§ 5 – Sonstiges Für eventuell auftretende Beschädigungen am Vereinsheim oder dem genutzten Inventar während der Veranstaltung haftet der Mieter. Die dadurch entstehenden Kosten können dem Mieter vom Vermieter in Rechnung gestellt werden. Der Außenbereich des Vereinsheims muss im Anschluss an die Veranstaltung sauber hinterlassen werden. Die Reinigung des Vereinsheims und der Toiletten wird durch den Vermieter im Anschluss an die Veranstaltung durchgeführt. Datum der Veranstaltung: _________________ Beginn der Veranstaltung: _________________ Der Mieter hat die oben aufgeführten Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert. Mieter: Name, Vorname: ____________________________ Ort, Datum: ____________________________ Unterschrift: ____________________________ Nutzungsbedingungen für das Vereinsheim des SV Anselfingen e.V. § 1 Vermieter: Vermieter ist der Schützenverein Anselfingen e.V., vertreten durch den 1. Vorstand Helmut Mayer (im folgenden Vermieter genannt) § 2 – Mietobjekt: (1) Mietobjekt ist das Vereinsheim samt Außengelände des Schützenverein Anselfingen, Hauserhof, 78234 Engen. (2) Genutzt werden dürfen neben dem Vereinsheim auch die Toilettenräume für Damen und Herren sowie die Küche samt Inventar. (3) Das Außengelände besteht aus dem Vorplatz und Parkplatz vor dem Gebäude sowie die Parkplätze an der Ostseite des Gebäudes. (4) Bei der Miete des Vereinsheims ist je nach Größe der Veranstaltung mindestens ein Vertreter des Vereins als Wirt anwesend. Die Versorgung der Gäste mit Speisen ist vom Mieter selbständig zu organisieren und erfolgt nicht durch den Schützenverein Anselfingen. (5) Standardgetränke (Alkoholfreie Getränke, Kaffee, Bier, Wein und Sekt) während der Veranstaltung sind grundsätzlich vom Schützenverein Anselfingen gemäß der gültigen Preisliste zu beziehen. Sonstige Getränke, die sich nicht im Angebot des Schützenvereins befinden, können nach Rücksprache und Zustimmung des Vermieters oder Wirts vor Ort vom Mieter mitgebracht und angeboten werden. (6) Sollte es sich bei der Veranstaltung um eine geschlossene Gesellschaft handeln, obliegt es dem Mieter, ob er das Rauchen innerhalb des Vereinsheims gestattet oder verbietet. Bei öffentlichen Veranstaltungen herrscht grundsätzlich das gesetzliche Rauchverbot innerhalb des Vereinsheims. § 3 – Anmeldung und Vertragsschluss (1) Eine verbindliche Anmeldung für die Miete des Vereinsheims muss mündlich oder schriftlich gegenüber dem 1. Vorstand Helmut Mayer erfolgen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Mieter diese Nutzungsbedingungen. (2) Der Mieter erhält eine mündliche oder schriftliche Zusage vom Vermieter. § 4 – Zahlungsmodalitäten Die Höhe der Miete ist abhängig von der Wahl der Tischbedeckung: Die Miete für das Vereinsheim beträgt: - mit Stofftischdecken und Reinigung 120 € - mit Papiertischdecken 100 € - ohne Tischdecken 85 € Die Berechung der Miete erfolgt durch Zusendung einer Komplettrechung (Miete und Getränke) an den Mieter im Anschluss an die Veranstaltung. Die Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt vom Mieter bezahlt werden.
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