wohnwagen mietvertag

WOHNWAGEN MIETVERTAG
VERMIETER:
Thomas & Priska Züger-Brechbühl
Rishaldenweg 25
4852 Rothrist
Tel: 079 255 24 90
Mail: [email protected]
Homepage: www.zco.ch
Mieter
Name
Vorname
Adresse
PLZ /Ort
Tel.
Mail
Geburtstag
Arbeitgeber
ID-/Pass Nummer
Mietobjekt
Führerschein-Kategorien:
Wohnwagen Bürstner 5355
AG 82 365
Reiseziel:
Mietbeginn:
30.07.2016
Mietende:
06.08.2016
Zeit:
18:00
Zeit:
18:00
Reiseziel:
Mietpreis:
Miete pro Woche:
1
a 480.00 CHF
0.00 CHF
Miete pro Tag:
0
a 80.00 CHF
0.00 CHF
Total Mietpreis:
0.00 CHF
Anzahlung 30% des Mietpreises (mindestens 100.00 CHF)
Anzahlung
Kaution
Zahlung bei Übergabe:
Zahlbar innert 10 Tagen nach Reservation
100.00 CHF
500.00 CHF
0.00CHF
Fahrzeugrückgabe
q Kautionsbetrag
Fr. -500.00
q Endreinigung Fr. 120.00
Fr.
Betrag wird an Kaution Abgezogen
Fr.
q Schäden / Selbstbehalt Versicherung etc. gem. sep.
Aufstellung (wird in einem späteren Zeitpunkt zugestellt)
Fr.
Zahlbar innert 30 Tagen
Der Mieter hat die beiliegenden AGB’s gelesen und ist damit einverstanden.
Vermieter
Mieter
Ort / Datum
Ort / Datum
Rothrist 03.03.2016
Unterschrift
Unterschrift
ALLGEMEINE MIETBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Diese Mietbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieten beginnen beim Standplatz des
Vermieters und enden, wenn der Wohnwagen zum Standplatz des Vermieters zurückgebracht wird. Kann der Wohnwagen
nicht zur vereinbarten Zeit abgeliefert werden, ist der Vermieter zu benachrichtigen.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten.
d) zur Weitervermietung oder Verleihung.
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Wenn nachweislich in den Fahrzeugen geraucht wurde, werden
von der Kaution 200.00 CHF einbehalten. Das Mitnehmen von Haustieren ist meldepflichtig und nur nach Rücksprache mit
dem Vermieter erlaubt.
Das Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens
seit einem Jahr besitzen.
Der Mieter ist berechtigt, Auslandfahrten in alle Länder der EU zu unternehmen. Fahrten in NICHT-EU-STAATEN bedürfen
der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters und ggf. einer speziellen zusätzlichen Versicherung, deren Kosten
der Mieter zu tragen hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Reiseziel im Mietvertrag wahrheitsgemäß zu bezeichnen.
Übernahme
Die Übernahme des Wohnwagens erfolgt gemäss gegenseitiger Absprache.
Bei der Übernahme wird ein Protokoll ausgestellt. Ebenso bei der Rücknahme. Diskussionen über allfällige Carrosserie- &
Einrichtungsschäden oder fehlendes Material sind dadurch im Voraus ausgeschlossen.
Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt gemäss gegenseitiger Absprache. Diese Zeiten sind in der Hauptsaison verbindlich und unbedingt
einzuhalten.
Reservation
Reservationen sind telefonisch, persönlich, oder per E-Mail möglich. Daraufhin erhalten Sie den Mietvertrag und die
Rechnung, die Anzahlung ist innert 10 Tagen zu leisten. Die Reservation ist für den Vermieter ab dem Zahlungseingang der
Anzahlung verbindlich.
Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison eine Woche von Samstag bis Samstag. In Verbindung mit mindestens
einer Mietwoche sind, sofern möglich (bereits vermietet) auch einzelne Tage möglich. Angebrochene Tage müssen
komplett bezahlt werden. Da der Wohnwagen auch noch kontrolliert und bereitgestellt werden muss.
