aufklärung des konkreten Sachverhalts können sie sich nämlich der Verbesserung der vorhandenen Strukturen widmen. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST 07 vom Unternehmen abwenden wollen, fehlt in diesen Fällen. Aber es geht ja nicht nur um Korruption. Auch andere Themen können Unternehmen bis in die Grundfesten erschüttern und hohen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Von der Reputation ganz zu schweigen. Man denke hier nur an enorm hohe Kartellbußen, zunehmende Relevanz der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder die Presseberichterstattung über den Verlust oder Missbrauch sensibler Daten. Entsprechend können Organe und Führungskräfte, vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen, nur ermutigt werden, Hinweisgebermöglichkeiten zu schaffen. Dies bedeutet ein „Ja“ zum Schutz des eigenen Unternehmens. Neben internen Modellen – wie einer Hotline oder einem E-Mail-Postfach– gibt es eine Reihe von externen Anbietern, die zuverlässige und anonyme Hinweisgebersysteme garantieren. Die müssen dann in die Compliance- strategie des Unternehmens eingebettet werden. DIE STRATEGIE MUSS STIMMEN Alle Mitarbeiter sind intensiv mit den Unternehmenswerten vertraut zu machen: in Schulungen, die eine Sensibilisierung für Fraud-Risiken, rechtliche Aspekte und die Abgrenzung von „richtig“ und „falsch“ vermitteln. Außerordentlich wichtig ist, dass die Mitarbeiter ermutigt werden, Hinweise auf Fehlverhalten zu geben. Dazu gehört auch die glaubhafte Garantie des Unternehmens an den Hinweisgeber, mit keinen nachteiligen Konsequenzen rechnen zu müssen. Denn es wäre ja paradox: Ein pflichtbewusster Vertriebsmitarbeiter deckt einen Kartellrechtsverstoß auf, worauf das Unternehmen durch die Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung einer millionenschweren Geldbuße http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST 07 entgeht. Beruflich fasst der Mitarbeiter aber keinen Fuß mehr, da er für die Kollegen als Nestbeschmutzer gilt. Sie grenzen ihn aus, seine Karrierechancen sind dahin. Möglicherweise ist ihm das Arbeiten in der Abteilung gar nicht mehr zuzumuten. Der Mitarbeiter steht vor den Scherben seiner guten Tat. Die Sorge, Denunziantentum zu fördern, kann zerstreut werden. Hinweise, die nur dafür gedacht sind, missliebige Kolleginnen oder Kollegen anzuschwärzen, halten einer Prüfung selten stand. Jeder Hinweis muss harten, nicht zuletzt auch juristischen, Kriterien genügen. Der Aufwand, tragfähige und diskrete Systeme zu installieren, sollte es jedem Unternehmenslenker wert sein. Schon so mancher großer Fraud-Fall ist durch nur einen einzigen Hinweis aufgedeckt worden. Auf Kommissar Zufall sollte man sich nicht verlassen. “ DIE EINSICHT, DASS AUSKUNFTSBEREITE MITARBEITER SCHADEN VOM UNTERNEHMEN ABWENDEN WOLLEN, FEHLT OFT KOMPLETT. DABEI WÄRE DIESE SO WICHTIG, DENN NEBEN DER KORRUPTION GIBT ES EINE VIELZAHL ANDERER MISSSTÄNDE, DIE EIN UNTERNEHMEN NACHHALTIG BESCHÄDIGEN KÖNNEN, WENN SIE UNGEMELDET BLEIBEN. “ http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de BARBARA SCHEBEN PARTNER KPMG IN DEUTSCHLAND +49 69 9587-3737 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 MIT SICHERHEIT WARUM EIN EXZELLENTES KONTROLLSYSTEM IM INTERNETHANDEL WICHTIG IST http://einfach.kpmg.de MIT SICHERHEIT 07 Wer im E-Commerce erfolgreich sein will, darf nicht nur an sein Wachstum denken, sondern muss sich auch um die Prozesse im Hintergrund kümmern. Sonst kann es teuer werden. MICHAEL KULA ASSISTANT MANAGER GOVERNANCE & ASSURANCE SERVICES, AUDIT CORPORATE Es war gegen 23 Uhr in einer Dezembernacht im vergangenen Jahr, als sich das Paradebeispiel einer möglichen Katastrophe im Onlinehandel abspielte. Alle bei eBay gelisteten Artikel eines Online-Versandhändlers wurden plötzlich zum Festpreis von 5,99 Euro angeboten – Handys, Computer, Waschmaschinen. Und das alles bei kostenfreiem Versand. Der Chef des Anbieters begründete den falschen Preis später mit einem Fehler in einem Export-Modul zum eBay-Shop. Der Fauxpas wurde allerdings erst am nächsten Morgen entdeckt. Und so fielen die Kunden eine Nacht lang scharenweise über die vermeintlichen Schnäppchen her. Am nächsten Tag informierte das Unternehmen jeden einzelnen Kunden schriftlich darüber, dass aufgrund eines bedauerlichen Fehlers in der Datenverarbeitung falsche Preise angezeigt wurden und ein Kaufvertrag deshalb nicht zustande gekommen sei. Das Unternehmen entschuldigte sich außerdem für etwaige Unannehmlichkeiten. Doch der Ruf hat darunter erheblich gelitten. Eine Katastrophe für den Elektronikversender – in diesem hoch kompetitiven Markt. Kaum eine Branche boomt derzeit so wie der Onlinehandel. Experten gehen bis zum Jahr 2018 von einem jährlichen Wachstum von über 15 Prozent aus. Das sind schöne Aussichten für die im E-Commerce aktiven Unternehmen – doch genau in diesem Aufschwung steckt auch eine Gefahr. Die meisten Händler fokussieren sich hauptsächlich auf ihr Umsatzwachstum. Im Kampf um einen möglichst großen Anteil am Markt verlieren sie dabei aber häufig Prozesse aus den Augen, die für einen langfristigen Erfolg lebensnotwendig sind. ERFOLG DURCH STRUKTURIERTE PROZESSE Die Grundlage für einen erfolgreichen Onlineshop ist natürlich erst einmal eine technisch ausgereifte und schnell anzupassende Plattform, die vom Kunden intuitiv bedient werden kann und einen einfachen Bestellprozess erlaubt. Außerdem müssen die Produkte so detailliert wie möglich dargestellt werden, am besten in Kombination mit Bildern, damit sich der Kunde eine möglichst genaue Vorstellung machen kann und bei der Lieferung nicht enttäuscht wird. Auch ein sicheres Bezahlsystem, verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und individuelle Lieferangebote sorgen für eine höhere Kundenzufriedenheit. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. MIT SICHERHEIT 07 Genauso wichtig ist es aber auch, dass diese Merkmale durch klar strukturierte Prozesse und entsprechend definierte Kontrollen im Hintergrund unterstützt werden. Doch viele Unternehmen nehmen es gerade in diesen Bereichen mit der Sorgfalt nicht so genau. Einige Manager im E-Commerce sehen Prozessoptimierungen und Kontrollen ausschließlich als Disziplin der Logistik. Bereiche wie Shop-Management, Einkauf, Marketing, IT, externe Dienstleister oder Debitorenmanagement werden häufig nicht von den Verantwortlichen in ihre Analysen miteinbezogen. STEIGENDEN ANFORDERUNGEN GEWACHSEN SEIN Wer langfristig erfolgreich sein will, sollte sich Gedanken über diese Bereiche machen. Und sich die richtigen Fragen stellen. Fragen wie diese: Wer trägt die Verantwortung für den Aufbau des Onlineshops? Wer legt die Preise fest? Findet im Bestellprozess eine Prüfung und Bewertung der von Kunden eingegebenen Daten statt? Welche Kontrollen sind implementiert? Ist ein Prozess für die Behandlung von Betrugsfällen etabliert? Welche Datenschutzanforderungen gelten? Die richtige Einstellung fängt beim Kundenmanagement an und hört beim Datenschutz auf. Wie kann ich das Verhältnis zu meinem Kunden stabilisieren? Ist meine Retouren-Abwicklung transparent genug? Wer hat Zugriff auf die Kundendaten? Habe ich meine Dienstleister für die Kreditkartenabrechnung sorgfältig ausgewählt? Wie ist meine Reputation am Markt? All das spielt eine Rolle. VERTRAUEN IST GUT, KONTROLLEN SIND BESSER Der Onlinehandel wird weiter an Bedeutung gewinnen. Der Wettbewerb wird zunehmen, dadurch wird es für alle Unternehmen, die im E-Commerce aktiv sind, schwer sein, so hohe Umsatzsteigerungen zu erzielen wie im Moment. Deshalb ist es besonders wichtig, die Prozesse regelmäßig zu untersuchen und zu optimieren. Darüber hinaus wird es vor allem für die Unternehmen, die ausschließlich im Onlinehandel tätig sind, entscheidend sein, ein funktionierendes internes Kontrollsystem oder ein Compliance Management System zu implementieren, um den steigenden rechtlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Das sorgt auch für mehr Sicherheit im Hinblick auf notwendige Jahresabschlussprüfungen, interne Revisionen oder einen geplanten Börsengang. Die Händler müssen das Risiko minimieren, dass ihr internes Kontrollsystem im Bedarfsfall nicht den wesentlichen Anforderungen entspricht. Denn Kunden und Stakeholder erwarten heute hier eine ebenso große Sicherheit wie von Unternehmen im stationären Handel. Wie stiefmütterlich das Thema oft noch behandelt wird, zeigt die Studie „E-Commerce und interne Kontrollsysteme – passt das eigentlich zusammen?“. Bei 37 Prozent der Händler ist kein oder nur ein informelles internes Kontrollsystem (IKS) http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. MIT SICHERHEIT 07 vorhanden, obwohl 58 Prozent die vorhandenen Kontrollen in ihrer Firma als nicht ausreichend empfinden. Auch werden nur bei 50 Prozent der Unternehmen die Onlinetätigkeiten über die Interne Revision regelmäßig analysiert. Das liegt insbesondere daran, dass die Themen Compliance Management und Kontrollsysteme in dem jungen Markt noch nicht so präsent sind wie in anderen Branchen. Viele haben einfach eine großartige Idee, die sie verwirklichen möchten. Doch sie sollten nicht vergessen, dass sie für eventuelle Schäden zur Verantwortung gezogen werden können. Nicht immer geht es so gut aus wie in jener Dezembernacht für den Onlinehändler mit den Waschmaschinen für 5,99 Euro. “ WER EINEN ERFOLGREICHEN ONLINESHOP BETREIBEN WILL, MUSS NICHT NUR DARAUF ACHTEN, EINE TECHNISCH AUSGEREIFTE PLATTFORM ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIE VORHANDENEN PROZESSE MÜSSEN REGELMÄSSIG UNTERSUCHT UND OPTIMIERT WERDEN, UM DEN STEIGENDEN RECHTLICHEN ANFORDERUNGEN GEWACHSEN ZU SEIN. “ http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 MIT SICHERHEIT Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de MICHAEL KULA ASSISTANT MANAGER GOVERNANCE & ASSURANCE SERVICES, AUDIT CORPORATE + 49 511 8509 - 5282 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 KNÖLLCHEN GEGEN KORRUPTION VOR WEM SICH UNTERNEHMEN IN ACHT NEHMEN MÜSSEN http://einfach.kpmg.de KNÖLLCHEN GEGEN KORRUPTION 07 Im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität erweist sich das Bundeskartellamt als besonders schlagkräftig. Staatsanwaltschaften und Justizbehörden rüsten zwar nach, sind aber häufig unterbesetzt und überlastet. Dazu fehlt ihnen die rechtliche Handhabe gegen ganze Unternehmen vorzugehen. Das Bundeskartellamt verhängt im März 2014 wegen verbotener Preisabsprachen bei Fass- und Flaschenbier ein Bußgeld gegen elf