StromSTA® Für den StromSTA® gelten die folgenden Preise ab

Preisblatt zur Belieferung mit elektrischer Energie
StromSTA®
Für den StromSTA® gelten die folgenden Preise
ab dem 1. Januar 2016:
Nettopreis
Bruttopreis
exkl. MwSt.
inkl. MwSt.
derzeit 19 %
Arbeitspreis ct/kWh
Grundpreis Euro/Jahr
23,48
30,68
27,94
36,51
Arbeitspreis ct/kWh
Grundpreis Euro/Jahr
22,88
97,15
27,23
115,61
Arbeitspreis ct/kWh
Grundpreis Euro/Jahr
Leistungspreis Euro/kW/Jahr
18,78
97,15
153,40
22,35
115,61
182,55
Wechselstrom-Eintarifzähler
Drehstrom-Eintarifzähler
Euro/Jahr
Euro/Jahr
24,54
30,68
29,20
36,51
Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler
¼-Stunden-Zähler
Stromwandlersatz
Tarifschaltung
Euro/Jahr
Euro/Jahr
Euro/Jahr
Euro/Jahr
30,68
55,20
36,80
24,54
36,51
65,69
43,79
29,20
Arbeitspreis ct/kWh
35,99
42,83
Für Haushaltsbedarf
Für gewerblichen Bedarf
ohne Leistungsmessung
mit Leistungsmessung
Verrechnungspreise
Durchschnittshöchstpreis
In den Netto-Arbeitspreisen sind die folgenden hoheitlichen (von der STAWAG nicht beeinflussbaren) Steuern, Abgaben und
Belastungen enthalten:
EEG-Umlage
StromNEV-Umlage
derzeit 6,354 ct/kWh
derzeit 0,378 ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage
AbLa-Umlage
KWK-Umlage
Stromsteuer
derzeit
derzeit
derzeit
derzeit
0,040 ct/kWh
0,000 ct/kWh
0,445 ct/kWh
2,050 ct/kWh
Vertragsgrundlagen
Das Produkt StromSTA® unterliegt den vertraglichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung, StromGVV) in der Fassung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I 2006 Nr. 50) sowie den Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Sollte Ihnen die Grundversorgungsverordnung nicht vorliegen, können Sie diese unter stawag.de abrufen.
12/2015
Ergänzende Bedingungen zur Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung
(Strom-/GasGVV) gültig ab 21.12.2012
1. Bezahlung; Zahlungsverzug; Einstellen der Versorgung
Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch Banküberweisung und/oder Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung zu leisten.
Es gelten die folgenden Pauschalen:
– jede schriftliche Mahnung, MwSt.-frei
– je Inkassogang, MwSt.-frei
– je Zählersperrung einschließlich Zähleröffnung inkl. MwSt.
– Aufschlag je Zähleröffnung außerhalb der Servicezeit inkl. MwSt.
– je unterjähriger Abrechnung gemäß § 40 (3) EnWG inkl. MwSt.
5,10 €
25,00 €
90,44 €
42,84 €
11,90 €
Die STAWAG ist berechtigt, die Pauschalen an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Die
neuen Pauschalen werden im Internet unter stawag.de veröffentlicht.
2. Streitbeilegung
Der Kunde kann Beanstandungen, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen
der STAWAG, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung
der Energie betreffen, an folgende Stelle richten: Stadtwerke Aachen AG, Kundencenter, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, Tel.: 0241 181-1222, Fax: 0241 181-7777, [email protected].
Nach erfolgloser Einschaltung der Beschwerdestelle gemäß Absatz 1 können sich Verbraucher auch an
die Schlichtungsstelle gemäß § 111b EnWG wenden, die wie folgt zu erreichen ist: Schlichtungsstelle
Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; E-Mail: [email protected].
Der Kunde kann sich außerdem jederzeit an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden;
dieser ist wie folgt erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; E-Mail: [email protected].
3. Inkrafttreten
Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 21. Dezember 2012 in Kraft und ersetzen die
bisherigen Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen zur Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung vom 16. Mai 2007.
STADTWERKE AACHEN
AKTIENGESELLSCHAFT
12/2015