PROTOKOLL der Besprechung der Bundeswasserbauverwaltung vom 24. / 25. Juni 2015 in Judenburg 1 BEGRÜßUNG UND GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS ......................................................... 5 2 SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT INTERNATIONAL .................................................................... 5 2.1 2.2 2.3 2.4 3 SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT NATIONAL ............................................................................. 14 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 BUNDESMITTEL 2015 ........................................................................................................... 30 AUFTEILUNG DER BUNDESMITTEL ......................................................................................... 32 FINANZGEBARUNG ............................................................................................................... 33 ALLFÄLLIGES .............................................................................................................................. 34 7.1 7.2 7.3 I. RIWA-T UND DFB 2015 ...................................................................................................... 26 RICHTLINIE GEFAHRENZONENPLANUNGEN............................................................................. 27 LB VERKEHR UND INFRASTRUKTUR....................................................................................... 29 LEITFADEN GEWÄSSERENTWICKLUNGS- UND RISIKOMANAGEMENTKONZEPTE ......................... 30 BUNDESMITTEL .......................................................................................................................... 30 6.1 6.2 6.3 7 SOLIDARITÄTSFONDS 2013 .................................................................................................. 21 FLOOD RISK E ..................................................................................................................... 23 HYDROGRAPHISCHE ÜBERSICHT ZUM HOCHWASSER IM JUNI 2015 ......................................... 24 RICHTLINIEN UND ARBEITSBEHELFE ..................................................................................... 25 5.1 5.2 5.3 5.4 6 KOMMISSION W ASSERWIRTSCHAFT....................................................................................... 14 HOCHWASSERRISIKOZONIERUNG AUSTRIA (HORA)............................................................... 15 W EITERGABE VON MODELLDATEN ......................................................................................... 16 LE 2020: SONDERRICHTLINIEN ............................................................................................. 18 ÖREK PARTNERSCHAFT „RISIKOMANAGEMENT – HOCHWASSER“ .......................................... 19 HANGWASSERMANAGEMENT ................................................................................................. 20 HOCHWASSER ............................................................................................................................ 21 4.1 4.2 4.3 5 UMSETZUNG DER HOCHWASSERRICHTLINIE AUF EUROPÄISCHER EBENE ................................... 7 UMSETZUNG DER HOCHWASSERRICHTLINIE IN ÖSTERREICH .................................................... 8 GEMEINSCHAFTSKONZEPT ZUR VERHÜTUNG VON NATURKATASTROPHEN ................................. 8 W ASSERRAHMENRICHTLINIE UND SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT ............................................. 13 PERSONALIA ........................................................................................................................ 34 VERANSTALTUNGEN ............................................................................................................. 34 NÄCHSTER TERMIN .............................................................................................................. 34 FACHLICHER AUSTAUSCH........................................................................................................ 35 3 ANHANG: Anlage 1 Verpflichtungen und Vorbelastungen 2015-2018+ (Stand 27. April 2015) Anlage 2 Präsentation Umsetzung HWRL Anlage 3 Präsentation GZP-RL: Stand und Ausblick Anlage 4 Präsentation Hangwasser in Niederösterreich Anlage 5 Präsentation Nationale Risikoanalyse Anlage 6 Präsentation Erfahrungsbericht der Förderstelle Anlage 7 Teilnehmerliste 4 1 Begrüßung und Genehmigung des Protokolls Stiefelmeyer begrüßt in Vertretung von SC Schimon die Teilnehmenden. Das Protokoll der Besprechung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) vom 3. und 4. Dezember 2014 in Wien wird genehmigt, die ausgesendete Tagesordnung für die Besprechung am 24. und 25. Juni 2015 wird angenommen. Zeit Präsentation / Information durch Inhalt 24.06. ab 12:30 Eintreffen der Teilnehmenden und Begrüßung Stiefelmeyer 13:00 Exkursion Wölzerbach (HWS Niederwölz), HWS Apfelberg und Lässer Au Paar 18:30 Ende 25.06. 2 09:00 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung Stiefelmeyer 09:15 Hochwasserrichtlinie: aktuelle Umsetzung Neuhold 09:45 GZP-RL: Stand und Ausblick Schmid 10:15 Hangwasser in Niederösterreich Knopf 10:45 PAUSE 11:15 Nationale Risikoanalyse Stiefelmeyer 11:45 Erfahrungsbericht der Förderstelle (FAQ) Laber 12:15 Solidaritätsfond (Abrechnung HW 2013) betroffene Bundesländer 12:45 Diskussion der Tischvorlage Alle 13:30 Zusammenfassung und Verabschiedung Stiefelmeyer Schutzwasserwirtschaft International Die fachliche Umsetzung der Richtlinie über die „Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (EU-HWRL) bleibt auch für die kommenden Jahre die große Herausforderung für die nationale Schutzwasserwirtschaft. Hier gab es sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zahlreiche Weiterentwicklungen. Sämtliche Aktivitäten liegen im vorgesehenen Zeitplan. Wesentliche Arbeitsschritte der vergangenen Monate waren: • März 2014: Meldung GK/RK an die Europäische Kommission; Übermittlung des Bundesentwurfs RMP an die LHs • Juni 2014: Workshop Erfahrungsaustausch Länderbearbeitung • September 2014: Länderrückmeldung RMP 5 • Oktober 2014: 11. Sitzung AK-HWRL • November 2014: Redaktionelle Überarbeitung der APSFR-RMPs • Dezember 2014: Fertigstellung 1. Entwurf des nationalen RMP Fertigstellung und Veröffentlichung der Dachteil RMPs ICPDR, IKSR und IKSE • Jänner 2015: Veröffentlichung 1. Entwurf des nationalen RMP Öffentlichkeitsbeteiligung RMP (zusammen mit 2. NGP) ÖWAV Veranstaltung zu RMP & NGP Zeitplan 1. Zyklus • Juli 2015: Frist zur öffentlichen Stellungnahme RMP • Dezember 2015: Veröffentlichung RMP • März 2016: Meldung RMP an die Europäische Kommission Zeitplan 2. Zyklus • Mitte / Ende 2016 AK_HWRL zur 2. vorläufigen Risikobewertung • Ende 2018 Veröffentlichung 2. vorläufige Risikobewertung und Ausweisung APSFR • Ende 2019 Veröffentlichung 2. Gefahren- und Risikokarten • Ende 2021 Veröffentlichung 2. RMP Neben den zahlreichen internationalen Aktivitäten vor allem auf Ebene der EU (CIS WG-F) und den internationalen Gewässerschutzkommissionen (ICPDR, IKSR, IKSE), die sich im Schwerpunkt mit der Fertigstellung des Dachteiles und eines Austausches der Methoden zum Hochwasserrisikomanagementplan zur Definition von Zielen, Maßnahmen und deren Rangfolge befassten, wurden im nationalen Bereich bereits konkrete Schritte zur Umsetzung der Richtlinie gesetzt und ein Workshop zu den Planungsgrundlagen, sowie zum Erfahrungsaustausch Länderbearbeitung veranstaltet. Im Rahmen der 11. Sitzung des Arbeitskreises Hochwasserrichtlinie wurde die Länderrückmeldung diskutiert, sowie erste Ergebnisse präsentiert. Außerdem wurde die weitere Vorgehensweise vorgestellt sowie der Stand der Bearbeitung des Nationalen RMP erläutert und die Veröffentlichung der RMPs auf APSFR Ebene abgestimmt. Im Rahmen der Veranstaltung [wasser:dialog] wurden die Entwürfe der beiden Planungsdokumente RMP und NGP 350 Personen vorgestellt und somit die Öffentlichkeitsbeteiligung offiziell gestartet. Bis 21.07.2015 können im Rahmen dieser Stellungnahmen abgegeben werden, die in weiterer Folge bei der Fertigstellung des RMP auf Berücksichtigung zu prüfen und zu veröffentlichen sind. 6 2.1 Umsetzung der Hochwasserrichtlinie auf europäischer Ebene Das 17. Treffen der CIS (common implementation strategy) Working Group F (WG F) on Floods fand von 10.-11.3.2015 in Brüssel statt. Wesentliche Punkte: • Präsentation Hochwasserereignisse Herbst 2014 Ungarn, Winter Hochwässer 2013/2014 England, Küstenhochwässer 2014 Wales, Herbsthochwasser 2014 Frankreich. • Forschungsprojekte und Aktivitäten/Konferenzen, EU Richtlinien und Aktivitäten der Europäischen Kommission (EK) sowie der European Environmental Agency (EEA). • Arbeitsprogramm der WG F 2016 – 2018 wurde eingehend diskutiert. Auf Grundlage der Diskussion wurde ein Entwurf erstellt. Wesentliche Punkte für AT sind die Ausrichtung eines Workshops und des WG F Treffens 19 im Frühjahr 2016 (12/04-15/04) in Wien. Unterstützt wird AT bei der Organisation des Workshops seitens den Niederlanden und der Slowakei. Ein weiterer Workshop soll im Rahmen des WG F Treffens 20 von AT (mit) organisiert werden. Themenschwerpunkt wird dabei auf pluviale Hochwässer gelegt (derzeit auch auf nationaler Ebene ein wichtiges Thema). Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe Mark Adamson (Irland) legt das Mandat zurück. Österreich (Clemens Neuhold) übernimmt den Co-Vorsitz. • Evaluierung der Umsetzungsschritte seitens der EK. Österreich hat wie schon bei der vorläufigen Bewertung einen vollständigen Bericht zu den Gefahren- und Risikokarten abgeliefert. Die Kernaussagen der Bewertung seitens der EK sind: o Die österreichischen Karten können als best-practice herangezogen werden o Die Qualität des Hochwasserrisikomanagements in Österreich wird als hoch eingestuft Details zur 17. Sitzung finden sich im Protokoll, das, wie alle Präsentationen und Unterlagen, auf circabc.europa.eu (Kategorien durchsuchen / European Commission – Environment / WFD CIRCA „Implementing the Water Framework Directive and Floods Directive“ / Bibliothek / H Floods Action Program / b – Working Group F on Floods) frei zugänglich ist. Die 18. Sitzung der WG-F findet im Oktober 2015 in Madrid statt. Dabei ist auch ein Workshop zum Thema „coastal floods / urban planning“ vorgesehen. 