www.sparkasse.at www.erstebank.at s Mobile Protect Fragen und Antworten Fragen zum Produkt 1. Welche Geräte sind versichert? a) Mobiltelefone/Smartphones, Personal Digital Assistents (PDAs) b) Notebooks, Netbooks, Tablet-PCs, E-Reader c) Mobile Elektronik wie digitale Videokameras, digitale Kompaktkameras (ausgenommen nicht dauerhaft mit der Kamera verbundene Teile, wie z. B. Objektive und Stative), tragbare Navigationsgeräte, tragbare CD-Player, MP3-Player, DVD-Player und andere tragbare Musikwiedergabegeräte d) Mobile Spielekonsolen 2. Das Handy oder Notebook meines Kindes wurde beschädigt. Besteht auch dafür Versicherungsschutz? Ja. s Mobile Protect gilt für die ganze Familie – für Sie, Ihre Partnerin, Ihren Partner und alle Kinder bis 18 Jahre, wenn sie im selben Haushalt leben. 3. Ich möchte mir in einigen Monaten ein neues Tablet kaufen. Muss ich dann s Mobile Protect nochmals abschließen? Nein, der Schutz umfasst auch alle mobilen Geräte, die Sie noch kaufen werden. 4. Ich habe mein Handy um 0,- über meinen Mobilfunkanbieter erworben. Kann dieses Gerät auch versichert werden? Ja, auch Geräte, die um 0,- erworben wurden, können versichert werden. Legen Sie bitte im Schadensfall die Rechnung bei und bestätigen Sie das Eigentum auf der Schadenmeldung. Für die Ermittlung des Zeitwerts wird der marktübliche Preis zum Zeitpunkt der Anschaffung des Geräts herangezogen. 5. Ich habe ein Handy geschenkt bekommen. Kann dieses Gerät auch versichert werden? Ja, auch geschenkte Geräte können versichert werden. Im Schadensfall muss das Eigentum des Geräts auf der Schadenmeldung bestätigt werden. Für die Ermittlung des Zeitwerts wird der marktübliche Preis zum Zeitpunkt der Anschaffung des Geräts herangezogen. 6. Handelt sich bei s Mobile Protect ausschließlich um ein Onlineprodukt? Ja, s Mobile Protect kann einfach und bequem in George oder netbanking abgeschlossen werden. 7. Was ist ein Gruppenversicherungsvertrag? Wer ist Cardif und bei wem bin ich versichert? Um Ihnen s Mobile Protect anbieten zu können, arbeiten mehrere Partner zusammen. Diese Partnerschaft wird durch einen Gruppenvertrag geregelt. Die Aufgabenverteilung: – – – Die Cardif Allgemeine Versicherung übernimmt Versicherungsschutz und Schadensabwicklung. Die Erste Bank bzw. die Sparkasse ist Versicherungsnehmerin von Cardif, bietet die Versicherung den eigenen Kunden an und ist Ihre Vertragspartnerin. Die s Versicherung ist Erfüllungsgehilfin von Cardif und Erste Bank bzw. der Sparkasse. Seite 1 von 3 8. Ich habe eine Haushaltsversicherung bzw. mein Gerät befindet sich noch in der Garantie. Brauche ich dann noch s Mobile Protect? Ja, damit Ihre mobilen Geräte auch unterwegs gegen Beschädigung, Diebstahl und Raub versichert sind, benötigen Sie eine gesonderte Mobilgeräteversicherung. Die Haushaltsversicherung schützt Ihre elektronischen Geräte prinzipiell nur Zuhause und vorwiegend gegen Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasseraustritt als Folge eines Rohrbruchs, Sturm, indirekter Blitz, etc. Die Herstellergarantie deckt nur Schäden, die mit Montage-, Konstruktions- oder Materialfehler zusammenhängen. Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkung sind durch die Herstellergarantie nicht versichert Fragen nach dem Kauf 9. Wo finde ich meine Beitrittserklärung? Sie finden sie in Ihrer elektronischen Ablage in George oder netbanking. Beim Produktabschluss in George haben Sie während des Kaufs die Beitrittserklärung zusätzlich per E-Mail erhalten. 10. Wo finde ich die Versicherungsbedingungen? Sie finden die Versicherunsbedingungen in Ihrer elektronischen Ablage in George oder netbanking oder hier. Beim Produktabschluss in George haben Sie während des Kaufs die Versicherungsbedingungen zusätzlich per E-Mail erhalten. 11. Wo finde ich meine Polizzennummer? In George und netbanking unter dem Menüpunkt „Versicherung“/„s Mobile Protect“. Es wird keine Polizze zugesandt. 