Informationen von Deutschland über den Fortschritt bei der

Informationen von Deutschland über den Fortschritt bei der Umsetzung des
Berichts
„EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma
in Deutschland“
2015
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung ...........................................................................................................5
1. Unterscheidung deutsche Sinti und Roma – Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten..... 5
2. Keine Erfassung ethnischer Daten ................................................................................. 5
3. Grundsatz: Keine speziellen Politiken für bestimmte Gruppen ....................................... 5
1. Dialog mit regionalen und lokalen Behörden ......................................................7
Baden-Württemberg........................................................................................................... 7
Berlin ................................................................................................................................. 7
Hessen .............................................................................................................................. 8
Nordrhein-Westfalen .......................................................................................................... 8
Schleswig-Holstein............................................................................................................. 9
Essen ................................................................................................................................ 9
München ............................................................................................................................ 9
2. Dialog mit der Roma-Zivilgesellschaft ...............................................................11
Bundesministerium des Innern (BMI) ................................................................................11
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ....................................................11
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ........................12
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) .......................................12
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) ...........12
Baden-Württemberg..........................................................................................................13
Bayern ..............................................................................................................................14
Berlin ................................................................................................................................14
Hamburg ...........................................................................................................................18
Hessen .............................................................................................................................18
Niedersachsen ..................................................................................................................18
Nordrhein-Westfalen .........................................................................................................20
Rheinland-Pfalz ................................................................................................................21
Schleswig-Holstein............................................................................................................22
2
3. Zuweisung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für die
Eingliederung der Roma im Zeitraum 2014-2020 ..................................................23
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)..........................................................23
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) .....................................................29
Baden-Württemberg..........................................................................................................30
Hamburg ...........................................................................................................................30
Hessen .............................................................................................................................31
Niedersachsen ..................................................................................................................31
Nordrhein-Westfalen .........................................................................................................32
Rheinland-Pfalz ................................................................................................................34
Essen ...............................................................................................................................34
4. Verstärkung der Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstelle (NRCP) ...............35
5. Wirksame Bekämpfung von Diskriminierung ...................................................36
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ........................................................................36
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) .......................................36
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ...................................................................36
Baden-Württemberg..........................................................................................................37
Berlin ................................................................................................................................38
Hamburg ...........................................................................................................................45
Hessen .............................................................................................................................46
Niedersachsen ..................................................................................................................47
Nordrhein-Westfalen .........................................................................................................48
Rheinland-Pfalz ................................................................................................................48
Saarland ...........................................................................................................................50
Schleswig-Holstein............................................................................................................50
Thüringen .........................................................................................................................51
Hamm ...............................................................................................................................52
Köln ..................................................................................................................................53
6. Überwachungsverbesserung und erleichterte Anpassung der Politik ...........54
Bundesministerium des Innern (BMI) ................................................................................54
Hamburg ...........................................................................................................................54
Saarland ...........................................................................................................................54
3
7. Wichtige Herausforderungen und Erfolge.........................................................55
8. Zusätzliche Informationen ..................................................................................56
4
Vorbemerkung
1. Unterscheidung deutsche Sinti und Roma – Roma aus anderen EUMitgliedstaaten
Im vorliegenden Bericht wird regelmäßig zwischen der nationalen Minderheit der
deutschen Sinti und Roma sowie Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten
unterschieden.
Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom
deutschen
Gesetzgeber
als
nationale
Minderheit
im
Sinne
des
Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
anerkannt. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet
jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die
Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Die
Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben alle
Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger.
Ausländische Roma genießen – anders als die deutschen Sinti und Roma, die als
nationale Minderheit eine Sonderstellung haben – keinen besonderen Status
gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden
Inlandsaufenthalt besitzen, stehen ihnen - unabhängig von ihrer Ethnie - dieselben
Integrationsprogramme wie anderen Ausländern offen.
2. Keine Erfassung ethnischer Daten
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland
keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis
erhoben. Dies ist vor allem mit der Verfolgung von Minderheiten in den Zeiten des
Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stehen der Erfassung ethnischer
Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis zu einer nationalen
Minderheit ist gemäß Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum
Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die
persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht
registriert, überprüft oder bestritten wird. Ferner kann die Anzahl und der jeweilige
Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen Roma nicht benannt
werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische
Zugehörigkeiten erfasst werden.
3. Grundsatz: Keine speziellen Politiken für bestimmte Gruppen
In Deutschland werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder
und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten,
sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet zugleich,
dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen werden können,
da die Ethnie für die Maßnahmen keine Rolle spielt.
Der vorliegende Bericht widmet sich besonders solchen Maßnahmen, die sich ganz
speziell auf die Integration der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma
sowie der Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen. Die Auflistung der
5
Maßnahmen ist (insoweit) häufig exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
6
1. Dialog mit regionalen und lokalen Behörden
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg arbeitet bei der Integration der Roma eng mit
regionalen und lokalen Behörden zusammen.
Im Staatsvertrag mit dem Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband
Baden-Württemberg e. V. (kurz: Landesverband), der am 28.11.2013 geschlossen
wurde, wurde die Einrichtung eines Rates für die Angelegenheiten der deutschen
Sinti und Roma in Baden-Württemberg beschlossen. Er setzt sich zusammen aus
Vertreterinnen und Vertretern von Landesregierung, Landtag, der kommunalen
Landesverbände sowie der Minderheit selbst und berät alle die in BadenWürttemberg lebenden Sinti und Roma betreffenden Angelegenheiten.
Des Weiteren arbeitet das Land mit Städten und Kommunen an einer Lösung der
Frage nach dem Erhalt von Gräbern von im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und
Roma, die nicht unter das Kriegsgräbergesetz fallen. Diese sollen nach dem
gemeinsamen Willen des Landesverbandes und des Landes unter besonderen
Schutz gestellt werden. Zu diesem Zweck befindet sich das Land in konstruktiven
Gesprächen mit den Städten und Kommunen, in denen bereits Einigungen erzielt
wurden.
Darüber hinaus engagiert sich Baden-Württemberg im Rahmen der DonauraumStrategie für eine Verbesserung der Lebenssituation von Roma in ihren
Heimatländern. In gemischten Regierungskommissionen, beispielsweise mit Ungarn,
Serbien und Bulgarien, findet ein Austausch zum Thema Minderheitenpolitik mit den
Partnern vor Ort statt. Auch bei Reisen der Minister in die jeweiligen Länder wird das
Thema Diskriminierung von Roma und Minderheitenpolitik regelmäßig
angesprochen. Daneben unterstützt das Land Baden-Württemberg diverse soziale
Projekte für Roma in deren Heimatländern.
Berlin
Der Berliner Senat hat am 07.08.2012 die „Berliner Strategie zur Einbeziehung
ausländischer Roma“ beschlossen, in deren Rahmen der „Berliner Aktionsplan zur
Einbeziehung ausländischer Roma“ entwickelt und dem Abgeordnetenhaus am
19.07.2013 vorgelegt wurde. Er ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses
zwischen der federführenden Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen,
den Bezirken und den Senatsverwaltungen unter Einbeziehung nichtstaatlicher
Organisationen einschließlich ihrer Stellungnahmen und Vorschläge. Im September
2012 wurde eine verwaltungsinterne, ressortübergreifende und bezirksoffene
Lenkungsgruppe Roma gebildet, in der die verantwortlichen Senatsverwaltungen für
Arbeit, Integration und Frauen, für Bildung, Jugend und Wissenschaft, für Finanzen,
für Gesundheit und Soziales, für Inneres und Sport, für Stadtentwicklung und Umwelt
sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sich
gemeinsam mit den Bezirken auf ein Verfahren zur Erarbeitung des Aktionsplans
verständigt haben. Es wurden verschiedene Arbeitsgruppen gegründet, die für
nichtstaatliche Organisationen inklusive Roma-Organisationen offen waren und in der
Regel jeweils mehrere Sitzungen durchführten. Zusätzlich konnten nichtstaatliche
Akteurinnen und Akteure Stellungnahmen und Vorschläge für Maßnahmen im Wege
7
eines schriftlichen Konsultationsverfahrens einreichen. Insgesamt waren 25
nichtstaatliche Organisationen in den Prozess eingebunden. Auch die
Senatsverwaltungen, Bezirke und nachgeordneten Behörden haben politische
Prioritäten gesetzt und konkrete Vorschläge formuliert, die in den Arbeitsgruppen
intensiv diskutiert und bewertet wurden.
Mit dem Aktionsplan nimmt der Berliner Senat seine Verantwortung wahr, für jeden,
der in Berlin lebt, die Möglichkeit für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen. Der
Aktionsplan verfolgt das Ziel, die Instrumente der Daseinsfürsorge von Senat und
Bezirken in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Wohnen dort zu öffnen, wo eine
Versorgung der neuen Zuwanderergruppen noch nicht möglich ist. Dafür werden
temporär zusätzliche Angebote zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen sind unter
vier Handlungsfeldern zusammengefasst worden:
1.
2.
3.
4.
Bildung, Jugend und Ausbildungschancen,
Gesundheitliche Versorgung und Soziales,
Wohnen und Konflikte im Stadtraum,
Integrationsperspektiven – Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Hessen
In Hessen gründen eine Reihe von Maßnahmen zur Integration der Roma auf einem
engen Austausch zwischen unterschiedlichen Behörden. Beispielhaft zu nennen ist
in diesem Zusammenhang die Arbeit der Hessischen Landeszentrale für politische
Bildung, die auch im Jahr 2014 einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des
interkulturellen Dialogs im Land Hessen geleistet hat. Zu ihren Kernaufgaben gehört
die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus, seiner Geschichte, seinen
Ausprägungen und Erscheinungsformen sowie die Aufklärung über und die
Prävention von Rassismus und Rechtsextremismus. In den Dialog sind darüber
hinaus auch regionale Gebietskörperschaften einbezogen worden. So konnte etwa
die mobile Ausstellung „Hornhaut auf der Seele – die Geschichte der Verfolgung der
Sinti und Roma“ des hessischen Landesverbands der Sinti und Roma bis November
2014 im Landratsamt der Stadt Marburg der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Nordrhein-Westfalen
Im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Südosteuropa hat die
Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von
Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen aufgelegt, das
in 2014 bis 2015 durchgeführt wird. An den Maßnahmen u.a. im Bereich
frühkindlicher Bildung, Schule, Arbeit, Integration, Wohnen und Gesundheit
partizipieren auch Menschen aus der Roma-Community. In diesem Kontext hat sich
die Landesregierung von NRW auch aktiv an der von der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK) einberufenen Bund-Länder-AG „Armutswanderung
aus Osteuropa“ unter Federführung des Landes Hamburg beteiligt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert weiterhin die Beratungsstelle für
Sinti und Roma, die zwischen Minderheit, Mehrheit und anderen Institutionen und
Einrichtungen vermittelt und unter anderem die schulische und außerschulische
Bildung fördert.
8
Schleswig-Holstein
Das Gremium für Fragen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma
beim Schleswig-Holsteinischen Landtag hat eine Initiative ergriffen, gemeinsam mit
der Hansestadt Lübeck ein Projekt zu entwickeln, um die Wohnsituation der
deutschen Sinti und Roma in Lübeck-Moislingen zu verbessern. Diese Initiative ist
noch sehr jung. Über den weiteren Verlauf werden im nächsten Fortschrittsbericht
Erläuterungen aufgenommen.
Essen
Zum 01.01.2014 wurde seitens der Stadt Essen das ESF-geförderte Projekt
„Integration von Zugewanderten aus Südosteuropa in den Arbeitsmarkt“ in
Kooperation mit der NEUE ARBEIT Essen gGmbH mit einer Laufzeit von zwei
Jahren gestartet. Ergänzt wurde dieses Projekt im September 2014 um ein Projekt
mit niederschwelligen Sprachkursen mit Erwerbsweltbezug mit einem Umfang von
jeweils 100 Unterrichtsstunden.
Seitens der Projektkoordination gibt es einen regelmäßigen Austausch mit der
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung NRW sowie mit den anderen 6
Projektstädten (Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal).
Eine enge Kooperation mit zahlreichen städtischen Dienststellen und Einrichtungen
(u.a. Ordnungsbehörden, Jobcenter, Jugendgerichtshilfe, Allgemeiner Sozialdienst
sowie Stadtteilkonferenzen u.v.m.) sowie Polizei, Kirchengemeinden und
Sozialverbänden gehört zu den Kernaufgaben der Projektkoordination.
Parallel zum o.g. Arbeitsmarkt-orientierten Projekt wurde am 01.10.2014 das Projekt
„Integrations- und Ausstiegshilfen für Sexarbeiterinnen mit Zuwanderungsgeschichte“
(Schwerpunkt Bulgarien und Rumänien) in Kooperation mit der Fach- und
Beratungsstelle Nachtfalter/Caritasverband gestartet, das bis zum 30.06.2017 laufen
soll.
München
Um die Integration von Roma zu fördern, bezuschusst und finanziert die
Landeshauptstadt München eine Vielzahl von Hilfsangeboten. In diesem
Zusammenhang sind insbesondere zu nennen:
Madhouse GmbH:
Der freie Träger unterhält seit dem Jahr 2002 sowohl eine Familien-, Ehe- und
Erziehungsberatungsstelle für Sinti und Roma als auch eine überregionale
ambulante Erziehungshilfe für die Volksgruppen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt
insbesondere in folgenden Bereichen:
•
•
•
•
▪
Achtung des kulturellen Hintergrundes und der Lebensrealität von Sinti und
Roma,
Ganzheitlicher Arbeitsansatz durch enge interne Vernetzung,
kulturstärkender und kulturfördernder Arbeitsansatz,
Vermittlung zwischen Roma, Sinti und der Mehrheitsgesellschaft,
Initiieren von Kultur- und Fortbildungsveranstaltungen in und außerhalb von
9
•
München mit dem Ziel der Aufklärung,
Länderübergreifende Vernetzung z.B. bei der Jugendarbeit.
Drom Sinti und Roma e.V. der Diakonie Hasenbergl:
Seit 2007 berät die Einrichtung junge Sinti und Roma, die ihre Berufschancen und
ihre soziale Situation verbessern wollen. Auch Familienangehörige werden in die
Beratung mit einbezogen, da dies für einen nachhaltigen Erfolg der Arbeit von
wesentlicher Bedeutung ist.
Zentrales Angebot des Projekts sind Jobbausteine, welche nach Absprache
individuell belegt werden können. Unter folgenden Hilfsangeboten können junge Sinti
und Roma dabei wählen: Berufsorientierung, (Sozial-)Beratung, Praktika,
Bewerbungstraining,
Stellensuche,
Alphabetisierungskurse,
Erstellen
von
Bewerbungsunterlagen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Drom Sinti und Roma e.V. arbeiten
überregional und kooperieren mit Münchener Schulen und Sozialbürgerhäusern.
Ein weiteres Hilfsangebot, dass von der Madhouse GmbH und dem Drom Sinti und
Roma e.V. angeboten wird, ist der Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren an
Münchener Schulen seit 2012. Mittels Mediatorinnen und Mediatoren aus den
Volksgruppen der Sinti und Roma wird die Zusammenarbeit zwischen den
Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien verbessert.
Diese nehmen eine Brückenfunktion ein. Aufgrund dieses Vorgehens wird eine
Bildungspartizipation gefördert.
Des Weiteren verstehen sich der Drom Sinti und Roma e.V. und die Madhouse
GmbH als Fachberatungsstellen für Kolleginnen und Kollegen freier und städtischer
Hilfseinrichtungen sowie Schulen und Behörden. Bei vorhandenen Zeitkapazitäten
werden Workshops zum Thema „Sinti und Roma - diskriminierungssensible Soziale
Arbeit" angeboten. Darüber hinaus wurde von den zuständigen Stellen im
Sozialreferat und der Madhouse GmbH in den Jahren 2013 und 2014 ein Konzept
entwickelt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialbürgerhäusern
„Länderseminare“ über die Volksgruppen der Sinti und Roma anbieten zu können.
Diese werden ab 2015 in das reguläre Fortbildungsprogramm der Landeshauptstadt
München aufgenommen.
10
2. Dialog mit der Roma-Zivilgesellschaft
Bundesministerium des Innern (BMI)
Am 18. März 2015 wird die konstituierende Sitzung des sog. Beratenden
Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma in Berlin stattfinden. Der
Teilnehmerkreis setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie
Vertreterinnen und Vertretern des BMI und aller 16 Länder zusammen. Von Seiten
der Minderheit werden Mitglieder des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie
der Sinti Allianz Deutschland e.V. an den Sitzungen teilnehmen. Der Beratende
Ausschuss soll der Minderheit den Kontakt mit der Bundesregierung und dem
Deutschen Bundestag sichern und wird von dem Beauftragten der Bundesregierung
für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geleitet. Der Bundesminister des
Innern, Dr. Thomas de Maizière, wird die konstituierende Sitzung des Ausschusses
persönlich eröffnen.
Im Hinblick auf den Schutz der Minderheitensprache Romanes ist Folgendes zu
berichten: Mit einer Sprachenkonferenz im November 2014 hat die Bundesrepublik
Deutschland ein weithin sichtbares Zeichen für den Schutz und die Förderung der
Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland gesetzt. Die Konferenz fand
unter dem Motto „Charta-Sprachen in Deutschland - Ein Thema für alle!“ in Berlin
statt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat die Schirmherrschaft für die
Veranstaltung übernommen und eine Rede gehalten. Neben den Vertreterinnen und
Vertretern der Minderheiten konnten zahlreiche Entscheidungsträger aus dem
Bundestag und den Länderparlamenten sowie Vertreterinnen und Vertreter der
zuständigen Ministerien und der Wissenschaft zu einem übergreifenden Dialog
begrüßt
werden.
Das
Impulsreferat
hat
Frau
Dr.
Willi
vom
Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und
Minderheitensprachen gehalten.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Am 19. Juni 2012 wurde das Thema „Bildungssituation von Sinti und Roma in
Deutschland“ auf der 2. Sitzung der Bund-Länder-AG „Integration durch Bildung“
diskutiert. Der von der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf dieser
Sitzung vorgeschlagene „Bundesweite Arbeitskreis zur Verbesserung der
Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland“ hat
sich im Februar 2013 konstituiert und seitdem mehrmals getagt. Im Jahr 2014 fanden
vier Sitzungen statt. Im Arbeitskreis wirken Vertreterinnen und Vertreter von Sintiund Roma-Organisationen, Bundesministerien, der Kultusministerkonferenz,
einzelnen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit weiteren
Stiftungen sowie Bildungswissenschaftlern und Bildungsexperten zusammen. Der
Arbeitskreis erarbeitet Grundsätze für eine Verbesserung der Bildungsbeteiligung
und des Bildungserfolgs der Sinti und Roma in Deutschland. Er diskutiert und
formuliert Empfehlungen für die Förderung von Sinti und Roma. Weiter beschäftigt
sich der Arbeitskreis mit der Akzeptanz und Entwicklung von Datenerhebung und
Monitoring sowie dem Verständnis von Diskriminierung als Bildungshindernis. Eine
Selbstevaluation des Arbeitskreises zeigte eine in der Tendenz positive Einschätzung
der Wirkung des Arbeitskreises. Im Jahr 2015 werden die Beratungen im Arbeitskreis
11
mit vier weiteren Sitzungen fortgesetzt sowie Empfehlungen veröffentlicht und
verbreitet.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) förderte
von 2012 bis 2014 gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung das
Projekt „MIGoVITA“. Mit dem interkulturell angelegten Vorhaben erproben die Otto
Benecke Stiftung e.V. zusammen mit Phönix e.V., Amaro Drom e.V. und dem
Zentrum
für
Türkeistudien,
unter
welchen
Rahmenbedingungen
Migrantenorganisationen verschiedener Bevölkerungsgruppen gemeinsam im
Themenfeld „Übergang Schule-Beruf“ qualifiziert werden können. Ziel ist es, junge
Migrantinnen und Migranten gezielter anzusprechen und zu fördern und ihre
Teilhabechancen zu verbessern. In Seminaren und Workshops wurden über drei
Jahre rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter 56 junge Roma, aus 36
Städten und elf Bundesländern für ihre örtlichen Organisationen und die Arbeit im
Netzwerk geschult und qualifiziert. In 71 „Foren der Vielfalt“ in 26 Städten und sieben
Bundesländern konnten 32 Vereine, darunter acht Roma-Vereine, ca. 2.400 weitere
junge Menschen, u.a. mehr als 800 junge Roma, erreichen. Die Themenvielfalt
reichte dabei von Bewerbungstrainings über Betriebsbesichtigungen bis hin zu
Musikveranstaltungen
und
Theaterworkshops.
