Argumentarium

Referendum
gegen Gratisanwälte für
alle Asylbewerber
Referendum gegen die Änderung vom 25. September 2015
des Asylgesetzes (AsylG)
Argumentarium
Stand: 6. Oktober 2015
Das Wichtigste in Kürze
Das Schweizer Volk hat mehrmals bestätigt, dass es im Sinne der humanitären Tradition der
Schweiz eine klare Unterscheidung zwischen echten Flüchtlingen und illegalen Wirtschaftsund Sozialmigranten möchte. Dafür muss in erster Linie die Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer gesenkt und der Vollzug der Rückschaffung dieser Personen konsequent
durchgeführt werden. Ebenso sind die Grenzen wieder zu kontrollieren, um insbesondere
den brutalen Schlepperbanden das Handwerk zu legen und entsprechend illegale Migranten
abzuhalten.
Das Referendumskomitee lehnt die vom Parlament beschlossene, untaugliche Asylgesetzrevision zur Neustrukturierung des Asylbereichs aus folgenden Gründen ab:
1. Sie baut auf dem mittlerweile zusammengebrochenen europäischen DublinAsylsystem auf und geht von völlig unrealistischen und veralteten Gesuchszahlen,
Zeitplänen und Kosten aus.
2. Die grossen Herausforderungen im Asylbereich verlangen ein rasches und konsequentes Handeln der Schweiz zur Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des
Landes und nicht eine erneute Gesetzesrevision, welche die bestehenden Probleme
vor sich her schiebt und diese gar verschärft.
3. Alle sogenannten Asylsuchenden erhalten bedingungslos einen Gratisanwalt und
sind somit besser gestellt als jeder Schweizer Bürger. Dies schafft eine stossende
Ungleichbehandlung, führt zu unzähligen Rekursen und zu höheren Kosten im Asylwesen.
4. Zum Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von Gemeinden
und Privatpersonen enteignen. Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie
der Kantone und Gemeinden werden mit Füssen getreten. Die Revision verlangt
zentralistische Plangenehmigungsverfahren und schafft die Möglichkeit von Enteignungen durch den Bund beim Bau von Asylzentren in den Gemeinden. Damit sollen
Grundrechte, Föderalismus und unsere direkte Demokratie für diesen Bereich ausser
Kraft gesetzt werden.
5. Mit der Revision könnten noch mehr Leute hier bleiben, ungeachtet, ob sie an Leib
und Leben bedroht sind oder nicht. Eine Beschleunigung der Verfahren ohne den
konsequenten Vollzug mit entsprechenden Rückführungen ist gar kontraproduktiv, da
es die Attraktivität der Schweiz weiter steigert. Der Vollzug muss von den zuständigen Behörden endlich ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden. Dies ist mit dem
geltenden Asylgesetz bereits möglich.
6. Die vorgeschlagene Revision bringt bei der Missbrauchsbekämpfung nichts, sondern
führt zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für illegale
Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten.
7. Dringende Problemfelder wie das brutale Schlepperwesen, der problematische Status der „vorläufigen Aufnahme“, die fehlende Sanktionierung bei unkooperativem und
renitentem Verhalten, der völlig unbefriedigende Wegweisungsvollzug, die fehlende
Umsetzung von speziellen Zentren für renitente Asylbewerber oder eine Beschränkung der Nothilfe bei abgelehnten Gesuchen werden durch die Revision in keiner Art
und Weise angegangen, sind aber umgehend anzupacken. Die SVP hat im Parlament entsprechende Anträge gestellt, ist aber nicht durchgedrungen.
Fazit: Die Vorlage von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga schadet der Schweiz.
Sie hat letztendlich zum Ziel, möglichst viele illegale Einwanderer, Wirtschafts- und
2
Sozialmigranten im Verbund mit der EU in unser Land zu holen, egal ob sie an Leib
und Leben bedroht sind oder nicht. Mit den geforderten Gratisanwälten für alle Asylsuchenden und der Möglichkeit der diktatorischen Enteignung von Privaten und Gemeinden zur Umnutzung oder zum Neubau von Asylzentren durch den Bund wird eine
verfehlte und gefährliche Politik auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt. Zusätzlich werden die Kosten vollkommen aus dem Ruder laufen. Alleine
dieses Jahr steigen die Kosten beim Bund von 1 Milliarde auf 1,2 Milliarden Franken –
von den langfristigen Folgekosten in den Kantonen ganz zu schweigen.
Dazu muss sich das Volk äussern können und deshalb ist ein Referendum zwingend.
