Pädagogische Herausforderungen angesichts sexueller Gewalt

Themen
Dr. Sandra Glammeier
Pädagogische Herausforderungen
angesichts sexueller Gewalt –
was Schulen und Lehrkräfte tun können
Schulen sind gefordert, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt zu entwickeln. Es geht darum, die Schule selbst zu einem
sicheren Ort zu machen und zugleich Schüler/-innen, die außerhalb der Schule sexuelle Gewalt erleben, angemessen unterstützen zu können. Dieser Beitrag gibt Impulse für die Schulentwicklung und für hilfreiches Handeln von Lehrkräften.
Einleitung
Nach den Aufdeckungen von sexueller Gewalt in kirchlichen
und pädagogischen Einrichtungen seit 2010 rücken neben
der Familie und dem sozialen Umfeld nun verstärkt Institutionen – wie unter anderem Schulen – als Tatorte und als
Schutzorte in den Blick. Häufig sind jedoch Lehrkräfte auf
die Aufgabe der Prävention und auf den Umgang mit sexueller Gewalt nicht gut vorbereitet. Auch Schulen als Institutionen haben bisher kaum eine entsprechende Entwicklung
vollzogen. Welche Herausforderungen für Schulen und Lehrkräfte in diesem Sinne zu meistern sind, soll in diesem Beitrag in einigen Aspekten erläutert werden.
Hintergrund ist das Forschungs- und Fortbildungsprojekt
„Sexualisierte Übergriffe und Schule – Prävention und Intervention“, das von 2012 bis 2015 an der Universität Paderborn
durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung gefördert wird. Es zielt darauf, die Erfahrungen
von Lehrkräften und den schulischen Umgang mit sexueller
Gewalt zu untersuchen und zur weiteren Qualifizierung beizutragen. In diesem Rahmen wurden Experten-/Expertinneninterviews geführt sowie eine Fragebogenerhebung bei
den Lehrkräften aller Schulformen im Kreis Paderborn und
bei Lehramtsstudierenden der Universität Paderborn durchgeführt. Im Anschluss an die Befragungen werden Fortbildungen für Lehrkräfte und Lehramtsstudierende angeboten.
Mit welchem Problem haben wir es zu tun?
Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen sind einerseits mit
dem Problem sexueller Gewalt und (verbaler) sexueller Belästigung durch Schüler (selten Schülerinnen) oder durch
Lehrkräfte konfrontiert, aber auch mit sexueller Gewalt, die
ihre Schüler/-innen in ihrer Familie oder im sozialen Umfeld
aktuell erleben oder früher erlebt haben und an deren Folgen sie heute noch leiden. Die Formen sexueller Gewalt reichen von ungewollten Berührungen der Geschlechtsteile
oder der Brüste bis hin zur einmaligen oder wiederholten vaginalen, analen oder oralen Vergewaltigung durch einzelne
oder mehrere Täter.
Dr. Sandra Glammeier
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin
am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Paderborn,
Warburger Str. 100, 33098 Paderborn, E-Mail: sandra.glammeier@
uni-paderborn.de
Bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird oft
von sexuellem Missbrauch gesprochen und das Macht- und
Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter/Täterin und Opfer
betont. Unter sexuellem Missbrauch ist jede sexuelle Handlung zu verstehen, „die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das
Kind aufgrund seiner körperlichen, seelischen, geistigen oder
sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen
kann“ (Deegener 2010, S. 22). Bei sexuellem Missbrauch in
Kindheit oder Jugend handelt es sich häufig um wiederholte Taten über längere Zeiträume. Strafbar sind alle sexuellen
Handlungen, die von Erwachsenen oder älteren Jugendlichen an Kindern unter 14 Jahren vorgenommen werden
(§ 176 StGB), sowie sexuelle Handlungen an 14- bis 15-jährigen Jugendlichen bei Ausnutzen einer Zwangslage, gegen
Entgelt oder wenn ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Ausbildungsverhältnis vorliegt (§ 174 StGB). Bei 16- bis 17-Jährigen
gilt das Gleiche, sofern bei einem Betreuungs-, Erziehungs-,
Ausbildungs- oder Dienstverhältnis, das bestehende Abhängigkeitsverhältnis durch den Täter/die Täterin ausgenutzt
wird (§ 174 StGB). Bei sexueller Gewalt unter Erwachsenen
oder Jugendlichen gilt § 177 (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung). Aber auch unterhalb der Schwelle strafrechtlich relevanter Formen sexueller Gewalt und sexueller Belästigung
sind eine Intervention und eine Unterstützung der Betroffenen durch die Lehrkräfte sinnvoll.
