Korrigenda KSBOB 2015-2018 Die folgenden Anpassungen wurden im Kreisschreiben vorgenommen: Rz. 1001 (kein Review) Rz 1001 Rz 3001 Rz 3002 Anhang 9.7.6 Rz 3025 Rz 5007, Anhang 9.1 Rz 3002, Kap.6.3 Präzisierung: Ab einem IV-/AHV-Beitrag von CHF 300‘000.— muss mindestens eine eigeschränkte Revision (kein Review) der Jahresrechnung durch Personen oder spezialisierte Revisionsstellen erfolgen, welche als zugelassene/r Revisor/in oder Revisionsexperten/in im Register der Revisionsaufsichtsbehörde eingetragen sind und die Voraussetzung der Unabhängigkeit erfüllen (vgl. SR 221.302.3). Die in Rz 1001 erwähnte Vorlage für die Bestätigung der Revisons- bzw. Kontrollstelle wurde nun dem KSBOB beigefügt (Anhang 9.7.7). Hinweis, dass diese Unterlagen nur einmalig (bei Vertragsabschluss) und dann bei jeder Änderung einzureichen sind. Bei den Basisinformation in Rz 3002 wurden die IVBeiträge an UVN nicht aufgeführt (In der Excelerfassungsmappe sind sie erwähnt). – >.. – Vollkosten nach Umlagen Betrieb Art.74 IVG (vgl. Zelle W16 Anhang 9.4.1) – IV-Beitrag (KoRe UVN Zelle W18) – Deckungsbeitrag IV (vgl. Zelle W28 Anhang 9.4.1) Der 2. Tarif für Treffpunkte wird nicht benötigt, da zweite Person in der Leistungsstatistik in den Betreuungsstunden enthalten ist, vgl. Rz. 3014. Anhang 9.7.6 Tarif 195 streichen, Überflüssiger Text wird gestrichen: >> Die für Art. 74 IVG anrechenbaren Vollkosten werden gemäss Deckungsbeitrags-Schema im Anhang 9.4.1 definiert. Beim geschlüsselten Kapitalsubstrat kann das Jahresergebnis und der Deckungsbeitrag positiv oder negativ sein: >. +/- Jahresergebnis + Allfällige Bereinigungen (z.B. Schwankungsreserven) - für den Betriebszweck notwendiges geschlüsseltes Anlagevermögen (z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge) +/- 50% des Saldos aus der Deckungsbeitragsrechnung Betrieb Art.74 IVG per 31.12. des Berichtsjahres > Folgende Anhänge werden auch in Rz 3002 und Kap. 6.3 auch erwähnt: – Übersicht zu den wirtschaftlich relevanten Verbindungen (Anhang 9.7.3) Bestätigung über die Bildung/Äufnung von zweckgebundenen Fonds aus freien Mitteln (Anhang 9.7.4) – Bestätigung der Revisions(RS)-/Kontrollstelle(KS) (Anhang 9.7.7) Präzisierung: – Nachverfolgbarkeit Rückverfolgbarkeit der Personen, welche die Leistungen erbracht haben – Anhang 9.7.1 9.7.7 Bestätigung der Revisions(RS)-/Kontrollstelle(KS) für das Jahr . Dieses Testat ist zusät zlich zum ordentlichen Revisionsbericht zu erstellen und dem BSV abzugeben! ( g e m . R z 1 0 0 1 K S B O B ) Die Revisions- oder Kontrollstelle bestätigt gegenüber dem BSV, bei der Organisation folgende Fragen auf deren Einhaltung und Korrektheit geprüft und für richtig befunden zu haben. i.O. nicht i.O. Die im Vertrag vorgegebenen Rechnungslegungsgrundsätze und Bewertungsvorgaben werden eingehalten. Wird als Rechnungslegungsstandard lediglich Kern-FER oder KernFER ohne Geldflussrechnung oder kein Rechnungsle-gungsstandard geführt, ist ein entsprechender Hinweis im Re-visions- bzw. Kontrollstellenbericht anzubringen. Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung, Kompetenzregelung) existiert resp. ist vorhanden. Auf allen Organisationsstufen und im Zahlungsverkehr wird die Kollektivunterschrift zu zweien angewendet. Falls ein Punkt nicht erfüllt ist, ist das BSV darüber in Kenntnis zu setzen und der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Bemerkungen: Ort, Datum:_______________ Unterschrift RS/KS: ____________________
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