Preisblatt zur Belieferung mit elektrischer Energie StromSTA® Für den StromSTA® gelten die folgenden Preise ab dem 1. Januar 2016: Nettopreis Bruttopreis exkl. MwSt. inkl. MwSt. derzeit 19 % Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis Euro/Jahr 23,48 30,68 27,94 36,51 Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis Euro/Jahr 22,88 97,15 27,23 115,61 Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis Euro/Jahr Leistungspreis Euro/kW/Jahr 18,78 97,15 153,40 22,35 115,61 182,55 Wechselstrom-Eintarifzähler Drehstrom-Eintarifzähler Euro/Jahr Euro/Jahr 24,54 30,68 29,20 36,51 Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler ¼-Stunden-Zähler Stromwandlersatz Tarifschaltung Euro/Jahr Euro/Jahr Euro/Jahr Euro/Jahr 30,68 55,20 36,80 24,54 36,51 65,69 43,79 29,20 Arbeitspreis ct/kWh 35,99 42,83 Für Haushaltsbedarf Für gewerblichen Bedarf ohne Leistungsmessung mit Leistungsmessung Verrechnungspreise Durchschnittshöchstpreis In den Netto-Arbeitspreisen sind die folgenden hoheitlichen (von der STAWAG nicht beeinflussbaren) Steuern, Abgaben und Belastungen enthalten: EEG-Umlage StromNEV-Umlage derzeit 6,354 ct/kWh derzeit 0,378 ct/kWh Offshore-Haftungsumlage AbLa-Umlage KWK-Umlage Stromsteuer derzeit derzeit derzeit derzeit 0,040 ct/kWh 0,000 ct/kWh 0,445 ct/kWh 2,050 ct/kWh Vertragsgrundlagen Das Produkt StromSTA® unterliegt den vertraglichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung, StromGVV) in der Fassung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I 2006 Nr. 50) sowie den Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Sollte Ihnen die Grundversorgungsverordnung nicht vorliegen, können Sie diese unter stawag.de abrufen. 12/2015 Ergänzende Bedingungen zur Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung (Strom-/GasGVV) gültig ab 21.12.2012 1. Bezahlung; Zahlungsverzug; Einstellen der Versorgung Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch Banküberweisung und/oder Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung zu leisten. Es gelten die folgenden Pauschalen: – jede schriftliche Mahnung, MwSt.-frei – je Inkassogang, MwSt.-frei – je Zählersperrung einschließlich Zähleröffnung inkl. MwSt. – Aufschlag je Zähleröffnung außerhalb der Servicezeit inkl. MwSt. – je unterjähriger Abrechnung gemäß § 40 (3) EnWG inkl. MwSt. 5,10 € 25,00 € 90,44 € 42,84 € 11,90 € Die STAWAG ist berechtigt, die Pauschalen an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Die neuen Pauschalen werden im Internet unter stawag.de veröffentlicht. 2. Streitbeilegung Der Kunde kann Beanstandungen, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der STAWAG, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an folgende Stelle richten: Stadtwerke Aachen AG, Kundencenter, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, Tel.: 0241 181-1222, Fax: 0241 181-7777, [email protected]. Nach erfolgloser Einschaltung der Beschwerdestelle gemäß Absatz 1 können sich Verbraucher auch an die Schlichtungsstelle gemäß § 111b EnWG wenden, die wie folgt zu erreichen ist: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; E-Mail: [email protected]. Der Kunde kann sich außerdem jederzeit an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden; dieser ist wie folgt erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; E-Mail: [email protected]. 3. Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 21. Dezember 2012 in Kraft und ersetzen die bisherigen Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen zur Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung vom 16. Mai 2007. STADTWERKE AACHEN AKTIENGESELLSCHAFT 12/2015
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