Richtlinie 2017 zum Stromspar-Förderprogramm

Richtlinie 2017
zum Stromspar-Förderprogramm
1.
Was wird gefördert?
Ziel des Förderprogramms ist die Reduktion des
Haushaltsstrom-Verbrauchs bei Kunden der STAWAG.
Erzielte Strom-Einsparungen werden nachträglich mit
einem Förderbetrag honoriert.
Mit Haushaltsstrom ist der Strom gemeint, der in
Privathaushalten für elektrische Geräte und
Beleuchtung genutzt wird, nicht aber der über separate
Verträge abgerechnete Heizstrom.
2.
Wer kann am Förderprogramm
teilnehmen?
2.1 Alle Kunden, die mit der STAWAG einen
ungekündigten Stromliefervertrag für
Haushaltsbedarf mit einem der folgenden
Produkte abgeschlossen haben:
•
StromSTA®
•
StromSTA®Plus
•
StromSTA®ÖkoPlus
•
StromSTA®Aktiv
2.2 Heizstrom-Lieferverträge (z.B. für eine
Nachtspeicherheizung oder eine elektrische
Wärmepumpe) werden im Rahmen dieses
Förderprogramms nicht berücksichtigt.
3.
Wie wird gefördert?
3.1 Die STAWAG zahlt einen Förderbetrag von 100 €
1
aus, wenn der Haushaltsstrom-Verbrauch in
2
einem Abrechnungszeitraum im Vergleich zu
einem Referenz-Zeitraum um mehr als 10%
gesenkt wurde. ( Beispiel auf Seite 2)
3.2 Der Haushaltsstrom-Verbrauch im jeweiligen
Abrechnungszeitraum muss mindestens 500 kWh
betragen.
3.3 Die Zählerstände in den Abrechnungen beider
Zeiträume müssen auf Ablesungen beruhen,
Schätzwerte werden nicht zugelassen.
3.4 Der erste Referenzverbrauch ist der
Stromverbrauch aus der letzten Abrechnung vor
Anmeldung zum Förderprogramm.
3.5 Der Referenzverbrauch wird nach jeder erfolgten
Abrechnung neu festgelegt. Dazu wird der
Stromverbrauch aus der aktuellen Abrechnung mit
dem Referenzverbrauch verglichen. Der kleinere der
beiden Werte wird als neuer Referenzverbrauch für
die nächste Abrechnungsperiode angesetzt.
4.
Anmeldung
4.1 Die Anmeldung zum Förderprogramm erfolgt online
unter:
http://www.stawag.de/stromsparer
Dazu ist eine Registrierung beim Online-Service der
3
STAWAG erforderlich .
4.2 Jeder Kunde kann sich nur mit einer Lieferstelle
zum Förderprogramm anmelden. Der dazu
abgeschlossene Stromliefervertrag muss zum
Zeitpunkt der Anmeldung die Bedingungen des
Abschnitts 2 erfüllen.
Richtlinie Stromspar-Förderprogramm, Stand: 01.01.2017
4.3 Die Anmeldung ist erst möglich, wenn mindestens
eine Abrechnung zur Lieferstelle vorliegt, welche
die Bedingungen des Abschnitts 3 erfüllt.
Eine zeitgleiche Anmeldung zum Förderprogramm
parallel zum Einzug in eine neue Lieferstelle ist
nicht möglich.
4.4 Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle
Rechnungen der STAWAG vollständig und
vorbehaltlos beglichen sein.
4.5 Fragen zum Förderprogramm beantwortet die
Energieberatung der STAWAG, Lombardenstr.
12-22, 52070 Aachen, Tel.: 0241 / 181-1333,
5.
Verfahren und sonstige
Förderbestimmungen
5.1 Die Fördermittel werden separat nach der
Jahresrechnung per Überweisung ausgezahlt –
im Regelfall innerhalb von 6 Wochen nach
Rechnungstermin.
5.2 Fördermittel werden nur ausgezahlt, wenn der
Liefervertrag nach Punkt 4.2 zum Zeitpunkt der
Auswertung der Jahresrechnung ungekündigt war.
5.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der
Förderung besteht nicht. Eine Haftung der
STAWAG im Zusammenhang mit der Förderung
wird ausgeschlossen.
5.4 Mit Beendigung des Lieferverhältnisses nach
Punkt 4.2 erlischt die Teilnahme am
Förderprogramm automatisch.
Eine Übertragung auf eine ggf. bestehende und
die Förderbedingungen erfüllende andere
Verbrauchsstelle des Kunden erfolgt von Seiten
der STAWAG nicht.
Eine Neuanmeldung zum Förderprogramm ist bei
Erfüllung der Förderbedingungen möglich.
6.
In-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Sie gilt
bis auf Widerruf, ansonsten bis 31. Dezember 2017.
Weitere Bedingungen und Erläuterungen:
1
Der Haushalts-Stromverbrauch im jeweiligen Abrechnungs(bzw. Referenz-) Zeitraum wird immer linear auf ein volles Jahr
(365 Tage) umgerechnet. Erst dieser Wert wird für alle
weiteren Berechnungen bzw. Prüfungen verwendet.
2
Ein Abrechnungszeitraum muss mehr als 350 Tage
umfassen, sonst kann er nicht berücksichtigt werden.
3
Für Kunden ohne Internetanschluss ist eine persönliche
Anmeldung im Kundenzentrum der STAWAG möglich.
Seite 1 von 2
Richtlinie 2017
zum Stromspar-Förderprogramm
Beispiel: Familie Fuchs spart Strom
•
Familie Fuchs meldet sich am 16. März 2016 online unter http://www.stawag.de/stromsparer zum STAWAGFörderprogramm an.
•
Die letzte Haushaltsstrom-Abrechnung von Familie Fuchs umfasste den Zeitraum 23.05.2014 – 27.05.2015,
also 369 Tage. Damit ist die Bedingung „Letzter Abrechnungszeitraum größer als 350 Tage“ schon einmal
erfüllt.
•
In diesem Zeitraum hat Familie Fuchs 3.245 kWh verbraucht.
•
Jetzt rechnen wir den Verbrauch auf genau ein Jahr (365 Tage) um. Das sind dann 3.210 kWh.
•
Damit ist auch die weitere Bedingung „Verbrauch größer als 500 kWh“ erfüllt.
•
Der errechnete Wert ist jetzt der (erste) Referenzverbrauch. Er wird später mit der nächsten HaushaltsstromAbrechnung verglichen.
•
Diese kommt bei Familie Fuchs im Juni 2016 an. Sie umfasst den Zeitraum 28.05.2015 – 26.05.2016 (363
Tage) mit einem Stromverbrauch von 2.863 kWh.
•
Umgerechnet auf ein Jahr sind dies 2.879 kWh. Familie Fuchs hat also kräftig gespart.
•
Die Einsparung beträgt 331 kWh bzw. satte 10,3 %.
•
Familie Fuchs freut sich. Erst recht, wenn im August 2016 die 100 € Stromsparprämie auf ihrem Bankkonto
gelandet sind.
•
Jetzt vergleichen wir noch den bisherigen Referenzverbrauch (3.210 kWh) mit dem aktuellen Stromverbrauch
(2.879 kWh). Der kleinere Wert wird als Referenzverbrauch für die nächste Abrechnung festgelegt.
•
Wenn Familie Fuchs die Stromsparprämie im nächsten Jahr noch mal kassieren will, dann müsste sie ihren
Verbrauch erneut um 10% senken (unter 2.591 kWh).
Richtlinie Stromspar-Förderprogramm, Stand: 01.01.2017
Seite 2 von 2