Initiative „Integration von politischen Flüchtlingen mit akademischen

FAQ
Initiative „Integration von politischen Flüchtlingen
mit akademischen Hintergründen bzw. Ambitionen“
ALLGEMEINE FRAGEN ........................................................................................................................ 2
1. WAS IST DAS FÜR EINE INITIATIVE? ............................................................................................. 2
2. WIESO GIBT ES DIESE INITIATIVE?................................................................................................ 2
3. WESHALB IST DIE INITIATIVE WICHTIG? ....................................................................................... 2
4. WER KANN TEILNEHMEN? ........................................................................................................... 2
5. WELCHE WEITEREN VORAUSSETZUNGEN GIBT ES ZUR TEILNAHME? ............................................ 3
6. WO BEWERBE ICH MICH UND WELCHE FRISTEN GIBT ES? ............................................................. 3
7. WAS KOSTET DIE INITIATIVE UND WER FINANZIERT DAS? ............................................................ 3
8. WAS KOSTET MEINE TEILNAHME? ............................................................................................... 3
9. WAS PASSIERT NACH DEM STUDIUM? ......................................................................................... 3
10. AN WEN WENDE ICH MICH BEI FRAGEN ZUR INITIATIVE? ............................................................. 4
KONKRETE FRAGEN / AUSSAGEN AUS DER BEVÖLKERUNG (LESERKOMMENTARE) .............................. 4
1) IST DAS NICHT EINE UNGLEICHBEHANDLUNG GEGENÜBER EINHEIMISCHEN? ES GIBT DOCH
GENÜGEND DEUTSCHE, DIE STUDIEREN WOLLEN UND NICHT DÜRFEN................................................ 4
2) WARUM INTEGRATION? NACH GENFER KONVENTION ANERKANNTE FLÜCHTLINGE MÜSSEN DOCH
IRGENDWANN SOWIESO WIEDER ZURÜCK IN IHR HERKUNFTSLAND. .................................................. 4
3) HEIßT DAS, GEFLÜCHTETE KÖNNEN OHNE ZEUGNIS / ABITUR EINFACH SO STUDIEREN? ............... 4
4) DAS DIENT DOCH NUR DER AUFBESSERUNG DER STUDIERENDENZAHLEN! ................................... 4
5) UND WER FINANZIERT DAS STUDIUM? DEUTSCHE KRIEGEN AUCH OFT KEINE UNTERSTÜTZUNG. . 5
6) WAHRSCHEINLICH KRIEGEN DIE FLÜCHTLINGE DADURCH LEICHTER EINE
AUFENTHALTSERLAUBNIS. ................................................................................................................. 5
7) DAS WIRKT SICH BESTIMMT AUF DIE LEHRVERANSTALTUNGEN AUS, ALLES AUF FRANZÖSISCH. ... 5
8) SIND ABSCHLÜSSE AUS NICHT-EUROPÄISCHEN LÄNDERN ÜBERHAUPT VERGLEICHBAR?
GEFLÜCHTETE HABEN EINE VIEL SCHLECHTERE BILDUNG. ................................................................... 5
9) DAS IST DOCH NUR EINE AKUTE MAßNAHME DER POLITIK, DIE UNTER DRUCK STEHT................... 5
28.08.2015
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FAQ
Initiative „Integration von politischen Flüchtlingen
mit akademischen Hintergründen bzw. Ambitionen“
Allgemeine Fragen
1. Was ist das für eine Initiative?
Die Initiative der Hochschule Magdeburg-Stendal ermöglicht „politischen Flüchtlingen“ den
vollständigen Hochschulzugang, auch bei unvollständiger Aktenlage - das heißt, wenn sie eine
Hochschulreife in ihrem Herkunftsland erworben haben, jedoch keine Dokumente vorlegen können.
Letzteres ist aufgrund der Fluchtumstände oft der Fall.
Damit ermöglicht die Hochschule Magdeburg-Stendal bundesweit erstmalig Geflüchteten generell ein
Studium, zudem ohne Nachweiszwang und für alle, auch zulassungsbeschränkten (NC), grundständigen
Bachelor-Studiengänge. Notwendige Eignungsprüfungen entfallen dadurch nicht.
Das Pilotprojekt macht dabei von dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. November 1985
Gebrauch.
2. Wieso gibt es diese Initiative?
Grundlegend für die Hochschulinitiative ist das Menschenrecht auf Bildung. Die Umsetzung dieses
Rechtes findet allerdings bis heute nur unzureichende Anwendung. Bis dato existiert in Deutschland
keine adäquate Möglichkeit für Zugewanderte aufgrund von politischer Verfolgung, überhaupt eine
akademische Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. Die Initiative setzt hier an und ermöglicht allen in
gleichem Maße einen Zugang zu einem Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal.
3. Weshalb ist die Initiative wichtig?
Die Initiative steht für eine wahrhafte Anerkennungs- und Willkommenskultur in Deutschland: Sie legt
den Fokus auf das Potenzial von Zuwanderung und die Notwendigkeit von Integration.
