Juristische Fakultät Prof. Dr. Robert Esser Grundkurs Strafrecht (Zwischenprüfung) – WS 2014-2015 – Besprechung der 2. Klausur / Einsichtnahme in die Klausuren / Antrag auf Nachkorrektur – I. Die Besprechung der 2. GK-Klausur v. 31. Januar 2015 findet am Dienstag, 14. April 2015, von 15.15 bis 16.00 Uhr, in HS 5 statt (im Rahmen/Anschluss an die erste Veranstaltung „Strafrecht IV“, die an diesem Tag bereits um 14.00 s.t. beginnt. II. Die (erste) Möglichkeit der Einsichtnahme in beide GK-Klausuren aus dem WS 20142015 besteht am Freitag, 17. April 2015 ab 16.00 Uhr im Hörsaal 1 (PHIL). Aus organisatorischen Gründen ist eine zeitliche Staffelung der Einsichtsgesuche notwendig (Ausgabe der Klausuren nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens): A bis H 16.00 bis 16.30 Uhr I bis R 16.30 bis 17.00 Uhr S bis Z 17.00 bis 17.30 Uhr Letzter „Einlass“ (Ausgabe der Klausuren) ist um 17.30 Uhr (Ende der Einsichtnahme: 18.45 Uhr). III. Eine weitere Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Klausuren wird im Laufe des SS 2015 – gemeinsam mit der Einsichtnahme in die Wiederholer-Klausuren (voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2015) – gegeben werden (Information über die Homepage „Aktuelles“). Im Anschluss an diesen (zweiten) Einsichtnahmetermin ist eine Nachkorrektur (der beiden Klausuren aus dem WS 2014-2015) allerdings nicht mehr möglich. Die Einsichtnahme wird nur dem jeweiligen Bearbeiter persönlich gestattet (keine „Vertretung“; ohne Begleitung). Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit. -----------------IV. Einen Antrag auf Nachkorrektur kann nur stellen, wer an der Besprechung der jeweiligen Klausur im Rahmen des Grundkurses teilgenommen hat (Nachweis durch Eintrag in die nach der Besprechung im Hörsaal ausliegende Liste). Studierende, die an der Besprechung nicht teilgenommen haben, können nur dann eine Nachkorrektur beantragen, wenn sie (schon im Antrag) einen triftigen Grund für die Nichtteilnahme an der Besprechung vorbringen können. Der Antrag muss spätestens am Freitag, 24.4.2015, 12.00 Uhr am Lehrstuhl eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht zugelassen. Der Antrag hat schriftlich (ausschließlich) per Post oder durch Einwurf in die Holz-Urne vor NK 529 zu erfolgen (nicht per Fax oder E-Mail !). Er muss eine Begründung enthalten, aus der die gerügten Korrekturmängel unter Bezugnahme auf die jeweilige Textstelle in der Arbeit abschließend hervorgehen. Der Lehrstuhl wird sich bemühen, die Anträge bis spätestens Donnerstag, 30.4.2015, 12 Uhr, zu bearbeiten. Eine etwaige Änderung der Note wird ausschließlich über HISQIS bekannt gegeben.
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