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Pädagogische Herausforderungen angesichts sexueller Gewalt – was Schulen und Lehrkräfte tun können
Zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt es inzwischen viele Dunkelfeld-Studien, die aber
aufgrund verschiedener Vorgehensweisen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Eine Meta-Analyse internationaler Studien zeigt eine durchschnittliche Prävalenz für
weibliche Opfer von 19 % und für männliche Opfer von 7 %
(Pereda u. a. 2009). In der deutschen Forschung liegen die
Prävalenzen zwischen 10 % und 29 % für Mädchen und zwischen 2 % und 8 % für Jungen (Hagemann-White/HerwartzEmden/Hummel 2011; Hellmann 2014). Auch wenn Mädchen 2,5 bis fünfmal häufiger betroffen sind als Jungen
(Pereda u. a. 2009; Finkelhor et al. 2014) müssen auch Jungen als relevante Betroffenengruppe wahrgenommen werden. Die weit überwiegende Mehrheit der Täter ist männlich
(Hamby, Finkelhor und Turner 2013, S. 915), auch wenn Mädchen und Frauen durchaus auch Täterinnen sein können. Sexuelle Gewalt kommt in jeder Bevölkerungsschicht oder
-gruppe vor und Lehrkräfte können davon ausgehen, dass
auch in ihren Klassen entsprechende Anteile an Mädchen
und Jungen betroffen sind, auch wenn sie dies nicht wissen.
Sexueller Missbrauch ist keine spontane Handlung, sondern
Täter und Täterinnen setzen sehr bewusst und gezielt langfristige Strategien ein, um sicherzustellen, dass ein Kind oder
ein Jugendlicher/eine Jugendliche keinen Widerstand leisten
und schweigen wird. Sie bauen z. B. eine Abhängigkeitsbeziehung mit emotionaler Nähe auf und nutzen die Bedürftigkeit des Mädchens/Jungen aus, indem sie ihm Aufmerksamkeit schenken und vermitteln, dass er oder sie etwas
ganz Besonderes ist. Auch das soziale Umfeld wird manipuliert, sodass es den Täter/die Täterin als liebvollen Vater/
liebevolle Mutter oder engagierten Kollegen wahrnimmt. Täter/Täterinnen bereiten den Missbrauch häufig durch sukzessive zunehmende Grenzüberschreitungen vor, rufen gezielt
Scham- und Schuldgefühle bei den Kindern hervor und verstärken den Geheimhaltungsdruck durch Drohungen.
Sexuelle Gewalt – sei es durch Erwachsene oder durch Peers,
sei es gegen Kinder/Jugendliche oder gegen Erwachsene –
beruht auf der Verknüpfung von Macht und Sexualität und
auf der als erregend empfundenen Überlegenheit, die entweder bereits zuvor bestand und ausgenutzt wird oder die
durch die sexuelle Gewalt hergestellt werden soll. Die Basis
für sexuelle Gewalt bieten traditionelle Geschlechter- und
Sexualitätskonstruktionen, die Männlichkeit mit Dominanz
verknüpfen (Glammeier 2015).