Unternehmen und 14 persönlich Verantwortliche. Höhe: 338 Millionen Euro. Der Hersteller, der das Bierkartell verraten hat, geht als Kronzeuge straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft Bremen verurteilt im Dezember 2014 einen Rüstungskonzern wegen Schmiergeldzahlungen in Griechenland zu einem Bußgeld. Höhe: 300.000 Euro. Für sein Luftabwehrsystem kassierte das Unternehmen zuvor 150 Millionen Euro. Im Verhör gestand der Athener Mittelsmann, für Beratungen 20 Millionen Euro aus Deutschland erhalten zu haben. Das Geld setzte der Konzern teils von der Steuer ab. DAS RISIKO AUFZUFLIEGEN IST GRÖSSER GEWORDEN Knapp über eine Milliarde Euro Strafzahlungen verhängte das Bundeskartellamt 2014 in neun Verfahren gegen 67 Unternehmen und 80 Privatpersonen. So viel wie nie zuvor. Im Vorjahr waren es gerade einmal 240 Millionen Euro. Neben dem Bierskandal machten vor allem das Wurstund das Zuckerkartell Schlagzeilen: Bußgelder von 338 beziehungsweise 280 Millionen Euro flossen in den Bundes haushalt. Oberster Kartellwächter ist Andreas Mundt, der inzwischen mehr Interviews gibt als so mancher Dax-Vorstand. Der Jurist, Jahrgang 1960, Mitglied der FDP, glaubt nicht, dass es heute mehr Preisabsprachen gibt als früher. „Richtig ist aber, dass wir schlagkräftiger geworden sind“, Zwei Fälle alltäglicher Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Sie zeigen, wer die Täter das Fürchten lehrt und wer nicht. Gemessen an der Höhe der Bußgelder verbreitet die Staatsanwaltschaft in der Wirtschaft weit weniger Schrecken als jene alte Wettbewerbsbehörde, die 1958 gegründet wurde – und die im vergangenen Jahr einen Rekord aufgestellt hat. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KNÖLLCHEN GEGEN KORRUPTION 07 sagte der Amtspräsident Ende Juni der „Stuttgarter Zeitung“. Man habe die Kartellverfolgung forciert, Sonderabteilungen eingerichtet, Mitarbeiter geschult, Experten für Datenverarbeitung und sogar Verhörspezialisten eingestellt. Eine wirksame Abschreckung: „Das Thema Kartelle ist meines Erachtens endgültig in den Chefetagen angekommen. Ich bin mir sicher, dass viele Unternehmen es inzwischen nicht mehr wagen, sich an Kartellen zu beteiligen, weil das Risiko aufzufliegen größer geworden ist.“ Mundts wichtigstes Instrument im Kampf gegen die – meistens mündlich abgesprochenen – Kartelle ist die Kronzeugenregelung: Heute geht jedes zweite Verfahren auf einen Whistleblower zurück. Wer ein Kartell als Erster verrät und bei der Aufklärung hilfreich ist, darf sich Hoffnungen machen, straffrei zu bleiben. SCHLECHTE PERSONELLE AUSSTATTUNG Von der Schlagkraft der Kartellbehörde ist die deutsche Strafjustiz weit entfernt. „Wir kämpfen mit einem stumpfen Schwert“, sagte der Wirtschaftsstrafrechtler Klaus Tiedemann in der „Zeit“. Der Gesetzgeber habe veraltete Vorstellungen von Tätern und Opfern, auch die Definitionen von Straftaten seien von gestern. Deshalb hinke die Justiz der Wirtschaft immer einen Schritt hinterher. Um Bestechung und Betrug zu bekämpfen, setzen die Staatsanwälte ein Rechts mittel ein, mit dem die Justiz sonst vornehmlich Falschparker belangt: das Ordnungswidrigkeitengesetz. Verstöße dagegen ziehen keine Strafe, sondern nur ein Bußgeld nach sich, das in nicht öffentlichen Verfahren festgelegt wird. Ein Verlust von Reputation ist mithin nicht zu befürchten. Knöllchen gegen Korruption: In Relation zum erschwindelten Gewinn und angerichteten Schaden ist die Geldbuße denkbar gering. Die Summe ist auf zehn Millionen Euro gedeckelt. Beim Bundeskartellamt kommen Verstöße ungleich teurer: Der amtliche Bußgeldrahmen beträgt bis zu zehn Prozent des Umsatzes. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KNÖLLCHEN GEGEN KORRUPTION 07 Aber ganz so billig lässt auch die Strafjustiz die Täter nicht mehr davonkommen. Zum Repertoire an Sanktionen gehören inzwischen Gewinnabschöpfungen, Steuernachzahlungen oder Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Im Fall des Rüstungskonzerns schöpfte die Justiz 36,7 Millionen Euro illegal erzielte Gewinne ab. Dazu muss das Unternehmen 6,4 Millionen Euro ans Finanzamt zurückzahlen, weil die Bestechungsgelder als Betriebsausgaben deklariert worden waren. So kamen am Ende doch mehr als 43 Millionen Euro zusammen. und der Polizei mahnt auch der Deutsche Richterbund an, und er fordert überdies eine bessere Aus- und Weiterbildung, die das Aufdecken komplexer Wirtschaftsstraftaten erleichtert. Wer nicht weiß, wie die Referenzzinssätze Libor und Euribor funktionieren, kann auch nicht erkennen, wie man sie manipuliert hat. „Die Ausstattung der Staatsanwaltschaften ist in den meisten Bundesländern völlig unzureichend“, sagt der Rechtwissenschaftler Kai Bussmann, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Halle (Saale). Bussmann leitet das Economy & Crime Research Center, ein universitäres Kompetenzzentrum mit der Aufgabe, die Wechselwirkungen zwischen Kriminalität, Gesellschaft und Wirtschaft zu erforschen. „Die Staatsanwaltschaften sind unterbesetzt, und die Justiz ist überlastet und kann die Verfahren kaum noch bewältigen.