Preise 2015

Geht an die Mitglieder der Mosterei-Versammlung der Fachorganisation Verarbeitung
Abrechnung der Beiträge für das Mostobst der Ernte 2015
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Beilage erhalten Sie für die Mostobst-Ernte 2015 ein Abrechnungsformular für Suisse
Garantie/konventionell und für BIO-Mostobst.
Bitte senden Sie uns das Formular bis spätestens Freitag, 27. November 2015 ausgefüllt
zurück. Auch wenn Sie kein Mostobst übernommen haben, sollten Sie uns das Formular vollständig
ausgefüllt retournieren.
Abrechnungsmodus
Gemäss Beschluss vom 19. August 2015 des Produktzentrums Mostobst soll die Zahlung der
diversen Beiträge bis 15. Januar 2016 erfolgt sein. Ab 16. Januar 2016 wird ein Verzugszins von
8 % verrechnet. Gleichzeitig wird der Betrieb, bis die Zahlung erfolgt ist, von der Exporttätigkeit
ausgeschlossen.
Beiträge auf Mostobst 2015
Bis am 15. November wurden rund 76 850 t Mostobst geerntet (65 570 Tonnen Mostäpfel und
11 280 Tonnen Mostbirnen).
Am 19. August 2015 hat das PZ Mostobst die Modalitäten für die Mostobsternte verabschiedet und
die Rückbehalte ernteabhängig festgelegt (Unterlagen vom 20. August 2015).
Suisse Garantie und konventionelles Mostobst:
Bei den Mostbirnen wurde ein Rückbehalt von Fr. 4.50 pro 100 kg für eine Ernte zwischen 11 001
und 11 500 t beschlossen. Die Mostbirnenernte liegt mit 11 280 t um 9 % unter der Schätzung.
Der Ernteversorgungsstand liegt bei 159 % und deckt somit den Inlandbedarf (19 Monate
Versorgung) sehr gut ab.
Bei den Mostäpfeln wurde der Rückbehalt für eine Ernte bis 80 000 t auf Fr. 1.- pro 100 kg für
gewöhnliche Mostäpfel und für Mostäpfel spezial festgelegt. Die Ernteschätzung wurde um 7 %
unterschritten. Mit einem Versorgungsstand von 111 % kann der Inlandbedarf (13 Monate
Versorgung) gedeckt werden.
Josiane Enggasser, Leitung Verarbeitung
Antonia Bruhin Züsli, Sachbearbeiterin Verarbeitung
Schweizer Obstverband
Telefon +41 (0)41 728 68 41
Baarerstrasse 88, CH–6300 Zug
E-Mail [email protected]
Telefon +41 (0)41 728 68 40, Fax +41 (0)41 728 68 00
E-Mail [email protected]
Seite 1 von 2
Bio-Mostobst
Bei Bio-Mostobst wurde kein Rückbehalt auf Mostäpfel und Mostbirnen festgelegt. Dies aufgrund
der Richtlinie der Bio Suisse, bei welcher bei der Herstellung von verdünnten Säften mit mehr als
25 % Wasser (wie z.B. Apfelschorle) Konzentrat verwendet werden darf.
Die Beiträge 2015 sehen wie folgt aus:
Beiträge der Produktion
Suisse Garantie und
BIO-Suisse
konventionelles Mostobst
Knospenmostobst*
(Fr./100 kg)
(Fr./100 kg)
Gemeinschaftswerbung
0.82
0.82
Fachorganisation Produktion
0.16
0.16
Suisse Garantie
0.02
-
Mostäpfel gewöhnlich und übriges Mostobst
1.00
-
Mostäpfel spezial
1.00
-
Mostbirnen
4.50
-
Mostäpfel gewöhnlich und übriges Mostobst
2.00
0.98
Mostäpfel spezial
2.00
0.98
Mostbirnen
5.50
0.98
Beiträge 2015 der Produzenten für alle
Mostobstkategorien
Rückbehalte auf den Produzentenpreisen
Für die Übermengenverarbeitung:
Total Beiträge der Produzenten
*
gemäss Vereinbarung zwischen der BIO Suisse und dem Schweizer Obstverband
Wichtig bei der «Saft-Übernahme»
Bei der Übernahme von Saft von SOV Nicht-Mitgliedern muss sichergestellt sein, dass die
obengenannten Beiträge dem SOV einbezahlt werden.
(Der Umrechnungsfaktor von Saft zu Obst beträgt 1.282)
Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Mitarbeit!
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema, rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.
Freundliche Grüsse
Josiane Enggasser
Zug, 18. November 2015
K:\FOV\Mo Vers\Meldeformular Mostobst\2015\Abr 2015.docx
Seite 2 von 2