REACH – Warum heute aktiv werden? - QZ

REACH – Warum heute aktiv werden?
Die REACH-Verordnung ist geltendes Recht und nimmt sowohl Hersteller und
Importeure wie auch die Weiterverarbeiter und Nutzer in verschiedenen Bereichen in
die Pflicht. Für Unternehmen, die im Rahmen ihrer Produkterstellung fast
ausschließlich im Montage-/Weiterverarbeitungsbereich tätig sind, reduzieren sich
per Gesetz diese Verpflichtungen auf die Auskunftspflicht zum Kunden falls SVHC
(Substances of very high concern, DE: besonders besorgniserregende Stoffe) im
Produkt enthalten sind sowie auf die Sicherstellung des REACH-konformen
Gefahrstoffmanagements.
Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung ist jedes Unternehmen in der
Lieferantenkette verpflichtet, so es denn SVHC größer 0,1 Masseprozent in seinem
Produkt hat, diese aktiv an den Kunden zu kommunizieren. So gesehen könnte sich
jedes Unternehmen in der Lieferantenkette auf den Standpunkt stellen: Hat der
Lieferant keine SVHC gemeldet, sind auch keine SVHC im Produkt enthalten.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Bereits lange vor Inkrafttreten der REACHVerordnung sind im Bereich der Produkthaftung und der Produktbeobachtungspflicht
Gesetze in Kraft, welche das alleinige Abstellen auf Lieferantenauskünfte als nicht
ausreichend erscheinen lassen.
REACH Vollzug: Gibt es den überhaupt?
Der Vollzug setzt voraus, dass auch die Montagebetriebe Wissen um die
verwendeten Materialien ihrer Zukaufteile besitzen. Wie sonst sollten technische
Spezifikationen eingehalten werden können? Oftmals ist es auch so, dass die
Lieferanten entweder als verlängerte Werkbank fungieren oder zumindest bzgl.
bestimmter Teile Materialvorgaben erhalten. Dieses Wissen vorausgesetzt, so die
verbreitete Ansicht, kann ein Unternehmen einschätzen, welche Teile/Materialien ein
Risiko haben, besonders besorgniserregende Stoffe zu beinhalten. Von solchen
Unternehmen/Produkten ohne weiteres Nachfassen eine Nichtkommunikation und
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damit eine Bestätigung des nicht Vorhandenseins von SVHC hinzunehmen, ist
äußerst bedenklich.
Oftmals wird auf diese Argumentationskette entgegnet, dass die REACH-Verordnung
als solches keinen Vollzug kennt, und noch kein Fall bekannt wurde, bei dem es
aufgrund eines REACH-Verstoßes zu wirklich gravierenden Repressalien gekommen
ist. Dieser Vorbehalt ist nicht von der Hand zu weisen. In den wenigsten Fällen
werden wirklich strafrechtliche Verfahren eingeleitet und falls doch, ist das öffentliche
Interesse daran so gering, dass es dieses Ereignis nicht in die Nachrichten schafft.
Die oft mit dem Verstoß einhergehenden Produktänderungen oder Rückrufaktionen
gehen darüber hinaus in den heute an der Tagesordnung liegenden Aktionen unter
und werden in den seltensten Fällen statistisch erfasst. Diese mangelnde
Öffentlichkeit und Transparenz kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass
REACH heute bereits jedes Unternehmen real Geld kostet.
Wenn aber nicht der Vollzug der Kläger zur REACH-Verordnung ist, wer ist es
dann?
Einige werden es bereits am eigenen Leib gespürt haben – der ärgste REACHAnkläger ist der Wettbewerber. Die Kosten einer Prüfung eines Risikoteils eines
Produktes sind vertretbar gering und die Ergebnisse leider viel zu oft positiv. Ist ein
solcher Fall behördlich bekannt, wird dieser auch ermittelt und zieht in den meisten
Fällen kostenintensive Produktänderungen nach sich.
Doch nicht nur ein solcher Vorfall führt zu kurzfristig notwendigen Änderungen. Im
Rahmen der Umsetzung der REACH-Verordnung werden derzeit mannigfaltig
Werkstoffe und Rezepturen geändert und oftmals auch komplett gestrichen.
