08. Sitzung vom 2015 11 10_Publikation

EINWOHNERGEMEINDE BELLACH
NEWS aus dem Gemeinderat vom 10. November 2015
Der Gemeinderat hat am 10. November 2015
beschlossen:
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Die Aufhebung der 28 Erdbestattungsgräber nach dem Eingang Nord im Nord-Ostbereich
von 1985 – 1987 (an Ort bezeichnet) auf dem Friedhof Bellach, per 12. März 2016 zu
genehmigen und zur Abräumung ab dem 14. März 2016 frei zu geben.
Die Bauverwaltung Bellach und der Werkhof Bellach werden mit dem Vollzug beauftragt.
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Einem Zusammenschluss der beiden Stiftungen Magnolienpark und Forst grundsätzlich positiv
gegenüber zu stehen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Erweiterungsabsicht der beiden Stiftungen mit einem Neubau von bis zu 100 Betten.
Der Gemeindepräsident wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Den Anhang I der DGO auf den Indexstand 30.09.2015 von 108.0 Punkten (effektiver Stand
107.1 Punkte) zu korrigieren.
Das Verwaltungssekretariat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Die Sitzungstermine für das Jahr 2016 zu genehmigen. Diese werden so auf der Homepage,
im Azeiger und im Schaukasten publiziert.
Mit dem Vollzug wird das Verwaltungssekretariat beauftragt.
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Die Demissionen als Gemeinderat von Anton Probst und Gabriel Maspero (Ersatzmitglied)
per 31.12.2015 zur Kenntnis zu nehmen.
Als neues ordentliches Mitglieder im Gemeinderat wird Herr Daniel Meier, gewählt.
Als neue Ersatzmitglieder im Gemeinderat werden Herr Markus Leimer und Herr Andres
Scheurer gewählt.
Das Verwaltungssekretariat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Infolge der Wahl als Ersatzmitglied im Gemeinderat, von der Demission von Herr Andreas
Scheurer, per 31. Dezember 2015 als Mitglied in der Rechnungsprüfungskommission
Kenntnis zu nehmen.
Als neues Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wird Herr Raymond Stamm gewählt.
Das Verwaltungssekretariat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung und die Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung 2016 zu Handen der
Gemeindeversammlung zu verabschieden.
Auf die Erhebung einer Personalsteuer zu verzichten.
Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen wird auf 125% der einfachen
Staatssteuer festgelegt.
Die Feuerwehrersatzabgabe wird im Minimum auf CHF 20.00, im Maximum auf CHF 400.00
festgelegt (10% der einfachen Staatssteuer).
Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbeträge gemäss vorliegendem
Budget durch die Aufnahme von Fremdmitteln / Darlehen zu decken
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Der Traktandenliste für die Gemeindeversammlung zuzustimmen.
12. November 2015 /nb
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