Übersicht: Kündigungsgründe nach § 626 BGB Prüfen Sie, ob ein wichtiger Grund nach § 626 BGB für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. 1. Die wiederholte Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Entscheidend ist dabei nicht der Schadenseitritt, sondern der Grad der heraufbeschworenen Gefahr. 2. Eine grobe Beleidigungen im Betrieb kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Ausländerfeindliche Äußerungen sind grundsätzlich als Kündigungsgrund geeignet. 3. Wird der Arbeitgeber von Dritten (z. B Kunden oder Lieferanten) unter Druck gesetzt und steht vor der Wahl, entweder einem Arbeitnehmer zu kündigen oder aber schwere wirtschaftliche Nachteile hinzunehmen, ist regelmäßig eine außerordentliche Kündigung möglich (Druckkündigung). 4. Das unerlaubte Anfertigen von Fotokopien berechtigt nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein ausdrückliches betriebliches Verbot besteht und die Einhaltung des Verbots streng überwacht wird. 5. Die Trunkenheit eines Berufskraftfahrers berechtigt in der Regel zur außerordentlichen Kündigung. Begeht der Kraftfahrer Fahrerflucht oder wird sein Führerschein eingezogen, kann der Arbeitgeber ebenfalls außerordentlich kündigen. 6 Wird ein wegen Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer während der Krankschreibung des Öfteren bei anderweitigen Arbeiten, in Bars oder Restaurants angetroffen, kann dem „Simulanten“ außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, das Verhalten ist unschädlich und die Krankheit ist nicht nur vorgetäuscht. 7. Ist ein Arbeitnehmer wegen einer Nebenbeschäftigung nicht mehr in der Lage, seinen Arbeitspflichten nachzukommen oder tritt er in Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber außerordentlich kündigen. Ebenso, wenn eine Nebenbeschäftigung arbeitsvertraglich ausgeschlossen ist. 8. 9. 10. Der Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Einem Arbeitnehmer, der unter dem Verdacht der Bestechung oder Bestechlichkeit steht, kann in der Regel außerordentlich gekündigt werden. Sexuelle Belästigungen sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Spesenbetrug berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. Straftaten im privaten Bereich berechtigen nur zur außerordentlichen Kündigung, wenn sie sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken (z. B. Vermögensdelikte eines Angestellten in Vertrauensstellung, grobe Verkehrsdelikte eines Berufskraftfahrers). Straftaten während der Arbeitszeit zulasten des Arbeitgebers rechtfertigen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Die bewusste Teilnahme an einem rechtswidrigen Streik kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitszeitbetrug (Manipulation von Arbeitszeiterfassungsgeräten) ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Ein tätlicher Angriff auf Kollegen, Vorgesetzte und Kunden rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Trunk- und Drogensucht berechtigen zur außerordentlichen Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis davon berührt ist. Unterschlagung rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung auch bei geringfügigen Schäden (Emmily-Fall). Eigenmächtiger Urlaubsantritt berechtigt grundsätzlich zur außerordentlichen Kündigung, ebenso unbefugte Urlaubsüberschreitungen. Berechtigt ist eine außerordentliche Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer unrichtige Behauptungen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Arbeitgebers verbreitet und diesem dadurch Nachteile erwachsen (Verletzung der Verschwiegenheitspflicht). © www.business-netz.com
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