Informationen von Deutschland über den Fortschritt bei der Umsetzung des Berichts „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ 2015 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ...........................................................................................................5 1. Unterscheidung deutsche Sinti und Roma – Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten..... 5 2. Keine Erfassung ethnischer Daten ................................................................................. 5 3. Grundsatz: Keine speziellen Politiken für bestimmte Gruppen ....................................... 5 1. Dialog mit regionalen und lokalen Behörden ......................................................7 Baden-Württemberg........................................................................................................... 7 Berlin ................................................................................................................................. 7 Hessen .............................................................................................................................. 8 Nordrhein-Westfalen .......................................................................................................... 8 Schleswig-Holstein............................................................................................................. 9 Essen ................................................................................................................................ 9 München ............................................................................................................................ 9 2. Dialog mit der Roma-Zivilgesellschaft ...............................................................11 Bundesministerium des Innern (BMI) ................................................................................11 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ....................................................11 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ........................12 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) .......................................12 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) ...........12 Baden-Württemberg..........................................................................................................13 Bayern ..............................................................................................................................14 Berlin ................................................................................................................................14 Hamburg ...........................................................................................................................18 Hessen .............................................................................................................................18 Niedersachsen ..................................................................................................................18 Nordrhein-Westfalen .........................................................................................................20 Rheinland-Pfalz ................................................................................................................21 Schleswig-Holstein............................................................................................................22 2 3. Zuweisung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für die Eingliederung der Roma im Zeitraum 2014-2020 ..................................................23 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)..........................................................23 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) .....................................................29 Baden-Württemberg..........................................................................................................30 Hamburg ...........................................................................................................................30 Hessen .............................................................................................................................31 Niedersachsen ..................................................................................................................31 Nordrhein-Westfalen .........................................................................................................32 Rheinland-Pfalz ................................................................................................................34 Essen ...............................................................................................................................34 4. Verstärkung der Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstelle (NRCP) ...............35 5. Wirksame Bekämpfung von Diskriminierung ...................................................36 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ........................................................................36 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) .......................................36 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ...................................................................36 Baden-Württemberg..........................................................................................................37 Berlin ................................................................................................................................38 Hamburg ...........................................................................................................................45 Hessen .............................................................................................................................46 Niedersachsen ..................................................................................................................47 Nordrhein-Westfalen .........................................................................................................48 Rheinland-Pfalz ................................................................................................................48 Saarland ...........................................................................................................................50 Schleswig-Holstein............................................................................................................50 Thüringen .........................................................................................................................51 Hamm ...............................................................................................................................52 Köln ..................................................................................................................................53 6. Überwachungsverbesserung und erleichterte Anpassung der Politik ...........54 Bundesministerium des Innern (BMI) ................................................................................54 Hamburg ...........................................................................................................................54 Saarland ...........................................................................................................................54 3 7. Wichtige Herausforderungen und Erfolge.........................................................55 8. Zusätzliche Informationen ..................................................................................56 4 Vorbemerkung 1. Unterscheidung deutsche Sinti und Roma – Roma aus anderen EUMitgliedstaaten Im vorliegenden Bericht wird regelmäßig zwischen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten unterschieden. Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Ausländische Roma genießen – anders als die deutschen Sinti und Roma, die als nationale Minderheit eine Sonderstellung haben – keinen besonderen Status gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthalt besitzen, stehen ihnen - unabhängig von ihrer Ethnie - dieselben Integrationsprogramme wie anderen Ausländern offen. 2. Keine Erfassung ethnischer Daten Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Dies ist vor allem mit der Verfolgung von Minderheiten in den Zeiten des Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stehen der Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist gemäß Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Ferner kann die Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden. 3. Grundsatz: Keine speziellen Politiken für bestimmte Gruppen In Deutschland werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten, sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet zugleich, dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen werden können, da die Ethnie für die Maßnahmen keine Rolle spielt. Der vorliegende Bericht widmet sich besonders solchen Maßnahmen, die sich ganz speziell auf die Integration der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie der Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen. Die Auflistung der 5 Maßnahmen ist (insoweit) häufig exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 6 1. Dialog mit regionalen und lokalen Behörden Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg arbeitet bei der Integration der Roma eng mit regionalen und lokalen Behörden zusammen. Im Staatsvertrag mit dem Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V. (kurz: Landesverband), der am 28.11.2013 geschlossen wurde, wurde die Einrichtung eines Rates für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg beschlossen. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Landesregierung, Landtag, der kommunalen Landesverbände sowie der Minderheit selbst und berät alle die in BadenWürttemberg lebenden Sinti und Roma betreffenden Angelegenheiten. Des Weiteren arbeitet das Land mit Städten und Kommunen an einer Lösung der Frage nach dem Erhalt von Gräbern von im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma, die nicht unter das Kriegsgräbergesetz fallen. Diese sollen nach dem gemeinsamen Willen des Landesverbandes und des Landes unter besonderen Schutz gestellt werden. Zu diesem Zweck befindet sich das Land in konstruktiven Gesprächen mit den Städten und Kommunen, in denen bereits Einigungen erzielt wurden. Darüber hinaus engagiert sich Baden-Württemberg im Rahmen der DonauraumStrategie für eine Verbesserung der Lebenssituation von Roma in ihren Heimatländern. In gemischten Regierungskommissionen, beispielsweise mit Ungarn, Serbien und Bulgarien, findet ein Austausch zum Thema Minderheitenpolitik mit den Partnern vor Ort statt. Auch bei Reisen der Minister in die jeweiligen Länder wird das Thema Diskriminierung von Roma und Minderheitenpolitik regelmäßig angesprochen. Daneben unterstützt das Land Baden-Württemberg diverse soziale Projekte für Roma in deren Heimatländern. Berlin Der Berliner Senat hat am 07.08.2012 die „Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma“ beschlossen, in deren Rahmen der „Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma“ entwickelt und dem Abgeordnetenhaus am 19.07.2013 vorgelegt wurde. Er ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen der federführenden Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, den Bezirken und den Senatsverwaltungen unter Einbeziehung nichtstaatlicher Organisationen einschließlich ihrer Stellungnahmen und Vorschläge. Im September 2012 wurde eine verwaltungsinterne, ressortübergreifende und bezirksoffene Lenkungsgruppe Roma gebildet, in der die verantwortlichen Senatsverwaltungen für Arbeit, Integration und Frauen, für Bildung, Jugend und Wissenschaft, für Finanzen, für Gesundheit und Soziales, für Inneres und Sport, für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sich gemeinsam mit den Bezirken auf ein Verfahren zur Erarbeitung des Aktionsplans verständigt haben. Es wurden verschiedene Arbeitsgruppen gegründet, die für nichtstaatliche Organisationen inklusive Roma-Organisationen offen waren und in der Regel jeweils mehrere Sitzungen durchführten. Zusätzlich konnten nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure Stellungnahmen und Vorschläge für Maßnahmen im Wege 7 eines schriftlichen Konsultationsverfahrens einreichen. Insgesamt waren 25 nichtstaatliche Organisationen in den Prozess eingebunden. Auch die Senatsverwaltungen, Bezirke und nachgeordneten Behörden haben politische Prioritäten gesetzt und konkrete Vorschläge formuliert, die in den Arbeitsgruppen intensiv diskutiert und bewertet wurden. Mit dem Aktionsplan nimmt der Berliner Senat seine Verantwortung wahr, für jeden, der in Berlin lebt, die Möglichkeit für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen. Der Aktionsplan verfolgt das Ziel, die Instrumente der Daseinsfürsorge von Senat und Bezirken in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Wohnen dort zu öffnen, wo eine Versorgung der neuen Zuwanderergruppen noch nicht möglich ist. Dafür werden temporär zusätzliche Angebote zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen sind unter vier Handlungsfeldern zusammengefasst worden: 1. 2. 3. 4. Bildung, Jugend und Ausbildungschancen, Gesundheitliche Versorgung und Soziales, Wohnen und Konflikte im Stadtraum, Integrationsperspektiven – Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Hessen In Hessen gründen eine Reihe von Maßnahmen zur Integration der Roma auf einem engen Austausch zwischen unterschiedlichen Behörden. Beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Arbeit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, die auch im Jahr 2014 einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des interkulturellen Dialogs im Land Hessen geleistet hat. Zu ihren Kernaufgaben gehört die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus, seiner Geschichte, seinen Ausprägungen und Erscheinungsformen sowie die Aufklärung über und die Prävention von Rassismus und Rechtsextremismus. In den Dialog sind darüber hinaus auch regionale Gebietskörperschaften einbezogen worden. So konnte etwa die mobile Ausstellung „Hornhaut auf der Seele – die Geschichte der Verfolgung der Sinti und Roma“ des hessischen Landesverbands der Sinti und Roma bis November 2014 im Landratsamt der Stadt Marburg der Öffentlichkeit präsentiert werden. Nordrhein-Westfalen Im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Südosteuropa hat die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen aufgelegt, das in 2014 bis 2015 durchgeführt wird. An den Maßnahmen u.a. im Bereich frühkindlicher Bildung, Schule, Arbeit, Integration, Wohnen und Gesundheit partizipieren auch Menschen aus der Roma-Community. In diesem Kontext hat sich die Landesregierung von NRW auch aktiv an der von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einberufenen Bund-Länder-AG „Armutswanderung aus Osteuropa“ unter Federführung des Landes Hamburg beteiligt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert weiterhin die Beratungsstelle für Sinti und Roma, die zwischen Minderheit, Mehrheit und anderen Institutionen und Einrichtungen vermittelt und unter anderem die schulische und außerschulische Bildung fördert. 8 Schleswig-Holstein Das Gremium für Fragen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma beim Schleswig-Holsteinischen Landtag hat eine Initiative ergriffen, gemeinsam mit der Hansestadt Lübeck ein Projekt zu entwickeln, um die Wohnsituation der deutschen Sinti und Roma in Lübeck-Moislingen zu verbessern. Diese Initiative ist noch sehr jung. Über den weiteren Verlauf werden im nächsten Fortschrittsbericht Erläuterungen aufgenommen. Essen Zum 01.01.2014 wurde seitens der Stadt Essen das ESF-geförderte Projekt „Integration von Zugewanderten aus Südosteuropa in den Arbeitsmarkt“ in Kooperation mit der NEUE ARBEIT Essen gGmbH mit einer Laufzeit von zwei Jahren gestartet. Ergänzt wurde dieses Projekt im September 2014 um ein Projekt mit niederschwelligen Sprachkursen mit Erwerbsweltbezug mit einem Umfang von jeweils 100 Unterrichtsstunden. Seitens der Projektkoordination gibt es einen regelmäßigen Austausch mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung NRW sowie mit den anderen 6 Projektstädten (Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal). Eine enge Kooperation mit zahlreichen städtischen Dienststellen und Einrichtungen (u.a. Ordnungsbehörden, Jobcenter, Jugendgerichtshilfe, Allgemeiner Sozialdienst sowie Stadtteilkonferenzen u.v.m.) sowie Polizei, Kirchengemeinden und Sozialverbänden gehört zu den Kernaufgaben der Projektkoordination. Parallel zum o.g. Arbeitsmarkt-orientierten Projekt wurde am 01.10.2014 das Projekt „Integrations- und Ausstiegshilfen für Sexarbeiterinnen mit Zuwanderungsgeschichte“ (Schwerpunkt Bulgarien und Rumänien) in Kooperation mit der Fach- und Beratungsstelle Nachtfalter/Caritasverband gestartet, das bis zum 30.06.2017 laufen soll. München Um die Integration von Roma zu fördern, bezuschusst und finanziert die Landeshauptstadt München eine Vielzahl von Hilfsangeboten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zu nennen: Madhouse GmbH: Der freie Träger unterhält seit dem Jahr 2002 sowohl eine Familien-, Ehe- und Erziehungsberatungsstelle für Sinti und Roma als auch eine überregionale ambulante Erziehungshilfe für die Volksgruppen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt insbesondere in folgenden Bereichen: • • • • ▪ Achtung des kulturellen Hintergrundes und der Lebensrealität von Sinti und Roma, Ganzheitlicher Arbeitsansatz durch enge interne Vernetzung, kulturstärkender und kulturfördernder Arbeitsansatz, Vermittlung zwischen Roma, Sinti und der Mehrheitsgesellschaft, Initiieren von Kultur- und Fortbildungsveranstaltungen in und außerhalb von 9 • München mit dem Ziel der Aufklärung, Länderübergreifende Vernetzung z.B. bei der Jugendarbeit. Drom Sinti und Roma e.V. der Diakonie Hasenbergl: Seit 2007 berät die Einrichtung junge Sinti und Roma, die ihre Berufschancen und ihre soziale Situation verbessern wollen. Auch Familienangehörige werden in die Beratung mit einbezogen, da dies für einen nachhaltigen Erfolg der Arbeit von wesentlicher Bedeutung ist. Zentrales Angebot des Projekts sind Jobbausteine, welche nach Absprache individuell belegt werden können. Unter folgenden Hilfsangeboten können junge Sinti und Roma dabei wählen: Berufsorientierung, (Sozial-)Beratung, Praktika, Bewerbungstraining, Stellensuche, Alphabetisierungskurse, Erstellen von Bewerbungsunterlagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Drom Sinti und Roma e.V. arbeiten überregional und kooperieren mit Münchener Schulen und Sozialbürgerhäusern. Ein weiteres Hilfsangebot, dass von der Madhouse GmbH und dem Drom Sinti und Roma e.V. angeboten wird, ist der Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren an Münchener Schulen seit 2012. Mittels Mediatorinnen und Mediatoren aus den Volksgruppen der Sinti und Roma wird die Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien verbessert. Diese nehmen eine Brückenfunktion ein. Aufgrund dieses Vorgehens wird eine Bildungspartizipation gefördert. Des Weiteren verstehen sich der Drom Sinti und Roma e.V. und die Madhouse GmbH als Fachberatungsstellen für Kolleginnen und Kollegen freier und städtischer Hilfseinrichtungen sowie Schulen und Behörden. Bei vorhandenen Zeitkapazitäten werden Workshops zum Thema „Sinti und Roma - diskriminierungssensible Soziale Arbeit" angeboten. Darüber hinaus wurde von den zuständigen Stellen im Sozialreferat und der Madhouse GmbH in den Jahren 2013 und 2014 ein Konzept entwickelt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialbürgerhäusern „Länderseminare“ über die Volksgruppen der Sinti und Roma anbieten zu können. Diese werden ab 2015 in das reguläre Fortbildungsprogramm der Landeshauptstadt München aufgenommen. 