In
2015
startet
das
Nachfolgevorhaben „Junge Roma aktiv“.
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) hat die „Kulturstiftung des Bundes“ für den Zeitraum von 2015 bis 2019 im
Rahmen einer internationalen Kooperation den Aufbau eines digital zugänglichen
Archivs des Wissens, der Kultur und der Künste von und über Sinti und Roma in
Europa vorgesehen.
Das Projekt wird von einem internationalen Beirat begleitet. Hinzu kommen
Kooperationspartner wie die Bundeszentrale für politische Bildung, die GoetheInstitute in Mitteleuropa und die Stiftung Deutsche Kinemathek.
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration (IntB)
Die IntB steht im engen Kontakt mit der Organisation Südost Europa e.V.. Der
Verein, der unter anderem zugewanderte Roma aus Südosteuropa (EU-Staaten und
Sonstige) betreut und berät, nimmt regelmäßig (i.d.R. zweimal jährlich) am
Integrationspolitischen Dialog der IntB mit Migrantenorganisationen sowie am
jährlichen Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin teil. Aufgrund der aktuellen
Schwerpunktsetzung der Beauftragten (Ausbildung) war zudem ein Vertreter des
Vereins Amaro Drom e.V. bei den oben genannten Gesprächsrunden zugegen.
Darüber hinaus besteht ein anlassbezogener Kontakt mit sonstigen Vertretern der
Roma-Zivilgesellschaft, bspw. dem Roma Center Göttingen e.V. (Projekt „Alle
bleiben!“), insbesondere betreffend der Anliegen von Roma aus Drittstaaten oder
12
Herrn Prof. Hrysto Kyuchukov, einem Spezialisten in den Bereichen RomaniPsycholinguistik und Bildung und Erziehung von Roma-Kindern in Europa.
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg arbeitet eng mit dem Landesverband deutscher Sinti
und Roma zusammen. Dieser spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination der
Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Durch ihn
wird die Minderheit in vielfältiger Weise vertreten. Das Aufgabenfeld des
Landesverbandes liegt unter anderem in der Aufarbeitung und Dokumentation der
Geschichte von Sinti und Roma (auf lokaler und regionaler Ebene), der
Gedenkstättenarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit gegen Diskriminierung und
Benachteiligung sowie im Bereich der kulturellen Arbeit. Weitere Tätigkeitsbereiche
sind Beratung und Fortbildung in den Bereichen Soziales und Arbeit sowie Bildung.
Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus das Dokumentations- und
Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg, das gemeinsam mit
dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die zentrale Einrichtung der Minderheit in
Deutschland darstellt. Aufgabenschwerpunkte des Dokumentations- und
Kulturzentrums sind die Dokumentation und wissenschaftliche Arbeit zur Geschichte,
Kultur und Gegenwart der nationalen Minderheit.
Der Zeitraum von 2014 bis 2020 ist wesentlich geprägt von der Umsetzung des am
28. November 2013 unterzeichneten Vertrags des Landes Baden-Württemberg mit
dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
(VDSR-BW). Gegenstand des Vertrags ist u.a. der weitere Auf- und Ausbau von
ergänzenden Schul-, Bildungs- und Kulturangeboten für junge Sinti und Roma sowie
die Förderung der VDSR-BW Beratungsstellen für Soziales und Arbeit sowie für
Bildung. Ferner haben das Land und der VDSR-BW einen gemeinsamen "Rat für die
Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg" errichtet.
Dieser hat die Aufgabe, alle die deutschen Sinti und Roma im Land betreffenden
Angelegenheiten zu erörtern, Projekt- und Fördermaßnahmen zu beraten sowie den
Landtag regelmäßig über die Arbeit und Beschlüsse des Rates zu unterrichten.
Um den VDSR-BW bei der weiteren Arbeit und der sachgerechten Beteiligung in der
Erfüllung der Aufgaben und dem Auf- und Ausbau der Strukturen des Vertrags zu
unterstützen, wird dieser vom Land ab dem Jahr 2014 mit 500.000 Euro im Jahr
gefördert. Hierin eingeschlossen sind die bisherigen institutionellen und
projektbezogenen Zuwendungen des Landes an den VDSR-BW zur Finanzierung
der dem VDSR-BW für den Betrieb der Geschäftsstelle entstehenden Ausgaben
sowie der Aufwendungen für die Beratungsstellen "Soziales/Arbeit" und
"Bildungsberatungsstelle des Landesverbandes Sinti und Roma in Mannheim".
Ziel der Bildungsberatungsstelle Mannheim ist es, die kulturelle Identität und die
Sprachen der Sinti und Roma zu fördern sowie der Öffentlichkeit die Geschichte und
Kultur beider ethnischer Gruppen zu vermitteln. Es bestehen u. a. folgende
Angebote:
- Beratung zu rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Themen,
- Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Ausstellungen zur Information
über die ethnischen Gruppen,
13
-
Vermittlung von Zeitzeugengesprächen und Fachreferenten,
Organisation und Begleitung von Gedenkstätten-Exkursionen.
Seit Abschluss des Staatsvertrages fördert das Land zusätzlich die neu gegründete
soziale Beratungsstelle für ausländische Roma des Landesverbandes mit jährlich
50.000 Euro.
Bayern
Bayern hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur schulischen Integration eine Reihe
von
Maßnahmen
zur
Weiterentwicklung
von
Bildungsund
Erziehungspartnerschaften auf den Weg gebracht. Diese verbindet der Grundsatz,
die soziale, kulturelle und ethnische Vielfalt in der Schule als Chance zu sehen und
im Rahmen der interkulturellen Öffnung pädagogisch zur Entfaltung zu bringen. Die
Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund sind in diesem Prozess
auch Impulsgeber und Kooperationspartner der Bildungsverwaltung. Sie engagieren
sich mit dem Ziel, die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund zu verbessern. Auch der nicht immer leichte Kontakt mit
Vertretern von Sinti- und Roma-Verbänden zur Verbesserung der schulischen
Elternarbeit gelingt bereits vereinzelt auf Schulebene (z.B. Sonderpädagogisches
Förderzentrum II Augsburg).
Berlin
Im Rahmen der Maßnahme „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“
kooperiert die für Bildung zuständige Senatsverwaltung mit dem Verein Amaro Foro,
z.B. als Mitwirkende auf dem 4. Fachtag „Roma für Lehrkräfte der Berliner Schule“.
Im Rahmen seines eingangs genannten Aktionsplans hat Berlin außerdem einige
Maßnahmen initiiert, um die gesellschaftliche Teilhabe von Sinti und Roma zu
steigern, die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern sowie Vereinen der
Roma-Gemeinschaften in die Umsetzung des Aktionsplanes zu gewährleisten und
Diskriminierung zu bekämpfen. Zusammengenommen haben diese Projekte die
Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in prekären Lebenslagen
angestoßen und die Selbsthilfepotenziale der Zielgruppe gestärkt. Im Einzelnen:
1.
Mobile Anlaufstelle für europäische Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und
Roma, Laufzeit: 01.05.2010 – Ende 2015, voraussichtlich länger.
Die Anlaufstelle, die seit Mai 2010 erfolgreich zwischen Regeldiensten und
Zielgruppe vermittelt, hat ihren Arbeitsschwerpunkt in der Erstorientierung, in der
Konfliktintervention im Sozialraum, in der Vermittlung und sprachmittelnden
Begleitung in Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen,
Gesundheitsdiensten, Sprachkursen, Jobcentern etc.). Sie ist die Basis für die Arbeit
mit den Roma-Familien bzw. den Familien in prekären Lebenslagen aus Rumänien
und Bulgarien und sorgt täglich für ein geregeltes Ankommen von
Neuzugewanderten. Durch die Arbeit der Anlaufstelle wird zum einen der Zugang zur
Zielgruppe aufgebaut und somit einer Beteiligung der Roma der Weg geebnet. Zum
anderen sorgt die Anlaufstelle durch Präsenz in den Sozialräumen und mithilfe von
14
Informationsveranstaltungen für eine Sensibilisierung der breiteren Öffentlichkeit und
bekämpft somit Vorurteile und Diskriminierung. Die Anlaufstelle deckt mit ihrer
Beratungstätigkeit das gesamte Stadtgebiet ab. Um dieser Aufgabe gewachsen zu
sein, wurden zwei Träger für das Projekt geworben. Von 2010 bis 2014 waren dies
Amaro
Foro
und
Südost
Europa
e.V..
Nach
einem
erneuten
Interessenbekundungsverfahren wird das Projekt ab 2015 von Amaro Foro e.V und
dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V getragen. Für das Jahr 2014
erfolgte insgesamt eine Finanzierung i.H.v. 175.000 Euro. Für das Jahr 2015 wurde
die Förderung auf 600.000 Euro aufgestockt.
2.
Bezirksorientiertes Programm zur Einbeziehung ausländischer Roma, Laufzeit:
01.09.2012 - Ende 2015, voraussichtlich länger.
Im bezirksorientierten Programm begleiten Kultur- und Sprachmittlerinnen und mittler die Familien, sodass sie zunehmend eigenständig agieren und sich mit den
neuen Lebensumständen besser zu Recht finden. Die Arbeit der Mittlerinnen und
Mittler knüpft an bestehende Netzwerke in den Bezirken an. Durch die persönlichen
Kontakte der Mittlerinnen und Mittler - die möglichst der ethnischen Minderheit
entstammen - und die niedrigschwelligen Informationen, ist der Zugang zu den NeuBerlinern gewährleistet. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Sprach- und
Kulturmittlung zum besseren Zugang zu Bildung und zu Wohnen einschließlich der
rechtlichen Beratung bei Problemen mit Vermietern und unterscheidet sich dabei von
der Anlaufstelle, die ihren Schwerpunkt in der Erstberatung zum Aufenthalt bzw. zum
Status und der Vermittlung zu allen Regeldiensten hat. Für das Jahr 2014 erfolgte
eine Finanzierung i.H.v. 650.000 Euro. Für 2015 sind 850.000 Euro angesetzt.
3.
Modellprojekt I „Maßnahmen zur Stärkung der Roma-Community in Berlin –
insbesondere
aufsuchende
Familiensozialarbeit
und
Aufbau
von
Selbsthilfestrukturen“, Laufzeit 01.11.2011 – 28.02.2014.
Das Modellprojekt wurde in den Gebieten der Sozialen Stadt durchgeführt und durch
das Programm Soziale Stadt mit Mitteln des EFRE (503.000 EUR) finanziert. Die am
Modellprojekt beteiligten Akteure orientierten sich am gemeinsamen Ziel, die RomaCommunity zu stärken, Ankommens- und Teilhabebrücken zur Stadtgesellschaft und
in die Institutionen zu ermöglichen und Grundlagen für Selbsthilfestrukturen zu
schaffen. Dabei standen drei Handlungsfelder im Mittelpunkt: der Aufbau von
Selbsthilfestrukturen durch aufsuchende Familiensozialarbeit, nachholende
Alphabetisierung und schließlich Community Building und Vernetzung. In
zweijähriger Laufzeit hat das Projekt verschiedenste Zielgruppen – Familien, Mütter,
Jugendliche, Frauen, Männer, Kinder – dabei unterstützt, sich in der Ankommensund Orientierungsphase in Berlin zurechtzufinden und den Alltag eigenständig zu
bewältigen. Grundschulen und andere öffentliche Einrichtungen haben davon
profitiert und können künftig die erarbeiteten Grundlagenmaterialien für sich und die
Zielgruppen nutzen. Für den Zeitraum von 2015 bis 2018 wurde bereits das
nachfolgende Modellprojekt II "Maßnahmen zur Stärkung von Zuwandergruppen in
Berlin" beantragt.
4.
„Community Building“, Laufzeit: 01.01.2014 - Ende 2015, voraussichtlich länger.
15
Um die erfolgreiche Arbeit auch im Jahr 2014 fortzuführen, wurde das Projekt
„Community Building“ initiiert, das im Gegensatz zum oben genannten Modellprojekt
aus dem Haushaltsansatz des bezirksorientierten Programms finanziert wird. Der von
Roma gegründete Verein Amaro Foro e.V und das Roma-Informationszentrum
setzen die Arbeit seit Januar 2014 mit folgenden Schwerpunkten fort:
- Stärkung der Roma-Community nach innen und außen,
- Stärkung der Möglichkeiten politischer Partizipation und Interessenvertretung,
- Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen innerhalb der RomaCommunity und Vernetzung mit anderen Roma-Organisationen,
- Stärkung der Selbstorganisation und der Selbsthilfepotenziale durch Vernetzung
und Qualifizierung,
- Verbesserte Einbeziehung der unterschiedlichen Communities – Bulgarien,
Rumänien, Polen und aus dem ehemaligem Jugoslawien - mit dem Ziel, eine
gestärkte Roma-Gemeinschaft in Berlin zu befördern, die sich über Problematiken
und Lösungsansätze bewusst ist, diese vermitteln kann und aktiv zur Verbesserung
der
Positionen
von
ausländischen
Roma
in
Berlin
beiträgt,
- Austausch und Vernetzung aller Akteure und Vereine, die sich für Roma
geöffnet haben.
Im Unterschied zum Modellprojekt I, das einen expliziten Schwerpunkt auf die
Verbesserung des Zugangs zu Bildung legt, steht hier das Community-Building im
Vordergrund. Da die beiden Vereine Roma aus unterschiedlichen Herkunftsländern
erreichen und sie im Rahmen dieses Projekts stärken wollen, wurde entschieden, die
Projektmittel mit jeweils 35.000 Euro zu gleichen Teilen auf beide Vereine
aufzuteilen. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. insgesamt 70.000
Euro. Für 2015 sind 100.000 Euro angesetzt.
5.
Modellprojekt II "Maßnahmen zur Stärkung von Zuwandergruppen in Berlin",
Laufzeit: 01.01.2015 – 31.12.2018.
Auf den Erfahrungen des Modellprojekts I aufbauend wurde ein zweites
Modellprojekt für vier Jahre (2015 bis 2018) beim Netzwerkfond beantragt. Mit
diesem Projekt will der Berliner Senat die Stabilisierung in benachteiligten Quartieren
erreichen und damit dem Prozess der sozialen Segregation in der Stadt
entgegenwirken. Das Projekt wurde in drei Module unterteilt.
1. Modul: Initiierung von kombinierten Wohnprojekten einschließlich Herrichtung von
Wohnungen.
Noch im Jahr 2010 ließen sich Sinti und Roma hauptsächlich in zwei der zwölf
Berliner Bezirke nieder, 2014 waren es schon zehn Bezirke. Dabei konzentriert sich
eine relativ hohe Anzahl an Menschen auf bestimmte Quartiere, während sie in
anderen Teilen kaum anzutreffen sind. Der Bereich Wohnen stellte daher 2014 eine
der größten Herausfoderungen dar. Generell ist Berlin, wie auch andere deutsche
Großstädte, seit einigen Jahren von Mietwucher gekennzeichnet, der
Migrantenfamilien und insbesondere Roma besonders trifft. Deshalb wird das Projekt
im Jahr 2015 mit der Initiierung kombinierter Wohnprojekte beginnen und diese in
den folgenden Kassenjahren in Kombination mit der Herrichtung von Wohnungen
16
fortsetzen. Ziel ist eine langfristige Mischung der Bewohner und Mieter. Zudem soll
das Management und die Zusammenarbeit mit Vermietern, z.B. städtischen und
gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und kundigen Trägern der Familienund Sozialarbeit, gefördert werden. Wie erfolgreich solche Wohnprojekte sein
können, zeigt das Beispiel kombinierten Wohnens in der Scharnweber Straße 111 in
Reinickendorf.
2. Modul: Qualifizierung und Einsatz von Bildungsberaterinnen und Beratern.
Aufbauend auf den Erfahrungen und Handlungsansätzen ähnlicher Programme wie
Stadtteilmütter, Integrationslotsen, Roma-Mediatoren, Sprach- und Kulturmittler und
VHS-Mütter-/Elternkurse
sollen
künftig
für
den
Einsatz
in
Schulen
Bildungsberaterinnen und Bildungsberater qualifiziert werden, die neu zugezogene
Zuwandererfamilien in das Berliner Schulsystem einführen. Im Unterschied zu den
anderen Programmen konzentrieren sich die Bildungsberaterinnen und
Bildungsberater auf das Thema Bildung. Sie informieren über das Berliner
Schulsystem und erläutern die Bedeutung von formaler Bildung in Deutschland. Sie
wirken als Brücke zwischen Eltern und Schulen, zum einen durch ihre
Sprachkenntnisse, zum anderen durch das kulturelle Verständnis beider Seiten und
der daraus folgenden Vermittlungskompetenz. Die an den verschiedenen Schulen
bereits im Einsatz befindlichen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erreichen
den Zugang zu den Zuwandererfamilien auf Grund fehlender sprachlicher Kenntnisse
nicht, sodass eine Verbindung zwischen Eltern und Schule häufig nicht zu Stande
kommt und die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung nicht unterstützt werden
können.
Daher werden mit dieser Maßnahme gezielt Migrantinnen und Migranten
einschließlich Roma als Partner in die Entwicklung von Maßnahmen zur
Verbesserung ihrer Bildungssituation einbezogen. Es sind jährlich Gruppen von zehn
Bildungsberaterinnen vorgesehen, die qualifiziert werden und dann mit einem
Jahresvertrag tätig werden.
3. Modul: Stärkung der Selbsthilfestrukturen.
Die so genannte „Geh-Struktur“ der Maßnahmen des Berliner Aktionsplans Roma hat
in hohem Maße zum Erreichen der Zielgruppe in ihrer Lebenswelt und vor Ort
beigetragen. Vor allem in der Ankommensphase fällt es vielen Familien schwer, von
sich aus den Weg zu Regeldiensten, dem Jobcenter, Ärzten oder
Wohnungsunternehmen zu finden, deren Aufgaben und Zuständigkeiten zu
begreifen, sich sprachlich verständigen zu können, Vertrauen in sie zu entwickeln.
