Melde- und Mitwirkungspflichten Wussten Sie …

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Zentrale Ausgleichstelle ZAS
Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
AHV
AVS
AI
IV
Melde- und Mitwirkungspflichten
Dieses Schreiben informiert unsere Bezügerinnen und Bezüger über ihre Meldepflicht gegenüber der Familienausgleichskasse der Eidg. Ausgleichskasse (FAK-EAK).
Wussten Sie …
… dass Sie verpflichtet sind, unverzüglich alle Änderungen Ihrer persönlichen, finanziellen und
beruflichen Verhältnisse, welche den Anspruch auf Familienzulagen beeinflussen könnten, Ihrem Personaldienst zu melden?
Falls eines der nachstehenden Ereignisse auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem
Personaldienst zu melden und die entsprechenden Dokumente beizulegen. Die Information
wird an die FAK-EAK weitergeleitet, welche anschliessend eine entsprechende Anpassung vornimmt.
Folgende Ereignisse sind für den Familienzulagenanspruch wichtig:
(Aufzählung nicht abschliessend)
Kinder
Eltern / Stiefeltern
 Geburt oder Adoption eines Kindes
 Änderung des Wohnortes des Kindes
 Aufnahme / Auflösung eines Pflegeverhältnisses
 Tod eines Kindes
 Erwerbsunfähigkeit eines Kindes ab 16
Jahren
 Vereinbarung gemeinsame elterliche
Sorge für ledige Personen
 Heirat / Wiederverheiratung, dauernde
Trennung und Scheidung
 Wechsel Wohnkanton
Ausbildung
Arbeitswelt
 Beginn / Ende Ausbildung eines Kindes
(Lehre, Studium usw.)
 Abbruch, Ende oder Änderung einer Ausbildung
 Änderung des Einkommens eines
Kindes in Ausbildung
 Aufnahme oder Änderung der Erwerbstätigkeit aller Eltern- / Stiefelternteile (Pensum, Einkommen, Arbeitskanton)
 Unbezahlter Urlaub
 Arbeitsunfähigkeit des Bezügers von mehr
als 3 Monaten Mitwirkungspflicht
Die Versicherten sowie die Arbeitgeber wirken bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze mit. Wer Versicherungsleistungen beansprucht, muss unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind (Art. 28 ATSG).
Haben Sie Fragen? Ihr Personaldienst ist gerne für Sie da!
Ihr FAK-EAK Team
Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Familienausgleichskasse FAK
Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern
http://www.ak26.ch
I 10.2015 250 d Mitwirkungspflicht