Besprechung der Klausuren / Antrag auf Nachkorrektur

Prof. Dr. Robert Esser
Vorlesung Strafrecht III
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
WS 2015/2016
– Besprechung der Klausuren / Antrag auf Nachkorrektur –
I. Die Besprechung der ersten Klausur v. 18. November 2015 findet am Mittwoch, 25. Novemer 2015, die Besprechung der zweiten Klausur v. 3. Februar 2016 zu Beginn des SS 2016
statt (Ankündigung durch Rundmail über StudIP an die Teilnehmer der Vorlesung „Strafrecht
III“).
II. Einen Antrag auf Nachkorrektur kann nur stellen, wer an der Besprechung der jeweiligen
Klausur teilgenommen hat (Nachweis durch Eintrag in die nach der Besprechung im Hörsaal
ausliegende Liste).
Studierende, die an der Besprechung nicht teilgenommen haben, können nur dann eine Nachkorrektur beantragen, wenn sie (schon im Antrag) einen triftigen Grund für die Nichtteilnahme an
der Besprechung vorbringen können. Gesundheitliche Gründe sind durch ein ärztliches Attest
nachzuweisen.
Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Rückgabe der jeweiligen Klausur am Lehrstuhl eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht zugelassen.
Den Termin für die Rückgabe der Klausuren (zu Beginn der Vorlesungszeit im SS 2016) erfahren Sie per Rundmail über StudIP sowie über die Lehrstuhl-Homepage („Aktuelles“).
Die Noten werden schon während der vorlesungsfreien Zeit in HISQIS eingetragen, sobald die
Ergebnisse vorliegen.
Der Antrag auf Nachkorrektur hat schriftlich (ausschließlich) per Post oder durch Einwurf in
die Holz-Urne vor NK 529 zu erfolgen (nicht per Fax oder E-Mail !).
Er muss eine Begründung enthalten, aus der die gerügten Korrekturmängel unter Bezugnahme auf die jeweilige Textstelle in der Arbeit abschließend hervorgehen.