REACH – Warum heute aktiv werden? Die REACH-Verordnung ist geltendes Recht und nimmt sowohl Hersteller und Importeure wie auch die Weiterverarbeiter und Nutzer in verschiedenen Bereichen in die Pflicht. Für Unternehmen, die im Rahmen ihrer Produkterstellung fast ausschließlich im Montage-/Weiterverarbeitungsbereich tätig sind, reduzieren sich per Gesetz diese Verpflichtungen auf die Auskunftspflicht zum Kunden falls SVHC (Substances of very high concern, DE: besonders besorgniserregende Stoffe) im Produkt enthalten sind sowie auf die Sicherstellung des REACH-konformen Gefahrstoffmanagements. Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung ist jedes Unternehmen in der Lieferantenkette verpflichtet, so es denn SVHC größer 0,1 Masseprozent in seinem Produkt hat, diese aktiv an den Kunden zu kommunizieren. So gesehen könnte sich jedes Unternehmen in der Lieferantenkette auf den Standpunkt stellen: Hat der Lieferant keine SVHC gemeldet, sind auch keine SVHC im Produkt enthalten. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Bereits lange vor Inkrafttreten der REACHVerordnung sind im Bereich der Produkthaftung und der Produktbeobachtungspflicht Gesetze in Kraft, welche das alleinige Abstellen auf Lieferantenauskünfte als nicht ausreichend erscheinen lassen. REACH Vollzug: Gibt es den überhaupt? Der Vollzug setzt voraus, dass auch die Montagebetriebe Wissen um die verwendeten Materialien ihrer Zukaufteile besitzen. Wie sonst sollten technische Spezifikationen eingehalten werden können? Oftmals ist es auch so, dass die Lieferanten entweder als verlängerte Werkbank fungieren oder zumindest bzgl. bestimmter Teile Materialvorgaben erhalten. Dieses Wissen vorausgesetzt, so die verbreitete Ansicht, kann ein Unternehmen einschätzen, welche Teile/Materialien ein Risiko haben, besonders besorgniserregende Stoffe zu beinhalten. Von solchen Unternehmen/Produkten ohne weiteres Nachfassen eine Nichtkommunikation und www.reach4U.de damit eine Bestätigung des nicht Vorhandenseins von SVHC hinzunehmen, ist äußerst bedenklich. Oftmals wird auf diese Argumentationskette entgegnet, dass die REACH-Verordnung als solches keinen Vollzug kennt, und noch kein Fall bekannt wurde, bei dem es aufgrund eines REACH-Verstoßes zu wirklich gravierenden Repressalien gekommen ist. Dieser Vorbehalt ist nicht von der Hand zu weisen. In den wenigsten Fällen werden wirklich strafrechtliche Verfahren eingeleitet und falls doch, ist das öffentliche Interesse daran so gering, dass es dieses Ereignis nicht in die Nachrichten schafft. Die oft mit dem Verstoß einhergehenden Produktänderungen oder Rückrufaktionen gehen darüber hinaus in den heute an der Tagesordnung liegenden Aktionen unter und werden in den seltensten Fällen statistisch erfasst. Diese mangelnde Öffentlichkeit und Transparenz kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass REACH heute bereits jedes Unternehmen real Geld kostet. Wenn aber nicht der Vollzug der Kläger zur REACH-Verordnung ist, wer ist es dann? Einige werden es bereits am eigenen Leib gespürt haben – der ärgste REACHAnkläger ist der Wettbewerber. Die Kosten einer Prüfung eines Risikoteils eines Produktes sind vertretbar gering und die Ergebnisse leider viel zu oft positiv. Ist ein solcher Fall behördlich bekannt, wird dieser auch ermittelt und zieht in den meisten Fällen kostenintensive Produktänderungen nach sich. Doch nicht nur ein solcher Vorfall führt zu kurzfristig notwendigen Änderungen. Im Rahmen der