“ In einem der wichtigsten Industriestandorte der Welt mit einer Vielzahl von Global Playern, so Bussmann, „fehlt es bei vielen Ermittlungsbehörden an allem, um eine wirksame Strafverfolgung zu leisten, es fehlt an Ermittlern und auch sachlichen Ressourcen, um für Recherchen auch einmal ins Ausland reisen zu können“. Die schlechte personelle A usstattung von Staatsanwaltschaften, Gerichten http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KNÖLLCHEN GEGEN KORRUPTION 07 DEUTSCHLAND FEHLT EIN UNTERNEHMENSSTRAFRECHT Nach Ansicht von Kai Bussmann mangelt es in Deutschland aber auch an einem effizienten rechtlichen Instrumentarium, um nicht nur gegen einzelne Manager vorzugehen, sondern gegen ein Unternehmen als Ganzes zu ermitteln. „Wir haben keine effiziente Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität durch Unternehmen.“ In den USA und den meisten Staaten Europas gibt es bereits ein eigenes Unternehmensstrafrecht, gegen dessen Einführung in Deutschland Konzerne und Juristen „Sturm laufen“. Um die Firmen ins Zentrum der Strafverfolgung zu rücken, hat das NRWJustizministerium den Gesetzesentwurf eines Unternehmensstrafrechts vorgelegt und im vergangenen Jahr in den Bundesrat eingebracht. „Bußgelder erzeugen keine hinreichende Präventivwirkung, weil sie insbesondere für große Unternehmen ein kalkulierbares Risiko blieben“, heißt es darin. Mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz könne ein Fall „organisierter Unverantwortlichkeit“ überhaupt nicht sanktioniert werden. Stattdessen werde „der Einzelne als Bauernopfer“ zur Rechenschaft gezogen. der Unternehmen vermindern das Risiko. Compliance-Systeme könnten in Zukunft unter Umständen dazu führen, Unternehmen von der „Haftung freizustellen“, sagt Bussmann. Voraussetzung: Sie überzeugen die Justiz durch eine Zertifizierung und Evaluation ihrer Compliance Systeme davon, alles getan zu haben, um Taten zu unterbinden. “ DAS BUNDESKARTELLAMT LEHRT DIE UNTERNEHMEN INZWISCHEN DAS FÜRCHTEN. BIS AUCH DIE STAATSANWALTSCHAFTEN DIESE SCHLAGKRAFT HABEN, MUSS NOCH EINIGES PASSIEREN. NOCH FEHLT ES IHNEN AN VIELEM, WAS EINE STRAFVERFOLGUNG WIRKSAM MACHT. “ Als Reaktion auf Skandale und Prozesse bauen die Unternehmen seit Jahren Compliance-Systeme auf. Können diese kriminelle Handlungen verhindern? „Wir wissen überhaupt nicht, wie viel sie unter dem Strich tatsächlich verhindern“, sagte der Kartellamtschef Mundt dem Fachmagazin „Compliance Manager“. Klar sei aber: Die Regelsysteme http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 KNÖLLCHEN GEGEN KORRUP TION Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 UNTERNEHMEN MÜSSEN ENERGIE MANAGEN UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN EIN ENERGIEAUDIT WIRKLICH ZU EINSPARUNGEN UND ZU MEHR EFFIZIENZ FÜHRT http://einfach.kpmg.de UNTERNEHMEN MÜSSEN ENERGIE MANAGEN 07 Wenn Unternehmen die Kenntnisse über ihren Energieverbrauch nutzen, um ihre Prozesse energetisch zu verbessern, können sie am Ende nicht nur Kosten sparen, sondern werden auch unabhängiger im Energieeinkauf. SABINE MÖHRING PARTNERIN AUDIT KPMG IN DEUTSCHLAND Viel Zeit bleibt nicht mehr. Bis zum 5. Dezember 2015 müssen alle größeren Unternehmen eine Bestandsaufnahme ihres relevanten Energieverbrauchs (Strom, Wärme Logistik) durchführen. Dies schreibt das novellierte Energieleistungsgesetz (EDL-G) vor. Auf diese Weise will die Bundesregierung die Energieflüsse transparent machen und Energiesparpotenziale heben. Wenn die Unternehmen erst einmal ihren eigenen Verbrauch analysieren, so hofft Berlin, dann werde Deutschland seine Energieeffizienz bis 2020 um sieben Prozent steigern. und verwendet wird. Was auf den ersten Blick wie eine weitere Schikane im täglichen Geschäft wirkt, kann langfristig zu mehr Effizienz führen – und hohe Kosten sparen. Unternehmen sollten die Pflicht deshalb als Chance betrachten und in eine Kür verwandeln. Das heißt: Ein Audit legt nicht nur die Kostenstruktur offen, sondern deckt auch auf, wo Energie gespart und die Effizienz gesteigert werden kann. Wichtig ist erstens, die gewonnenen Erkenntnisse auch zu nutzen und wenn nötig zu investieren, um Unternehmensprozesse energetisch zu optimieren. Zweitens sollten mehr Das neue Gesetz betrifft Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Laut Bundesregierung sind das in Deutschland 50.000 Unternehmen. DER HOHE AUFWAND WIRD SICH AM ENDE LOHNEN Der Einführungsaufwand ist erheblich. Industriebetriebe müssen zum Teil über Wochen und Monate überprüfen, welche Energie wie eingesetzt 50.000 Zahl der Unternehmen in Deutschland,die künftig ihren Energieverbrauch prüfen lassen müssen. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. UNTERNEHMEN MÜSSEN ENERGIE MANAGEN 07 Unternehmen die Beschaffung von Strom oder Gas in die eigenen Hände nehmen und an der Strombörse aktiv werden. In einer wachsenden Wirtschaft wächst auch die in der Produktion benötigte Strommenge. Nicht weil Unternehmen plötzlich Unmengen an Strom für dieselben Prozesse verbrauchen, sondern weil es mehr Betätigungsfelder gibt, um das Wachstum sicherzustellen. Kontinuierlich steigt auch der Automatisierungsgrad in der deutschen Industrie: Immer mehr Arbeit wird vom Menschen auf Maschinen übertragen. Da die Strompreise in den vergangenen Jahren explodiert sind, spielt die Energieeffizienz eine entscheidende Rolle, um im Wettbewerb zu bestehen. Mit dem neuen EDL-G ermuntert die Regierung nun