faktensammlung asyl und migration

Faktensammlung: Volkshilfe Sozialbarometer Asyl & Migration
Volkshilfe Pressekonferenz, 19.06.2015
FAKTENSAMMLUNG ASYL UND MIGRATION
Flucht hat Gründe
Menschen, die ihre Häuser, ihre Wohnungen, ihre Familien, FreundInnen und NachbarInnen hinter sich
lassen und flüchten, haben gute Gründe. Wenn in einem Land Krieg herrscht, das eigene Leben gefährdet ist, Konflikte zwischen Gruppen immer wieder eskalieren, dann sind Menschen in ihrem Heimatland nicht mehr sicher. Häufig sind es aber auch Menschen, die einer bestimmten Gruppe zugehören, die Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Im Jahr 2014 gab es weltweit insgesamt 424
Konflikte, von denen 223 gewalttätig waren1. Menschen müssen flüchten, wenn Naturkatastrophen wie
Überschwemmungen, extreme Dürre, Hurrikans etc. ihren Lebensraum zerstören.
Krieg, Hunger, Dürre, Verfolgung - Perspektivenlosigkeit
Es ist eine humanitäre Verpflichtung, Menschen die flüchten müssen, Schutz zu bieten. Österreich hat
sich in der Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und für
ihre Versorgung zu sorgen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert anerkannte Fluchtgründe in einem völkerrechtlichen Übereinkommen: Ethnie, Religion, Nationalität, politische Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten
sozialen Gruppe. Da die Zusammenhänge zwischen der politischen, wirtschaftlichen und ökologischen
Situation oft komplex und verwoben sind, wird immer wieder die stärkere Berücksichtigung ökologischer und sozioökonomischer Gründe als Fluchtgründe gefordert.
Neben den „klassischen“ Fluchtgründen gibt es eine Reihe von kinder- und jugendspezifischen anerkannten Fluchtgründen: drohende Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung.
Anzahl an Flüchtlingen steigt seit längerem
Immer mehr Menschen sind auf der Flucht, weltweit werden über 50 Millionen Flüchtlinge gezählt.
Langwierige politische und wirtschaftliche Konflikte in den Ursprungsländern zwingen immer mehr
Menschen innerhalb ihres Kontinents zu flüchten, viele nehmen aber auch den lebensgefährlichen
Weg über das Meer in Kauf.
1
Heidelberger Institut für Konfliktforschung. 2014 . Conflict Barometer.
http://www.hiik.de/de/konfliktbarometer/pdf/ConflictBarometer_2014.pdf
Für Rückfragen:
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Mag. Marina Einböck | Leitung Sozialpolitik | +43 (676) 83 402 225 | [email protected]
Melanie Rami, MA | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | +43 (676) 83 402 228 | [email protected]
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In Europa werden laut der Statistik der Europäischen Union im Jahr 2014 625.920 Flüchtlinge aus
Drittstaaten gezählt.2
28.027 Asylanträge wurden 2014 in Österreich gestellt (2013: 17.503, +60,1%). 92% aller Anträge sind
Erstanträge. Während von Jänner bis April 2014 5.498 Asylanträge gestellt wurden, waren es im selben Zeitraum 2015 14.225 Anträge. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Inneres werden
bis Ende des Jahres 2015 50.000 bis 70.000 Anträge in Österreich gestellt werden.
Bereits seit 2010 nehmen Konflikte zu: In Österreich besonders präsent waren und sind nach wie vor
der Konflikt in der Ostukraine (seit Februar 2014), sowie die Konflikte im Mittleren und Nahen Osten,
wie etwa im Irak, Syrien (seit 2011), Libyen (seit 2011) und dem Jemen (seit 2013).
Zahl der Asylanträge seit 19993
Bereits seit 2013 steigen Asylanträge in Österreich wieder stärker an.
Asylanträge in Österreich seit 1999
45000
40000
35000
30000
25000
20000
15000
10000
5000
0
** Ohne 16.145 Anträge, die Ende 2001 an der österreichischen Vertretung in Islamabad eingebracht wurden.
2
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics
BMI – Entwicklung der Zahl der Asylwerber in der Republik Österreich in der Zeit von 1999 bis 2013.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/Asylantraege_seit_1999.pdf
Zahl 2014: BMI Asylstatistik Dezember 2014
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Regionen, aus denen AsylwerberInnen kommen4
Die meisten Asylanträge 2014 wurden von Menschen aus Syrien (7.754 Anträge), Afghanistan (5.070
Anträge) und der Russischen Föderation (1.996 Anträge) gestellt. Weitere Herkunftsländer sind, geordnet nach der Zahl der Anträge: der Kosovo, staatenlose Personen, Somalia, Irak, Iran, Nigeria und
Pakistan.