4th European Water Conference, 23./24. März 2015, Brüssel: Im Rahmen der Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Hochwasserrichtlinie fand zum Informationsaustausch, sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung die vierte europäische Wasser Konferenz statt. An der Veranstaltung nahmen ca. 450 Personen teil. Die Veranstaltung wurde von Director-General (DG Environment) Karl Falkenberg, Kommissar Vella, Deputy State Secretary for Environment oft he Republic of Latvia Alda Ozola und dem Chair der EP ENVI Committee Giovanni La Via eröffnet. Österreichische Beiträge wurden von Schwaiger (panel discussion) und Neuhold (Vortrag und panel discussion) am ersten Tag geliefert. 7 Die gesamte Veranstaltung wurde live gestreamt und ist unter angeführtem link als video on demand abrufbar (inkl. Übersetzung, wenn gewünscht): http://ec.europa.eu/environment/water/2015conference/index_en.htm 2.2 Umsetzung der Hochwasserrichtlinie in Österreich Der breit angelegte und umfangreiche Entwicklungsprozess zu den Hochwasserrisikomanagementplänen kann vorläufig mit der Veröffentlichung des 1. Entwurfs und der damit beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen werden. Parallel wurde der Umweltbericht (aufbauend auf dem scoping Dokument) erstellt und ebenfalls als Entwurf veröffentlicht. Die APSFR bezogenen Hochwasserrisikomanagementpläne, sowie der nationale Hochwasserrisikomanagementplan, stehen samt den Leitfäden auf WISA unter http://wisa.bmlfuw.gv.at/ zum Download zur Verfügung. Alle Dokumente zur Hochwasserrichtlinie sind für alle Mitglieder des AK_HWRL und der Unterarbeitsgruppen im WISA abrufbar unter http://wisa.bmlfuw.at > „anmelden“ (Passwort) > „Interne Kommunikation“ > „EU-Hochwasserrichtlinie“. 2.3 Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen Der Rat Justiz und Inneres hat die Mitteilung der EK KOM(2009) 82 endg./2 über ein "Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen" als ersten Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Gemeinschaftsrahmen bzw. einer umfassenden Strategie für die Katastrophenverhütung in der Europäischen Union zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat der Rat die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Konzepte und Verfahren zur Risikobewältigung weiter auszuarbeiten. Diese sollen Risikoanalysen einschließen, wobei die potenziell wichtigsten natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen abgedeckt und die künftigen Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt werden sollen. Die Mitgliedstaaten wurden weiters aufgerufen, der Kommission Informationen über ihre größten Risiken zur Verfügung stellen, damit diese eine Übersicht über die größten Risiken erstellen kann, mit denen die Gemeinschaft in Zukunft konfrontiert sein kann. Die Europäische Kommission hat in Umsetzung dieser Ratsschlussfolgerungen Ende 2010 "Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management", SEC(2010) 1626 final, vorgelegt, auf deren Basis die Mitgliedstaaten nationale Risikoanalysen durchführen sollen. Im April 2011 befasste sich der Rat für Justiz und Inneres neuerlich mit dem Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und nahm dazu weitere Schlussfolgerungen an. Demnach wurden die Mitgliedstaaten ersucht, der Kommission vorhandene Informationen über den Fortschritt der nationalen Risikoanalyse zur Verfügung zu stellen, insbesondere: 8 o eine Beschreibung des Verfahrens, der Methodologien etc. und o nicht sensible Daten der nationalen Risikoanalyse o nicht sensible Details über Annahmen und Risikoszenarien sowie o nicht sensible Informationen zu den Ergebnissen der nationalen Risikoanalyse o eine Beschreibung der Auswirkungen und Wahrscheinlichkeiten aufgrund der Risikoszenarienanalyse in einem disaggregierten Format o eine kurze Liste von Risikoszenarien inklusive wenig wahrscheinlicher Risiken mit großen Auswirkungen, welche Mitgliedstaaten alleine nicht bewältigen könnten o alle anderen Risiken, welche für den EU Überblick als relevant angesehen werden Das Bundesministerium für Inneres, das in Österreich für die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement zuständig ist, legte der Europäische Kommission Informationen über den aktuellen Zwischenstand in Zusammenhang mit der Umsetzung der eingangs erwähnten Ratsschlussfolgerungen – bezogen auf den Schutz vor Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen- vor. Es handelt sich dabei nicht um eine nationale Risikoanalyse, sondern um eine Beschreibung des Status quo und des Weges, der in Österreich zu einer nationalen Risikoanalyse führen soll. Das Dokument basiert auf dem derzeit vorhandenen Wissen über Risiken und Gefahren, die für eine Analyse auf gesamtstaatlicher Ebene relevant sind. Es baut auf bekannte Einzelstudien, wissenschaftlichen Arbeiten und Expertenwissen sowie (erforderlichenfalls) auf qualifizierten Abschätzungen auf. In der nationalen Risikoanalyse für den Katastrophenschutz werden Risikoszenarien identifiziert und analysiert, die durch verschiedene Arten von Gefahren bedingt sind. Grundsätzlich wird dabei unterschieden zwischen Naturgefahren und menschlich verursachten Gefahren, wobei bei Letzteren wiederum zwischen nicht-intentionalen (technischen) und intentionalen Gefahren differenziert wird. Weiters kann zwischen Gefahren, die für Österreich spezifisch sind, und Gefahren, die grenzüberschreitenden oder globalen Charakter haben und denen grundsätzlich jedes Land in Europa ausgesetzt ist, unterschieden werden. Gefahren und Risiken, die für Österreich spezifisch sind, können grundsätzlich leichter analysiert werden. Grenzüberschreitende und globale Gefahren sind vor allem hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit schwerer zu analysieren. Zu letzteren zählen gesundheitliche Gefahren, Unfälle in Kernkraftwerken sowie unter bestimmten Umständen Stromausfälle und intentionale Risiken. Am 3. Juli 2013 hat der Nationalrat aufgrund eines Berichts der Bundesregierung eine Entschließung betreffend eine neue österreichische Sicherheitsstrategie angenommen. Darin wird ausgeführt, dass Österreich grundsätzlich von mehreren Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen betroffen sein kann. Erwähnt werden insbesondere der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen, Angriffe auf die Sicherheit der IT-Systeme (Cyber Attacks), die Bedrohung strategischer Infrastruktur, Knappheit von Ressourcen (Energie, Nahrungsmittel, 9 Wasser), Klimawandel, Umweltschäden und Pandemien. Weiters betont die österreichische Sicherheitsstrategie, dass Österreich aufgrund seiner Topografie von spezifischen Risiken durch Naturkatastrophen betroffen ist. In der Strategie „SKKM 2020“ für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, die durch die Bundesregierung im Juli 2009 angenommen wurde, wird erwähnt, dass zusätzlich zu den bereits in den 90er Jahren stark wahrgenommenen Risiken von Naturgefahren und grenznahen Kernkraftwerken insbesondere Gefahren infolge von übertragbaren Krankheiten und potenziellen Auswirkungen des internationalen Terrorismus als relevant einzustufen sind. Die Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen wird als zunehmend empfunden. Zusätzlich birgt auch die Zunahme des Verkehrs erhöhte Risiken. Als relevant eingestuft werden weiters Folgen des Ausfalls kritischer Infrastrukturen, wobei hierbei vordergründig das Szenario eines längeren Stromausfalles und aller seiner sekundären Folgeerscheinungen zu betrachten ist. Innerhalb dieses Spektrums werden die potenziellen Herausforderungen des nächsten Jahrzehntes liegen, soweit diese aus heutiger Sicht prognostiziert werden können. Innerhalb der von der Österreichischen Sicherheitsstrategie erfassten und somit für Österreich grundsätzlich relevanten Gefährdungen lassen sich folgende Gefahrengruppen ableiten, die für eine nationale Risikoanalyse im Bereich des Katastrophenschutzes in Betracht kommen: Naturgefahren • Von Menschen verursachte, • • • • • • • • • Extremwetterereignisse (Starkregen, Schneefall, Hitze, Kälte, Hagel, Sturm) Hochwässer Lawinen Erdbeben Waldbrand Verkehrsunfall Industrieunfall Versorgungstörungen Ausfall kritischer Infrastrukturen Umweltverschmutzung • Terroranschlag • Unfall in einem grenznahen Kernkraftwerk • Pandemie, übertragbare Krankheiten, Zoonosen nicht-intentionale (technische) Gefahren Von Menschen verursachte, intentionale Gefahren Typischerweise grenzüberschreitende, nicht landesspezifische Gefahren Tab. 1: Gefahrengruppen der nationalen Risikoanalyse Aus den ermittelten Gefahren, die für die nationale Risikoanalyse im Katastrophenschutz von Bedeutung sind, werden relevante Risikoszenarien abgeleitet, die in weiterer Folge Gegenstand der Risikoanalyse sind. Hierbei handelt es sich um einen sehr wesentlichen Schritt, da die einzelnen Parameter, die für ein Risikoszenario angenommen werden, das Ergebnis der 10 Risikoanalyse stark beeinflussen können. Für Risiken, die für Österreich spezifisch sind und wo es daher auch mehr Daten gibt, werden mehr als nur ein Szenario betrachtet. Es empfiehlt sich aber längerfristig, zu jeder Gefahr zumindest zwei plausible, vorstellbare Risikoszenarien mit höherer und niedrigerer Eintrittswahrscheinlichkeiten zu definieren. Zusätzlich soll auch eine Betrachtung des Restrisikos (Eintrittswahrscheinlichkeit unter einmal in 200 Jahren oder seltener) erfolgen. Derzeit werden nur „single-risk“-Szenarien betrachtet und direkte Auswirkungen ohne weitreichende Kaskadeneffekte analysiert. Als Szenarien werden "reasonable worst case" Fälle angenommen. Damit ein Szenario für die nationale Risikoanalyse relevant ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies kann in der geographischen Erstreckung über mehr als ein Bundesland, in einem besonders hohen Schadensausmaß, in besonderen politischen und sozialen Auswirkungen oder auch in der Berührung von Zuständigkeiten sowohl des Bundes wie der Länder liegen. Nicht alle Gefahren, die in Österreich grundsätzlich auftreten können, sind somit auch für die nationale Risikoanalyse relevant bzw. fließen sie nicht alle in die Szenarienbildung ein. Entsprechend den Leitlinien der Europäischen Kommission sollen Szenarien für die nationale Ebene Auswirkungen in bestimmter Mindesthöhe haben, die bei über 50 Betroffenen oder über 100 Mio. € Schaden liegen. Die Risikoanalyse besteht in der Feststellung bzw. Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen und in der Darstellung des Ergebnisses auf einer Risikomatrix. Österreich verwendet eine Matrix im Format 5 x 5 mit fünf Eintrittswahrscheinlichkeiten und fünf Auswirkungsstufen (Abb. 1). Als mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (3) wird eine Eintrittswahrscheinlichkeit von rund 1% pro Jahr oder einmal in 100 Jahren angenommen, als mittlere Auswirkung gilt für die ökonomische Betrachtung ein Schadenspotenzial von 0,6 % BIP (Schwellwert für den EU-Solidaritätsfonds). Abb. 1: Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit 11 Die Risikoanalyse ist im derzeitigen Stadium noch weitgehend qualitativ und berücksichtigt verschiedene Zuverlässigkeitskriterien. Sie bezieht vorhandene wissenschaftliche Vorarbeiten und Studien ein und ergänzt sie durch Expertenwissen und Konsensfindung. Eine vorläufige Risikomatrix für Österreich stellt sich derzeit wie in Abb. 2 abgebildet dar. Sie beruht auf mittlerem bzw. teilweise hohem Wissen und hohem Konsens. Sie basiert auf umfangreiche Literaturquellen, den österreichischen Anträgen für Beihilfen aus dem EUSolidaritätsfonds 2002, 2005, 2012 und 2013 sowie einer qualitativen Abschätzung durch Experten. Sie wird Gegenstand weiterer Analysen und Präzisierungen sein. Abb. 2: vorläufige Risikomatrix Aufgrund des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet Risikobewertungen auf nationaler oder geeigneter subnationaler Ebene zu erstellen und der Kommission bis zum 22. Dezember 2015 und danach alle drei Jahre eine Zusammenfassung der einschlägigen Punkte zur Verfügung zu stellen. "Risikobewertungen" umfassen dabei den „gesamten sektorübergreifenden Prozess der Risikoermittlung, Risikoanalyse und Risikobeurteilung auf nationaler oder geeigneter subnationaler Ebene“ eine Katastrophenrisikomanagementplanung auf nationaler oder geeigneter subnationaler Ebene zu entwickeln und zu verfeinern alle drei Jahre und jedes Mal, wenn bedeutende Änderungen vorliegen, eine Bewertung ihrer Risikomanagementfähigkeit auf nationaler oder geeigneter subnationaler Ebene durchzuführen und der Kommission zur Verfügung zu stellen; Risikomanagementfähigkeit in diesem Sinne ist die „Fähigkeit eines Mitgliedstaats oder seiner Regionen zur Verringerung, zur Anpassung an oder zur Abschwächung der in seinen Risikobewertungen ermittelten Risiken 12 (Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit einer Katastrophe) auf ein in diesem Mitgliedstaat annehmbares Maß“. Die Risikomanagementfähigkeit wird beurteilt anhand der technischen, finanziellen und administrativen Fähigkeit zur Durchführung von angemessenen Risikobewertungen, einer angemessenen Risikomanagementplanung zur Prävention und Vorsorge, und angemessener Maßnahmen zur Risikoprävention und -vorsorge. Die weitere Umsetzung der gesamtstaatlichen Risikoanalyse für Naturkatastrophen und von Menschen versurachten Katastrophen soll kooperativ im Rahmen des Staatlichen Krisenund Katastrophenschutzmanagements (SKKM) erfolgen, wobei alle Bundesministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diesen Prozess insbesondere durch Teilanalysen unterstützen sollen. Die jeweiligen Bundesministerien gehen bei der Durchführung von Risikoanalysen methodisch im Wesentlichen wie folgt vor: 1. Erstellung bzw. Präzisierung und Beschreibung der Szenarien (siehe Abb. Y) 2. Ermittlung von vorhandenen und erforderlichen fachlichen Grundlagen, Studien etc. 3. Analyse der jeweiligen Szenarien, insbesondere durch Durchführung von Expertenworkshops (fand am 29. Juni im BMLFUW statt) 4. Bekanntgabe der Ergebnisse der Analyse im Einsichtsweg an das BM.I bis spätestens 31.10.2015 zur Aufnahme in den Bericht an die EK per 22.12.2015 5. Namhaftmachung eines Ressortvertreters in der gegenständlichen Angelegenheit bis 30.4.2015 Die aufgrund des eingangs erwähnten EU-Beschlusses ebenfalls geforderte Einführung bzw. Verfeinerung einer Katastrophenrisikomanagementplanung auf nationaler oder geeigneter subnationaler Ebene soll sich in weiterer Folge insbesondere mit der Vermeidung, Vorsorge und Bewältigung der in der nationalen Risikoanalyse ausgewiesenen Risiken beschäftigen. Diesbezüglich wird das BM.I gesondert an Bundesländer und die jeweiligen Ressorts herantreten. Bis Anfang 2018 wird eine erste Bewertung der staatlichen Risikomanagementfähigkeit anhand der beiliegenden Leitlinien zu erstellen sein. Auch diese soll auf dem Ergebnis der nationalen Risikoanalyse aufbauen. Auch diesbezüglich wird das BM.I gesondert an die jeweiligen Ressorts herantreten. 2.4 Wasserrahmenrichtlinie und Schutzwasserwirtschaft Die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung des NGP 2015 wurde mit dem RMP abgestimmt. Eine verbesserte Abstimmung ist auch bei Maßnahmen und Planungen vorgesehen. Insbesondere bei Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepten (GE-RM) und bei morphologischen Maßnahmen, sollen künftig die möglichen Synergien zwischen NGPUmsetzung und Schutzwasserwirtschaft besser genutzt werden. 13 In der Fördersparte Gewässerökologie wurden in der 68. Kommissionssitzung (09.04.2015) 18 Vorhaben (14 Neuanträge und 2 Erforderniserhöhungen) behandelt. Für 15 Projekte mit Gesamtkosten von 5,51 Mio. Euro wurden in der Fördersparte „Kommunal“ Bundesmittel von 3,31 Mio. Euro genehmigt. Für 3 Projekte mit Bundeskonsens (2 Neuanträge und 1 Erforderniserhöhung) mit Gesamtkosten von 0,2 Mio. Euro wurde die Finanzierung zugesichert. Seit 2009 wurden damit insgesamt folgende Förderungen zugesichert: Überblick Gewässerökologie KOMMUNAL Anzahl WETTBEWERB 164 Investitionskosten in Euro 116.604.749 Bundesförderung in Euro 68.145.375 333 166.932.017 31.184.089 48 12.149.158 12.149.158 545 295.685.924 111.478.622 BUNDESKONSENS Summe Tab. 2: Maßnahmen Fördersparte Gewässerökologie (einschl. 68. Kommissionssitzung) 3 3.1 Schutzwasserwirtschaft National Kommission Wasserwirtschaft Die 68. Kommissionssitzung Wasserwirtschaft fand am 9. April statt und genehmigte dabei insgesamt 867 Projekte für die kommunale Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung mit einem Förderungsbarwert von rund 51 Millionen Euro, in der Gewässerökologie 18 Projekte, die der Bund mit 3,5 Millionen Euro fördert und im Bereich Hochwasserschutz 122 Projekte mit 30,5 Millionen Euro aus Mitteln des BMLFUW, wobei bei elf Vorhaben in Niederösterreich, der Steiermark, in Oberösterreich und im Burgenland, jeweils mehr als eine Million Euro investiert werden. Für die 69. Kommissionssitzung Wasserwirtschaft am 1. Juli wurden Förderungszusagen in der Höhe von rund 88 Millionen Euro für insgesamt 635 Projekte beantragt. Im Bereich Hochwasserschutz werden insgesamt 75 Einzelmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 85 Millionen Euro und einer Bundesförderung von rund 54 Millionen Euro zur Genehmigung vorgelegt. Davon wird bei acht Vorhaben über eine Million Euro investiert. Mit dem Hochwasserschutz an der Drau in Osttirol (12,9 Mio. Euro) und dem Rückhaltebecken Krems-Au an der oberösterreichischen Krems (30 Mio. Euro) sollen auch zwei Großprojekte >10 Mio. Euro beschlossen werden. Betreffend Erfahrungen der Abwicklungsstelle mit Projektanträgen wird auf die Präsentation (Anlage 6) verwiesen. 14 3.2 Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA) Ausgehend von einer Initiative des BMLFUW und des Landes Kärnten wurde im ersten Halbjahr 2014 vom LFRZ im Auftrag des BMLFUW gemeinsam mit dem Land Kärnten ein Pilotprojekt durchgeführt, um eine teilautomatisierte Datenübermittlung von aktualisierten Hochwasserzonendaten seitens der Länder an das BMLFUW zu evaluieren. Dabei wurden mehrere Szenarien analysiert und schließlich jenes mit einer Datenübermittlung über die INSPIRE Datenschnittstelle weiterverfolgt. Als Zielszenario wurde die Übermittlung von Daten aus einem INSPIRE-Downloaddienst des Landes mittels automatisierter Abläufe gewählt. Dazu wurden im LFRZ die entsprechenden Scripts erstellt und gemeinsam mit den Ländern Kärnten und Niederösterreich getestet. Aus dem Ergebnis der Tests kann geschlossen werden, dass das gewählte Szenario eine automatisierte Übermittlung der Daten ermöglicht, wobei die Daten der Länder im LFRZ GIStechnisch zusammengefasst werden, und somit zu einem Layer kombiniert werden. Es wird dabei festgehalten, dass die Qualität des erzeugten Gesamtlayers zur Gänze von der Qualität und dem Zusammenpassen (sowohl geographisch als auch was die Attributierung der Layer angeht) der Länderdaten abhängt. Es wurde im Projekt festgehalten, dass die Schnittstelle auf alle anderen Länder erweitert werden soll. Im Einklang mit der Umsetzung der GZP-Richtlinie wird gleichzeitig auch eine Erweiterung der Servicierung von GZP-Daten der BWV, als inhaltlich harmonisierte und INSPIREkonforme Downloaddienste angestrebt. Dies betrifft zusätzlich zu den Überflutungsflächen nach den vorgegebenen Szenarien konkret die Bereitstellung von Gefahrenzonen, Zonen niedriger Wahrscheinlichkeit sowie der Funktionsbereiche inklusive der zugehörigen Fachdatenlayer aus den Abflussuntersuchungen. Im Sinne einer effektiven Nutzung entsprechender Datendienste werden die gesammelten GIS-Layer künftig nicht nur für die Darstellung und Publikation im Rahmen der Hochwasserzonierung Austria (HORA) verwendet, sondern dienen über deren Integration in die Hochwasserfachdatenbank (HWFDB) gleichzeitig auch als Grundlage für folgende Anforderungen: • Darstellung einer flächendeckenden Förderkulisse schutzwasserwirtschaftlicher Fördervorhaben (WBFG, RIWA-T) auf Basis des Gesamtgewässernetzes Österreich in Kombination mit den Planungsinformationen aus der Förderdatenbank (KPC). • Laufende Überprüfung und Genehmigung der Gefahrenzonenpläne (lt. WRG) über die Zusammenführung mit den Gefahrenlayer-Stammdaten aus der HWFDB mit den Statusinformationen aus der Förderdatenbank. • Einführung einer laufenden Risikobewertung entlang von Gewässern zur Evaluierung der Flächen mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) im Sinne der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRMP). 