Richtlinie 2017 zum Stromspar-Förderprogramm 1. Was wird gefördert? Ziel des Förderprogramms ist die Reduktion des Haushaltsstrom-Verbrauchs bei Kunden der STAWAG. Erzielte Strom-Einsparungen werden nachträglich mit einem Förderbetrag honoriert. Mit Haushaltsstrom ist der Strom gemeint, der in Privathaushalten für elektrische Geräte und Beleuchtung genutzt wird, nicht aber der über separate Verträge abgerechnete Heizstrom. 2. Wer kann am Förderprogramm teilnehmen? 2.1 Alle Kunden, die mit der STAWAG einen ungekündigten Stromliefervertrag für Haushaltsbedarf mit einem der folgenden Produkte abgeschlossen haben: • StromSTA® • StromSTA®Plus • StromSTA®ÖkoPlus • StromSTA®Aktiv 2.2 Heizstrom-Lieferverträge (z.B. für eine Nachtspeicherheizung oder eine elektrische Wärmepumpe) werden im Rahmen dieses Förderprogramms nicht berücksichtigt. 3. Wie wird gefördert? 3.1 Die STAWAG zahlt einen Förderbetrag von 100 € 1 aus, wenn der Haushaltsstrom-Verbrauch in 2 einem Abrechnungszeitraum im Vergleich zu einem Referenz-Zeitraum um mehr als 10% gesenkt wurde. ( Beispiel auf Seite 2) 3.2 Der Haushaltsstrom-Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum muss mindestens 500 kWh betragen. 3.3 Die Zählerstände in den Abrechnungen beider Zeiträume müssen auf Ablesungen beruhen, Schätzwerte werden nicht zugelassen. 3.4 Der erste Referenzverbrauch ist der Stromverbrauch aus der letzten Abrechnung vor Anmeldung zum Förderprogramm. 3.5 Der Referenzverbrauch wird nach jeder erfolgten Abrechnung neu festgelegt. Dazu wird der Stromverbrauch aus der aktuellen Abrechnung mit dem Referenzverbrauch verglichen. Der kleinere der beiden Werte wird als neuer Referenzverbrauch für die nächste Abrechnungsperiode angesetzt. 4. Anmeldung 4.1 Die Anmeldung zum Förderprogramm erfolgt online unter: http://www.stawag.de/stromsparer Dazu ist eine Registrierung beim Online-Service der 3 STAWAG erforderlich . 4.2 Jeder Kunde kann sich nur mit einer Lieferstelle zum Förderprogramm anmelden. Der dazu abgeschlossene Stromliefervertrag muss zum Zeitpunkt der Anmeldung die Bedingungen des Abschnitts 2 erfüllen. Richtlinie Stromspar-Förderprogramm, Stand: 01.01.2017 4.3 Die Anmeldung ist erst möglich, wenn mindestens eine Abrechnung zur Lieferstelle vorliegt, welche die Bedingungen des Abschnitts 3 erfüllt. Eine zeitgleiche Anmeldung zum Förderprogramm parallel zum Einzug in eine neue Lieferstelle ist nicht möglich. 4.4 Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Rechnungen der STAWAG vollständig und vorbehaltlos beglichen sein. 4.5 Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Energieberatung der STAWAG, Lombardenstr. 12-22, 52070 Aachen, Tel.: 0241 / 181-1333, 5. Verfahren und sonstige Förderbestimmungen 5.1 Die Fördermittel werden separat nach der Jahresrechnung per Überweisung ausgezahlt – im Regelfall innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungstermin. 5.2 Fördermittel werden nur ausgezahlt, wenn der Liefervertrag nach Punkt 4.2 zum Zeitpunkt der Auswertung der Jahresrechnung ungekündigt war. 5.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Eine Haftung der STAWAG im Zusammenhang mit der Förderung wird ausgeschlossen. 5.4 Mit Beendigung des Lieferverhältnisses nach Punkt 4.2 erlischt die Teilnahme am Förderprogramm automatisch. Eine Übertragung auf eine ggf. bestehende und die Förderbedingungen erfüllende andere Verbrauchsstelle des Kunden erfolgt von Seiten der STAWAG nicht. Eine Neuanmeldung zum Förderprogramm ist bei Erfüllung der Förderbedingungen möglich. 6. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Sie gilt bis auf Widerruf, ansonsten bis 31. Dezember 2017. Weitere Bedingungen und Erläuterungen: 1 Der Haushalts-Stromverbrauch im jeweiligen Abrechnungs(bzw. Referenz-) Zeitraum wird immer linear auf ein volles Jahr (365 Tage) umgerechnet. Erst dieser Wert wird für alle weiteren Berechnungen bzw. Prüfungen verwendet. 2 Ein Abrechnungszeitraum muss mehr als 350 Tage umfassen, sonst kann er nicht berücksichtigt werden. 3 Für Kunden ohne Internetanschluss ist eine persönliche Anmeldung im Kundenzentrum der STAWAG möglich. Seite 1 von 2 Richtlinie 2017 zum Stromspar-Förderprogramm Beispiel: Familie Fuchs spart Strom • Familie Fuchs meldet sich am 16. März 2016 online unter http://www.stawag.de/stromsparer zum STAWAGFörderprogramm an. • Die letzte Haushaltsstrom-Abrechnung von Familie Fuchs umfasste den Zeitraum 23.05.2014 – 27.05.2015, also 369 Tage. Damit ist die Bedingung „Letzter Abrechnungszeitraum größer als 350 Tage“ schon einmal erfüllt. • In diesem Zeitraum hat Familie Fuchs 3.245 kWh verbraucht. • Jetzt rechnen wir den Verbrauch auf genau ein Jahr (365 Tage) um. Das sind dann 3.210 kWh. • Damit ist auch die weitere Bedingung „Verbrauch größer als 500 kWh“ erfüllt. • Der errechnete Wert ist jetzt der (erste) Referenzverbrauch. Er wird später mit der nächsten HaushaltsstromAbrechnung verglichen. • Diese kommt bei Familie Fuchs im Juni 2016 an. Sie umfasst den Zeitraum 28.05.2015 – 26.05.2016 (363 Tage) mit einem Stromverbrauch von 2.863 kWh. • Umgerechnet auf ein Jahr sind dies 2.879 kWh. Familie Fuchs hat also kräftig gespart. • Die Einsparung beträgt 331 kWh bzw. satte 10,3 %. • Familie Fuchs freut sich. Erst recht, wenn im August 2016 die 100 € Stromsparprämie auf ihrem Bankkonto gelandet sind. • Jetzt vergleichen wir noch den bisherigen Referenzverbrauch (3.210 kWh) mit dem aktuellen Stromverbrauch (2.879 kWh). Der kleinere Wert wird als Referenzverbrauch für die nächste Abrechnung festgelegt. • Wenn Familie Fuchs die Stromsparprämie im nächsten Jahr noch mal kassieren will, dann müsste sie ihren Verbrauch erneut um 10% senken (unter 2.591 kWh). Richtlinie Stromspar-Förderprogramm, Stand: 01.01.2017 Seite 2 von 2
© Copyright 2025 ExpyDoc