Innerhalb
der
Montage
merken
dies
die
Unternehmen,
die
keine
Materialdatenkommunikation betreiben, erst dann, wenn das Produkt nicht mehr oder
nur noch modifiziert erhältlich ist. Die Konsequenzen sind wiederum kostenintensive
Änderungen mit erhöhtem Produktausfallrisiko, da die Produkte nicht mehr
prozessseitig abgesichert werden können.
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Es muss auch nicht immer ein „Kläger“ vorhanden sein. Es reicht bereits aus, dass
ein Kunde verbindlich Informationen zur Material Compliance abfragt. Die
Notwendigkeit diese Informationen zu liefern, ist in vielen Verträgen bereits seit
Jahren festgeschrieben. Wer diese Formulierungen in den Verträgen genauer liest
wird feststellen, dass diese Anforderungen oftmals weit gefasst und um eine
Hausnorm des Kunden ergänzt wurden. Soll man nun die Material Compliance
Anfrage
des
Kunden
beantworten
und
hat
noch
keinen
diesbezüglichen
Kommunikationsprozess zum Lieferanten aufgebaut und operativ umgesetzt,
benötigt man mindestens 9 Monate, um alleine die Risikoteile bzgl. der Material
Compliance abgesichert zu haben.
In Summe bedeutet dies: Das Gesamtrisiko der Nichtbeachtung der REACHVerordnung hat in der Eintrittswahrscheinlichkeit über den Wettbewerb,
kurzfristige
Kundenanfragen
wie
auch
über
Produktausfallrisiken
der
Lieferantenprodukte eine Dimension erreicht, die zum Handeln motiviert.
REACH – Angemessenes Handeln
Angemessen heißt, alles zu unternehmen, um im unternehmensverträglichen
Rahmen
die
Einhaltung
der
REACH-Verordnung
sicherzustellen
und
die
lieferantenbezogenen Produktausfallrisiken möglichst gering zu halten. Es versteht
sich von selbst, dass die zerstörungsbehaftete Untersuchung eines jeden
Lieferantenteils ebenso unsinnig ist, wie das einfache Aussitzen des Themas.
Doch wo liegt der goldene Mittelweg?
Diese Frage ist sehr stark unternehmensspezifisch zu sehen und orientiert sich auch
daran, inwieweit die REACH-Verordnung noch über weitere branchenspezifische
Regelwerke und Zertifizierungen herangezogen wird. Beispielsweise sind im Rahmen
von Produkt- oder Unternehmenszertifizierungen oft auch Prüfungen im Bereich der
Legal Compliance aufgeführt, welche auch die Einhaltung der REACH-Verordnung
fordern.
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Um nun dem individuellen Unternehmenskontext gerecht zu werden empfiehlt es
sich, zuerst eine Risikoanalyse durchzuführen. Diese beinhaltet sowohl die Analyse
der Anforderungsseite (Gesetze, Normen, Zertifikate, Kundenanforderungen...) wie
auch die Analyse der Produkte, bei welchem Lieferanten und/oder welchem Produkt
in welchem Bereich ein potentielles REACH-Risiko vorliegen könnte. Im Ergebnis
ermöglicht eine solche Analyse, das Risiko zu quantifizieren sowie Maßnahmen zur
Risikominimierung zu ermitteln und bzgl. der Umsetzungskosten und der
Umsetzungszeit
zu
beschreiben.
Ziel hierbei ist
es
nicht, jedes
Produkt
wissenschaftlich zu untersuchen, sondern alleine über den Werkstoff und/oder den
Einsatzort des Produktes bzw. die Herkunft des Teils ein Risikopotential zu ermitteln.
Eine solche Untersuchung sollte in einem mittelständischen Betrieb nicht länger als
zwei Tage benötigen.
Oftmals ist für viele Unternehmen das Ergebnis überraschend. So reduzieren sich die
anfänglichen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Risikoteile erheblich und
das Gesamtengagement verteilt sich auf mindestens 1,5 Jahre.
