Single- oder Familientarif Alleinstehende können den günstigeren Singletarif abschließen. Es darf aber nicht vergessen werden, diesen Tarif zu ändern, wenn eine Lebensgemeinschaft oder Familie gegründet wird. Auch für Nicht-Verheiratete steht der Familientarif zur Verfügung. Wenn Kinder unter 7 Jahren in der Familie leben, sollte auch die Deliktunfähigkeit von Kindern mitversichert sein. Für Kinder unter 10 Jahren auch die im Straßenverkehr verursachten Schäden. Ausfalldeckung Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen nicht mit abgesichert. Ist die Ausfalldeckung mitversichert, kommt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden auf, die Ihnen Dritte zufügen, von diesen aber nicht ersetzt werden können. Bedenken Sie dabei, dass ca. 1/3 der Deutschen keine Privathaftpflichtversicherung haben. Mietsachschäden Ersatzansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Meistens werden aber durch Anbieter Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Was ist jedoch, wenn Sie eine Kamera von Freunden geliehen haben und Ihnen fällt diese runter? Auch dieses Risiko sollte Ihre Versicherung übernehmen. Schlüsselverlust Wer fremde, private Schlüssel (auch zu zentralen Schließanlagen) verliert, sollte das bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert haben. Sinnvoll wären mindestens 20.000 Euro für fremde, private Schlüssel und bis 20.000 Euro für die zentralen Schließanlagen der Haus- und Wohnungstür. Im Einzelfall sollte auch der Verlust von beruflichen Schlüsseln versichert sein, z.B. bei Lehrern. Gefälligkeitsschäden Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn die Schadenursache in einer gefälligen Handlung liegt: Sie gießen beim Nachbarn während des Urlaubs die Blumen oder Sie helfen zum Beispiel Bekannten beim Umzug. Laut Gesetzgebung sind Sie für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, nicht ersatzpflichtig. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Ihr Vertrag den Einschluss solcher Gefälligkeitsschäden vorsieht. Auslandsaufenthalt Innerhalb Europas sollte ein unbegrenzter Aufenthalt mitversichert sein, im außereuropäischen Ausland mindestens zeitlich begrenzt. Regressansprüche der Sozialversicherungsträger Wichtig für eheähnliche Gemeinschaften und Lebenspartnern, die einen Familientarif haben. Nur bei einem durch den Ehepartner verursachten Personenschaden holen sich die Sozialversicherungsträger (etwa die gesetzliche Krankenkasse) das Geld für die Krankenbehandlung nicht wieder. Anders ist es bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wenn Sie z.B. Ihrem Lebenspartner beim Skifahren verletzten, kann die gesetzliche Krankenversicherung die entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern. Daher sollte Ihr Vertrag den Regressverzicht auf jeden Fall beinhalten Öltank Für Schäden, die z.B. beim betanken Ihres Öltanks entstehen, sollte das GewässerschädenRisiko versichert sein. Sollte das Risiko nicht über die Privat-haftpflicht abzusichern sein, ist eine Gewässerschäden-Haftpflicht notwendig.
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