Sexuelle Gewalt wird von den Betroffenen zumeist als Verdinglichung und Missachtung der eigenen Person erlebt. Die
psychosozialen Folgen von sexuellem Missbrauch und von
sexueller Gewalt durch Erwachsene oder Peers, die mit einer
singulären oder komplexen psychischen Traumatisierung der
Betroffenen einhergehen können, sind teilweise weitreichend und können sich bis in das Erwachsenenalter erstrecken, z. B. Ängste, Zwänge, Depressionen, Schlafstörungen,
aggressives und/oder selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen oder Alkohol-, Drogen und Tablettenkonsum, sozialer Rückzug, distanzloses oder delinquentes Verhalten etc.
Sie hängen unter anderem von den Tatumständen und von
der Resilienz des/der Betroffenen ab, aber auch davon, ob
die Betroffenen Hilfe erhalten und die Gewalt gestoppt wird.
Hier können empathische und unterstützende Lehrkräfte
eine wichtige Bedeutung haben.
Lehrkräfte als Ansprechpersonen
In der Paderborner Befragung der Lehrkräfte im Kreis Paderborn (N = 983) haben 26 % angegeben, dass sie schon einmal
mit Vorfällen oder Verdachtsfällen persönlich und direkt in
ihrem Berufsalltag zu tun hatten. Von den 131 Lehrern/-innen an berufsbildenden Schulen waren es 12 %. Dieser Befund lässt sich einerseits so interpretieren, dass es sich um
ein relevantes Problem handelt, auf das Lehrkräfte vorbereitet sein sollten. Andererseits könnte es auch so verstanden
werden, dass es angesichts der hohen Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen erstaunlich ist, dass nicht eine größere Anzahl von Lehrkräften, die ja sehr viele Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene im Laufe des Berufslebens
kennenlernen, bereits mit einem Vorfall sexueller Gewalt
oder einem entsprechenden Verdacht zu tun hatte.
Lehrkräfte können wichtige Ansprechpersonen für Kinder
und Jugendliche/junge Erwachsene sein, aber nicht alle Betroffenen nehmen Lehrkräfte als solche wahr. Zwar hat es
vielfältige Gründe, wenn Betroffene schweigen, aber den-
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davon unbenommen. Wie mit dem oder der Beschuldigten
umzugehen ist, wenn es sich um sexuelle Gewalt innerhalb
der Schule handelt, kann danach mithilfe von Schulleitung
und Fachberatungsstellen geklärt werden.
Hilfreich ist auch eine klare Positionierung gegen sexuelle
Belästigung oder sexuelle Gewalt. Es sollte deutlich werden,
dass dies nicht akzeptabel ist bzw. dass die Tatperson nicht
auf diese Weise mit der oder dem Betroffenen umgehen
darf. Die Stellungnahme sollte dabei nicht durch Äußerungen wie „Wenn das so stimmt, was du sagst“ eingeschränkt
werden. Sexuelle Gewalt erfordert eine ganz deutliche Positionierung zugunsten der/des Betroffenen. Gleichzeitig
sollte vermieden werden, den Täter/die Täterin (vorschnell)
zu verurteilen oder zu diesem Zeitpunkt potenzielle Konsequenzen für die Tatperson zu benennen. Unterstützend ist
es, wenn Lehrkräfte die zentrale Botschaft senden: „Du bist
nicht schuld“, die Verantwortung liegt beim Täter.
noch stellt sich die Frage, wie eine Lehrkraft sein muss, damit sich betroffene Schüler/-innen an sie wenden können.
Zentral ist hier: Betroffene brauchen, dass ihnen geglaubt
wird. Sie benötigen Parteilichkeit und Solidarität. Der Versuch, angesichts von sexueller Belästigung oder Gewalt eine
neutrale Haltung einzunehmen, wird von Betroffenen als
Missachtung erfahren. Dennoch erleben sowohl Kinder und
Jugendliche als auch erwachsene (zumeist, aber nicht nur
weibliche) Betroffene sexueller Gewalt oft, dass ihnen nicht
geglaubt wird. Das hat vielfältige Gründe. Aber es kann auch
eine teils unbewusste, teils bewusste Abwehrstrategie darstellen, weil die Wahrheit so schwer zu ertragen ist. In der
Konfrontation mit sexueller Gewalt können Dritte, die auf
das Problem nicht vorbereitet sind, mit Angst und Ohnmachtsgefühlen reagieren und sich grundlegend überfordert fühlen. Wie viel leichter wäre es da, wenn es sich nur
um eine Übertreibung oder gar eine Lüge handelte?
