stehen Ihnen die Mediadaten 2016

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Österreich € 5,75 · Schweiz sfr 10,00
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FREUDE, SINNGEBUNG UND INSPIRATION FÜR JEDEN TAG !
Ausgabe November/ Dezember 2015 · DEUTSCHLAND € 5.00
DIANA COOPER
Wie unsere
Wünsche in
Erfüllung gehen
SABRINA FOX
Die Seele geht
barfuß
JANA HAAS
Täglich
eine
Botschaft
von deinem
MIKE DOOLEY
Wir sehen
unsere Tiere
Engel
im Himmel wieder!
Hol
dein
Leben
zurück zu
dir
TERMINE
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TECHNISCHE
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
NEALE DONALD WALSCH
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Warum du
nicht lieben musst
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MEDIADATEN
Gültig ab 1. Januar 2016
Wunder zurück zu dir!
DOREEN VIRTUE
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FIGEN BARTEN
Heile dein
Haus!
ISABELLE VON FALLOIS
Maria
Magdalena
Das
Licht an!
SILVIA MARIA ENGL
Gott
Brauchst du deinen
Warum du
nicht lieben musst
Kummer?
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Glück
liebt dich
Suche
nach dem
Sinn
VERENA KAST
Die Quelle deiner
Lebensfreude
mehr als du denkst
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Komm mit zum Engel-Wandertag!
BERTOLD ULSAMER
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Wunder
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Anna E. Röcker
Schreib dein
Glück auf!
Leb en
Kogi-Priester
Máma José Gabriel Limaco
geschehen
Nur so retten
Jennifer Granger
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Erde.
Bleib Frau,
zeig’s den Männern!
Doreen Virtue und Sabrina Fox
LISA BIRITZ
Wir holen
Die ENGEL-Diät:
So fröhlich
nimmst
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mehr Frieden
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Susanne Bäumer
Erst deine
Fehler machen
dich stark
DIE BOTSCHAFT
DEINES ENGELS
bist
du!
Susanne Hühn
Das Wunder
Kind
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Dein neues
Jahr, dein
neues Leben!
Martina Goernemann
Roland Rauter
Vegan in den
Frühling!
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So fühlst du dein
Zuhause.
Wir schenken
der Welt
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verborgen
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759,–
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2/6 quer
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699,–
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1/6 hoch
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409,–
469,–
529,–
Rubrikanzeige
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Willkommen
in der
Engelwerkstatt!
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kleine
zu deinemSchritte
Glück
Preis
ab zwei Farben
MONDHAUS
MEDIENGmbH
149,–
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vorzugsplazierung: 2. Umschlagseite 15 % Aufschlag · 3. Umschlagseite 10 % Aufschlag · 4. Umschlagseite 20 % Aufschlag
*Bei 1/1 Anzeigen setzt sich die Beschnittzugabe wie folgt zusammen:
Beschnitt oben 5 mm, Beschnitt links und rechts jeweils 5 mm, Beschnitt unten 12 mm.
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Abschluss-Rabatte:
Malstaffel
ab 2 Anzeigen
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ab 6 Anzeigen
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1/2 quer
2/6 hoch
2/6 quer
1/6 hoch
TERMINE 2016
Rubrik/Anzeige
Ausgabe
Erstverkaufstag
Anzeigenschluss,
Druckunterlagen- und
Rücktrittstermine
ENGELmagazin Nr. 02/16, März/April
ENGELmagazin Nr. 03/16, Mai/Juni
ENGELmagazin Nr. 04/16, Juli/August
ENGELmagazin Nr. 05/16, September/Oktober
ENGELmagazin Nr. 06/16, November/Dezember
ENGELmagazin Nr. 01/17, Januar/Februar
Mittwoch, 03.02.2016
Mittwoch, 06.04.2016
Mittwoch, 08.06.2016
Mittwoch, 10.08.2016
Mittwoch, 12.10.2016
Mittwoch, 07.12.2016
Mittwoch,
Mittwoch,
Montag,
Montag,
Montag,
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06.01.2016
09.03.2016
09.05.2016
11.07.2016
12.09.2016
07.11.2016
Anzeigenschluss,
Terminanzeigen
Freitag,
Freitag,
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
01.01.2016
04.03.2016
04.05.2016
06.07.2016
07.09.2016
02.11.2016
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Leben
zurück zu
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Spirituelle Lebenshilfe von weltbekannten
Autoren und Engelbotschaften für jeden Tag.