Dies führt zu einem weiteren Punkt des angemessenen Handels. Vielerorts werden
Lösungen propagiert, welche eine REACH-Compliance per Knopfdruck suggerieren.
Dies ist heute nicht darstellbar. REACH-Compliance bedarf der Kommunikation www.reach4U.de
auch unter Zuhilfenahme von Kommunikationstools- doch im Vordergrund steht die
Kommunikation von Mensch zu Mensch. Diese Kommunikation beinhaltet eine
ausgefeilte Strategie, will man den Lieferanten nicht verstören oder gar verlieren.
Partnerschaftliche Entwicklung im Thema REACH heißt hier die Devise. Und die
braucht Zeit.
Viele Lieferanten haben zum Thema REACH selbst noch kein Unternehmenswissen
aufgebaut. Hinzu kommen Vorbehalte, fehlende Ressourcen und zum Teil (noch)
mangelndes Verständnis für dieses Thema. Im Schnitt dauert es sechs Monate, die
Lieferanten bezüglich
der Material Compliance zu sensibilisieren und zur
Systemteilnahme zu bewegen. Entscheidet man sich hier für ein zu komplexes
Anfragetool mit einer Informationsanfragetiefe auf Reinstoffebene, so wird man keine
Antworten erhalten, sondern Mauern aufbauen, welche die weitere Kommunikation
sehr stark erschweren. Hat man den Lieferanten allerdings partnerschaftlich in einer
leichten Systemwelt entwickelt, sind die nachfolgenden Kommunikationsschritte
wesentlich einfacher. Trotz dieser Kommunikationsaufwendungen kann es bis zu 16
Monaten dauern, ein Produkt im Hinblick auf seine materialspezifische Konformität
weitreichend abgedeckt zu haben.
Angemessen
handeln
heißt:
Partnerschaftlich
mit
den
Lieferanten
kommunizieren und sich gemeinsam im Thema REACH entwickeln. Dieser
Prozess braucht Zeit. Die vorgeschaltete Risikobetrachtung erlaubt es, die
notwendigen Aufwendungen maßgeblich zu reduzieren.
REACH – der Kommunikationsweg in drei Schritten
Wie bereits erwähnt, ist die Grundprämisse innerhalb der REACH-Kommunikation
der partnerschaftliche Umgang mit dem Lieferanten.
Im ersten Schritt der Lieferantenkommunikation ist es wichtig, diesem die
Systemwelt, in welcher er mit dem Kunden kommunizieren soll, vorzustellen und
eventuelle Vorbehalte abzubauen. Dieser Schritt erfordert eine hohe Sensitivität der
Ansprache sowohl über das System, als auch durch die persönliche, in den
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allermeisten
Fällen
auch
telefonische,
Ansprache.
Innerhalb
dieser
Systemeinführung wird der Lieferant mittels eines Fragebogens bzgl. seiner Kenntnis
zum Thema REACH und RoHS befragt. Darüber hinaus wird auch ermittelt, ob die
gelieferten Produkte generell ein Sicherheitsdatenblatt benötigen. Der Fragebogen
ermöglicht hierbei eine systemgestützte Bewertung bzgl. des REACH-Risikos
resultierend aus dem Lieferanten selbst wie auch bezüglich der von ihm gelieferten
Produkte. Besonders wichtig ist es hierbei, die Gratwanderung zwischen dem hohen
Informationsbedarf und der notwendigen Akzeptanz des Lieferanten zu schaffen.
Im zweiten Schritt gilt es, den Lieferanten zur Kommunikation von teilespezifischen
Informationen zu bewegen. Hier ist es besonders wichtig, den Lieferanten mit der
ersten Anfrage nicht zu überfordern. In der ersten Anfrage werden dementsprechend
nicht alle und vor allem keine zu komplexen Teile angefragt. Ziel dieser
Kommunikationsstrategie ist es, dass der Lieferant erfolgreich über das System
kommuniziert hat und erlebt, dass die Anfragenbeantwortung weder schwierig, noch
aufwendig ist. In diesem, wie auch im ersten Schritt, besteht ein hoher
Kommunikations- und Unterstützungsbedarf zum Lieferanten.