Das Selbstbeschämungspotenzial ist bei der Offenlegung erlebter sexueller Gewalt außerordentlich hoch. Deshalb ist
die Botschaft an betroffene Schüler/-innen so wichtig, dass
die Lehrkraft ihr oder ihm glaubt und dass es gut ist, dass sie
oder er es der Lehrerin/dem Lehrer gesagt hat. Wenn es sich
um traumatisch erlebte sexuelle Gewalt handelt, kann das
Erzählen aufgrund einer traumatischen Wahrnehmungsverzerrung fragmentiert sein und eventuell unlogisch klingen.
Das heißt aber nicht, dass das Berichtete nicht wahr ist. Die
Aussage des oder der Jugendlichen sollte in der Beratungssituation als eine Tatsache behandelt werden, wenn sie einer Plausibilitätsüberprüfung standhält, also wenn es theoretisch sein könnte. Lehrkräfte haben eine andere Rolle als
die Polizei, sie müssen nicht ermitteln. Hier geht es weniger
um Strafverfolgung als um Schutz und Unterstützung für
die Betroffenen. Die rechtliche Unschuldsvermutung bleibt
Wenn ein betroffener Schüler/eine betroffene Schülerin eine
Lehrkraft anspricht, ist dies zunächst eine Ehre und ein großer Vertrauensbeweis. Darum ist es wichtig, dass sie persönlich erst einmal auf das Mädchen oder den Jungen in Ruhe
eingeht, in Kontakt und in Beziehung geht und erst danach
in Absprache mit der/dem Betroffenen gegebenenfalls eine
Fachkraft hinzuzieht.
Wenn sich Lehrkräfte bereits mit sexueller Gewalt und den
eigenen Gefühlen in diesem Kontext beschäftigt haben, ist
es leichter, nicht mit Schrecken oder emotional intensiv zu
reagieren, wenn sie angesprochen werden. Die eigenen Gefühle sollten in dieser Situation bewusst zur Seite gestellt
werden, damit ein ruhiges, vertrauensvolles Gespräch geführt und die weiteren Schritte geplant werden können.
Lehrkräfte dürfen behutsam nachfragen, was passiert ist,
um die Art der notwendigen Intervention besser einschätzen zu können. Es ist aber nicht erforderlich und nicht sinnvoll, alle Details der sexuellen Gewalt zu erfragen. Lehrkräfte sollten keinen Fall „bohren“, wenn ein Schüler/eine
Schülerin nichts mehr sagen möchte. Hilfreich ist es zu fragen, was das Mädchen/der Junge jetzt braucht. Eventuell
können auch Befürchtungen und Wünsche der/des Betroffenen in Bezug darauf besprochen werden, z. B. was jetzt geschehen soll. Zentral ist es hier, die Betroffenen nicht zu
drängen, nichts über ihren Kopf hinweg zu unternehmen
und die Schritte, die jetzt zu tun sind, mit ihnen abzusprechen. Sexuelle Gewalt zu erleben, bedeutet einen starken
Kontrollverlust und eine überwältigende Fremdbestimmung
für die Betroffenen. Daher ist es im Nachhinein wichtig, das
Gefühl der Selbstwirksamkeit wieder zu stärken und Selbstbestimmung wieder herzustellen. Grundsätzlich gilt, nichts
zu versprechen, was man nicht halten kann, sondern realistische Perspektiven aufzuzeigen und Trost und Mitgefühl zu
spenden. Wenn die/der Betroffene weint, ist es hilfreich, un-
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Pädagogische Herausforderungen angesichts sexueller Gewalt – was Schulen und Lehrkräfte tun können
Schutz vor sexueller Gewalt
Ein Konzept zum Schutz vor sexueller Gewalt ist Aufgabe von Schulentwicklung. Nur durch ein gemeinsames und planvolles Handeln kann deutlich gemacht
werden, dass sich die Schulgemeinde als Ganze eindeutig und nachdrücklich gegen sexuelle Gewalt positioniert und wirksamen Schutz anbietet.
