16 Bewertungsmerkmale für die Ertragsschadenversicherung Tier [ESV-T] (1) Haftzeit Die Haftzeit (Leistungsdauer) beträgt 12 Monate ab Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens. (6) (2) (7) allg. Wartezeit Es ist eine Wartezeit von 12 Wochen in den Vertragsbedingungen verankert. (3) Beitragsanpassungsklausel Der Versicherer kann den Beitrag ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern. Bei Erhöhung ist diese begrenzt auf den geltenden Prämiensatz für Neuverträge. Unfälle im Tierbestand Ertragsausfälle infolge von Unfällen im Tierbestand sind versichert. akute Botulismusschäden Ertragsausfälle infolge von akutem Botulismus bei Rindern sind mitversichert. (8) Sperre des Betriebes Mindererlöse durch Unterbrechung des versicherten Produktionsverfahrens aufgrund amtlich angeordneter Liefer- u. Verkaufsverbote. (9) Leistung für die (11) Sind Abschlagszahlungen / Teilzahlungen im Leistungsfall vorgesehen bzw. möglich. (12) Unterversicherungsverzicht Es wird Unterversicherungsverzicht gewährt, wenn die Erhöhung nicht mehr als 10 % beträgt. In der Wiederaufbauzeit ist eine Leistung in Form einer Einmalzahlung oder die Erstattung der Mindererlöse bei einem Leistungseinbruch vorgesehen. (5) anzeigepflichtige (10) Tierseuchen Ertragsausfälle infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen sind versichert. Entschädigung für Mehrkosten (16) Tierseuche BHV 1 (IBR) Die Mitversicherung der Tierseuche BHV 1 (IBR) ist bei Vorlage einer aktuellen Freiheitsbescheinigung möglich. übertragbare Tierkrankheiten Ertragsausfälle infolge von übertragbaren Tierkrankheiten sind mitversichert. (13) Veränderungsrisiko Auch zukünftig auftretende Tier-Krankheiten, die derzeit noch unbekannt sind, werden mitversichert (sog. Veränderungsrisiko). (14) Wiederaufbauzeit (4) Abschlagszahlung im Schadenfall Diebstahl von Tieren Ertragsausfälle infolge von Diebstahl von Tieren sind mitversichert. (15) Kontamination durch Schadstoffe Ertragsausfälle infolge von Kontamination durch Schad stoffe sind mitversichert. Es werden die entstandenen Mehrkosten (z.B. für Desinfektion, Wiederbeschaffung, Vernichtung, Sonderentsorgung) übernommen. Ausdruck aus der VersnaviAGRAR Vergleichs- und Informationssoftware Stand: 01.2015 © 2015 VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH www.vers-berater.de / www.versnavi.de
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