10 2. Dialog mit der Roma-Zivilgesellschaft Bundesministerium des Innern (BMI) Am 18. März 2015 wird die konstituierende Sitzung des sog. Beratenden Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma in Berlin stattfinden. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertretern des BMI und aller 16 Länder zusammen. Von Seiten der Minderheit werden Mitglieder des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie der Sinti Allianz Deutschland e.V. an den Sitzungen teilnehmen. Der Beratende Ausschuss soll der Minderheit den Kontakt mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag sichern und wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geleitet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wird die konstituierende Sitzung des Ausschusses persönlich eröffnen. Im Hinblick auf den Schutz der Minderheitensprache Romanes ist Folgendes zu berichten: Mit einer Sprachenkonferenz im November 2014 hat die Bundesrepublik Deutschland ein weithin sichtbares Zeichen für den Schutz und die Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland gesetzt. Die Konferenz fand unter dem Motto „Charta-Sprachen in Deutschland - Ein Thema für alle!“ in Berlin statt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen und eine Rede gehalten. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheiten konnten zahlreiche Entscheidungsträger aus dem Bundestag und den Länderparlamenten sowie Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien und der Wissenschaft zu einem übergreifenden Dialog begrüßt werden. Das Impulsreferat hat Frau Dr. Willi vom Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen gehalten. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Am 19. Juni 2012 wurde das Thema „Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland“ auf der 2. Sitzung der Bund-Länder-AG „Integration durch Bildung“ diskutiert. Der von der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf dieser Sitzung vorgeschlagene „Bundesweite Arbeitskreis zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland“ hat sich im Februar 2013 konstituiert und seitdem mehrmals getagt. Im Jahr 2014 fanden vier Sitzungen statt. Im Arbeitskreis wirken Vertreterinnen und Vertreter von Sintiund Roma-Organisationen, Bundesministerien, der Kultusministerkonferenz, einzelnen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit weiteren Stiftungen sowie Bildungswissenschaftlern und Bildungsexperten zusammen. Der Arbeitskreis erarbeitet Grundsätze für eine Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs der Sinti und Roma in Deutschland. Er diskutiert und formuliert Empfehlungen für die Förderung von Sinti und Roma. Weiter beschäftigt sich der Arbeitskreis mit der Akzeptanz und Entwicklung von Datenerhebung und Monitoring sowie dem Verständnis von Diskriminierung als Bildungshindernis. Eine Selbstevaluation des Arbeitskreises zeigte eine in der Tendenz positive Einschätzung der Wirkung des Arbeitskreises. Im Jahr 2015 werden die Beratungen im Arbeitskreis 11 mit vier weiteren Sitzungen fortgesetzt sowie Empfehlungen veröffentlicht und verbreitet. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) förderte von 2012 bis 2014 gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung das Projekt „MIGoVITA“. Mit dem interkulturell angelegten Vorhaben erproben die Otto Benecke Stiftung e.V. zusammen mit Phönix e.V., Amaro Drom e.V. und dem Zentrum für Türkeistudien, unter welchen Rahmenbedingungen Migrantenorganisationen verschiedener Bevölkerungsgruppen gemeinsam im Themenfeld „Übergang Schule-Beruf“ qualifiziert werden können. Ziel ist es, junge Migrantinnen und Migranten gezielter anzusprechen und zu fördern und ihre Teilhabechancen zu verbessern. In Seminaren und Workshops wurden über drei Jahre rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter 56 junge Roma, aus 36 Städten und elf Bundesländern für ihre örtlichen Organisationen und die Arbeit im Netzwerk geschult und qualifiziert. In 71 „Foren der Vielfalt“ in 26 Städten und sieben Bundesländern konnten 32 Vereine, darunter acht Roma-Vereine, ca. 2.400 weitere junge Menschen, u.a. mehr als 800 junge Roma, erreichen. Die Themenvielfalt reichte dabei von Bewerbungstrainings über Betriebsbesichtigungen bis hin zu Musikveranstaltungen und Theaterworkshops. In 2015 startet das Nachfolgevorhaben „Junge Roma aktiv“. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat die „Kulturstiftung des Bundes“ für den Zeitraum von 2015 bis 2019 im Rahmen einer internationalen Kooperation den Aufbau eines digital zugänglichen Archivs des Wissens, der Kultur und der Künste von und über Sinti und Roma in Europa vorgesehen. Das Projekt wird von einem internationalen Beirat begleitet. Hinzu kommen Kooperationspartner wie die Bundeszentrale für politische Bildung, die GoetheInstitute in Mitteleuropa und die Stiftung Deutsche Kinemathek. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) Die IntB steht im engen Kontakt mit der Organisation Südost Europa e.V.. Der Verein, der unter anderem zugewanderte Roma aus Südosteuropa (EU-Staaten und Sonstige) betreut und berät, nimmt regelmäßig (i.d.R. zweimal jährlich) am Integrationspolitischen Dialog der IntB mit Migrantenorganisationen sowie am jährlichen Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin teil. Aufgrund der aktuellen Schwerpunktsetzung der Beauftragten (Ausbildung) war zudem ein Vertreter des Vereins Amaro Drom e.V. bei den oben genannten Gesprächsrunden zugegen. Darüber hinaus besteht ein anlassbezogener Kontakt mit sonstigen Vertretern der Roma-Zivilgesellschaft, bspw. dem Roma Center Göttingen e.V. (Projekt „Alle bleiben!“), insbesondere betreffend der Anliegen von Roma aus Drittstaaten oder 12 Herrn Prof. Hrysto Kyuchukov, einem Spezialisten in den Bereichen RomaniPsycholinguistik und Bildung und Erziehung von Roma-Kindern in Europa. Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg arbeitet eng mit dem Landesverband deutscher Sinti und Roma zusammen. Dieser spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination der Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg. Durch ihn wird die Minderheit in vielfältiger Weise vertreten. Das Aufgabenfeld des Landesverbandes liegt unter anderem in der Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte von Sinti und Roma (auf lokaler und regionaler Ebene), der Gedenkstättenarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit gegen Diskriminierung und Benachteiligung sowie im Bereich der kulturellen Arbeit. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Beratung und Fortbildung in den Bereichen Soziales und Arbeit sowie Bildung. Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg, das gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die zentrale Einrichtung der Minderheit in Deutschland darstellt. Aufgabenschwerpunkte des Dokumentations- und Kulturzentrums sind die Dokumentation und wissenschaftliche Arbeit zur Geschichte, Kultur und Gegenwart der nationalen Minderheit. Der Zeitraum von 2014 bis 2020 ist wesentlich geprägt von der Umsetzung des am 28. November 2013 unterzeichneten Vertrags des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. (VDSR-BW). Gegenstand des Vertrags ist u.a. der weitere Auf- und Ausbau von ergänzenden Schul-, Bildungs- und Kulturangeboten für junge Sinti und Roma sowie die Förderung der VDSR-BW Beratungsstellen für Soziales und Arbeit sowie für Bildung. Ferner haben das Land und der VDSR-BW einen gemeinsamen "Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg" errichtet. Dieser hat die Aufgabe, alle die deutschen Sinti und Roma im Land betreffenden Angelegenheiten zu erörtern, Projekt- und Fördermaßnahmen zu beraten sowie den Landtag regelmäßig über die Arbeit und Beschlüsse des Rates zu unterrichten. Um den VDSR-BW bei der weiteren Arbeit und der sachgerechten Beteiligung in der Erfüllung der Aufgaben und dem Auf- und Ausbau der Strukturen des Vertrags zu unterstützen, wird dieser vom Land ab dem Jahr 2014 mit 500.000 Euro im Jahr gefördert. Hierin eingeschlossen sind die bisherigen institutionellen und projektbezogenen Zuwendungen des Landes an den VDSR-BW zur Finanzierung der dem VDSR-BW für den Betrieb der Geschäftsstelle entstehenden Ausgaben sowie der Aufwendungen für die Beratungsstellen "Soziales/Arbeit" und "Bildungsberatungsstelle des Landesverbandes Sinti und Roma in Mannheim". Ziel der Bildungsberatungsstelle Mannheim ist es, die kulturelle Identität und die Sprachen der Sinti und Roma zu fördern sowie der Öffentlichkeit die Geschichte und Kultur beider ethnischer Gruppen zu vermitteln. Es bestehen u. a. folgende Angebote: - Beratung zu rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Themen, - Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Ausstellungen zur Information über die ethnischen Gruppen, 13 - Vermittlung von Zeitzeugengesprächen und Fachreferenten, Organisation und Begleitung von Gedenkstätten-Exkursionen. Seit Abschluss des Staatsvertrages fördert das Land zusätzlich die neu gegründete soziale Beratungsstelle für ausländische Roma des Landesverbandes mit jährlich 50.000 Euro. Bayern Bayern hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur schulischen Integration eine Reihe von Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Bildungsund Erziehungspartnerschaften auf den Weg gebracht. Diese verbindet der Grundsatz, die soziale, kulturelle und ethnische Vielfalt in der Schule als Chance zu sehen und im Rahmen der interkulturellen Öffnung pädagogisch zur Entfaltung zu bringen. Die Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund sind in diesem Prozess auch Impulsgeber und Kooperationspartner der Bildungsverwaltung. Sie engagieren sich mit dem Ziel, die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Auch der nicht immer leichte Kontakt mit Vertretern von Sinti- und Roma-Verbänden zur Verbesserung der schulischen Elternarbeit gelingt bereits vereinzelt auf Schulebene (z.B. Sonderpädagogisches Förderzentrum II Augsburg). Berlin Im Rahmen der Maßnahme „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ kooperiert die für Bildung zuständige Senatsverwaltung mit dem Verein Amaro Foro, z.B. als Mitwirkende auf dem 4. Fachtag „Roma für Lehrkräfte der Berliner Schule“. Im Rahmen seines eingangs genannten Aktionsplans hat Berlin außerdem einige Maßnahmen initiiert, um die gesellschaftliche Teilhabe von Sinti und Roma zu steigern, die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern sowie Vereinen der Roma-Gemeinschaften in die Umsetzung des Aktionsplanes zu gewährleisten und Diskriminierung zu bekämpfen. Zusammengenommen haben diese Projekte die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in prekären Lebenslagen angestoßen und die Selbsthilfepotenziale der Zielgruppe gestärkt. Im Einzelnen: 1. Mobile Anlaufstelle für europäische Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und Roma, Laufzeit: 01.05.2010 – Ende 2015, voraussichtlich länger. Die Anlaufstelle, die seit Mai 2010 erfolgreich zwischen Regeldiensten und Zielgruppe vermittelt, hat ihren Arbeitsschwerpunkt in der Erstorientierung, in der Konfliktintervention im Sozialraum, in der Vermittlung und sprachmittelnden Begleitung in Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen, Gesundheitsdiensten, Sprachkursen, Jobcentern etc.). Sie ist die Basis für die Arbeit mit den Roma-Familien bzw. den Familien in prekären Lebenslagen aus Rumänien und Bulgarien und sorgt täglich für ein geregeltes Ankommen von Neuzugewanderten. Durch die Arbeit der Anlaufstelle wird zum einen der Zugang zur Zielgruppe aufgebaut und somit einer Beteiligung der Roma der Weg geebnet. Zum anderen sorgt die Anlaufstelle durch Präsenz in den Sozialräumen und mithilfe von 14 Informationsveranstaltungen für eine Sensibilisierung der breiteren Öffentlichkeit und bekämpft somit Vorurteile und Diskriminierung. Die Anlaufstelle deckt mit ihrer Beratungstätigkeit das gesamte Stadtgebiet ab. Um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, wurden zwei Träger für das Projekt geworben. Von 2010 bis 2014 waren dies Amaro Foro und Südost Europa e.V.. Nach einem erneuten Interessenbekundungsverfahren wird das Projekt ab 2015 von Amaro Foro e.V und dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V getragen. Für das Jahr 2014 erfolgte insgesamt eine Finanzierung i.H.v. 175.000 Euro. Für das Jahr 2015 wurde die Förderung auf 600.000 Euro aufgestockt. 2. Bezirksorientiertes Programm zur Einbeziehung ausländischer Roma, Laufzeit: 01.09.2012 - Ende 2015, voraussichtlich länger. Im bezirksorientierten Programm begleiten Kultur- und Sprachmittlerinnen und mittler die Familien, sodass sie zunehmend eigenständig agieren und sich mit den neuen Lebensumständen besser zu Recht finden. Die Arbeit der Mittlerinnen und Mittler knüpft an bestehende Netzwerke in den Bezirken an. Durch die persönlichen Kontakte der Mittlerinnen und Mittler - die möglichst der ethnischen Minderheit entstammen - und die niedrigschwelligen Informationen, ist der Zugang zu den NeuBerlinern gewährleistet. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Sprach- und Kulturmittlung zum besseren Zugang zu Bildung und zu Wohnen einschließlich der rechtlichen Beratung bei Problemen mit Vermietern und unterscheidet sich dabei von der Anlaufstelle, die ihren Schwerpunkt in der Erstberatung zum Aufenthalt bzw. zum Status und der Vermittlung zu allen Regeldiensten hat. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. 650.000 Euro. Für 2015 sind 850.000 Euro angesetzt. 3. Modellprojekt I „Maßnahmen zur Stärkung der Roma-Community in Berlin – insbesondere aufsuchende Familiensozialarbeit und Aufbau von Selbsthilfestrukturen“, Laufzeit 01.11.2011 – 28.02.2014. Das Modellprojekt wurde in den Gebieten der Sozialen Stadt durchgeführt und durch das Programm Soziale Stadt mit Mitteln des EFRE (503.000 EUR) finanziert. Die am Modellprojekt beteiligten Akteure orientierten sich am gemeinsamen Ziel, die RomaCommunity zu stärken, Ankommens- und Teilhabebrücken zur Stadtgesellschaft und in die Institutionen zu ermöglichen und Grundlagen für Selbsthilfestrukturen zu schaffen. Dabei standen drei Handlungsfelder im Mittelpunkt: der Aufbau von Selbsthilfestrukturen durch aufsuchende Familiensozialarbeit, nachholende Alphabetisierung und schließlich Community Building und Vernetzung. In zweijähriger Laufzeit hat das Projekt verschiedenste Zielgruppen – Familien, Mütter, Jugendliche, Frauen, Männer, Kinder – dabei unterstützt, sich in der Ankommensund Orientierungsphase in Berlin zurechtzufinden und den Alltag eigenständig zu bewältigen. Grundschulen und andere öffentliche Einrichtungen haben davon profitiert und können künftig die erarbeiteten Grundlagenmaterialien für sich und die Zielgruppen nutzen. Für den Zeitraum von 2015 bis 2018 wurde bereits das nachfolgende Modellprojekt II "Maßnahmen zur Stärkung von Zuwandergruppen in Berlin" beantragt. 4. „Community Building“, Laufzeit: 01.01.2014 - Ende 2015, voraussichtlich länger. 15 Um die erfolgreiche Arbeit auch im Jahr 2014 fortzuführen, wurde das Projekt „Community Building“ initiiert, das im Gegensatz zum oben genannten Modellprojekt aus dem Haushaltsansatz des bezirksorientierten Programms finanziert wird. Der von Roma gegründete Verein Amaro Foro e.V und das Roma-Informationszentrum setzen die Arbeit seit Januar 2014 mit folgenden Schwerpunkten fort: - Stärkung der Roma-Community nach innen und außen, - Stärkung der Möglichkeiten politischer Partizipation und Interessenvertretung, - Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen innerhalb der RomaCommunity und Vernetzung mit anderen Roma-Organisationen, - Stärkung der Selbstorganisation und der Selbsthilfepotenziale durch Vernetzung und Qualifizierung, - Verbesserte Einbeziehung der unterschiedlichen Communities – Bulgarien, Rumänien, Polen und aus dem ehemaligem Jugoslawien - mit dem Ziel, eine gestärkte Roma-Gemeinschaft in Berlin zu befördern, die sich über Problematiken und Lösungsansätze bewusst ist, diese vermitteln kann und aktiv zur Verbesserung der Positionen von ausländischen Roma in Berlin beiträgt, - Austausch und Vernetzung aller Akteure und Vereine, die sich für Roma geöffnet haben. Im Unterschied zum Modellprojekt I, das einen expliziten Schwerpunkt auf die Verbesserung des Zugangs zu Bildung legt, steht hier das Community-Building im Vordergrund. Da die beiden Vereine Roma aus unterschiedlichen Herkunftsländern erreichen und sie im Rahmen dieses Projekts stärken wollen, wurde entschieden, die Projektmittel mit jeweils 35.000 Euro zu gleichen Teilen auf beide Vereine aufzuteilen. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. insgesamt 70.000 Euro. Für 2015 sind 100.000 Euro angesetzt. 5. Modellprojekt II "Maßnahmen zur Stärkung von Zuwandergruppen in Berlin", Laufzeit: 01.01.2015 – 31.12.2018. Auf den Erfahrungen des Modellprojekts I aufbauend wurde ein zweites Modellprojekt für vier Jahre (2015 bis 2018) beim Netzwerkfond beantragt. Mit diesem Projekt will der Berliner Senat die Stabilisierung in benachteiligten Quartieren erreichen und damit dem Prozess der sozialen Segregation in der Stadt entgegenwirken. Das Projekt wurde in drei Module unterteilt. 