Bekanntmachung - Deutsche Bundesbank

Bekanntmachung
Veröffentlicht am Dienstag, 10. November 2015
BAnz AT 10.11.2015 B5
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www.bundesanzeiger.de
Deutsche Bundesbank
Bekanntmachung
der Aufhebung der Allgemeinen Genehmigung
für auf elektronischem Weg eingehende Geldtransfers
aus Iran gemäß Artikel 30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012
vom 6. Februar 2014
Vom 26. Oktober 2015
I.
Artikel 30a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 bestimmt unter anderem,
dass Geldtransfers von einer iranischen Person, Organisation oder Einrichtung von
400 000 € und mehr einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Mit Bekanntmachung
der Allgemeinen Genehmigung vom 6. Februar 2014 (BAnz AT 20.02.2014 B3) wurden bestimmte auf elektronischem Weg eingehende Geldtransfers aus Iran gemäß
Artikel 30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012, wenn die dem Geldtransfer zu Grunde
liegende Lieferung oder Leistung bereits bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle ordnungsgemäß zur Ausfuhr angemeldet sowie überlassen wurde und bei einer Ausgangszollstelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union der Ausgang überwacht wurde, allgemein genehmigt.
II.
Hierzu gibt die Deutsche Bundesbank als zuständige Genehmigungsbehörde nach
§ 13 Absatz 2 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes Folgendes bekannt:
Die in Zusammenhang mit Artikel 30a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012
erlassene Allgemeine Genehmigung vom 6. Februar 2014 (BAnz AT 20.02.2014 B3)
wird hiermit aufgehoben. Die Aufhebung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
München, den 26. Oktober 2015
Deutsche Bundesbank
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