15 • Als Grundlage des laufenden Maßnahmenmonitorings (im ersten Schritt für Maßnahme 1: „Gefahrenzonenpläne erstellen“) durch die direkte Verknüpfung der Planungen mit jenen aus den HWRMP in der HWFDB. Für die bestehenden INSPIRE-Download-Services der Bundesländer Kärnten und Niederösterreich wurden im Eingangs angeführten Pilotprojekt beispielhaft Scripts entwickelt, die regelmäßig auf die zur Verfügung stehenden Data-Feeds zugreifen und je nach Aktualität die entsprechenden GIS-Daten (komprimierte SHP-Files) an einen Geoserver übergeben (derzeit Testserver im LFRZ). Dort werden die Daten für ein stichtagsbezogenes Update der Publikationsplattformen (HORA, naturgefahren.at o.a.) vorprozessiert (Teilcaching und Erzeugung bundeslandweiser WM-Services). Als Zwischenergebnis des Pilotprojektes lassen sich die allgemeinen formalen Rahmenbedingungen hinsichtlich der INSPIRE-Services wie folgt definieren: • gleiche Struktur aller Service- und Data-Feeds • komprimierte (ZIP-Files) SHP-Dateien als Datenformat mit bundeslandweiser einheitlicher Namenskonventionen aller Dateibenennungen (sowohl für ZIP-Files als auch für die SHP-Files gleicher Name; für die Überflutungsflächen beispielsweise mit „HQ“ Textteil im Dateititel) • pro Bundesland immer einheitliches Projektionssystem (Attribut „term“ des „category“-Tags in der Form „EPSG:<Nummer>“) • konsistente Layerstrukturen (für die Überflutungsflächen beispielsweise pro Szenario ein Layerfile) bzw. mit einem Mindestmaß an einheitlicher Attributspezifikationen für die Automation der Dateneinholung. Durch die einmalige inhaltliche und formale Standardisierung sowie die Adaptierung bereits bestehender Bereitstellungsdienste ist nachfolgend eine deutliche Reduktion des Aufwands zur laufenden Aktualisierung der schutzwasserwirtschaftlich relevanten Fachdaten zu erwarten. Die harmonisierte Festlegung der fachlichen Inhalte wird nach vollständiger Formulierung eines Vorschlags durch die Abteilung IV/6 in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. 3.3 Weitergabe von Modelldaten In den vergangenen Monaten haben sich die Anfragen an die Bundeswasserbauverwaltung (sowohl in den Ländern, als auch im BMLFUW) betreffend Nutzung und Weiterverwendung der von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Abflussuntersuchungen und Gefahrenzonenplanungen) gehäuft. Im Wesentlichen können drei Fälle, die ausführlich im letzten Protokoll beschrieben wurden, unterschieden werden: 1. Datenweitergabe für weitergehende wirtschaftliche Nutzung 2. Weitergabe von Modelldaten aus 2d-Abflussuntersuchungen 3. Datenweitergabe für Forschung und Entwicklung 16 Nach Rückmeldung der Rechtlichen Grundsatzabteilung (RD 1) des BMLFUW kann zu den aufgeworfenen Folgendes ausgeführt werden: • Die drei angeführten Fragenkomplexe handeln sämtlich von einer Weiterverwendung von Daten bzw. Informationen, die im (weitesten Sinn im) BMLFUW vorhanden sind. • Es handelt sich dabei um die Zugänglichmachung von Umweltinformationen, ohne nach dem Grund oder rechtlichen Interesse des Informationssuchenden zu fragen sowie die aktive Verbreitung von Umweltinformationen. • Insofern wäre hier das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) das einschlägige Gesetz, das hier anzuwenden wäre, da es genau diese Zielsetzung zum Gegenstand hat. Das IWG regelt nämlich (in § 2) den rechtlichen Rahmen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Weiterverwendung von im Besitz öffentlicher Stellen befindlichen Dokumenten. • Gemäß § 6 haben öffentliche Stellen Dokumente, die sich in ihrem Besitz befinden, in allen vorhandenen Formaten oder Sprachen und, soweit möglich und sinnvoll, in offenem und maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen. Sowohl die Formate als auch die Metadaten sollten so weit wie möglich formellen, offenen Standards entsprechen. • Gemäß § 8 IWG können öffentliche Stellen Bedingungen für die Weiterverwendung der in ihrem Besitz befindlichen Dokumente in einem Vertrag festlegen, in welchem die wesentlichen Fragen der Weiterverwendung geregelt werden. Diese Bedingungen dürfen die Möglichkeiten der Weiterverwendung der beantragten Dokumente aber nicht unnötig einschränken und keine Behinderung des Wettbewerbs bewirken. Aktuell liegt eine Regierungsvorlage zur Novellierung des IWG vor und wurde bereits am 9. Juni 2015 im Parlamentsausschuss behandelt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Novelle in den nächsten Wochen vom Nationalrat beschlossen und danach in Kraft treten wird. Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erleichterung der Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen, insbesondere um dadurch die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste zu fördern. Die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-RL 2003), wurde auf Bundesebene durch das IWG umgesetzt. Mit der im Entwurf vorliegenden Novelle zum IWG werden die horizontalen Elemente der Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (fortan: ÄnderungsRL) auf Bundesebene umgesetzt. Die PSI-RL 2003 enthält einen Mindestbestand an Regeln für die Weiterverwendung und die praktischen Mittel zur Erleichterung der Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen der Mitgliedstaaten sind. Seit 2003 hat die Menge der Daten in der 17 Welt, auch die der öffentlichen Daten, exponentiell zugenommen und neue Datentypen werden erstellt und gesammelt. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung von Daten eingesetzten Technologien zu beobachten. Diese schnelle technologische Entwicklung ermöglicht die Schaffung neuer Dienste und Anwendungen, die auf dem Verwenden, Aggregieren oder Kombinieren von Daten beruhen. Die im Jahr 2003 erlassenen Vorschriften sind diesen schnellen Veränderungen nicht mehr gewachsen, so dass die Gefahr besteht, dass die wirtschaftlichen und sozialen Chancen, die sich aus der Weiterverwendung öffentlicher Daten ergeben, ungenutzt bleiben. Aus diesem Grund wurde die ÄnderungsRL erlassen. Betroffen sind auf der einen Seite die öffentlichen Stellen, etwa indem sie zugängliche Dokumente nunmehr – soweit möglich und sinnvoll – in offenem und maschinenlesbarem Format zur Verfügung zu stellen haben. Auf der anderen Seite sind die Wirtschaftstreibenden betroffen, etwa indem sie nunmehr ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung haben oder indem sie von den Vorschriften zu Formaten profitieren. Kernpunkte der Novellierung sind: 1. Dokumente, die zugänglich sind, dürfen grundsätzlich weiterverwendet werden. Die Behörde hat nur noch in Ausnahmefällen (§2a Abs. 2) das Recht weitgehend frei zu entscheiden, ob die Weiterverwendung gestattet wird. 2. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, Dokumente soweit möglich und sinnvoll in offenem und maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen. Zusätzlich ist die Suche nach Dokumenten zu erleichtern, etwa durch Bestandslisten der wichtigsten Dokumente mit den zugehörigen Metadaten. Letztere Verpflichtung ist nur hinsichtlich der Metadaten neu, während die Verpflichtung, die Suche zu erleichtern, etwa durch Bestandslisten, bereits nach der bestehenden Regelung gegeben war. Als Bestandsliste wird die bestehende Plattform data.gv.at verwendet. 3. Die für die Weiterverwendung verlangten Entgelte dürfen grundsätzlich die Grenzkosten nicht übersteigen. Es bestehen allerdings Ausnahmen für öffentliche Stellen, deren Auftrag das Erzielen von Einnahmen erfordert sowie für Dokumente, für die die öffentliche Stelle ausreichend Einnahmen erzielen muss. 3.4 LE 2020: Sonderrichtlinien Im Programm für die ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2014 – 2020 (LE 2020) wurde am 12.12.2014 mit Beschluss C(2014)9784 von der Europäischen Kommission genehmigt (siehe dazu: http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/laendliche-Entwicklung-20142020/LE2020.html). Darin sind unter Pkt. 8.2.6.3.14 „Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren“ enthalten. Die Sonderrichtlinien „LE-Projektförderungen“ wurden vom Bundesminister am 20.02.2015 genehmigt (siehe http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/SRL.html). 