Integration dient den Einzelnen (aufseiten der Aufnahme wie auch der Zuwanderung) in ihrer
persönlichen Entwicklung sowie ihren zukünftigen Wirkungsmöglichkeiten – auch und gerade bei der
Rückkehr von Geflüchteten in ihr Herkunftsland. Für die Hochschule bedeutet sie eine Erweiterung von
Vielfalt und Multikulturalität sowie die Schaffung von interkulturellem Austausch. Wie für jedes
Bundesland ist Integration auch für Sachsen-Anhalt unerlässlich für die gesellschaftliche Stabilität und
den sozialen Zusammenhalt. Integration in Form dieser Initiative ist zudem eine unvergleichbare Chance
im Kontext der anhaltenden Abwanderung und Alterung der Bevölkerung sowie des dadurch bedingten
Fachkräftemangels.
4. Wer kann teilnehmen?
Diese Initiative zur Studienmöglichkeit richtet sich vornehmlich an, vereinfacht ausgedrückt, „politische
Geflüchtete“. Gemeint sind Menschen mit Aufenthaltserlaubnis (AE) aufgrund von:
Anerkennung als Asylberechtigte gem. Art. 16 a GG,
AE nach § 25 Abs. 1 AufenthG
Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention gem. § 60 Abs. 1 AufenthG,
AE nach § 25 Abs. 2 AufenthG
subsidiärem Flüchtlingsschutz gem. § 60 Abs. 2 bis 4 AufenthG
humanitär begründetem Abschiebungsverbot wegen Zuständen im Heimatland gem. § 60 Abs. 5
AufenthG, AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Rechtsquellen: Art. 16 a Grundgesetz (GG) & Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
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5. Welche weiteren Voraussetzungen gibt es zur Teilnahme?
Folgende Voraussetzungen für eine Bewerbung in dieser Initiative sind notwendig:
entsprechender Aufenthaltstitel (vgl. „Wer kann teilnehmen?“)
Hochschulreife (im Herkunftsland erworben wurde oder durch eine
Eignungsfeststellungsprüfung in Deutschland bestätigt)
konkreter Studienwunsch an der Hochschule Magdeburg-Stendal (Studienangebot)
Gerne steht zur Orientierung bei der Wahl des Studienganges die Studienberatung bereit.
Voraussetzungen für ein Studium in dieser Initiative sind:
Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen (GER) durch erfolgreiche Teilnahme an studienbefähigendem IntensivSprachkurs
6. Wo bewerbe ich mich und welche Fristen gibt es?
Interessierte kommen ohne Voranmeldung zu einem Bewerbungstag (erstmals: 31.08.2015) mit allen
verfügbaren Dokumenten (Identität, Aufenthalt, Bildungsweg) zu Orientierungsgesprächen mit
prüfendem Interview zum Campus Magdeburg der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Bei unvollständigen Nachweisen oder zweifelhafter Hochschulreife findet danach eine
Eignungsfeststellungsprüfung (TestAS) statt (erstmals: 07.09.2015).
7. Was kostet die Initiative und wer finanziert das?
Durch die Initiative entstehen der Hochschule Magdeburg-Stendal Kosten für die Durchführung der
Feststellungsprüfung, der Late Summer School sowie des studienbefähigenden Sprachkurses. Die
Finanzierung soll mittelfristig durch die Projektförderung Dritter ermöglicht werden, langfristig jedoch
durch Strukturen und Maßnahmen zur Unterstützung akademischer Aus- und Weiterbildung für die
Zielgruppe, nach dem Vorbild bereits bestehender beruflicher Qualifizierungsmöglichkeiten,
sichergestellt werden.
8. Was kostet meine Teilnahme?
Kosten, die bei der Bewerbung entstehen können, sind beispielsweise:
Beglaubigung von Kopien
bestätigte Übersetzung von Dokumenten
Fahrtkosten zu den Bewerbungs- und Prüfungstagen
Angenommene Bewerber*innen nehmen kostenfrei an der Late Summer School sowie an dem
studienbefähigenden Sprachkurs teil.
Die Kosten für das Studium werden nicht von der Hochschule übernommen.
Möglichkeit zur Finanzierung bietet zum Beispiel die Förderung nach dem BAföG.
9. Was passiert nach dem Studium?
Für den Fall, dass Absolvent*innen in ihre Herkunftsländer zurückkehren, profitiert die Hochschule
Magdeburg-Stendal von dann fundierten Möglichkeiten zu Wirtschafts- und Bildungskooperationen im
globalen Radius, die beispielsweise wiederum durch bestehende Partnerschaften über das Technologieund Wissenstransferzentrum ausgebaut und verstetigt werden können. Gleichsam fungieren die Alumni
als Repräsentierende der deutschen Sprache, Kultur und Bildung.
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Initiative „Integration von politischen Flüchtlingen
mit akademischen Hintergründen bzw. Ambitionen“
Absolvent*innen, die Option und Wunsch zum Bleiben haben, dienen dem regionalen Arbeitsmarkt als
spezifisch qualifizierte Fachkräfte und stets kulturelle Bereicherung.