3
1. Beurteilung der aktuellen Lage bei den Migrationsbewegungen
Die gemeinsame Asylpolitik der EU hat versagt. Die Willkommenssignale von Ländern wie
Deutschland und Schweden für die stattfindende Völkerwanderung nach Europa, die in erster Linie die Schlepper bereichert, setzt falsche Signale in den Herkunftsländern. Je mehr
Personen mittels Schleppern nach Europa gelangen, desto mehr werden ihnen folgen. Die
tödlichen Dramen werden mit einer grenzenlosen Aufnahmepolitik nicht aufhören, sondern
erst recht angeheizt. Das Schlepperwesen ist zu einem riesigen, kriminellen und menschenverachtenden Geschäft geworden.
„Für die Route Syrien-Europa beträgt der derzeitige Schlepperpreis pro Flüchtling 8‘000 bis
12‘000 Euro, für eine Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern 30‘000 bis 40‘000
Euro. Für die Route Serbien-Europa werden mindestens 1'000 Euro verlangt. Grösstenteils
bezahlen Flüchtlinge diesen Geldbetrag im Vorhinein. Um zu verhindern, dass Familien ihren
Weg auch ohne die Schlepper finden, werden sie meist voneinander getrennt. Erst im Zielland treffen sie wieder aufeinander.“ Quelle: Österreichisches Bundeskriminalamt zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität (http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/start.aspx?id=415964747A6130574554633D&page=3&view=1)
In der aktuellen Diskussion ist es umso wichtiger, dass klar unterschieden wird zwischen an
Leib und Leben verfolgten Flüchtlingen nach Genfer Konvention, Kriegsvertriebenen und
illegalen Wirtschafts- und Sozialmigranten.
Wir haben heute die Situation, dass unsere Asylunterkünfte wie auch unsere finanziellen und
personellen Ressourcen im Asylwesen massgeblich durch Personen belastet werden, die
weder an Leib und Leben verfolgt sind noch aus einem Kriegsgebiet kommen. 38,3% aller
Asylgesuche von Januar bis August 2015 wurden von Personen aus Eritrea eingereicht. Syrer haben hingegen nur 7,2% aller Asylgesuche ausgemacht.
Jahr
2014
2015
bis Aug.
Anteil an allen AnerkennungsHerkunft
Gesuche Gesuchen
quote
Eritrea
6'923
29.1%
52.5%
Syrien
3'819
16.1%
30.1%
Sri Lanka
1'277
5.4%
71.4%
Nigeria
908
3.8%
0.0%
Somalia
813
3.4%
21.8%
Eritrea
7'540
38.3%
44.7%
Syrien
1'424
7.2%
34.9%
Afghanistan 1'271
6.5%
13.9%
Sri Lanka
1'112
5.7%
56.8%
Somalia
913
4.6%
19.6%
Quelle: Staatssekretariat für Migration
Doch statt hier ein klares Zeichen zu Gunsten von echten Flüchtlingen und zu Ungunsten
von illegalen Wirtschaftsmigranten zu setzen, erhalten zwei Drittel aller Gesuchsteller entweder Asyl oder die vorläufige Aufnahme, welche in der Realität ebenfalls zu einer definitiven
Aufnahme führt. Das Ziel der Politik von Bundesrätin Sommaruga und der Mitte-LinksMehrheit im Parlament ist es medienwirksam möglichst viele Personen in die Schweiz zu
holen, egal, ob sie verfolgt sind oder nicht. Das Zeichen, das sie abgeben, ist, dass man
problemlos illegal in die Schweiz einreisen kann und hier von A wie Anwalt bis Z wie
Zahnarzt versorgt wird. Das zieht weitere Zuwanderer wie ein Magnet an.
Die Folgen dieser ruinösen Politik müssen – insbesondere auf längere Sicht – die Gemeinden und damit die Bevölkerung, vorab die Steuerzahler, tragen. Die Mehrheit der Asylsuchenden ist weder in die Gesellschaft, noch in den Arbeitsmarkt integrierbar. So sind bei4
spielsweise Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene aus Eritrea oder Syrien zu über 90%
bzw. zu über 85% von der Sozialhilfe abhängig. Die grosszügige Schweizer Unterstützung
umfasst nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch umfassende Leistungen im Bereich Krankenkasse, Zahnarzt, Sprachkurse, Schulen usw. Längerfristig ist diese undifferenzierte und
masslose Aufnahmepolitik für unsere Gemeinden und unser Sozialsystem finanziell
nicht tragbar. Die Aushöhlung unseres Sozialsystems durch Personen, die selber keinen
Rappen Steuern und Abgaben einbezahlt haben, wird über kurz oder lang zu sozialen Unruhen führen.
