17/3823 - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode
Drucksache 17/3823
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/3596 -
Leiter eines Rechercheverbundes aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung?
Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung,
eingegangen am 27.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 04.06.2015
Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 01.07.2015,
gezeichnet
Dr. Jörg Mielke
Chef der Staatskanzlei
Vorbemerkung des Abgeordneten
Im ARD-Morgenmagazin am 6. Mai wurde der Interviewpartner Georg Mascolo als „Leiter des Rechercheverbundes von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung“ angesprochen und untertitelt. Die
Anmoderation von Till Nassif lautete: „Dass die Amerikaner den BND mit fragwürdigen Suchbegriffen gefüttert haben, das hat ein Rechercheteam rausgefunden von der Süddeutschen Zeitung, vom
Norddeutschen Rundfunk und vom Westdeutschen Rundfunk, und dieses Team leitet Georg Mascolo“.
Während des sich anschließenden Interviews wurde Mascolo auch in der Untertitelung (sogenannte Bauchbinde) als „Leiter Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung“ beschrieben
und zu den Recherche-Ergebnissen befragt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Ansprechpartner für die hier gestellten, direkt das Programm u. a. des NDR betreffenden Fragen
sind die am genannten Rechercheverbund beteiligten Unternehmen selbst sowie die Rundfunkräte
von NDR und WDR. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass auf Grundlage von § 17
NDR-StV der CDU-Landesverband Niedersachsen zwei Mitglieder in den zuständigen Rundfunkrat
des NDR entsandt hat. Aufgrund der gebotenen Staatsferne kann die Landesregierung nur dann tätig werden, wenn eine offizielle Beschwerde an sie als Rechtsaufsicht gerichtet wird. Um die gestellten Fragen dennoch beantworten zu können, hat die Landesregierung die Anfrage an den NDR
weitergeleitet und um eine Stellungnahme gebeten. Diese lautet:
„Vorbemerkung des NDR:
Die Rahmenbedingungen für investigative Recherchen haben sich in den letzten Jahren stark verändert: Die Recherche-Themen werden komplexer und globaler (z. B. Offshore-Leaks, NSA). Die
sorgfältige journalistische Aufarbeitung bindet immer mehr personelle und finanzielle Ressourcen.
Um auch besonders umfangreiche und anspruchsvolle Projekte umsetzen zu können, wird daher
bei investigativen Recherchen stärker mit Medienpartnern kooperiert. Vor diesem Hintergrund beantwortet der NDR die Fragen wie folgt:
1.
Ist Georg Mascolo Leiter des „Rechercheverbundes aus NDR, WDR und Süddeutsche
Zeitung“? Wenn ja, mit welchem Verdienst? Wenn nein, wie ist seine Stellung definiert?
Der NDR hat mit Herrn Georg Mascolo einen Rahmenvertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist der Aufbau eines direktionsübergreifenden „Res1
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Drucksache 17/3823
sort Investigation“ im NDR ab 2014. Das Ressort Investigation ist innerhalb des NDR sowohl im
Hörfunk, als auch im Fernsehen und online und mit ARD-aktuell eng vernetzt und kooperiert zum
Beispiel mit Sendungen wie „Tagesschau“, „Weltspiegel“ und „Panorama“. Durch dieses Ressort
soll auch die themenspezifische investigative Zusammenarbeit mit anderen Medien gestärkt werden. Im Ressort Investigation ist auch die Recherchekooperation des NDR u. a. mit WDR und Süddeutscher Zeitung angesiedelt.
Allerdings wurde die Bezeichnung „Rechercheverbund“ von Außenstehenden teilweise falsch interpretiert, da es sich um eine freiwillige, anlass- und themenbezogene Zusammenarbeit handelt.
NDR, WDR und SZ behalten jeweils die volle finanzielle, redaktionelle und personelle Verantwortung. Es gibt auch keine gemeinsamen Etats. Daher ist der Begriff „Rechercheverbund“ missverständlich. Der NDR spricht deshalb seit Mitte 2014 von einer „Recherchekooperation“.
Herr Mascolo ist als freier Mitarbeiter des NDR weder gegenüber Redaktionsmitarbeitern des NDR
weisungsbefugt, noch „leitet“ er die Kooperation im arbeitsrechtlichen Sinn. Die Recherchekooperation ist ausschließlich inhaltsgetrieben. In diesem journalistischen Sinne ist auch die Koordinierungs- und Leitungsfunktion von Herrn Mascolo zu verstehen.
Die konkrete Vergütung des NDR an Herrn Mascolo kann der NDR aus Gründen der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nicht nennen. Im Rahmen
seiner Beteiligung an der Kooperation erstattet der WDR dem NDR einen Teil der Honorarkosten.
Unabhängig davon hat Herr Mascolo als freier Mitarbeiter eine Honorarvereinbarung mit der SZ geschlossen, deren Inhalt dem NDR nicht bekannt ist.
2.
Hat Georg Mascolo das Recht oder die Möglichkeit, NDR-Mitarbeitern Anweisungen
oder Arbeitsaufträge zu erteilen?
Herr Mascolo hat als freier Mitarbeiter gegenüber NDR Mitarbeitern keine Weisungsbefugnis.
Die fachliche und disziplinarische Verantwortung für das Ressort Investigation liegt bei Herrn Stefan Wels.
3.
Welche Kosten sind dem NDR für Arbeiten im Rahmen von Projekten des „Rechercheverbundes aus NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung“ im Jahr 2014 entstanden?
Dem Ressort Investigation stehen Programmmittel zur Verfügung, die für Recherchen genutzt werden. Wenn ein Beitrag gesendet wird, wird über den Programmetat abgerechnet. Weitere Angaben
können mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis, das sich auch auf Etats und konkrete finanzielle
Rahmenbedingungen für investigativen Journalismus erstreckt, nicht gemacht werden. Die Thematik wird aber durch die Gremienkontrolle erfasst.
4.
Wie oft wurde die Süddeutsche Zeitung gegenüber anderen Printmedien in vom NDR
verantworteten Nachrichtensendungen und Politikmagazinen genannt?
Die Nennung der SZ wie auch anderer Printmedien erfolgte und erfolgt im Rahmen der branchenüblichen Quellenangaben. Solche Quellenangaben erfolgen immer, wenn Medien unter journalistischen Gesichtspunkten exklusiven Nachrichtenwert produzieren, etwa auch BILD-Zeitung, Spiegel
etc.. Die Üblichkeit der Quellennennung bei ARD-aktuell wird auch daran deutlich, dass auch alle
anderen Medien die Ergebnisse der Recherchekooperation unter Angabe von „NDR, WDR und SZ“
publizieren.
Beispielhaft können Angaben zu folgendem Zeitraum gemacht werden: Im Juni 2014 wurde in den
Tagesschau-Ausgaben um 17 Uhr und um 20 Uhr sowie in den Tagesthemen fünf Mal auf Recherchen von NDR, WDR und SZ hingewiesen; in diesem Zeitraum wurden 24 andere Printmedien genannt. Im Juli 2014 gab es sieben Hinweise auf NDR, WDR und SZ sowie 16 Nennungen anderer
Printmedien.“
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(Ausgegeben am 09.07.2015)