WOHNWAGEN MIETVERTAG VERMIETER: Thomas & Priska Züger-Brechbühl Rishaldenweg 25 4852 Rothrist Tel: 079 255 24 90 Mail: [email protected] Homepage: www.zco.ch Mieter Name Vorname Adresse PLZ /Ort Tel. Mail Geburtstag Arbeitgeber ID-/Pass Nummer Mietobjekt Führerschein-Kategorien: Wohnwagen Bürstner 5355 AG 82 365 Reiseziel: Mietbeginn: 30.07.2016 Mietende: 06.08.2016 Zeit: 18:00 Zeit: 18:00 Reiseziel: Mietpreis: Miete pro Woche: 1 a 480.00 CHF 0.00 CHF Miete pro Tag: 0 a 80.00 CHF 0.00 CHF Total Mietpreis: 0.00 CHF Anzahlung 30% des Mietpreises (mindestens 100.00 CHF) Anzahlung Kaution Zahlung bei Übergabe: Zahlbar innert 10 Tagen nach Reservation 100.00 CHF 500.00 CHF 0.00CHF Fahrzeugrückgabe q Kautionsbetrag Fr. -500.00 q Endreinigung Fr. 120.00 Fr. Betrag wird an Kaution Abgezogen Fr. q Schäden / Selbstbehalt Versicherung etc. gem. sep. Aufstellung (wird in einem späteren Zeitpunkt zugestellt) Fr. Zahlbar innert 30 Tagen Der Mieter hat die beiliegenden AGB’s gelesen und ist damit einverstanden. Vermieter Mieter Ort / Datum Ort / Datum Rothrist 03.03.2016 Unterschrift Unterschrift ALLGEMEINE MIETBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen Diese Mietbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieten beginnen beim Standplatz des Vermieters und enden, wenn der Wohnwagen zum Standplatz des Vermieters zurückgebracht wird. Kann der Wohnwagen nicht zur vereinbarten Zeit abgeliefert werden, ist der Vermieter zu benachrichtigen. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen. c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. d) zur Weitervermietung oder Verleihung. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Wenn nachweislich in den Fahrzeugen geraucht wurde, werden von der Kaution 200.00 CHF einbehalten. Das Mitnehmen von Haustieren ist meldepflichtig und nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Das Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit einem Jahr besitzen. Der Mieter ist berechtigt, Auslandfahrten in alle Länder der EU zu unternehmen. Fahrten in NICHT-EU-STAATEN bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters und ggf. einer speziellen zusätzlichen Versicherung, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Reiseziel im Mietvertrag wahrheitsgemäß zu bezeichnen. Übernahme Die Übernahme des Wohnwagens erfolgt gemäss gegenseitiger Absprache. Bei der Übernahme wird ein Protokoll ausgestellt. Ebenso bei der Rücknahme. Diskussionen über allfällige Carrosserie- & Einrichtungsschäden oder fehlendes Material sind dadurch im Voraus ausgeschlossen. Rückgabe Die Rückgabe erfolgt gemäss gegenseitiger Absprache. Diese Zeiten sind in der Hauptsaison verbindlich und unbedingt einzuhalten. Reservation Reservationen sind telefonisch, persönlich, oder per E-Mail möglich. Daraufhin erhalten Sie den Mietvertrag und die Rechnung, die Anzahlung ist innert 10 Tagen zu leisten. Die Reservation ist für den Vermieter ab dem Zahlungseingang der Anzahlung verbindlich. Mietdauer Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison eine Woche von Samstag bis Samstag. In Verbindung mit mindestens einer Mietwoche sind, sofern möglich (bereits vermietet) auch einzelne Tage möglich. Angebrochene Tage müssen komplett bezahlt werden. Da der Wohnwagen auch noch kontrolliert und bereitgestellt werden muss. Saisonbedingte Sonderheiten Hauptsaison Juli bis mitte August: Wehrend dieser Zeit vermieten wir den Wohnwagen ausschliesslich wochenweise Abgabe an Mieter Freitags nach vereinbarung nach 20:00. Rückgabe bis spätestens Freitag 18:30. Preise sind für diese Zeit pro Tag 80.