1. Modul: Initiierung von kombinierten Wohnprojekten einschließlich Herrichtung von Wohnungen. Noch im Jahr 2010 ließen sich Sinti und Roma hauptsächlich in zwei der zwölf Berliner Bezirke nieder, 2014 waren es schon zehn Bezirke. Dabei konzentriert sich eine relativ hohe Anzahl an Menschen auf bestimmte Quartiere, während sie in anderen Teilen kaum anzutreffen sind. Der Bereich Wohnen stellte daher 2014 eine der größten Herausfoderungen dar. Generell ist Berlin, wie auch andere deutsche Großstädte, seit einigen Jahren von Mietwucher gekennzeichnet, der Migrantenfamilien und insbesondere Roma besonders trifft. Deshalb wird das Projekt im Jahr 2015 mit der Initiierung kombinierter Wohnprojekte beginnen und diese in den folgenden Kassenjahren in Kombination mit der Herrichtung von Wohnungen 16 fortsetzen. Ziel ist eine langfristige Mischung der Bewohner und Mieter. Zudem soll das Management und die Zusammenarbeit mit Vermietern, z.B. städtischen und gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und kundigen Trägern der Familienund Sozialarbeit, gefördert werden. Wie erfolgreich solche Wohnprojekte sein können, zeigt das Beispiel kombinierten Wohnens in der Scharnweber Straße 111 in Reinickendorf. 2. Modul: Qualifizierung und Einsatz von Bildungsberaterinnen und Beratern. Aufbauend auf den Erfahrungen und Handlungsansätzen ähnlicher Programme wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen, Roma-Mediatoren, Sprach- und Kulturmittler und VHS-Mütter-/Elternkurse sollen künftig für den Einsatz in Schulen Bildungsberaterinnen und Bildungsberater qualifiziert werden, die neu zugezogene Zuwandererfamilien in das Berliner Schulsystem einführen. Im Unterschied zu den anderen Programmen konzentrieren sich die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater auf das Thema Bildung. Sie informieren über das Berliner Schulsystem und erläutern die Bedeutung von formaler Bildung in Deutschland. Sie wirken als Brücke zwischen Eltern und Schulen, zum einen durch ihre Sprachkenntnisse, zum anderen durch das kulturelle Verständnis beider Seiten und der daraus folgenden Vermittlungskompetenz. Die an den verschiedenen Schulen bereits im Einsatz befindlichen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erreichen den Zugang zu den Zuwandererfamilien auf Grund fehlender sprachlicher Kenntnisse nicht, sodass eine Verbindung zwischen Eltern und Schule häufig nicht zu Stande kommt und die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung nicht unterstützt werden können. Daher werden mit dieser Maßnahme gezielt Migrantinnen und Migranten einschließlich Roma als Partner in die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Bildungssituation einbezogen. Es sind jährlich Gruppen von zehn Bildungsberaterinnen vorgesehen, die qualifiziert werden und dann mit einem Jahresvertrag tätig werden. 3. Modul: Stärkung der Selbsthilfestrukturen. Die so genannte „Geh-Struktur“ der Maßnahmen des Berliner Aktionsplans Roma hat in hohem Maße zum Erreichen der Zielgruppe in ihrer Lebenswelt und vor Ort beigetragen. Vor allem in der Ankommensphase fällt es vielen Familien schwer, von sich aus den Weg zu Regeldiensten, dem Jobcenter, Ärzten oder Wohnungsunternehmen zu finden, deren Aufgaben und Zuständigkeiten zu begreifen, sich sprachlich verständigen zu können, Vertrauen in sie zu entwickeln. Hier setzte auch das erste Modellprojekt an. Durch professionelle Anleitung (Tandem Sozialpädagogen mit Menschen aus der Community) werden Informationen und Kompetenzen eingebracht und eine Moderationsfunktion übernommen, über die eine Gruppe für sich in der Ankommensphase nicht verfügen kann. Der Schwerpunkt wird auf Elterngruppen gelegt werden, damit gerade Eltern besser in der Lage sind, ihren Kindern im Schulalltag unterstützend zur Seite zu stehen bzw. selbst mit Lehrern zu agieren. Für das Jahr 2015 erfolgt ein Finanzierung i.H.v. 300.000 Euro. Für 2016 und 2017 sind je 350.000 Euro bewilligt worden. 17 Hamburg Die Einstellung von Sinti und Roma als Lehrkräfte und Bildungsberaterinnen und berater an Schulen zielt darauf ab, den Dialog zwischen Schulen und Eltern der Sinti und Roma zu fördern. Einer der Bildungsberater ist im Rahmen des ROMED 2Programms (Demokratische Regierungsführung und kommunale Beteiligung durch Mediation) zum Trainer ausgebildet worden und hat die Bildung einer RomaElterngruppe im Sinne einer in ROMED 2 vorgesehenen „Community Action Group“ initiiert, um ihre Teilhabe an der Schule zu stärken. Im Hamburger Integrationsbeirat ist die Gruppe der Sinti und Roma durch den Vorsitzenden des Vereins Rom und Cinti Union e.V. (RCU), Herrn Rudko Kawczyinski, vertreten. Aufgabe des Integrationsbeirats, der sich aus insgesamt 52 Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenorganisationen und berufenen Mitgliedern zusammensetzt, ist es, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und den Hamburger Senat zu integrationspolitischen Fragen konstruktiv und kritisch zu beraten. Der Integrationsbeirat wirkt zudem als Integrationsmultiplikator umsetzungsorientiert in alle Bereiche der Gesellschaft hinein, indem die Mitglieder in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich aktiv zur Integrationsförderung beitragen. Außerdem hat die BASFI am 07. Juli 2014 eine Expertenanhörung zur Integration beruflich gering oder nicht qualifizierter Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien durchgeführt. An dieser Anhörung hat auf Einladung der Behörde auch ein Vertreter der RCU teilgenommen und eingehend zur Lage der neu eingereisten Roma aus Rumänien und Bulgarien Stellung genommen. Hessen Traditionell werden in Hessen Veranstaltungen zur Verfolgung im Nationalsozialismus in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren durchgeführt, so u.a. in Bad Homburg und Frankfurt die Ausstellungen „Frankfurt – Auschwitz“ in Kooperation mit dem Förderverein Roma e.V. und im Jahr 2013 die Ausstellung „Menschenbilder – Otto Pankok: Maler der Verfolgten“ in Kooperation mit dem Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“. Zu diesen Ausstellungen wurden und werden in einem Begleitprogramm Zeitzeugengespräche und Vorträge angeboten. Veranstaltungen dieser Art sollen auch künftig angeboten werden. Darüber hinaus wurden die Sinti und Roma als Verfolgte des NS-Regimes auch in zahlreichen weiteren Veranstaltungen (Tagungen, Seminaren, Ausstellungen, Lesungen etc.) thematisiert, etwa im Gespräch mit Zoni Weisz „Der ‚vergessene‘ Holocaust – Sinti und Roma im Nationalsozialismus“. Niedersachsen Am 17. Februar 2014 nahm die neu ausgerichtete „Kommission des Niedersächsischen Landtages zu Fragen der Migration und Teilhabe“ ihre Arbeit auf. Die Kommission wurde 2014 im Sinne einer umfassenden Mitbestimmung und Mitgestaltung von Migrantinnen und Migranten weiterentwickelt. Als stimmberechtigte Mitglieder wurden zwei Vertreter von landesweit tätigen Verbänden der Sinti und Roma aufgenommen (1. Ein Vertreter des Vereins Romane Aglonipe e.V. - eine Selbstorganisation von Roma-Flüchtlingen und Roma-Migrantinnen und Roma18 Migranten in Niedersachsen - sowie 2. ein Vertreter des Niedersächsischen Verbandes Deutscher Sinti e.V.). Die Kommission gibt dem Niedersächsischen Landtag Hinweise und Empfehlungen aus ihrem Tätigkeitsbereich. Die zuständigen Fachausschüsse des Landtages können zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit den Beratungsgegenständen eine Stellungnahme der Kommission einholen. Im Bereich „Soziales“ findet eine Förderung der folgenden neuen Projekte zugunsten zugewanderter Roma statt: a) Seit November 2014 erhält das Göttinger Institut für Demokratieforschung eine Zuwendung zur Erstellung der Studie „Zwischen Ausschluss und Teilhabe – Studie zur Konfliktbewältigung im Kontext der Einwanderung von Roma“. Fördersumme: Förderzeitraum: Ziele: 198.434 Euro 01. November 2014 bis 31. Oktober 2016 Entstehung antiziganistischer Proteste analysieren, Strategieentwicklung zur friedlichen Konfliktbearbeitung vor Ort. b) Förderung des Projektes „Jugendreise nach Auschwitz“. Fördersumme: Förderzeitraum: Ziele: 8.760 Euro 01. – 03. August 2014 Würdigung des Gedenktages zur Ermordung von Roma und Sinti, Austausch zwischen Jugendlichen der RomaMinderheit und der Mehrheitsgesellschaft c) Professionalisierung der Migrantenorganisationen - ein Auftrag des Koalitionsvertrages der niedersächsischen Landesregierung. Der Auftrag wird in zwei Handlungssträngen ausgeführt: 1. Der Bildungsträger Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. (VNB) bietet ein Maßnahmenpaket (u.a. Vereinsrecht, Finanzen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) zur Qualifizierung (ehrenamtlicher) Mitarbeiter von Migrantenorganisationen zur verbindlichen Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Institutionen. Fördersumme: 55.000 Euro 2. Institutionelle Förderung einer multiethnisch und multikulturell agierenden Migrantendachorganisation in ihrer Geschäftsstelle/Struktur. Die Arbeitsgemeinschaft von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen in Niedersachsen (amfn) ist eine von drei Dachorganisationen in Niedersachsen, denen Landesmittel in Form einer institutionellen Förderung seit 2014 zufließen. Ziel dieser Förderungsform ist die Schaffung und / oder Sicherstellung einer funktions- und tragfähigen Geschäftsstelle. Dieser ist es dann möglich, Maßnahmen/Projekte zu konzipieren, Kostenträger einzuwerben und die Maßnahmen/Projekte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Als Mitglied im amfn kommt die Migrantenorganisation Aglonipe e. V. in den Teilhabegenuss von Professionalisierungsmaßnahmen, die wiederum den Personenkreis der 19 aktuell zugewanderten Roma in seinem Partizipationsprozess unterstützen. Fördersumme: 75.000 Euro für das Förderjahr 2014, für die nachfolgenden Jahre wird mit einer ähnlichen Summe gerechnet. Für die deutschen Sinti und Roma werden folgende Projekte durchgeführt: a) Institutionelle Förderung der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V. in Hannover. Fördersumme: 220.000 Euro jährlich b) Projekt „Bildung als Wert erkennen – die Lage der Frauen stärken“ des Verbands der Sinti Niedersachsen e.V. in Hildesheim. Fördersumme: Förderzeitraum: 90.881 Euro 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Wissenschaftliche Begleitung sowie Evaluation des Projekts durch das Zentrum für Bildungsintegration der Stiftung Universität Hildesheim. Fördersumme: 34.740 Euro Im Bereich „Kultur“ weist das Land Niedersachsen auf die Projektförderung des Hildesheimer „Sinti Musik Festivals – Gypsy International“ von 2005 bis einschließlich 2014 hin. Das Festival förderte mit Mitteln der Musik das friedliche und tolerante Miteinander unterschiedlicher Kulturen. Das Projekt wurde in den Jahren 2005 bis einschließlich 2013 aus Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen mit rund 28.000 Euro sowie in 2014 mit 5.000 Euro gefördert. Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung – aktuell das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) – fördert seit 1985 die Beratungsarbeit für in NRW lebende Sinti und Roma in Trägerschaft des Verbandes Deutscher Sinti und Roma e.V. Landesverband NRW. Die Beratungsstelle in Düsseldorf arbeitet für die Angehörigen der Minderheit im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist Vermittlungsstelle zwischen Minderheit, Mehrheit und deren Institutionen und Einrichtungen. Daneben fördert das MAIS seit 2013 das zusätzliche Projekt zur Beratung von Kindern und Jugendlichen aus Roma-Familien osteuropäischer Herkunft, das ebenfalls beim Verband Deutscher Sinti und Roma e. V. Landesverband NRW angesiedelt ist. Der Dialog mit Roma-Organisationen erfolgte anlassbezogen, insbesondere im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme des Verbandes Deutscher Sinti und Roma e. V. Landesverband NRW an einem Workshop in Brüssel am 24. Juni 2014, den das MAIS auf Einladung des Integrationsstaatssekretärs Thorsten Klute durchgeführt hat. Dabei wurde für eine bessere gemeinsame Bekämpfung der Ursachen von 20 Armutswanderung in Europa geworben. Gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, institutionellen Vertreterinnen und Vertretern sowie Expertinnen und Experten aus der Europäischen Union wurden Strategien zur besseren Integration von aus Südosteuropa Zugewanderten in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft diskutiert. Darüber hinaus ging es um mögliche Maßnahmen der Europäischen Union und anderer EU-Länder zur Bekämpfung der Armut in den Herkunftsländern. Ziel der Veranstaltung war es, konkrete Initiativen zur Verbesserung der Lebenslage in den Herkunftsländern vorzustellen. Dazu gehörten u.a. Projekte aus den Feldern Wohnen, Kinder- / Jugendbetreuung, Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt. Diese Ansätze sollen weiter ausgebaut und unterstützt werden. Erwähnenswert ist zudem die Teilnahme von Terno Drom, einer Jugendorganisation von Roma und Nichtroma, bei der Präsentation des ESF (Europäischer Sozialfonds) - finanzierten Arbeitsmarktprojekts MiA (Migrant/-innen in Arbeit) für zugewanderte Menschen aus Rumänien und Bulgarien am 5. Oktober 2014 in Essen. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz finden regelmäßige Gespräche und schriftliche Austausche mit den Interessenvertretungen der nationalen Minderheiten der Sinti und Roma sowohl auf der politischen Ebene als auch auf Arbeitsebene statt. Für das Jahr 2014 werden nachfolgend einige Beispiele genannt: Der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. (VDSR) ist Mitglied im Landesbeirat für Migration und Integration, der bei dem für Integration zuständigen Ministerium eingerichtet ist. Dem Landesbeirat gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, der Landesregierung Rheinland-Pfalz, des Landtags Rheinland-Pfalz sowie der Kommunalen Spitzenverbände an. Aufgabe des Landesbeirats ist es, die Landesregierung bei Fragen der Integrationspolitik zu beraten und Empfehlungen auszusprechen. Der Landesbeirat tagt regelmäßig unter dem Vorsitz der Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen ist im fortlaufenden, konstruktiven Dialog mit den in Rheinland-Pfalz bestehenden Nichtregierungsorganisationen und arbeitet mit diesen eng in Fragen der Gleichbehandlung, gesellschaftlicher Vielfalt und Toleranz zusammen. Im Jahr 2014 konnte die Zusammenarbeit mit dem VDSR noch einmal intensiviert werden. Diese kam unter anderem durch gemeinsam abgestimmte Interventionen bei rassistischer Diskriminierung im Bereich der Wahlwerbung, stigmatisierenden Presseartikeln oder struktureller Diskriminierung beim Zugang zu öffentlichen Leistungen zum Tragen. Die Landespolizeischule Rheinland-Pfalz und das Ministerium des Innern, für Sport und für Infrastruktur haben am 21. November 2014 eine Fachtagung zum Thema Racial Profiling unter Mitwirkung des Bundesvorsitzenden von Amaro Drom, der interkulturellen Jugendselbstorganisation von Roma und Nicht-Roma, durchgeführt. In Vorbereitung eines Hochschulgesprächstags anlässlich des „Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar 2015 besteht ein Dialog zwischen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - und dem VDSR. 21 Der Vorsitzende des Landesverbandes gestaltet sowohl mit einem Vortrag als auch durch seine Mitarbeit in Arbeitsgruppen mit Studierenden diesen Tag wesentlich mit. Der Verein „baff“ in Ludwigshafen, Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft „anderes lernen“, unterstützt in Italien bei Pisa eine Roma-Gruppe, zu der 54 Schulkinder gehören, mit Material, das den Kindern den Schulbesuch ermöglichen soll. Dies geschieht in Abstimmung und mit Unterstützung einer Stiftung für Sinti- und RomaKinder, die ihren Sitz in Mannheim hat. Schleswig-Holstein Das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) des Landes Schleswig-Holstein tauscht sich regelmäßig mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbandes der Deutschen Sinti und Roma Schleswig-Holstein e.V. aus. Auf Arbeitsebene fand ein gemeinsamer Besuch der Veranstaltung „Bildungsaufbruch! Handlungsstrategien zur gleichberechtigten Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland“ am 07.10.2014 in Berlin statt. Auch eine für die Kinder und Jugendlichen der Sinti und Roma abgeordnete Lehrkraft steht im regelmäßigen vertrauensvollen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbandes. Auf Wunsch werden gemeinsame Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Die Schulämter und Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren können sich bei Problemfällen an die genannte Lehrkraft wenden. Bei Gesprächen mit Schülerinnen bzw. Schülern und deren Eltern stehen die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater sowie die Vertreter des Landesverbandes der Lehrkraft zur Verfügung. Der Landesverband konnte durch ein Ausschreibungsverfahren des MSB für die Trägerschaft des Projektes der Bildungsberaterinnen und Bildungsberater ab 01.08.2014 gewonnen werden. 22 3. Zuweisung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für die Eingliederung der Roma im Zeitraum 2014-2020 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) In der Förderperiode 2014-2020 stehen dem Bund rd. 2,7 Milliarden Euro an ESFMitteln zur Verfügung. Migrantinnen und Migranten stellen eine der Hauptzielgruppen des ESF des Bundes dar, für die eine Vielzahl von spezifischen Fördermaßnahmen vorgehalten werden, um den vielschichtigen Bedarfen angemessen Rechnung zu tragen. Rund 168.000 Migrantinnen und Migranten sollen mit ESF-Maßnahmen gezielt unterstützt werden. Die Programme richten sich nicht exklusiv oder explizit an Roma, da in Deutschland die Zugehörigkeit zu einer Ethnie nicht erfasst wird und demzufolge gezielte Projektaufrufe nicht zielführend sind. Projekte zur Integration von Roma können unter der Zielstellung des jeweiligen Programms aber beantragt und genehmigt werden. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Länder über ESFMittel i.H.v. 4,8 Mrd. Euro verfügen, von denen sie auch einen (derzeit nicht bezifferbaren) Anteil für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Arbeitsmarkt aufwenden. Folgende ESF-Bundesprogramme sind ab der Förderperiode 2014 für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten, die innerhalb der verschiedenen Investitionsprioritäten des Art. 3 der VO (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember 2013 (ESF-Verordnung) gefördert werden, besonders relevant: 1) "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm)" des BMAS: Berufsbezogener Deutschunterricht wird in diesem Programm mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Das Angebot reicht vom Sprachunterricht im klassischen Sinne unter Einbeziehung beruflichen Fachvokabulars bis zum konkreten Berufspraktikum im Betrieb. Durch Verzahnung der berufsbezogenen Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz mit den Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz erfährt das Grundförderangebot des Bundes eine sinnvolle Ergänzung. Die umsetzenden Bildungsträger sind verpflichtet, Kooperationen mit Betrieben vor Ort aufzubauen. Dies erfolgt mit dem Ziel der Vermittlung von Praktikumsplätzen, aber auch mit Blick auf die Integration in Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse. Das Programm richtet sich primär an Leistungsbezieher/-innen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III). Aber auch Asylbewerber und Flüchtlinge können gefördert werden, soweit sie am Bundesprogramm „ESFIntegrationsrichtlinie Bund“ teilnehmen. Durch das Förderangebot wird auch ein Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften geleistet. 