Hier setzte auch das erste Modellprojekt an. Durch professionelle Anleitung (Tandem
Sozialpädagogen mit Menschen aus der Community) werden Informationen und
Kompetenzen eingebracht und eine Moderationsfunktion übernommen, über die eine
Gruppe für sich in der Ankommensphase nicht verfügen kann. Der Schwerpunkt wird
auf Elterngruppen gelegt werden, damit gerade Eltern besser in der Lage sind, ihren
Kindern im Schulalltag unterstützend zur Seite zu stehen bzw. selbst mit Lehrern zu
agieren. Für das Jahr 2015 erfolgt ein Finanzierung i.H.v. 300.000 Euro. Für 2016
und 2017 sind je 350.000 Euro bewilligt worden.
17
Hamburg
Die Einstellung von Sinti und Roma als Lehrkräfte und Bildungsberaterinnen und berater an Schulen zielt darauf ab, den Dialog zwischen Schulen und Eltern der Sinti
und Roma zu fördern. Einer der Bildungsberater ist im Rahmen des ROMED 2Programms (Demokratische Regierungsführung und kommunale Beteiligung durch
Mediation) zum Trainer ausgebildet worden und hat die Bildung einer RomaElterngruppe im Sinne einer in ROMED 2 vorgesehenen „Community Action Group“
initiiert, um ihre Teilhabe an der Schule zu stärken.
Im Hamburger Integrationsbeirat ist die Gruppe der Sinti und Roma durch den
Vorsitzenden des Vereins Rom und Cinti Union e.V. (RCU), Herrn Rudko
Kawczyinski, vertreten. Aufgabe des Integrationsbeirats, der sich aus insgesamt 52
Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenorganisationen und berufenen
Mitgliedern zusammensetzt, ist es, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und
Integration (BASFI) und den Hamburger Senat zu integrationspolitischen Fragen
konstruktiv und kritisch zu beraten. Der Integrationsbeirat wirkt zudem als
Integrationsmultiplikator umsetzungsorientiert in alle Bereiche der Gesellschaft
hinein, indem die Mitglieder in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich aktiv zur
Integrationsförderung beitragen.
Außerdem hat die BASFI am 07. Juli 2014 eine Expertenanhörung zur Integration
beruflich gering oder nicht qualifizierter Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien
durchgeführt. An dieser Anhörung hat auf Einladung der Behörde auch ein Vertreter
der RCU teilgenommen und eingehend zur Lage der neu eingereisten Roma aus
Rumänien und Bulgarien Stellung genommen.
Hessen
Traditionell
werden
in
Hessen
Veranstaltungen
zur
Verfolgung
im
Nationalsozialismus in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren
durchgeführt, so u.a. in Bad Homburg und Frankfurt die Ausstellungen „Frankfurt –
Auschwitz“ in Kooperation mit dem Förderverein Roma e.V. und im Jahr 2013 die
Ausstellung „Menschenbilder – Otto Pankok: Maler der Verfolgten“ in Kooperation mit
dem Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“. Zu diesen Ausstellungen wurden
und werden in einem Begleitprogramm Zeitzeugengespräche und Vorträge
angeboten. Veranstaltungen dieser Art sollen auch künftig angeboten werden.
Darüber hinaus wurden die Sinti und Roma als Verfolgte des NS-Regimes auch in
zahlreichen weiteren Veranstaltungen (Tagungen, Seminaren, Ausstellungen,
Lesungen etc.) thematisiert, etwa im Gespräch mit Zoni Weisz „Der ‚vergessene‘
Holocaust – Sinti und Roma im Nationalsozialismus“.
Niedersachsen
Am 17. Februar 2014 nahm die neu ausgerichtete „Kommission des
Niedersächsischen Landtages zu Fragen der Migration und Teilhabe“ ihre Arbeit auf.
Die Kommission wurde 2014 im Sinne einer umfassenden Mitbestimmung und
Mitgestaltung von Migrantinnen und Migranten weiterentwickelt. Als stimmberechtigte
Mitglieder wurden zwei Vertreter von landesweit tätigen Verbänden der Sinti und
Roma aufgenommen (1. Ein Vertreter des Vereins Romane Aglonipe e.V. - eine
Selbstorganisation von Roma-Flüchtlingen und Roma-Migrantinnen und Roma18
Migranten in Niedersachsen - sowie 2. ein Vertreter des Niedersächsischen
Verbandes Deutscher Sinti e.V.). Die Kommission gibt dem Niedersächsischen
Landtag Hinweise und Empfehlungen aus ihrem Tätigkeitsbereich. Die zuständigen
Fachausschüsse des Landtages können zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit
den Beratungsgegenständen eine Stellungnahme der Kommission einholen.
Im Bereich „Soziales“ findet eine Förderung der folgenden neuen Projekte zugunsten
zugewanderter Roma statt:
a) Seit November 2014 erhält das Göttinger Institut für Demokratieforschung eine
Zuwendung zur Erstellung der Studie „Zwischen Ausschluss und Teilhabe –
Studie zur Konfliktbewältigung im Kontext der Einwanderung von Roma“.
Fördersumme:
Förderzeitraum:
Ziele:
198.434 Euro
01. November 2014 bis 31. Oktober 2016
Entstehung antiziganistischer Proteste analysieren,
Strategieentwicklung zur friedlichen Konfliktbearbeitung
vor Ort.
b) Förderung des Projektes „Jugendreise nach Auschwitz“.
Fördersumme:
Förderzeitraum:
Ziele:
8.760 Euro
01. – 03. August 2014
Würdigung des Gedenktages zur Ermordung von Roma
und Sinti, Austausch zwischen Jugendlichen der RomaMinderheit und der Mehrheitsgesellschaft
c) Professionalisierung der Migrantenorganisationen - ein Auftrag des
Koalitionsvertrages der niedersächsischen Landesregierung. Der Auftrag wird
in zwei Handlungssträngen ausgeführt:
1. Der Bildungsträger Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. (VNB)
bietet ein Maßnahmenpaket (u.a. Vereinsrecht, Finanzen, Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit) zur Qualifizierung (ehrenamtlicher) Mitarbeiter
von Migrantenorganisationen zur verbindlichen Zusammenarbeit mit
Kooperationspartnern und Institutionen.
Fördersumme: 55.000 Euro
2. Institutionelle Förderung einer multiethnisch und multikulturell agierenden
Migrantendachorganisation in ihrer Geschäftsstelle/Struktur.
Die Arbeitsgemeinschaft von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen in
Niedersachsen (amfn) ist eine von drei Dachorganisationen in
Niedersachsen, denen Landesmittel in Form einer institutionellen
Förderung seit 2014 zufließen. Ziel dieser Förderungsform ist die
Schaffung und / oder Sicherstellung einer funktions- und tragfähigen
Geschäftsstelle. Dieser ist es dann möglich, Maßnahmen/Projekte zu
konzipieren, Kostenträger einzuwerben und die Maßnahmen/Projekte
durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Als Mitglied im amfn kommt die
Migrantenorganisation Aglonipe e. V. in den Teilhabegenuss von
Professionalisierungsmaßnahmen, die wiederum den Personenkreis der
19
aktuell zugewanderten Roma in seinem Partizipationsprozess
unterstützen.
Fördersumme: 75.000 Euro für das Förderjahr 2014, für die
nachfolgenden Jahre wird mit einer ähnlichen Summe
gerechnet.
Für die deutschen Sinti und Roma werden folgende Projekte durchgeführt:
a) Institutionelle Förderung der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und
Roma e.V. in Hannover.
Fördersumme:
220.000 Euro jährlich
b) Projekt „Bildung als Wert erkennen – die Lage der Frauen stärken“ des
Verbands der Sinti Niedersachsen e.V. in Hildesheim.
Fördersumme:
Förderzeitraum:
90.881 Euro
01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
Wissenschaftliche Begleitung sowie Evaluation des Projekts durch das
Zentrum für Bildungsintegration der Stiftung Universität Hildesheim.
Fördersumme:
34.740 Euro
Im
Bereich
„Kultur“
weist
das
Land
Niedersachsen
auf
die
Projektförderung des Hildesheimer „Sinti Musik Festivals – Gypsy International“ von
2005 bis einschließlich 2014 hin. Das Festival förderte mit Mitteln der Musik das
friedliche und tolerante Miteinander unterschiedlicher Kulturen. Das Projekt wurde in
den Jahren 2005 bis einschließlich 2013 aus Haushaltsmitteln des Landes
Niedersachsen mit rund 28.000 Euro sowie in 2014 mit 5.000 Euro gefördert.
Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung – aktuell das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) – fördert seit 1985 die Beratungsarbeit für in
NRW lebende Sinti und Roma in Trägerschaft des Verbandes Deutscher Sinti und
Roma e.V. Landesverband NRW. Die Beratungsstelle in Düsseldorf arbeitet für die
Angehörigen der Minderheit im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist
Vermittlungsstelle zwischen Minderheit, Mehrheit und deren Institutionen und
Einrichtungen. Daneben fördert das MAIS seit 2013 das zusätzliche Projekt zur
Beratung von Kindern und Jugendlichen aus Roma-Familien osteuropäischer
Herkunft, das ebenfalls beim Verband Deutscher Sinti und Roma e. V.
Landesverband NRW angesiedelt ist.
Der Dialog mit Roma-Organisationen erfolgte anlassbezogen, insbesondere im
Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Besonders
hervorzuheben ist die Teilnahme des Verbandes Deutscher Sinti und Roma e. V.
Landesverband NRW an einem Workshop in Brüssel am 24. Juni 2014, den das
MAIS auf Einladung des Integrationsstaatssekretärs Thorsten Klute durchgeführt hat.
Dabei wurde für eine bessere gemeinsame Bekämpfung der Ursachen von
20
Armutswanderung in Europa geworben. Gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden,
institutionellen Vertreterinnen und Vertretern sowie Expertinnen und Experten aus
der Europäischen Union wurden Strategien zur besseren Integration von aus
Südosteuropa Zugewanderten in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft diskutiert.
Darüber hinaus ging es um mögliche Maßnahmen der Europäischen Union und
anderer EU-Länder zur Bekämpfung der Armut in den Herkunftsländern. Ziel der
Veranstaltung war es, konkrete Initiativen zur Verbesserung der Lebenslage in den
Herkunftsländern vorzustellen. Dazu gehörten u.a. Projekte aus den Feldern
Wohnen, Kinder- / Jugendbetreuung, Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt. Diese
Ansätze sollen weiter ausgebaut und unterstützt werden. Erwähnenswert ist zudem
die Teilnahme von Terno Drom, einer Jugendorganisation von Roma und Nichtroma,
bei der Präsentation des ESF (Europäischer Sozialfonds) - finanzierten
Arbeitsmarktprojekts MiA (Migrant/-innen in Arbeit) für zugewanderte Menschen aus
Rumänien und Bulgarien am 5. Oktober 2014 in Essen.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz finden regelmäßige Gespräche und schriftliche Austausche mit
den Interessenvertretungen der nationalen Minderheiten der Sinti und Roma sowohl
auf der politischen Ebene als auch auf Arbeitsebene statt. Für das Jahr 2014 werden
nachfolgend einige Beispiele genannt:
Der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. (VDSR) ist Mitglied im Landesbeirat für Migration und Integration, der
bei dem für Integration zuständigen Ministerium eingerichtet ist. Dem Landesbeirat
gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, der Landesregierung Rheinland-Pfalz, des Landtags Rheinland-Pfalz sowie
der Kommunalen Spitzenverbände an. Aufgabe des Landesbeirats ist es, die Landesregierung bei Fragen der Integrationspolitik zu beraten und Empfehlungen auszusprechen. Der Landesbeirat tagt regelmäßig unter dem Vorsitz der Ministerin für
Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen.
Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) im Ministerium für Integration, Familie,
Kinder, Jugend und Frauen ist im fortlaufenden, konstruktiven Dialog mit den in
Rheinland-Pfalz bestehenden Nichtregierungsorganisationen und arbeitet mit diesen
eng in Fragen der Gleichbehandlung, gesellschaftlicher Vielfalt und Toleranz
zusammen. Im Jahr 2014 konnte die Zusammenarbeit mit dem VDSR noch einmal
intensiviert werden. Diese kam unter anderem durch gemeinsam abgestimmte
Interventionen bei rassistischer Diskriminierung im Bereich der Wahlwerbung,
stigmatisierenden Presseartikeln oder struktureller Diskriminierung beim Zugang zu
öffentlichen Leistungen zum Tragen.
Die Landespolizeischule Rheinland-Pfalz und das Ministerium des Innern, für Sport
und für Infrastruktur haben am 21. November 2014 eine Fachtagung zum Thema
Racial Profiling unter Mitwirkung des Bundesvorsitzenden von Amaro Drom, der
interkulturellen Jugendselbstorganisation von Roma und Nicht-Roma, durchgeführt.
In Vorbereitung eines Hochschulgesprächstags anlässlich des „Gedenktages an die
Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar 2015 besteht ein Dialog zwischen der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - und dem VDSR.
21
Der Vorsitzende des Landesverbandes gestaltet sowohl mit einem Vortrag als auch
durch seine Mitarbeit in Arbeitsgruppen mit Studierenden diesen Tag wesentlich mit.
Der Verein „baff“ in Ludwigshafen, Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft „anderes
lernen“, unterstützt in Italien bei Pisa eine Roma-Gruppe, zu der 54 Schulkinder
gehören, mit Material, das den Kindern den Schulbesuch ermöglichen soll. Dies
geschieht in Abstimmung und mit Unterstützung einer Stiftung für Sinti- und RomaKinder, die ihren Sitz in Mannheim hat.
Schleswig-Holstein
Das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) des Landes Schleswig-Holstein
tauscht sich regelmäßig mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbandes
der Deutschen Sinti und Roma Schleswig-Holstein e.V. aus. Auf Arbeitsebene fand
ein gemeinsamer Besuch der Veranstaltung „Bildungsaufbruch! Handlungsstrategien
zur gleichberechtigten Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland“ am 07.10.2014
in Berlin statt.
Auch eine für die Kinder und Jugendlichen der Sinti und Roma abgeordnete Lehrkraft
steht im regelmäßigen vertrauensvollen Austausch mit den Vertreterinnen und
Vertretern des Landesverbandes. Auf Wunsch werden gemeinsame Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Die
Schulämter und Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren
können sich bei Problemfällen an die genannte Lehrkraft wenden. Bei Gesprächen
mit Schülerinnen bzw. Schülern und deren Eltern stehen die Bildungsberaterinnen
und Bildungsberater sowie die Vertreter des Landesverbandes der Lehrkraft zur
Verfügung.
Der Landesverband konnte durch ein Ausschreibungsverfahren des MSB für die
Trägerschaft des Projektes der Bildungsberaterinnen und Bildungsberater ab
01.08.2014 gewonnen werden.
22
3. Zuweisung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
(ESIF) für die Eingliederung der Roma im Zeitraum 2014-2020
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
In der Förderperiode 2014-2020 stehen dem Bund rd. 2,7 Milliarden Euro an ESFMitteln zur Verfügung. Migrantinnen und Migranten stellen eine der Hauptzielgruppen
des ESF des Bundes dar, für die eine Vielzahl von spezifischen Fördermaßnahmen
vorgehalten werden, um den vielschichtigen Bedarfen angemessen Rechnung zu
tragen. Rund 168.000 Migrantinnen und Migranten sollen mit ESF-Maßnahmen
gezielt unterstützt werden. Die Programme richten sich nicht exklusiv oder explizit an
Roma, da in Deutschland die Zugehörigkeit zu einer Ethnie nicht erfasst wird und
demzufolge gezielte Projektaufrufe nicht zielführend sind. Projekte zur Integration
von Roma können unter der Zielstellung des jeweiligen Programms aber beantragt
und genehmigt werden. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Länder über ESFMittel i.H.v. 4,8 Mrd. Euro verfügen, von denen sie auch einen (derzeit nicht
bezifferbaren) Anteil für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
in den Arbeitsmarkt aufwenden.
Folgende ESF-Bundesprogramme sind ab der Förderperiode 2014 für die Zielgruppe
der
Migrantinnen
und
Migranten,
die
innerhalb
der
verschiedenen
Investitionsprioritäten des Art. 3 der VO (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember 2013
(ESF-Verordnung) gefördert werden, besonders relevant:
1) "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit
Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm)" des
BMAS:
Berufsbezogener Deutschunterricht wird in diesem Programm mit Elementen der
beruflichen Weiterbildung verknüpft. Das Angebot reicht vom Sprachunterricht im
klassischen Sinne unter Einbeziehung beruflichen Fachvokabulars bis zum konkreten
Berufspraktikum im Betrieb. Durch Verzahnung der berufsbezogenen Maßnahmen
zur Stärkung der Sprachkompetenz mit den Integrationskursen nach dem
Aufenthaltsgesetz erfährt das Grundförderangebot des Bundes eine sinnvolle
Ergänzung. Die umsetzenden Bildungsträger sind verpflichtet, Kooperationen mit
Betrieben vor Ort aufzubauen. Dies erfolgt mit dem Ziel der Vermittlung von
Praktikumsplätzen, aber auch mit Blick auf die Integration in Ausbildungs- oder
Arbeitsverhältnisse. Das Programm richtet sich primär an Leistungsbezieher/-innen
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III). Aber auch Asylbewerber und
Flüchtlinge können gefördert werden, soweit sie am Bundesprogramm „ESFIntegrationsrichtlinie Bund“ teilnehmen. Durch das Förderangebot wird auch ein
Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften geleistet.
2) „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ des BMAS:
Ziel der ESF-Integrationsrichtlinie Bund ist es, Personen mit besonderen
Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig
in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür werden in diesem in sich geschlossenen
Gesamtkonzept erfolgreiche Ansätze der bisherigen Programme „XENOS-Integration
und Vielfalt“, „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für
23
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ und „IdA Integration durch Austausch“ zusammengeführt und weiterentwickelt.
Zielgruppen sind
•
Jugendliche und junge Erwachsene unter 35 Jahren mit besonderen
Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung, darunter auch
Langzeitarbeitslose,
•
Personen, deren spezifische Schwierigkeit im Zugang zu Arbeit oder
Ausbildung sich aus ihrem ungesicherten Aufenthaltsstatus ergibt
(Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge).
Maßnahmen der Integrationsrichtlinie werden unter aktiver Beteiligung von Betrieben
und/oder öffentlichen Verwaltungen in Kooperation mit der regionalen
Arbeitsverwaltung (Jobcenter/Arbeitsagenturen) in drei Handlungsschwerpunkten
durch Kooperationsverbünde umgesetzt. Dies erleichtert den Zielgruppen strukturell
und nachhaltig den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Handlungsschwerpunkte der Kooperationsverbünde sind:
•
Integration statt Ausgrenzung (IsA): Konkrete Maßnahmen werden von
Projektträgern im Rahmen des vorgegebenen Ziels (Integration der Zielgruppe
der unter 35-jährigen in Arbeit oder Ausbildung) und der obligatorischen
Struktur (Kooperationsverbünde) frei entwickelt, um sicherzustellen, dass die
Förderrichtlinie Raum für innovative Konzepte der Akteure vor Ort lässt
(Bottom-up Ansatz). Durch die Einbeziehung der regionalen Arbeitsverwaltung
werden Angebote der Regelförderung mit Projektbausteinen des
Handlungsschwerpunkts IsA sinnvoll kombiniert. Beispielhaft genannt sei hier
die Qualifizierung von arbeitslosen jungen Migrantinnen und Migranten in
Kooperation mit einem Pflegeheim, in dem zeitgleich betriebliche Maßnahmen
zur kultursensiblen Altenpflege durchgeführt werden. Projektteilnehmerinnen
und Projektteilnehmer nehmen nach der Qualifizierung Arbeit oder Ausbildung
in dem kooperierenden Pflegeheim auf.