Im dritten Schritt folgt die eigentliche Produktkommunikation, in welcher
gleichermaßen sensitiv beim Lieferanten immer mehr und auch immer komplexere
Bauteile angefragt werden.
Hiervon unberührt nehmen im Durchschnitt ca. 1/4 der Lieferanten nicht am
Kommunikationssystem teil, sondern verweisen entweder auf die Publikationen auf
ihren Internetseiten (meistens bei sehr großen Stoffherstellern oder Hersteller von
Elektronikkleinkomponenten) oder sehen sich aufgrund ihrer Größe (meist
Unternehmen unter 50 Mitarbeitern) nicht in der Lage, diese Informationen zu
erstellen. In beiden Fällen ist es erforderlich, die fehlenden Informationen selbst zu
generieren. Entweder durch eine Internetrecherche oder durch aktive Unterstützung
des Kleinlieferanten.
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REACH-Kommunikation ist trotz Systemunterstützung, zumindest in der
Anfangsphase,
personalintensive
Arbeit.
Dies
erfordert
viel
Fingerspitzengefühl, um die benötigten Informationen in der gewünschten
Qualität und Quantität zu erhalten.
REACH – Systemintegration in PDM-Systeme
Vor allem bei großen Unternehmen kommt immer wieder die Frage auf: Wie kann
man die im Kommunikationstool auflaufenden Informationen in meinem PDMSystem
verarbeiten?
Die
Antwort
ist
relativ
einfach.
In
jeder
Kommunikationsplattform werden Daten in einer Datenbank verwaltet, welche sich
mit jeder anderen Datenbank abgleichen lässt und somit diese Informationen auch
darin verwaltbar machen
Sieht man sich diese Systemlandschaften genauer an, ergibt sich schnell die Frage:
Was wollen wir mit diesen Informationen machen?
Die Beantwortung dieser Frage bringt oftmals einen Wunschzettel mit in den
Workflow-integrierten Maßnahmen und Prozessabhängigkeiten zutage, welche vom
Änderungs- und Investitionsaufwand ein Vielfaches über den reinen REACHAufwendungen liegen. Weiter hinterfragt ergibt sich auch sehr schnell das Bild, dass
diese Integrationsmaßnahmen zwar begrüßt, aber Auswirkungen der Informationen
im Prozess abgelehnt werden. So ist aufgrund einer SVHC-Fragestellung in der
Praxis selten ein Entwickler bereit, seinen Produktreifegradstatus herabzusetzen
oder ein Qualitätsmitarbeiter seinen Musterprüfstatus zu ändern.
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Was sind nun die Informationen, die es derzeit sinnvoll zu verwalten gilt?
Zum einen der generelle REACH-Lieferantenstatus, welcher die Befähigung des
Lieferanten anzeigt, dem Thema REACH gerecht zu werden. Zum anderen die
Artikel, die ein REACH-Risiko bergen bzw. deren SVHC-Gehalt bestätigt wurde. Die
Lieferanteninformation im Orderbuch des Einkaufs ist sinnvoll, wobei es sich bzgl.
des SVHC-Gehaltes eines Produktes besser bewährt hat, dass sich der REACHKoordinator direkt mit dem verantwortlichen Entwickler in Verbindung setzt, da dieser
oftmals bzgl. Substitutionszeiträumen und -möglichkeiten Rückfragen hat. Hier ist
besonders darauf zu achten, dass einige Artikel mit gleicher Artikelnummer von
unterschiedlichen Lieferanten geliefert werden und dass das Kommunikationssystem
diese eindeutig trennen und verwalten kann.
Systemintegration der REACH-Kommunikation in bestehende PDM-Systeme
kann sehr aufwendig sein und die REACH-Information wird in den operativen
Prozessen selten verbindlich genutzt.
Kontakt:
tec4U-Solutions GmbH
Saar-Lor-Lux-Straße 13
66115 Saarbrücken
Internet: www.tec4U-solutions.com
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Ansprechpartner:
Stefan Nieser
Telefon: 0681/92747-120
E-Mail: [email protected]
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