Anmeldung für den Rapsanbau Ernte 2016

Zollikofen, 8. Mai 2015
Anmeldung für den Rapsanbau Ernte 2016
Sehr geehrter Rapsproduzent
Die Agrosolution AG teilt im Auftrag des SGPV die Ölsaaten-Vertragsmengen für die ganze Schweiz
zu. Aufgrund Ihrer Meldung, über keine eigene E-Mail-Adresse zu verfügen, erhalten Sie das
beiliegende Anmeldeformular per Post.
Wir berücksichtigen Anmeldungen bis 15. Juni 2015. Die zugeteilte Menge kann von der
gewünschten abweichen, je nach den totalen Anmeldemengen und der Marktlage. Die zugeteilten
Liefermengen werden Ihnen Mitte Juli mitgeteilt.
Um das System der Zuteilung zu verbessern, verlangen wir bei der Anmeldung die effektiv
abgelieferten Mengen der Vorjahre (2012, 2013 und 2014), für alle bisherigen Produzenten. Bitte
suchen Sie diese Zahlen heraus, denn ohne diese Angaben können wir Ihre Anmeldung nicht
berücksichtigen.
Weil der Raps unter SUISSE GARANTIE vermarktet wird, ist das Erbringen des ÖLN Pflicht. Bitte
beachten Sie auch die weiteren „Vertragsbedingungen Ölsaaten“ auf der Rückseite. Falls Sie
HOLL-Raps anbauen wollen, brauchen Sie zusätzlich einen Vertrag mit der Sammelstelle. Erkundigen
Sie sich vor der Sortenwahl bei Ihrem Abnehmer.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Agrosolution AG: 031 910 20 90
Mit freundlichen Grüssen
Agrosolution AG, Jürg Läng
Anmeldeschluss: 15. Juni 2015
Beilage: - Vertragsbedingungen Ölsaaten
- Anmeldeformular
bitte wenden
Vertragsbedingungen Ölsaaten: Zuteilung und SUISSE GARANTIE
Der Produzent verpflichtet sich:
1. Die SUISSE GARANTIE-Bedingungen zu erfüllen, namentlich:
 Dass sein Betrieb für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) eingeschrieben ist, an ihm
teilnimmt und kontrolliert wird.
 Dass sich der Sitz seines Betriebs in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befindet.
 Dass der Anbau der Ölsaaten ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Inbegriffen sind das
Fürstentum Liechtenstein, die Freizone Genf sowie die in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen.
 Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich dem Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten
Produktions- oder Zuchtverfahren einzuhalten.
 Nur zertifiziertes Saatgut zu verwenden.
 Für die Sortenwahl die Listen der empfohlenen Sorten zu berücksichtigen.
 Falls zusätzlich Ölsaaten angebaut werden, die die Anforderungen an SUISSE GARANTIE nicht
erfüllen, mit geeigneten Massnahmen eine Warenflusstrennung (inkl. entsprechender Deklaration)
sicherzustellen.
2. Die Bedingungen für die Zuteilung und Qualitätssicherung zu erfüllen, namentlich:
 Die ihm zugeteilte Menge, welche von der angemeldeten abweichen kann, zu akzeptieren. Sie ist für
ein Jahr gültig und entspricht nicht einem Kontingent im Sinne eines Produktionsrechts. Die
zugeteilte Menge kann weder verkauft noch verpachtet werden.
 Bei der Anmeldung die abgelieferten Vorjahresmengen wahrheitsgetreu zu deklarieren. Diese
werden durch Stichproben via die Sammelstellen überprüft. Falschangaben können zu einer
Reduktion der Zuteilungsmenge führen.
 Die Agrosolution AG sofort zu informieren, wenn die Aussaat nicht oder nur teilweise erfolgen kann,
wenn die Kultur umgebrochen werden muss oder die zugeteilte Menge bei weitem nicht erreicht
werden kann (Auswinterungsschäden, Hagel).
 Die Ölsaat in einwandfreier Qualität der Sammelstelle zu verkaufen, welche der Produzent bei der
Anmeldung angibt und auf dem Produktepass steht. Die Sammelstelle muss eine Vereinbarung mit
dem SGPV abgeschlossen haben.
 Die notwendigen Angaben für die Rückverfolgbarkeit (Sorte, Lot-Nr. und Saatgutlieferant) auf dem
Produktepass anzugeben. Der Produktepass ist der Sammelstelle bei der Lieferung abzugeben.
 Zu akzeptieren, dass die auf dem Produktepass angegebene Sammelstelle (Firma) die ihm
zugeteilte Menge und die vorgesehene Fläche einsehen kann.
 Zu akzeptieren, dass der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) und die
Agrosolution AG das Recht haben, zwecks Kontrolle dieses Vertrags Dateneinsicht bei der ÖLNInspektionsstelle, den Sammelstellen und Saatgutlieferanten zu erhalten und direkt auf dem Betrieb
(auf seine Rechnung) Kontrollen durchführen zu lassen.
 Vom Erlös die Verbandsbeiträge abziehen zu lassen, welche von der Delegiertenversammlung des
SGPV beschlossen werden (aktuelle Beiträge siehe www.sgpv.ch). Das Inkasso der ÖlsaatenBeiträge erfolgt via Verarbeiter (Ölwerke etc.).
Falls die obigen Bedingungen nicht mehr erfüllt werden, ist die Agrosolution AG sofort zu
benachrichtigen!
Die Zuteilung erfolgt im Auftrag des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes.
Anmeldung für SUISSE GARANTIE-Raps, Ernte 2016
1. Angaben zum Betrieb (bitte ausfüllen)
Firma
Agrosolution-Nr.
Anrede
Kt. Betriebsnummer:
Vorname, Name
Tel.
Adresse
Nat.
PLZ, Ort
E-Mail:
2. Vorjahresmengen Raps
Bitte tragen Sie die Erntemengen der Vorjahre ein, die Sie abgeliefert haben (auf 100kg genau).
Dies wird bei den Sammelstellen stichprobenartig überprüft. Fehlende oder falsche Angaben führen
zu einer Reduktion der Zuteilungsmenge bzw. zum Ausschluss von der Zuteilung.
Ernte 2012
Ernte 2013
Ernte 2014
___________ Tonnen
___________ Tonnen
___________ Tonnen
3. Gesuch für Raps 2016
Bitte berechnen Sie die erwartete Menge 2016 mit dem realisierten Durchschnittsertrag Ihres
Betriebes in den letzten Jahren. Die Angabe der Sammelstelle ist verbindlich.
Der/die unterzeichnende Produzent/in stellt das Gesuch zur Ablieferung von Raps bei der
folgenden Sammelstelle:
Menge, bei 6% Feuchtigkeit
Fläche
Sammelstelle (Firma)
Abgabeort
___________ Tonnen
___________ Aren
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4. Vertragsbedingungen Ölsaaten: Zuteilung und SUISSE GARANTIE
Für SUISSE GARANTIE muss der Betrieb für den ÖLN eingeschrieben sein.
Der/die Gesuchsteller/in erklärt sich mit den Vertragsbedingungen Ölsaaten (siehe Rückseite
Begleitbrief) einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
Datum:________________
Ort:
Unterschrift des/der Produzenten/in:
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Anmeldung bis 15. Juni 2015 an:
Agrosolution AG, Molkereistrasse 19, 3052 Zollikofen / oder Fax: 031 910 20 99
Zu spät eingereichte oder unvollständige Anträge können je nach angemeldeter Menge nicht mehr
berücksichtigt werden.
 Bitte schreiben sie mich in Zukunft nicht mehr für die Raps-Zuteilung an.