Das Magazin erscheint seit April 2008 jeden
zweiten Monat.
DIANA COOPER
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Gib deinem Alltag eine
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im Himmel wieder!
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Unser
rettet die Welt
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unsere Tiere
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Für Menschen, die die Welt mit dem Herzen
sehen, für Menschen, die an die Kraft der
Seele und die Liebe glauben.
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Ausgabe November/ Dezember 2015 · DEUTSCHLAND € 5.00
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ENGELMAGAZIN – DAS MAGAZIN FÜR FREUDE, SINNGEBUNG UND INSPIRATION FÜR JEDEN TAG!
TECHNISCHE DATEN
BEILAGEN
Angelieferte Anzeigenmotive werden bevorzugt in digitaler Form
angenommen.
Dateiformate: Druckoptimiertes PDF (PDF/X3 empfohlen) im
CMYK-Modus (alle Schriften einbetten)
TIFF, JPEG (Notwendige Auflösung 240 dpi bei
schwarz-weiß-Anzeigen und 300 dpi bei
Farbanzeigen); EPS (Schriften sind in Pfade
umzuwandeln)
Bildformate im RGB- oder anderem Farbmodus
werden von uns in den Vierfarbmodus (CMYK) umgewandelt. (Bei Umwandlung von RGB in den Vierfarbmodus (CMYK) entstehen Farbabweichungen).
Per E-Mail:
[email protected]
Druckverfahren: Offset-Verfahren
217 mm Breite, 300 mm Höhe
Heftformat:
Auflage:
100.000 Exemplare
Preis:
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto,
sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind.
Erstkunden bitten wir um Vorauskasse durch Überweisung
auf unser Konto.
bis 20 g € 49,pro angefangene 1.000 Exemplare
zzgl. € 0,81 mehr pro weiteres Gramm
Höchstformat:
212 mm Breite x 295 mm Höhe
Anlieferungstermin: 4 Wochen vor Erstverkaufstag
auf Anfrage
Sonderformate:
Portokosten:
für ABO-Belegung auf Anfrage
UNSER SPEZIELLER GRAPHIKSERVICE
Bei Bedarf bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen zur Erstellung
der erforderlichen Druckvorlage für das Anzeigenmotiv an:
· Textsatz: Textsatz nach Ihren Vorgaben € 51,–
· Layoutgestaltung: Textsatz nach Ihren Vorgaben mit Foto,
Bildmotiv, Logo € 102,–
· Textsatz + Layoutgestaltung: graphisch gestaltetes Anzeigenmotiv inkl. Foto, Bild, Logo € 153,–
Diese Beträge sind jeweils nur einmalig bei Ihrem Erstauftrag zu
entrichten, da bei Folgeanzeigen keine neuen Druckvorlagen nötig
sind, es sei denn, Änderungen des Anzeigeninhalts würden von
Ihnen gewünscht.
DRUCKEREI – BEILAGENANLIEFERUNG
Bankverbindung: Commerzbank Passau, BLZ 740 400 82,
Konto-Nr. 6 200 885
IBAN: DE26 7404 0082 0620 0885 00, BIC: COBADEFF
Oberndorfer Druckerei GmbH
Mittergöming 12
5110 Oberndorf (ÖSTERREICH)
(Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
KONTAKT
ANSPRECHPARTNER
Sonja Wilhelm
Telefon: 0043 (0) 7712 / 3 58 50 – 43
[email protected]
Stefanie Fesl
Telefon: 0043 (0) 7712 / 3 58 50 – 40
[email protected]
ANZEIGENMARKETING
Paket-/Hausanschrift:
MONDHAUS-MEDIEN GmbH
Wieningerstraße 1, 4780 Schärding
ÖSTERREICH
Brief-/Postanschrift:
MONDHAUS-MEDIEN GmbH
Postfach 1026
94152 Neuhaus/Inn
DEUTSCHLAND
Fax: 0043 (0) 7712 / 3 58 50 – 41
MONDHAUS
MEDIENGmbH
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in
Zeitungen und Zeitschriften
Für alle Verträge zwischen der Mondhaus-Medien GmbH - nachfolgend der Verlag genannt
- und dem Auftraggeber gelten in beiderseitigem Einverständnis die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Fassung. Sie sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge.