2) „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ des BMAS: Ziel der ESF-Integrationsrichtlinie Bund ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür werden in diesem in sich geschlossenen Gesamtkonzept erfolgreiche Ansätze der bisherigen Programme „XENOS-Integration und Vielfalt“, „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für 23 Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ und „IdA Integration durch Austausch“ zusammengeführt und weiterentwickelt. Zielgruppen sind • Jugendliche und junge Erwachsene unter 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung, darunter auch Langzeitarbeitslose, • Personen, deren spezifische Schwierigkeit im Zugang zu Arbeit oder Ausbildung sich aus ihrem ungesicherten Aufenthaltsstatus ergibt (Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge). Maßnahmen der Integrationsrichtlinie werden unter aktiver Beteiligung von Betrieben und/oder öffentlichen Verwaltungen in Kooperation mit der regionalen Arbeitsverwaltung (Jobcenter/Arbeitsagenturen) in drei Handlungsschwerpunkten durch Kooperationsverbünde umgesetzt. Dies erleichtert den Zielgruppen strukturell und nachhaltig den Zugang zum Arbeitsmarkt. Handlungsschwerpunkte der Kooperationsverbünde sind: • Integration statt Ausgrenzung (IsA): Konkrete Maßnahmen werden von Projektträgern im Rahmen des vorgegebenen Ziels (Integration der Zielgruppe der unter 35-jährigen in Arbeit oder Ausbildung) und der obligatorischen Struktur (Kooperationsverbünde) frei entwickelt, um sicherzustellen, dass die Förderrichtlinie Raum für innovative Konzepte der Akteure vor Ort lässt (Bottom-up Ansatz). Durch die Einbeziehung der regionalen Arbeitsverwaltung werden Angebote der Regelförderung mit Projektbausteinen des Handlungsschwerpunkts IsA sinnvoll kombiniert. Beispielhaft genannt sei hier die Qualifizierung von arbeitslosen jungen Migrantinnen und Migranten in Kooperation mit einem Pflegeheim, in dem zeitgleich betriebliche Maßnahmen zur kultursensiblen Altenpflege durchgeführt werden. Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer nehmen nach der Qualifizierung Arbeit oder Ausbildung in dem kooperierenden Pflegeheim auf. • Integration durch Austausch (IdA): Gefördert werden Mobilitätsmaßnahmen, in deren Rahmen die Zielgruppe der unter 35jährigen ein betriebliches Praktikum im europäischen Ausland absolviert. Zentraler Bestandteil ist ein (zwei- bis sechsmonatiger) begleiteter Auslandsaufenthalt (Schwerpunkt betriebliches Praktikum), der eingebunden ist in eine individuelle Vor- und Nachbereitung in Deutschland. Die Integration der Zielgruppe in Arbeit oder Ausbildung wird in der Nachbereitungsphase durch eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen regionalen Arbeitsverwaltungen und Kooperationsbetrieben sichergestellt (Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt bisher 60 %) • Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF): Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der speziell auf diese Zielgruppe (ohne Altersgrenze) ausgerichteten Beratung, betriebsnahen Aktivierung und Qualifizierung sowie Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung (Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt bisher: 54%). Sie verstärken die Angebote der Arbeitsagenturen/Jobcenter, die diese Zielgruppe häufig nicht erreichen. Gleichzeitig bieten Kooperationsverbünde Schulungen von Multiplikatoren in 24 Betrieben und öffentlichen Verwaltungen sowie in Jobcentern/Arbeitsagenturen an, um die Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe zu erhöhen, Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Qualität der arbeitsmarktlichen Förderung zu verbessern. 3) BMAS gemeinsam mit BMBF und BA: „ESF Handlungsschwerpunkt Qualifizierung für Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Geplant sind Qualifizierungen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen benötigt werden und die zur qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer führen. Die geplanten Bausteine sind: Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen, Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems, Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker, Vorbereitung auf die Externenprüfung bei negativem Ausgang/Prognose des Anerkennungsverfahrens. Zielgruppe sind Personen mit Migrationshintergrund mit ausländischem Berufsabschluss, unabhängig vom Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens keine volle Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses erhalten haben oder nach Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen noch Anpassungsmaßnahmen zur qualifikationsadäquaten Einmündung in den Arbeitsmarkt benötigen. 4) „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB: „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt Kommunen dabei, ihre Angebote zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration schwer erreichbarer junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Übergang Schule-Beruf auszubauen (Jugendsozialarbeit, § 13 SGB VIII). Die jungen Menschen – darunter auch junge Neuzugewanderte aus Mittel- und Osteuropa mit besonderem Integrationsbedarf – werden mit sozialpädagogischen Hilfen auf die (Wieder-) Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen bzw. Arbeit vorbereitet. Hierzu stehen den Kommunen vier methodische Bausteine zur Verfügung, auf deren Grundlage sie entsprechend der lokalen Bedarfslage Projekte ausgestalten können. Sozialpädagogische Einzelfallhilfen (Case Management, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niedrigschwellige Beratung/Clearing) werden mit quartiersbezogenen Mikroprojekten zur Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung verknüpft. Aus den Modellregionen sollen Erkenntnisse gewonnen werden, um gesetzgeberischen Handlungsbedarf – insbesondere für § 13 SGB VIII – auszuloten. Das Modellprogramm konzentriert sich räumlich auf Fördergebiete des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ und weitere benachteiligte Gebiete, in denen die Situation für junge Menschen besonders schwierig ist. Finanzielle 25 Ressourcen und fachliches Know-how werden in den betroffenen Quartieren gebündelt, um sowohl die jungen Menschen als auch die Stadt- und Ortsteile mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken. Das Modellprogramm leistet einen besonderen Beitrag zur Entlastung von Kommunen, die von einer starken Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa betroffen sind. Charakteristisch für „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ist die Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen durch die Kommunen (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe). Die Kommunen arbeiten eng mit freien Trägern im Bereich Jugendhilfe, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Quartiersmanagement, Unternehmen und weiteren lokalen Partnern zusammen, sodass das Programm auch einen Beitrag zur Stärkung lokaler Strukturen der Zusammenarbeit im Übergangsbereich leistet. Nach durchgeführtem Interessenbekundungsverfahren starten Anfang 2015 rund 200 Modellkommunen in 15 Bundesländern mit der Programmumsetzung vor Ort. 5) „Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ des BMFSFJ: Mit dem ESF-Programm „Stark im Beruf“ setzt sich das BMFSFJ für bessere Chancen von Müttern mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt ein. Mütter mit Migrationshintergrund sind in Deutschland – trotz guter Qualifikationen und hoher Motivation – deutlich seltener und in geringerem Umfang erwerbstätig als Mütter ohne Migrationshintergrund. In einer Pilotphase wurden mit der Initiative „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“ zwischen 2012 und 2013 bundesweit 16 Modellstandorte gefördert. Die Pilotphase hat gezeigt, dass es mit Hilfe geeigneter Instrumente gelingen kann, Mütter mit Migrationshintergrund erfolgreich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ziel des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Damit das gelingt, werden die Teilnehmerinnen auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. Das Programm verbindet zielgruppen- und strukturbezogene Ansätze. Neben der Aktivierung der Frauen sollen Unternehmen verstärkt für die Potenziale der Zielgruppe sensibilisiert und vorhandene Strukturen und Akteure vor Ort besser miteinander vernetzt werden. Der Programmstart ist für Februar 2015 vorgesehen. 6) „Elternbegleitung zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz (Elternchance II)“ des BMFSFJ: Familien als erste und biografisch wichtigste Orte der Bildung und Erziehung sollen neben und in den (früh)pädagogischen Einrichtungen fachlich kompetent unterstützt werden. Investitionen in Chancengerechtigkeit im frühen Kindesalter über den Einbezug der Familie erweisen sich als ökonomisch effektiv. Mit dem Programm „Elternchance II“ sollen Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld der Familienbildung und aus Institutionen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE26 Einrichtungen) dazu befähigt werden, mit Eltern bei der frühkindlichen Bildung zusammenzuwirken und Familien hinsichtlich des Entwicklungs- und Lernweges ihrer Kinder, zu Bildungsgelegenheiten im Alltag und zu Bildungsübergängen beraten zu können. Den Fachkräften wird dazu eine modular angelegte berufliche Fortbildung zum Elternbegleiter bzw. zur Elternbegleiterin mit anerkanntem Trägerzertifikat angeboten. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erwerben insbesondere Kompetenzen und Wissen zu frühkindlicher Bildung, Bindung und (u.a. Sprach)Entwicklung, neuen Zugangswegen in der Elternarbeit, Beratungsformen und techniken, Zusammenarbeit und Erziehungspartnerschaft mit Eltern, genderspezifischen und interkulturellen Aspekten sowie fachthematischen Kompetenzen. Die qualifizierten Fachkräfte sind in FBBE-Einrichtungen wie der Familienbildung, Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren sowie in oder im Umfeld von Kindertageseinrichtungen beruflich tätig und bleiben nach der Qualifizierung dort aktiv. Als Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter stehen sie Familien bei Bildungsübergängen, Entwicklungsfragen und Alltagsbildung beiseite und tragen zur Erhöhung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für Kinder und zum Wohlergehen von Familien durch eine Stärkung der Alltags- und Erziehungskompetenzen bei. 7) „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMUB: Mit BIWAQ unterstützt der Bund Städte und Gemeinden mit strukturschwachen, benachteiligten Quartieren (= Fördergebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“) bei der Verzahnung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung mit der Stadtentwicklung/ mit städtebaulichen Investitionen. Ziel des BIWAQ-Programms ist es, in den benachteiligten Quartieren die Chancen der Bewohnerinnen und Bewohner (ab 27 Jahren), insbesondere Langzeitarbeitslose und Migranten, auf Arbeit und Ausbildung zu verbessern und zur Stärkung der lokalen Ökonomie beizutragen. Zudem soll mit den Projekten auch ein sichtbarer „Mehrwert“ für das gesamte Quartier, die gesamte Nachbarschaft erzeugt und die innerstädtische Kohäsion verbessert werden. BIWAQ ist das modifizierte Nachfolgeprogramm aus der ESF-Förderperiode 20072013. Das bisher auch bei BIWAQ enthaltene Handlungsfeld „Übergang SchuleBeruf“ (junge Menschen unter 27 Jahren) ist in das gemeinsame ESF- Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB gebündelt worden. Die Förderrichtlinie BIWAQ für die Förderphase 2015-2018 wurde am 03.11.2014 auf www.biwaq.de veröffentlicht. Interessierte Kommunen (mit Fördergebieten des Programms Soziale Stadt) hatten bis 12.12.2014 Gelegenheit, ihre Interessenbekundungen einzureichen. Im 1. Quartal 2015 können voraussichtlich die ersten Projekte starten. Bei der Umsetzung und Auswahl der Projekte wird auch ein besonderer Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit des Projektträgers mit den relevanten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern vor Ort gelegt, bspw. mit Initiativen und Schlüsselpersonen der ausgewählten Migrantengruppen vor Ort. Entsprechend den Beschlüssen des von der Bundesregierung eingesetzten Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EUMitgliedstaaten“ wird auch das Programm BIWAQ– u.a. neben dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt – einen spezifischen Beitrag zur 27 Unterstützung der von Armutsmigration besonders betroffenen Kommunen leisten. Unter den neuzugewanderten Bevölkerungsgruppen können auch Sinti und Roma sein. 8) BMBF: „JOBSTARTER/KAUSA - Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration“. Gefördert werden innovative Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung, durch die KMU Fachkräfte gewinnen und sich neue Zielgruppen erschließen können. Dazu gehört auch die Entwicklung betriebsnaher Konzepte zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in eine betriebliche Ausbildung. Die regional angelegten Projekte erproben aktuelle berufsbildungspolitische Themen in der Praxis. Aufbauend auf der wissenschaftlichen Begleitung der Projekte, initiiert und koordiniert die Programmstelle bundesweit operierende fachliche Netzwerke und spiegelt die Ergebnisse über Publikationen und Fachveranstaltungen in die Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit zurück. Jobstarter-Projekte haben insofern Modellcharakter für die jeweilige Region und transregionales Transferpotenzial für Good-Practice zugleich. Im Mittelpunkt von Jobstarter stehen die Ziele 1. Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung und 2. Erschließung neuer Fachkräftepotenziale. Im Jobstarter-Bereich KAUSA werden migrationsspezifische Aspekte der Berufsbildung aufgegriffen. So wurde die KAUSA-Elternbroschüre im Verlauf des Jahres 2014 auch in die Sprachen Rumänisch und Bulgarisch übersetzt. Sie wird damit insbesondere auch den Sinti und Roma zugänglich und dient zur Orientierung für einen Berufseinstieg. Die oben dargestellten Maßnahmen im ESF-Bundesprogramm wurden teilweise stärker auf die kommunalen Probleme zugeschnitten und mit zusätzlichen ESFMitteln finanziell ausgestattet, um die Kommunen im Bereich der Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten gezielt zu unterstützen. Neben den ESF-Mitteln werden auch Mittel aus dem „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligen Personen (EHAP)“ i.H.v. 79 Mio. € EHAP- und 13,9 Mio.€ BMAS-Mittel bereitgestellt. Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Inklusion sowie die Verringerung der Anzahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen gemäß der Strategie Europa 2020 (Art. 3 Abs. 1 VO (EU) Nr. 223/2014). Im Rahmen des ESF werden auch in der Förderperiode 2014-2020 zahlreiche Programme, von denen die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten im Besonderen profitieren werden, aufgelegt. Hierzu wird auf die vorangehenden Erläuterungen verwiesen. Dem Bund stehen rd. 2,7 Mrd. ESF-Mittel zu Verfügung. Benannt werden kann die ESF-Mittelplanung für die o.g. Bundesprogramme, die besonders für Personen mit Migrationshintergrund relevant sind: o BMAS: "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESFBAMF-Programm)", 180 Mio. € ESF-Mittel 28 o BMAS: „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“, 95 Mio. € ESF-Mittel o BMAS: „IQ-Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten im Kontext des „Anerkennungsgesetzes“, 140 Mio. € ESF-Mittel o BMSFSJ: „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, 190 Mio. € ESF-Mittel o „Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ des BMFSFJ, 29,2 Mio. € ESF-Mittel o BMFSFJ: „Elternbegleitung zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz (Elternchance II)“, 19,7 Mio. € ESF-Mittel o BMUB: „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“, 90 Mio. € ESF-Mittel o BMBF: „JOBSTARTER/KAUSA - Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration“. 61 Mio. € ESF-Mittel (Jobstarter insgesamt) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Die Förderung aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) wird in der Förderperiode 2014-2020 in Deutschland durch 15 Operationelle Programme (OP) - eines je Bundesland außer Niedersachsen - und 1 Multifonds (EFRE-ESF) Programm des Landes Niedersachsen umgesetzt. Konkrete Fördermaßnahmen für Roma oder Randgruppen generell sind in den deutschen EFRE OPs grundsätzlich nicht enthalten. Es gibt allerdings mehrere OPs, die einen Rahmen bieten für Fördermaßnahmen, die sich an diese Zielgruppen richten. Dafür gewählt – z.B. in den OPs von Berlin und Sachsen - ist die Investitionspriorität 9b: „Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten“. Dabei ist Ziel die Verbesserung der sozialen Integration und der Teilhabechancen aller Bevölkerungsgruppen in bestimmten benachteiligten Stadtquartieren. In diesem Rahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Stadtteile könnten auch Projekte für die Integration von Roma oder anderer Randgruppen auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte gefördert werden. In mehreren OPs gibt es 2014-2020 Verbesserungen bei der Umsetzung der Förderung, die (direkt oder indirekt) u.a. Roma zugute kommen könnten. So werden z.B. im OP von Schleswig-Holstein die administrativen Kapazitäten zur besseren Berücksichtigung der Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung verstärkt. Zur Umsetzung dieser Querschnittsziele wird derzeit ein Konzept erarbeitet, das für alle Projekte des OP EFRE angewendet werden und als Grundlage für die Beratung von Projektträgern dienen soll. Allerdings wird aufgrund der OP-Struktur nicht mit Roma oder Angehörigen von Randgruppen als potenziell direkt Begünstigte / Projektträger gerechnet. Mittelbare Effekte zugunsten dieser Gruppen sind nicht auszuschließen, aber nicht benennbar. 