12. Ich benötige keinen Versicherungsschutz mehr. Wie kann ich kündigen? In George und netbanking im Menüpunkt „Versicherung“ finden Sie das Kündigungsformular. Schicken Sie das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder E-Mail an die s Versicherung. Die Adresse finden Sie auf dem Formular rechts oben. Bitte beachten Sie die Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und die Kündigungsfrist von einem Monat. Schadensabwicklung (durch die Cardif Versicherung) 1. Wo finde ich das Schadensformular? Wem melde ich einen Schaden oder Diebstahl? In George und netbanking im Menüpunkt „Versicherung“ werden Sie über den Link „Schadensformular“ auf die Website von Cardif weitergeleitet. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es online, per Post, per Fax oder per E-Mail an Cardif. Die jeweils benötigte Adresse finden Sie auf der ersten Seite des Schadensformulars. 2. Eines (oder mehrere) meiner mobilen Geräte wurden gestohlen. Was soll ich jetzt tun? Bitte zeigen Sie den Diebstahl rasch bei der Polizei an. Anschließend können Sie online, per Post, per Fax oder per E-Mail eine Schadensmeldung an Cardif übermitteln. Wenn Cardif alle Unterlagen (Schadensmeldung, Bestätigung der Anzeige bei der Polizei, Rechnung des Geräts) von Ihnen erhalten hat, wird Cardif Ihren Fall prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. 3. Eines (oder mehrere) meiner mobilen Geräte wurden beschädigt. Was soll ich jetzt tun? Bitte übermitteln Sie Cardif online, per Post, per Fax oder per E-Mail eine Schadensmeldung. Wenn Cardif alle Unterlagen (Schadensmeldung, Rechnung des Geräts) von Ihnen erhalten hat, wird Cardif Ihren Fall prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Nach Eingang sämtlicher erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Cardif die Aufforderung, das Gerät an deren technischen Partner einzusenden. Dieser prüft, ob der Schaden durch die Versicherung Seite 2 von 3 abgedeckt ist. Wenn nicht, erhalten Sie das Gerät zurück. Falls der Schaden gedeckt ist, wird das Gerät repariert oder der Zeitwert ersetzt, falls die Reparaturkosten den Zeitwert überschreiten. 16. Wenn das Gerät beschädigt ist, kann ich es bei einem beliebigen Reparaturservice reparieren lassen? Nein, im Schadensfall wird eine Leistung erbracht nur wenn das Gerät bei einem Vertragspartner von Cardif repariert wird. Sobald Sie den Schaden bei Cardif melden, werden Sie über die weitere Vorgangsweise informiert. Detaillierte Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie unter Punkt 13. 17. Welche Dokumente muss ich an Cardif schicken? – Bei beschädigten Geräten: die Rechnung des Geräts und die Schadensmeldung – Bei gestohlenen Geräten: die Rechnung des Geräts, die Schadensmeldung und die Bestätigung der Anzeige bei der Polizei 18. Ich finde die Rechnung nicht mehr. Was soll ich tun? Fragen Sie Ihren Provider oder den Händler, bei dem Sie Ihr Gerät gekauft haben, nach einer Rechnungskopie. 19. Ich habe keine namentliche Rechnung für meine gekauften Geräte. Können diese auch versichert werden? Ja, auch mobile Geräte, für welche Sie keine namentliche Rechnung haben, können versichert werden. Legen Sie bitte im Schadensfall die Rechnung bei und bestätigen Sie das Eigentum auf der Schadensmeldung. 20. Was ist die IMEI und wo finde ich sie? Die International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) ist eine eindeutige 15-stellige Seriennummer. Jedes GSM- oder UMTS-Endgerät kann damit eindeutig identifiziert werden. Sie finden diese Nummer auf der Geräteverpackung, unter dem Akku Ihres Handys/Smartphones und auf der Geräterechnung. Wenn Sie die IMEI nicht herausfinden können, sprechen Sie mit Ihrem Provider. 21. Gibt es einen Selbstbehalt? Nein, bei beschädigten Geräten übernehmen wir sämtliche Kosten für die Reparatur bis zum Zeitwert Ihres Geräts zum Schadeneintritt. Bei gestohlenen Geräten erhalten Sie den Zeitwert Ihres Geräts zum Schadenseintritt auf Ihr Konto überwiesen. 22. Gibt es ein Ersatzgerät? Wir sind um eine schnelle Abwicklung bemüht, ein Ersatzgerät wird daher nicht ausgegeben. Seite 3 von 3
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