Entgegen den Medienberichten ist die Schweiz im internationalen Vergleich auch 2015 immer noch bei den Spitzenreitern, was die Asylgesuchszahlen betrifft. Im Verhältnis zur Bevölkerung verzeichnete die Schweiz von Januar bis Juli 2015 doppelt so viele Asylgesuche wie der EU-Durchschnitt.
Auch im Vergleich zu Deutschland hat die Schweiz seit 2010 im Verhältnis zur Bevölkerung
massiv mehr Asylgesuche entgegengenommen. Um im Vergleich zur jeweiligen Einwohnerzahl gleich viele Asylgesuche zu verzeichnen wie die Schweiz, hätte Deutschland von anfangs 2010 bis Ende August 2015 über eine halbe Million mehr Gesuche haben müssen. Im
Monat August haben im Verhältnis zur Bevölkerung mehr Personen in der Schweiz ein
Asylgesuch gestellt als in Deutschland, obwohl die Medien uns das Gegenteil suggerieren und den Schweizerinnen und Schweizern ein schlechtes Gewissen einreden möchten.
Mehr Asylgesuche in der Schweiz als in der EU:
5
Asylgesuchszahlen 2010-2014 (Quelle: Eurostat):
Die Lage wird dadurch verschärft, dass die Schengen/Dublin-Abkommen, auf welchen die
Schweizer Asylpolitik der letzten Jahre aufgebaut hat, faktisch gestorben sind. Die Aussengrenzen können nicht mehr gesichert werden, die Ersteintrittsstaaten registrieren die Ankommenden nicht und die EU beschliesst eine Verteilung der Migranten. Dies alles steht im
klaren Widerspruch zu Schengen/Dublin. Niemand trägt Verantwortung. Es werden immer
mehr Menschen nach Europa „eingeladen“.
Die Schweizer Asylpolitik muss daher wieder eigenständig gesteuert werden, verbunden mit
Grenzkontrollen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern.
2. Jetzt müssten die richtigen Signale ausgesendet werden
In der jetzigen Lage ist es überaus wichtig, dass die richtigen Signale ausgesendet
werden, damit Personen, die nicht an Leib und Leben verfolgt sind, nicht weiter animiert
werden, mit Schleppern in die Schweiz zu gelangen und hier ein Asylgesuch zu stellen.
Welche falschen Signale werden durch die geplante Änderung des Asylgesetzes ausgesandt?
-
Die Schweiz schafft Platz für unbeschränkt viele Neuankömmlinge indem für den
Betrieb neuer Asylzentren die kommunale und kantonale Autonomie abgeschafft wird
und wo nötig Enteignungen durchgeführt werden können.
-
Ich werde – auch als illegaler Migrant – sofort in einem Bundeszentrum begrüsst, wo
ich auf Kosten der Schweizer Steuerzahler von kostenloser Rechtsvertretung, Beratung und umfassender Gesundheitsversorgung profitiere.
-
Die unsichere Situation wird verkürzt, indem die Verfahren beschleunigt werden
(was jedoch in der Praxis noch bewiesen werden muss). Eine Beschleunigung ohne Vollzug (Rückweisung von abgewiesenen Asylsuchenden) ist gar kontra6
produktiv, da es die Attraktivität der Schweiz weiter steigert. So erhält ein Asylsuchender schneller die Flüchtlingseigenschaft oder die vorläufige Aufnahme – was
in der Realität in beiden Fällen heisst, dass er für immer in der Schweiz bleiben kann
und Anspruch auf Sozialhilfe hat.
-
Missbräuche haben kaum Konsequenzen. Wenn sich jemand renitent verhält oder
untertaucht, wird er heute auch ohne Flüchtlingseigenschaft oder vorläufige Aufnahme nicht in seine Heimat zurückgeschickt. Es gibt keine spürbaren, strafrechtlichen
Konsequenzen für diese illegalen Migranten. Im Gegenteil. Sie bekommen staatliche
Nothilfe.
-
Mit falschen Signalen und einer unbeschränkten Aufnahme steigt auch die Gefahr,
dass Kriminelle und Terroristen in die Schweiz eingeschleust werden. Auch die
Nachrichtendienste und die für die Sicherheit unseres Landes zuständigen Stellen
warnen vor dieser Entwicklung.
3. Braucht es überhaupt eine Asylgesetzrevision, um die aktuellen Probleme im Asylbereich anzupacken?
Nein. Unsere gesetzlichen Grundlagen würden heute ausreichen, um eine faire und
konsequente Asylpolitik durchzusetzen. Die meisten Massnahmen bedingen keine
neuerliche Gesetzesänderung, sondern den politischen Willen der Departementsführung.