18 Punkt 23.2.3 der Sonderrichtlinien sieht die „Erstellung von Planungs- und Managementgrundlagen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Flächen- und Muldenrückhalts, des Hangwasserregimes einschließlich Entwässerung labiler Hänge und zur Reduktion der Flächenerosion“ vor - förderbar sind: (1) Erstellung von Gefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime, Flächenerosion) und darauf aufbauenden Managementplänen inkl. Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung; (2) Kleinmaßnahmen zum Flächen- und Muldenrückhalt für Wasser und Sedimente. Die zugehörigen Auswahlkriterien wurden in den letzten Monaten ausgearbeitet und im Februar 2015 genehmigt (siehe: http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/ auswahlkriterien.html). Zusätzlich waren in den letzten Wochen die Vertreter der BWV (einschließlich Ländervertreter von NÖ, OÖ, KTN und STMK) in die Erarbeitung des Leitfadens für die Verwaltungskontrolle (Prüfhandbuch der AMA) und von Checklisten eingebunden. Als Förderwerber werden weiterhin Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften möglich sein, bei Vorhaben gemäß Punkt 23.2.3 (1) alle Gebietskörperschaften, somit auch die Länder. Bei Gebietskörperschaften wird künftig die Umsatzsteuer als förderbarer Kostenanteil anerkannt, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Die Förderbarkeit von Grundeinlösen ist mit 10 % der Gesamtkosten beschränkt. Überschreiten die Grundeinlösekosten diesen Wert, ist durch eine autorisierte Stelle (z.B. Agrarbezirksbehörde) zu bestätigen, dass der Grunderwerb aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes im öffentlichen Interesse erfolgt und dadurch Flächen aus der Produktion genommen werden oder im Grundbuch eine Dienstbarkeit oder Reallast zur naturschutzfachlichen oder umweltschutzfachlichen Nutzung eingetragen wird. 3.5 ÖREK Partnerschaft „Risikomanagement – Hochwasser“ Mit Beschluss des Ständigen Unterausschusses der ÖROK (73. Sitzung vom 28. Jänner 2014) wurde dem Ersuchen der Verbindungsstelle der Bundesländer folgend, auf Grundlage der ÖROK-Empfehlung Nr. 52 die Themen des vom BMLFUW vorgelegten Entwurfes einer Charta „Schutz vor Naturgefahren“ zu behandeln, zugestimmt. Auf Vorschlag des Ständigen Unterausschusses (STUA) erfolgt die Bearbeitung des Themas “Schutz vor Naturgefahren“ auf Grundlage der „ÖROK-Empfehlung Nr. 52 zum präventiven Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung“ (Schwerpunkt Hochwasser) und wird in das nächste mittelfristige Arbeitsprogramm der ÖROK aufgenommen. Der entsprechende Antrag an die ÖROK-Stellvertreterkommission wurde in der Sitzung im Herbst 2014 einstimmig angenommen. Der Start der ÖREK-Partnerschaft soll unter der Federführung RO Land Salzburg gemeinsam mit Abt. IV/6 BMLFUW im 3. Quartal 2015 erfolgen. Vorbereitende Arbeiten laufen und sollen im Rahmen einer Anbahnungssitzung am 1.7.2015 abgeschlossen werden. Schwerpunkte der ÖREK Partnerschaft „Risikomanagement – Hochwasser“ ist die 19 Erarbeitung von fachlichen und politischen Empfehlungen, die dem Stand des Wissens entsprechend aufbereitet werden sollen. Wesentliche Grundlagen im Rahmen diese Prozesses sind: o ÖROK Empfehlungen Nr. 52 o Umsetzung der EU-HWRL – RMP 2015 o Ergebnisse aus Flood Risk, Flood Risk II und Flood Risk E o Charta „Schutz vor Naturgefahren“ o ÖWAV Positionspapier Strategie 2013+ Schutz vor Hochwasser und Muren Da auch die in den Ländern vorhandenen strategischen Konzepte zum Schutz vor Naturgefahren und die länderspezifischen Anforderungen an die Raumordnung bei der Überarbeitung entsprechend berücksichtigt werden sollen, wurde mit HR Rudolf Hornich ein Ländervertreter der Bundeswasserbauverwaltung nominiert. 3.6 Hangwassermanagement Aufbauend auf den Erkenntnissen aus mehreren Aktivitäten einzelner Bundesländer, wie: • Hangwassermanagementkonzept (OÖ) • Hangwasserkarten Hartberg (ST) • Bedarfserhebung und Methodenentwicklung (NÖ) • Einzelfallbezogene Beurteilung im Rahmen von örtlichen Entwicklungskonzepten (S) • Modellierung von Abflusswegen (B) und in Zusammenschau mit der Vorstudie (basierend auf fluviale und pluviale Hochwässer) zum Naturgefahren und -risiko Atlas Österreich (Prof. Glade, Uni Wien, im Auftrag des BMLFUW) soll ab 2016 das Thema „Hangwasser“ bzw. „pluviales Hochwasser“ im Rahmen von z.B. einer Unterarbeitsgruppe des AK-HWRL behandelt werden. Im Rahmen des ÖWAV AA Bauen und Wasser wurde beschlossen eine ÖWAV Veranstaltung zu organisieren, die sich diesem Thema annimmt (voraussichtlich Frühjahr 2016). Ebenso ist ein Workshop zum Thema „pluviale Hochwässer“ in Vorbereitung der im Rahmen der 20. WG F Sitzung (Herbst 2016) abgehalten und von Österreich mitorganisiert werden soll. Wesentliche Zielsetzung dabei ist es, von Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten zu lernen und die mögliche Anwendung bereits erprobter Methoden in Österreich zu prüfen. 20 4 4.1 Hochwasser Solidaritätsfonds 2013 Im Rahmen der Sitzung der Bundeswasserbauverwaltung vom Juni 2014 wurde seitens des BMLFUW berichtet, dass die Republik Österreich insgesamt 21,6 Mio. Euro aus dem Solidaritätsfond erhält, wovon zunächst vereinbart war, dass zumindest 13,6 Mio. € (Bundesmittel) durch die Bundeswasserbauverwaltung und 8 Mio. € (Bundesmittel) durch die Wildbach- und Lawinenverbauung abgerechnet werden. Am 12. Juni 2014 fand im BMI eine Sitzung mit Vertretern des Solidaritätsfonds statt, wobei die Abrechnungsmodalitäten festgelegt wurden. Die entsprechenden Unterlagen, sowie die vorläufige Projektliste, die auch bereits dem BMI als Prüfstelle übergeben wurde, wurden mit Mail vom 2. Juli 2014 im kurzen Weg den betroffenen Ländern direkt zugeleitet. Ebenso wurde die vorläufige Liste der Projekte übermittelt, mit dem Ersuchen, allfällige Anpassungen im direkten Wege vorzunehmen. Diese Anpassungen wurden vorgenommen, sodass die in Tabelle 3a ausgewiesenen Werte die endgültigen Abrechnungsbeträge (der Bundesmittel) darstellen. NÖ OÖ S T 6120.162 (BF) 0 3,671 4,132 0,000 7700.297 (IG) 0,101 3,548 1,400 1,100 Summe 0,101 7,219 5,532 1,100 Tab. 3a: tatsächliche Abrechnungsbeträge Solidaritätsfond (Stand 3.12.2014) Summe 7,803 6,149 13,952 Die Listen enthalten insgesamt deutlich mehr Projekte als für die Erreichung der Beihilfensummen notwendig wären, dies geschieht einerseits als "Überbuchung" aus Sicherheitsgründen andererseits auch unter dem Aspekt, dass sich möglicherweise das eine oder andere Projekt aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht eignen könnte. Aus der dem BMI übermittelten Projektliste wurden sowohl größere Projekte ausgewählt, zum Teil regional konzentriert, ansonsten aber hat die Finanzkontrolle des BMI nach dem Zufallsprinzip ein Stichprobe (rund 10%) gezogen. Die tatsächlichen Abrechnungsbeträge nach erfolgter Prüfung durch das BMI ergeben folgendes Bild: NÖ OÖ S T 6120.162 (BF) 0 6,170 0 0,000 7700.297 (IG) 0,101 2,792 1,250 4,411 Summe 0,101 8,962 1,250 4,411 Tab. 3b: tatsächliche Abrechnungsbeträge Solidaritätsfond (Stand 24.6.2015) Summe 6,170 8,554 14,724 Zu der in den vergangenen Monaten erfolgten Überprüfung seitens des BMI (Prüfstelle) berichten die betroffenen Bundesländer wie folgt: 21 In Niederösterreich konnten im Rahmen der EU-Solidaritätsfondsintervention 2013 im Verwendungsnachweis Bundesmittel bis zu einer Höhe von € 101.456,61 geltend gemacht werden. Am 29. Jänner 2015 wurde seitens des Landes NÖ der Bericht über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zum Hochwasserereignis 2013 an die zuständige Stelle beim Bundesministerium für Inneres übermittelt. Auf dieser Grundlage fand am 4. Mai 2015 eine Überprüfung durch das Bundesministerium für Inneres (Prüfstelle EU-Fonds) mit positivem Verlauf statt. Ein schriftlicher Endbericht liegt bis dato jedoch nicht vor. In Salzburg erfolgte die Prüfung der eingesetzten EU-Solidaritätsfondsmittel in mehreren Phasen: 1. Auswahl der Projekte anhand der übermittelten Vorauswahl (siehe bereits übermittelte Liste) 2. Risikoanalyse (Fragenkatalog mit insgesamt 14 Fragen betreffend d. abwickelnden Stelle, den handelnden Personen sowie bereits vorangegangenen Prüfungen,…) 3. Vorprüfung, Vorbereitung auf die Vor-Ort-Prüfung: Übermittlung sämtlicher Rechnungen, Zusammenstellung Gebarungsübersicht; Fragebogen zum Vergabewesen (BVergG, Vergaberichtlinien,…); Bilddokumentation (Vorher – Nachher); 4. Vor-Ort-Prüfung: Die Prüfung vor Ort erfolgte auf Grundlage der bereits übermittelten Unterlagen anhand einer umfangreichen Checkliste durch die Prüfstelle. Prüfungsinhalt waren: o grundsätzliche organisatorische Themen (Geschäftseinteilung, Geschäftsordnung, Büround Kanzleiordnung, internes Controlling, Anweisungsbefugnisse,…), o personelle Fragen (Organisationsstruktur, Stellvertretungen, Projekt- und Bauleitungen mit zugehörigen Handlungsanweisungen und Verbindlichkeiten), o Verfahrensabläufe (Ausschreibung, Vergabe, Eignungsnachweise, Baubegleitung, Projektdokumentation, Abnahme, Abrechnung, Kollaudierung,…) o die Gebarungsprüfung (Rechnungen, Aufzeichnungen, Eigenleistungen, Einhaltung des 4-Augenprinzips, Dokumentation, Unterzeichnungsklauseln,…) o Abschluss der Leistungen (Behördliche Kollaudierung, Abrechnung) Die Vor-Ort-Prüfung erfolgte ohne Ortsaugenschein, die Kontrolle über die Durchführung der Maßnahmen erfolgte an Hand der Bilddokumentation. In Oberösterreich wurden alle von beantragten Maßnahmen vom BMI genehmigt, wovon zwei Maßnahmen der BWV durch Herrn Generalmajor Sulz (BMI) an Ort und Stelle überprüft wurden. Die Prüfung verlief positiv. Die Maßnahmen wurden ohne Beanstandungen befundet. Eine schriftliche Bestätigung wurde bis dato noch nicht zugestellt. Für den Nachweis der EU-Solidaritätsfondsmittel wurden seitens der BWV-Tirol 16 Projekt bekannt gegeben. 