30202-152/5373/47-2015 27.05.2015 Mag. Caroline Gerstlohner

Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Hintnerhofstraße 2
30202-152/5373/47-2015
27.05.2015
5400 Hallein
Betreff
Fax +43 6245 796-6019
Mag. Caroline Gerstlohner LLM.oec. "Hermann Liefert", Ansuchen
um gewerbebehördliche Zurkenntnisnahme einer Betriebsanlagenänderung gemäß § 81 Abs. 3 GewO 1994
[email protected]
Mag. Hartwig Zimmerebner
Telefon +43 6245 796-6004
„Allgemeine Bekanntmachung“
K U N D M A C H U N G
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Frau Mag. Caroline Gerstlohner LLM oec. hat unter Vorlage von Plänen und Beschreibungen um
die Erteilung der gewerbebehördlichen Zurkenntnisnahme für die Änderung des gewerbebehördlich genehmigten Cateringbetriebes im Erdgeschoss des Objektes in Adnet 43 (ehemaliger
„Postwirt“) angesucht.
Das mit dem Bescheid vom 01.04.2009, Zl. 30202-152/5373/17-2009 ursprünglich genehmigte
Projekt soll nun geändert und deutlich verkleinert zur Ausführung gelangen und ist im Wesentlichen
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die Einrichtung einer Küche mit den für den Betrieb erforderlichen Geräten und maschinellen
Einrichtungen und einem Verpackungsbereich, eines Trockenlagers, eines Kühlraums und eines Büros im Erdgeschoss
die Einrichtung von Sanitäranlagen für die Mitarbeiter im Kellergeschoss
vorgesehen.
Die Nutzfläche der Betriebsanlage beträgt 130 m². Die elektrische Anschlussleistung der zur
Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte beträgt ca 54 kW.
www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Hallein | Tennengau
Schärfplatz 2 | 5400 Hallein | Österreich | Telefon +43 6245 796-0 | [email protected] | DVR 0085111
Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT342040406009001132 | UID ATU36796400
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Als Betriebszeiten werden Montag bis Freitag 04.30 Uhr-18.00 Uhr beantragt. Die An- und Ablieferung erfolgt mehrmals am Tag mittels PKW.
Zum gewerbebehördlichen Ansuchen ist darauf hinzuweisen, dass im gegenständlichen Fall
ein vereinfachtes gewerbebehördliches Verfahren nach § 359b Abs 1 Z. 2 GewO 1994
durchzuführen ist, da das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m² beträgt, und die
elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300
kW nicht übersteigt.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 356 der Gewerbeordnung 1994 iVm den §§ 40 bis 42 AVG 1991
idgF kundgemacht und die kommissionelle Augenscheinsverhandlung wie folgt anberaumt:
Ort:
in Adnet, Adnet 43
Zeit:
am Donnerstag, dem 25.06.2015, um 13.15 Uhr
Das Projekt liegt bis zum Tage der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Gewerbe und Baurecht, Hintnerhofstraße 2 (Postgebäude), Zimmer Nr 05 und im Gemeindeamt der Gemeinde Adnet bei Hallein, während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Zum gewerbebehördlichen Verfahren:
Im vereinfachten gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren kommt den Nachbarn keine
Parteistellung zu (ausgenommen bezogen auf die Frage, ob die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen). Die Nachbarn haben jedoch ein
Anhörungsrecht, und wird diesen die Möglichkeit eingeräumt, zum eingereichten Vorhaben
entweder schriftlich bis zum 24.06.2015 oder anlässlich der Verhandlung am 25.06.2015
eine Stellungnahme abzugeben.
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Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung,
so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden.
Die Beteiligten können selbst erscheinen oder sich durch bevollmächtigte eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine
schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen.
Gegen die Anberaumung der Augenscheinsverhandlung ist gem § 63 Abs 2 AVG 1991 eine abgesonderte Beschwerde unzulässig.
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Hartwig Zimmerebner
Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur
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Diese Kundmachung ergeht gesondert an:
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1.
Herrn Baumeister Ing. Andreas Herzog im Hause; unter Anschluss einer Projektausfertigung;
2.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6, Referat 6/12, 5020 Salzburg, mit dem
Ersuchen um Entsendung eines gewerbetechnischen Amtssachverständigen;
3.
Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk, Auerspergstraße 69, 5020 Salzburg, unter
Anschluss einer Projektausfertigung;
4.
Herrn Bürgermeister der Gemeinde Adnet, unter Anschluss einer Projektausfertigung sowie
mit dem Ersuchen, diese Kundmachung bis zum Verhandlungstage an der Gemeindetafel
sowie die weiteren 9 Kundmachungsausfertigungen in der Betriebsanlage sowie in den der
Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen. Diese Häuser sind in eine
Liste aufzunehmen, dem Verhandlungsleiter, ebenso wie die Kundmachungsausfertigung
mit dem Vermerk des Anschlages an der Gemeindetafel spätestens bei der Verhandlung zu
übergeben ist.
Weiters ergeht das Ersuchen, gem § 355 GewO 1994 von der beiliegenden Projektausfertigung Kenntnis zu nehmen und eine Stellungnahme zum Vorhaben spätestens bei der
Verhandlung unter Rückschluss der Projektausfertigung zu erstatten;
5.
Lumpi Wohnbaugesellschaft mbH, Halleiner Landesstraße 20, 5411 Oberalm, RSb;
6.
Herrn Manfred Hruza, Rebengasse 5, 8020 Graz, RSb;
7.
Herrn Adolf Ursprunger, Gabelsbergerstraße 29, 5020 Salzburg, RSb;
8.
Herrn Alois Deisl, 5421 Adnet 405, RSb;
9.
Frau Doris Deisl, 5421 Adnet 405, RSb;
10. Frau Gerda Rehrl, Waidach 212 a, 5421 Adnet, RSb;
11. Herrn Rupert Rehrl, Waidach 212 a, 5421 Adnet, RSb;
12. Amtstafel/Internet;