Hausordnung

Hausordnung
Nutzung der Räumlichkeiten des Centre Régional des Oeuvres Universitaires et Scolaires, CROUS,
(Studentenwohnheim) durch Radtouristen vom 30. Juli bis 8. August 2016
Die freiwilligen Helfer, die mit der Unterkunft beauftragt sind, und das Personal des CROUS heissen Sie
willkommen und stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu
gestalten.
Wir bitten Sie vier grosse Prinzipien zu beachten :
1 – Ich respektiiere die freiwilligen Helfer und das Personal des CROUS : Höflichkeit ist die Regel
2 – Ich respektiere die allgemeinen Anweisungen und insbesondere die Sicherheitsanweisungen
3- Ich respektiere die zur Verfügung gestellten Einrichtungen
4 – Durch Kleidung und Verhalten respektiere ich auch die anderen Teilnehmer der SF2016
Die Zimmer stehen ab Samstag 30. Juli 14 Uhr zur Verfügung und sind - je nach der bei der Anmeldung
getroffenen Wahl – am Sonntag den 7. August vor 15 Uhr oder Montag den 8. August vor 10 Uhr zu
räumen.
I - Das Benutzungsrecht ist streng persönlich und nicht übertragbar ; nur die angegebene Person darf das
Zimmer benutzen. Besuch ist erlaubt in Anwesenheit des Zimmerbewohners und unter Beachtung der
vorliegenden Hausordnung. Jede Person, der nicht ein Zimmer zugewiesen ist, kann tags oder nachts vom
Personal des CROUS oder einem freiwilligen Helfer der SF angewiesen werden, seine Präsenz in dem
Wohnheim und seine Identität zu rechtfertigen.
II – Ein Inventar der Einrichtungen wird Ihnen bei Ihrer Ankunft ausgehändigt. Nehmen Sie genaue Kenntnis
davon, um spätere Beschwerden zu vermeiden. Das Inventar wird vor Ihrer Abreise verglichen. Jede
Beschädigung geht zu Lasten des Nutzers des Zimmers in Höhe der Schätzung durch die Verantwortlichen.
Das Zimmer ist in einem Sauberkeitszustand zu verlassen, wie er nach einer einwöchigen Nutzung
akzeptabel ist. Während Ihres Aufenthaltes hält das CROUS gratis Material zur Reinigung des Zimmers zur
Verfügung.
III – Jeder muss die zur Verfügung gestellten Gemeinschafts- und Waschräume in gutem Zustand halten
IV – Aus Sicherheitsgründen ist die Haltung und Nutzung von elektrischen (ausser den vorhandenen) und
Gasgeräten in den Zimmern und Gemeinschaftsräumen untersagt. Kühlschränke und Mikrowellenherde in
den Zimmern sind verboten. Sie haften persönlich im Fall der Nichtbeachtung dieser Klausel. Kerzen sowie
übertriebene elektrische Mehranschlüsse sind verboten.
V – Weder die Organisatoren der SF noch das CROUS können für Diebstähle, Abhandenkommen, Verluste
oder Beschädigungen verantwortlich gemacht werden, die sich im Zimmer oder Wohnheim
ereignen könnten. Eine Überwachung durch einen Nachtwächter ist gewährleistet. Melden
Sie jedes verdächtige Ereignis einem Verantwortlichen.
Commission d’Organisation de la Semaine Fédérale Internationale de Cyclotourisme 2016 (COSFIC)
Adresse postale : 1 avenue du Lac, 21000 Dijon - [email protected]
Site http://sf2016.ffct.org
Version allemande du règlement intérieur au CROUS
VI – Jeder Bewohner ist zu grösster Höflichkeit gegenüber dem Personal der Unterkunft angehalten sowie
dem Respekt der vom Personal durchgeführten Arbeiten.
VII – Jeder Mieter engagiert sich zu einer normalen Nutzung des Wohnheims. Insbesondere verzichtet er
auf alles, was der Ruhe schaden könnte, besonders Lärm zu machen zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens.
Und ungeachtet der Uhrzeit unterlässt er es, seine Nachbarn durch Radio, Fernsehen oder
Musikinstrumente zu stören.
VIII – Der Mieter achtet die grundlegenden Umweltschutzregeln. Der Energie- und Wasserverbrauch erfolgt
gemässigt. Die Abfälle werden getrennt und in die entsprechenden Container geworfen.
IX – Tiere in den Zimmern und Gemeinschaftsräumen sind untersagt.
X – Das Nutzungsrecht gibt in keiner Weise dem Mieter die Möglichkeit, den Verantwortlichen der
Unterkunft (CROUS oder freiwillige Helfer der SF) den Zugang zum Zimmer zu untersagen, wenn diese aus
Gründen der Instandhaltung, der Sicherheit der Güter und Personen, der Hygiene oder zur Überprüfung der
Einhaltung dieser Hausordnung dies verlangen.
XI – Bei ihrer Ankunft, der Übergabe der Schlüssel, müssen die ausländischen Teilnehmer eine Kaution in
Höhe von 100€ in bar hinterlegen, sowie die Inventaraufstellung bei der Ankunft, nach Prüfung des
Zimmers, unterschrieben zurückgeben. Diese Kaution wird Ihnen bei Ihrer Abfahrt zurückgegeben, nachdem
der Inventarzustand vom Personal des CROUS oder der SF überprüft worden ist und Sie die Schlüssel
übergeben haben. Der Verlust des Schlüssels wird Ihnen in Rechnung gestellt. Rund 100€ für das neue
Schloss und die Arbeitszeit auf der Grundlage von 2014.
XII – Jeder Radtourist gibt an, sich bei seiner Versicherung vergewissert zu haben, dass sein Vertrag die
Schäden deckt, die er bei einer säsonalen Miete verursacht haben könnte. Er engagiert sich, eine
Bescheinigung seiner Versicherung für die Zeit der Miete des Zimmers des CROUS bei der
Schlüsselübergabe vorzulegen. Im Fall von Schäden, die bei der Inventarprüfung bei der Abreise festgestellt
wurden, meldet er dies seiner Versicherung, damit selbige die Kosten für die Reparatur übernimmt.
XIII – Geschlossene Räume zum Abstellen der Räder stehen Ihnen zur Verfügung. Das enthebt Sie aber nicht
der Notwendigkeit, ihre Fahrradschlösser zu verwenden. Wir können keine stândige Überwachung
garantieren, und weder CROUS oder COSFIC können im Fall eines Diebstahls im Zimmer oder der Garage
zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn Sie uns den Inventarzustand des Zimmers am Tag nach Ihrer Ankunft unterschriegen abgeben,
anerkennen Sie damit, diese Hausordnung eingesehen und akzeptiert zu haben. Nichtabgabe bedeutet,
dass das Dokument von Ihnen akzeptiert wurde und das Zimmer in perfektem Zustand ist.
SF2016_RI_CROUS_version_allemande
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