Geht an die Mitglieder der Mosterei-Versammlung der Fachorganisation Verarbeitung Abrechnung der Beiträge für das Mostobst der Ernte 2015 Sehr geehrte Damen und Herren In der Beilage erhalten Sie für die Mostobst-Ernte 2015 ein Abrechnungsformular für Suisse Garantie/konventionell und für BIO-Mostobst. Bitte senden Sie uns das Formular bis spätestens Freitag, 27. November 2015 ausgefüllt zurück. Auch wenn Sie kein Mostobst übernommen haben, sollten Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt retournieren. Abrechnungsmodus Gemäss Beschluss vom 19. August 2015 des Produktzentrums Mostobst soll die Zahlung der diversen Beiträge bis 15. Januar 2016 erfolgt sein. Ab 16. Januar 2016 wird ein Verzugszins von 8 % verrechnet. Gleichzeitig wird der Betrieb, bis die Zahlung erfolgt ist, von der Exporttätigkeit ausgeschlossen. Beiträge auf Mostobst 2015 Bis am 15. November wurden rund 76 850 t Mostobst geerntet (65 570 Tonnen Mostäpfel und 11 280 Tonnen Mostbirnen). Am 19. August 2015 hat das PZ Mostobst die Modalitäten für die Mostobsternte verabschiedet und die Rückbehalte ernteabhängig festgelegt (Unterlagen vom 20. August 2015). Suisse Garantie und konventionelles Mostobst: Bei den Mostbirnen wurde ein Rückbehalt von Fr. 4.50 pro 100 kg für eine Ernte zwischen 11 001 und 11 500 t beschlossen. Die Mostbirnenernte liegt mit 11 280 t um 9 % unter der Schätzung. Der Ernteversorgungsstand liegt bei 159 % und deckt somit den Inlandbedarf (19 Monate Versorgung) sehr gut ab. Bei den Mostäpfeln wurde der Rückbehalt für eine Ernte bis 80 000 t auf Fr. 1.- pro 100 kg für gewöhnliche Mostäpfel und für Mostäpfel spezial festgelegt. Die Ernteschätzung wurde um 7 % unterschritten. Mit einem Versorgungsstand von 111 % kann der Inlandbedarf (13 Monate Versorgung) gedeckt werden. Josiane Enggasser, Leitung Verarbeitung Antonia Bruhin Züsli, Sachbearbeiterin Verarbeitung Schweizer Obstverband Telefon +41 (0)41 728 68 41 Baarerstrasse 88, CH–6300 Zug E-Mail [email protected] Telefon +41 (0)41 728 68 40, Fax +41 (0)41 728 68 00 E-Mail [email protected] Seite 1 von 2 Bio-Mostobst Bei Bio-Mostobst wurde kein Rückbehalt auf Mostäpfel und Mostbirnen festgelegt. Dies aufgrund der Richtlinie der Bio Suisse, bei welcher bei der Herstellung von verdünnten Säften mit mehr als 25 % Wasser (wie z.B. Apfelschorle) Konzentrat verwendet werden darf. Die Beiträge 2015 sehen wie folgt aus: Beiträge der Produktion Suisse Garantie und BIO-Suisse konventionelles Mostobst Knospenmostobst* (Fr./100 kg) (Fr./100 kg) Gemeinschaftswerbung 0.82 0.82 Fachorganisation Produktion 0.16 0.16 Suisse Garantie 0.02 - Mostäpfel gewöhnlich und übriges Mostobst 1.00 - Mostäpfel spezial 1.00 - Mostbirnen 4.50 - Mostäpfel gewöhnlich und übriges Mostobst 2.00 0.98 Mostäpfel spezial 2.00 0.98 Mostbirnen 5.50 0.98 Beiträge 2015 der Produzenten für alle Mostobstkategorien Rückbehalte auf den Produzentenpreisen Für die Übermengenverarbeitung: Total Beiträge der Produzenten * gemäss Vereinbarung zwischen der BIO Suisse und dem Schweizer Obstverband Wichtig bei der «Saft-Übernahme» Bei der Übernahme von Saft von SOV Nicht-Mitgliedern muss sichergestellt sein, dass die obengenannten Beiträge dem SOV einbezahlt werden. (Der Umrechnungsfaktor von Saft zu Obst beträgt 1.282) Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Mitarbeit! Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema, rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne. Freundliche Grüsse Josiane Enggasser Zug, 18. November 2015 K:\FOV\Mo Vers\Meldeformular Mostobst\2015\Abr 2015.docx Seite 2 von 2
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