Die AGB der Mondhaus-Medien GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. „Anzeigen-Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung nach Ziff. 10 dieser AGB
vom Verlag zu vertreten ist oder auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung ausdrücklich erklärt und der Verlag dies schriftlich bestätigt
hat. In diesem Fall hat der Anzeigentext so rechtzeitig beim Verlag einzugehen, dass dem
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werdaen kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Der Verlag behält sich grundsätzlich das Recht vor, ggfs. aus heftkonzeptionellen oder
produktionstechnischen Gründen, die Anzeigenplazierung trotz vorgebuchter Vorzugsplazierung oder auch nicht in den Bedingungen und dem Konzept des Heftes entsprechend
anzupassen. Bei ggfs. Plazierungsabweichungen wird der Aufschlag pro Vorzugsplazierung
nicht berechnet.
8. Textteil - Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim
Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Insbesondere bei der Lieferung digitaler Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet,
rechtzeitig vor Erscheinen der Anzeige ordnungsgemäße Vorlagen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen. Auch im übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einzuhalten.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11. (1) Der Auftraggeber hat bei einem vom Verlag nach Ziff. 10 Absatz (2) dieser AGB zu
vertretendem ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Nacherfüllung durch den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Im Fall
der Nacherfüllung wird der Verlag die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten tragen.
Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Auftraggeber hierzu nicht bereit oder
in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern der Verlag eine Pflichtverletzung nach Maßgabe von Ziff.
10 (2) zu vertreten hat, Schadensersatz zu verlangen.
(2) Der Verlag haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch
für jedes schuldhafte Verhalten des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Verlags ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher
Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit der Verlag aus sonstigen
Gründen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend haftet.
(4) Reklamationen – mit Ausnahme nicht offensichtlicher Mängel – sind dem Verlag unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Mängel zu rügen.
12.Verantwortlichkeit
Der Kunde gewährleistet, dass er alle Rechte, insbesondere alle Urheber- und Markenrechte, an den Vorlagen und Texten sowie sonstigen an den Verlag überlassenen Materialien
und zum Anzeigenauftrag gehörenden Inhalten besitzt. Die Vereinbarkeit der Inhalte mit
wettbewerbsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde in eigener Verantwortung durchzuführen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
frei.
13. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.
15. (1) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(2) Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
16. (1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verlag berechtigt bei der 1. Mahnung eine
Mahngebühr in Höhe von € 2,50 zuzügl. Verzugszinsen, bei der 2. Mahnung eine Mahn-
gebühr in Höhe von € 5,00 zuzügl. Verzugszinsen und bei der 3. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von Euro 7,50 zuzügl. Verzugszinsenzu erheben. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(2) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der
Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
18.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, (Zeichnungen/Filme) sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
19.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
Bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
Bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
Bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
Bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte. Wenn der Verlag den Auftraggeber über das Absinken der Auflage so rechtzeitig informiert hat, dass er vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte, sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen.
20. Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zu Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21. Erfüllungsort für die gegenüber dem Verlag geschuldeten Leistungen ist der Sitz des
Verlages. Gerichtsstand ist Ried im Innkreis.
22. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23. Rabatt-Gutschrift:
Ist der ursprünglich gebuchte Anzeigenumfang innerhalb eines Kalenderjahres höher als
der tatsächlich abgenommene, so erhält der Anzeigenkunde laut Mal- oder Mengenstaffel eine nachträgliche Rabatt-Gutschrift.
24. Rabatt-Nachbelastung:
Ist der ursprünglich gebuchte Anzeigenumfang innerhalb eines Kalenderjahres niedriger
als der tatsächlich abgenommene, so erhält der Anzeigenkunde laut Mal- oder Mengenstaffel eine nachträgliche Rabatt- Nachbelastung.
25. Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte
Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.