- Woche 480.Nebensaison Juni bis Juli und mitte August bis Oktober: Wird der Wohnwagen meist nur Wochenweise vermietet. Preise sind in dieser Zeit pro Tag 65.- Woche 390.Zugwagen Im Fahrzeug-Ausweis des Zugwagens muss die Anhängelast eingetragen sein. Diese muss mindestens dem Leergewicht des Wohnwagens (1’070kg) entsprechen. Ideal sind 1’300 Kilo Anhängelast (Gesamtgewicht Wohnwagen) des Zugwagens. Reparaturen Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wagen zumindest provisorisch repariert wird. Reparaturen welche ausgeführt werden ohne den Vermieter orientiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selbst zu tragen. Ebenso sind für die Rückerstattung von Reparaturkosten die Originalrechnungen und Quittungen dem Vermieter zu übergeben (für die Versicherung). Für den Fall, dass der gemietete Wohnwagen in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines Unfalls nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich der Vermieter möglichst schnell um einen Ersatzwohnwagen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet den gemieteten Wohnwagen mit grösster Sorgfalt zu benützen. Unfall Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort telefonisch verständigt werden. Tel.+41 76 399 81 81. Für die Versicherung ist es ratsam eine Skizze und Fotos des Unfalls herzustellen. Notieren Sie auch die Namen und Adressen des Kollisionsgegners und allfälliger Zeugen. Das europäische Unfallprotokoll gilt nicht als Schuldanerkennung. Unvermietbarkeit Kann das Objekt infolge Unvermietbarkeit durch einen Schaden nicht übernommen werden, können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Mietverhältnis wird rückgängig gemacht und der bezahlte Mietpreis vollumfänglich zurückerstattet. Versicherung Unser Wohnwagen ist nur über das Zugfahrzeug Haftpflicht Versichert. Von der Versicherung abgelehnte Schäden (Grobfahrlässigkeit, Alkohol, Überhöhte Geschwindigkeit, Übermüdung etc.) werden vom Mieter getragen. Bezahlung Der Mietbetrag ist inklusive Kaution 500.—abzüglich der Anzahlung bei der Übergabe oder 10 Tag zuvor per Einzahlungsschein zu begleichen. Annullierung in jedem Fall die Anzahlung 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn die Anzahlung 30 bis 07 Tage vor Mietbeginn 50% des Vereinbarten Preises 06 bis 00 Tage vor Mietbeginn 100% des Vereinbarten Preises Wir empfehlen eine Annullations-Versicherung abzuschliessen. Falls Sie die Reise infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Mietkosten. Ein unserer Meinung sehr gutes Produkt bietet der TCS mit dem ETI Schutzbrief an. Der Schutzbrief kostet für das ganze Jahr ca. Fr. 90.-- für den Wohnwagen und ebenso viel für das Zugfahrzeug. Wir sind der Meinung, dass es sich auf jeden Fall lohnt, denn darin sind auch diverse Leistungen bei einem Unfall in ganz Europa enthalten. Im Preis Inbegriffen - Teilkasko-Versicherung (Fr. 1'000.-- Selbstbehalt) - Vorzelt - Gartentisch mit Bank - Campinküche mit Elektroplatten - Geschirr und Essbesteck für 6 Pesonen - Pfannen-Set 3 – teilig - Diverse elektrische Anschlusskabel - Kabelrolle und diverse Adappterkabel - Abwassertank 35 Liter Inhalt - Reserverad - Autobahnvignette (Schweiz) - Bettwäsche, Lappen, Geschirrtuch Im Preis nicht inbegriffen - Annullationskosten-Versicherung - Innen- & Aussenreinigung (Endreinigung)
© Copyright 2024 ExpyDoc