•
Integration durch Austausch (IdA): Gefördert werden Mobilitätsmaßnahmen, in
deren Rahmen die Zielgruppe der unter 35jährigen ein betriebliches Praktikum
im europäischen Ausland absolviert. Zentraler Bestandteil ist ein (zwei- bis
sechsmonatiger) begleiteter Auslandsaufenthalt (Schwerpunkt betriebliches
Praktikum), der eingebunden ist in eine individuelle Vor- und Nachbereitung in
Deutschland. Die Integration der Zielgruppe in Arbeit oder Ausbildung wird in
der Nachbereitungsphase durch eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen
regionalen Arbeitsverwaltungen und Kooperationsbetrieben sichergestellt
(Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt bisher 60 %)
•
Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF): Im Mittelpunkt stehen
Maßnahmen der speziell auf diese Zielgruppe (ohne Altersgrenze)
ausgerichteten Beratung, betriebsnahen Aktivierung und Qualifizierung sowie
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung (Integrationsquote in den ersten
Arbeitsmarkt
bisher:
54%).
Sie
verstärken
die
Angebote
der
Arbeitsagenturen/Jobcenter, die diese Zielgruppe häufig nicht erreichen.
Gleichzeitig bieten Kooperationsverbünde Schulungen von Multiplikatoren in
24
Betrieben und öffentlichen Verwaltungen sowie in Jobcentern/Arbeitsagenturen
an, um die Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe zu erhöhen,
Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Qualität der
arbeitsmarktlichen Förderung zu verbessern.
3) BMAS gemeinsam mit BMBF und BA: „ESF Handlungsschwerpunkt
Qualifizierung für Migrantinnen und Migranten im Kontext des
Anerkennungsgesetzes“
im
Förderprogramm
„Integration
durch
Qualifizierung (IQ)“.
Geplant sind Qualifizierungen, die zur vollen Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen benötigt werden und die zur qualifikationsadäquaten
Arbeitsmarktintegration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer führen. Die geplanten
Bausteine sind:

Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen,

Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems,

Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker,

Vorbereitung auf die Externenprüfung bei negativem Ausgang/Prognose des
Anerkennungsverfahrens.
Zielgruppe sind Personen mit Migrationshintergrund mit ausländischem
Berufsabschluss, unabhängig vom Aufenthaltstitel, die im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens keine volle Gleichwertigkeit ihres ausländischen
Berufsabschlusses erhalten haben oder nach Einschätzung der Zentralstelle für
ausländisches
Bildungswesen
noch
Anpassungsmaßnahmen
zur
qualifikationsadäquaten Einmündung in den Arbeitsmarkt benötigen.
4) „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB:
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt Kommunen dabei, ihre Angebote zur
schulischen, beruflichen und sozialen Integration schwer erreichbarer junger
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Übergang Schule-Beruf
auszubauen (Jugendsozialarbeit, § 13 SGB VIII). Die jungen Menschen – darunter
auch junge Neuzugewanderte aus Mittel- und Osteuropa mit besonderem
Integrationsbedarf – werden mit sozialpädagogischen Hilfen auf die (Wieder-)
Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden
Maßnahmen bzw. Arbeit vorbereitet. Hierzu stehen den Kommunen vier methodische
Bausteine zur Verfügung, auf deren Grundlage sie entsprechend der lokalen
Bedarfslage Projekte ausgestalten können. Sozialpädagogische Einzelfallhilfen
(Case
Management,
Aufsuchende
Jugendsozialarbeit,
Niedrigschwellige
Beratung/Clearing) werden mit quartiersbezogenen Mikroprojekten zur Aktivierung,
Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung verknüpft. Aus den Modellregionen sollen
Erkenntnisse gewonnen werden, um gesetzgeberischen Handlungsbedarf –
insbesondere für § 13 SGB VIII – auszuloten.
Das Modellprogramm konzentriert sich räumlich auf Fördergebiete des
Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ und weitere benachteiligte Gebiete, in
denen die Situation für junge Menschen besonders schwierig ist. Finanzielle
25
Ressourcen und fachliches Know-how werden in den betroffenen Quartieren
gebündelt, um sowohl die jungen Menschen als auch die Stadt- und Ortsteile mit
besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken. Das Modellprogramm leistet einen
besonderen Beitrag zur Entlastung von Kommunen, die von einer starken
Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa betroffen sind.
Charakteristisch für „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ist die Koordinierung und
Steuerung der Maßnahmen durch die Kommunen (örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe). Die Kommunen arbeiten eng mit freien Trägern im Bereich Jugendhilfe,
Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Quartiersmanagement, Unternehmen und weiteren
lokalen Partnern zusammen, sodass das Programm auch einen Beitrag zur Stärkung
lokaler Strukturen der Zusammenarbeit im Übergangsbereich leistet.
Nach durchgeführtem Interessenbekundungsverfahren starten Anfang 2015 rund 200
Modellkommunen in 15 Bundesländern mit der Programmumsetzung vor Ort.
5) „Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ des
BMFSFJ:
Mit dem ESF-Programm „Stark im Beruf“ setzt sich das BMFSFJ für bessere
Chancen von Müttern mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt ein. Mütter mit
Migrationshintergrund sind in Deutschland – trotz guter Qualifikationen und hoher
Motivation – deutlich seltener und in geringerem Umfang erwerbstätig als Mütter
ohne Migrationshintergrund.
In einer Pilotphase wurden mit der Initiative „Ressourcen stärken – Zukunft sichern:
Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“ zwischen 2012 und 2013
bundesweit 16 Modellstandorte gefördert. Die Pilotphase hat gezeigt, dass es mit
Hilfe geeigneter Instrumente gelingen kann, Mütter mit Migrationshintergrund
erfolgreich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Ziel des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen
ein“ ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Damit das gelingt, werden die
Teilnehmerinnen auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der
Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert.
Das Programm verbindet zielgruppen- und strukturbezogene Ansätze. Neben der
Aktivierung der Frauen sollen Unternehmen verstärkt für die Potenziale der
Zielgruppe sensibilisiert und vorhandene Strukturen und Akteure vor Ort besser
miteinander vernetzt werden.
Der Programmstart ist für Februar 2015 vorgesehen.
6) „Elternbegleitung zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz
(Elternchance II)“ des BMFSFJ:
Familien als erste und biografisch wichtigste Orte der Bildung und Erziehung sollen
neben und in den (früh)pädagogischen Einrichtungen fachlich kompetent unterstützt
werden. Investitionen in Chancengerechtigkeit im frühen Kindesalter über den
Einbezug der Familie erweisen sich als ökonomisch effektiv. Mit dem Programm
„Elternchance II“ sollen Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld der Familienbildung und aus
Institutionen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE26
Einrichtungen) dazu befähigt werden, mit Eltern bei der frühkindlichen Bildung
zusammenzuwirken und Familien hinsichtlich des Entwicklungs- und Lernweges ihrer
Kinder, zu Bildungsgelegenheiten im Alltag und zu Bildungsübergängen beraten zu
können. Den Fachkräften wird dazu eine modular angelegte berufliche Fortbildung
zum Elternbegleiter bzw. zur Elternbegleiterin mit anerkanntem Trägerzertifikat
angeboten. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erwerben insbesondere
Kompetenzen und Wissen zu frühkindlicher Bildung, Bindung und (u.a. Sprach)Entwicklung, neuen Zugangswegen in der Elternarbeit, Beratungsformen und techniken,
Zusammenarbeit
und
Erziehungspartnerschaft
mit
Eltern,
genderspezifischen und interkulturellen Aspekten sowie fachthematischen
Kompetenzen. Die qualifizierten Fachkräfte sind in FBBE-Einrichtungen wie der
Familienbildung, Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren sowie in oder im Umfeld von
Kindertageseinrichtungen beruflich tätig und bleiben nach der Qualifizierung dort
aktiv. Als Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter stehen sie Familien bei
Bildungsübergängen, Entwicklungsfragen und Alltagsbildung beiseite und tragen zur
Erhöhung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für Kinder und zum Wohlergehen
von Familien durch eine Stärkung der Alltags- und Erziehungskompetenzen bei.
7) „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMUB:
Mit BIWAQ unterstützt der Bund Städte und Gemeinden mit strukturschwachen,
benachteiligten Quartieren (= Fördergebiete des Städtebauförderungsprogramms
„Soziale Stadt“) bei der Verzahnung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung mit
der Stadtentwicklung/ mit städtebaulichen Investitionen. Ziel des BIWAQ-Programms
ist es, in den benachteiligten Quartieren die Chancen der Bewohnerinnen und
Bewohner (ab 27 Jahren), insbesondere Langzeitarbeitslose und Migranten, auf
Arbeit und Ausbildung zu verbessern und zur Stärkung der lokalen Ökonomie
beizutragen. Zudem soll mit den Projekten auch ein sichtbarer „Mehrwert“ für das
gesamte Quartier, die gesamte Nachbarschaft erzeugt und die innerstädtische
Kohäsion verbessert werden.
BIWAQ ist das modifizierte Nachfolgeprogramm aus der ESF-Förderperiode 20072013. Das bisher auch bei BIWAQ enthaltene Handlungsfeld „Übergang SchuleBeruf“ (junge Menschen unter 27 Jahren) ist in das gemeinsame ESF- Programm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB gebündelt worden.
Die Förderrichtlinie BIWAQ für die Förderphase 2015-2018 wurde am 03.11.2014 auf
www.biwaq.de veröffentlicht. Interessierte Kommunen (mit Fördergebieten des
Programms Soziale Stadt) hatten bis 12.12.2014 Gelegenheit, ihre
Interessenbekundungen einzureichen. Im 1. Quartal 2015 können voraussichtlich
die ersten Projekte starten.
Bei der Umsetzung und Auswahl der Projekte wird auch ein besonderer Wert auf
eine kooperative Zusammenarbeit des Projektträgers mit den relevanten
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern vor Ort gelegt, bspw. mit
Initiativen und Schlüsselpersonen der ausgewählten Migrantengruppen vor Ort.
Entsprechend den Beschlüssen des von der Bundesregierung eingesetzten
Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der
Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EUMitgliedstaaten“ wird auch das Programm BIWAQ– u.a. neben dem
Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt – einen spezifischen Beitrag zur
27
Unterstützung der von Armutsmigration besonders betroffenen Kommunen leisten.
Unter den neuzugewanderten Bevölkerungsgruppen können auch Sinti und Roma
sein.
8) BMBF: „JOBSTARTER/KAUSA - Koordinierungsstelle Ausbildung und
Migration“.
Gefördert werden innovative Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der
Ausbildung, durch die KMU Fachkräfte gewinnen und sich neue Zielgruppen
erschließen können. Dazu gehört auch die Entwicklung betriebsnaher Konzepte zur
Verbesserung des Übergangs von der Schule in eine betriebliche Ausbildung. Die
regional angelegten Projekte erproben aktuelle berufsbildungspolitische Themen in
der Praxis. Aufbauend auf der wissenschaftlichen Begleitung der Projekte, initiiert
und koordiniert die Programmstelle bundesweit operierende fachliche Netzwerke und
spiegelt die Ergebnisse über Publikationen und Fachveranstaltungen in die
Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit zurück. Jobstarter-Projekte haben
insofern Modellcharakter für die jeweilige Region und transregionales
Transferpotenzial für Good-Practice zugleich. Im Mittelpunkt von Jobstarter stehen
die Ziele 1. Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung und 2. Erschließung neuer
Fachkräftepotenziale. Im Jobstarter-Bereich KAUSA werden migrationsspezifische
Aspekte der Berufsbildung aufgegriffen. So wurde die KAUSA-Elternbroschüre im
Verlauf des Jahres 2014 auch in die Sprachen Rumänisch und Bulgarisch übersetzt.
Sie wird damit insbesondere auch den Sinti und Roma zugänglich und dient zur
Orientierung für einen Berufseinstieg.
Die oben dargestellten Maßnahmen im ESF-Bundesprogramm wurden teilweise
stärker auf die kommunalen Probleme zugeschnitten und mit zusätzlichen ESFMitteln finanziell ausgestattet, um die Kommunen im Bereich der Zuwanderung aus
anderen EU-Mitgliedstaaten gezielt zu unterstützen. Neben den ESF-Mitteln werden
auch Mittel aus dem „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligen
Personen (EHAP)“ i.H.v. 79 Mio. € EHAP- und 13,9 Mio.€ BMAS-Mittel bereitgestellt.
Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP) ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Inklusion sowie
die Verringerung der Anzahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung
bedrohten Personen gemäß der Strategie Europa 2020 (Art. 3 Abs. 1 VO (EU) Nr.
223/2014).
Im Rahmen des ESF werden auch in der Förderperiode 2014-2020 zahlreiche
Programme, von denen die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten im
Besonderen profitieren werden, aufgelegt. Hierzu wird auf die vorangehenden
Erläuterungen verwiesen.
Dem Bund stehen rd. 2,7 Mrd. ESF-Mittel zu Verfügung.
Benannt werden kann die ESF-Mittelplanung für die o.g. Bundesprogramme, die
besonders für Personen mit Migrationshintergrund relevant sind:
o BMAS: "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für
Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESFBAMF-Programm)",
180 Mio. € ESF-Mittel
28
o BMAS: „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“,
95 Mio. € ESF-Mittel
o BMAS: „IQ-Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten im
Kontext des „Anerkennungsgesetzes“,
140 Mio. € ESF-Mittel
o BMSFSJ: „JUGEND STÄRKEN im Quartier“,
190 Mio. € ESF-Mittel
o „Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ des
BMFSFJ,
29,2 Mio. € ESF-Mittel
o BMFSFJ: „Elternbegleitung zur Stärkung der Bildungs- und
Erziehungskompetenz (Elternchance II)“,
19,7 Mio. € ESF-Mittel
o BMUB: „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“,
90 Mio. € ESF-Mittel
o BMBF: „JOBSTARTER/KAUSA - Koordinierungsstelle Ausbildung und
Migration“.
61 Mio. € ESF-Mittel (Jobstarter insgesamt)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Die Förderung aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) wird
in der Förderperiode 2014-2020 in Deutschland durch 15 Operationelle Programme
(OP) - eines je Bundesland außer Niedersachsen - und 1 Multifonds (EFRE-ESF)
Programm des Landes Niedersachsen umgesetzt.
Konkrete Fördermaßnahmen für Roma oder Randgruppen generell sind in den
deutschen EFRE OPs grundsätzlich nicht enthalten.
Es gibt allerdings mehrere OPs, die einen Rahmen bieten für Fördermaßnahmen, die
sich an diese Zielgruppen richten. Dafür gewählt – z.B. in den OPs von Berlin und
Sachsen - ist die Investitionspriorität 9b: „Unterstützung der Sanierung sowie
wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen
und ländlichen Gebieten“. Dabei ist Ziel die Verbesserung der sozialen Integration
und der Teilhabechancen aller Bevölkerungsgruppen in bestimmten benachteiligten
Stadtquartieren. In diesem Rahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung
benachteiligter Stadtteile könnten auch Projekte für die Integration von Roma oder
anderer Randgruppen auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte
gefördert werden.
In mehreren OPs gibt es 2014-2020 Verbesserungen bei der Umsetzung der
Förderung, die (direkt oder indirekt) u.a. Roma zugute kommen könnten. So werden
z.B. im OP von Schleswig-Holstein die administrativen Kapazitäten zur besseren
Berücksichtigung der Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern,
Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung verstärkt. Zur Umsetzung dieser
Querschnittsziele wird derzeit ein Konzept erarbeitet, das für alle Projekte des OP
EFRE angewendet werden und als Grundlage für die Beratung von Projektträgern
dienen soll. Allerdings wird aufgrund der OP-Struktur nicht mit Roma oder
Angehörigen von Randgruppen als potenziell direkt Begünstigte / Projektträger
gerechnet. Mittelbare Effekte zugunsten dieser Gruppen sind nicht auszuschließen,
aber nicht benennbar.
29
Ebenfalls besondere Beachtung wird dem Querschnittsziel Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung beim OP von Rheinland-Pfalz geschenkt. Hier wird der
Landesbeauftragte für Migration und Integration in der Periode 2014-2020 Mitglied
des Begleitausschusses sein.
Bei den Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination zwischen den ESI-Fonds
und anderen nationalen und EU-Instrumenten sind zu nennen: Begleitung der ESIFonds über eine interministerielle Arbeitsgruppe als Koordinierungsgremium bereits
während der Programmierungsphase (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz); in der
Umsetzungsphase Abstimmung innerhalb der Landesregierung auf Fachebene als
auch gegenseitige Vertretung in den Begleitausschüssen (Schleswig-Holstein,
Hessen,
Rheinland-Pfalz);
Einrichtung
einer
Steuerungsgruppe
der
Verwaltungsbehörden EFRE, ESF und ELER, die die Maßnahmen der drei Fonds
koordinieren, gemeinsame Aktionen planen und Informationen austauschen
(Hessen).
Rechtliche Möglichkeiten, die für die Förderung von Roma eine Rolle spielen können,
sind etwa gebietsbezogene Vorrangregelungen für strukturschwächere Landesteile
(Hessen).
Wie oben beschrieben, ist in den deutschen EFRE OPs keine spezifische Förderung
von Roma vorgesehen. Es gibt jedoch im Berliner EFRE OP speziell für das
Programmjahr 2014 ein Budget aus dem „Netzwerkfonds“ für kombinierte
Wohnprojekte in Höhe von 1 Million Euro (wovon 500.000 Euro aus EFRE-Mitteln
stammen), die für den Einsatz von Bildungsberater/-innen und die Stärkung von
Selbsthilfestrukturen der Roma eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich
jedoch nicht um ein dauerhaftes Budget, sondern um eine begrenzte
Fördermöglichkeit aufgrund der aktuellen Situation in Berlin im Jahr 2014.
Baden-Württemberg
Im Rahmen des ESF in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014 - 2020
konzentriert sich das Kultusministerium auf Projekte im Bereich der
Berufsorientierung und der Alphabetisierung. Im Bereich der Berufsorientierung ist
die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ein
ausgewiesenes Ziel.
Hamburg
Hamburg führt seit der Förderperiode 2000-2006 ESF-Projekte für Sinti und Roma
durch. Auch wenn Hamburg in seinem aktuellen ESF-OP darauf verzichtet, die
Investitionspriorität
„Sozioökonomische
Eingliederung
marginalisierter
Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma“ zu bedienen, werden weiterhin Projekte
gefördert, die sich unmittelbar und mittelbar an die Zielgruppe wenden. Diese
Projekte sind in den Investitionsprioritäten „Zugang zu Beschäftigung für
Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und
arbeitsmarktferner Menschen durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die
Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte“ sowie „Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch
die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit“ verortet.
30
Für Projekte, die sich mittelbar oder unmittelbar an Sinti und Roma richten, stehen in
Hamburg ca. 3 Mio. Euro ESF-Mittel zur Verfügung.