29 Ebenfalls besondere Beachtung wird dem Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung beim OP von Rheinland-Pfalz geschenkt. Hier wird der Landesbeauftragte für Migration und Integration in der Periode 2014-2020 Mitglied des Begleitausschusses sein. Bei den Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination zwischen den ESI-Fonds und anderen nationalen und EU-Instrumenten sind zu nennen: Begleitung der ESIFonds über eine interministerielle Arbeitsgruppe als Koordinierungsgremium bereits während der Programmierungsphase (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz); in der Umsetzungsphase Abstimmung innerhalb der Landesregierung auf Fachebene als auch gegenseitige Vertretung in den Begleitausschüssen (Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz); Einrichtung einer Steuerungsgruppe der Verwaltungsbehörden EFRE, ESF und ELER, die die Maßnahmen der drei Fonds koordinieren, gemeinsame Aktionen planen und Informationen austauschen (Hessen). Rechtliche Möglichkeiten, die für die Förderung von Roma eine Rolle spielen können, sind etwa gebietsbezogene Vorrangregelungen für strukturschwächere Landesteile (Hessen). Wie oben beschrieben, ist in den deutschen EFRE OPs keine spezifische Förderung von Roma vorgesehen. Es gibt jedoch im Berliner EFRE OP speziell für das Programmjahr 2014 ein Budget aus dem „Netzwerkfonds“ für kombinierte Wohnprojekte in Höhe von 1 Million Euro (wovon 500.000 Euro aus EFRE-Mitteln stammen), die für den Einsatz von Bildungsberater/-innen und die Stärkung von Selbsthilfestrukturen der Roma eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein dauerhaftes Budget, sondern um eine begrenzte Fördermöglichkeit aufgrund der aktuellen Situation in Berlin im Jahr 2014. Baden-Württemberg Im Rahmen des ESF in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014 - 2020 konzentriert sich das Kultusministerium auf Projekte im Bereich der Berufsorientierung und der Alphabetisierung. Im Bereich der Berufsorientierung ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ein ausgewiesenes Ziel. Hamburg Hamburg führt seit der Förderperiode 2000-2006 ESF-Projekte für Sinti und Roma durch. Auch wenn Hamburg in seinem aktuellen ESF-OP darauf verzichtet, die Investitionspriorität „Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma“ zu bedienen, werden weiterhin Projekte gefördert, die sich unmittelbar und mittelbar an die Zielgruppe wenden. Diese Projekte sind in den Investitionsprioritäten „Zugang zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte“ sowie „Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ verortet. 30 Für Projekte, die sich mittelbar oder unmittelbar an Sinti und Roma richten, stehen in Hamburg ca. 3 Mio. Euro ESF-Mittel zur Verfügung. Hessen Mit Mitteln des ESF werden in Hessen u.a. Beschäftigungsprojekte zur Stärkung von Erwerbsfähigkeit für Roma gefördert. Auf der Grundlage dieser Mittel bietet zum Beispiel der Förderverein Roma e.V. in Frankfurt am Main das Projekt „Berufliche Bildung, schulische Qualifikation und Erwerbstätigkeit für Roma-Jugendliche und junge Erwachsene“ an. Die über den ESF finanzierten Programme „EIBE“ (Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt) und „SchuB“ (Schule und Betrieb) sind mit ihrer Zielsetzung, abschlussgefährdeten Jugendlichen den Erwerb des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen sowie deren Ausbildungsreife zu stärken, in Hessen sehr erfolgreich. Sie tragen dazu bei, die Quote der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, merklich zu senken. Auch für den aktuellen Finanzrahmen der EU (bis 2020) wird das Land durch das Programm PuSch (Praxis und Schule) abschlussgefährdeten Jugendlichen bei der Bewältigung der Hauptschule helfen. Niedersachsen Die Fördermittel des ESF in Niedersachsen sollen im Wesentlichen für die Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Bildung, soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung bereitgestellt werden. Die Maßnahmen des ESF sind vorrangig für am Arbeitsmarkt benachteiligte oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte Gruppen konzipiert. Im Bereich Soziales bietet die Landesregierung zwei Programme zur Förderung von Frauen am Arbeitsmarkt („Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt – FiFA“ - und „Koordinierungsstellen Frau und Wirtschaft“) sowie Programme zur Förderung von Jugendlichen (Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren) an. Wie in der laufenden Förderperiode stehen diese Programme auch künftig benachteiligten Angehörigen von Minderheiten und damit auch den Roma offen. Eine explizite Schwerpunktsetzung und damit gesonderte Mittelausweisung für Projekte zur besseren Integration der Roma erfolgt in Niedersachsen nicht. Im Bereich der EFRE Programme sind im Zeitraum 2014 – 2020 keine Maßnahmen für marginalisierte Bevölkerungsgruppen ausgewiesen. Das vom ESF geförderte Programm „Inklusion durch Enkulturation“, das in der Zeit von 2007 bis 2013 im Konvergenzgebiet umgesetzt werden konnte und dessen Fortsetzung für die Förderperiode 2014 - 2020 beabsichtigt ist, trägt entscheidend dazu bei, eine Verbesserung des Bildungserfolgs aller Schülerinnen und Schüler zu erreichen. In insgesamt 39 Projekten konnten hier bislang Maßnahmen gefördert werden, in denen es vor allem darum geht, die bereits bestehenden Systeme im Bildungsbereich weiterzuentwickeln. Im Rahmen des ESF-Programms wird gezielt zum Thema Antiziganismus das Projekt „Entrechtung als Lebenserfahrung“ von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist auch das von der Stiftung 31 niedersächsische Gedenkstätten initiierte Veranstaltungsmodul „Antiziganismus: Von der Verfolgung der Sinti und Roma während des Nationalsozialismus bis heute“ zu nennen. Es zielt darauf ab, Fachwissen zur Verfolgungsgeschichte von Sinti und Roma zu vermitteln, zur Auseinandersetzung mit und der Reflexion von antiziganistischen Ressentiments und Diskriminierungen beizutragen und die aktive Anwendung von Bildungsmaterialien und Methoden der Menschenrechtsbildung und Antidiskriminierungspädagogik zu fördern. Geplant sind hierzu außerdem Tagungen für Lehrkräfte und in der Bildungsarbeit Tätige, wie z.B. die Tagung „Vorurteile mit Tradition: Roma und Sinti in Deutschland was kann die Bildung tun?“, die vom Gustav Stresemann Institut in Bad Bevensen im Mai 2015 in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten durchgeführt werden soll. Nordrhein-Westfalen Das Land nutzt im Bereich der Zuwanderung aus Südosteuropa die Möglichkeiten des ESF, um den Zugewanderten Hilfen zum Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu bieten und sie an den hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen, zu qualifizieren und auf eine eigenständige berufliche Tätigkeit hin zu orientieren. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Pilotprojekte in besonders betroffenen Kommunen. Daran partizipieren auch zugewanderte Roma aus Rumänien und Bulgarien. Gefördert werden: o o o o Projektkoordinierung und Entwicklung konkreter Bildungsangebote, die von der Zielgruppe angenommen werden, Informationsgewinnung und Aufschließen der Zielgruppe durch aufsuchende Beratung sowie Kompetenzfeststellung, Alphabetisierung / Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug, niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten. Die arbeitsmarktpolitischen Pilotprojekte sind in den Städten Duisburg, Dortmund, Hamm, Köln, Gelsenkirchen, Wuppertal und Essen zu Beginn des Jahres 2014 gestartet. Hierfür sind für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rd. 10 Mio. € eingeplant. Die Kommunen werden durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) sowie durch die Bewilligungsbehörden informiert und begleitet. Aus den bisher durchgeführten Statusgesprächen ergeben sich folgende Hinweise: - Informationsgewinnung, aufsuchende Arbeit, Kompetenzfeststellung: Oft sind Kompetenzen im praktischen Bereich, aber keine formale Qualifikation vorhanden. Für eine beständige Teilnahme werden zum Teil Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder auch ein Fahrdienst benötigt. Das Interesse an existenzsichernder Arbeit und an Sprachkursen steht im Vordergrund. - Alphabetisierung und erwerbsweltbezogene Sprachkurse: Die Motivation bei den Teilnehmenden ist hoch. Die meisten Personen haben in der Vergangenheit kaum die Schule besucht, sie glauben, dass sie die Sprache über 32 eine berufliche Tätigkeit erlernen. Es gilt auch zu vermitteln, dass für eine Beschäftigung oftmals Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. - Niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten: Die Begegnungsmöglichkeiten sind installiert und werden gut angenommen, z. T. werden steigende Besucherzahlen gemeldet. Das Angebot wird als eine Möglichkeit beschrieben, verfestigte Familien- und Clan-Strukturen zu öffnen, um unverfälschte Informationen und neutrale Unterstützungsangebote an die Beratenen herantragen zu können. Das Spektrum der Unterstützung reicht vom Vorlesen von Briefen über Beratung bei Wohnungsproblemen bis hin zur Beratung bei Konflikten zwischen Eltern und der Schule ihrer Kinder. Flankiert durch eine umfassende Berichterstattung in lokalen Medien wird das Angebot sehr gut angenommen. Die Landesregierung sieht zudem in ihrem Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der von Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen den Einsatz von Integrationslotsinnen und -lotsen mit Einsatz speziell auf dem Arbeitsmarkt vor (Fördervolumen aus ESF- und Landesmitteln rd. 1 Mio. €), die in den Stadtteilen eingesetzt werden und Brücken bauen, indem sie den Kontakt zwischen Neuzugewanderten – darunter auch Roma -, und den Behörden, Ämtern und sozialen Einrichtungen erleichtern. Integrationslotsinnen und -lotsen sollen - in Ergänzung und zur Unterstützung der hauptamtlichen Fachkräfte und Institutionen die Neuzugewanderten bei der sozialen, sprachlichen, beruflichen, schulischen und kulturellen Integration unterstützen. Sie sollen Einzelpersonen, Familien und Gruppen beraten und unterstützen und in den Institutionen vor Ort (z.B. öffentliches Gesundheitswesen, Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs) tätig werden. Weiter wird das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) die von der vermehrten Zuwanderung von Unionsbürgern aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen über die Regelangebote hinaus unterstützen. Hierzu müssen in den betroffenen Kommunen bereits vorhandene Angebote ausgebaut, neu ausgerichtet und / oder neu geschaffen werden. Grundsätzlich sind solche vom MFKJKS geförderten Angebote für alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen offen und unabhängig von der Volkszugehörigkeit. Selbiges gilt für die in den operationellen Programmen zu den EU-Strukturfonds vorgesehenen Mittel für sozialpräventive Maßnahmen und Programme im Rahmen der Umsetzung des präventionspolitischen Politikansatzes der Landesregierung (z.B. das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen Kommunen in NRW beugen vor!"). Bis jetzt wurden die von den Kommunen jeweils benötigten Mittel im Wege der Einzelantragstellung bzw. auf Basis umfassender kommunaler Konzepte vom Land zur Verfügung gestellt und von den Kommunen bereits abgerufen. Für die Zielgruppe der unter 6-Jährigen, konnten inzwischen niedrigschwellige und offene Angebote gemacht werden (z.B. Spielgruppen, Kinderstuben, Sprachfördermaßnahmen), die der Betreuung und vorschulischen Bildung dienen. Für die 6- bis 18-Jährigen stehen Angebote zur außerschulischen Bildung, zur Förderung von sozialen Kompetenzen, zur Integration und zur Sprachförderung im Fokus (z.B. insbesondere nachgehende soziale Arbeit, Sportförderung im Rahmen der Jugendarbeit, Hausaufgabenbetreuung, Sprachcamps, Workshops und spezielle Beratungsangebote). 33 Rheinland-Pfalz In der Förderperiode 2014-2020 ist es erforderlich, die Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ESF auf wenige Investitionsprioritäten zu konzentrieren. Die Investitionsprioritäten des Operationellen Programms fokussieren in erster Linie auf individuelle Problemlagen und nicht spezielle Zielgruppen. Dies bedeutet z.B., dass auch Sinti und Roma, die im Beschäftigungsverhältnis stehen, zur finanziellen Unterstützung ihrer Weiterbildung einen Qualifizierungsscheck beantragen können. Im Jahr 2015 werden darüber hinaus in Rheinland-Pfalz Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge erstmals aus Mitteln des ESF gefördert. Das ist möglich, weil im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 ein Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz von Asylbegehrenden und vergleichbarer Zielgruppen“ und entsprechende Rahmenbedingungen aufgelegt wurden. Das bereits in den Vorjahren auch aus Mitteln des ESF geförderte Xenos-Projekt „Kodex“ wurde auch 2014 fortgeführt. Das Xenos-Projekt „Bündnis gegen Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ wird bis September 2015 weitergeführt. Auf die Ausführungen im letztjährigen Bericht wird verwiesen. Essen Für das Projekt „Integration von Zugewanderten aus Südosteuropa in den Arbeitsmarkt“ werden ESF- und städtische Mittel mit einem Gesamtvolumen von 577.226 Euro aufgebracht; für das Projekt „Integrations- und Ausstiegshilfen für Sexarbeiterinnen mit Zuwanderungsgeschichte“ (Schwerpunkt Bulgarien und Rumänien) ist ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 120.000 Euro aus dem Innovationshaushalt vorgesehen. 34 4. Verstärkung der Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstelle (NRCP) Die Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstelle (NRCP) wird im Bundesministerium des Innern wahrgenommen. Eine Aufstockung der Finanzmittel bzw. Humanressourcen hat bislang nicht stattgefunden. Dies resultiert aus folgenden Gründen: Zunächst wird angesichts des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland ein Großteil der Integrationsleistungen für Sinti und Roma durch die Länder erbracht. Der Nationalen Roma-Kontaktstelle ist es hier nicht möglich, mittels einer sektionsübergreifenden Überwachung in die Roma-Integrationspolitik der Länder einzugreifen. Gleiches gilt für entsprechende Integrationsmaßnahmen der deutschen Städte und Gemeinden. Für die Zusammenarbeit auf Bundesebene gilt, dass aufgrund der Ressortzuständigkeit für die unterschiedlichen Bereiche der Roma-Strategie (Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit) auch die unterschiedlichsten Kompetenzen der Bundesministerien bestehen, die ihre Zuständigkeiten jeweils in eigener Verantwortung wahrnehmen. Eine Überwachung durch die Nationale RomaKontaktstelle ist hier nicht möglich. In Vorbereitung auf die EU-Veranstaltungen zur Integration der Roma (NRCPSitzungen, Europäische Plattform zur Einbeziehung der Roma u.a.) findet anlassbezogen eine Abstimmung mit den anderen Bundesressorts, insbesondere dem für den Abruf von EU-Fördermitteln zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, statt. Zum Austausch von „best practices“ nimmt der deutsche NRCP anlassbezogen Kontakt zu verschiedenen Verbänden der Sinti und Roma sowie zu öffentlichen Stellen auf. So konnten etwa für die NRCP-Sitzungen Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern Baden-Württemberg (geplanter Vortrag zum Staatsvertrag des Landes mit dem Landesverband der Sinti und Roma) und Berlin (Vortrag zur Situation der Sinti und Roma in Berlin-Neukölln) als Referenten gewonnen werden. Für die Mitwirkung am jüngsten Europäischen Roma-Gipfel nahmen auf Initiative des deutschen NRCP der Geschäftsführer von RomnoKher sowie der Oberbürgermeister der Stadt Hamm teil. Es wird weiterhin erwogen, eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Bundesressorts, den Ländern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen durchzuführen, etwa zum Thema „Abruf und Einsatz von EU-Fördermitteln“. Eine Abfrage unter allen potentiell Beteiligten soll hier Klarheit über das entsprechende Bedürfnis verschaffen. 35 5. Wirksame Bekämpfung von Diskriminierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Im Berichtszeitraum 2014 hat es Anstrengungen von Bund und Ländern gegeben, um die gesundheitliche Versorgung u.a. von Roma in Deutschland zu verbessern. So hat der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen die Krankenkassen auf Bitten des BMG mit einem Rundschreiben umfassend über die Zugangsvoraussetzungen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zur gesetzlichen Krankenversicherung informiert. Dies ist ein wichtiger Baustein für eine einheitliche Rechtsanwendung und eine verbesserte Umsetzung der Regelungen zur Aufnahme von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Darüber hinaus werden die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für den Impfstoff für Kinder aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu übernehmen, soweit deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Durchführung der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Durch die Förderung des „Zentralrats Deutscher Sinti und Roma“ sowie des „Dokumentations- und Kulturzentrums deutscher Sinti und Roma“ stellt die BKM auch weiterhin sicher, dass beide Einrichtungen handlungsfähig sind und Veranstaltungen und Formate entwickeln und anbieten können, die jeder Form von Diskriminierung entgegenwirken. Informationen über die Arbeit der beiden Institutionen finden sich unter folgendem Link: http://www.sintiundroma.de/. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Im Rahmen des Themenjahres 2014 „Gleiche Chancen. Immer.“ befasste sich die ADS ausführlich mit rassistischer Diskriminierung. Im Fokus stand dabei unter anderem auch die Benachteiligung von Sinti und Roma. Neben einem Workshop zum Empowerment von Selbstorganisationen der Sinti und Roma sowie der Konsultation von Organisationen und Verbänden der Sinti und Roma zu Erfahrungen mit Vorurteilen, setzte sich die ADS auch auf Ebene der Öffentlichkeitsarbeit für mehr Sensibilität innerhalb der Gesellschaft ein. So wurden beispielsweise häufige Fragen zum Thema Sinti und Roma formuliert und beantwortet. Dieses „FAQ-Papier“ steht auf der Website der ADS einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Um wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung entwickeln zu können, gab die ADS 2013 eine Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma in Auftrag. Die Expertise „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung – Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“, die vom Zentrum für Antisemitismusforschung, Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung e.V. erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Einstellungen gegenüber Sinti und Roma zwischen ausgeprägter Gleichgültigkeit und deutlicher Ablehnung bewegen. Sinti und Roma sind der Bevölkerung nicht vertraut. Vielen Befragten fehlt der kognitive und emotionale Bezug zum Thema. Trotz der vorhandenen Ablehnung kann für die Mehrheit der Bevölkerung nicht von einem eindeutigen Feindbild gesprochen werden. 