Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 10. November 2015 BAnz AT 10.11.2015 B5 Seite 1 von 1 www.bundesanzeiger.de Deutsche Bundesbank Bekanntmachung der Aufhebung der Allgemeinen Genehmigung für auf elektronischem Weg eingehende Geldtransfers aus Iran gemäß Artikel 30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 vom 6. Februar 2014 Vom 26. Oktober 2015 I. Artikel 30a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 bestimmt unter anderem, dass Geldtransfers von einer iranischen Person, Organisation oder Einrichtung von 400 000 € und mehr einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Mit Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung vom 6. Februar 2014 (BAnz AT 20.02.2014 B3) wurden bestimmte auf elektronischem Weg eingehende Geldtransfers aus Iran gemäß Artikel 30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012, wenn die dem Geldtransfer zu Grunde liegende Lieferung oder Leistung bereits bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle ordnungsgemäß zur Ausfuhr angemeldet sowie überlassen wurde und bei einer Ausgangszollstelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union der Ausgang überwacht wurde, allgemein genehmigt. II. Hierzu gibt die Deutsche Bundesbank als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes Folgendes bekannt: Die in Zusammenhang mit Artikel 30a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 erlassene Allgemeine Genehmigung vom 6. Februar 2014 (BAnz AT 20.02.2014 B3) wird hiermit aufgehoben. Die Aufhebung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. München, den 26. Oktober 2015 Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Bayern Servicezentrum Finanzsanktionen Pietruschka Stange
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