Dies zeigen zwei Beispiele von Gesetzesänderungen, die mit der letzten Asylgesetzrevision
vom Jahr 2012 vorgenommen wurden, bis heute aber toter Buchstabe blieben. Dies, obwohl
die Änderungen in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013 von einer Mehrheit des
Schweizer Volkes – von beinahe 78% - klar gutgeheissen wurden:
A: Warum kommen immer noch so viele Eritreer in die Schweiz?
Asylsuchende aus Eritrea behaupten, sie seien politisch verfolgt, weil sie den Militärdienst in
ihrem Land verweigert hätten. Ein wichtiger Bestandteil der Gesetzesänderung von 2012
war, dass Wehrdienstverweigerung keine Flüchtlingseigenschaft mehr ist. Als Folge des Signals durch die Abstimmung haben die Gesuche aus Eritrea auch für einige Monate abgenommen. Da das Staatssekretariat für Migration und das Bundesverwaltungsgericht die Praxis – trotz des klaren Volksentscheides – nicht geändert haben, haben die Gesuche Mitte
2014 jedoch wieder massiv zugenommen. Heute – zwei Jahre nach der Abstimmung – erhält
rund die Hälfte aller Eritreer die Flüchtlingseigenschaft anerkannt. Die andere Hälfte erhält
eine vorläufige Aufnahme, was de facto heisst, dass alle ebenfalls für immer hier bleiben. Die
Gesuchszahlen sind 2015 so hoch wie noch nie! Die Schweiz hat damit ein hausgemachtes
Eritreer-Problem.
B: Umgang mit Asylsuchenden, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden
Das Parlament hat lange über spezielle Zentren für sog. renitente Asylsuchende beraten. Für
die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde ein entsprechender Artikel im
Asylgesetz verankert, der vom Volk in der Referendumsabstimmung bestätigt wurde. Diese
Zentren waren ein wichtiger Bestandteil der Asylgesetzrevision und Thema im Abstimmungskampf. Drei Jahre nach der dringlichen Inkraftsetzung der Gesetzesrevision durch das
Parlament haben die Behörden immer noch keine solchen Zentren umgesetzt.
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Wenn schon eine Revision des Gesetzes, müsste schwergewichtig bei der Bekämpfung der Missbräuche und einer Senkung der Attraktivität der Schweiz angesetzt werden. Zu entsprechenden Anträgen der SVP in der Gesetzesrevision (insgesamt 70 Anträge) haben die anderen Parteien aber keine Hand geboten.
4. Wunsch und Wirklichkeit der Gesetzesänderung
A. Beschleunigtes Verfahren
Die Gesetzesrevision zur Neustrukturierung des Asylbereichs geht zurück auf den Beschleunigungsbericht vom März 2011, den Schlussbericht der Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen sowie die gemeinsame Erklärung der nationalen Asylkonferenz vom März 2014. Die
Revision sieht vor, Asylverfahren rascher und „rechtstaatlich fair“ durchzuführen. Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, sollen künftig in einem
beschleunigten Verfahren mit ausgebautem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen
werden. Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht. Dieses
beschleunigte Verfahren dauert maximal 140 Tage. Heute dauern Asylverfahren im Durchschnitt 314 Tage. 80% aller Verfahren werden aber schon heute (2. Quartal 2015) innerhalb
von 185 Tagen abgeschlossen.
Realität: Die Annahme, den Grossteil der Asylgesuche in einem schnellen Normalverfahren
erledigen zu können, entbehrt jeder Grundlage, denn die mit dieser Revision zur Verfügung
gestellten Gratisanwälte für Asylsuchende werden alles unternehmen, um ihre Klienten in ein
erweitertes Verfahren zu bringen. Die Geschwindigkeit der Verfahren ist von der Rechtskraft
der Entscheide geprägt. Will man effektiv etwas erreichen, müssen die Rekursmöglichkeiten
eingeschränkt und die Attraktivität der Schweiz für Asylmissbrauch gesenkt werden.
Ausserdem rechnet der Bundesrat mit einer Quote von Dublin-Fällen von 40%, die in diesem
beschleunigten Verfahren behandelt werden sollen. Bereits heute zeigt sich aber, dass die
europäische Asylpolitik à la Dublin faktisch tot ist. Der Vollzug in den sog. Dublin-Staaten
funktioniert nicht. Rückführungen in das Ersteinreiseland Italien sind nur mit einem exorbitanten Aufwand und nur in einem Bruchteil der Fälle möglich. Zudem reisen höchstwahrscheinlich viele der Zurückgeschafften über die unkontrollierte Schweizergrenze kurze Zeit später
gleich wieder ein. Eine Beschleunigung ist sinn- und zwecklos, wenn trotzdem möglichst
viele Personen hier bleiben dürfen, auch wenn sie nicht an Leib und Leben bedroht sind.