22 Gesamterfordernis BWV: € 4.411.933,37 Ausgaben Bund: € 2.035.156,27 SF Anteil Bund: € 1.100.000,00 Ausgaben Land: € 1.696.449,16 SF Anteil Land: € 1.676.202,47 Da durch eine Mitteilung des BMI nur rd. 70 % der Ausgaben des Landes als Solidaritätsfondsmittel anerkannt werden (Sicherheitsreserve) mussten für den Nachweis der SF-Anteil Land zusätzlich vier Projekte der WLV aufgenommen werden, um den SF-Anteil Land von € 1,676 Mio. zu erreichen. Im Zuge der Prüfung durch das BMI am 20. Mai 2015 wurde ein Projekt der BWV (Großache, Großachengenossenschaft SFM 2013 mit € 815.624,30) und ein Projekt der WLV Sektion Tirol geprüft. Prüfinhalte waren Finanzhilfenehmer, Vergaben, Lohnverrechnung und Gerätemieten, Abrechnungsunterlagen (Belegs Verzeichnis mit allen Belegen (Skonto, Prüfvermerk….), Kollaudierungsunterlagen, Vorlagefristen), Rechnungswesen (Bewirtschaftungserlass, Anordnungsbefugnis, Prüfdienst) sowie die Vereinbarung Bund (BMI) mit dem Land Tirol. Das BMLFUW bedankt sich bei den betroffenen Bundesländer für die reibungslose und fehlerfreie Abwicklung. 4.2 Flood Risk E Nach ersten Gesprächen Ende 2013 wurden unmittelbar mit der Konzepterstellung und vorbereitenden Arbeiten zu den Empfehlungen und ausgewählten Maßnahmen begonnen und in ein Grundlagenpapieren eingearbeitet. In weiterer Folge wurde die Projektstruktur erstellt und Verantwortliche Personen den einzelnen Arbeitspaketen zugeordnet, ebenso wurde ein Kernteam ernannt. Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen zu erreichen und die Erstellung des Syntheseberichtes zu erleichtern wurden Leitfragen ausgearbeitet, die die Richtung in der Evaluierung der empfohlenen Maßnahmen / Empfehlungen vorgeben sollen: • Wurde die Empfehlung bis heute umgesetzt bzw. welche Schritte wurden gesetzt? • Zu welchen Veränderungen haben die vergangenen Hochwasserereignisse in ihrem Sektor/Fachbereich in Bezug auf das integrierte Hochwassermanagement geführt? • Haben die vergangenen Hochwasserereignisse aus ihrer Sicht Sektor übergreifend in Bezug auf integriertes Hochwassermanagement zu Veränderungen geführt? • Welcher Untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht noch (immer)? 23 In der Folge wurden die über hundertfünfzig ausgewählten Empfehlungen und vorgeschlagenen Maßnahmen aus FloodRisk I und II zusammengefasst, kategorisiert und den einzelnen Themenverantwortlichen zugeordnet. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, jene Empfehlungen / Maßnahmen zu kennzeichnen, bei denen eine fachgebietsübergreifende Evaluierung erfolgen soll. Am 2. Dezember 2014 fand eine Abstimmung der vorläufigen Ergebnisse aus den Fachbereichen statt, insbesondere wurde noch der verbleibende Abstimmungsbedarf ermittelt. Am 12. März 2015 fand unter Einbindung aller Beteiligten ein Workshop, bei dem die vorläufigen Endergebnisse präsentiert, ausgetauscht und abgestimmt wurden, statt. Der Entwurf des Syntheseberichtes liegt seit wenigen Tagen vor und wird in einigen Bereichen noch anzupassen sein. Die Teilberichte (samt Kurzfassungen) liegen vor und sollen gemeinsam mit dem Synthesebericht noch im Sommer veröffentlicht werden. 4.3 Hydrographische Übersicht zum Hochwasser im Juni 2015 Das Aufeinandertreffen von Starkniederschlägen und der Schneeschmelze verursachte große Schäden durch Hangbewegungen, Murabgänge und lokale Überschwemmungen im Westen Österreichs. Das hochsommerliche Wetter, das seit Anfang Juni in weiten Teilen Österreichs die Temperaturen bis über 30 °C ansteigen ließ, war leider auch mit schweren Gewittern und Starkniederschlägen verbunden, die besonders in Teilen Tirols und Salzburgs, aber auch Ober- und Niederösterreich zu Überflutungen und Vermurungen führten. Mit den hohen Temperaturen der letzten Tage intensivierte sich im Hochgebirge die Schneeschmelze bis über 2000 m ü. Adria und erhöhte allein dadurch die Wasserführung der alpinen Fließgewässer bis über das 1-jährliche Hochwasser. Die Bodenfeuchte und damit das Potenzial für Muren war dadurch entsprechend hoch. Ein Hochdruckgebiet mit dem Kern über Mitteleuropa bringt Anfang Juni 2015 die ersten hochsommerlichen Tage in den Alpenraum. Am 5. Juni dringen Ausläufer eines Island - Tiefdruckgebietes weiter in den Süden vor und schieben von Vorarlberg bis nach Salzburg eine Störungszone an die Nordseite der Alpen. Diese Störungszone verursacht lokale Starkregenereignisse die besonders das Paznau- und das Sellraintal in Tirol betreffen und in weiterer Folge bis 8. Juni 2015 auch Gewitter bis in den Osten Österreichs brachten. In den alpinen Einzugsgebieten liegt das Jahresmaximum des Abflusses – je nach Höhenlage – im Mai und Juni, bei vergletscherten Gebieten von Juni bis August. So ist es ganz normal, dass mit den jetzt bis in große Höhen herrschenden sommerlichen Temperaturen auch die Schneeschmelze ihren Höhepunkt erreicht. Bereits ohne Niederschläge führt das zu Abflüssen, die durchaus die Hochwassergrenzen erreichen und überschreiten können. Dies wird aktuell an den Gewässern, die vom Alpenhauptkamm kommen, deutlich, wie z.B. Sanna, Pitze, Ötztaler Ache, Melach und die Tauernachen im Salzburger Pinzgau. Diese Zubrin24 ger ließen auch die Durchflüsse an den großen Gewässern wie den Tiroler Inn und an der Salzach bis Werfen auf HQ1-5 ansteigen. Kommen in einer solchen Situation noch starke Niederschläge hinzu, ohne dass eine nennenswerte Abkühlung erfolgt, können markante Hochwasserspitzen mit oft schnellen, steilen Anstiegen entstehen. Die Gewitterzellen bewegten sich relativ langsam, so dass örtlich höhere Regenmengen zusammenkamen. Auf Grund der hohen Vorbefeuchtung der Böden in den steilen Hänge kam es zu Murgängen und regionalen Ausuferungen an kleinen Bächen und Wildbächen, die großen Schaden verursachten. Nachdem in Tirol bereits am 4. Juni am Navisbach (Pegel Mühlen) ein HQ10 in Folge eines Gewitters aufgetreten ist, lag der Unwetter-Schwerpunkt am 6./7. Juni im Außerfern sowie in und um Innsbruck. Durch die Schneeschmelze und die Gewitterniederschläge führten die Sanna und der Inn bis Jenbach Hochwasserabflüsse zwischen HQ1 und HQ5. Von massiven Unwettern war auch der Salzburger Oberpinzgau betroffen. Die Tauernachen und in der Folge auch die Salzach bis Werfen führten Hochwasserabflüsse um HQ1. In Mittersill wurde der Hochwasserschutz aktiviert und dadurch größere Hochwasserschäden verhindert. Die starken Unwetter in der Nacht vom 7. zum 8. Juni 2015 führten in Tirol besonders im Sellraingebiet und im Paznauntal zu Murenabgängen und massiven Überflutungen. Zahlreiche Häuser wurden in Mitleidenschaft gezogen. Am Pegel In der Au/Melach im Sellrain stieg der Abfluss extrem steil an. Nach dem Erreichen der Hochwassermeldemarke (hier HW5) bis zum Eintritt des Wellenscheitels vergingen nur 30 Minuten! Nach ersten Auswertungen, die noch weiter zu prüfen sind, lag das Durchflussmaximum im Bereich eines 100jährlichen Hochwassers. Diese Durchflussspitze ist sogar auf der Ganglinie des Inn in Innsbruck sichtbar. Auf Grund der Schneeschmelze erreichte der Inn, aus der Schweiz kommend, Tirol bereits mit Hochwasser im Bereich HQ1. Die Beaufschlagung durch die Zubringer auf Grund der Schneeschmelze führt dazu, dass die Wasserführung des Inn auf der gesamten Fließstrecke in Tirol im Bereich HQ1-HQ5 liegt. Am 8. Juni gab es auch in Oberösterreich (vor allem im Bezirk Grieskirchen) und im westlichen Niederösterreich (Bezirke Amstetten, Scheibbs und Melk) starke Gewitter mit enormen Regenmengen in kurzer Zeit, die Überflutungen und lokal Schäden verursachen. 5 Richtlinien und Arbeitsbehelfe Richtlinien, Leitfäden und Arbeitsbehelfe für die Schutzwasserwirtschaft sind auf der Homepage des Lebensministeriums unter folgendem Pfad abrufbar: www.bmlfuw.gv.at / Wasser / Wasser in Österreich / Förderungen / Hochwasserschutz. Sämtliche dort veröffentlichte Arbeitsbehelfe sind als Bestandteil der RIWA-T verbindlich. 25 5.1 RIWA-T und DFB 2015 Die Überarbeitung der „Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung“ (RIWA-T) erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den BWV-Dienststellen der Länder und der Abwicklungsstelle des Bundes. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „RIWA-T“ wurde eingerichtet, die die Vorschläge für die Überarbeitung in den nachfolgenden angeführten Sitzungen behandelte: • Kick-off-Sitzung am 12. Dezember 2013 in Wien • Workshop 24. März 2014 in Salzburg • Workshop 28. / 29. April 2014 in Salzburg • Workshop 16. / 17. Juni 2014 in Wien • Abschluss-Workshop 11. / 12. November 2014 in Wien Ein weiteres Treffen fand am 3. Dezember 2014 im Rahmen der BWV-Besprechung in Wien statt. Nach jeder Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurden die Ergebnisse an alle Teilnehmer zur Stellungnahme versendet. Von allen Bundesländern sowie von der Bundeswasserstraßenverwaltung und der KPC wurden dazu schriftliche Rückmeldungen abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach Möglichkeit in der nächsten Fassung berücksichtigt. Am 20. Jänner 2015 tagte nochmals die Bund-Länder Arbeitsgruppe „RIWA-T“, um die noch offenen Punkte abzustimmen. Dabei wurden insbesondere die einheitliche Interpretation des § 8 WBFG (samt den dazu im Jahr 2002 und 2004 ergangenen Erlässen) sowie die Finanzierung von Planungsleistungen (§ 25 WBFG) behandelt. Darüber hinaus konnten dabei konkrete Vorschläge der Länder zur RIWA-T und zu den Durchführungsbestimmungen behandelt und einvernehmlich festgelegt werden. Auf Betreiben des Landes NÖ wurde seitens der Sektion IV eine Besprechung im Rahmen der „Koordinationsgruppe Wasserwirtschaft“ am 24. Februar 2015 abgehalten, in der neben offenen Fragen der Bundesfinanzierung beim Schutz vor Naturgefahren auch die Fördersätze gemäß RIWA-T angesprochen wurden. Auf Grundlage dieser Besprechung wurden in den Arbeitsentwürfen von RIWA-T und DFB 2015 noch wesentliche Änderungen vorgenommen, mit denen die wichtigsten von den Ländern eingebrachten Vorschläge berücksichtigt werden konnten. Diese Änderungen umfassen