Ertragsschadenversicherung Tier - bei den VERS

16 Bewertungsmerkmale für die
Ertragsschadenversicherung Tier [ESV-T]
(1)
Haftzeit
Die Haftzeit (Leistungsdauer) beträgt 12 Monate
ab Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens.
(6)
(2)
(7)
allg. Wartezeit
Es ist eine Wartezeit von 12
Wochen
in
den
Vertragsbedingungen
verankert.
(3)
Beitragsanpassungsklausel
Der Versicherer kann den
Beitrag ab Beginn des
nächsten
Versicherungsjahres
ändern.
Bei
Erhöhung ist diese begrenzt
auf den geltenden Prämiensatz für Neuverträge.
Unfälle im
Tierbestand
Ertragsausfälle infolge von
Unfällen im Tierbestand
sind versichert.
akute
Botulismusschäden
Ertragsausfälle infolge von
akutem Botulismus bei
Rindern sind mitversichert.
(8)
Sperre des Betriebes
Mindererlöse durch Unterbrechung des versicherten
Produktionsverfahrens aufgrund amtlich angeordneter
Liefer- u. Verkaufsverbote.
(9) Leistung für die
(11)
Sind Abschlagszahlungen /
Teilzahlungen im Leistungsfall vorgesehen bzw.
möglich.
(12)
Unterversicherungsverzicht
Es wird Unterversicherungsverzicht gewährt, wenn
die Erhöhung nicht mehr als
10 % beträgt.
In der Wiederaufbauzeit ist
eine Leistung in Form einer
Einmalzahlung oder die
Erstattung der Mindererlöse
bei
einem
Leistungseinbruch vorgesehen.
(5) anzeigepflichtige
(10)
Tierseuchen
Ertragsausfälle infolge von
anzeigepflichtigen
Tierseuchen
gemäß
der
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen sind
versichert.
Entschädigung
für Mehrkosten
(16)
Tierseuche BHV 1
(IBR)
Die Mitversicherung der
Tierseuche BHV 1 (IBR) ist
bei Vorlage einer aktuellen
Freiheitsbescheinigung
möglich.
übertragbare
Tierkrankheiten
Ertragsausfälle infolge von
übertragbaren
Tierkrankheiten sind mitversichert.
(13)
Veränderungsrisiko
Auch zukünftig auftretende
Tier-Krankheiten,
die
derzeit noch unbekannt
sind, werden mitversichert
(sog. Veränderungsrisiko).
(14)
Wiederaufbauzeit
(4)
Abschlagszahlung
im Schadenfall
Diebstahl von
Tieren
Ertragsausfälle infolge von
Diebstahl von Tieren sind
mitversichert.
(15)
Kontamination
durch Schadstoffe
Ertragsausfälle infolge von
Kontamination durch Schad
stoffe sind mitversichert.
Es werden die entstandenen
Mehrkosten
(z.B.
für
Desinfektion,
Wiederbeschaffung, Vernichtung,
Sonderentsorgung)
übernommen.
Ausdruck aus der VersnaviAGRAR Vergleichs- und Informationssoftware
Stand: 01.2015
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