Hessen
Mit Mitteln des ESF werden in Hessen u.a. Beschäftigungsprojekte zur Stärkung von
Erwerbsfähigkeit für Roma gefördert. Auf der Grundlage dieser Mittel bietet zum
Beispiel der Förderverein Roma e.V. in Frankfurt am Main das Projekt „Berufliche
Bildung, schulische Qualifikation und Erwerbstätigkeit für Roma-Jugendliche und
junge Erwachsene“ an.
Die über den ESF finanzierten Programme „EIBE“ (Programm zur Eingliederung in
die Berufs- und Arbeitswelt) und „SchuB“ (Schule und Betrieb) sind mit ihrer
Zielsetzung,
abschlussgefährdeten
Jugendlichen
den
Erwerb
des
Hauptschulabschlusses zu ermöglichen sowie deren Ausbildungsreife zu stärken, in
Hessen sehr erfolgreich. Sie tragen dazu bei, die Quote der Jugendlichen, die die
Schule ohne Abschluss verlassen, merklich zu senken. Auch für den aktuellen
Finanzrahmen der EU (bis 2020) wird das Land durch das Programm PuSch (Praxis
und Schule) abschlussgefährdeten Jugendlichen bei der Bewältigung der
Hauptschule helfen.
Niedersachsen
Die Fördermittel des ESF in Niedersachsen sollen im Wesentlichen für die
Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Bildung, soziale
Eingliederung und Armutsbekämpfung bereitgestellt werden. Die Maßnahmen des
ESF sind vorrangig für am Arbeitsmarkt benachteiligte oder von sozialer
Ausgrenzung bedrohte Gruppen konzipiert.
Im Bereich Soziales bietet die Landesregierung zwei Programme zur Förderung von
Frauen am Arbeitsmarkt („Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
– FiFA“ - und „Koordinierungsstellen Frau und Wirtschaft“) sowie Programme zur
Förderung von Jugendlichen (Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren) an. Wie in
der laufenden Förderperiode stehen diese Programme auch künftig benachteiligten
Angehörigen von Minderheiten und damit auch den Roma offen. Eine explizite
Schwerpunktsetzung und damit gesonderte Mittelausweisung für Projekte zur
besseren Integration der Roma erfolgt in Niedersachsen nicht.
Im Bereich der EFRE Programme sind im Zeitraum 2014 – 2020 keine Maßnahmen
für marginalisierte Bevölkerungsgruppen ausgewiesen.
Das vom ESF geförderte Programm „Inklusion durch Enkulturation“, das in der Zeit
von 2007 bis 2013 im Konvergenzgebiet umgesetzt werden konnte und dessen
Fortsetzung für die Förderperiode 2014 - 2020 beabsichtigt ist, trägt entscheidend
dazu bei, eine Verbesserung des Bildungserfolgs aller Schülerinnen und Schüler zu
erreichen. In insgesamt 39 Projekten konnten hier bislang Maßnahmen gefördert
werden, in denen es vor allem darum geht, die bereits bestehenden Systeme im
Bildungsbereich weiterzuentwickeln.
Im Rahmen des ESF-Programms wird gezielt zum Thema Antiziganismus das
Projekt „Entrechtung als Lebenserfahrung“ von der Stiftung niedersächsische
Gedenkstätten durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist auch das von der Stiftung
31
niedersächsische Gedenkstätten initiierte Veranstaltungsmodul „Antiziganismus: Von
der Verfolgung der Sinti und Roma während des Nationalsozialismus bis heute“ zu
nennen. Es zielt darauf ab, Fachwissen zur Verfolgungsgeschichte von Sinti und
Roma zu vermitteln, zur Auseinandersetzung mit und der Reflexion von
antiziganistischen Ressentiments und Diskriminierungen beizutragen und die aktive
Anwendung von Bildungsmaterialien und Methoden der Menschenrechtsbildung und
Antidiskriminierungspädagogik zu fördern.
Geplant sind hierzu außerdem Tagungen für Lehrkräfte und in der Bildungsarbeit
Tätige, wie z.B. die Tagung „Vorurteile mit Tradition: Roma und Sinti in Deutschland was kann die Bildung tun?“, die vom Gustav Stresemann Institut in Bad Bevensen im
Mai 2015 in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten durchgeführt werden soll.
Nordrhein-Westfalen
Das Land nutzt im Bereich der Zuwanderung aus Südosteuropa die Möglichkeiten
des ESF, um den Zugewanderten Hilfen zum Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt
zu bieten und sie an den hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen, zu
qualifizieren und auf eine eigenständige berufliche Tätigkeit hin zu orientieren. Die
Unterstützung erfolgt im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Pilotprojekte in besonders
betroffenen Kommunen. Daran partizipieren auch zugewanderte Roma aus
Rumänien und Bulgarien. Gefördert werden:
o
o
o
o
Projektkoordinierung und Entwicklung konkreter Bildungsangebote, die von
der Zielgruppe angenommen werden,
Informationsgewinnung und Aufschließen der Zielgruppe durch aufsuchende
Beratung sowie Kompetenzfeststellung,
Alphabetisierung / Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug,
niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten.
Die arbeitsmarktpolitischen Pilotprojekte sind in den Städten Duisburg, Dortmund,
Hamm, Köln, Gelsenkirchen, Wuppertal und Essen zu Beginn des Jahres 2014
gestartet. Hierfür sind für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rd. 10 Mio. €
eingeplant.
Die Kommunen werden durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
und durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)
sowie durch die Bewilligungsbehörden informiert und begleitet.
Aus den bisher durchgeführten Statusgesprächen ergeben sich folgende Hinweise:
- Informationsgewinnung, aufsuchende Arbeit, Kompetenzfeststellung:
Oft sind Kompetenzen im praktischen Bereich, aber keine formale Qualifikation
vorhanden.
Für
eine
beständige
Teilnahme
werden
zum
Teil
Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder auch ein Fahrdienst benötigt. Das Interesse an
existenzsichernder Arbeit und an Sprachkursen steht im Vordergrund.
- Alphabetisierung und erwerbsweltbezogene Sprachkurse:
Die Motivation bei den Teilnehmenden ist hoch. Die meisten Personen haben in der
Vergangenheit kaum die Schule besucht, sie glauben, dass sie die Sprache über
32
eine berufliche Tätigkeit erlernen. Es gilt auch zu vermitteln, dass für eine
Beschäftigung oftmals Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden.
- Niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten:
Die Begegnungsmöglichkeiten sind installiert und werden gut angenommen, z. T.
werden steigende Besucherzahlen gemeldet. Das Angebot wird als eine Möglichkeit
beschrieben, verfestigte Familien- und Clan-Strukturen zu öffnen, um unverfälschte
Informationen und neutrale Unterstützungsangebote an die Beratenen herantragen
zu können. Das Spektrum der Unterstützung reicht vom Vorlesen von Briefen über
Beratung bei Wohnungsproblemen bis hin zur Beratung bei Konflikten zwischen
Eltern und der Schule ihrer Kinder. Flankiert durch eine umfassende
Berichterstattung in lokalen Medien wird das Angebot sehr gut angenommen.
Die Landesregierung sieht zudem in ihrem Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der
von Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen den Einsatz
von Integrationslotsinnen und -lotsen mit Einsatz speziell auf dem Arbeitsmarkt vor
(Fördervolumen aus ESF- und Landesmitteln rd. 1 Mio. €), die in den Stadtteilen
eingesetzt werden und Brücken bauen, indem sie den Kontakt zwischen
Neuzugewanderten – darunter auch Roma -, und den Behörden, Ämtern und
sozialen Einrichtungen erleichtern. Integrationslotsinnen und -lotsen sollen - in
Ergänzung und zur Unterstützung der hauptamtlichen Fachkräfte und Institutionen die Neuzugewanderten bei der sozialen, sprachlichen, beruflichen, schulischen und
kulturellen Integration unterstützen. Sie sollen Einzelpersonen, Familien und
Gruppen beraten und unterstützen und in den Institutionen vor Ort (z.B. öffentliches
Gesundheitswesen, Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs) tätig werden.
Weiter wird das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) die von der vermehrten Zuwanderung von
Unionsbürgern aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen über die
Regelangebote hinaus unterstützen. Hierzu müssen in den betroffenen Kommunen
bereits vorhandene Angebote ausgebaut, neu ausgerichtet und / oder neu
geschaffen werden. Grundsätzlich sind solche vom MFKJKS geförderten Angebote
für alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen offen und unabhängig von der
Volkszugehörigkeit. Selbiges gilt für die in den operationellen Programmen zu den
EU-Strukturfonds vorgesehenen Mittel für sozialpräventive Maßnahmen und
Programme im Rahmen der Umsetzung des präventionspolitischen Politikansatzes
der Landesregierung (z.B. das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen Kommunen in NRW beugen vor!").
Bis jetzt wurden die von den Kommunen jeweils benötigten Mittel im Wege der
Einzelantragstellung bzw. auf Basis umfassender kommunaler Konzepte vom Land
zur Verfügung gestellt und von den Kommunen bereits abgerufen. Für die Zielgruppe
der unter 6-Jährigen, konnten inzwischen niedrigschwellige und offene Angebote
gemacht werden (z.B. Spielgruppen, Kinderstuben, Sprachfördermaßnahmen), die
der Betreuung und vorschulischen Bildung dienen. Für die 6- bis 18-Jährigen stehen
Angebote zur außerschulischen Bildung, zur Förderung von sozialen Kompetenzen,
zur Integration und zur Sprachförderung im Fokus (z.B. insbesondere nachgehende
soziale
Arbeit,
Sportförderung
im
Rahmen
der
Jugendarbeit,
Hausaufgabenbetreuung,
Sprachcamps,
Workshops
und
spezielle
Beratungsangebote).
33
Rheinland-Pfalz
In der Förderperiode 2014-2020 ist es erforderlich, die Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ESF auf wenige Investitionsprioritäten zu
konzentrieren. Die Investitionsprioritäten des Operationellen Programms fokussieren
in erster Linie auf individuelle Problemlagen und nicht spezielle Zielgruppen. Dies
bedeutet z.B., dass auch Sinti und Roma, die im Beschäftigungsverhältnis stehen,
zur finanziellen Unterstützung ihrer Weiterbildung einen Qualifizierungsscheck
beantragen können.
Im Jahr 2015 werden darüber hinaus in Rheinland-Pfalz Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge erstmals aus Mitteln des ESF gefördert. Das ist möglich, weil im
Rahmen der Förderperiode 2014-2020 ein Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz von Asylbegehrenden und vergleichbarer Zielgruppen“
und entsprechende Rahmenbedingungen aufgelegt wurden.
Das bereits in den Vorjahren auch aus Mitteln des ESF geförderte Xenos-Projekt
„Kodex“ wurde auch 2014 fortgeführt. Das Xenos-Projekt „Bündnis gegen Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ wird bis September 2015 weitergeführt.
Auf die Ausführungen im letztjährigen Bericht wird verwiesen.
Essen
Für das Projekt „Integration von Zugewanderten aus Südosteuropa in den
Arbeitsmarkt“ werden ESF- und städtische Mittel mit einem Gesamtvolumen von
577.226 Euro aufgebracht; für das Projekt „Integrations- und Ausstiegshilfen für
Sexarbeiterinnen mit Zuwanderungsgeschichte“ (Schwerpunkt Bulgarien und
Rumänien) ist ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 120.000 Euro aus dem
Innovationshaushalt vorgesehen.
34
4. Verstärkung der Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstelle (NRCP)
Die Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstelle (NRCP) wird im Bundesministerium des
Innern wahrgenommen. Eine Aufstockung der Finanzmittel bzw. Humanressourcen
hat bislang nicht stattgefunden. Dies resultiert aus folgenden Gründen:
Zunächst wird angesichts des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland
ein Großteil der Integrationsleistungen für Sinti und Roma durch die Länder erbracht.
Der Nationalen Roma-Kontaktstelle ist es hier nicht möglich, mittels einer
sektionsübergreifenden Überwachung in die Roma-Integrationspolitik der Länder
einzugreifen. Gleiches gilt für entsprechende Integrationsmaßnahmen der deutschen
Städte und Gemeinden.
Für die Zusammenarbeit auf Bundesebene gilt, dass aufgrund der
Ressortzuständigkeit für die unterschiedlichen Bereiche der Roma-Strategie
(Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit) auch die unterschiedlichsten
Kompetenzen der Bundesministerien bestehen, die ihre Zuständigkeiten jeweils in
eigener Verantwortung wahrnehmen. Eine Überwachung durch die Nationale RomaKontaktstelle ist hier nicht möglich.
In Vorbereitung auf die EU-Veranstaltungen zur Integration der Roma (NRCPSitzungen, Europäische Plattform zur Einbeziehung der Roma u.a.) findet
anlassbezogen eine Abstimmung mit den anderen Bundesressorts, insbesondere
dem für den Abruf von EU-Fördermitteln zuständigen Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, statt. Zum Austausch von „best practices“ nimmt der deutsche NRCP
anlassbezogen Kontakt zu verschiedenen Verbänden der Sinti und Roma sowie zu
öffentlichen Stellen auf. So konnten etwa für die NRCP-Sitzungen Vertreterinnen und
Vertreter aus den Ländern Baden-Württemberg (geplanter Vortrag zum Staatsvertrag
des Landes mit dem Landesverband der Sinti und Roma) und Berlin (Vortrag zur
Situation der Sinti und Roma in Berlin-Neukölln) als Referenten gewonnen werden.
Für die Mitwirkung am jüngsten Europäischen Roma-Gipfel nahmen auf Initiative des
deutschen NRCP der Geschäftsführer von RomnoKher sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Hamm teil.
Es wird weiterhin erwogen, eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen
Bundesressorts, den Ländern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen
durchzuführen, etwa zum Thema „Abruf und Einsatz von EU-Fördermitteln“. Eine
Abfrage unter allen potentiell Beteiligten soll hier Klarheit über das entsprechende
Bedürfnis verschaffen.
35
5. Wirksame Bekämpfung von Diskriminierung
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Im Berichtszeitraum 2014 hat es Anstrengungen von Bund und Ländern gegeben,
um die gesundheitliche Versorgung u.a. von Roma in Deutschland zu verbessern. So
hat der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen die Krankenkassen
auf Bitten des BMG mit einem Rundschreiben umfassend über die
Zugangsvoraussetzungen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zur
gesetzlichen Krankenversicherung informiert. Dies ist ein wichtiger Baustein für eine
einheitliche Rechtsanwendung und eine verbesserte Umsetzung der Regelungen zur
Aufnahme von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in
die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Darüber hinaus werden die gesetzlichen
Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für den Impfstoff für Kinder aus
anderen EU-Mitgliedstaaten zu übernehmen, soweit deren Versicherteneigenschaft
in der GKV zum Zeitpunkt der Durchführung der Schutzimpfung noch nicht
festgestellt ist.
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Durch die Förderung des „Zentralrats Deutscher Sinti und Roma“ sowie des
„Dokumentations- und Kulturzentrums deutscher Sinti und Roma“ stellt die BKM auch
weiterhin sicher, dass beide Einrichtungen handlungsfähig sind und Veranstaltungen
und Formate entwickeln und anbieten können, die jeder Form von Diskriminierung
entgegenwirken. Informationen über die Arbeit der beiden Institutionen finden sich
unter folgendem Link: http://www.sintiundroma.de/.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Im Rahmen des Themenjahres 2014 „Gleiche Chancen. Immer.“ befasste sich die
ADS ausführlich mit rassistischer Diskriminierung. Im Fokus stand dabei unter
anderem auch die Benachteiligung von Sinti und Roma. Neben einem Workshop
zum Empowerment von Selbstorganisationen der Sinti und Roma sowie der
Konsultation von Organisationen und Verbänden der Sinti und Roma zu Erfahrungen
mit Vorurteilen, setzte sich die ADS auch auf Ebene der Öffentlichkeitsarbeit für mehr
Sensibilität innerhalb der Gesellschaft ein. So wurden beispielsweise häufige Fragen
zum Thema Sinti und Roma formuliert und beantwortet. Dieses „FAQ-Papier“ steht
auf der Website der ADS einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Um wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung entwickeln zu
können, gab die ADS 2013 eine Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber
Sinti und Roma in Auftrag. Die Expertise „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung –
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“, die vom Zentrum für
Antisemitismusforschung, Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung e.V. erstellt
wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Einstellungen gegenüber Sinti und
Roma zwischen ausgeprägter Gleichgültigkeit und deutlicher Ablehnung bewegen.
Sinti und Roma sind der Bevölkerung nicht vertraut. Vielen Befragten fehlt der
kognitive und emotionale Bezug zum Thema. Trotz der vorhandenen Ablehnung kann
für die Mehrheit der Bevölkerung nicht von einem eindeutigen Feindbild gesprochen
werden.
36
Im Zusammenhang mit der Expertise hat die ADS gemeinsam mit dem Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die sich an
politische und staatliche Akteurinnen und Akteure, an Parlamente, aber auch an
Bildungs- und Wissenschaftsverwaltungen wenden.
Baden-Württemberg
Mit dem Staatsvertrag wurde ein weiteres Instrument zur wirksamen Bekämpfung
von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma wie ausländischer Roma geschaffen.
Zu den Bereichen im Einzelnen:
a) Beschäftigung
Das Land Baden-Württemberg fördert die Beratungsstelle Soziales und Arbeit des
Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Der
Landesverband berät und informiert Angehörige der Minderheit zu Regelungen des
Arbeitslosen- und Sozialrechts, der Renten- und Versicherungsansprüche sowie
hinsichtlich des Erhalts und der Förderung einer selbständigen Existenzgrundlage.
Der Landesverband ist außerdem bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der
gesellschaftlichen und sozioökonomischen Lebenssituation von Angehörigen der
Minderheit in Baden-Württemberg tätig und führt Fortbildungs-, Aufklärungs- und
Dialogveranstaltungen für Angehörige der Minderheit, Sozialberaterinnen und
Sozialberater, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit behördlichen
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern durch.
Im Rahmen des Staatsvertrags wurde die Einrichtung einer sozialen Beratungsstelle
für ausländische Roma beim Landesverband beschlossen. Diese wird mit jährlich
50.000 Euro gefördert und hat im Januar 2014 ihre Arbeit aufgenommen.
b) Bildung
Das Land Baden-Württemberg fördert die Bildungsberatungsstelle des Verbands
Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Der Verband
Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. initiiert
verschiedene Projekte zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen der
baden-württembergischen Sinti und Roma. Daneben ist der Landesverband z.B. in
der Fortbildung und Beratung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und
Schülern, der Förderung von gesellschaftspolitischen Bildungsangeboten für
Familien
und
Erwachsenen
sowie
von
Umschulungsund
Weiterbildungsprogrammen sowie in der Schulung und Qualifizierung von Kultur- und
Bildungslotsen zur interkulturellen Vermittlung aus der Minderheit tätig.
