Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Ausgewählte Rechtsfragen im Plangenehmigungsverfahren Planvorlagen-Events 2015 Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 1 Inhalt • Erstellen von elektrischen Anlagen ausserhalb von Bauzonen • Kabelschutzrohre – was es zu beachten gilt Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 2 1 Inhalt Erstellen von elektrischen Anlagen ausserhalb von Bauzonen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 3 Pro memoria • Das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen ist ein konzentriertes Entscheidverfahren • Eine einzige Behörde – das ESTI oder in definierten Fällen das BFE – beurteilt in einem einzigen Entscheid die Einhaltung der verschiedenen bundes- oder kantonalrechtlichen Vorschriften; dazu gehören auch die materiellen Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung • Die betroffenen Kantone und die betroffenen Fachbehörden des Bundes (ARE, BAFU, BAV, BAZL etc.) werden angehört Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 4 2 Erstellen von elektrischen Anlagen ausserhalb von Bauzonen: Kein neues Thema • Das Thema beschäftigt das ESTI (und die Gesuchstellerinnen) seit rund 15 Jahren in zunehmendem Masse • 2004/2005 und 2010/2011: Planvorlagen-Events des ESTI zu diesem Thema • 2012: Veröffentlichung der ESTI-Mitteilung «Schalt- und Transformatorenstationen ausserhalb von Bauzonen; Standortbegründung als Bestandteil des Plangenehmigungsgesuchs» Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 5 Wichtige Grundsätze im Raumplanungsrecht • Haushälterische Nutzung des Bodens • Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet • Standortgebundenheit Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 6 3 Trennung Baugebiet – Nichtbaugebiet • Grundsatz Nr. 1: Anlagen zur Erschliessung der Bauzonen gehören in die Bauzonen • Grundsatz Nr. 2: Anlagen zur Erschliessung der Nichtbauzonen gehören in die Bauzonen, wenn dies möglich ist • Daraus folgt: Das Errichten von Anlagen ausserhalb von Bauzonen ist eine Ausnahme; hierfür müssen besonders wichtige und objektive Gründe vorliegen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 7 Standortgebundenheit Bauten und Anlagen können ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden, wenn: • ihr Zweck einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert, und • keine überwiegenden Interessen entgegenstehen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 8 4 Standortgebundenheit Der Zweck der Baute oder Anlage erfordert einen Standort ausserhalb der Bauzonen heisst: • Die Baute oder Anlage ist aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen der Bodenbeschaffenheit auf einen Standort ausserhalb der Bauzonen angewiesen (positive Standortgebundenheit), oder • die Baute oder Anlage ist aus bestimmten Gründen in einer Bauzone ausgeschlossen; hierfür müssen aber besonders wichtige und objektive Gründe vorliegen (negative Standortgebundenheit) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 9 Standortgebundenheit «keine überwiegenden Interessen entgegenstehen» heisst: • Die Entscheidbehörde muss eine umfassende Interessenabwägung vornehmen; es sind alle für den Entscheid relevanten öffentlichen und privaten Interessen einzubeziehen • Als entgegenstehende Interessen, die ins Gewicht fallen, gelten beispielsweise: Schonung von Natur und Landschaft; Schonung eines BLN-Gebiets, Erhaltung von Waldfunktionen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 10 5 Standortbegründung im Plangenehmigungsverfahren • Das Erfordernis für den Standort einer Anlage (Schalt- oder Transformatorenstation) ausserhalb der Bauzonen muss von der Gesuchstellerin mit einer Standortbegründung nachgewiesen werden. • Die Standortbegründung ist zwingender Bestandteil des Plangenehmigungsgesuchs für eine geplante Anlage ausserhalb der Bauzonen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 11 Inhalt der Standortbegründung • Es ist die Entfernung der geplanten Anlage zu den nächsten Bauzonen anzugeben, und es ist ein Zonenplan mit Legende beizulegen • Es ist zu begründen, weshalb ein Standort innerhalb der Bauzonen nicht möglich ist Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 12 6 Entfernung zu den nächsten Bauzonen; Zonenplan mit Legende Ein Zonenplan mit Legende ist notwendiger Bestandteil der Standortbegründung Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 13 Entfernung zu den nächsten Bauzonen; Zonenplan mit Legende Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 14 7 Entfernung zu den nächsten Bauzonen; Zonenplan mit Legende Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 15 Entfernung zu den nächsten Bauzonen; Zonenplan mit Legende > 500 m > 500 m > 500 m Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 16 8 Inhalt der Standortbegründung Es sind der mögliche und der geplante Versorgungsperimeter der zu errichtenden Anlage anzugeben Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 17 Möglicher und