Genau dies geschieht derzeit. Die Schutzquote (positive Asylentscheide und vorläufige Aufnahmen), welche 2005 bis 2011 konstant bei rund 40%1 lag ist mittlerweile auf über 65% im
2. Quartal 2015 hochgeschnellt. Mit einer Beschleunigung der Verfahren steigt vor diesem
Hintergrund die Attraktivität der Schweiz weiter, was völlig kontraproduktiv ist.
B. Erweitertes Verfahren
Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die
Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden und Asylsuchende mit
negativem Entscheid müssten in dieser Zeitspanne aus der Schweiz ausreisen. Für den
Vollzug einer allfälligen Wegweisung sind wie bisher die Kantone zuständig.
1
Quelle: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155312
8
Realität: In der Praxis wird wohl der grösste Teil aller Gesuchsteller im erweiterten Verfahren
landen. Das heisst, dass es im Vergleich zu heute keine grosse Beschleunigung geben wird
und die Kantone weiterhin für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig bleiben. Die
Nicht-Einhaltung der Frist von einem Jahr für das Verfahren sowie ein mangelhafter Vollzug
werden keine Sanktionen zur Folge haben. Bereits heute gäbe es Fristen und Vorgaben, die
jedoch oft nicht eingehalten werden. Warum soll dies mit dieser Gesetzesrevision besser
werden?
C. Ausbau Rechtsschutz und Beratung
Damit die neuen Verfahren „rechtsstaatlichen Ansprüchen“ genügen, werden jedem Asylbewerber kostenlose Beratungen über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung
angeboten: bedingungslose Gratisanwälte für alle Asylsuchenden. Asylsuchende sollen zudem frühzeitig und umfassend über das bestehende Rückkehrhilfeangebot informiert werden. Der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe sollen
in jeder Verfahrensphase möglich sein.
Realität: Die Einführung einer im Schweizer Rechtssystem einzigartigen, generellen und bedingungslosen unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung (Gratisanwalt) für alle
Asylsuchenden zu Lasten der Steuerzahler wird die Asylindustrie nur weiter aufblähen und
sinnlose Rekurse produzieren. Bereits heute verschlingt die Asylindustrie auf allen Stufen
über 3 Milliarden Franken an Steuergeldern pro Jahr! Ausserdem wird dieser Gratisanwalt
eine weitere Attraktivitätssteigerung mit entsprechender Sogwirkung auf die Schlepperbanden nach sich ziehen. Die sogenannte Rückkehrhilfe bildet einen weiteren Anreiz für illegale
Zuwanderer in die Schweiz zu kommen, um diese Geldbeträge abzuholen.
D. Falsche Grundlagen für die geplanten, neuen Zentren des Bundes
Es sollen sechs Asylregionen gebildet werden mit jeweils mehreren Bundeszentren.
Der Bund verfügt heute über rund 1400 Unterbringungsplätze in fünf Empfangs- und Verfahrenszentren. In der Botschaft ging der Bundesrat von einem Bedarf von rund 5000 Plätzen in
Zentren des Bundes aus. Während der Beratung der Vorlage wurde von 6000 neuen Plätzen
gesprochen.
Realität: Geht man gemäss Botschaft des Bundesrates davon aus, dass 40% der Fälle als
Dublin-Fälle erledigt werden können und damit entsprechend weniger Unterkunftskapazitäten benötigen, muss nach dem Scheitern des europäischen Asylsystems von Schengen/Dublin zur Kenntnis genommen werden, dass diese massgebliche Fallkategorie auf eine
marginale Bedeutung geschrumpft ist. Die Folgen sind ein zusätzlicher Bedarf an Unterkünften, die wohl mehrheitlich weiterhin von den Kantonen bereit zu stellen sind. Bis diese Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden Jahre vergehen. Das Signal ist zudem falsch: Die
Schweiz baut Zentren für möglichst viele Migranten. Alle sind hier willkommen, egal ob sie
Anspruch auf Asyl haben oder nicht. Und das Schlimmste, was einem Asylrechtsmissbraucher passieren kann, ist nach einem für die Steuerzahlenden teuren Aufenthalt in der
Schweiz ein abgelehntes Asylgesuch und oben drauf eine sogenannte Rückkehrhilfe in Form
von Geld.