In Baden-Württemberg ist in den Bildungsplänen der allgemeinbildenden Schulen die
Behandlung der Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma verankert. Neben
den Kompetenzen, die in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus zu erwerben
sind, ist die Minderheit der Sinti und Roma auch explizit benannt. Das
Landesmedienzentrum bietet zusätzlich entsprechende Unterrichtsmaterialien an. Im
Staatsvertrag wurde zudem eine noch stärkere Verankerung des Themas in den
Bildungsplänen vereinbart. Im Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und
Roma in Baden-Württemberg ist es bereits besprochen worden. Gegenwärtig
37
befindet sich das Kultusministerium in Gesprächen mit dem Landesverband, um eine
abschließende Lösung zu erarbeiten.
d) Vertretung in den Medien
Durch den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (SWR) zwischen dem Land
Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz, der am 01.01.2014 in Kraft
getreten ist, wurde in § 14 Abs. 3 Nr. 13 des Staatsvertrages auch die Beteiligung der
Minderheit von Sinti und Roma im Rundfunkrat geregelt. Der Rundfunkrat vertritt die
Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und trägt dabei der
Vielfalt der Meinungen Rechnung.
Berlin
Im Bereich Anti-Diskriminierung weist das Land Berlin auf die folgenden Initiativen
hin:
Dokumentation
von
Beratungsinstanzen
antiziganistischen
Vorfällen
und
Begleitung
zu
Die Landesantidiskriminierungsstelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und
Frauen (LADS) hat im Rahmen des Berliner Landesprogramms gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus den Verein Amaro Foro e.V bei
der Durchführung des Projekts „Dokumentation von antiziganistisch motivierten
Vorfällen und Stärkung der Opfer von Diskriminierung“ im Jahr 2014 finanziell
gefördert. Für das Projekt werden u.a. Erfassungskriterien und Standards zur
Fallerfassung von antiziganistischen Vorfällen und eine Dokumentationssystematik in
Abgleich mit Systematiken vergleichbarer Dokumentationsprojekte, wie z.B. den
Berliner „Registerstellen“ ausgearbeitet. Diese Entwicklungsmaßnahmen sind dem
Beginn der Fallaufnahme vorgeschaltet, sodass Fallzahlen noch nicht vorliegen.
Ebenso liegen noch keine Daten zum derzeitigen Stand der Vermittlungsberatungen
vor. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. 50.000 Euro.
Das Projekt liegt in der Verantwortung der Landesantidiskriminierungsstelle der
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (LADS).
Einbeziehung der Thematik der Diskriminierung von Sinti und Roma in laufende
Maßnahmen der LADS
Die LADS thematisiert im Rahmen ihrer Kampagne „Diskriminierung hat viele
Gesichter – Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht“ alltägliche Diskriminierungen. Sie
verfolgt dabei das Ziel, die Wahrnehmung für Diskriminierungen zu erhöhen, über
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
zu
informieren,
Beratungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Menschen zu ermutigen, sich gegen
Diskriminierung zu wehren. Roma sind in erheblichem Maße von Diskriminierung und
Ausgrenzung betroffen. Um diese Problematik sichtbarer zu machen und dafür zu
sensibilisieren hat die LADS 2013 in inhaltlicher Weiterentwicklung ihrer Kampagne
den Slogan „Diskriminierung hat viele Gesichter“ in einen Zusammenhang mit realen
Diskriminierungserfahrungen von Roma gestellt und sie unter folgenden
Fragestellungen aufgegriffen „zu unwillkommen für die Nachbarschaft?“ und „zu
unerwünscht für den Bildungserfolg?“ Zu diesen Fragestellungen wurden
Kampagnenspots
und
Kampagnenposter
entwickelt:
38
http://www.berlin.de/lb/ads/sub/dk/index.html.
Die
Kampagnenspots
werden
alljährlich im Berliner Fenster, dem Fahrgastfernsehen der Berliner U-Bahn, gezeigt
und erreichen täglich mehr als eine Million Fahrgäste. Zudem soll die Diskriminierung
von Sinti und Roma in Diversity-Trainings vermehrt Beachtung finden. Bislang wird
die Thematik lediglich anlassbezogen in jenen Diversity-Trainings aufgegriffen, die
sich insbesondere mit den Diversity-Dimensionen „Ethnische Herkunft/Hautfarbe“
sowie „Soziale Zugehörigkeit“ befassen. Geplant ist in diesem Jahr zudem ein
Diversity-Training „Diversity in der Arbeit mit geflüchteten Menschen“ anzubieten, in
dessen Konzeption das Thema aufgenommen wird. Die Entwicklung eines TrainingsKonzeptes ausschließlich zum Thema Diskriminierung von Sinti und Roma ist
ebenfalls vorgesehen.
Fortbildungen: Was tun bei häuslicher Gewalt?
Berlin verfügt über ein gutes Hilfesystem für Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen sind. Hierbei wird auch den besonderen Belangen von Migrantinnen, die
sich aus ihrer jeweiligen spezifischen Migrationssituation heraus ergeben können,
Rechnung getragen. Die Berliner Anti-Gewalt-Projekte waren in den letzten Jahren
zunehmend mit noch nicht voll freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen
konfrontiert, was aufgrund des erschwerten Zugangs zu Leistungen nach dem SGB
einen erheblich größeren und komplexeren Beratungsbedarf bedeutet hat. Um dem
adäquat begegnen zu können, wurden verschiedene Fortbildungen zum
Themenkomplex „EU-Bürger/innen und öffentliche Leistungen“ für die
Mitarbeiterinnen der Anti-Gewalt-Projekte durchgeführt.
Im Bereich Bildung meldet das Land Berlin die folgenden Initiativen:
Die Klassenart „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“
Laufzeit: 2011 – Ende 2015, voraussichtlich länger
2011 wurde eine neue Klassenart, die „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ eingeführt, in der Schülerinnen und Schüler Deutsch lernen,
gegebenenfalls alphabetisiert und auf den Übergang in die Regelklassen vorbereitet
werden. 2012 erschien der „Leitfaden zur Integration für neu zugewanderte Kinder
und Jugendliche“, der das Anmelde- und Aufnahmeverfahren, die Beschulung und
den Übergang in die Regelklasse erläutert. Die Lerngruppen für Neuzugänge werden
für alle neu zugewanderten Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse
eingerichtet, darunter auch Kinder aus Roma-Familien. Die demographische
Entwicklung macht nicht nur die Weiterführung der besonderen Klassenart
erforderlich, sondern auch eine höhere Anzahl von Lerngruppen: Waren es 2011 nur
168 dieser Gruppen, so stieg ihre Zahl im Oktober 2013 bereits auf 219 Lerngruppen
mit 2.588 Schülerinnen und Schülern an und steigerte sich bis Dezember 2014 noch
einmal auf 317 Lerngruppen und insgesamt 3.761 Schülerinnen und Schüler.
Ausbau von Angeboten der Ferienbetreuung: Ferienschulen für Schülerinnen und
Schüler aus Südosteuropa, insbesondere Roma
Ferienschulen, in denen muttersprachliche Fachkräfte eingesetzt werden, verbessern
schulische und sprachliche Kenntnisse der Roma-Kinder, unterstützen sie in ihrer
sozialen Entwicklung, begleiten sie nach den Ferien in den ersten Schulwochen und
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fördern die Entwicklung ihrer motorischen Fähigkeiten. Die Fachkräfte arbeiten eng
mit den Eltern zusammen, um sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern das
Bewusstsein für die Bedeutung der schulischen Bildung, insbesondere für die
Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, zu erhöhen. 2014
fanden erneut Ferienschulen in mehreren Berliner Bezirken statt. Die Maßnahme
wurde von Trägern der freien Jugendhilfe in enger Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und oft in Kooperation mit
Migrantenverbänden, Schulen mit Lerngruppen für Neuzugänge und/oder
Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Ostern 2014 fanden zwei Ferienschulen in
Mitte und Neukölln statt. In den Sommerferien 2014 wurden 29 Ferienschulen von 11
Trägern durchgeführt.
Kinder- und Jugendarbeit: Einrichtung von Bildungs- und Freizeitangeboten am
Nachmittag
Programme, die an der Schnittstelle zwischen schulischer und außerschulischer
Bildung ansetzen, sind hilfreich, damit Kinder gezielter unterstützt werden, ihre
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Die Programme umfassen
Freizeitangebote, Lernwerkstätten, Sprachförderung und Begabungsförderung in
einem ganzheitlichen Förderansatz. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft hat unter Berücksichtigung von Bedarfsaussagen der bezirklichen
Jugendämter das Projekt „Mobile Bildungs- und Freizeitangebote für junge
Menschen aus Roma-Familien“ entwickelt und den Träger Gesellschaft für Sport und
Jugendsozialarbeit (GSJ) mit der Umsetzung beauftragt. Das Projekt hat im Juni
2014 begonnen. Entsprechend des Berliner Aktionsplans bietet das Projekt
außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus
Roma-Familien an. Kernpunkte des Projektes sind:
-
-
Mobile, niedrigschwellige Angebote für junge Roma in schwierigen
Sozialräumen und sozialen Brennpunkten der Stadt, teilweise auch auf
Straßen und öffentlichen Plätzen,
enge
Kooperationen
und
gemeinsame
Betreuungen
mit
Jugendfreizeiteinrichtungen, u.a. den in sozial belasteten Stadtteilen
vorhandenen Jugend Sportclubs, den Schulen und den Sportvereinen,
integrativer Arbeitsansatz, bei dem junge Menschen mit unterschiedlichen
Lebensverhältnissen, Bildungsvoraussetzungen und sozialer Herkunft
gemeinsame Erfahrungen machen können und so sozialer Segregation
entgegenwirken,
Einbeziehung von Interessenverbänden, wie z.B. des Jugendverbands
Amaro Foro e.V und von Roma-Communitys.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Projektes sind organisatorisch an das von
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geförderte
„Verbundprojekt der sportorientierten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Berlin“
angegliedert. Erste mobile Freizeitangebote für junge Roma gab es schon vor den
Schulferien in den Bezirken Neukölln, Lichtenberg, Mitte und Prenzlauer Berg. Sie
sind jeweils im Umfeld von Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und
Schülern aus Roma-Familien oder in der Nähe von entsprechenden Wohnsiedlungen
angesiedelt. Diese Angebote basieren auf Kooperationen mit Schulen,
Jugendämtern und einer sportorientierten Jugendfreizeiteinrichtung, die im Rahmen
des Projektes initiiert wurden. Für die Jahre 2014 und 2015 erfolgte eine
Finanzierung i.H.v. insgesamt 152.000 Euro.
40
Erweiterung der Angebote für schulbezogene Jugendsozialarbeit mit besonderen
Aufgaben zur Unterstützung von Roma-Schülerinnen und Schülern und deren
Familien
Schulbezogene Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben bedeutet Beratung und
Unterstützung von Roma-Schülerinnen und -Schülern und deren Familien und
besteht aus verschiedenen Komponenten wie Hilfe bei der Einschulung,
Unterrichtsbegleitung, Berufsorientierung, Stärkung der Erziehungskompetenz der
Eltern, Übersetzung und Konfliktmoderation. Durch diese Unterstützung wird
Schuldistanz abgebaut oder vermieden sowie die Teilnahme am schulischen Leben
und eine kooperative Kommunikation zwischen Schule und Eltern unterstützt. Eine
intensive Beratung der Eltern zur Bedeutung der Kita-Angebote ist sinnvoll, um diese
Arbeit zu ergänzen. Insgesamt wurden im Rahmen des Landesprogramms im Jahr
2014 sechs Stellen Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben an neun Schulen
finanziert. In Mitte wurden nach einer Analyse drei Schulen mit besonderem Bedarf
festgestellt, an denen feste Sprechzeiten eingerichtet wurden. Das Büro der
Jugendsozialarbeit befindet sich an der Humboldthain-Grundschule. Auch in
Lichtenberg wurden zwei Schulen mit besonderem Bedarf identifiziert. Die übrigen
Stellen sind jeweils an eine Schule gebunden.
Familienbildung und –beratung
Um den Zugang zur frühkindlichen Bildung insbesondere in Kindertagesstätten zu
verbessern, etabliert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bildungs- und Beratungsinstrumente in ausgewählten Familienzentren - im Sinne
niedrigschwelliger Elternarbeit. Das mediale Angebot der Familienförderung wurde
um einen Roma-Elternbrief erweitert. Der Arbeitskreis Neue Erziehung entwickelte in
Zusammenarbeit mit relevanten Fokus-Gruppen und gefördert von der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen zweisprachigen
Elternbrief für Roma über die Pflege von Kindern im 1. Lebensjahr. Dieser steht unter
http://www.a4k.de/downloads/elternbrief-roma/ seit Juni 2014 zum Download zur
Verfügung, u.a. zur Nutzung durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
beispielsweise in Familienzentren.
Im Bereich Beschäftigung bestehen im Land Berlin die folgenden Initiativen:
Junge Roma in Berlin: Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildung von
Neuzuwandernden mit Arbeitsmarktdistanz
Laufzeit: 01.02.2012 – 31.12.2014
Das durch den ESF und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierte
und von den Vereinen südost Europa Kultur, Nachbarschaftsheim Neukölln und dem
Bildungsverein Interkulturelle Brücke durchgeführte XENOS-Projekt „Junge Roma in
Berlin“ (2012-2014) bot berufliche Orientierung in Kombination mit Maßnahmen
gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und flankierender Sozialarbeit mit den
Familien der Kursteilnehmer an. Es richtete sich an Roma und
Asylsuchende/Geduldete.
Das Programm hat die folgenden Rahmenbedingungen: 20 Kursteilnehmerinnen und
Kursteilnehmer. 6 Monate Seminare zur Vermittlung von schulischem Basiswissen
und beruflicher Orientierung in Werkstätten (Holz, Metall, Textil, Medien,
Computerkabinett, Musik- und Kreativwerkstatt, interkultureller Garten, Gesundheit
41
und Ernährung) und sozialer Kompetenzen (Landeskunde, Arbeitsmarkt Berlin,
individuelle Profilerstellung zu Beginn und am Ende der Maßnahme,
Selbstorganisation, Bewerbungstraining) sowie einem nachfolgenden 3-monatigen
Praktikum. Von 2012 bis 2014 wurde das Projekt mit insgesamt 1.501.399,87 Euro
finanziert.
Bildungswege
Laufzeit: 01.02.2014 bis 30.09.2015
Im Landes-ESF-Projekt „BildungsWege“ stehen 40 Plätze beim Träger südost
Europa Kultur einschließlich flankierender Familiensozialarbeit durch den gleichen
Träger sowie das Nachbarschaftsheim Neukölln sowie anschließenden 3-monatigen
Praktika zu Verfügung. Neben Kursen in Deutsch und Mathematik erfolgt die
Vermittlung von niederschwelligem Basiswissen im Rahmen praktischer Angebote
und Werkstätten und Seminarangebote wie Selbstorganisation, Arbeitsmarkt Berlin
und Bewerbertraining. Darüber hinaus bieten die Träger Phinové und der
Caritasverband für das Erzbistum Berlin parallel zu den berufsorientierenden Kursen
80 Plätze für 6-monatige Sprachkurse zur Vorbereitung auf diese berufsorientierende
Maßnahme. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. 582.903,320 Euro.
Im Jahr 2015 wird das Projekt mit 440.000,000 Euro gefördert.
Ausbildung in Sicht (AiS-Programm)
Das bereits bestehende Programm „Ausbildung in Sicht“ (AiS) hat die Herstellung der
Ausbildungsreife zum Ziel und fördert so die wirtschaftliche Partizipation. In den
Maßnahmen des Programms werden berufsorientierende bzw. -vorbereitende Inhalte
vermittelt. Zur Erprobung der erworbenen Kompetenzen dient ein betriebliches
Praktikum, das bei erkennbarem Bedarf sozialpädagogisch begleitet werden kann.
Es richtet sich an Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren, insbesondere mit
Migrationshintergrund. Die Teilnahme von jungen Roma ist möglich, sofern sie die
Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Durch die Vernetzung mit
Beratungsstellen, die Roma als Zielgruppe haben, gezielte Werbung sowie durch
Zusammenarbeit insbesondere mit den AiS-Kompetenzcentern werden besondere
Anstrengungen unternommen, die Gruppe der Roma noch besser zu erreichen.
Im Bereich der Gesundheit weist das Land Berlin auf die nachfolgenden Initiativen
hin:
Sicherstellung notwendiger Schutzimpfungen
Diese Maßnahme hat zum Ziel, für Impfungen von Kindern ohne
Krankenversicherung ausreichend finanzielle Mittel zur Beschaffung von Impfstoffen
bereitzustellen. Die Beschaffung soll zentral über das Landesamt für Gesundheit und
Soziales im Rahmen der Auftragswirtschaft erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine
eminent wichtige gesundheitspolitische Maßnahme, da nur durch möglichst hohe
Durchimpfungsraten impfpräventable Infektionskrankheiten verhindert werden
können. Bereits im Haushaltsjahr 2013 wurden sieben Berliner Bezirken zunächst
100.000 € für Schutzimpfungen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung
gestellt. Auf Grund des hohen Bedarfs in zwei dieser Bezirke wurden diese Mittel
zum Ende des Jahres um weitere 36.000 € aufgestockt. Sämtliche Mittel wurden
durch die Bezirke in Anspruch genommen und abgerufen. Zusätzlich profitiert Berlin
von der Entlastung der Kommunen durch eine verbesserte Umsetzung der Regelung
zur Aufnahme von berechtigten Personen, d.h. Angehörige der EU Mitgliedsstaaten
42
in die Gesetzliche Krankenversicherung sowie die Übernahme von Impfstoffkosten
für Kinder und Jugendliche in Höhe von rund 10 Mio. €.
Psychosoziale und gesundheitliche Beratung für Menschen in der Prostitution
Seit einigen Jahren ist eine starke Zunahme von Frauen aus Südosteuropa, darunter
viele Roma, zu verzeichnen, die auf dem Straßenstrich rund um die Kurfürstenstraße
der Prostitution nachgehen. Zahlreiche dieser Frauen haben kein oder nur geringes
Wissen über die hiesigen rechtlichen und behördlichen Strukturen bzw. die
vorhandenen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der
Gesundheitsvorsorge, aber auch der Gewaltprävention. Dadurch sind diese Frauen
besonders vulnerabel. Seit 2010 bietet der Frauentreff Olga verstärkte Beratung für
diesen Personenkreis an, wobei sich aufsuchende Sozialarbeit und Sprachmittlung
als niedrigschwelliger Zugang bewährt hat. Im Rahmen des Streetworking werden
Informationen u.a. zu ihren Rechten sowie zu gesundheitlichen Fragen vermittelt und
individuelle Beratung angeboten. Hierdurch sollen die Frauen befähigt werden,
gesundheitlich verantwortungsvoll zu agieren, Lösungen für individuelle
Konfliktsituationen zu finden und ggf. auch Alternativen zur Tätigkeit in der
Prostitution zu entwickeln. Außerdem erleichtert diese Form der Ansprache den
Zugang zu den im Frauentreff Olga vorgehaltenen Angeboten. Zugleich kann durch
die aufsuchende Sozialarbeit auch zum Abbau der Spannungen im Kiez beigetragen
werden, indem die Frauen über die Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen
informiert werden. Aufgrund der hohen Fluktuation unter den Prostituierten muss die
aufsuchende Sozialarbeit immer wieder neu ansetzen. Dieses zusätzliche Angebot
wird für den Zeitraum 2014 bis 2017 aufrechterhalten werden. Die Finanzierung der
hierfür
vorgesehenen
1,5
Personalstellen
erfolgt
über
das
Fraueninfrastrukturprogramm.