geplanter Versorgungsperimeter der geplanten Anlage Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 18 9 Inhalt der Standortbegründung • Es sind zwei bis drei Varianten möglicher Standorte (gemäss Prioritätenordnung) zu prüfen und aufzuzeigen • Es sind keine Alibi-Standorte, sondern echte Alternativen zu prüfen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 19 Prioritätenordnung bei Standort ausserhalb der Bauzonen 1. In einem bestehenden Gebäude 2. Angebaut an eine andere bestehende Hochbaute 3. In einer anderen bestehenden Gebäudegruppe integriert (z.B. im Hofbereich eines mehrere Gebäude umfassenden Bauernhofs) 4. In unmittelbarer Nachbarschaft einer anderen bestehenden Anlage (z.B. Kreuzung oder Gabelung von Strassen) 5. Frei stehend ohne unmittelbare Nachbarschaft zu einer bestehenden Anlage nur in besonderen Fällen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 20 10 Prioritätenordnung (vgl. Ziff. 1 vorne) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 21 Prioritätenordnung (vgl. Ziff. 2 vorne) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 22 11 Prioritätenordnung (vgl. Ziff. 2 vorne) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 23 Prioritätenordnung (vgl. Ziff. 2 vorne) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 24 12 Prioritätenordnung (vgl. Ziff. 3 vorne) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 25 Prioritätenordnung (vgl. Ziff. 4 vorne) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 26 13 Zwei bis drei Varianten möglicher Standorte prüfen (keine Alibi-Standorte) Variante 3 angelehnt an die Strasse Variante 2 angebaut an ein bestehendes Gebäude Variante 1 in einem bestehenden Gebäude Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 27 Inhalt der Standortbegründung • Die geprüften Standorte sind zu bewerten (Vor- und Nachteile) • Konzentration auf einen Standort; es ist zu begründen, weshalb dieser Standort bevorzugt wird Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 28 14 Inhalt der Standortbegründung Eine Fotomontage dient als Beleg für eine gute Integration der Anlage am geplanten Standort Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 29 Fotomontage Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 30 15 Inhalt der Standortbegründung Bei Begründung mit nichtionisierender Strahlung ist anzugeben, wo konkret welche Belastungen vermieden werden sollen (in Prozenten des Grenzwerts) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 31 Konzentration auf einen Standort; Begründung • Die Gesuchstellerin muss für den von ihr gewählten Standort der geplanten Anlage wichtige und objektive Gründe geltend machen • Die Gesuchstellerin muss nachweisen, dass die Errichtung der geplanten Anlage innerhalb der Bauzonen (Versorgungsperimeter) nicht möglich ist und dass der geplante Standort ausserhalb der Bauzonen viel vorteilhafter ist, als die anderen möglichen Standorte ausserhalb der Bauzonen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 32 16 Konzentration auf einen Standort; Begründung Keine ausreichenden Gründe für einen Standort der geplanten Anlage ausserhalb der Bauzonen sind insbesondere: • Geringere Landerwerbskosten • Voraussichtlich keine Einsprachen im Plangenehmigungsverfahren • Die Weigerung von Eigentümern, der geplanten Anlage auf ihren Grundstücken innerhalb der Bauzonen zuzustimmen • Die geplante Anlage ist viel schöner als die zu ersetzende Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 33 Standortbegründung; Zusammenfassung (Checkliste) • Entfernung der geplanten Anlage zu den nächsten Bauzonen angeben und einen Zonenplan mit Legende beilegen; begründen, weshalb ein Standort innerhalb der Bauzonen nicht möglich ist • Den möglichen und den geplanten Versorgungsperimeter der zu errichtenden Anlage angeben • Zwei bis drei Varianten möglicher Standorte prüfen und aufzeigen; keine Alibi-Standorte prüfen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 34 17 Standortbegründung; Zusammenfassung (Checkliste) • Die geprüften Standorte bewerten (Vor- und Nachteile auflisten) und begründen, weshalb ein bestimmter Standort bevorzugt wird • Eine Fotomontage anfertigen, die als Beleg für eine gute Integration der Anlage am geplanten Standort dient • Falls erforderlich, weitere Dokumente hinzufügen (z.B. bezüglich NIS) Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 35 Unvollständige Standortbegründung: Konsequenzen • Eine unvollständige Standortbegründung muss von der Gesuchstellerin nachgebessert werden • Eine unvollständige Standortbegründung wird weder dem betroffenen Kanton noch dem ARE zur Stellungnahme überwiesen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 36 18 Standortbegründung: Hinweis Das ESTI wird im Verlauf des Sommers 2015 im Internet und im Bulletin Electrosuisse / VSE das Muster einer Standortbegründung veröffentlichen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 37 Inhalt Kabelschutzrohre – was es zu beachten gilt Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 