Minderjährige Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig
Ganz besonders schutzbedürftig sind Kinder, die ohne Begleitung ihrer Eltern, Familie oder Verwandten auf der Flucht sind. Sie brauchen eine gesetzliche und für ihr Alter passende Vertretung in Österreich. In der aktuellen Grundversorgungsmisere werden diese Kinder häufig in den Erwachsenenquartieren untergebracht. Diese Situation ist für Kinder, die flüchten müssen, besonders belastend.
Die Unterbringungen von Flüchtlingskindern in Massenquartieren oder in Schubhaft führt immer wieder
zu Protesten und Empörung in Österreich. Kinder, die auf der Flucht sind, haben Recht auf Schutz und
Hilfe durch Österreich. Sie müssen altersentsprechend betreut und in speziellen Einrichtungen untergebracht werden.
Derzeit befinden sich über 2.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Grundversorgung in Österreich, nur ca. 200 dieser Kinder sind in passenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht.
2014 wurden 2.260 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. 129 davon entfielen auf
unter 14-Jährige. Die größte Gruppe mit 1.953 Anträgen stellen die 14- bis 18-Jährigen dar.
Flüchtlingskinder sind halbe Kinder5
Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger betragen die Kostenhöchstsätze in Wohngruppen (Betreuungsschlüssel 1:10) 77 Euro, in Wohnheimen (1:15) 62 Euro, in
betreutem Wohnen (1:20) 39 Euro pro Person und Tag, sowie 40 Euro Taschengeld. Österreichische
Kinder werden z.B. in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit ca. 150 Euro berücksichtigt.
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BMI Asylstatistik Dezember 2014
Grundversorgungsvereinbarung und Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze (BGBl. I Nr. 46/2013)
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Auszug aus der UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 22 - Flüchtlingskinder
(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die
Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen
Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen
oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen,
denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig
davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
(2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei
allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder
nichtstaatlichen Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um
ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige
eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen
Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist
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Menschenwürdige Versorgung von Flüchtlingen
Die Grundversorgung ist im Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 sowie in der Landesgesetzgebung
geregelt. Rechtsgrundlage für die Grundversorgung bildet außerdem die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern in den 15a-Vereinbarungen. Nach der Erstversorgung von
Flüchtlingen, für die der Bund verantwortlich ist, ist ab Beginn des Asylverfahrens das jeweilige Bundesland für Verpflegung und Unterbringung zuständig. Nach Dauer von mehr als 12 Monaten übernimmt wiederum der Bund die Kosten. 60 Prozent der Kosten trägt der Bund, 40 Prozent das jeweilige
Bundesland.
Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (UN-Sozialpakt)
Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist als ein allgemeines, jeder Person zustehendes soziales Menschenrecht. Österreich hat sich zu Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) bekannt. In Realität wohnen seit Mai 2015
hunderte Flüchtlinge in Österreich in Zelten.
Seit Jahren machen Hilfsorganisationen darauf aufmerksam, dass die festlegten Tagsätze im Asyl- und
Flüchtlingsbereich für angemessene Quartiere nicht ausreichen. Wohnt ein Flüchtling in einer organisierten Unterkunft, bekommt der Quartiergeber bzw. die Quartiergeberin bei Vollverpflegung (Unterkunft und drei Mahlzeiten) 19 Euro pro Tag und Flüchtling. Die Flüchtlinge erhalten 40 Euro Taschengeld pro Monat.
Das Verpflegungsgeld bei individueller Unterkunft beträgt für Erwachsene 200 Euro und für Minderjährige 90 Euro pro Monat. Eine Einzelperson erhält für die Miete bei individueller Unterbringung 120 Euro
im Monat, Familien ab zwei Personen erhalten zusammen 240 Euro im Monat. 150 Euro pro Person
und Jahr stehen für Bekleidungshilfe zur Verfügung. Für Kinder und Jugendliche werden pro Person
und Jahr 200 Euro für Schulbedarf zur Verfügung gestellt. Diese Werte sind Kostenhöchstsätze. Das
ist zu wenig Geld, um davon in Österreich leben zu können.
