Exposé Objektanschrift: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl Katasterbezeichnung: Gemarkung Longerich Flur 99 Flurstück 3435 Größe 2.531 Quadratmeter Flurkarte: Seite 2 von 5 Objektart: Verkauf eines Grundstückes zum Zwecke der Bebauung mit einer Kindertageseinrichtung für nicht gewerbliche Zwecke mit anschließender Anmietung durch einen in Köln anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Kaufpreis: 770.000,- Euro Der Kaufpreis ist einen Monat nach Vertragsbeurkundung fällig. Grundstücksbeschreibung Das Grundstück ist unbebaut. und Lage: Baurecht: Es besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nummer 67511/02. Dieser weist das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) aus. Auszug aus dem Bebauungsplan: Hinweis: Auf der nord/östlichen Grundstücksseite ist eine Baulast (Abstandsfläche zu einer privaten örtlichen Heizzentrale) mit einer Größe von ca. 1,3 Meter x 7,3 Meter eingetragen und zu berücksichtigen. Bauverpflichtung: Der Käufer verpflichtet sich, den Grundbesitz mit einer Kindertagesstätte zu bebauen und diese an einen Träger der freien Jugendhilfe vermieten. Dieser Träger kann durch den Bieter benannt werden. Auf Wunsch wird seitens der Verwaltung ein Träger benannt. Er verpflichtet sich ferner, das Bauvorhaben so zu fördern, dass die Kindertagesstätte spätestens eineinhalb Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung hergestellt und mängelfrei in Betrieb genommen werden kann. Die Baugenehmigung ist innerhalb eines Monats nach Vertragsbeurkundung zu beantragen. Seite 3 von 5 Projektbeschreibung: Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte einschließlich der Herrichtung der Außenspielfläche und Einbringung der technischen Inneneinrichtung unter Berücksichtigung des Raumprogramms des Landschaftsverbandes Rheinland (siehe Anlage) hinsichtlich der Raumgrößen Ich weise darauf hin, dass seit dem 01.Oktober1997 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks verlangt wird. Es kann daher unter Umständen erforderlich sein, dass durch den Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig eine entsprechende Untersuchung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu gegebener Zeit in Auftrag gegeben werden muss. Regelungen im Kaufvertrag: - vertragliche Festschreibung der vorgesehenen Nutzungsbindung mit grundbuchlicher Sicherung - eineinhalbjährige Bauverpflichtung nach Erteilen der Baugenehmigung - generelles Weiterveräußerungsverbot innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsbeurkundung. Eine ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grundstücks oder ähnliches danach ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zulässig. Bei einer Weiterveräußerung im vorstehenden Sinne verpflichtet sich der Käufer, die Rechte der Verkäuferin zu wahren und dem Erwerber die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen. - Wiederkaufsrecht nach Ablauf der vertraglichen Nutzungsbindung. Des Weiteren wird folgende vereinbart: - Alle mit dem Erwerb des Grundstücks verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten, Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten des Erwerbers. - Der Verkauf des Grundstückes erfolgt erschließungsbeitragsfrei für die Pastor-Wolff-Straße. - Sollte die geplante Bebauung des Grundbesitzes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, so ist der Käufer verpflichtet, zum Ausgleich dieses Eingriffs die Kosten für die von der Stadt durchzuführenden Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zu übernehmen. Sofern im Baugenehmigungsverfahren zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft Auflagen wie zum Beispiel die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen gefordert werden, sind diese ebenfalls vom Käufer auf eigene Kosten durchzuführen. Des Weiteren hat der Käufer die Kosten der eventuell erforderlich werdenden artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen zu übernehmen. Mietvertrag: Es ist ein langfristiger Mietvertrag (20 Jahre mit ggfls. zwei mal fünf Jahre Verlängerungsoption) abzuschließen mit einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Seite 4 von 5 Vergabekriterien: Das Angebot muss zwingend zu folgenden Angaben jeweils eine Aussage enthalten: • maßstäbliche Skizze mit Baubeschreibung (DIN A3 genordet, nicht gebunden • Verkehrs- und Nutzflächenberechnung • Lageplan • grober Zeitmaßnahmenplan • Hinweise zur Bauweise (Massiv, Fertigbau, Holzständerwerk…) • Mietpreisangebot pro Quadratmeter Nutzfläche inklusive Einbringung und Unterhaltung der technischen Inneneinrichtung (Küche, Kinderküche, Beleuchtung, Säuglingspflegeecke u.ä.) und komplett gestalteter Außenspielfläche einschließlich Einfriedung, jedoch ohne aufzustellende Spielgeräte. Erfahrungsgemäß wird für die technische Inneneinrichtung ein Betrag in Höhe von ca. 50.000,-Euro angesetzt. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Durch Abgabe des Angebotes werden alle Bedingungen akzeptiert. Die zugelassenen Angebote werden gemäß der als Anlage zwei beigefügten Bewertungsmatrix gewertet. Bei Einhaltung aller Vorgaben entscheidet grundsätzlich das geringste Mietpreisangebot. Freiwillige Mehrleistungen werden nicht gewertet. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Über den Verkauf befindet abschließend der Rat der Stadt Köln nach Vorberatung im Fachausschuss. Angebotsabgabe: Die Gebote sind bis spätestens 29. Mai 2015 bei der Stadt Köln (Anschriften siehe unten) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Stichwort „Investorenwettbewerb Kita“ abzugeben. Der Ordnung halber weise ich ausdrücklich darauf hin, dass eventuell mit der Angebotserstellung und –abgabe entstehende Planungs-, Entwurfskosten usw. nicht übernommen werden. Vertragsbeurkundung: Die Vertragsbeurkundung ist innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Mitteilung über den erfolgten Zuschlag beziehungsweise über die Genehmigung des Rechtsgeschäftes durch den Rat vorzunehmen. Ansprechpartner: Für Rückfragen hinsichtlich Bebauung, Nutzungskonzeptes, Mietvertrag, Trägerschaft usw. Amt für Schulentwicklung Schulbau- und Betreuung, Kita-Bau (Stadthaus Deutz –Ostgebäude) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Frau Wrage, Tel.-Nr. 0221/221-22785, E-Mail: [email protected] Seite 5 von 5 Zur Erörterung grundstücksbezogener Aspekte und Kaufvertragsangelegenheiten: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung (Stadthaus Deutz – Westgebäude) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Herr Raddatz, Tel.-Nr. 0221/221-24339, E-Mail: [email protected] oder vormittags Frau Bickendorf, Tel.-Nr. 0221/221-23055, E-Mail: [email protected] ………
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