E: Neues Plangenehmigungsverfahren und Recht auf Enteignungen
Für Bauten, die dauerhaft für die Unterbringung von Asylsuchenden durch den Bund genutzt
oder die dafür neu errichtet werden, muss nach geltendem Recht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für eine rasche Umsetzung der Neustrukturierung im
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Asylbereich soll dieses langwierige Verfahren durch ein neues, zentrales Plangenehmigungsverfahren und allfällige Enteignungen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Gemeinden ersetzt werden.
Realität: Zur Realisierung der gewählten Unterbringungskonzepte wird ein zentralistisches
Plangenehmigungsverfahren verbunden mit der Einräumung von Enteignungsrechten eingeführt. Eine derart weitgehende Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie und Beschränkung
demokratischer Rechte für diesen Zweck ist unhaltbar. Es kann und darf nicht sein, dass
Schweizer Bürger zwangsweise Grund und Boden zur Lösung von Asylproblemen hergeben
müssen und dass Kantone und Gemeinden immer weniger zu sagen haben im Asylwesen.
Das EJPD hat dabei alle Befugnisse:
Plangenehmigungsverfahren
1. Antragsteller EJPD
2. Einleitung des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens EJPD
3. Planungsverfahren. Einsprachen an EJPD
4. Entscheid EJPD
Enteignungsverfahren
1. Antragsteller EJPD
2. Ermächtigung Enteignung durchzuführen (AsylG. Art. 95b) EJPD
3. Entscheid / Rechtsmittelverfahren EJPD
 So funktionieren totalitäre Staaten, aber nicht die Schweiz
F: Problematische Kostenfolgen
Gemäss Botschaft des Bundesrates werden für die Bereitstellung der Unterkünfte respektive
der Arbeitsplätze Investitionen von bis zu 548 Millionen Franken nötig. Auf mittlere Sicht
rechnet der Bundesrat gar mit jährlichen Einsparungen im Vergleich zum heutigen System.
Realität: Es ist müssig festzuhalten, dass bei den massiven Veränderungen und einer absehbaren Zunahme der Gesuchszahlen auch die finanziellen Folgen der Gesetzesrevision,
wie sie in der Botschaft des Bundesrates dargelegt sind, unmöglich einzuhalten sind. Die in
der Botschaft angestellte Kostenberechnung geht bereits ohne diese Veränderungen von
kühnen Annahmen aus. Mit diesen Veränderungen in Bezug auf die Anzahl der Asylgesuche
dürfte die Wirtschaftlichkeit der getroffenen Regelung aber erst recht in Frage gestellt werden. Sicher ist einzig, dass die anvisierte Gesetzesrevision massive Mehrkosten beim Personal und bei der Infrastruktur zur Folge haben wird, ohne dass der Erfolg garantiert ist. Die
Folgekosten bei den Kantonen und Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe und in anderen
Bereichen für immer mehr anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene ist dabei
nicht einmal berücksichtigt. Fakt ist auch, dass seit 2011 insgesamt weniger als 200 Millionen Franken für die Hilfe vor Ort im Raum Syrien/Irak ausgegeben wurde, wo jeder Franken
ein x-faches mehr bewirken könnte. Die nun vom Bundesrat beschlossene Aufstockung um
70 Millionen Franken2 ist bei jährlichen Entwicklungshilfeausgaben von über 3 Milliarden
Franken ein Affront gegenüber denjenigen echten Flüchtlingen, die kein Geld für die kriminellen Schlepperbanden haben, um nach Europa zu kommen.
2
Quelle: https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/aktuell/news/2015/ref_2015-09-180.html
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5. Fazit: Warum die unbrauchbare Asylgesetzrevision abzulehnen ist
Die vorgeschlagene Asylgesetzrevision des Bundesrates und der Mitte-LinksParlamentsmehrheit ist mit der aktuellen Völkerwanderung und dem Scheitern des europäischen Asylsystems von Schengen/Dublin überholt. Die Umsetzung der Gesetzesvorlage –
bisher vorgesehen sowieso erst ab ca. 2019 - wird nicht wie geplant möglich sein und
wenn überhaupt, mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da sie auf völlig falschen Annahmen beruht. Gleichzeitig werden die Kosten für das nicht vollzogene, heute geltende Asylgesetz weiter aus dem Ruder laufen. Es braucht keine untauglichen Revisionen sondern einen konsequenten Vollzug durch die zuständigen Behörden, angefangen bei
Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
Letztlich sind aber folgende zwei Punkte Grund genug, weshalb das Volk die Möglichkeit erhalten muss, sich zu dieser Revision zu äussern:
 Keine Gratisanwälte für alle Asylsuchenden
Mit einer bedingungslosen unentgeltlichen Rechtsvertretung mit Gratisanwälten erhalten Asylsuchende im Schweizer Rechtssystem mehr Rechte als Schweizer. Das
darf nicht sein und gefährdet auch den sozialen Frieden in unserem Land. Zusätzlich
wird die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten und die Schlepper weiter massiv erhöht.
