§ 5 – Sonstiges Für eventuell auftretende Beschädigungen am

§ 5 – Sonstiges
Für eventuell auftretende Beschädigungen am Vereinsheim oder dem genutzten
Inventar während der Veranstaltung haftet der Mieter. Die dadurch entstehenden
Kosten können dem Mieter vom Vermieter in Rechnung gestellt werden. Der
Außenbereich des Vereinsheims muss im Anschluss an die Veranstaltung sauber
hinterlassen werden. Die Reinigung des Vereinsheims und der Toiletten wird durch
den Vermieter im Anschluss an die Veranstaltung durchgeführt.
Datum der Veranstaltung:
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Beginn der Veranstaltung:
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Der Mieter hat die oben aufgeführten Nutzungsbedingungen gelesen,
verstanden und akzeptiert.
Mieter:
Name, Vorname:
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Ort, Datum:
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Unterschrift:
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Nutzungsbedingungen für das Vereinsheim des SV Anselfingen e.V.
§ 1 Vermieter:
Vermieter ist der Schützenverein Anselfingen e.V., vertreten durch den 1.
Vorstand Helmut Mayer (im folgenden Vermieter genannt)
§ 2 – Mietobjekt:
(1) Mietobjekt ist das Vereinsheim samt Außengelände des Schützenverein
Anselfingen, Hauserhof, 78234 Engen.
(2) Genutzt werden dürfen neben dem Vereinsheim auch die Toilettenräume für
Damen und Herren sowie die Küche samt Inventar.
(3) Das Außengelände besteht aus dem Vorplatz und Parkplatz vor dem Gebäude
sowie die Parkplätze an der Ostseite des Gebäudes.
(4) Bei der Miete des Vereinsheims ist je nach Größe der Veranstaltung mindestens
ein Vertreter des Vereins als Wirt anwesend. Die Versorgung der Gäste mit Speisen
ist vom Mieter selbständig zu organisieren und erfolgt nicht durch den
Schützenverein Anselfingen.
(5) Standardgetränke (Alkoholfreie Getränke, Kaffee, Bier, Wein und Sekt) während
der Veranstaltung sind grundsätzlich vom Schützenverein Anselfingen gemäß der
gültigen Preisliste zu beziehen. Sonstige Getränke, die sich nicht im Angebot des
Schützenvereins befinden, können nach Rücksprache und Zustimmung des
Vermieters oder Wirts vor Ort vom Mieter mitgebracht und angeboten werden.
(6) Sollte es sich bei der Veranstaltung um eine geschlossene Gesellschaft handeln,
obliegt es dem Mieter, ob er das Rauchen innerhalb des Vereinsheims gestattet oder
verbietet. Bei öffentlichen Veranstaltungen herrscht grundsätzlich das gesetzliche
Rauchverbot innerhalb des Vereinsheims.
§ 3 – Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Eine verbindliche Anmeldung für die Miete des Vereinsheims muss mündlich oder
schriftlich gegenüber dem 1. Vorstand Helmut Mayer erfolgen. Mit der Anmeldung
akzeptiert der Mieter diese Nutzungsbedingungen.
(2) Der Mieter erhält eine mündliche oder schriftliche Zusage vom Vermieter.
§ 4 – Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Miete ist abhängig von der Wahl der Tischbedeckung:
Die Miete für das Vereinsheim beträgt:
- mit Stofftischdecken und Reinigung
120 €
- mit Papiertischdecken
100 €
- ohne Tischdecken
85 €
Die Berechung der Miete erfolgt durch Zusendung einer Komplettrechung (Miete und
Getränke) an den Mieter im Anschluss an die Veranstaltung. Die Rechnung muss
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt vom Mieter bezahlt werden.