aufgeregt in Kontakt zu bleiben, denn das Weinen kann eine
gute Ressource sein. Lehrkräfte können das Gespräch am
Ende abrunden, indem Sie z. B. fragen: „Wie ist es jetzt? Wie
geht es dir jetzt? Was denkst du?“ Vielleicht ist es möglich,
am Ende des Gesprächs etwas alltäglich Fürsorgliches zu tun
und z. B. eine Tasse Kakao oder Kaffee anzubieten oder dergleichen.
Wenn Lehrkräfte sich unsicher sind, was zu tun ist, können
sie den Betroffenen sagen, dass sie sich unter Wahrung der
Vertraulichkeit Rat holen, und einen zweiten Gesprächstermin vereinbaren. Sie können der/dem Betroffenen auch vorschlagen, sich für weitere Unterstützung an eine Fachberatungsstelle zu wenden. Die Hemmschwelle kann für die
Betroffenen etwas gesenkt werden, wenn die Lehrkraft bereits eine Person aus der Beratungsstelle kennt und sagen
kann, dass diese vertrauenswürdig sei und die Telefonnummer weitergeben kann.
Zentral ist es, dass angesprochene Lehrkräfte Ruhe bewahren und weitere Handlungsschritte mit Fachberatungsstellen und gegebenenfalls der Schulleitung besprechen. In
Fachberatungsstellen können (Verdachts-)Fälle auch anonym besprochen werden. Hier kann auch geklärt werden, ob
und wann (bei jüngeren Schülern/-innen) das Jugendamt
eingeschaltet werden muss. Das Prinzip, Ruhe zu bewahren,
heißt nicht, das Handeln auf die lange Bank zu schieben, sondern soll vor überstürztem und unüberlegtem Handeln aus
dem Schrecken heraus warnen. Zumeist ist es z. B. nicht hilfreich, als ersten Schritt – ohne Absprache mit der/dem Betroffenen – die Polizei einzuschalten.
Der Täter/die Täterin sollte von der Lehrkraft nicht auf den
Vorwurf angesprochen werden, da die Gefahr besteht, dass
die Tatperson aufgrund der Vorwarnung die oder den
Betroffene(n) unter Druck setzt und/oder Beweise vernichtet. Wenn mit der Tatperson gesprochen werden muss, weil
es sich um einen Schüler handelt, sollte mit der Schulleitung
abgeklärt werden, wer das Gespräch führt und wie dieses
eventuell mithilfe einer Fachberatungsstelle vorbereitet
werden kann. Wenn es sich bei der Tatperson um einen Kollegen/eine Kollegin handelt, ist es Aufgabe der Schulleitung,
die Tatperson zu konfrontieren und gegebenenfalls dienstrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen, wenn der Schutz
der/des Betroffenen gewährleistet ist.
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Wenn Lehrkräfte nicht von Betroffenen angesprochen werden,
aber eine entsprechende Vermutung haben, ist es je nach konkretem Einzelfall hilfreich, entweder ganz offen ein Gespräch
anzubieten. Solche Gesprächsangebote können z. B. lauten:
„Ich merke, dass es dir schwerfällt, dich auf den Unterricht zu
konzentrieren. Ich mache mir Sorgen um dich. Wie geht es dir?
Du kannst jederzeit mit mir sprechen, wenn dich etwas bedrückt und wir können gemeinsam überlegen, was man tun
kann, damit es dir wieder besser geht.“ Es kann im Einzelfall
aber auch sinnvoll sein, den Verdacht konkret anzusprechen.