Saisonbedingte Sonderheiten
Hauptsaison Juli bis mitte August: Wehrend dieser Zeit vermieten wir den Wohnwagen ausschliesslich wochenweise
Abgabe an Mieter Freitags nach vereinbarung nach 20:00. Rückgabe bis spätestens Freitag 18:30. Preise sind für diese Zeit
pro Tag 80.- Woche 480.Nebensaison Juni bis Juli und mitte August bis Oktober: Wird der Wohnwagen meist nur Wochenweise vermietet. Preise
sind in dieser Zeit pro Tag 65.- Woche 390.Zugwagen
Im Fahrzeug-Ausweis des Zugwagens muss die Anhängelast eingetragen sein. Diese muss mindestens dem Leergewicht des
Wohnwagens (1’070kg) entsprechen. Ideal sind 1’300 Kilo Anhängelast (Gesamtgewicht Wohnwagen) des Zugwagens.
Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wagen
zumindest provisorisch repariert wird. Reparaturen welche ausgeführt werden ohne den Vermieter orientiert zu haben,
sind vom Mieter grundsätzlich selbst zu tragen. Ebenso sind für die Rückerstattung von Reparaturkosten die
Originalrechnungen und Quittungen dem Vermieter zu übergeben (für die Versicherung). Für den Fall, dass der gemietete
Wohnwagen in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines Unfalls nicht vom Vermieter verschuldeten
Ursachen ausfällt, bemüht sich der Vermieter möglichst schnell um einen Ersatzwohnwagen, ist dazu aber nicht
verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet den gemieteten Wohnwagen mit grösster Sorgfalt zu benützen.
Unfall
Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort telefonisch verständigt werden. Tel.+41 76 399 81 81. Für die Versicherung ist
es ratsam eine Skizze und Fotos des Unfalls herzustellen. Notieren Sie auch die Namen und Adressen des Kollisionsgegners
und allfälliger Zeugen. Das europäische Unfallprotokoll gilt nicht als Schuldanerkennung.
Unvermietbarkeit
Kann das Objekt infolge Unvermietbarkeit durch einen Schaden nicht übernommen werden, können keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Mietverhältnis wird rückgängig gemacht und der bezahlte Mietpreis
vollumfänglich zurückerstattet.
Versicherung
Unser Wohnwagen ist nur über das Zugfahrzeug Haftpflicht Versichert. Von der Versicherung abgelehnte Schäden
(Grobfahrlässigkeit, Alkohol, Überhöhte Geschwindigkeit, Übermüdung etc.) werden vom Mieter getragen.
Bezahlung
Der Mietbetrag ist inklusive Kaution 500.—abzüglich der Anzahlung bei der Übergabe oder 10 Tag zuvor per
Einzahlungsschein zu begleichen.
Annullierung
in jedem Fall die Anzahlung
60 bis 30 Tage vor Mietbeginn die Anzahlung
30 bis 07 Tage vor Mietbeginn 50% des Vereinbarten Preises
06 bis 00 Tage vor Mietbeginn 100% des Vereinbarten Preises
Wir empfehlen eine Annullations-Versicherung abzuschliessen. Falls Sie die Reise infolge eines unvorhergesehenen
Ereignisses nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Mietkosten. Ein unserer Meinung sehr gutes Produkt
bietet der TCS mit dem ETI Schutzbrief an. Der Schutzbrief kostet für das ganze Jahr ca. Fr. 90.-- für den Wohnwagen und
ebenso viel für das Zugfahrzeug. Wir sind der Meinung, dass es sich auf jeden Fall lohnt, denn darin sind auch diverse
Leistungen bei einem Unfall in ganz Europa enthalten.
Im Preis Inbegriffen
- Teilkasko-Versicherung (Fr. 1'000.-- Selbstbehalt)
- Vorzelt
- Gartentisch mit Bank
- Campinküche mit Elektroplatten
- Geschirr und Essbesteck für 6 Pesonen
- Pfannen-Set 3 – teilig
- Diverse elektrische Anschlusskabel
- Kabelrolle und diverse Adappterkabel
- Abwassertank 35 Liter Inhalt
- Reserverad
- Autobahnvignette (Schweiz)
- Bettwäsche, Lappen, Geschirrtuch
Im Preis nicht inbegriffen
- Annullationskosten-Versicherung
- Innen- & Aussenreinigung (Endreinigung)