die Unternehmen, ihre eigene Energiewende einzuläuten. Es geht hier nicht um undichte Fenster in der Kantine oder veraltete Heizkörper im Verwaltungsgebäude. Sondern um den Strom- und Wärmeverbrauch in den Produktions- und Lagerstätten der energie intensiven Unternehmen. Transparenz um ihrer selbst willen kann nicht das Ziel sein. Eine Audit sollte dazu führen, die Rohmarge in der Produktion deutlich zu steigern. Mit einem Anteil von 70 Prozent ist die gewerbliche Wirtschaft größter Stromabnehmer in Deutschland – immerhin 42 Prozent des Verbrauchs entfallen auf die Industrie und der Energiebedarf steigt weiter. VIELEN UNTERNEHMEN SIND EINSPARPOTENZIALE NOCH UNBEKANNT Natürlich sind mit dem Gesetz auch industriepolitische Ziele verbunden. Ausgenommen von der Verpflichtung sind nämlich Firmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Wer sich bereit erklärt, ein solches http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. UNTERNEHMEN MÜSSEN ENERGIE MANAGEN 07 Energiemanagementsystem einzuführen, erhält eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis 2016. Sonderregelungen gelten auch für Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage installiert haben oder die Vergütungen aus dem Erneuer bare-Energie-Gesetz in Anspruch nehmen. Alle anderen Großfirmen müssen in den nächsten Monaten entweder einen externen Berater ins Haus holen oder einen entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter mit der Prüfung beauftragen. Bei produzierenden Unternehmen empfiehlt es sich, auf den eigenen Energieexperten zu setzen: Er versteht nicht nur etwas von Heizen, Dämmen und Beleuchten, er ist überdies mit den Produktionsprozessen vertraut. Zunächst erfasst und misst der Energieprofi alle aktuellen Energieverbrauchsdaten und erstellt Lastprofile aller Gebäude, Anlagen und Betriebsabläufe. Auf Basis dieser Daten analysiert der Prüfer die energetische Situation des Unternehmens und schlägt Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz vor. Der gesamte Auditprozess wird am Ende in einem Bericht dokumentiert. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von immerhin 50.000 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat stichprobenhafte Kontrollen angekündigt und fordert Berichtsnachweise an. Laut Deutscher Energie-Agentur (Dena) lohnen sich Maßnahmen insbesondere bei den Beleuchtungs- und Kühlsystemen, Pumpen und Drucklufttechniken. Investitionen amortisieren sich bei diesen Energiefressern der Agentur zufolge meist in weniger als drei Jahren. DIE NEUE VORSCHRIFT SORGT FÜR MEHR TRANSPARENZ Erstaunlich ist es, dass im Land der Ingenieure jedem dritten Unternehmen die eigenen Abwärmenutzungspotenziale unbekannt sind. Wärme, die bei Prozessen in Industrie und Gewerbe entsteht, wird zum Großteil ungenutzt an die Umwelt abgeben. Maßnahmen erweisen sich hier als hochwirtschaftlich. Wenn das Unternehmen Abwärme in eigene Prozesse reintegriert, kann es direkt Energiekosten sparen. Abwärme kann zur Beheizung von Produktions- und Lagerhallen eingesetzt werden, aber auch in andere Energieformen wie Strom und sogar in Kälte zur Klimatisierung umgewandelt werden. Lohnenswert sind außerdem Investitionen in die Dämmung industrietechnischer Anlagen, sie erzielen eine Kapitalrendite von über 50 Prozent. Laut einer Untersuchung der Forschungsstelle für Energiewirtschaft können die Wärmeverluste auf diese Weise um 30 Prozent reduziert werden. Große Energieverschwender sind auch die alten Pumpantriebe, die immer auf Höchstleistung laufen, obwohl nicht immer die volle Energie gebraucht wird; längst sind drehzahlvariable Antriebe auf dem Markt. Energie, die beim Bremsen der Antriebe erzeugt wird, in elektrische Leistung umwandeln, ist technisch kein Problem. Sie lässt sich zwischenspeichern und für andere Antriebe zu nutzen. Die neue gesetzliche Vorschrift dient ohne http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. UNTERNEHMEN MÜSSEN ENERGIE MANAGEN 07 Frage der Transparenz. Und sie hat im besten Fall die Umsetzung von Einsparungsmaßnahmen zur Folge. Das Problem ist nur: Die Umsetzung ist nicht Bestandteil der Audits. Sie führt nicht automatisch dazu, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf die Unternehmensprozesse durchschlagen. Im schlechtesten Fall entstehen am Ende nur gigantische Datenfriedhöfe. Deshalb appelliert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an die Industrie, die bei den Audits gewonnenen Erkenntnisse „aktiv zu nutzen“ und „einen energetischen Optimierungsprozess einzuleiten“. Mit den Beratern aus dem Governance und Assurance Bereich hat KPMG Unter nehmen bei der Einführung von EnergieManagementsystemen bzw. bei der Integration in vorhandene Systeme begleitet um die systematische Steigerung der Energieeffizienz zu monitoren und mit den Finanz KPI`s zu verknüpfen. Dadurch erhält das Management zeitnah verlässliche Daten zur Entwicklung der Energieverbräuche und der Kosten und kann ggf. auf dem Energiemarkt agieren oder z.B. den Grad der Selbstversorgung erhöhen. mehrheitlich nicht mit Energiepreisen und mit dem Börsenhandel und überlassen das Geschäft in Deutschland einigen großen Anbietern. Und so wäre dies ein weiterer positiver Effekt der Audits: Die Unternehmen lernen mehr