Am besten wird das Gespräch mit einer Fachberatungsstelle
vorbereitet. Für den weiteren Hilfeprozess, eventuell auch im
Rahmen einer Anzeige, sollten die eigenen Beobachtungen,
Überlegungen und Gespräche, vor allem die Aussagen der Betroffenen sorgfältig dokumentiert werden. Dabei ist zwischen
konkreten Aussagen, die Lehrkräfte möglichst wortgetreu aufschreiben, und Interpretationen zu trennen. Auf jeden Fall sollten Lehrkräfte einen Verdacht ernst nehmen, auch wenn es
sich nur um ein vages „komisches“ Gefühl handelt.
Schutz vor sexueller Gewalt als Frage der
­Schulentwicklung
Damit ein präventives und interventives Handeln von Lehrkräften bei sexueller Gewalt nicht auf den Schultern von Einzelnen lastet und zu Überforderung führt, ist eine Schulentwicklung notwendig, die eine Auseinandersetzung mit
sexueller Belästigung und sexueller Gewalt in ihre Strukturen einbettet. Die Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes, das sowohl sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung
in der Schule durch Lehrkräfte und Schüler und Schülerinnen
als auch sexuelle Gewalt außerhalb der Schule einbezieht,
setzt eine entsprechende Bereitschaft der Schulleitung voraus. Manchmal können hier aber engagierte und problembewusste Lehrkräfte als Initiator/-innen eine solche Entscheidung anregen. Hilfreich ist es, wenn der (längerfristige)
Prozess einer Schutzkonzeptentwicklung von Experten/-innen aus Fachberatungsstellen flankiert wird, z. B. durch
schulinterne Fortbildungen und eine Begleitung oder ein
Coaching hinsichtlich der Organisationsentwicklung.1
Ein wichtiger Schritt dabei ist die institutionsbezogene Risikoanalyse, in die verschiedene Gruppen wie Schüler/-innen,
Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern, Schulsozialarbeiter/-innen
etc. einbezogen werden sollten: Hier ist z. B. eine Auseinandersetzung mit den spezifischen Vulnerabilitäten der Zielgruppe wichtig, aber auch eine Überprüfung, welche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabläufe aus Tätersicht bei
der Planung und Umsetzung von Taten ausgenutzt werden
können (UBSKM 2013, S. 6). Wenn Risiken identifiziert worden sind, stellt sich die Frage nach bereits erfolgten und zukünftigen wirksamen präventiven Maßnahmen. Für die Prävention und für eine hilfreiche Intervention sind weiterhin
Fachwissen auf allen Ebenen der Schulorganisation, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikationswege notwendig (ebd., S. 7).
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ist eine tragfähige Vernetzung mit außerschulischen Akteu­
ren/-innen wie mit Beratungsstellen, dem Jugendamt, der
Polizei, Frauen- und Mädchenhäusern etc. Prävention kann
nicht wirksam werden, wenn die Intervention im konkreten
Fall nicht gut verläuft. Denn wie mit einem Verdacht oder
einem Vorfall sexueller Gewalt umgegangen wird, hat Signalwirkung für weitere Opfer und Täter.
Erforderlich sind auch eine Auseinandersetzung im Kollegium mit der Frage eines angemessenen Umgangs mit Macht
in pädagogischen Verhältnissen sowie mit Nähe und Distanz
und eine Erstellung von Verhaltenskodizes, die einerseits
klarstellen, welche Verhaltensweisen von Lehrkräften unangemessen sind und andererseits eine Leitlinie mit Signalwirkung nach innen und außen darstellen. Ein – nicht nur in diesem Kontext – wichtiger Aspekt ist hier, ob in der Schule
transparente und verlässliche Beschwerdeverfahren implementiert sind.
