Exposé Pastor-Wolff

Exposé
Objektanschrift:
Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl
Katasterbezeichnung:
Gemarkung Longerich
Flur 99
Flurstück 3435
Größe 2.531 Quadratmeter
Flurkarte:
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Objektart:
Verkauf eines Grundstückes zum Zwecke der Bebauung mit einer Kindertageseinrichtung für nicht gewerbliche Zwecke mit anschließender Anmietung
durch einen in Köln anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Kaufpreis:
770.000,- Euro
Der Kaufpreis ist einen Monat nach Vertragsbeurkundung fällig.
Grundstücksbeschreibung Das Grundstück ist unbebaut.
und Lage:
Baurecht:
Es besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nummer 67511/02. Dieser weist das Grundstück als Fläche für
den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) aus.
Auszug aus dem Bebauungsplan:
Hinweis: Auf der nord/östlichen Grundstücksseite ist eine Baulast (Abstandsfläche zu einer privaten örtlichen Heizzentrale) mit einer Größe von
ca. 1,3 Meter x 7,3 Meter eingetragen und zu berücksichtigen.
Bauverpflichtung:
Der Käufer verpflichtet sich, den Grundbesitz mit einer Kindertagesstätte zu
bebauen und diese an einen Träger der freien Jugendhilfe vermieten. Dieser Träger kann durch den Bieter benannt werden. Auf Wunsch wird seitens
der Verwaltung ein Träger benannt. Er verpflichtet sich ferner, das Bauvorhaben so zu fördern, dass die Kindertagesstätte spätestens eineinhalb Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung hergestellt und mängelfrei in Betrieb
genommen werden kann. Die Baugenehmigung ist innerhalb eines Monats
nach Vertragsbeurkundung zu beantragen.
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Projektbeschreibung:
Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte einschließlich der Herrichtung
der Außenspielfläche und Einbringung der technischen Inneneinrichtung
unter Berücksichtigung des Raumprogramms des Landschaftsverbandes
Rheinland (siehe Anlage) hinsichtlich der Raumgrößen
Ich weise darauf hin, dass seit dem 01.Oktober1997 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit
des Grundstücks verlangt wird. Es kann daher unter Umständen erforderlich
sein, dass durch den Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig eine entsprechende Untersuchung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu gegebener
Zeit in Auftrag gegeben werden muss.
Regelungen im Kaufvertrag:
- vertragliche Festschreibung der vorgesehenen Nutzungsbindung mit
grundbuchlicher Sicherung
- eineinhalbjährige Bauverpflichtung nach Erteilen der Baugenehmigung
- generelles Weiterveräußerungsverbot innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsbeurkundung. Eine ganze oder teilweise Weiterveräußerung des
Grundstücks oder ähnliches danach ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zulässig. Bei einer Weiterveräußerung im vorstehenden Sinne verpflichtet sich der Käufer, die Rechte der Verkäuferin zu
wahren und dem Erwerber die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen.
- Wiederkaufsrecht nach Ablauf der vertraglichen Nutzungsbindung.
Des Weiteren wird folgende vereinbart:
- Alle mit dem Erwerb des Grundstücks verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten, Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten des Erwerbers.
- Der Verkauf des Grundstückes erfolgt erschließungsbeitragsfrei für die
Pastor-Wolff-Straße.
- Sollte die geplante Bebauung des Grundbesitzes einen Eingriff in Natur
und Landschaft darstellen, so ist der Käufer verpflichtet, zum Ausgleich dieses Eingriffs die Kosten für die von der Stadt durchzuführenden Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zu
übernehmen. Sofern im Baugenehmigungsverfahren zum Ausgleich des
Eingriffs in Natur und Landschaft Auflagen wie zum Beispiel die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen gefordert werden,
sind diese ebenfalls vom Käufer auf eigene Kosten durchzuführen. Des
Weiteren hat der Käufer die Kosten der eventuell erforderlich werdenden
artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen zu übernehmen.
Mietvertrag:
Es ist ein langfristiger Mietvertrag (20 Jahre mit ggfls. zwei mal fünf Jahre
Verlängerungsoption) abzuschließen mit einem anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe.
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Vergabekriterien:
Das Angebot muss zwingend zu folgenden Angaben jeweils eine Aussage
enthalten:
• maßstäbliche Skizze mit Baubeschreibung (DIN A3 genordet, nicht
gebunden
• Verkehrs- und Nutzflächenberechnung
• Lageplan
• grober Zeitmaßnahmenplan
• Hinweise zur Bauweise (Massiv, Fertigbau, Holzständerwerk…)
• Mietpreisangebot pro Quadratmeter Nutzfläche inklusive Einbringung und
Unterhaltung der technischen Inneneinrichtung (Küche, Kinderküche, Beleuchtung, Säuglingspflegeecke u.ä.) und komplett gestalteter Außenspielfläche einschließlich Einfriedung, jedoch ohne aufzustellende Spielgeräte.
Erfahrungsgemäß wird für die technische Inneneinrichtung ein Betrag in
Höhe von ca. 50.000,-Euro angesetzt.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Durch Abgabe des Angebotes werden alle Bedingungen akzeptiert. Die zugelassenen Angebote
werden gemäß der als Anlage zwei beigefügten Bewertungsmatrix gewertet. Bei Einhaltung aller Vorgaben entscheidet grundsätzlich das geringste
Mietpreisangebot. Freiwillige Mehrleistungen werden nicht gewertet. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Über den Verkauf befindet abschließend der Rat der Stadt Köln nach Vorberatung im Fachausschuss.
Angebotsabgabe:
Die Gebote sind bis spätestens
29. Mai 2015
bei der Stadt Köln (Anschriften siehe unten) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Stichwort „Investorenwettbewerb Kita“ abzugeben. Der Ordnung halber weise ich ausdrücklich darauf hin, dass eventuell mit der Angebotserstellung und –abgabe entstehende Planungs-, Entwurfskosten usw.
nicht übernommen werden.
Vertragsbeurkundung:
Die Vertragsbeurkundung ist innerhalb einer Frist von vier Monaten nach
Mitteilung über den erfolgten Zuschlag beziehungsweise über die Genehmigung des Rechtsgeschäftes durch den Rat vorzunehmen.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen hinsichtlich Bebauung, Nutzungskonzeptes, Mietvertrag,
Trägerschaft usw.
Amt für Schulentwicklung
Schulbau- und Betreuung, Kita-Bau
(Stadthaus Deutz –Ostgebäude)
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Frau Wrage, Tel.-Nr. 0221/221-22785,
E-Mail: [email protected]
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Zur Erörterung grundstücksbezogener Aspekte und Kaufvertragsangelegenheiten:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Liegenschaftsabteilung
(Stadthaus Deutz – Westgebäude)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Herr Raddatz, Tel.-Nr. 0221/221-24339,
E-Mail: [email protected]
oder vormittags
Frau Bickendorf, Tel.-Nr. 0221/221-23055,
E-Mail: [email protected]
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