Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK AHV AVS AI IV Melde- und Mitwirkungspflichten Dieses Schreiben informiert unsere Bezügerinnen und Bezüger über ihre Meldepflicht gegenüber der Familienausgleichskasse der Eidg. Ausgleichskasse (FAK-EAK). Wussten Sie … … dass Sie verpflichtet sind, unverzüglich alle Änderungen Ihrer persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, welche den Anspruch auf Familienzulagen beeinflussen könnten, Ihrem Personaldienst zu melden? Falls eines der nachstehenden Ereignisse auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Personaldienst zu melden und die entsprechenden Dokumente beizulegen. Die Information wird an die FAK-EAK weitergeleitet, welche anschliessend eine entsprechende Anpassung vornimmt. Folgende Ereignisse sind für den Familienzulagenanspruch wichtig: (Aufzählung nicht abschliessend) Kinder Eltern / Stiefeltern Geburt oder Adoption eines Kindes Änderung des Wohnortes des Kindes Aufnahme / Auflösung eines Pflegeverhältnisses Tod eines Kindes Erwerbsunfähigkeit eines Kindes ab 16 Jahren Vereinbarung gemeinsame elterliche Sorge für ledige Personen Heirat / Wiederverheiratung, dauernde Trennung und Scheidung Wechsel Wohnkanton Ausbildung Arbeitswelt Beginn / Ende Ausbildung eines Kindes (Lehre, Studium usw.) Abbruch, Ende oder Änderung einer Ausbildung Änderung des Einkommens eines Kindes in Ausbildung Aufnahme oder Änderung der Erwerbstätigkeit aller Eltern- / Stiefelternteile (Pensum, Einkommen, Arbeitskanton) Unbezahlter Urlaub Arbeitsunfähigkeit des Bezügers von mehr als 3 Monaten Mitwirkungspflicht Die Versicherten sowie die Arbeitgeber wirken bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze mit. Wer Versicherungsleistungen beansprucht, muss unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind (Art. 28 ATSG). Haben Sie Fragen? Ihr Personaldienst ist gerne für Sie da! Ihr FAK-EAK Team Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Familienausgleichskasse FAK Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern http://www.ak26.ch I 10.2015 250 d Mitwirkungspflicht
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