36 Im Zusammenhang mit der Expertise hat die ADS gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die sich an politische und staatliche Akteurinnen und Akteure, an Parlamente, aber auch an Bildungs- und Wissenschaftsverwaltungen wenden. Baden-Württemberg Mit dem Staatsvertrag wurde ein weiteres Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma wie ausländischer Roma geschaffen. Zu den Bereichen im Einzelnen: a) Beschäftigung Das Land Baden-Württemberg fördert die Beratungsstelle Soziales und Arbeit des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Der Landesverband berät und informiert Angehörige der Minderheit zu Regelungen des Arbeitslosen- und Sozialrechts, der Renten- und Versicherungsansprüche sowie hinsichtlich des Erhalts und der Förderung einer selbständigen Existenzgrundlage. Der Landesverband ist außerdem bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der gesellschaftlichen und sozioökonomischen Lebenssituation von Angehörigen der Minderheit in Baden-Württemberg tätig und führt Fortbildungs-, Aufklärungs- und Dialogveranstaltungen für Angehörige der Minderheit, Sozialberaterinnen und Sozialberater, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit behördlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern durch. Im Rahmen des Staatsvertrags wurde die Einrichtung einer sozialen Beratungsstelle für ausländische Roma beim Landesverband beschlossen. Diese wird mit jährlich 50.000 Euro gefördert und hat im Januar 2014 ihre Arbeit aufgenommen. b) Bildung Das Land Baden-Württemberg fördert die Bildungsberatungsstelle des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. initiiert verschiedene Projekte zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen der baden-württembergischen Sinti und Roma. Daneben ist der Landesverband z.B. in der Fortbildung und Beratung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern, der Förderung von gesellschaftspolitischen Bildungsangeboten für Familien und Erwachsenen sowie von Umschulungsund Weiterbildungsprogrammen sowie in der Schulung und Qualifizierung von Kultur- und Bildungslotsen zur interkulturellen Vermittlung aus der Minderheit tätig. In Baden-Württemberg ist in den Bildungsplänen der allgemeinbildenden Schulen die Behandlung der Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma verankert. Neben den Kompetenzen, die in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus zu erwerben sind, ist die Minderheit der Sinti und Roma auch explizit benannt. Das Landesmedienzentrum bietet zusätzlich entsprechende Unterrichtsmaterialien an. Im Staatsvertrag wurde zudem eine noch stärkere Verankerung des Themas in den Bildungsplänen vereinbart. Im Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg ist es bereits besprochen worden. Gegenwärtig 37 befindet sich das Kultusministerium in Gesprächen mit dem Landesverband, um eine abschließende Lösung zu erarbeiten. d) Vertretung in den Medien Durch den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (SWR) zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz, der am 01.01.2014 in Kraft getreten ist, wurde in § 14 Abs. 3 Nr. 13 des Staatsvertrages auch die Beteiligung der Minderheit von Sinti und Roma im Rundfunkrat geregelt. Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und trägt dabei der Vielfalt der Meinungen Rechnung. Berlin Im Bereich Anti-Diskriminierung weist das Land Berlin auf die folgenden Initiativen hin: Dokumentation von Beratungsinstanzen antiziganistischen Vorfällen und Begleitung zu Die Landesantidiskriminierungsstelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (LADS) hat im Rahmen des Berliner Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus den Verein Amaro Foro e.V bei der Durchführung des Projekts „Dokumentation von antiziganistisch motivierten Vorfällen und Stärkung der Opfer von Diskriminierung“ im Jahr 2014 finanziell gefördert. Für das Projekt werden u.a. Erfassungskriterien und Standards zur Fallerfassung von antiziganistischen Vorfällen und eine Dokumentationssystematik in Abgleich mit Systematiken vergleichbarer Dokumentationsprojekte, wie z.B. den Berliner „Registerstellen“ ausgearbeitet. Diese Entwicklungsmaßnahmen sind dem Beginn der Fallaufnahme vorgeschaltet, sodass Fallzahlen noch nicht vorliegen. Ebenso liegen noch keine Daten zum derzeitigen Stand der Vermittlungsberatungen vor. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. 50.000 Euro. Das Projekt liegt in der Verantwortung der Landesantidiskriminierungsstelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (LADS). Einbeziehung der Thematik der Diskriminierung von Sinti und Roma in laufende Maßnahmen der LADS Die LADS thematisiert im Rahmen ihrer Kampagne „Diskriminierung hat viele Gesichter – Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht“ alltägliche Diskriminierungen. Sie verfolgt dabei das Ziel, die Wahrnehmung für Diskriminierungen zu erhöhen, über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu informieren, Beratungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Menschen zu ermutigen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Roma sind in erheblichem Maße von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen. Um diese Problematik sichtbarer zu machen und dafür zu sensibilisieren hat die LADS 2013 in inhaltlicher Weiterentwicklung ihrer Kampagne den Slogan „Diskriminierung hat viele Gesichter“ in einen Zusammenhang mit realen Diskriminierungserfahrungen von Roma gestellt und sie unter folgenden Fragestellungen aufgegriffen „zu unwillkommen für die Nachbarschaft?“ und „zu unerwünscht für den Bildungserfolg?“ Zu diesen Fragestellungen wurden Kampagnenspots und Kampagnenposter entwickelt: 38 http://www.berlin.de/lb/ads/sub/dk/index.html. Die Kampagnenspots werden alljährlich im Berliner Fenster, dem Fahrgastfernsehen der Berliner U-Bahn, gezeigt und erreichen täglich mehr als eine Million Fahrgäste. Zudem soll die Diskriminierung von Sinti und Roma in Diversity-Trainings vermehrt Beachtung finden. Bislang wird die Thematik lediglich anlassbezogen in jenen Diversity-Trainings aufgegriffen, die sich insbesondere mit den Diversity-Dimensionen „Ethnische Herkunft/Hautfarbe“ sowie „Soziale Zugehörigkeit“ befassen. Geplant ist in diesem Jahr zudem ein Diversity-Training „Diversity in der Arbeit mit geflüchteten Menschen“ anzubieten, in dessen Konzeption das Thema aufgenommen wird. Die Entwicklung eines TrainingsKonzeptes ausschließlich zum Thema Diskriminierung von Sinti und Roma ist ebenfalls vorgesehen. Fortbildungen: Was tun bei häuslicher Gewalt? Berlin verfügt über ein gutes Hilfesystem für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Hierbei wird auch den besonderen Belangen von Migrantinnen, die sich aus ihrer jeweiligen spezifischen Migrationssituation heraus ergeben können, Rechnung getragen. Die Berliner Anti-Gewalt-Projekte waren in den letzten Jahren zunehmend mit noch nicht voll freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen konfrontiert, was aufgrund des erschwerten Zugangs zu Leistungen nach dem SGB einen erheblich größeren und komplexeren Beratungsbedarf bedeutet hat. Um dem adäquat begegnen zu können, wurden verschiedene Fortbildungen zum Themenkomplex „EU-Bürger/innen und öffentliche Leistungen“ für die Mitarbeiterinnen der Anti-Gewalt-Projekte durchgeführt. Im Bereich Bildung meldet das Land Berlin die folgenden Initiativen: Die Klassenart „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ Laufzeit: 2011 – Ende 2015, voraussichtlich länger 2011 wurde eine neue Klassenart, die „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ eingeführt, in der Schülerinnen und Schüler Deutsch lernen, gegebenenfalls alphabetisiert und auf den Übergang in die Regelklassen vorbereitet werden. 2012 erschien der „Leitfaden zur Integration für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche“, der das Anmelde- und Aufnahmeverfahren, die Beschulung und den Übergang in die Regelklasse erläutert. Die Lerngruppen für Neuzugänge werden für alle neu zugewanderten Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse eingerichtet, darunter auch Kinder aus Roma-Familien. Die demographische Entwicklung macht nicht nur die Weiterführung der besonderen Klassenart erforderlich, sondern auch eine höhere Anzahl von Lerngruppen: Waren es 2011 nur 168 dieser Gruppen, so stieg ihre Zahl im Oktober 2013 bereits auf 219 Lerngruppen mit 2.588 Schülerinnen und Schülern an und steigerte sich bis Dezember 2014 noch einmal auf 317 Lerngruppen und insgesamt 3.761 Schülerinnen und Schüler. Ausbau von Angeboten der Ferienbetreuung: Ferienschulen für Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa, insbesondere Roma Ferienschulen, in denen muttersprachliche Fachkräfte eingesetzt werden, verbessern schulische und sprachliche Kenntnisse der Roma-Kinder, unterstützen sie in ihrer sozialen Entwicklung, begleiten sie nach den Ferien in den ersten Schulwochen und 39 fördern die Entwicklung ihrer motorischen Fähigkeiten. Die Fachkräfte arbeiten eng mit den Eltern zusammen, um sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern das Bewusstsein für die Bedeutung der schulischen Bildung, insbesondere für die Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, zu erhöhen. 2014 fanden erneut Ferienschulen in mehreren Berliner Bezirken statt. Die Maßnahme wurde von Trägern der freien Jugendhilfe in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und oft in Kooperation mit Migrantenverbänden, Schulen mit Lerngruppen für Neuzugänge und/oder Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Ostern 2014 fanden zwei Ferienschulen in Mitte und Neukölln statt. In den Sommerferien 2014 wurden 29 Ferienschulen von 11 Trägern durchgeführt. Kinder- und Jugendarbeit: Einrichtung von Bildungs- und Freizeitangeboten am Nachmittag Programme, die an der Schnittstelle zwischen schulischer und außerschulischer Bildung ansetzen, sind hilfreich, damit Kinder gezielter unterstützt werden, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Die Programme umfassen Freizeitangebote, Lernwerkstätten, Sprachförderung und Begabungsförderung in einem ganzheitlichen Förderansatz. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat unter Berücksichtigung von Bedarfsaussagen der bezirklichen Jugendämter das Projekt „Mobile Bildungs- und Freizeitangebote für junge Menschen aus Roma-Familien“ entwickelt und den Träger Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit (GSJ) mit der Umsetzung beauftragt. Das Projekt hat im Juni 2014 begonnen. Entsprechend des Berliner Aktionsplans bietet das Projekt außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus Roma-Familien an. Kernpunkte des Projektes sind: - - Mobile, niedrigschwellige Angebote für junge Roma in schwierigen Sozialräumen und sozialen Brennpunkten der Stadt, teilweise auch auf Straßen und öffentlichen Plätzen, enge Kooperationen und gemeinsame Betreuungen mit Jugendfreizeiteinrichtungen, u.a. den in sozial belasteten Stadtteilen vorhandenen Jugend Sportclubs, den Schulen und den Sportvereinen, integrativer Arbeitsansatz, bei dem junge Menschen mit unterschiedlichen Lebensverhältnissen, Bildungsvoraussetzungen und sozialer Herkunft gemeinsame Erfahrungen machen können und so sozialer Segregation entgegenwirken, Einbeziehung von Interessenverbänden, wie z.B. des Jugendverbands Amaro Foro e.V und von Roma-Communitys. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Projektes sind organisatorisch an das von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geförderte „Verbundprojekt der sportorientierten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Berlin“ angegliedert. Erste mobile Freizeitangebote für junge Roma gab es schon vor den Schulferien in den Bezirken Neukölln, Lichtenberg, Mitte und Prenzlauer Berg. Sie sind jeweils im Umfeld von Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern aus Roma-Familien oder in der Nähe von entsprechenden Wohnsiedlungen angesiedelt. Diese Angebote basieren auf Kooperationen mit Schulen, Jugendämtern und einer sportorientierten Jugendfreizeiteinrichtung, die im Rahmen des Projektes initiiert wurden. Für die Jahre 2014 und 2015 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. insgesamt 152.000 Euro. 40 Erweiterung der Angebote für schulbezogene Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben zur Unterstützung von Roma-Schülerinnen und Schülern und deren Familien Schulbezogene Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben bedeutet Beratung und Unterstützung von Roma-Schülerinnen und -Schülern und deren Familien und besteht aus verschiedenen Komponenten wie Hilfe bei der Einschulung, Unterrichtsbegleitung, Berufsorientierung, Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, Übersetzung und Konfliktmoderation. Durch diese Unterstützung wird Schuldistanz abgebaut oder vermieden sowie die Teilnahme am schulischen Leben und eine kooperative Kommunikation zwischen Schule und Eltern unterstützt. Eine intensive Beratung der Eltern zur Bedeutung der Kita-Angebote ist sinnvoll, um diese Arbeit zu ergänzen. Insgesamt wurden im Rahmen des Landesprogramms im Jahr 2014 sechs Stellen Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben an neun Schulen finanziert. In Mitte wurden nach einer Analyse drei Schulen mit besonderem Bedarf festgestellt, an denen feste Sprechzeiten eingerichtet wurden. Das Büro der Jugendsozialarbeit befindet sich an der Humboldthain-Grundschule. Auch in Lichtenberg wurden zwei Schulen mit besonderem Bedarf identifiziert. Die übrigen Stellen sind jeweils an eine Schule gebunden. Familienbildung und –beratung Um den Zugang zur frühkindlichen Bildung insbesondere in Kindertagesstätten zu verbessern, etabliert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bildungs- und Beratungsinstrumente in ausgewählten Familienzentren - im Sinne niedrigschwelliger Elternarbeit. Das mediale Angebot der Familienförderung wurde um einen Roma-Elternbrief erweitert. Der Arbeitskreis Neue Erziehung entwickelte in Zusammenarbeit mit relevanten Fokus-Gruppen und gefördert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen zweisprachigen Elternbrief für Roma über die Pflege von Kindern im 1. Lebensjahr. Dieser steht unter http://www.a4k.de/downloads/elternbrief-roma/ seit Juni 2014 zum Download zur Verfügung, u.a. zur Nutzung durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, beispielsweise in Familienzentren. Im Bereich Beschäftigung bestehen im Land Berlin die folgenden Initiativen: Junge Roma in Berlin: Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildung von Neuzuwandernden mit Arbeitsmarktdistanz Laufzeit: 01.02.2012 – 31.12.2014 Das durch den ESF und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierte und von den Vereinen südost Europa Kultur, Nachbarschaftsheim Neukölln und dem Bildungsverein Interkulturelle Brücke durchgeführte XENOS-Projekt „Junge Roma in Berlin“ (2012-2014) bot berufliche Orientierung in Kombination mit Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und flankierender Sozialarbeit mit den Familien der Kursteilnehmer an. Es richtete sich an Roma und Asylsuchende/Geduldete. Das Programm hat die folgenden Rahmenbedingungen: 20 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. 6 Monate Seminare zur Vermittlung von schulischem Basiswissen und beruflicher Orientierung in Werkstätten (Holz, Metall, Textil, Medien, Computerkabinett, Musik- und Kreativwerkstatt, interkultureller Garten, Gesundheit 41 und Ernährung) und sozialer Kompetenzen (Landeskunde, Arbeitsmarkt Berlin, individuelle Profilerstellung zu Beginn und am Ende der Maßnahme, Selbstorganisation, Bewerbungstraining) sowie einem nachfolgenden 3-monatigen Praktikum. Von 2012 bis 2014 wurde das Projekt mit insgesamt 1.501.399,87 Euro finanziert. Bildungswege Laufzeit: 01.02.2014 bis 30.09.2015 Im Landes-ESF-Projekt „BildungsWege“ stehen 40 Plätze beim Träger südost Europa Kultur einschließlich flankierender Familiensozialarbeit durch den gleichen Träger sowie das Nachbarschaftsheim Neukölln sowie anschließenden 3-monatigen Praktika zu Verfügung. Neben Kursen in Deutsch und Mathematik erfolgt die Vermittlung von niederschwelligem Basiswissen im Rahmen praktischer Angebote und Werkstätten und Seminarangebote wie Selbstorganisation, Arbeitsmarkt Berlin und Bewerbertraining. Darüber hinaus bieten die Träger Phinové und der Caritasverband für das Erzbistum Berlin parallel zu den berufsorientierenden Kursen 80 Plätze für 6-monatige Sprachkurse zur Vorbereitung auf diese berufsorientierende Maßnahme. Für das Jahr 2014 erfolgte eine Finanzierung i.H.v. 582.903,320 Euro. Im Jahr 2015 wird das Projekt mit 440.000,000 Euro gefördert. Ausbildung in Sicht (AiS-Programm) Das bereits bestehende Programm „Ausbildung in Sicht“ (AiS) hat die Herstellung der Ausbildungsreife zum Ziel und fördert so die wirtschaftliche Partizipation. In den Maßnahmen des Programms werden berufsorientierende bzw. -vorbereitende Inhalte vermittelt. Zur Erprobung der erworbenen Kompetenzen dient ein betriebliches Praktikum, das bei erkennbarem Bedarf sozialpädagogisch begleitet werden kann. Es richtet sich an Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren, insbesondere mit Migrationshintergrund. Die Teilnahme von jungen Roma ist möglich, sofern sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Durch die Vernetzung mit Beratungsstellen, die Roma als Zielgruppe haben, gezielte Werbung sowie durch Zusammenarbeit insbesondere mit den AiS-Kompetenzcentern werden besondere Anstrengungen unternommen, die Gruppe der Roma noch besser zu erreichen. Im Bereich der Gesundheit weist das Land Berlin auf die nachfolgenden Initiativen hin: Sicherstellung notwendiger Schutzimpfungen Diese Maßnahme hat zum Ziel, für Impfungen von Kindern ohne Krankenversicherung ausreichend finanzielle Mittel zur Beschaffung von Impfstoffen bereitzustellen. Die Beschaffung soll zentral über das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Rahmen der Auftragswirtschaft erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine eminent wichtige gesundheitspolitische Maßnahme, da nur durch möglichst hohe Durchimpfungsraten impfpräventable Infektionskrankheiten verhindert werden können. Bereits im Haushaltsjahr 2013 wurden sieben Berliner Bezirken zunächst 100.000 € für Schutzimpfungen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Auf Grund des hohen Bedarfs in zwei dieser Bezirke wurden diese Mittel zum Ende des Jahres um weitere 36.000 € aufgestockt. Sämtliche Mittel wurden durch die Bezirke in Anspruch genommen und abgerufen. Zusätzlich profitiert Berlin von der Entlastung der Kommunen durch eine verbesserte Umsetzung der Regelung zur Aufnahme von berechtigten Personen, d.h. Angehörige der EU Mitgliedsstaaten 42 in die Gesetzliche Krankenversicherung sowie die Übernahme von Impfstoffkosten für Kinder und Jugendliche in Höhe von rund 10 Mio. €. Psychosoziale und gesundheitliche Beratung für Menschen in der Prostitution