 Keine Enteignungen von Privatpersonen und Gemeinden
Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden
werden mit Füssen getreten. Die Revision verlangt zentrale Plangenehmigungsverfahren und die Möglichkeit der Enteignung durch den Bund beim Bau von Asylzentren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement reisst allumfassende Kompetenzen an sich. Gemäss Gesetzesvorlage sind auch Enteignungen von Boden und
Grundstücken von Privaten möglich, was einen massiven Eingriff in die Eigentumsund Mitspracherechte der Schweizer Bevölkerung darstellt.
Ein solches Vorgehen würde auch die Akzeptanz der Bevölkerung von solchen Zentren massiv schwächen. Insbesondere gäbe es grossen Widerstand bei nicht geschlossenen Zentren für renitente Asylbewerber, da sich diese erwiesenermassen
nicht an die Schweizer Rechtsordnung gehalten haben.
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6. Antworten auf die häufigsten Fragen und Vorwürfe:
1) Die SVP wollte doch immer Beschleunigungen, warum ist sie jetzt plötzlich dagegen?
Erstens ist zu bezweifeln, dass es überhaupt zu einer Beschleunigung kommt. Die Revision
baut auf dem mittlerweile zusammengebrochenen europäischen Dublin-Asylsystem auf und
geht von völlig unrealistischen und veralteten Gesuchszahlen, Zeitplänen und Kosten aus.
Ebenso bleiben bei der Revision die Rekursmöglichkeiten, welche die Verfahren verlängern,
erhalten. Zudem macht eine Beschleunigung des Verfahrens nur Sinn, wenn danach auch
der Wegweisungsvollzug konsequent angeordnet wird und Personen, die keine Flüchtlingseigenschaft haben, auch ausgewiesen werden. Wenn die Beschleunigung nur dazu führt,
dass möglichst viele Personen schneller als Flüchtlinge anerkannt werden oder die „vorläufige“ Aufnahme erhalten, wirkt dies attraktivitätssteigernd und kontraproduktiv.
2) Mit den Gratisanwälten wird das Verfahren günstiger, da diese mit Pauschalen entschädigt werden.
Die Juristen werden in der Regel mit Pauschalen entschädigt, die zwischen dem Bund und
entsprechenden Anwälten und „Leistungserbringern“ ausgehandelt werden. „Einmalig anfallende Kosten“ und weitere Besonderheiten werden zudem nach Aufwand abgegolten. Dabei
ist jedoch bereits absehbar, dass bei vielen Verfahren die Entschädigung erhöht werden
muss, da diese ja kostendeckend sein muss. Somit bleibt auch der Anreiz, Rekurse einzuleiten und die Verfahren zu verlängern. Ausserdem sind die Anwälte und „Leistungserbringer“
der Asylindustrie ihren „Klienten“ verpflichtet. Wenn diese ein Verfahren weiterziehen wollen,
so werden die Anwälte dies auch tun. Die Erfahrungen des Testzentrums sind dabei nicht
repräsentativ (s. nächster Punkt). In den Niederlanden (die als Modell für die Vorlage genommen wurden) liegt die Rekursquote bei gegen 90%.
3) Die Erfahrungen im Testzentrum in Zürich haben gezeigt, dass die Rekurse abnehmen und die Verfahren markant verkürzt werden können.
Das Testzentrum wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzt und beauftragt. In erster Linie sollte es Bundespräsidentin Sommaruga dazu dienen,
die Vorteile der Vorlage aufzuzeigen. Dies ist in den Köpfen aller Beteiligten. In diesem Sinne arbeiten sowohl die Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration, als auch die eingestellten Juristen in erster Linie so, dass die Massnahmen möglichst erfolgreich scheinen
und Erfolge vorgewiesen werden können. Auch die Evaluierungsstelle McKinsey wurde vom
EJPD beauftragt. Auch von ihnen wird erwartet, aufzuzeigen, dass der Testbetrieb ein Erfolg
ist. Ausserdem arbeitet im Testzentrum im Verhältnis zu den Gesuchen 1,5-mal mehr Personal als im Normalbetrieb. Kein Wunder, können die Gesuche schneller erledigt werden. Um
dies aber für alle Gesuche anzuwenden, müsste das Personal des Staatssekretariats für
Migration (wie schliesslich auch des Bundesverwaltungsgerichts als Rekursinstanz) um 50%
aufgestockt werden. Dies hätte massive Mehrkosten zur Folge, die jedoch so nicht vorgesehen sind. Es bleibt zudem die Problematik, dass schnelle Gesuchserledigungen nur dann
etwas bringen, wenn negative Entscheide auch vollzogen werden und die jeweiligen Personen, das Land verlassen. Und dieser Vollzug wird von den Behörden bis heute nicht konsequent gemacht.