Umsetzung der REACH-Verordnung werden derzeit mannigfaltig Werkstoffe und Rezepturen geändert und oftmals auch komplett gestrichen. Innerhalb der Montage merken dies die Unternehmen, die keine Materialdatenkommunikation betreiben, erst dann, wenn das Produkt nicht mehr oder nur noch modifiziert erhältlich ist. Die Konsequenzen sind wiederum kostenintensive Änderungen mit erhöhtem Produktausfallrisiko, da die Produkte nicht mehr prozessseitig abgesichert werden können. www.reach4U.de Es muss auch nicht immer ein „Kläger“ vorhanden sein. Es reicht bereits aus, dass ein Kunde verbindlich Informationen zur Material Compliance abfragt. Die Notwendigkeit diese Informationen zu liefern, ist in vielen Verträgen bereits seit Jahren festgeschrieben. Wer diese Formulierungen in den Verträgen genauer liest wird feststellen, dass diese Anforderungen oftmals weit gefasst und um eine Hausnorm des Kunden ergänzt wurden. Soll man nun die Material Compliance Anfrage des Kunden beantworten und hat noch keinen diesbezüglichen Kommunikationsprozess zum Lieferanten aufgebaut und operativ umgesetzt, benötigt man mindestens 9 Monate, um alleine die Risikoteile bzgl. der Material Compliance abgesichert zu haben. In Summe bedeutet dies: Das Gesamtrisiko der Nichtbeachtung der REACHVerordnung hat in der Eintrittswahrscheinlichkeit über den Wettbewerb, kurzfristige Kundenanfragen wie auch über Produktausfallrisiken der Lieferantenprodukte eine Dimension erreicht, die zum Handeln motiviert. REACH – Angemessenes Handeln Angemessen heißt, alles zu unternehmen, um im unternehmensverträglichen Rahmen die Einhaltung der REACH-Verordnung sicherzustellen und die lieferantenbezogenen Produktausfallrisiken möglichst gering zu halten. Es versteht sich von selbst, dass die zerstörungsbehaftete Untersuchung eines jeden Lieferantenteils ebenso unsinnig ist, wie das einfache Aussitzen des Themas. Doch wo liegt der goldene Mittelweg? Diese Frage ist sehr stark unternehmensspezifisch zu sehen und orientiert sich auch daran, inwieweit die REACH-Verordnung noch über weitere branchenspezifische Regelwerke und Zertifizierungen herangezogen wird. Beispielsweise sind im Rahmen von Produkt- oder Unternehmenszertifizierungen oft auch Prüfungen im Bereich der Legal Compliance aufgeführt, welche auch die Einhaltung der REACH-Verordnung fordern. www.reach4U.de Um nun dem individuellen Unternehmenskontext gerecht zu werden empfiehlt es sich, zuerst eine Risikoanalyse durchzuführen. Diese beinhaltet sowohl die Analyse der Anforderungsseite (Gesetze, Normen, Zertifikate, Kundenanforderungen...) wie auch die Analyse der Produkte, bei welchem Lieferanten und/oder welchem Produkt in welchem Bereich ein potentielles REACH-Risiko vorliegen könnte. Im Ergebnis ermöglicht eine solche Analyse, das Risiko zu quantifizieren sowie Maßnahmen zur Risikominimierung zu ermitteln und bzgl. der Umsetzungskosten und der Umsetzungszeit zu beschreiben. Ziel hierbei ist es nicht, jedes Produkt wissenschaftlich zu untersuchen, sondern alleine über den Werkstoff und/oder den Einsatzort des Produktes bzw. die Herkunft des Teils ein Risikopotential zu ermitteln. Eine solche Untersuchung sollte in einem mittelständischen Betrieb nicht länger als zwei Tage benötigen. Oftmals ist für viele Unternehmen das Ergebnis überraschend. So reduzieren sich die anfänglichen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Risikoteile erheblich und das Gesamtengagement verteilt sich auf mindestens 1,5 