Allgemeine Richtlinien Die Narrenzunft Vetter – Guser Sigmaringen e.V. ist Träger und Wahrer alten Sigmaringer Fasnetsbrauchtums. Mit den vorliegenden allgemeinen Richtlinien wollen wir das Miteinander im Verein möglichst reibungslos gestalten. Bei allen Aktivitäten darf aber nicht vergessen werden, daß wir ein Verein der Narren sind. In diesem Sinne wünschen wir allen Mitgliedern viel Spaß und Freude! Gruppenvertreter = im Folgenden GV genannt, Narrenrat = NR 1. Grundlage dieser Richtlinien ist die aktuelle Vereinssatzung der Narrenzunft Vetter – Guser e.V.. Weitere wichtige Punkte sind in - der Geschäftsordnung - den Gruppen,- und Maskenordnungen - des Merkblattes des kulturellen Beirates der Vereinigung Schwäbisch – Alemannischer Narrenzünfte (VSAN) - der Erklärung Sorgeberechtigter bez. minderjähriger Mitglieder - Erziehungsbeauftragung nachzulesen. 2. Voraussetzung für das Tragen eines Häses / Leihhäses ist die Mitgliedschaft in der Narrenzunft "Vetter - Guser" e.V.. Die Eintrittserklärung in die Zunft muß in schriftlicher Form erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich von einem zu benennenden Konto abgebucht. 3. Die Mitglieder sind angehalten die Veranstaltungen, die die NZ - "Vetter - Guser" besucht, aktiv zu unterstützen. Der Besuch im Häs einer fastnächtlichen Veranstaltung, an der die Zunft nicht teilnimmt ist nur nach vorheriger Genehmigung des NR möglich. Grundsätzlich darf das Häs nur vom 06. Januar bis Aschermittwoch getragen werden. 4. Die Masken- und Gruppenordnung der jeweiligen Gruppe muß befolgt werden. - Alters,- bzw. Größenbegrenzungen sind in der jeweiligen Gruppen-/ Maskenordnung festgelegt. - Ein Gruppenwechsel ist nur in Abstimmung mit dem Vorstand und den Gruppenvertretern möglich. - Die Weitergabe eines Häses an Dritte ist nur nach Absprache mit dem Gruppenvertreter erlaubt. - das Tragen einer Maske ist nur mit dem für das laufend Narrenjahr von der NZ Vetter Guser ausgegebenen Laufbändel, und dem bezahlten Jahresbeitrag erlaubt - Maskenträger, die ihren Beitrag nicht entrichten bzw ohne gültigen Laufbändel • haben keinen Versicherungsschutz • wird vom NR das Tragen der Maske bis auf Widerruf untersagt - jede in der Öffentlichkeit getragene Maske muß von der Zunft abgenommen werden - Häser dürfen generell nur durch die Zunft beschafft werden. - das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit, ist mit Ausnahme des Spielmanns- und Fanfarenzuges und des Narrenrates, nur in der Fasnachtszeit gestattet und zwar ausschließlich: • bei offiziellen Veranstaltungen der Zunft (Auswärtsbesuche, Semmerenger Fasnet … ) • bei Veranstaltungen am Samstag vor einem auswärtigen NT, die nur mit Genehmigung des Zunftmeisters besucht werden dürfen - nicht gestattet ist das Tragen von Originalkostümen bei: • Besuchen von auswärtigen Tanzveranstaltungen • Sigmaringer Ballveranstaltungen Allgemeine Richtlinien - 2012 07-22. 5. Bei Veranstaltungen der NZ "Vetter - Guser" ist den Anweisungen des Vorstandes, des jeweiligen Gruppenvertreters und des Brauchtumsbeauftragten Folge zu leisten. 6. Teilnahme an Narrentreffen ( NT ) - Die Zunft stellt in aller Regel Busse zur Verfügung, bei Nutzung derselben muß sich jedes Mitglied durch Erwerb einer Fahrkarte an den Fahrtkosten beteiligen. Den Anweisungen des Busverantwortlichen sind unbedingt Folge zu leisten. Der Fahrkartenverkauf ist mehrheitlich beim Häsabstauben Die Hästräger sind verpflichtet, sich bei einem Narrentreffen bei Umzugsbeginn am Aufstellungsort einzufinden. Es ist nicht erlaubt sich in einen laufenden Umzug einzureihen. 7. Pflichten eines Leihhästrägers: - sie sind angehalten an mindestens 2/3 aller von der NZ Vetter – Guser besuchten NT teilzunehmen. - sie müssen sich bei allen Aktivitäten der Narrenzunft Vetter – Guser e.V. zur Mitarbeit bereit erklären. - Entschuldigungen müssen beim Gruppenvertreter oder dessen Stellvertreter gemeldet werden - Bei Nichtbeachtung dieser Punkte verliert der LeihhästrägerIn die Möglichkeit ein Leihhäs der NZ Vetter – Guser im Folgejahr zu erhalten. 8. Die NZ Vetter - Guser ist auch außerhalb der Fasnet aktiv. Es ist erwünscht, daß die Mitglieder die NZ bei solchen Veranstaltungen (Stadtfest, Zunftfest o.ä.) tatkräftig unterstützen. 9. Die Ordensverleihung der NZ ist in der Ordensordnung festgelegt. Nach mindestens 5-jähriger Mitgliedschaft kann der Verdienstorden verliehen werden 10. Die jugendlichen Mitglieder werden „unterm“ Jahr von den Jugendleitern in altersbezogenen Gruppen betreut. Es werden verschiedene Aktionen ausserhalb der Fasnet angeboten. Allgemeine Richtlinien - 2012 07-22.
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