38 19 Rohranlagen; Ausgangslage • Im Rahmen von Tiefbauarbeiten, zum Beispiel beim Bau oder der Sanierung von Strassen, bei Meliorationen oder Entwässerungen im Landwirtschaftsgebiet oder bei Walderschliessungen werden oft Rohranlagen mitverbaut, ohne dass der endgültige Verwendungszweck dieser Anlagen im Zeitpunkt der Erstellung bereits definitiv bestimmt ist • Mit diesem Vorgehen können Synergien bei der Erstellung der verschiedenen Infrastrukturen genutzt und der Aufwand (Kosten, Organisation, Bauverfahren etc.) optimiert werden Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 39 Rohranlagen; Ausgangslage • Im Siedlungsgebiet ist die künftige Nutzung der so erstellten Rohranlagen vielfach offen (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Gas) • Ausserhalb des Siedlungsgebiets dagegen ist der Verwendungszweck der Rohranlagen in der Regel bekannt Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 40 20 Rohranlagen; Grundsätze • Die Erstellung dieser Anlagen ist eine bauliche Tätigkeit und unterliegt somit im Grundsatz der Bewilligungspflicht • Im Rahmen eines Baubewilligungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahrens prüft die zuständige Behörde, ob ein geplantes Vorhaben die massgeblichen Vorschriften bezüglich Umwelt, Natur und Landschaft, Raumplanung und weiterer öffentlicher Interessen (z.B. elektrische Sicherheit) einhält; ist dies der Fall, erteilt die Behörde – allenfalls unter Bedingungen und Auflagen – die Bewilligung Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 41 Rohranlagen; Zuständigkeit • Wird im Rahmen des Baus oder der Sanierung von Strassen beabsichtigt, Rohranlagen zu verlegen, die verschiedenen Verwendungszwecken dienen können, so werden diese Arbeiten im Rahmen eines koordinierten, kantonalen Verfahrens bewilligt • Wird beabsichtigt, eine Rohranlage einzig mit dem Zweck zu verlegen, darin später ein Hochspannungskabel einzuziehen, so ist noch zu klären, wer Bewilligungsbehörde ist; infrage kommen das ESTI oder der Kanton beziehungsweise die Gemeinde Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 42 21 Rohranlagen; Zuständigkeit Bei Projekten, die in einem koordinierten Verfahren gemäss dem Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren mit einem Gesamtentscheid einer Bundesbehörde bewilligt werden (z.B. Rohranlagen in einem Autobahn- oder Eisenbahntunnel), wird der Plangenehmigungsentscheid des ESTI durch die Bewilligung der für dieses Projekt zuständigen Leitbehörde ersetzt; das ESTI muss aber auch in diesen Fällen angehört werden und dem Projekt zustimmen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 43 Kabeleinzug in bestehende Rohranlage; Zuständigkeit ESTI • Der Einzug von Hochspannungskabeln in eine bestehende Rohranlage ist plangenehmigungspflichtig • Das Gleiche gilt für den Einzug von Niederspannungskabeln in eine bestehende Rohranlage, welche sich in einem Schutzgebiet nach eidgenössischem oder kantonalem Recht befindet • Die übrigen Niederspannungskabel sind in der Regel anlässlich der Inspektion zu bewilligen Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 44 22 Kabeleinzug in bestehende Rohranlage; Zuständigkeit ESTI Im Plangenehmigungsgesuch für den Kabeleinzug (Rohranlage im kantonalen Verfahren bewilligt) muss die Gesuchstellerin folgende Unterlagen / Angaben liefern: • Die bestehende Rohranlage ist in den Plänen einzuzeichnen • eine Kopie der im kantonalen Verfahren erteilten Bewilligung ist beizulegen • die Gesuchstellerin muss bestätigen, dass die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer vorliegt Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 45 Kabeleinzug in bestehende Rohranlage; Zuständigkeit ESTI • Das ESTI prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung erfüllt sind • Es kann vorkommen, dass der geplante Kabeleinzug vom ESTI, beispielsweise aufgrund der NISV, nicht bewilligt werden kann, obschon ursprünglich die Rohranlage von einer kantonalen oder kommunalen Behörde bewilligt worden ist • Die Gesuchstellerin muss sich bewusst sein, dass die Bewilligung für die Rohranlage durch die kantonale oder kommunale Behörde keine Sachzwänge für später schaffen kann Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 46 23 Rohranlagen; Fazit • Werden Rohranlagen erstellt, bedarf es in der Regel einer behördlichen Bewilligung • Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Kabelleitung vom ESTI bewilligt wird, bloss weil die Kabelschutzrohranlage bestehend ist Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 47 Rohranlagen; Hinweis Eine Mitteilung des ESTI zu diesem Thema ist in Vorbereitung; voraussichtlicher Publikationstermin: Sommer 2015 Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 48 24 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Peter Rey, Leiter Rechtsdienst 8320 Fehraltorf [email protected] 044 956 12 05 Planvorlagen Events 2015 Peter Rey 49 25
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