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4) Was hat die SVP in der Asylgesetzrevision verlangt? Hat sie eigene Vorschläge gebracht?
Die SVP hat über 70 Anträge zur Verbesserung der Vorlage eingereicht. In erster Linie waren dies Anträge zur Senkung der Attraktivität für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten.
Die Sozialleistungen hätten gesenkt, die Strafbestimmungen bei Asylmissbrauch hätten erhöht, der Familiennachzug hätte eingeschränkt und die Kantone und Gemeinden entlastet
werden sollen. Ausserdem waren Anträge zur Verbesserung des Vollzugs (Haft und Rückschaffungen) dabei. Diese wurden praktisch unisono von allen anderen Parteien abgelehnt
(http://www.svp.ch/aktuell/editorials/asyldebatte-die-mitteparteien-zeigen-ihr-wahres-gesicht/). Die SVP hat
Dutzende von konkreten Massnahmen vorgelegt.
5) Mit der Vorlage werden auch die befristeten dringlichen Massnahmen, welche vom
Volk angenommen wurden, ins ordentliche Recht überführt. Die SVP verhindert dies
nun.
Die dringlichen Massnahmen, welche im Juni 2013 im Sinne der SVP vom Schweizer Volk
angenommen wurden, sind noch bis September 2019 gültig. Diese Frist reicht problemlos,
um diese mit einer neuen Vorlage ins ordentliche Recht zu überführen. Ausserdem liegt das
Hauptproblem bei diesen Massnahmen darin, dass sie von der Departementsspitze gar nicht
umgesetzt werden (s. Kapitel 3).
6) Die SVP verunmöglicht wichtige Reformen im Asylbereich und bewirtschaftet nur
Probleme im Wahlkampf.
Die Vorlage in dieser Form bringt zur Lösung der Probleme im Asylbereich überhaupt nichts.
Mit unseren beantragten, jedoch abgelehnten Massnahmen, hätten wirklich Verbesserungen
erwirkt werden können. Diese Vorlage ist jedoch kontraproduktiv, teuer und staatsrechtlich
äusserst fragwürdig. Anstatt solch verfehlte Gesetzesvorlagen zu präsentieren, müsste das
EJPD in erster Linie die bestehenden Gesetze konsequent anwenden.
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Anhang Statistiken:
Alles Zufall? (Zahl der Asylgesuche in der Amtszeit der zuständigen Bundesräte)
Quelle: Staatssekretariat für Migration
Kosten Asylbereich allein auf Bundesebene (hinzu kommen die Kosten bei Kantonen
und Gemeinden):
CHF in Mio.
Kosten Asylwesen auf Bundesstufe
1'300
1'200
1'100
1'000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
1'209.3
913.6 912.7 916.9
800.9
2004
743.0
2005
690.0
642.0 654.2 665.9
2006
2007
2008
2009
713.0 746.4
2010
2011
2012
2013
2014 2015 *
* 2015: Voranschlag: 1'002,4 Mio. CHF plus Nachkredit von 207,1 Mio. CHF
Das Staatssekretariat rechnet neu für das Jahr 2015 mit 29‘000 Asylgesuchen. Dem
Voranschlag wurden 22‘000 Gesuche zugrunde gelegt.
Quelle: EFD, Staatsrechnungen und Voranschlag 2015, Nachtrag II / 2015
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Entwicklung Anzahl Asylgesuche aus Eritrea:
Quelle: Staatssekretariat für Migration
Anerkennungsquote der Asylgesuche (ohne „vorläufige“ Aufnahme):
Definition: Anteil aller Asylsuchenden, welche die Schweiz als Flüchtlinge anerkannt hat.
Diese erhalten die vollen Sozialleistungen und unbeschränkte Aufenthaltsbewilligung.
Quelle: Staatssekretariat für Migration
Sozialhilfequote der erwerbsfähigen Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsbewilligung (bis 5
Jahre Aufenthalt in der Schweiz) und erwerbsfähige vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (bis 7 Jahre Aufenthalt in der Schweiz) im Jahr 2012:
Eritrea: 91,4 %
Sri Lanka: 74,5 %
Syrien: 86,6 %
Quelle: Antwort des Bundesrates auf Interpellation Peter Keller 14.3790
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/curia-vista/vorstoesse-tabellen-grafiken/Documents/cv-14-3790-d.pdf
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