insbesondere folgende Punkte: • Beibehaltung der bisher geltenden Fördersätze für Maßnahmen an Bundesflüssen und Grenzgewässern für die Errichtung von Schutzmaßnahmen: 85 % Bundesmittel; für die Instandhaltung: 70 % Bundesmittel • vereinfachte und praxisorientierte Formulierungen für das Zu- und Abschlagssystem zur Festlegung der Fördersätze ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand; • Deckelung der Abschläge bei Linearmaßnahmen mit max. 5 % (bisheriger Vorschlag: 6,67 %), bei Rückhaltemaßnahmen mit max. 2,5 % (bisheriger Vorschlag: 6,67 %); 26 • bei Rückhaltemaßnahmen wird der Schutz unbebauter Gebiete zwischen Rückhaltebecken und zu schützender Siedlung nicht für die Abschläge berücksichtigt, soweit sie die Fläche des Rückhaltebeckens nicht überschreitet; • Verrohrungen: keine Reduktion des Fördersatzes für (kurze) Straßenquerungen; • Fördersätze für Gefahrenzonenplanungen an Bundesflüssen: 100 % Bundesmittel, an Interessentengewässern: 50 % Bundesmittel; • Die Bestimmungen über besondere Sofortmaßnahmen (SFM-Erlass) sind mit einer Befristung bis 31.12.2016 versehen und werden somit Ende 2016 auslaufen. In den Durchführungsbestimmungen (DFB 2015) wurden zusätzliche Vereinfachungen vorgenommen: • Vorlage der Verpflichtungserklärung wird auf Anträge für Maßnahmen ab 1 Mio. € Gesamterfordernis beschränkt; • keine Vorlage der Bestätigung des Einvernehmens mit dem BMLFUW bzw. Förderwerber bei übergeordneten Planungen; • Mitwirkung des BMLFUW nur bei ausgewählten übergeordneten Planungen; keine zusätzliche Meldung, wenn Information über Jahresarbeitsprogramm (JAP) ausreicht; • Vorlage von Anboten entfällt bei Planungen und Projektierungen unter 100.000 Euro; • Gewässerpflegekonzepte: Übergangsregelung bis 2027 für die verpflichtende Anwendung als Fördervoraussetzung für Instandhaltungsmaßnahmen im Freiland; • Anhang mit den überarbeiteten Formblättern und Vorlagen. Die überarbeiteten Fassungen der RIWA-T 2015 sowie der DFB 2015 wurden am 11.05.2015 zur Begutachtung durch die Länder ausgesendet. Stellungnahmen sind von allen BWV-Landesdienststellen (mit Ausnahme von Wien) fristgerecht eingelangt. Die Berücksichtigung der Änderungswünsche erfolgt nach sorgfältiger Prüfung aller öffentlichen Interessen. Die überarbeiteten Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T 2015) werden nach Befassung der Kommission Wasserwirtschaft gemeinsam mit den zugehörigen Durchführungsbestimmungen durch den Bundesminister in Kraft gesetzt werden. 5.2 Richtlinie Gefahrenzonenplanungen Seit Einrichtung der Arbeitsgruppe „AG Technische Richtlinien Gefahrenzonenplanungen“ fanden bisher folgende Sitzungen statt: 1. Kick Off am 28. Oktober 2014 in Wien 2. 2-Tägiger Workshop vom 26. bis 27. März 2015 in Salzburg: Hier wurden am 1. Tag in Form von 11 Vorträgen die geänderte Gesetzeslage und die derzeit üblichen Vorgehensweisen zur Ableitung von Bemessungswerten, anschließen- 27 der Modellierung inkl. Qualitätssicherung und Darstellung von Gefahrenzonen (und Funktionsbereichen) im Bereich der BWV und WLV präsentiert und intensiv diskutiert. Am 2. Tag wurden die relevanten Inhalte des 1. Tages und deren Berücksichtigung in der Richtlinie diskutiert und in der Folge auch eine Liste mit Umsetzungsprioritäten erstellt. Weiters wurden kurz die von den Kollegen der Länder an die Abteilung übermittelten Unterlagen besprochen und die Vollständigkeit abgefragt. 3. 3. Sitzung am 10. Juni in Wien: Zu Beginn der Sitzung wurden die Punkte des Erlasses vom 8. Mai 2015 sowie eines Ergänzungsschreibens mit technischen Detaillierungen besprochen. Dabei wurde der erhöhte Aufwand durch die örtliche Überprüfung kritisiert, der zwar nicht in Abrede gestellt wurde, wo aber die vielen positive Wirkungen einen erheblichen Mehrwert bedeuten. Als Input für die weitere fachliche Diskussion und wesentliche Punkte der Richtlinie wurden von DI Skolaut die Ergebnisse eines Projektes zum Thema „Potentielle Leitprozesse“ vorgestellt, das von den Kollegen aus Kärnten beauftragt worden war. In Vorbereitung der 3. Sitzung war ein Grob-Entwurf der Richtlinie erstellt worden, der auch die beim Kick Off und anl. der 2. Sitzung identifizierten wichtigen und zu klärenden Punkte enthält. Zur Konkretisierung der Ausrichtung der Inhalte der Richtlinie wurden sowohl Ziele als auch zeitliche Meilensteine und Nicht-Ziele (Harmonisierung der Kriterien mit WLV; „neue“ Kriterien) erläutert und diskutiert. Im Zuge der Diskussion der Inhalte des Grob-Entwurfes wurden vom Kärntner Vertreter einige Beispiele zur Abgrenzung von Funktionsbereichen anhand konkreter Kriterien vorgestellt. Folgende Punkte aus dem Grob-Entwurf der Richtlinie wurden näher erläutert und besonders intensiv diskutiert: a) Festlegung eines Planungsraumes und Beurteilung der enthaltenen Gewässer hinsichtlich Planungsrelevanz als Basis für die Beauftragung b) Klassifizierung der Gewässer nach potentiellen Leitprozessen c) Bewertung der anthropogenen Beeinflussung durch Schutzmaßnahmen (inkl. deren Funktionsfähigkeit) und anderer Einbauten und Ableitung der aktuellen maßgeblichen Hochwasserprozesse d) Festlegung der Bemessungsereignisse (mögliche Ereignisabläufe) für die Szenarien unter Berücksichtigung historischer Ereignisse e) Kriterien für Rote Gefahrenzonen außerhalb des Gewässers auf Basis von Erosion und Ablagerungen f) Kriterien für Rot-Gelbe Funktionsbereiche sowie die Festlegung, ob eine Darstellung auch im Siedlungsbereich sinnvoll ist 28 Hinsichtlich der Endstruktur der Richtlinie war der allgemeine Tenor, dass diese eher knapp (ähnlich der derzeit gültigen) gehalten sein, Gesetzestexte im Anhang enthalten und durch vorhandene und ev. zu erstellende Arbeitsbehelfe ergänzt sein sollte. Das würde eine entsprechende Gültigkeitsdauer gewährleisten und anderseits eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen ermöglichen. Eine weitere Sitzung wird im Herbst stattfinden und zu Diskussion einer weiter ausformulierten Richtlinie genützt werden. Die Fertigstellung ist weiterhin mit Ende 2015 geplant. 5.3 LB Verkehr und Infrastruktur Die Standardisierte Leistungsbeschreibung "Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)" ist am 01. Mai 2015 als erweiterte, verbesserte und aktualisierte Version 04 erschienen. Sie wird somit als Ausschreibungsgrundlage für weite Teile des österreichischen Verkehrs- und Infrastrukturwesens dienen und sich damit als praxistaugliches Standardwerk etablieren und stellt den letzten Stand der Technik dar. Mehr als 150 Fachexperten, organisiert durch die FSV, waren notwendig, um diese umfangreichen standardisierten Ausschreibungstexte (56 Leistungsgruppen, 558 Unterleistungsgruppen und 28.222 Positionen) auf insgesamt 4.050 Seiten, davon 102 Seiten Regelblätter, zu verfassen. Neben der Aktualisierung wurden unter anderem die Sparten "Siedlungswasserbau" und der "Flussbau" in diese Leistungsbeschreibung aufgenommen. Auf Grund der Vereinheitlichung von Begriffsbestimmungen sowie von Positionstexten werden erhebliche Vereinfachungen und somit Einsparungen sowohl bei größeren als auch bei kleineren Projekten erwartet. Aufgrund der standardisierten Positionen für die Beschreibung von Leistungen im Verkehr und Infrastrukturbau wird die Verwendung von Z-Positionen und damit das Risiko unvollständiger Positionsformulierungen minimiert. Das Mehrkostenforderungspotential wird aufgrund dieser Tatsache herabgesetzt. Sämtliche Leistungsgruppen wurden auf aktuelle Normung und den aktuellen Stand der RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) angepasst, wobei als Grundlage für die Erstellung der Leistungsbeschreibung die RVS 01.03.12 vom 01. August 2014 fungiert. Dieses Werk wurde von Praktikern für Praktiker geschaffen und kann nur verbessert und weiterentwickelt werden, wenn von den Anwendern kritische Rückmeldungen mit konstruktiven Vorschlägen kommen. Bestellt werden kann die LB-VI Version 4 über die Homepage des FSV. Weiters wurden erste Seminare (8./9. Juni in Linz und 24./25. Juni in Wien) zur neuen Version der LB-VI Gesamtausgabe angeboten. Eine Verbindlicherklärung der LB-VI ist mit 1. Juli 2015 für alle Ausschreibungen im Bereich der Schutzwasserwirtschaft in Aussicht genommen. 29 5.4 Leitfaden Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte Die Arbeiten an einem Leitfaden für Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte (GE-RM-Leitfaden) werden im Herbst 2015 beginnen. Es ist geplant, eine Arbeitsgruppe „GE-RM“ einzurichten, in der neben Ländervertretern der BWV auch die Bereiche Gewässerökologie und Raumordnung sowie die WLV vertreten sein sollen. Die Abteilung IV/6 ersucht die BWV-Dienststellen der Länder um Mitarbeit bei der Erarbeitung des Leitfadens. 6 Bundesmittel 6.1 Bundesmittel 2015 Im Budgets 2014 sind für die Schutzwasserwirtschaft zwei neue, nicht zweckgebundene Konten 1/6120.170 und 1/7700.341 eingerichtet worden. Mit Beginn 2015 wurden die Finanzpositionen aus dem Detailbudget Schutzwasserwirtschaft in nunmehr zwei Konten (1/7700.299 Schutzwasserwirtschaft (zweckgebunden) und 1/7700.341 Sonstige Projekte) zusammengefasst (Tab. 4). Ausgabe / Detailbudget 2 Einnahme 42.03.02.01 42.03.02.01 1 42.03.02.01 42.03.02.01 2 42.03.02.01 ALTE BEZEICHNUNG Finanzposition 1/7700.297 1/6120.162 1/6120.170 1/7700.341 1/6120.160 1/7700.298 1/7700.299 1/6120.107 2/8262.144 2/8262.244 2/8262.297 2/8262.162 Budgetposition Sofortmaßn .u.Folgeproj. HW-2013 Int.gew. KF, zw Sofortmaßn. u. Folgeproj. HW-2013Bds.Flüsse KF zw Sonstige Projekte BF Sonstige Projekte IG Sonstige Vorhaben Sonstige Vorhaben Sonstige Vorhaben Internationale Rheinregulierung (zw) Bundesflüsse Interessentengewässer Sof.M.u.Folgep.HW-2013, Int.Gew.,KatF,Überw.zw Sofortm.u.Folgep.HW-2013,Bundesfl.,Kat.F.,Überw.zw NEUE BEZEICHNUNG Finanzposition Budgetposition 1/7700.297 Sofortmaßn .u.Folgeproj. HW-2013 KF, zw 1/7700.341 Sonstige Projekte 1/7700.299 Schutzwasserwirtschaft 2/8262.244 Schutzwasserwirtschaft 2/8262.297 Sofortmaßn .u.Folgeproj. HW-2013 KF, zw Tab. 4: Neue Konten der BWV Im Bundesvoranschlag (BVA) 2015 sind für die Aufgaben der Bundeswasserbauverwaltung insgesamt 92,896 Mio. € ausgewiesen (Tab. 5). Nach vollständiger Freigabe durch das BMF und unter Einbehaltung einer Bindung (vorerst in der Höhe von 2,190 Mio. € beim Konto 1/6120.341) stehen zum heutigen Zeitpunkt Bundesmittel in der Höhe von 90,706 Mio. € zur Verfügung. Somit beträgt die Zentralreserve beim Konto 299 4,334 Mio. € und beim Konto 341 nur mehr 2,388 Mio. €. 