Notwendig ist auch eine Überprüfung, ob es nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen gibt (UBSKM 2013, S. 7), z. B. Verdachtsfälle, die im Sande verlaufen sind und bei allen Beteiligten ein ungutes Gefühl hinterlassen haben. Manchmal
kommt es an Schulen auch vor, dass bestimmte Lehrkräfte
unter Schülern/-innen den Ruf haben, sexuell belästigend
oder übergriffig zu sein und das Kollegium und die Schulleitung diesen Ruf auch kennen, dem aber nicht weiter nachgehen. Wichtig wäre es hier aber, die Erfahrungen der Schü­
ler/-innen aufzuklären und entweder der Lehrkraft Grenzen
zu setzen und Konsequenzen folgen zu lassen oder für die
Rehabilitation des Kollegen oder der Kollegin zu sorgen. Auch
sollten sich die Schulen damit auseinandersetzen, wie sie die
Aufklärung über sexuelle Gewalt und Hilfemöglichkeiten für
alle Schüler/-innen im Unterricht thematisieren können.
Für einen guten Umgang mit (Verdachts-)Fällen sexueller
Gewalt ist es von zentraler Bedeutung, dass die Schule einen
umfassenden Handlungsplan für verschiedene Fallkonstellationen erarbeitet hat. Pädagogisches Handeln bei sexueller Gewalt bedeutet Handeln in einer Krisensituation und ist
zumeist Handeln in Unsicherheit und unter Druck. Deshalb
ist es günstig, wenn sich Schulleitung und Lehrkräfte schon
im Vorfeld mit den entstehenden Fragen nach den Handlungsschritten auseinandersetzen und wissen, an wen sie
selbst und die Schüler/-innen sich wenden können. Hilfreich
Auch bei Vorstufen sexueller Gewalt, den sexuellen Belästigungen besteht Interventions- und Präventionsbedarf. Sie
stellen nicht nur Missachtungen der Integrität der Betroffenen dar, sondern eine mangelnde Intervention in diesem Bereich kann auch zu einem Nährboden für sexuelle Gewalt
werden und zu deren Tabuisierung beitragen: Das Schulklima wird dann negativ geprägt, sodass sich Betroffene von
leichteren bis schweren Formen sexueller Gewalt nicht mehr
an Lehrkräfte wenden. Hier ist eine schulweite Auseinandersetzung mit der Frage hilfreich, wie in der Schule miteinander umgegangen werden soll.
Praxisorientierte Handreichungen/Handlungsleitfäden zum
Download finden Sie z. B. in der Linksammlung unter http://
www.uni-paderborn.de/sexualisierte-gewalt.
Anmerkungen
1 In dieser Hinsicht wurde bereits im Rahmen der Bundesweiten Fortbildungs­
offensive der DGfPI (www.dgfpi.de/bufo_konzept.html) von Fachberatungsstellen, die Einrichtungen der Kinder- und Jugend- sowie der Behindertenhilfe fortgebildet und in ihrem Weiterentwicklungsprozess begleitet
haben, ein reicher Erfahrungsschatz und eine große Expertise entwickelt,
von der auch unser Projekt sehr profitieren konnte. Ein besonderer Dank
gilt hier Maren Kolshorn und Katrin Hille vom Frauennotruf Göttingen/
Kinder- und Jugendberatung phoenix, Werner Meyer-Deters von Neue
Wege Bochum, Ursula Schele von PETZE Präventionsbüro Kiel sowie Bernd
Eberhardt von der DGfPI.
Literatur
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Pereda, N./Guilera, G./Forns, M./Gómez-Benito, J. 2009: The prevalence of child
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Glammeier, S. 2015: (De)Thematisierung von Geschlecht im wissenschaftlichen
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Riegraf, B./Mahs, C.: Erkenntnis, Wissen, Interventionen – Geschlechterwissenschaftliche Perspektiven. Weinheim: Beltz-Juventa.
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Exposure to Violence. In: Violence and Victims 28 (6), 915–939.
Hellmann, D. F. 2014: Repräsentativbefragung zu Viktimisierungserfahrungen
in Deutschland. Hannover: KFN.
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2013:
Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch Befragungen zum Umsetzungsstand der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“. Bericht mit Praxisbeispielen zum Monitoring 2012–2013.
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