Seit einigen Jahren ist eine starke Zunahme von Frauen aus Südosteuropa, darunter viele Roma, zu verzeichnen, die auf dem Straßenstrich rund um die Kurfürstenstraße der Prostitution nachgehen. Zahlreiche dieser Frauen haben kein oder nur geringes Wissen über die hiesigen rechtlichen und behördlichen Strukturen bzw. die vorhandenen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge, aber auch der Gewaltprävention. Dadurch sind diese Frauen besonders vulnerabel. Seit 2010 bietet der Frauentreff Olga verstärkte Beratung für diesen Personenkreis an, wobei sich aufsuchende Sozialarbeit und Sprachmittlung als niedrigschwelliger Zugang bewährt hat. Im Rahmen des Streetworking werden Informationen u.a. zu ihren Rechten sowie zu gesundheitlichen Fragen vermittelt und individuelle Beratung angeboten. Hierdurch sollen die Frauen befähigt werden, gesundheitlich verantwortungsvoll zu agieren, Lösungen für individuelle Konfliktsituationen zu finden und ggf. auch Alternativen zur Tätigkeit in der Prostitution zu entwickeln. Außerdem erleichtert diese Form der Ansprache den Zugang zu den im Frauentreff Olga vorgehaltenen Angeboten. Zugleich kann durch die aufsuchende Sozialarbeit auch zum Abbau der Spannungen im Kiez beigetragen werden, indem die Frauen über die Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen informiert werden. Aufgrund der hohen Fluktuation unter den Prostituierten muss die aufsuchende Sozialarbeit immer wieder neu ansetzen. Dieses zusätzliche Angebot wird für den Zeitraum 2014 bis 2017 aufrechterhalten werden. Die Finanzierung der hierfür vorgesehenen 1,5 Personalstellen erfolgt über das Fraueninfrastrukturprogramm. Beratungsstatistik: 2013 Bis einschließlich Mai 2014 2.588 Beratungen (davon 2.325 Beratungen für Frauen nicht-deutscher Herkunft) 1.057 Beratungen (davon 872 Beratungen für Frauen nicht-deutscher Herkunft) Im Bereich Wohnen wurden folgende Initiativen vom Land Berlin ergriffen: Wohnen und Konflikte im Stadtraum Mieterinnen und Mieter werden von den Trägern des bezirksorientierten Programms über ihre rechtlichen Ansprüche aufgeklärt, um sie bei der Bewältigung ihres Alltags und der Integration in gesellschaftliche und soziale Strukturen zu unterstützen. Nicht immer wird diese Hilfe in Anspruch genommen, vor allem fällt hierbei auf, dass mietrechtliche Auseinandersetzungen mit der Vermieterin oder dem Vermieter aufgrund der Furcht vor Verlust der Wohnung und der fehlenden Handlungsalternativen durch den besonders erschwerten Zugang dieses Personenkreises zum Wohnungsmarkt vermieden werden. Daher wurden insbesondere die mietrechtliche Beratung mit den von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mitteln der Sozialen Stadt bereits 2014 verstärkt. In Neukölln und 43 Friedrichshain-Kreuzberg gibt es bereits jetzt zu den Konfliktinterventionen gegen Antiziganismus neben der aufsuchenden Familiensozialarbeit wöchentliche Erstberatungen bei den Trägern des bezirksorientieren Programms Amaro Foro e.V, Nachbarschaftsheim Neukölln und Südost Europa Kultur einschließlich juristischer Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten. Bekämpfung von unseriösen Vermietungspraktiken Am 29.01.2014 hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Modellprojekts „Maßnahmen zur Stärkung der Roma-Community in Berlin“ das Thema Wohnen als einen Schwerpunkt behandelt und unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und mehreren Wohnungsbaugesellschaften folgende Empfehlungen entwickelt: - - - Initiierung von kombinierten Wohnprojekten nach dem Muster der Harzer Straße (langfristige Mischung der Bewohnerinnen und Bewohner), Förderung der Zusammenarbeit mit kundigen Trägern der Familien- und Sozialarbeit, Initiierung eines Runden Tischs bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum barrierefreien Zugang zu Wohnraum, der auch die Situation von besonders benachteiligten Gruppen berücksichtigt, Vernetzung der Vermieterinnen und Vermieter über den Verband BerlinBrandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU), Sensibilisierung der Vermieterinnen und Vermieter zur Situation von Menschen in prekären Lebenslagen durch aktive Träger im Thema, Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, damit auch Menschen in prekären Lebenslagen Zugang zu bezahlbarem und solidem Wohnraum erhalten (Vorbild: Anreize Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Langzeitarbeitslose über die JobCenter und Arbeitsagenturen), Wohnraumbetreuung und Sprachmittlung, Aufklärung zu Rechten und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern (Beispiel „Wohnführerschein“ für junge Erwachsene), Öffentlichkeitskampagne. Die Empfehlungen sind Bestandteil eines gemeinsamen Antrages der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an den Netzwerkfonds zur Finanzierung dieser Maßnahmen. Der EUkofinanzierte Netzwerkfonds ist Teil des Programms Soziale Stadt und damit einer ressortübergreifenden Stadtentwicklungspolitik. Er unterstützt nicht-investive Projekte, die der Armutsbekämpfung durch eine nachhaltige Stabilisierung und strukturelle Entwicklung dienen. Das Projekt hat am 01.01.2015 begonnen. Modellprojekt Scharnweberstr. 111 Das Modellprojekt verwirklicht seit Februar 2014 einige der oben genannten Empfehlungen. Ziel ist es, die Integration der fünf in der Scharnweberstr. 111 lebenden Roma-Familien herbeizuführen und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Grundlage ist ein Partnerschaftsvertrag zwischen dem Verein Phinové e.V, der 44 GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Der Verein stellt die Verbindung zwischen dem Vermieter, dem Bezirk, dem Senat und den betroffenen Familien her. Er ist für die Familien erster Ansprechpartner und trägt dafür Sorge, dass geschlossene Vereinbarungen aktiv verfolgt werden. Die Betreuung/Beratung durch Phinové e.V hat zum Ziel, dass die Familien in einem absehbaren Zeitraum selbst in der Lage sind, als Mieter zu fungieren, die Angebote der Regeldienste verantwortungsvoll zu nutzen und Kontakte mit Behörden, ihrem Vermieter und sozialen Organisationen selbst zu pflegen. Durch die langfristige Bereitstellung von Wohnraum durch den Vermieter und Betreuung durch einen Verein, sollen Familien in die Lage versetzt werden, die Anforderungen an einen normalen Mieter einschließlich der Aspekte eines gedeihlichen Zusammenlebens mit ihren Nachbarn zu erfüllen. Im Laufe des Projektes wurden verschiedene Zwischenziele erarbeitet. Es wurde ein Gemeinschaftsraum für den Verein eingerichtet, adäquate Wohnungen zur Verfügung gestellt, Baumarkt-Gutscheine verteilt, die Renovierungsarbeiten unter der Anleitung des Vereins durch die Roma-Familien selbst ermöglichten, reguläre Mietverträge geschlossen und ein Kunstprojekt mit Street-Art-Künstlern zur Verschönerung der Hausfassade initiiert. Zukünftig sollen weitere solcher Projekte durch Partnerschaftsverträge realisiert werden. Hamburg Zur Umsetzung der Förderperiode 2007-2013 wird auf den Fortschrittsbericht des vergangenen Jahres verwiesen. Eine qualitative Auswertung der Arbeit der Roma- und Sinti-Lehrkräfte sowie – Bildungsberaterinnen und -berater auf der Grundlage von Einzelinterviews mit ihnen und mit den verantwortlichen Schulleitungen im Winter 2013/14 hat ergeben, dass sich ihre Arbeit positiv im Hinblick auf einen besseren Dialog zwischen Schule und Sinti- und Roma-Eltern und auf eine Verstetigung des Schulbesuchs der Kinder und Jugendlichen aus Sinti- und Roma-Familien ausgewirkt hat. Im Juli 2014 wurde in Hamburg die von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration (BASFI) finanzierte erste Antidiskriminierungsberatungsstelle für Migrantinnen - Amira - eröffnet. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Betroffene, die aus ethnisch-rassistischen Gründen aufgrund von Migrationshintergrund, Hautfarbe, ggf. in Verbindung mit anderen Merkmalen wie z.B. religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Behinderung oder Weltanschauung Diskriminierung erfahren. Mit Hilfe dieses Beratungsangebots soll einer unzulässigen Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit wirksam entgegengetreten werden. Die Beratungsstelle arbeitet eng vernetzt mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Behörden und Institutionen, den Hamburger Integrationszentren für Zuwandernde, Migrantenorganisationen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Dolmetscherinnen und Dolmetschern zusammen. Hamburg fördert außerdem seit Anfang 2014 Projekte mit Mitteln der Förderperiode 2014-2020. Ein Projekt richtet sich dabei hauptsächlich an Sinti. Zwei weitere 45 Projekte richten sich an Zuwanderer, vorrangig aus Südosteuropa, worunter sich auch Roma befinden. Das Projekt „Qualifizierung und Berufliche Einstiege für Sinti und Roma“ hat die Integration langzeitarbeitsloser Sinti und Roma, insbesondere Jugendlicher, in den Arbeitsmarkt zum Ziel. Das Projekt hilft außerdem bei der Bewältigung von Problemlagen und unterstützt die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und beruflicher Perspektiven. Dieses Projekt richtet sich unmittelbar an Sinti und Roma, wobei die nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma die vorrangige Zielgruppe ist. Für die Laufzeit von 2014-2017 stehen 750.000 Euro zur Verfügung. Ziel des Projektes „SOS – Südosteuropa Servicestelle“ ist die Integration von Zugewanderten aus Südosteuropa – vor allem aus Rumänien und Bulgarien. Zielgerichtete Unterstützung sowie Zugang zu Bildung und Qualifizierung soll dabei helfen, Vermittlungshemmnisse abzubauen. Dieses Projekt richtet sich mittelbar an Roma aus EU-Mitglieds- oder Drittstaaten. Für die Laufzeit von 2014-2017 stehen 750.000 Euro zur Verfügung. Ziel des Projektes „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ ist es, Arbeitnehmer vorwiegend aus Ost- und Südosteuropa über die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie über die Niederlassungsfreiheit in Hamburg zu informieren. Zur Beratung gehören Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht und Steuerrecht. Dieses Projekt richtet sich mittelbar an Roma aus EU-Mitglieds- oder Drittstaaten. Für die Laufzeit 2014-2016 stehen 1.175.000 Euro zur Verfügung. Die Rom und Sinti Union e.V. (RCU) bewirtschaftet einen Durchreiseplatz und sorgt für die ordnungsgemäße Unterhaltung desselben. Der Platz hat eine Aufnahmekapazität von etwa 54 Wohnwagengespannen. Der Platz wird vorwiegend von Sinti und Roma und in geringerem Umfang auch von reisenden Arbeitern in Anspruch genommen. Ziel des Projektes ist es, Angehörigen und Besuchern von Sinti und Roma in Hamburg eine zentrale Übernachtungsgelegenheit zu bieten. Der Durchreiseplatz wurde kürzlich verlagert. Mit der Verlagerung des Platzes ist eine grundlegende Sanierung und Modernisierung des Gemeinschaftshauses verbunden, das künftig z.B. auch für Veranstaltungen und andere Nutzungen der in Hamburg lebenden Sinti und Roma genutzt werden kann. Hessen Um insbesondere gegen Diskriminierung und Vorurteile weiter vorzugehen, engagiert sich Hessen vor allem im Bildungssektor. So wurde der vom Landesverband Deutscher Sinti und Roma Hessen erstellte Medienkoffer mittlerweile von mehreren Städten oder Landkreisen finanziert (Darmstadt, Marburg, Landkreis HersfeldRothenburg). Die Koffer sind von den Schulen der jeweiligen Region für die unterrichtliche Nutzung einsetzbar. Das Hessische Kultusministerium wird zudem eine Lehrerhandreichung zu den Bildungsstandards der Sekundarstufe I zum Thema „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ herausgeben. Die Handreichung wird an alle Schulen auf CD verteilt werden und in elektronischer Form auf der Homepage des hessischen Kultusministeriums sowie auf dem hessischen Bildungsserver verfügbar 46 sein. Neben einem einführenden fachwissenschaftlichen Artikel über die Geschichte der Sinti und Roma einschließlich ihrer Verfolgungsgeschichte enthält die Handreichung Materialien zur Thematisierung des Antiziganismus im Unterricht. Sie ist fächerübergreifend angelegt, sodass eine multiperspektivische Betrachtungsweise des Themas in verschiedenen Jahrgangsstufen und Fachkontexten ermöglicht und eine breite Rezeption in den Lehrerkollegien sowie der Einbezug in den Unterricht gesichert wird. Niedersachsen Die Schulen in Niedersachsen bearbeiten die Themen Antirassismus und Antiziganismus nicht nur im Unterricht, sondern auch in unterschiedlicher Weise im Rahmen der Schulkultur und durch Projekte, beispielsweise unter Einbeziehung von Zeitzeugen. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Engagement der UNESCOProjektschulen wie auch das der inzwischen mehr als 200 niedersächsischen Schulen im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Darüber hinaus wird das Thema Antiziganismus in der Bildungsarbeit und in Lehrerfortbildungen berücksichtigt. Gute deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zum Bildungserfolg. In den letzten Jahren sind entscheidende Entwicklungen auf den Weg gebracht worden, die konsequent verfolgt und innovativ weiter entwickelt werden. Sie werden längerfristig zum verbesserten Schulerfolg auch der Sinti- und Roma-Kinder beitragen. In diesem Zusammenhang sind entsprechend dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ folgende Fördermaßnahmen, insbesondere aus dem Bereich der Sprachförderung, in der auf eine frühe, bereits im Elementarbereich einsetzende, systematische sprachliche Förderung und Bildung gesetzt wird, zu nennen: - Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung, - Sprachförderung in der Grundschule und im Sekundarbereich I und II, insbesondere Sprachlernklassen, - Innovative Entwicklung im Bereich Sprachförderung durch das Projekt DaZNet, („Deutsch als Zweitsprache“ sowie zugehörige Netzwerke von Schulen mit einem erhöhten Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und besonderen Herausforderungen), - Interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Öffnung der Bildungseinrichtungen. Insbesondere in den Sprachlernklassen hat die Zahl der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen aus Roma-Familien erheblich zugenommen. Ihre besonderen Lernausgangslagen und Bedarfe finden in besonderer Weise Berücksichtigung. Für Sprachfördermaßnahmen gibt die Niedersächsische Landesregierung bezogen auf den Bereich der allgemein bildenden Schulen und den Kita-Bereich jährlich ca. 72,8 Mio. Euro aus. Auf Kinder mit Migrationshintergrund entfällt davon ein geschätzter Anteil von 80 % in Höhe von ca. 58,2 Mio. Euro. Die Gruppe der RomaKinder ist in dieser Zielgruppe vertreten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Sprachfördermaßnahmen um zusätzliche 500.000 Euro für den Bereich der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen aufgestockt. 47 Die in Niedersachsen ansässigen deutschen Sinti und Roma, aber auch die neu zugewanderten Roma-Kinder werden in allen Fördermaßnahmen des Landes Niedersachsen zur schulischen Integration berücksichtigt. Dennoch stellt die Bildungsförderung, insbesondere der ausländischen Roma-Kinder, eine besondere Herausforderung dar. Um eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu erreichen, fanden erste Überlegungen zur Durchführung eines Bildungskongresses „Sinti und Roma“ mit Vertretern der niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma und der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten statt. Die Planung wird weiter konkretisiert. Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen engagieren sich die Verantwortlichen in fünf speziellen Antidiskriminierungsprojekten gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Aufgrund des hohen Zuzugs von Neuzuwanderern in den letzten Jahren aus Südosteuropa, darunter vielen Roma aus Bulgarien und Rumänien, haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antidiskriminierungsprojekte verstärkt dieser Gruppe zugewandt. Sie unterstützen die Neuzuwanderer durch Beratung in den Bereichen Wohnen, Bildung und Gesundheit. Darüber hinaus unterstützen sie auch rechtlich bei Fällen von Diskriminierung. Sie sind Mitglied in Netzwerken, die sich zur Unterstützung der Neuzuwanderer gegründet haben und betreiben vielfältige Aufklärungsarbeit zum Thema „Antiziganismus“, sowohl in der Kommune als auch in verschiedensten Einrichtungen, wie etwa Familienzentren und Behörden. Mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) hat das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., Anfang 2014 einen Informationsflyer "Antiziganismus" herausgegeben. Der Flyer ist auf große Resonanz gestoßen und von Multiplikatoren und interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus ganz NRW nachgefragt worden. Der Flyer kann unter http://www.aricnrw.de/news/109/vorstellung_der_handreichung_roma__entrechtet_v erfolgt_diskriminiert_faktencheck/ heruntergeladen werden. Weiter hat sich das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus mit den Themen „Zuwanderung aus Südosteuropa“ und „Antiziganismus“ im Rahmen einer Sitzung am 04. Februar 2014 unter Hinzuziehung des Politologen Markus End befasst. Rheinland-Pfalz Die Arbeitsgruppe des rheinland-pfälzischen Landesbeirats für Migration und Integration „Versachlichung der Integrationsdebatte/Antirassismusarbeit“ diskutierte 2014 in mehreren Sitzungen das Phänomen „Antiziganismus“ und tauschte sich über Maßnahmen aus den Wirkungskreisen der Arbeitsgruppen-Mitglieder aus. Der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband RheinlandPfalz e. V. hielt zu der Thematik einen Vortrag. Im Zuge der bundesweit geführten Debatte um die sog. Armutszuwanderung hat die Arbeitsgruppe ein Positionspapier erstellt und veröffentlicht. Das von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen getragene Papier ist mit aufbereiteten statistischen Daten und Richtigstellungen ein Beitrag zur Versachlichung der Debatte um die so genannte Armutszuwanderung (insbesondere aus Osteuropa) und trägt somit zum Abbau von Stereotypen bei. 48 Die rheinland-pfälzische Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - hat 2014 folgende Maßnahmen durchgeführt, um über die historische Diskriminierung der Roma aufzuklären und aktuelle Diskriminierung zu bekämpfen: Im Bachelorstudiengang Polizeidienst wurde im Rahmen der interkulturellen Kompetenzausbildung eine polizeiliche Case Study zur Minderheit der Roma behandelt. Im Rahmen eines Hochschulgesprächstags mit dem Titel „‘Befehl ist Befehl‘-? - Rolle und Selbstverständnis der Polizei“ wurde die Rolle der Polizei während der NS-Zeit beleuchtet. Durch die Darstellung von Opferschicksalen und die Herstellung von persönlicher Betroffenheit wurde den Studierenden deren ethische und rechtliche Verantwortung für den Schutz von Grundrechten gerade auch im Sinne der Bekämpfung der Diskriminierung von