30 Detailbudget 42.03.02.01 BVA 2013 BVA 2014 BVA 2015 6120/107+160* 6120/162 6120/170 29,374 22 0 27,07 3,6 11,737 29,17 0 11,737 Summe BF 7700/299 7700/297 7700/341 51,374 32,878 25 0 42,407 34,859 2,2 25,729 40,907 32,764 0 19,225 Summe IG 57,878 62,788 51,989 Gesamt 109,252 105,195 92,896 Tab. 5: Bundesbudget BWV 2013, 2014 (endg.) und 2015 (vorl.) Zusätzliche 19 Mio. € scheinen nicht im BVA, sondern in einer Ermächtigung gem. Art. V BFG 2014 auf. Dieser Betrag bedarf der Freigabe durch das BMF. Nach der wieder erst im Jahresverlauf zu erwartenden völligen oder teilweisen Freigabe der 19 Mio. € wird eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der Jahresarbeitsprogramme und des Länderschlüssels im Hochwasserschutz und der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgen. Bundesland Auszahlung I-VII 299 Auszahlung I-VII 341 Auszahlung Gesamt IAGB (vorl.) Zuteilung 299 (von IAGB) Zuteilung 341 (von IAGB) B 2,200 0,700 2,900 7,311 4,900 2,411 K 1,200 2,400 3,600 8,063 5,300 2,763 NÖ 8,800 3,000 11,800 15,379 10,200 5,179 OÖ 6,871 2,484 9,355 11,349 7,600 3,749 S 5,400 2,635 8,035 8,035 5,400 2,635 St 2,950 2,500 5,450 11,536 7,700 3,836 T 4,000 2,000 6,000 7,946 5,300 2,646 V 2,720 0,835 3,555 8,001 5,300 2,701 IRR 2,562 0 2,562 4,000 4,000 0,000 W 0,200 0,100 0,300 1,364 0,900 0,464 BMLFUW 0,292 0 0,292 1,000 1,000 0,000 Summe 37,195 83,984 57,600 26,384 16,654 53,849 Tab. 6: Auszahlungsstand I-VII 2015 Der derzeitige Stand der Gesamtvorbelastungen (vom 27. April) unter Berücksichtigung der Genehmigungen der 68. KOSI beträgt insgesamt 122,845 Mio. € (Anlage 1). 31 6.2 Aufteilung der Bundesmittel Im Rahmen der Besprechung der Bundeswasserbauverwaltung vom 11./12. Dezember 2013 erfolgte (unter Einwand verschiedener Bundesländer) die Verabschiedung des neuen Aufteilungsschlüssels (Tab. 7a). Da die Ermittlung des neuen Aufteilungsschlüssels transparent und nachvollziehbar erfolgte, ist derzeit keine Änderung in Aussicht gestellt. Auch im Falle weiterer Mittelverschiebungen und unabhängig von den künftig tatsächlich zur Verfügung stehenden Bundesmitteln, sieht das BMLFUW weder Anlass noch Möglichkeit, weitere Anpassungen vorzunehmen und gibt damit den Ländern auch eine entsprechende Planungssicherheit. B K NÖ OÖ S St T V W Summe BF 8,30 10,47 14,19 10,42 18,35 11,63 15,61 11,03 0 100 IG 10,16 10,24 21,58 17,58 4,40 17,11 6,21 9,69 3,03 Tab. 7a: Aufteilungsschlüssel der Bundesmittel 2014-2018 in [%] 100 Insgesamt ergab sich nach eigehender Diskussion bei der Besprechung der Bundeswasserbauverwaltung im Dezember 2014 eine Mehrheit für die Beibehaltung des bestehenden Schlüssels auch bei geringeren Bundesmitteln. Klar ist auch, dass bei beschränkten Mitteln eine Priorisierung (durch die Länder) erfolgen muss und sich die Umsetzung selbst nicht allein am (maximalen) Bedarf orientieren darf. Eine Umsetzung von Maßnahmen ohne Priorisierung stellt das bestehende solidarische Modell in Frage. Die Grundlage für den bestehenden Länderschlüssel ist eine Investitionskostenerhebung mit einer Aufteilung der Gesamtmittel Bundesflüsse : Interessentengewässer von 43 : 57 %. Daher kann aufgrund der Tatsache, dass ab dem heurigen Jahr auch im Bundesvoranschlag keine Unterscheidung mehr zwischen Bundesflüssen und Interessentengewässern vorgenommen wird, auch die Länderschlüssel im gleichen Verhältnis zugeordnet werden. Das Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle 7b zusammengefasst. B K NÖ OÖ S St T V W Summe BF/IG 9,36 10,34 18,40 14,50 10,40 14,75 10,25 10,27 1,73 100 Tab. 7b: Mischschlüssel auf Basis Aufteilungsschlüssel der Bundesmittel 2014-2018 in [%] Trotz der Einbehaltung einer Zentralreserve werden die Länder aufgefordert eine zumindest dreiprozentige Bindung der in Aussicht gestellten Bundesmittel vorzusehen, die für kleine Ereignisse im betroffenen Bundesland Verwendung finden soll. Weiters wären zumindest fünf Prozent der bereitgestellten Bundesmittel für die Finanzierung von Abflussuntersuchungen und / oder Gefahrenzonenplanungen aufzuwenden. 32 6.3 Finanzgebarung Im Zuge der Übernahme der Abwicklung Schutzwasserwirtschaft und der Flussbaukartei wurde von der KPC der Restmittelstand der Bundesmittel bei den einzelnen Ländern abgefragt. Dabei stellte sich heraus, dass der bekanntgegebene Restmittelstand in keinem Bundesland mit dem rechnerischen Restmittelstand in der Flussbaukartei übereinstimmt. In den Gesprächen mit den Ländern konnte festgestellt werden, dass die ordnungsgemäße Mittelverwendung auf Projektebene über die Buchhaltungssysteme der Länder jedenfalls sichergestellt und dokumentiert ist. Eine transparente und nachvollziehbare Gesamtdarstellung fehlte jedoch bzw. bedarf es in allen Ländern einer laufenden Abstimmung mit der Datenbank des Bundes, um allfällige Differenzen zeitnah zu erkennen und zu beheben. Datenbankbereinigung und Abgleich Den Ländern wurde eine Liste mit allen in der Bundesdatenbank nicht abgeschlossenen Projekten geschickt und sie aufgefordert, alle bereits abgeschlossenen Projekte (vorliegende Kollaudierung), bzw. alle nicht umgesetzten Projekte (Stornierungen) zu melden. Damit konnte die Zahl der aktiven Fälle deutlich reduziert werden. Weitere Datenbankfehler wurden behoben (z.B. fehlende Projekte, Doppelbuchungen, etc.). Danach wurde mit den Bundesländern NÖ und K ein Datenbankabgleich durchgeführt. Der Datenstand wurde dabei auf Einzelfallebene abgeglichen und gegebenenfalls korrigiert. Für diese beiden Bundesländer konnte somit der Datenstand in der Bundesdatenbank so bereinigt werden, dass hier mit Ausnahme von Rundungsdifferenzen bei Drittelfinanzierungen der „Restmittelstand der Bundesmittel“ jetzt auch direkt aus den aktiven Einzelprojekten des jeweiligen Bundeslandes ausgewertet werden kann. (Saldo der Einnahmen und Ausgaben über alle aktiven Projekte). Derzeit läuft ein weiterer Abgleich mit den Bundesländern Salzburg (fast abgeschlossen), Vorarlberg und Oberösterreich, der mit spätestens 30.06.2015 abgeschlossen werden soll. Die verbleibenden Bundesländer werden dann im zweiten Halbjahr kontaktiert. Zusammenfassung und Ausblick Obwohl der Prozess noch nicht abgeschlossen ist, kann festgestellt werden, dass mit den monatlichen Finanzmeldungen und den quartalsmäßigen Restmittelstandsmeldungen die Dokumentation der Verwendung der überwiesenen Bundesmittel deutlich verbessert wurde. Auftretende Fehlbuchungen können durch einen laufenden Abgleich rasch erkannt und beseitigt werden. In Summe sind inzwischen die Kontostandänderungen vollständig mit der Bundesdatenbank synchron. Die Auswertung des „Bundesmittelrestes“ ist in einigen Bundesländern bereits möglich, bei den meisten gibt es aber noch einen Abklärungsbedarf. Die dafür erforderlichen Schritte wurden bereits veranlasst und sollten bis Ende 2015 abgeschlossen sein. 33 Jahresarbeitsprogramm (JAP) Um zukünftig das Jahresarbeitsprogramm auch in der Bundesdatenbank abbilden zu können, bedarf es einer kleinen Anpassung gegenüber der letzten Meldung im Jahr 2015. Ab dem nächsten Jahr 2016 (Vorlagefrist wiederum 25.01.) sind auch bei den genehmigten Instandhaltungen und bei allen Planungen die Angaben auf Projektebene (nach Kennziffern) erforderlich. Lediglich das zukünftig geplante Instandhaltungsprogramm kann bei Bedarf als Sammelposition angeführt werden. 7 Allfälliges 7.1 Personalia keine 7.2 Veranstaltungen Auf folgende Veranstaltungen wird hingewiesen: o Kurs zum/zur "ÖWAV-Gewässerwärter/in", GK II 21.-25.09. Mondsee o Seminar „Abfluss- und Rückhalteräume“ 29.9. Wien o Aufbaukurs zum/zur "ÖWAV-Gewässermeister/in" 05.-09.10. Mondsee o Kurs "Hochwasserschutzanlagen" 06.-07.10. Tulln o Kurs "Das ABC des Wasserrechts" 13.10. Linz o Kurs "Das ABC des Wasserrechts" 28.10. Wien o Kurs zum/zur "ÖWAV-Wildbachaufseher/in" 11.-13.11. Gmunden 7.3 Nächster Termin Einvernehmlich wird der Termin der nächsten Besprechung in Wien festgelegt: Mittwoch, der 9. und/oder Donnerstag der 10. Dezember 2015 Mittwoch, der 25. und/oder Donnerstag der 26. November 2015 Die Einladung unter Bekanntgabe des genauen Besprechungsortes erfolgt zeitgerecht. Allfällige entsprechend ausformulierte Vorschläge zur Tagesordnung wären bis spätestens Mittwoch, den 4. November 2015 an das BMLFUW zu übermitteln. 34 I. Fachlicher Austausch Der Schwerpunkt des fachlichen Austausches der heurigen Junibesprechung lag bei der Präsentation und Diskussion fachspezifischer Themen, die in den letzten Jahren zu verschiedenen Fragestellungen fortgeführt und weiterentwickelt wurden. Darüber hinaus bildeten der Start der Bearbeitung der Gefahrenzonenplanrichtlinie sowie die Diskussion der weiteren nationalen Umsetzung der Hochwasserrichtlinie weitere Schwerpunkte. Dabei wurden folgende Präsentationen, die dem Protokoll beiliegen, vorgestellt und diskutiert: o Präsentation Umsetzung HWRL o Präsentation GZP-RL: Stand und Ausblick o Präsentation Hangwasser in Niederösterreich o Präsentation FloodRisk E oder Nationale Risikoanalyse o Präsentation Erfahrungsbericht der Förderstelle 35 36
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