Jahre. Dies führt zu einem weiteren Punkt des angemessenen Handels. Vielerorts werden Lösungen propagiert, welche eine REACH-Compliance per Knopfdruck suggerieren. Dies ist heute nicht darstellbar. REACH-Compliance bedarf der Kommunikation www.reach4U.de auch unter Zuhilfenahme von Kommunikationstools- doch im Vordergrund steht die Kommunikation von Mensch zu Mensch. Diese Kommunikation beinhaltet eine ausgefeilte Strategie, will man den Lieferanten nicht verstören oder gar verlieren. Partnerschaftliche Entwicklung im Thema REACH heißt hier die Devise. Und die braucht Zeit. Viele Lieferanten haben zum Thema REACH selbst noch kein Unternehmenswissen aufgebaut. Hinzu kommen Vorbehalte, fehlende Ressourcen und zum Teil (noch) mangelndes Verständnis für dieses Thema. Im Schnitt dauert es sechs Monate, die Lieferanten bezüglich der Material Compliance zu sensibilisieren und zur Systemteilnahme zu bewegen. Entscheidet man sich hier für ein zu komplexes Anfragetool mit einer Informationsanfragetiefe auf Reinstoffebene, so wird man keine Antworten erhalten, sondern Mauern aufbauen, welche die weitere Kommunikation sehr stark erschweren. Hat man den Lieferanten allerdings partnerschaftlich in einer leichten Systemwelt entwickelt, sind die nachfolgenden Kommunikationsschritte wesentlich einfacher. Trotz dieser Kommunikationsaufwendungen kann es bis zu 16 Monaten dauern, ein Produkt im Hinblick auf seine materialspezifische Konformität weitreichend abgedeckt zu haben. Angemessen handeln heißt: Partnerschaftlich mit den Lieferanten kommunizieren und sich gemeinsam im Thema REACH entwickeln. Dieser Prozess braucht Zeit. Die vorgeschaltete Risikobetrachtung erlaubt es, die notwendigen Aufwendungen maßgeblich zu reduzieren. REACH – der Kommunikationsweg in drei Schritten Wie bereits erwähnt, ist die Grundprämisse innerhalb der REACH-Kommunikation der partnerschaftliche Umgang mit dem Lieferanten. Im ersten Schritt der Lieferantenkommunikation ist es wichtig, diesem die Systemwelt, in welcher er mit dem Kunden kommunizieren soll, vorzustellen und eventuelle Vorbehalte abzubauen. Dieser Schritt erfordert eine hohe Sensitivität der Ansprache sowohl über das System, als auch durch die persönliche, in den www.reach4U.de allermeisten Fällen auch telefonische, Ansprache. Innerhalb dieser Systemeinführung wird der Lieferant mittels eines Fragebogens bzgl. seiner Kenntnis zum Thema REACH und RoHS befragt. Darüber hinaus wird auch ermittelt, ob die gelieferten Produkte generell ein Sicherheitsdatenblatt benötigen. Der Fragebogen ermöglicht hierbei eine systemgestützte Bewertung bzgl. des REACH-Risikos resultierend aus dem Lieferanten selbst wie auch bezüglich der von ihm gelieferten Produkte. Besonders wichtig ist es hierbei, die Gratwanderung zwischen dem hohen Informationsbedarf und der notwendigen Akzeptanz des Lieferanten zu schaffen. Im zweiten Schritt gilt es, den Lieferanten zur Kommunikation von teilespezifischen Informationen zu bewegen. Hier ist es besonders wichtig, den Lieferanten mit der ersten Anfrage nicht zu überfordern. In der ersten Anfrage werden dementsprechend nicht alle und vor allem keine zu komplexen Teile angefragt. Ziel dieser Kommunikationsstrategie ist es, dass der Lieferant erfolgreich über das System kommuniziert hat und erlebt, dass die Anfragenbeantwortung weder schwierig, noch aufwendig ist. In diesem, wie auch im ersten Schritt, besteht ein hoher Kommunikations- und Unterstützungsbedarf zum Lieferanten. Im