Beratungsstatistik:
2013
Bis einschließlich Mai 2014
2.588
Beratungen
(davon
2.325
Beratungen für Frauen nicht-deutscher
Herkunft)
1.057
Beratungen
(davon
872
Beratungen für Frauen nicht-deutscher
Herkunft)
Im Bereich Wohnen wurden folgende Initiativen vom Land Berlin ergriffen:
Wohnen und Konflikte im Stadtraum
Mieterinnen und Mieter werden von den Trägern des bezirksorientierten Programms
über ihre rechtlichen Ansprüche aufgeklärt, um sie bei der Bewältigung ihres Alltags
und der Integration in gesellschaftliche und soziale Strukturen zu unterstützen. Nicht
immer wird diese Hilfe in Anspruch genommen, vor allem fällt hierbei auf, dass
mietrechtliche Auseinandersetzungen mit der Vermieterin oder dem Vermieter
aufgrund der Furcht vor Verlust der Wohnung und der fehlenden
Handlungsalternativen durch den besonders erschwerten Zugang dieses
Personenkreises zum Wohnungsmarkt vermieden werden. Daher wurden
insbesondere die mietrechtliche Beratung mit den von der Bundesregierung in
Aussicht gestellten Mitteln der Sozialen Stadt bereits 2014 verstärkt. In Neukölln und
43
Friedrichshain-Kreuzberg gibt es bereits jetzt zu den Konfliktinterventionen gegen
Antiziganismus neben der aufsuchenden Familiensozialarbeit wöchentliche
Erstberatungen bei den Trägern des bezirksorientieren Programms Amaro Foro e.V,
Nachbarschaftsheim Neukölln und Südost Europa Kultur einschließlich juristischer
Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten.
Bekämpfung von unseriösen Vermietungspraktiken
Am 29.01.2014 hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im
Rahmen der Abschlussveranstaltung des Modellprojekts „Maßnahmen zur Stärkung
der Roma-Community in Berlin“ das Thema Wohnen als einen Schwerpunkt
behandelt und unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
mehreren Wohnungsbaugesellschaften folgende Empfehlungen entwickelt:
-
-
-
Initiierung von kombinierten Wohnprojekten nach dem Muster der Harzer
Straße (langfristige Mischung der Bewohnerinnen und Bewohner),
Förderung der Zusammenarbeit mit kundigen Trägern der Familien- und
Sozialarbeit,
Initiierung eines Runden Tischs bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt zum barrierefreien Zugang zu Wohnraum,
der auch die Situation von besonders benachteiligten Gruppen
berücksichtigt,
Vernetzung der Vermieterinnen und Vermieter über den Verband BerlinBrandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU),
Sensibilisierung der Vermieterinnen und Vermieter zur Situation von
Menschen in prekären Lebenslagen durch aktive Träger im Thema,
Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, damit auch Menschen in
prekären Lebenslagen Zugang zu bezahlbarem und solidem Wohnraum
erhalten (Vorbild: Anreize Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für
Langzeitarbeitslose über die JobCenter und Arbeitsagenturen),
Wohnraumbetreuung und Sprachmittlung,
Aufklärung zu Rechten und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sowie
Vermieterinnen und Vermietern (Beispiel „Wohnführerschein“ für junge
Erwachsene),
Öffentlichkeitskampagne.
Die Empfehlungen sind Bestandteil eines gemeinsamen Antrages der
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt an den Netzwerkfonds zur Finanzierung dieser Maßnahmen. Der EUkofinanzierte Netzwerkfonds ist Teil des Programms Soziale Stadt und damit einer
ressortübergreifenden Stadtentwicklungspolitik. Er unterstützt nicht-investive
Projekte, die der Armutsbekämpfung durch eine nachhaltige Stabilisierung und
strukturelle Entwicklung dienen. Das Projekt hat am 01.01.2015 begonnen.
Modellprojekt Scharnweberstr. 111
Das Modellprojekt verwirklicht seit Februar 2014 einige der oben genannten
Empfehlungen. Ziel ist es, die Integration der fünf in der Scharnweberstr. 111
lebenden Roma-Familien herbeizuführen und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Grundlage ist ein Partnerschaftsvertrag zwischen dem Verein Phinové e.V, der
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GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, dem Bezirksamt Reinickendorf von
Berlin und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Der Verein stellt
die Verbindung zwischen dem Vermieter, dem Bezirk, dem Senat und den
betroffenen Familien her. Er ist für die Familien erster Ansprechpartner und trägt
dafür Sorge, dass geschlossene Vereinbarungen aktiv verfolgt werden. Die
Betreuung/Beratung durch Phinové e.V hat zum Ziel, dass die Familien in einem
absehbaren Zeitraum selbst in der Lage sind, als Mieter zu fungieren, die Angebote
der Regeldienste verantwortungsvoll zu nutzen und Kontakte mit Behörden, ihrem
Vermieter und sozialen Organisationen selbst zu pflegen. Durch die langfristige
Bereitstellung von Wohnraum durch den Vermieter und Betreuung durch einen
Verein, sollen Familien in die Lage versetzt werden, die Anforderungen an einen
normalen Mieter einschließlich der Aspekte eines gedeihlichen Zusammenlebens mit
ihren Nachbarn zu erfüllen.
Im Laufe des Projektes wurden verschiedene Zwischenziele erarbeitet. Es wurde ein
Gemeinschaftsraum für den Verein eingerichtet, adäquate Wohnungen zur
Verfügung gestellt, Baumarkt-Gutscheine verteilt, die Renovierungsarbeiten unter der
Anleitung des Vereins durch die Roma-Familien selbst ermöglichten, reguläre
Mietverträge geschlossen und ein Kunstprojekt mit Street-Art-Künstlern zur
Verschönerung der Hausfassade initiiert. Zukünftig sollen weitere solcher Projekte
durch Partnerschaftsverträge realisiert werden.
Hamburg
Zur Umsetzung der Förderperiode 2007-2013 wird auf den Fortschrittsbericht des
vergangenen Jahres verwiesen.
Eine qualitative Auswertung der Arbeit der Roma- und Sinti-Lehrkräfte sowie –
Bildungsberaterinnen und -berater auf der Grundlage von Einzelinterviews mit ihnen
und mit den verantwortlichen Schulleitungen im Winter 2013/14 hat ergeben, dass
sich ihre Arbeit positiv im Hinblick auf einen besseren Dialog zwischen Schule und
Sinti- und Roma-Eltern und auf eine Verstetigung des Schulbesuchs der Kinder und
Jugendlichen aus Sinti- und Roma-Familien ausgewirkt hat.
Im Juli 2014 wurde in Hamburg die von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie,
Integration (BASFI) finanzierte erste Antidiskriminierungsberatungsstelle für
Migrantinnen - Amira - eröffnet. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Betroffene,
die aus ethnisch-rassistischen Gründen aufgrund von Migrationshintergrund,
Hautfarbe, ggf. in Verbindung mit anderen Merkmalen wie z.B. religiöser
Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Behinderung oder Weltanschauung
Diskriminierung erfahren. Mit Hilfe dieses Beratungsangebots soll einer unzulässigen
Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit wirksam entgegengetreten werden. Die
Beratungsstelle arbeitet eng vernetzt mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes,
Behörden und Institutionen, den Hamburger Integrationszentren für Zuwandernde,
Migrantenorganisationen,
Rechtsanwältinnen
und
Rechtsanwälten
sowie
Dolmetscherinnen und Dolmetschern zusammen.
Hamburg fördert außerdem seit Anfang 2014 Projekte mit Mitteln der Förderperiode
2014-2020. Ein Projekt richtet sich dabei hauptsächlich an Sinti. Zwei weitere
45
Projekte richten sich an Zuwanderer, vorrangig aus Südosteuropa, worunter sich
auch Roma befinden.
Das Projekt „Qualifizierung und Berufliche Einstiege für Sinti und Roma“ hat die
Integration langzeitarbeitsloser Sinti und Roma, insbesondere Jugendlicher, in den
Arbeitsmarkt zum Ziel. Das Projekt hilft außerdem bei der Bewältigung von
Problemlagen und unterstützt die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und
beruflicher Perspektiven. Dieses Projekt richtet sich unmittelbar an Sinti und Roma,
wobei die nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma die vorrangige
Zielgruppe ist. Für die Laufzeit von 2014-2017 stehen 750.000 Euro zur Verfügung.
Ziel des Projektes „SOS – Südosteuropa Servicestelle“ ist die Integration von
Zugewanderten aus Südosteuropa – vor allem aus Rumänien und Bulgarien.
Zielgerichtete Unterstützung sowie Zugang zu Bildung und Qualifizierung soll dabei
helfen, Vermittlungshemmnisse abzubauen. Dieses Projekt richtet sich mittelbar an
Roma aus EU-Mitglieds- oder Drittstaaten. Für die Laufzeit von 2014-2017 stehen
750.000 Euro zur Verfügung.
Ziel des Projektes „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ ist es, Arbeitnehmer
vorwiegend aus Ost- und Südosteuropa über die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie
über die Niederlassungsfreiheit in Hamburg zu informieren. Zur Beratung gehören
Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht und
Steuerrecht. Dieses Projekt richtet sich mittelbar an Roma aus EU-Mitglieds- oder
Drittstaaten. Für die Laufzeit 2014-2016 stehen 1.175.000 Euro zur Verfügung.
Die Rom und Sinti Union e.V. (RCU) bewirtschaftet einen Durchreiseplatz und sorgt
für die ordnungsgemäße Unterhaltung desselben. Der Platz hat eine
Aufnahmekapazität von etwa 54 Wohnwagengespannen. Der Platz wird vorwiegend
von Sinti und Roma und in geringerem Umfang auch von reisenden Arbeitern in
Anspruch genommen. Ziel des Projektes ist es, Angehörigen und Besuchern von
Sinti und Roma in Hamburg eine zentrale Übernachtungsgelegenheit zu bieten. Der
Durchreiseplatz wurde kürzlich verlagert. Mit der Verlagerung des Platzes ist eine
grundlegende Sanierung und Modernisierung des Gemeinschaftshauses verbunden,
das künftig z.B. auch für Veranstaltungen und andere Nutzungen der in Hamburg
lebenden Sinti und Roma genutzt werden kann.
Hessen
Um insbesondere gegen Diskriminierung und Vorurteile weiter vorzugehen, engagiert
sich Hessen vor allem im Bildungssektor. So wurde der vom Landesverband
Deutscher Sinti und Roma Hessen erstellte Medienkoffer mittlerweile von mehreren
Städten oder Landkreisen finanziert (Darmstadt, Marburg, Landkreis HersfeldRothenburg). Die Koffer sind von den Schulen der jeweiligen Region für die
unterrichtliche Nutzung einsetzbar.
Das Hessische Kultusministerium wird zudem eine Lehrerhandreichung zu den
Bildungsstandards der Sekundarstufe I zum Thema „Sinti und Roma in Deutschland
und die Rolle des Antiziganismus“ herausgeben. Die Handreichung wird an alle
Schulen auf CD verteilt werden und in elektronischer Form auf der Homepage des
hessischen Kultusministeriums sowie auf dem hessischen Bildungsserver verfügbar
46
sein. Neben einem einführenden fachwissenschaftlichen Artikel über die Geschichte
der Sinti und Roma einschließlich ihrer Verfolgungsgeschichte enthält die
Handreichung Materialien zur Thematisierung des Antiziganismus im Unterricht. Sie
ist fächerübergreifend angelegt, sodass eine multiperspektivische Betrachtungsweise
des Themas in verschiedenen Jahrgangsstufen und Fachkontexten ermöglicht und
eine breite Rezeption in den Lehrerkollegien sowie der Einbezug in den Unterricht
gesichert wird.
Niedersachsen
Die Schulen in Niedersachsen bearbeiten die Themen Antirassismus und
Antiziganismus nicht nur im Unterricht, sondern auch in unterschiedlicher Weise im
Rahmen der Schulkultur und durch Projekte, beispielsweise unter Einbeziehung von
Zeitzeugen. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Engagement der UNESCOProjektschulen wie auch das der inzwischen mehr als 200 niedersächsischen
Schulen im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Darüber
hinaus wird das Thema Antiziganismus in der Bildungsarbeit und in
Lehrerfortbildungen berücksichtigt.
Gute deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zum Bildungserfolg. In den
letzten Jahren sind entscheidende Entwicklungen auf den Weg gebracht worden, die
konsequent verfolgt und innovativ weiter entwickelt werden. Sie werden längerfristig
zum verbesserten Schulerfolg auch der Sinti- und Roma-Kinder beitragen.
In diesem Zusammenhang sind entsprechend dem am 01.08.2014 in Kraft
getretenen Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und
Schülern
nichtdeutscher
Herkunftssprache“
folgende
Fördermaßnahmen,
insbesondere aus dem Bereich der Sprachförderung, in der auf eine frühe, bereits im
Elementarbereich einsetzende, systematische sprachliche Förderung und Bildung
gesetzt wird, zu nennen:
- Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung,
- Sprachförderung in der Grundschule und im Sekundarbereich I und II,
insbesondere Sprachlernklassen,
- Innovative Entwicklung im Bereich Sprachförderung durch das Projekt
DaZNet, („Deutsch als Zweitsprache“ sowie zugehörige Netzwerke von
Schulen mit einem erhöhten Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergrund und besonderen Herausforderungen),
- Interkulturelle
Kompetenz
und
interkulturelle
Öffnung
der
Bildungseinrichtungen.
Insbesondere in den Sprachlernklassen hat die Zahl der neu zugewanderten Kinder
und Jugendlichen aus Roma-Familien erheblich zugenommen. Ihre besonderen
Lernausgangslagen und Bedarfe finden in besonderer Weise Berücksichtigung.
Für Sprachfördermaßnahmen gibt die Niedersächsische Landesregierung bezogen
auf den Bereich der allgemein bildenden Schulen und den Kita-Bereich jährlich ca.
72,8 Mio. Euro aus. Auf Kinder mit Migrationshintergrund entfällt davon ein
geschätzter Anteil von 80 % in Höhe von ca. 58,2 Mio. Euro. Die Gruppe der RomaKinder ist in dieser Zielgruppe vertreten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden
Sprachfördermaßnahmen um zusätzliche 500.000 Euro für den Bereich der
allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen aufgestockt.
47
Die in Niedersachsen ansässigen deutschen Sinti und Roma, aber auch die neu
zugewanderten Roma-Kinder werden in allen Fördermaßnahmen des Landes
Niedersachsen zur schulischen Integration berücksichtigt. Dennoch stellt die
Bildungsförderung, insbesondere der ausländischen Roma-Kinder, eine besondere
Herausforderung dar. Um eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu erreichen,
fanden erste Überlegungen zur Durchführung eines Bildungskongresses „Sinti und
Roma“ mit Vertretern der niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma und
der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten statt. Die Planung wird weiter
konkretisiert.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen engagieren sich die Verantwortlichen in fünf speziellen
Antidiskriminierungsprojekten gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Diskriminierung. Aufgrund des hohen Zuzugs von Neuzuwanderern in den letzten
Jahren aus Südosteuropa, darunter vielen Roma aus Bulgarien und Rumänien,
haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antidiskriminierungsprojekte
verstärkt dieser Gruppe zugewandt. Sie unterstützen die Neuzuwanderer durch
Beratung in den Bereichen Wohnen, Bildung und Gesundheit.
Darüber hinaus unterstützen sie auch rechtlich bei Fällen von Diskriminierung. Sie
sind Mitglied in Netzwerken, die sich zur Unterstützung der Neuzuwanderer
gegründet haben und betreiben vielfältige Aufklärungsarbeit zum Thema
„Antiziganismus“, sowohl in der Kommune als auch in verschiedensten
Einrichtungen, wie etwa Familienzentren und Behörden.
Mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS) hat das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., Anfang 2014
einen Informationsflyer "Antiziganismus" herausgegeben. Der Flyer ist auf große
Resonanz gestoßen und von Multiplikatoren und interessierten Bürgerinnen und
Bürgern aus ganz NRW nachgefragt worden.
Der Flyer kann unter
http://www.aricnrw.de/news/109/vorstellung_der_handreichung_roma__entrechtet_v
erfolgt_diskriminiert_faktencheck/ heruntergeladen werden.
Weiter hat sich das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus mit den Themen
„Zuwanderung aus Südosteuropa“ und „Antiziganismus“ im Rahmen einer Sitzung
am 04. Februar 2014 unter Hinzuziehung des Politologen Markus End befasst.
Rheinland-Pfalz
Die Arbeitsgruppe des rheinland-pfälzischen Landesbeirats für Migration und
Integration „Versachlichung der Integrationsdebatte/Antirassismusarbeit“ diskutierte
2014 in mehreren Sitzungen das Phänomen „Antiziganismus“ und tauschte sich über
Maßnahmen aus den Wirkungskreisen der Arbeitsgruppen-Mitglieder aus. Der
Vorsitzende des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband RheinlandPfalz e. V. hielt zu der Thematik einen Vortrag. Im Zuge der bundesweit geführten
Debatte um die sog. Armutszuwanderung hat die Arbeitsgruppe ein Positionspapier
erstellt und veröffentlicht. Das von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen
getragene Papier ist mit aufbereiteten statistischen Daten und Richtigstellungen ein
Beitrag zur Versachlichung der Debatte um die so genannte Armutszuwanderung
(insbesondere aus Osteuropa) und trägt somit zum Abbau von Stereotypen bei.
48
Die rheinland-pfälzische Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich
Polizei - hat 2014 folgende Maßnahmen durchgeführt, um über die historische Diskriminierung der Roma aufzuklären und aktuelle Diskriminierung zu bekämpfen:
Im Bachelorstudiengang Polizeidienst wurde im Rahmen der interkulturellen Kompetenzausbildung eine polizeiliche Case Study zur Minderheit der Roma behandelt.
Im Rahmen eines Hochschulgesprächstags mit dem Titel „‘Befehl ist Befehl‘-? - Rolle
und Selbstverständnis der Polizei“ wurde die Rolle der Polizei während der NS-Zeit
beleuchtet. Durch die Darstellung von Opferschicksalen und die Herstellung von persönlicher Betroffenheit wurde den Studierenden deren ethische und rechtliche Verantwortung für den Schutz von Grundrechten gerade auch im Sinne der Bekämpfung
der Diskriminierung von Sinti und Roma verdeutlicht.
Roma als Opfer von Polizeigewalt waren auch Thema in der Ausstellung „Ordnung
und Vernichtung“, die zwei Wochen lang allen Interessierten offen stand und die
Rolle der Polizei Rheinland-Pfalz in der Zeit des Nationalsozialismus beleuchtete.
Mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums des Innern, für Sport und für Infrastruktur in Rheinland-Pfalz besuchten Studierende zweier Studiengänge eine Vorführung des Filmes „Das radikal Böse“. Dieser Dokumentarfilm des Oscar-Preisträgers
Stefan Ruzowitzky analysiert die psychologischen Mechanismen, die während der
NS-Zeit zur Gewaltausübung von Soldaten und Polizisten gegen verfolgte Gruppen
wie Roma führten.
Rheinland-pfälzische Studierende besuchten gemeinsam mit Studierenden der Polizei Luxemburg am 13. Mai 2014 im Rahmen des internationalen Austauschs die Gedenkstätte des Sonderlagers/Konzentrationslagers Hinzert, in dem auch Roma inhaftiert waren.