Sinti und Roma verdeutlicht. Roma als Opfer von Polizeigewalt waren auch Thema in der Ausstellung „Ordnung und Vernichtung“, die zwei Wochen lang allen Interessierten offen stand und die Rolle der Polizei Rheinland-Pfalz in der Zeit des Nationalsozialismus beleuchtete. Mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums des Innern, für Sport und für Infrastruktur in Rheinland-Pfalz besuchten Studierende zweier Studiengänge eine Vorführung des Filmes „Das radikal Böse“. Dieser Dokumentarfilm des Oscar-Preisträgers Stefan Ruzowitzky analysiert die psychologischen Mechanismen, die während der NS-Zeit zur Gewaltausübung von Soldaten und Polizisten gegen verfolgte Gruppen wie Roma führten. Rheinland-pfälzische Studierende besuchten gemeinsam mit Studierenden der Polizei Luxemburg am 13. Mai 2014 im Rahmen des internationalen Austauschs die Gedenkstätte des Sonderlagers/Konzentrationslagers Hinzert, in dem auch Roma inhaftiert waren. Bei einem Besuch im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz haben sich im Februar 2014 Vertreter des Netzwerkes „Diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“, darunter auch Vertreter des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. sowie der Sinti-Union Rheinland-Pfalz e. V. über anitdiskriminierende Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Polizei informiert. Wie bereits im Bericht für das Jahr 2013 dargestellt, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz Anfang 2012 eine Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) eingerichtet. Die LADS ist im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen angesiedelt und besitzt ein jährliches Budget von 49.000 Euro zur Förderung von Maßnahmen und Projekten/Veranstaltungen im Bereich Vielfalt und Antidiskriminierung. Die von der LADS zur Bündelung und Koordinierung von Maßnahmen der Landesregierung zu Antidiskriminierung bzw. Förderung von Vielfalt eingesetzte „Interministerielle Arbeitsgruppe Vielfalt“ hat 2014 eine „Strategie Vielfalt der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ erarbeitet. Das Land Rheinland-Pfalz weist außerdem auf die folgende Initiative hin: “Dokumentation Überleben - das war für uns nicht vorgesehen! Lebensgeschichten rheinland-pfälzischer Sinti-Familien“. Überlebende des Völkermordes als Zeitzeugen erinnern hier an ihre Lebensgeschichte und benennen die Auswirkungen, die sich aus der Verfolgung für ihr gesamtes weiteres Leben ergeben haben. Darüber hinaus schildern die Nachkommen ihre Erfahrungen als Angehörige der Minderheit der Sinti 49 und Roma und ihre Perspektiven für die Zukunft in der heutigen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Dokumentation wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert und an alle weiterführenden rheinland-pfälzischen Schulen verteilt. Saarland An vier Schulen in Saarbrücken wird ein Romaprojekt durchgeführt, welches bis zum 31.12.2014 durch das Bundesprogramm „Toleranz Fördern Kompetenz Stärken“ finanziert wurde. Inhaltlich dienen die Projekte vorrangig dem Spracherwerb, der meist ohne Deutschkenntnisse an die Schule kommenden Kinder. Nebenbei werden aber auch die Regeln, Werte und Verbindlichkeiten des Schulalltags miterlebt und die Kontinuität des Schulbesuchs als positiv empfunden. Dies unterstützt den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder. Die Schülerinnen und Schüler besuchen parallel zum Unterricht in den Regelklassen einen Sprachkurs. Die teilnehmenden Kinder finden in den Regelklassen eine hohe Akzeptanz und Eingebundenheit in den regulären Schulalltag und die Klassen- sowie Schulgemeinschaft. An den vier Schulen werden Kooperationen mit den Eltern angeboten (z.B. zusätzliche Beratungsgespräche, Sprachkurse). Diese in den Alltag hereinragende Maßnahme zeichnet sich durch Akzeptanz und Verständigungsbereitschaft bei allen Beteiligten aus. Im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus im Saarland wurden sowohl Präventions- als auch Interventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Vorurteilen gegen Sinti und Roma durchgeführt. Die Fachberatungsstelle (im Adolf-Bender-Zentrum) und die Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt (im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) haben im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Beratungsnehmende in diesem Themenfeld unterstützt. Dabei hat sich u. a. herausgestellt, dass ein Fortbildungsbedarf von Fachkräften und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren besteht. Gemeinsam mit Kooperationsparterinnen und -partnern aus dem Saarländischen Netzwerk TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN wurden zwei Fortbildungen angeboten, zunächst am 07.12.2012 zum Thema „Armutswanderung von Roma-Familien als Herausforderung“ und sodann am 13.06.2013 zum Thema „Teilhabe auch für Roma?“. Des Weiteren sind im Bundesprogramm durch den Lokalen Aktionsplan Saarbrücken drei Projekte zur Unterstützung und Integration von Roma-Familien an Schulen gefördert worden. Schleswig-Holstein Sämtliche Maßnahmen der vorschulischen und schulischen Sprachförderung, der individuellen Förderung in den einzelnen Schularten sowie der Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf stehen auch der Gruppe der Sinti und Roma offen und können bei Bedarf genutzt werden. Bereits 1995 wurde an der Matthias-Claudius-Schule (Grundschule Kiel im Stadtteil Elmschenhagen) ein „Mediatorinnen-Projekt“ für die Sinti- und Roma-Kinder durch das Bildungsministerium initiiert, um dort deren Bildungschancen durch die Förderung der Bereiche Sozialverhalten, Sprache und Lernen zu verbessern. 50 Aktuell gibt es drei Mediatorinnen, die an Kieler Schulen eingesetzt sind. Sie werden anteilig durch die Staatskanzlei und das MSB finanziert. Angeregt vom Landesverband der deutschen Sinti und Roma und in Kooperation mit dem MSB wurde 2011 ein Konzept für die Qualifizierung von zehn Sintezzas und zwei Sintos zu Bildungsberaterinnen bzw. Bildungsberatern entwickelt. Seit dem 01.08.2014 stehen zehn qualifizierte Bildungsberaterinnen und Bildungsberater, die der Minderheit angehören, in Schleswig-Holstein zur Verfügung, um die Bildungschancen der Sinti und Roma in den Schulen zu verbessern. Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater üben eine Vorbildfunktion aus und bieten ihre Unterstützung für Kinder und Jugendliche der Sinti und Roma in den Kindertagesstätten, in allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen sowie in den Familien an. Sie beraten: a) bei der Konfliktbewältigung zwischen der Minderheit und der Mehrheitsbevölkerung (z.B. zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Lehrkräften und Eltern der Minderheit), b) bei den Hausaufgaben, c) bei der Berufsorientierung, d) bei Konflikten der Familien der Minderheit mit Behörden (auch im Zusammenhang mit Jugend- und Sozialhilfe). Sie informieren Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte über die Kultur der Sinti und Roma. Vor dem Hintergrund der aktuell wachsenden Zahl der zugewanderten Roma in Schleswig-Holstein sollen die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater ebenfalls hier Unterstützung - soweit sprachlich möglich - anbieten. Thüringen Einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung leistet das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Dieses zielt auf die Stärkung demokratischer Strukturen und Prozesse sowie die Stärkung von demokratischen, sozialen, interkulturellen und personalen Kompetenzen und Einstellungen. Gesonderte Vorhaben für die Zielgruppen der Sinti und Roma werden derzeit nicht angeboten. Das Landesprogramm verpflichtet die Thüringer Akteure der Jugendhilfe darauf, sich mit antidemokratischen, gewaltaffinen und menschenfeindlichen Strukturen und Handlungen auseinanderzusetzen. Kommunen und lokale Akteure der Zivilgesellschaft arbeiten in Lokalen Aktionsplänen (LAPs) eng zusammen und an konkreten, vor Ort ausgearbeiteten und umgesetzten Konzepten, die Vielfalt, Toleranz und Demokratie stärken sollen. Schulen stellen Fortbildungsangebote (Abrufangebote) im Rahmen des Thüringer Landesprogramms zur Verfügung. Zudem gibt es eine zusätzliche und ergänzende Mobile Beratung sowie Regionalkonferenzen und Fachtagungen zentraler Akteure. Die Gesamtkoordinierung des Landesprogramms liegt bei der Geschäftsstelle im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Das umfasst insbesondere auch die Landeskoordinierung der Bundesprogramme mit ähnlicher Zielsetzung. Ein interministerieller Arbeitskreis (IMAK) trifft alle grundlegenden Entscheidungen zur Umsetzung des Landesprogramms. 51 Hamm Zur Förderung der Integration der zugewanderten Roma gibt es bereits eine Reihe von Maßnahmen, die ins Leben gerufen bzw. noch einmal verändert wurden: Willkommensbesuche alle Familien mit Neugeborenen und zugezogenen Familien mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr werden in Hamm von Willkommensbesucherinnen aufgesucht und über Angebote in der Stadt Hamm informiert, bulgarische und rumänische Familien werden zusätzlich von einer Muttersprachlerin begleitet, die eventuell bestehende Sprachbarrieren abbauen und darüber hinaus auf die speziellen Angebote für südosteuropäische Zuwanderer hinweisen kann. Förderprojekt in Kitas für Kinder aus Südosteuropa (Maßnahme Kirchenkreis Hamm) derzeit werden drei Kitas von Kindern aus Südosteuropa besucht (Kitas Martin-Luther, Christuskirche und Drei Könige), weitere Anmeldungen liegen vor, in diesen Kitas wird eine zusätzliche Elternbegleitung angeboten, diese helfen durch einfache Maßnahmen (z. B. Gespräche, Erläuterung Schulsystem, Zugang zum Gesundheitssystem/Kinderärzte), sich in Hamm zurechtzufinden und unterstützen Eltern, Deutsch zu lernen, Kinder werden über das normale Maß des Kitaalltags hinaus gefördert, die deutsche Sprache zu lernen. Beratung des Kommunalen Integrationszentrums für Seiteneinsteiger Familien mit zugezogenen, schulpflichtigen Kindern werden in rumänischer bzw. bulgarischer Sprache angeschrieben und gebeten, im Kommunalen Integrationszentrum vorzusprechen, dort findet in enger Zusammenarbeit mit dem Schulamt ein Beratungsgespräch statt, um für das Kind die richtige Schule zu finden, derzeit gibt es in Hamm vier Schulen, an denen besondere Begleitung möglich ist. Aufbau eines Informations- und Beratungszentrums in Bulgarien Soll Zuwanderern, die nach Deutschland auswandern möchten, über die realistischen Lebensumstände und Perspektiven in Deutschland informieren (z. B. Erfordernis von Sprachkenntnissen, Qualifizierungen etc.), Soll als Kontaktadresse dienen für Zuwanderer, die in Hamm aufgrund mangelnder Qualifikationen und Sprachkenntnisse keine Perspektive auf einen Arbeitsplatz haben, das Informations- und Beratungszentrum soll in Bulgarien Kontakte zu Unternehmen aufbauen, die für den deutschen Arbeitsmarkt produzieren, und Qualifizierungsangebote für die bulgarischen Zuwanderer entwickeln, erster Vorbesuch in Bulgarien hat im Sommer 2014 stattgefunden, Bulgarische Delegationen waren im Oktober 2014 in Hamm, um Vorgespräche zu führen, Im ersten Quartal 2015 ist erneuter Gegenbesuch in Bulgarien geplant, um Gespräche zu vertiefen. 52 Köln Zur Integration der Kinder und Jugendlichen aus Roma-Familien fördert die Stadt Köln seit 2004 das Schulprojekt „Amaro Kher“, welches vom Unterstützungsverein Rom e.V. in einem von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Begegnungszentrum betrieben wird. Das Begegnungszentrum mit der dort angesiedelten Sozialberatung wird seit Jahren als Interkulturelles Zentrum mit städtischen Mitteln gefördert. Heute umfasst das Angebot des Rom e.V. auf diesem Gelände ein Archiv- und Dokumentationszentrum, ein Schulangebot von zwei Schulklassen, eine Kindertagesstätte, eine Nachmittagsbetreuung sowie eine Sozialberatung. Kernpunkte der Pädagogik des Rom e.V. sind der Einsatz von muttersprachlichen Fachkräften, die Resilienzförderung, eine intensive Elternarbeit sowie die Kooperation mit anderen Schulen und Bildungseinrichtungen. Für neu zugewanderte Familien aus Bulgarien und Rumänien sind in drei von neun Kölner Stadtbezirken mit Unterstützung aus Fördermitteln des Landesjugendplanes in Höhe von 200.000 € pro Jahr in 2014 Aktivitäten zur Unterstützung von Müttern, zur Kleinkindbetreuung und Einbindung in Kinder- und Jugendfreizeitprogramme gestartet worden. Als weiteres Instrument zur (schulischen) Integration dient der Einsatz von RomaMediatoren. In Zusammenarbeit der Projektpartner Neukirchener Erziehungsverein, Jugendamt, Schulamt und Kommunalem Integrationszentrum Köln findet der Einsatz von vier Roma-Mediatoren an sechs Kölner Schulen mit acht Stunden wöchentlich statt. Aus Kapazitäts- und Zeitgründen wurde die Auswahl zunächst auf sechs Schulen begrenzt, wobei die Einsätze nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt sind und sich jeweils analog der Bedarfslage ändern. Neben diesen regelmäßigen Einsätzen werden bei Bedarf auch kurze Einsätze an Schulen durchgeführt. Im Rahmen des Projektes „Roma-Mediatoren“ wurde auch das Konzept „Mobile kollegiale Fallberatung“ entwickelt. Hintergrund war der Wunsch von Lehrkräften nach einer intensiven, ergebnisorientierten Beratung im Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern. Die Fallberatungen finden flexibel, bedarfsgerecht und auch kurzfristig an Schulen statt. Erfahrene pädagogische Fachkräfte des Neukirchener Erziehungsvereins (NEV), des Schulamtes, des Jugendamtes und des Kommunalen Integrationszentrums (KI) bilden ein Fachgremium, das vor Ort in der Schule berät. Gemeinsam mit den Lehrkräften werden dann Problemlösungen erarbeitet. Häufig erfolgen darauf Kurzzeit-Clearing-Einsätze (maximal 4 bis 6 Wochen) der Roma-Mediatoren in den Familien. 53 6. Überwachungsverbesserung und erleichterte Anpassung der Politik Bundesministerium des Innern (BMI) Am 18. März 2015 wird erstmals der sog. „Beratende Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma“ in Berlin zusammentreten. Dieser bietet den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheit die Möglichkeit, ihre Anliegen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Stellen (BMI sowie alle 16 Bundesländer) zu erörtern. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden von der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma bestimmt. Dabei kann es auch um die Bewertung der Nationalen Roma-Integrationsstrategien (NRIS) gehen. In einem Gesprächskreis für nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag beraten sich mit Unterstützung des Vorsitzenden des Innenausschusses mehrmals jährlich Abgeordnete mit den Vertreterinnen und Vertretern der Dachorganisationen der nationalen Minderheiten. Gegenstand kann auf Wunsch der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma auch hier die Umsetzung der NRIS sein. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma. Dies gilt sowohl für die Konsultationen mit dem Minderheitenrat, in dem sämtliche nationalen Minderheiten vertreten sind und der - gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern - eine politische Koordinierung der nationalen Minderheiten ermöglicht, als auch für bilaterale Gespräche, etwa mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Der Vorsitzende des Zentralrates, Romani Rose, steht daneben auch in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesminister des Innern sowie der Bundeskanzlerin. Hamburg Diejenigen Projekte, die an die Zielgruppe der Sinti und Roma gerichtet sind, unterliegen ebenso wie alle anderen ESF-Projekte, dem ESF-Monitoring bzw. dem Zuwendungscontrolling. Hierzu gehört die regelmäßige Meldung der Teilnehmerzahlen und mindestens einmal pro Jahr ein inhaltlicher Austausch im Rahmen von Projektsteuerungsgruppen, bei denen neben dem Projektträger und der ESF-Verwaltungsbehörde auch Kofinanziers und Kooperationspartner teilnehmen. Ergänzt werden diese Treffen durch Projektbesuche vor Ort und den jährlichen Sachbericht. Saarland Die saarländische Landesregierung hat im Juli 2014 eine Clearingstelle als Anlaufstelle bei Problemlagen im Bereich der Zuwanderung eingerichtet. Sie dient als Kontakt- und Anlaufstelle auch bei Unterdrückungs- und Ausbeutungstatbeständen und setzt sich durch unterschiedliche Ansätze auch präventiv ein, damit Konflikte von vornherein vermieden werden können. 54 7. Wichtige Herausforderungen und Erfolge Der deutsche NRCP sieht seine wichtigste Funktion in der Koordinierung. Dies betrifft konkret die unter Punkt (4) bereits genannten Abstimmungen mit anderen Bundesressorts, die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte, die Förderung und Darstellung von „best practices“ sowie die Mitwirkung und Abstimmung in europäischen Gremien zur Integration der Roma. Zu letztgenannten Gremien gehören neben den National Roma Contact Points sowie der Europäischen Plattform zur Einbeziehung der Roma insbesondere auch die jeweiligen Gremien auf Ebene des Europarates. Hier setzen sich bspw. das sog. „Ad hoc Committee of Experts on Roma Issues (CAHROM)“ sowie sein Vorgänger „MGS-Rom“ seit nunmehr knapp 20 Jahren für die Integration der Roma ein. Daneben existiert mit dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ein wichtiges rechtliches Instrument, mit dem Schutz und Förderung der Roma in den Unterzeichnerstaaten, die Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkennen, verbessert werden sollen. Zur Implementierung des Rahmenübereinkommens besuchte in der Zeit vom 26. bis 30. Januar 2015 ein Sachverständigenausschuss des Europarats die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vereinbart, den Gedankenaustausch zwischen den Vertretern des Ausschusses sowie dem Bundesministerium des Innern zukünftig zu intensivieren. Nach Ansicht des deutschen NRCP stellt es eine zentrale Herausforderung für die Mitgliedstaaten sowie die europäischen Institutionen dar, die aus ihren Integrationsbemühungen erwachsenden Synergien jeweils optimal zu nutzen. Dies betrifft in erster Linie die bereits geleistete inhaltliche Arbeit der verschiedenen europäischen Institutionen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Der deutsche NRCP nutzt die Sitzungen auf EU- und Europarats-Ebene dazu, auf einen entsprechenden Informationsfluss hinzuwirken. Als besonders erfreulich wird hier die zukünftige Teilnahme der GD Justiz an den Sitzungen der CAHROMArbeitsgruppe sowie das gegenseitige Bemühen um eine engere Kooperation gewertet. Ein konsequentes Fernziel stellt nach Ansicht des deutschen NRCP die Institutionalisierung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der EU, des Europarates sowie ggf. der OSZE, dar. 55 8. Zusätzliche Informationen Es wird auf die Bemerkungen zu Frage 7 verwiesen. 56
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