und mehr, dass man nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die Beschaffung optimal managen kann. “ UNTERNEHMEN, DIE DIE RICHTIGEN MASSNAHMEN ERGREIFEN, MÜSSEN ZWAR ERST EINMAL INVESTIEREN, DOCH DIE KOSTEN AMORTISIEREN SICH IN KURZER ZEIT WIEDER. “ Überraschenderweise sind nur wenige klassische Großproduzenten an der Strombörse unterwegs, um ihre Einkäufe über Hedgegeschäfte abzusichern. Gegen Risiken wie Wechselkursschwankungen oder Rohstoffpreise. Die Unternehmen beschäftigen sich http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 UNTERNEHMEN MÜSSEN ENERGI E MANAGEN Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de SABINE MÖHRING PARTNERIN AUDIT KPMG IN DEUTSCHLAND +49 89 9282-4745 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 WENN DIE FIRMA ZUM SPONSOR WIRD WARUM SICH UNTERNEHMEN IN ZUKUNFT AUCH UM DAS LEBEN IHRER MITARBEITER KÜMMERN http://einfach.kpmg.de WENN DIE FIRMA ZUM SPONSOR WIRD 07 In den kommenden 50 Jahren wird sich ein gesellschaftlicher Wertewandel vollziehen. Die Technik wird eine noch größere Rolle spielen. Die Richtung werden die vorgeben, die die Algorithmen programmieren und besitzen. DR. HEIKO VON DER GRACHT LEITER DESTHINKTANKS FÜR ZUKUNFTSMANAGEMENT DES INSTITUTE OF CORPORATE EDUCATION E.V. Christopher Seibert braucht dringend Erholung. Es war alles ein bisschen viel in den letzten Tagen. Er besteigt das MiniShuttle in seinem Haus, Sekundenbruchteile später sitzt er in seinem Auto. „Büro“ raunt er aus dem Fahrzeugfonds und das Gefährt macht sich selbständig auf den Weg. Seibert lehnt sich zurück und schließt die Augen. Nach zwanzig Minuten liefert ihn sein Wagen in der Firma ab. Er lässt sich hinaufbringen in den vierten Stock, in einen der Räume mit deckenhohen Fenstern, Blick ins Grüne und einer Chaiselongue. Und sonst nichts. Kein Schreibtisch, kein Bildschirm, kein Wlan, kein Telefon. Nur Ruhe. Einfach Ruhe. Er wird ein paar Stunden hierbleiben und dann vielleicht mal nach unten gehen auf den Pausenhof, seine beiden Kinder besuchen die betriebseigene Schule. Außerdem will er noch in das Servicecenter des betriebseigenen Pflegedienstes im Erdgeschoss, seine Mutter braucht einen neuen Arm. Und irgendwann wird er nach Hause fahren – zum Arbeiten. Es ist das Jahr 2065. Seibert arbeitet für einen Konzern, aber im Büro ist er nur noch selten. Eigentlich nur, wenn er abschalten und entspannen will. Oder einen Kollegen treffen, von dem er bisher nur den Avatar kennt. Arbeiten tut er überall, nur nicht hier. Die Firma organisiert das Drumherum, kümmert sich um alles, die Pflege seiner Eltern, das Social Freezing für seine Tochter, das Digital-Detox-Camp des Sohnes, sie bezahlt den Urlaub und die Versicherungen. Sie sponsort seit Jahren seine Kinder. Das Unternehmen kämpft um Seiberts Loyalität. Sie wissen, dass zweimal die Woche ein Headhunter bei ihm durchklingelt. Bisher hat es geklappt. PILLEN MACHEN UNS STÄRKER UND INTELLIGENTER Ob es genau so kommt, müssen wir abwarten. In jedem Fall wird es 2065 völlig anders sein als heute, das zeigt schon ein Blick zurück. Vor 50 Jahren gab es noch kein Mobiltelefon und kein Internet. Und so wird sich auch im kommenden halben Jahrhundert ein grundlegender gesellschaftlicher http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. WENN DIE FIRMA ZUM SPONSOR WIRD 07 Wertewandel vollziehen. Die Technologie wird eine noch viel größere Rolle spielen als heute. Fahrzeuge bewegen sich völlig autonom, in jedem Haushalt steht ein 3-D-Drucker, Geräte werden mit Gedanken gesteuert, alle Geräte sind miteinander vernetzt, es gibt ein Abbild der realen Welt im Cyberspace. Wir können auf dem Mars leben und im Weltraum Urlaub machen. Vielleicht leben wir auch mit einem Roboter zusammen, der Gefühle hat. Wer weiß. Und das sind noch die weniger revolutionären Prognosen. So viel ist jedenfalls sicher: Die technische Entwicklung verändert unser Zusammenleben und unsere Arbeitswelt. 2065 hat sich die Shareconomy ausgebreitet, ein Wirtschaftsmodell, das auf der gemeinschaftlichen Produktion und Verbreitung von Gütern basiert. Sie sorgt dafür, dass wir nicht nur konsumieren, sondern auch produzieren, wir stellen Material, Wissen und Fähigkeiten zur Verfügung. Der Staat hat sich aus vielen Bereichen zurückgezogen. Die Menschen leben autark, sie organisieren sich in kleinen Einheiten. Die Zahl der Selbstständigen ist explodiert. Es gibt kaum noch festangestellte Mitarbeiter bei den Unternehmen. Viele Jobs sind verschwunden, sie wurden durch intelligente Algorithmen ersetzt. Körperlich anstrengende oder monotone Arbeiten erledigen Roboter. In düsteren Szenarien sind sie dem Menschen physisch und geistig überlegen. In harmloseren Varianten sitzen sie zumindest als gleichberechtigte Partner in Vorständen und Aufsichtsräten. DEUTSCHLAND IST EINE WISSENSGESELLSCHAFT Das heißt aber nicht, dass der Mensch überflüssig wird. Im Gegenteil. Er steht im Mittelpunkt der Produktion – als Erfahrungsträger und Entscheider. Durch Medikamente, Implantate und am Körper befestigte Geräte kann der Mensch seine Muskelkraft erhöhen oder seine Sinneswahrnehmung stärken und verbessert so seine körperlichen und kognitiven Leistungen. Der Kampf um gut ausgebildete Mitarbeiter nimmt dramatisch zu. In Deutschland sind seit Jahren Millionen Jobs nicht zu besetzen. 