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Warten, hoffen, warten – weiterhin kein Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz vom 1. 5. 2004 ermöglicht zwar AsylwerberInnen prinzipiell den
Zugang zum Arbeitsmarkt drei Monate nach der Asylantragstellung im Rahmen der Ausländerbeschäftigung. Dieser Zugang wird jedoch gleichzeitig durch einen Durchführungserlass des BMASK (Bartenstein Erlass aus 2004) auf Saison und Erntearbeiten eingeschränkt. Erwerbsarbeit ist für die meisten
Menschen die zentrale Einnahmequelle und damit die Basis für ihre Existenzsicherung. Arbeit ist aber
auch zentrales Mittel für Unabhängigkeit, persönliche Freiheit, Selbstwert und Würde sowie psychische
Gesundheit. Dies trifft auf alle Menschen zu, gilt aber für Menschen auf der Flucht ganz besonders, da
sie sich oft in einer Ausnahmesituation befinden und traumatisiert sind. Untätigkeit und Abhängigkeit
können ein durch Fluchterfahrung herbeigerufenes Trauma verschlimmern. Die massiven Einschränkungen im Recht auf Arbeit sind umso weniger rechtfertigbar, je länger ein Asylverfahren dauert. Laut
Berechnungen der Volkshilfe Oberösterreich stehen derzeit ca. 10.000 AsylwerberInnen für den österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung, teilweise mit nachgefragten Qualifikationen.
EU Politik zum Thema Flucht/Migration
In der EU gibt es keine einheitliche Asyl- und Flüchtlingspolitik, obwohl es Bemühungen gibt, diese zu
harmonisieren. Es wurden bisher vier Rechtsinstrumente geschaffen, die als Mindestnormen für alle
EU-Mitgliedsstaaten zu verstehen sind: Die Asylverfahrensrichtlinie, Asylaufnahmerichtlinie, Anerkennungsrichtlinie, Dublin-Verordnung und die Eurodac-Verordnung. Mit Verabschiedung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Juni 2013 werden diese Rechtsvorschriften präzisiert, die Asylsysteme in den jeweiligen Mitgliedsstaaten bleiben erhalten. Einigungen über Verteilungsquoten von
Flüchtlingen in den EU Mitgliedsstaaten scheiterten bisher und werden auch bis nach dem Sommer
2015 nicht erwartet.
Volkshilfe – Engagement für Flüchtlinge und MigrantInnen
Die Volkshilfe hat eine lange Tradition in der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen. Heute betreut
die Volkshilfe in Oberösterreich und Wien rund 2.800 AsylwerberInnen, berät Flüchtlinge und MigrantInnen in der Rechtsberatung, Familienberatung, arbeitsmarktpolitischen Beratung, bietet Integrationsund Bildungsprojekte, wie Deutschkurse und Wohn-Projekte, und engagiert sich in verschiedenen
Plattformen und Vernetzungen, wie dem Menschenrechtsbeirat, Netzwerkasylanwalt, Agenda Asyl,
Gesellschaftsklimabündnis etc.
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Quellen
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Jahresbilanz 2014
http://www.bfa.gv.at/files/Statistiken/BFA%20Jahresbilanz%202014.pdf
Bundesministerium für Inneres. Asylstatistik Dezember 2014
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/2014/Asylstatistik_Dezember_2014.pdf
Bundesministerium für Inneres – Entwicklung der Zahl der Asylwerber in der Republik Österreich in
der Zeit von 1999 bis 2013.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/Asylantraege_seit_1999.pdf
Europäische Kommission 2015
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics
Europäische Union (2014). Das Gemeinsame Europäische Asylsystem. http://ec.europa.eu/dgs/homeaffairs/e-library/docs/ceas-fact-sheets/ceas_factsheet_de.pdf
Grundversorgungsvereinbarung und Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze (BGBl. I Nr. 46/2013)
Heidelberger Institut für Konfliktforschung. Conflict Barometer 2014
http://www.hiik.de/de/konfliktbarometer/pdf/ConflictBarometer_2014.pdf
profil.at: Österreich hält 10.000 Asylwerber von der Arbeit fern. Ein Unsinn (8. Oktober 2014)
http://www.profil.at/oesterreich/oesterreich-10-000-asylwerber-arbeit-ein-unsinn-378141
Glossare:
www.help.gv.at
www.parlament.gv.at
Erstellt von Mag.a Marina Einböck und Katrin Aichinger, Stand: 10.6.2015
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