10. An wen wende ich mich bei Fragen zur Initiative?
Bei Fragen steht das International Office zur Verfügung:
Breitscheidstr. 2
Haus 4, 2. Etage
39114 Magdeburg
+49-391-886-4210
[email protected]
Konkrete Fragen / Aussagen aus der Bevölkerung (Leserkommentare)
1) Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber Einheimischen? Es gibt doch
genügend Deutsche, die studieren wollen und nicht dürfen.
Nein. Im Gegenteil folgt die Initiative den Gleichheitsgrundsätzen von § 3 GG und Allgemeinem
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die bisher vernachlässigt wurden. Studieninteressierte Geflüchtete
erfahren keine Sonderbehandlung, lediglich die Möglichkeit, überhaupt zu studieren - bei geprüfter
oder nachgewiesener Hochschulreife und Eignung. Die Tatsache, dass sie Dokumente auf der Flucht
verlieren oder durch die Flucht nicht bei sich führen, soll ihnen nicht den Zugang zum Studium
verwehren.
Der Verlust oder die Unmöglichkeit des Nachweises für Abschlüsse, die in Deutschland absolviert
wurden, ist aufgrund von Schularchiven u. Ä. nahezu auszuschließen. Deutschen ohne klassische
Hochschulreife stehen gleichfalls unterschiedliche Feststellungsprüfungen zur
Hochschulzugangsberechtigung zur Verfügung. Hier gibt es Näheres zum „Studium ohne Abitur“.
Unsere FAQ-Grafik zeigt einen Vergleich deutscher und geflüchteter Studienmöglichkeit.
2) Warum Integration? Nach Genfer Konvention anerkannte Flüchtlinge müssen doch
irgendwann sowieso wieder zurück in ihr Herkunftsland.
Die Aufenthaltsdauer von Menschen, die aus politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in
Deutschland bekommen, entspricht meist der Dauer des Konfliktes / der Krise / des Krieges in ihrem
Herkunftsland. Die Entwicklung des globalen Konfliktgeschehens hin zu innerstaatlichen Konflikten zeigt,
dass es über viele Jahre andauernde Prozesse sind. In dieser Zeit können wir durch die Hilfestellung
unseres gesamten Bildungssystems dafür Sorge tragen, dass spätere Rückkehrer auch geistige
Vorbildfunktionen einnehmen können, damit solche Zustände sich nicht wiederholen.
3) Heißt das, Geflüchtete können ohne Zeugnis / Abitur einfach so studieren?
Nein. Es heißt, dass sie studieren können, weil sie eine Hochschulreife erworben, aber keine Nachweise
bei sich haben. Voraussetzung ist dann das Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung.
4) Das dient doch nur der Aufbesserung der Studierendenzahlen!
Nein. Bei maximal 15 geflüchteten Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2015/16 ist dies
faktisch nicht möglich.
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mit akademischen Hintergründen bzw. Ambitionen“
5) Und wer finanziert das Studium? Deutsche kriegen auch oft keine Unterstützung.
Geflüchtete Studienanfänger*innen erhalten durch die Initiative keine Studienfinanzierung oder
Vergünstigung. Sie müssen sich selbst durch Anträge auf Förderung bemühen, wobei oft striktere
Zugangsvoraussetzungen existieren. Ab 01.01.2016 dürfen sie beispielsweise einen Förderantrag nach
dem BAföG nur stellen, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten, vorher
waren es 4 Jahre.
6) Wahrscheinlich kriegen die Flüchtlinge dadurch leichter eine Aufenthaltserlaubnis.
Nein. Die Zulassung zum Studium hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren oder den Aufenthaltstitel.
7) Das wirkt sich bestimmt auf die Lehrveranstaltungen aus, alles auf Französisch.
Nein. Die Lehrsprache an der Hochschule Magdeburg-Stendal bleibt je nach Studiengang wie gehabt,
Deutsch oder Englisch.
8) Sind Abschlüsse aus nicht-europäischen Ländern überhaupt vergleichbar? Geflüchtete
haben eine viel schlechtere Bildung.
Falsch. Die Bildungssysteme sind weltweit zwar unterschiedlich, der Bildungsstand jedoch vergleichbar.
Entgegen verbreiteter Meinungen ist die Abschlussrate und Qualität der Bildung in Nicht-EU-Ländern
unterschätzt. Beispielsweise lag die Abschlussquote im Grundschulbereich im Jahr 2012 in Syrien bei
107, in Deutschland bei 98.
Zudem gibt es etablierte Anerkennungsverfahren und Orientierungshilfen, so zum Beispiel die
Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die Informationen zur Bewertung
ausländischer Bildungsnachweise bereitstellt und die Einstufung ausländischer Qualifikationen in das
deutsche Bildungssystem ermöglicht.
9) Das ist doch nur eine akute Maßnahme der Politik, die unter Druck steht.
Nein. Es ist die Initiative der Hochschule Magdeburg-Stendal, aufgrund eines Beschlusses der
Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1985.
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