99 Prozent des Wissens ist neu gegenüber dem von vor fünfzig Jahren. Deutschland ist eine Wissensgesellschaft geworden. Wissenskapital ist dem Finanzkapital inzwischen gleichgestellt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben das auch die Unternehmen eingesehen. Seit Jahrzehnten müssen alle Selbständigen Wissensbilanzen vorlegen. Das heißt, sie müssen nicht nur die materiellen Aktiva, sondern auch das immaterielle Kapital bilanzieren. MACHEN COMPUTER KÜNFTIG DIE GESETZE? Natürlich wird so eine Entwicklung auch eine Kehrseite haben. Es gibt inzwischen Menschen, die von der Unsterblichkeit http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. WENN DIE FIRMA ZUM SPONSOR WIRD 07 träumen. In der Tat wird es bald möglich sein, so ziemlich alles zu reproduzieren. Das wird die ethische Debatte weiter befeuern. Und es wird mit Sicherheit eine Bremse in der Entwicklung geben: das Geld. Ein anderes ungeklärtes Thema sind die Rechte. Nehmen wir den 3-D-Drucker. Das fehlende Ersatzteil, der Nachbau einer teuren Designerbrille, alles das kann der heimische Drucker individuell und zur gewünschten Zeit anfertigen. Jeder wird zum Produzenten. Die Vorstellung ist grandios. Doch wie verhält es sich mit dem Waffengesetz, wenn jemand eine Waffe herstellt, dessen Modelldaten der Konstrukteur im Internet veröffentlicht hat. Auch in anderen Bereichen kann es leicht zu Konflikten mit bestehenden Rechten kommen. Dabei kann schon die Reproduktion unscheinbarer Gegenstände zu Schadensersatzforderungen führen, wenn die Rechte Dritter betroffen sind. Doch was werden in 50 Jahren Rechte sein und wer wird sie machen? Wie wird sich die Macht durch Algorithmen verschieben? Schon vor ein paar Jahren postulierte der amerikanische Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig, dass Codes die neuen Gesetze werden. „Der Code regelt. Er implementiert Werte oder nicht. Er ermöglicht Freiheiten oder macht sie unmöglich.“ Auch der Juraprofessor Frank Pasquale glaubt daran, dass ComputerCodes irgendwann juristische Gesetzte ersetzen.„Die Menschen, wie die Dinge, werden algorithmisch prozessiert“, schreibt er in seinem Buch. und besitzen. Algorithmen werden entscheiden, welche Partner sich auf Online-Börsen finden, welchen Preis man für einen Flug bezahlt, ob man einen Kredit bekommt. Und irgendwann auch, wo, für wen und wie lange Leute wie Christopher Seibert arbeiten. “ DIE ARBEIT WIRD SICH GRUNDLEGEND VERÄNDERN. DIE TECHNIK WIRD EINE GROSSE ROLLE SPIELEN, MENSCHEN WERDEN ALS ERFAHRUNGSTRÄGER UND ENTSCHEIDER WEITERHIN GEBRAUCHT. NUR IM BÜRO WERDEN SIE IMMER SELTENER AUFTAUCHEN. “ Was aussieht wie das neutrale Ergebnis eines computergesteuerten Prozesses, spiegelt in Wahrheit die Werte derjenigen wider, die die Algorithmen programmieren http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 WENN DIE FIRMA ZUM SPONSOR WIRD Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de DR. HEIKO VON DER GRACHT LEITER DESTHINKTANKS FÜR ZUKUNFTSMANAGEMENT DES INSTITUTE OF CORPORATE EDUCATION E.V. +49 (30) 2068-4821 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 DIE GROSSE ROTATION WARUM DIE AUDIT-REFORM FÜR DIE GROSSEN WIRTSCHAFTSPRÜFER AUCH EINE GROSSE CHANCE IST http://einfach.kpmg.de DIE GROSSE ROTATION 07 In den nächsten Jahren wird es zu großen Veränderungen für viele Unternehmen in der EU und ihre Abschlussprüfer kommen. Wer sich in der Branche in dieser Zeit gut positioniert, hat eine spannende und abwechslungsreiche Zeit vor sich. ACHIM WOLPER PARTNER AUDIT KPMG IN DEUTSCHLAND Der Anfang der Geschichte liegt schon ein paar Jahre zurück. Im Zuge der Finanzmarktkrise wurden auch die Wirtschaftsprüfer als Schuldige für die weltweite Misere ausgemacht, weil sie es in den Augen der Regulatoren versäumt hatten, rechtzeitig auf die bestehenden Risiken aufmerksam zu machen. Das sollte sich in Zukunft ändern. Vor allem der damalige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier kämpfte in der Folge vehement darum, die Regeln zur Abschlussprüfung zu reformieren und zu vereinheitlichen. Bereits nach wenigen Jahren sollten Unternehmen von öffentlichem Interesse gezwungen sein, den Prüfer zu wechseln. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten die Prüfer außerdem nur in sehr geringem Umfang prüfungsfremde Leistungen für die Mandanten erbringen dürfen. Das ging vielen zu weit. Vor allem in Großbritannien und Deutschland regte sich gegen diese Vorschläge starker Widerstand, vor allem auch weil Kommissar Barnier politisch motiviertes Verhalten vorgeworfen wurde, z.B. mit seinem Vorschlag zur verpflichtenden Einführung einer Gemeinschaftsprüfung (Prüfung durch zwei Abschlussprüfer). Gänzlich verhindern konnten die Gegner die Reform nicht. Was nun in Kraft getreten ist, ist ein Kompromiss, der dennoch einen massiven Eingriff in den Markt bedeutet. Kern der Neuerung ist die Rotationspflicht. Nach den europäischen Vorgaben müssen sich bestimmte Unternehmen nach maximal zehn Jahren für einen neuen Prüfer entscheiden. In einigen Mitgliedsstaaten wird dieser Zeitraum mittels nationaler Umsetzungsgesetzgebung auf zwanzig Jahre, bei Gemeinschaftsprüfungen auf 24 Jahre dehnbar sein. Außerdem wurden die Dienstleistungen, die ein Abschlussprüfer bei seinem Mandanten erbringen darf, durch eine europäische Verbotsliste eingeschränkt. Auch die Anforderungen an den Prüfungsausschuss hinsichtlich der Überwachung der Abschlussprüfung steigen. Beim Wechsel des Prüfers muss eine Ausschreibung vorausgehen, was für Transparenz und die nötige Qualität sorgen soll. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. DIE GROSSE ROTATION 07 DER WECHSEL DES PRÜFERS BEDEUTET EINEN IMMENSEN WISSENSVERLUST Es wird erwartet, dass die Umsetzung der EU-Regelungen in Deutschland sich stark an den bisherigen Regelungen im Handelsgesetzbuch orientieren wird. Doch für die Unternehmen hat das trotzdem weitreichende Folgen. Bei großen Unternehmen wie beispielsweise Siemens oder der Deutschen Bank ist der Wechsel der Wirtschafts prüfungsgesellschaft mit einem immensen Aufwand verbunden. Es dauert oft Jahre, bis sich die Prüfer in die komplexen Abläufe eines Unternehmens eingearbeitet haben – Risiken verstanden und richtig eingeschätzt werden können. Durch die Liste der verbo tenen Dienstleistungen zieht der Wechsel außerdem oft eine ganze Reihe von weiteren Veränderungen nach sich. War der neue Prüfer beispielsweise bisher als Berater im Haus, muss er diese Tätigkeit unter Umständen nun aufgeben. Das Unternehmen muss sich in der Folge neue Berater suchen. Das kostet Zeit und Geld und kann zu Qualitätseinbußen führen. Schließlich muss ein Unternehmen selbst dann den Prüfer wechseln, wenn sein Aufsichtsrat mit dessen Leistung sehr zufrieden war. Natürlich ist es für die Qualität der Prüfung prima facie nicht schlecht, wenn in gewissen Abständen ein paar neue Augen einen Blick auf die Zahlen werfen. Genau das war aber bisher durch die sogenannte interne Rotation sichergestellt: Höchstens sieben Jahre durfte ein verantwortlicher Partner bisher den Mandanten prüfen. Doch wird ein ganzes Team auf einmal ausgetauscht, bedeutet das natürlich auch einen immensen Wissensverlust. WISSEN ÜBER DEN MANDANTEN FÜR DEN MANDANTEN Für ein Unternehmen wie KPMG bedeutet die Reform einen großen Einschnitt in unser Geschäft. Nehmen wir das Beispiel Deutschland. Etwa die Hälfte der Unternehmen, die im Deutschen Aktienindex (DAX 30) vertreten sind, prüfen wir. Die andere Hälfte beraten wir. Wir werden also im DAX 30 auf jeden Fall einige Prüfungsmandate verlieren. Aufgrund unserer Erfahrungen bei diesen Mandanten werden sich viele Unternehmen für uns neu als Abschlussprüfer entscheiden – im DAX 30, aber auch in den kleineren Indices oder bei Familienunternehmen. Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 1600 Unternehmen von öffentlichem Interesse. Wir müssen also keine Angst um unser Geschäft haben. Als Abschlussprüfer kennen wir die Unternehmen sehr gut – die Strukturen, die Prozesse, die Personen, die Probleme. Wir sind zuversichtlich und werden alles dafür tun, dass http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. DIE GROSSE ROTATION 07 wir mit diesem tiefgreifenden Know-how über Abschlussprozesse, interne Kontrollen und steuerliche Begebenheiten bei unseren bisherigen Prüfungsmandanten als Berater gefragt sind, weil wir Nutzen stiften können. Darauf aufbauend werden wir für andere Beratungsfelder wie zum Beispiel Einkaufs- und IT-Beratung beauf tragt werden. In einigen Bereichen ist es nur ein kleiner Schritt vom Prüfer zum Berater. Wir werden unser Wissen über den Mandanten auch weiterhin für den Mandanten einsetzen können. Auch für Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist die Entwicklung spannend. Das Aufgabenfeld des Einzelnen erweitert sich, die Tätigkeiten werden vielfältiger, neue und abwechslungsreiche Aufgaben warten. Mitarbeiter haben die Chance, Unternehmen bei den Veränderungen zu begleiten. Kaum jemand kennt die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten besser und kann sie deshalb exzellent in Beratungsansätze umsetzen. “ DIE EU-ABSCHLUSS PRÜFERREFORM IST EIN MASSIVER EINGRIFF IN DEN MARKT DER WIRTSCHAFTSPRÜFER. FÜR DIE UNTERNEHMEN DER BRANCHE BIETET SIE ABER AUCH DIE MÖGLICHKEIT, NEUE KUNDEN ZU GEWINNEN, DIE SIE SONST NIE BEKOMMEN HÄTTEN. “ Das Gute ist, dass durch die zeitlichen Fristen Planungssicherheit herrscht. Die Unternehmen müssen nicht von heute auf morgen ihren Prüfer wechseln, sondern haben ein paar Jahre Zeit. Das ist gut plan- und beherrschbar. Der Wechsel eines Abschlussprüfers bei einem großen Unternehmen braucht mit Ausschreibung deutlich mehr als ein Jahr Vorlauf. Klar ist: in den nächsten Jahren wird es zu großen Veränderungen in der Branche kommen. Wichtig ist dabei, dass wir zu diesem Thema mit den Unternehmen in einen Dialog eintreten. Gemeinsam werden wir erarbeiten, was sie in Zukunft brauchen. http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 07 DIE GROSSE ROTATION Der Artikel stammt aus dem Digitalmagazin EINFACH. KPMG , Ausgabe 7 „Alles geregelt“. Mehr Informationen unter: http://einfach.kpmg.de ACHIM WOLPER PARTNER AUDIT KPMG IN DEUTSCHLAND +49 89 9282-1030 [email protected] Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. ALLES GEREGELT Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative („KPMG International“). http://einfach.kpmg.de
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