Bei einem Besuch im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz haben sich im Februar
2014 Vertreter des Netzwerkes „Diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“, darunter
auch Vertreter des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. sowie der Sinti-Union Rheinland-Pfalz e. V. über anitdiskriminierende
Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Polizei informiert.
Wie bereits im Bericht für das Jahr 2013 dargestellt, hat die Landesregierung
Rheinland-Pfalz Anfang 2012 eine Landesantidiskriminierungsstelle (LADS)
eingerichtet. Die LADS ist im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und
Frauen angesiedelt und besitzt ein jährliches Budget von 49.000 Euro zur Förderung
von Maßnahmen und Projekten/Veranstaltungen im Bereich Vielfalt und
Antidiskriminierung. Die von der LADS zur Bündelung und Koordinierung von
Maßnahmen der Landesregierung zu Antidiskriminierung bzw. Förderung von Vielfalt
eingesetzte „Interministerielle Arbeitsgruppe Vielfalt“ hat 2014 eine „Strategie Vielfalt
der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ erarbeitet.
Das Land Rheinland-Pfalz weist außerdem auf die folgende Initiative hin:
“Dokumentation Überleben - das war für uns nicht vorgesehen! Lebensgeschichten
rheinland-pfälzischer Sinti-Familien“. Überlebende des Völkermordes als Zeitzeugen
erinnern hier an ihre Lebensgeschichte und benennen die Auswirkungen, die sich
aus der Verfolgung für ihr gesamtes weiteres Leben ergeben haben. Darüber hinaus
schildern die Nachkommen ihre Erfahrungen als Angehörige der Minderheit der Sinti
49
und Roma und ihre Perspektiven für die Zukunft in der heutigen Gesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland. Die Dokumentation wurde durch das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert und an alle
weiterführenden rheinland-pfälzischen Schulen verteilt.
Saarland
An vier Schulen in Saarbrücken wird ein Romaprojekt durchgeführt, welches bis zum
31.12.2014 durch das Bundesprogramm „Toleranz Fördern Kompetenz Stärken“
finanziert wurde. Inhaltlich dienen die Projekte vorrangig dem Spracherwerb, der
meist ohne Deutschkenntnisse an die Schule kommenden Kinder. Nebenbei werden
aber auch die Regeln, Werte und Verbindlichkeiten des Schulalltags miterlebt und
die Kontinuität des Schulbesuchs als positiv empfunden. Dies unterstützt den
regelmäßigen Schulbesuch der Kinder. Die Schülerinnen und Schüler besuchen
parallel zum Unterricht in den Regelklassen einen Sprachkurs. Die teilnehmenden
Kinder finden in den Regelklassen eine hohe Akzeptanz und Eingebundenheit in den
regulären Schulalltag und die Klassen- sowie Schulgemeinschaft. An den vier
Schulen werden Kooperationen mit den Eltern angeboten (z.B. zusätzliche
Beratungsgespräche, Sprachkurse). Diese in den Alltag hereinragende Maßnahme
zeichnet sich durch Akzeptanz und Verständigungsbereitschaft bei allen Beteiligten
aus.
Im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus im Saarland wurden sowohl
Präventions- als auch Interventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung und Vorurteilen gegen Sinti und Roma durchgeführt. Die
Fachberatungsstelle (im Adolf-Bender-Zentrum) und die Beratungsstelle für Opfer
von Diskriminierung und rechter Gewalt (im Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie) haben im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Beratungsnehmende
in diesem Themenfeld unterstützt. Dabei hat sich u. a. herausgestellt, dass ein
Fortbildungsbedarf von Fachkräften und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
besteht.
Gemeinsam mit Kooperationsparterinnen und -partnern aus dem Saarländischen
Netzwerk TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN wurden zwei
Fortbildungen angeboten, zunächst am 07.12.2012 zum Thema „Armutswanderung
von Roma-Familien als Herausforderung“ und sodann am 13.06.2013 zum Thema
„Teilhabe auch für Roma?“.
Des Weiteren sind im Bundesprogramm durch den Lokalen Aktionsplan Saarbrücken
drei Projekte zur Unterstützung und Integration von Roma-Familien an Schulen
gefördert worden.
Schleswig-Holstein
Sämtliche Maßnahmen der vorschulischen und schulischen Sprachförderung, der
individuellen Förderung in den einzelnen Schularten sowie der Unterstützung beim
Übergang von der Schule in den Beruf stehen auch der Gruppe der Sinti und Roma
offen und können bei Bedarf genutzt werden.
Bereits 1995 wurde an der Matthias-Claudius-Schule (Grundschule Kiel im Stadtteil
Elmschenhagen) ein „Mediatorinnen-Projekt“ für die Sinti- und Roma-Kinder durch
das Bildungsministerium initiiert, um dort deren Bildungschancen durch die
Förderung der Bereiche Sozialverhalten, Sprache und Lernen zu verbessern.
50
Aktuell gibt es drei Mediatorinnen, die an Kieler Schulen eingesetzt sind. Sie werden
anteilig durch die Staatskanzlei und das MSB finanziert.
Angeregt vom Landesverband der deutschen Sinti und Roma und in Kooperation mit
dem MSB wurde 2011 ein Konzept für die Qualifizierung von zehn Sintezzas und
zwei Sintos zu Bildungsberaterinnen bzw. Bildungsberatern entwickelt.
Seit dem 01.08.2014 stehen zehn qualifizierte Bildungsberaterinnen und
Bildungsberater, die der Minderheit angehören, in Schleswig-Holstein zur Verfügung,
um die Bildungschancen der Sinti und Roma in den Schulen zu verbessern. Die
Bildungsberaterinnen und Bildungsberater üben eine Vorbildfunktion aus und bieten
ihre Unterstützung für Kinder und Jugendliche der Sinti und Roma in den
Kindertagesstätten,
in
allgemeinbildenden
Schulen,
Förderzentren
und
berufsbildenden Schulen sowie in den Familien an.
Sie beraten:
a) bei der Konfliktbewältigung zwischen der Minderheit und der
Mehrheitsbevölkerung (z.B. zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und
Schülern sowie zwischen Lehrkräften und Eltern der Minderheit),
b) bei den Hausaufgaben,
c) bei der Berufsorientierung,
d) bei Konflikten der Familien der Minderheit mit Behörden (auch im
Zusammenhang mit Jugend- und Sozialhilfe).
Sie informieren Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte über die Kultur der Sinti
und Roma.
Vor dem Hintergrund der aktuell wachsenden Zahl der zugewanderten Roma in
Schleswig-Holstein sollen die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater ebenfalls
hier Unterstützung - soweit sprachlich möglich - anbieten.
Thüringen
Einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung leistet das
Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Dieses zielt
auf die Stärkung demokratischer Strukturen und Prozesse sowie die Stärkung von
demokratischen, sozialen, interkulturellen und personalen Kompetenzen und
Einstellungen. Gesonderte Vorhaben für die Zielgruppen der Sinti und Roma werden
derzeit nicht angeboten.
Das Landesprogramm verpflichtet die Thüringer Akteure der Jugendhilfe darauf, sich
mit antidemokratischen, gewaltaffinen und menschenfeindlichen Strukturen und
Handlungen auseinanderzusetzen. Kommunen und lokale Akteure der
Zivilgesellschaft arbeiten in Lokalen Aktionsplänen (LAPs) eng zusammen und an
konkreten, vor Ort ausgearbeiteten und umgesetzten Konzepten, die Vielfalt,
Toleranz und Demokratie stärken sollen. Schulen stellen Fortbildungsangebote
(Abrufangebote) im Rahmen des Thüringer Landesprogramms zur Verfügung.
Zudem gibt es eine zusätzliche und ergänzende Mobile Beratung sowie
Regionalkonferenzen
und
Fachtagungen
zentraler
Akteure.
Die
Gesamtkoordinierung des Landesprogramms liegt bei der Geschäftsstelle im
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Das umfasst
insbesondere auch die Landeskoordinierung der Bundesprogramme mit ähnlicher
Zielsetzung. Ein interministerieller Arbeitskreis (IMAK) trifft alle grundlegenden
Entscheidungen zur Umsetzung des Landesprogramms.
51
Hamm
Zur Förderung der Integration der zugewanderten Roma gibt es bereits eine Reihe
von Maßnahmen, die ins Leben gerufen bzw. noch einmal verändert wurden:
Willkommensbesuche
 alle Familien mit Neugeborenen und zugezogenen Familien mit Kindern bis
zum 6. Lebensjahr werden in Hamm von Willkommensbesucherinnen
aufgesucht und über Angebote in der Stadt Hamm informiert,
 bulgarische und rumänische Familien werden zusätzlich von einer
Muttersprachlerin begleitet, die eventuell bestehende Sprachbarrieren
abbauen und darüber hinaus auf die speziellen Angebote für
südosteuropäische Zuwanderer hinweisen kann.
Förderprojekt in Kitas für Kinder aus Südosteuropa (Maßnahme Kirchenkreis Hamm)
 derzeit werden drei Kitas von Kindern aus Südosteuropa besucht (Kitas
Martin-Luther, Christuskirche und Drei Könige),
 weitere Anmeldungen liegen vor,
 in diesen Kitas wird eine zusätzliche Elternbegleitung angeboten,
 diese helfen durch einfache Maßnahmen (z. B. Gespräche, Erläuterung
Schulsystem, Zugang zum Gesundheitssystem/Kinderärzte), sich in Hamm
zurechtzufinden und unterstützen Eltern, Deutsch zu lernen,
 Kinder werden über das normale Maß des Kitaalltags hinaus gefördert, die
deutsche Sprache zu lernen.
Beratung des Kommunalen Integrationszentrums für Seiteneinsteiger
 Familien mit zugezogenen, schulpflichtigen Kindern werden in rumänischer
bzw. bulgarischer Sprache angeschrieben und gebeten, im Kommunalen
Integrationszentrum vorzusprechen,
 dort findet in enger Zusammenarbeit mit dem Schulamt ein
Beratungsgespräch statt, um für das Kind die richtige Schule zu finden,
 derzeit gibt es in Hamm vier Schulen, an denen besondere Begleitung möglich
ist.
Aufbau eines Informations- und Beratungszentrums in Bulgarien
 Soll Zuwanderern, die nach Deutschland auswandern möchten, über die
realistischen Lebensumstände und Perspektiven in Deutschland informieren
(z. B. Erfordernis von Sprachkenntnissen, Qualifizierungen etc.),
 Soll als Kontaktadresse dienen für Zuwanderer, die in Hamm aufgrund
mangelnder Qualifikationen und Sprachkenntnisse keine Perspektive auf
einen Arbeitsplatz haben,
 das Informations- und Beratungszentrum soll in Bulgarien Kontakte zu
Unternehmen aufbauen, die für den deutschen Arbeitsmarkt produzieren, und
Qualifizierungsangebote für die bulgarischen Zuwanderer entwickeln,
 erster Vorbesuch in Bulgarien hat im Sommer 2014 stattgefunden,
 Bulgarische Delegationen waren im Oktober 2014 in Hamm, um Vorgespräche
zu führen,
 Im ersten Quartal 2015 ist erneuter Gegenbesuch in Bulgarien geplant, um
Gespräche zu vertiefen.
52
Köln
Zur Integration der Kinder und Jugendlichen aus Roma-Familien fördert die Stadt
Köln seit 2004 das Schulprojekt „Amaro Kher“, welches vom Unterstützungsverein
Rom e.V. in einem von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Begegnungszentrum
betrieben wird. Das Begegnungszentrum mit der dort angesiedelten Sozialberatung
wird seit Jahren als Interkulturelles Zentrum mit städtischen Mitteln gefördert.
Heute umfasst das Angebot des Rom e.V. auf diesem Gelände





ein Archiv- und Dokumentationszentrum,
ein Schulangebot von zwei Schulklassen,
eine Kindertagesstätte,
eine Nachmittagsbetreuung sowie
eine Sozialberatung.
Kernpunkte der Pädagogik des Rom e.V. sind der Einsatz von muttersprachlichen
Fachkräften, die Resilienzförderung, eine intensive Elternarbeit sowie die
Kooperation mit anderen Schulen und Bildungseinrichtungen.
Für neu zugewanderte Familien aus Bulgarien und Rumänien sind in drei von neun
Kölner Stadtbezirken mit Unterstützung aus Fördermitteln des Landesjugendplanes
in Höhe von 200.000 € pro Jahr in 2014 Aktivitäten zur Unterstützung von Müttern,
zur Kleinkindbetreuung und Einbindung in Kinder- und Jugendfreizeitprogramme
gestartet worden.
Als weiteres Instrument zur (schulischen) Integration dient der Einsatz von RomaMediatoren. In Zusammenarbeit der Projektpartner Neukirchener Erziehungsverein,
Jugendamt, Schulamt und Kommunalem Integrationszentrum Köln findet der Einsatz
von vier Roma-Mediatoren an sechs Kölner Schulen mit acht Stunden wöchentlich
statt. Aus Kapazitäts- und Zeitgründen wurde die Auswahl zunächst auf sechs
Schulen begrenzt, wobei die Einsätze nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt
sind und sich jeweils analog der Bedarfslage ändern. Neben diesen regelmäßigen
Einsätzen werden bei Bedarf auch kurze Einsätze an Schulen durchgeführt.
Im Rahmen des Projektes „Roma-Mediatoren“ wurde auch das Konzept „Mobile
kollegiale Fallberatung“ entwickelt. Hintergrund war der Wunsch von Lehrkräften
nach einer intensiven, ergebnisorientierten Beratung im Umgang mit schwierigen
Schülerinnen und Schülern. Die Fallberatungen finden flexibel, bedarfsgerecht und
auch kurzfristig an Schulen statt. Erfahrene pädagogische Fachkräfte des
Neukirchener Erziehungsvereins (NEV), des Schulamtes, des Jugendamtes und des
Kommunalen Integrationszentrums (KI) bilden ein Fachgremium, das vor Ort in der
Schule berät. Gemeinsam mit den Lehrkräften werden dann Problemlösungen
erarbeitet. Häufig erfolgen darauf Kurzzeit-Clearing-Einsätze (maximal 4 bis 6
Wochen) der Roma-Mediatoren in den Familien.
53
6. Überwachungsverbesserung und erleichterte Anpassung der
Politik
Bundesministerium des Innern (BMI)
Am 18. März 2015 wird erstmals der sog. „Beratende Ausschuss für Fragen der
deutschen Sinti und Roma“ in Berlin zusammentreten. Dieser bietet den
Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheit die Möglichkeit, ihre
Anliegen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, dem Beauftragten der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie
Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Stellen (BMI sowie alle 16
Bundesländer) zu erörtern. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden von der
nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma bestimmt. Dabei kann es auch
um die Bewertung der Nationalen Roma-Integrationsstrategien (NRIS) gehen.
In einem Gesprächskreis für nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag
beraten sich mit Unterstützung des Vorsitzenden des Innenausschusses mehrmals
jährlich Abgeordnete mit den Vertreterinnen und Vertretern der Dachorganisationen
der nationalen Minderheiten. Gegenstand kann auf Wunsch der nationalen
Minderheit der deutschen Sinti und Roma auch hier die Umsetzung der NRIS sein.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Vertreterinnen und
Vertretern der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma. Dies gilt sowohl
für die Konsultationen mit dem Minderheitenrat, in dem sämtliche nationalen
Minderheiten vertreten sind und der - gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums
des Innern - eine politische Koordinierung der nationalen Minderheiten ermöglicht,
als auch für bilaterale Gespräche, etwa mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und
Roma. Der Vorsitzende des Zentralrates, Romani Rose, steht daneben auch in
regelmäßigem Austausch mit dem Bundesminister des Innern sowie der
Bundeskanzlerin.
Hamburg
Diejenigen Projekte, die an die Zielgruppe der Sinti und Roma gerichtet sind,
unterliegen ebenso wie alle anderen ESF-Projekte, dem ESF-Monitoring bzw. dem
Zuwendungscontrolling.
Hierzu
gehört
die
regelmäßige
Meldung
der
Teilnehmerzahlen und mindestens einmal pro Jahr ein inhaltlicher Austausch im
Rahmen von Projektsteuerungsgruppen, bei denen neben dem Projektträger und der
ESF-Verwaltungsbehörde auch Kofinanziers und Kooperationspartner teilnehmen.
Ergänzt werden diese Treffen durch Projektbesuche vor Ort und den jährlichen
Sachbericht.
Saarland
Die saarländische Landesregierung hat im Juli 2014 eine Clearingstelle als Anlaufstelle
bei Problemlagen im Bereich der Zuwanderung eingerichtet. Sie dient als Kontakt- und
Anlaufstelle auch bei Unterdrückungs- und Ausbeutungstatbeständen und setzt sich
durch unterschiedliche Ansätze auch präventiv ein, damit Konflikte von vornherein
vermieden werden können.
54
7. Wichtige Herausforderungen und Erfolge
Der deutsche NRCP sieht seine wichtigste Funktion in der Koordinierung. Dies betrifft
konkret die unter Punkt (4) bereits genannten Abstimmungen mit anderen
Bundesressorts, die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte, die Förderung und
Darstellung von „best practices“ sowie die Mitwirkung und Abstimmung in
europäischen Gremien zur Integration der Roma.
Zu letztgenannten Gremien gehören neben den National Roma Contact Points sowie
der Europäischen Plattform zur Einbeziehung der Roma insbesondere auch die
jeweiligen Gremien auf Ebene des Europarates. Hier setzen sich bspw. das sog. „Ad
hoc Committee of Experts on Roma Issues (CAHROM)“ sowie sein Vorgänger „MGS-Rom“ seit nunmehr knapp 20 Jahren für die Integration der Roma ein. Daneben
existiert mit dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler
Minderheiten ein wichtiges rechtliches Instrument, mit dem Schutz und Förderung
der Roma in den Unterzeichnerstaaten, die Sinti und Roma als nationale Minderheit
anerkennen,
verbessert
werden
sollen.
Zur
Implementierung
des
Rahmenübereinkommens besuchte in der Zeit vom 26. bis 30. Januar 2015 ein
Sachverständigenausschuss des Europarats die Bundesrepublik Deutschland. Es
wurde vereinbart, den Gedankenaustausch zwischen den Vertretern des
Ausschusses sowie dem Bundesministerium des Innern zukünftig zu intensivieren.
Nach Ansicht des deutschen NRCP stellt es eine zentrale Herausforderung für die
Mitgliedstaaten sowie die europäischen Institutionen dar, die aus ihren
Integrationsbemühungen erwachsenden Synergien jeweils optimal zu nutzen. Dies
betrifft in erster Linie die bereits geleistete inhaltliche Arbeit der verschiedenen
europäischen Institutionen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Wohnen und
Gesundheit.
Der deutsche NRCP nutzt die Sitzungen auf EU- und Europarats-Ebene dazu, auf
einen entsprechenden Informationsfluss hinzuwirken. Als besonders erfreulich wird
hier die zukünftige Teilnahme der GD Justiz an den Sitzungen der CAHROMArbeitsgruppe sowie das gegenseitige Bemühen um eine engere Kooperation
gewertet. Ein konsequentes Fernziel stellt nach Ansicht des deutschen NRCP die
Institutionalisierung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und
Vertretern der EU, des Europarates sowie ggf. der OSZE, dar.
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8. Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Bemerkungen zu Frage 7 verwiesen.
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