dritten Schritt folgt die eigentliche Produktkommunikation, in welcher gleichermaßen sensitiv beim Lieferanten immer mehr und auch immer komplexere Bauteile angefragt werden. Hiervon unberührt nehmen im Durchschnitt ca. 1/4 der Lieferanten nicht am Kommunikationssystem teil, sondern verweisen entweder auf die Publikationen auf ihren Internetseiten (meistens bei sehr großen Stoffherstellern oder Hersteller von Elektronikkleinkomponenten) oder sehen sich aufgrund ihrer Größe (meist Unternehmen unter 50 Mitarbeitern) nicht in der Lage, diese Informationen zu erstellen. In beiden Fällen ist es erforderlich, die fehlenden Informationen selbst zu generieren. Entweder durch eine Internetrecherche oder durch aktive Unterstützung des Kleinlieferanten. www.reach4U.de REACH-Kommunikation ist trotz Systemunterstützung, zumindest in der Anfangsphase, personalintensive Arbeit. Dies erfordert viel Fingerspitzengefühl, um die benötigten Informationen in der gewünschten Qualität und Quantität zu erhalten. REACH – Systemintegration in PDM-Systeme Vor allem bei großen Unternehmen kommt immer wieder die Frage auf: Wie kann man die im Kommunikationstool auflaufenden Informationen in meinem PDMSystem verarbeiten? Die Antwort ist relativ einfach. In jeder Kommunikationsplattform werden Daten in einer Datenbank verwaltet, welche sich mit jeder anderen Datenbank abgleichen lässt und somit diese Informationen auch darin verwaltbar machen Sieht man sich diese Systemlandschaften genauer an, ergibt sich schnell die Frage: Was wollen wir mit diesen Informationen machen? Die Beantwortung dieser Frage bringt oftmals einen Wunschzettel mit in den Workflow-integrierten Maßnahmen und Prozessabhängigkeiten zutage, welche vom Änderungs- und Investitionsaufwand ein Vielfaches über den reinen REACHAufwendungen liegen. Weiter hinterfragt ergibt sich auch sehr schnell das Bild, dass diese Integrationsmaßnahmen zwar begrüßt, aber Auswirkungen der Informationen im Prozess abgelehnt werden. So ist aufgrund einer SVHC-Fragestellung in der Praxis selten ein Entwickler bereit, seinen Produktreifegradstatus herabzusetzen oder ein Qualitätsmitarbeiter seinen Musterprüfstatus zu ändern. www.reach4U.de Was sind nun die Informationen, die es derzeit sinnvoll zu verwalten gilt? Zum einen der generelle REACH-Lieferantenstatus, welcher die Befähigung des Lieferanten anzeigt, dem Thema REACH gerecht zu werden. Zum anderen die Artikel, die ein REACH-Risiko bergen bzw. deren SVHC-Gehalt bestätigt wurde. Die Lieferanteninformation im Orderbuch des Einkaufs ist sinnvoll, wobei es sich bzgl. des SVHC-Gehaltes eines Produktes besser bewährt hat, dass sich der REACHKoordinator direkt mit dem verantwortlichen Entwickler in Verbindung setzt, da dieser oftmals bzgl. Substitutionszeiträumen und -möglichkeiten Rückfragen hat. Hier ist besonders darauf zu achten, dass einige Artikel mit gleicher Artikelnummer von unterschiedlichen Lieferanten geliefert werden und dass das Kommunikationssystem diese eindeutig trennen und verwalten kann. Systemintegration der REACH-Kommunikation in bestehende PDM-Systeme kann sehr aufwendig sein und die REACH-Information wird in den operativen Prozessen selten verbindlich genutzt. Kontakt: tec4U-Solutions GmbH Saar-Lor-Lux-Straße 13 66115 Saarbrücken Internet: www.tec4U-solutions.com www.reach4U.de Ansprechpartner: Stefan Nieser Telefon: 0681/92747-120 E-Mail: [email protected] www.reach4U.de
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