Referendum gegen Gratisanwälte für alle Asylbewerber Referendum gegen die Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG) Argumentarium Stand: 6. Oktober 2015 Das Wichtigste in Kürze Das Schweizer Volk hat mehrmals bestätigt, dass es im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz eine klare Unterscheidung zwischen echten Flüchtlingen und illegalen Wirtschaftsund Sozialmigranten möchte. Dafür muss in erster Linie die Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer gesenkt und der Vollzug der Rückschaffung dieser Personen konsequent durchgeführt werden. Ebenso sind die Grenzen wieder zu kontrollieren, um insbesondere den brutalen Schlepperbanden das Handwerk zu legen und entsprechend illegale Migranten abzuhalten. Das Referendumskomitee lehnt die vom Parlament beschlossene, untaugliche Asylgesetzrevision zur Neustrukturierung des Asylbereichs aus folgenden Gründen ab: 1. Sie baut auf dem mittlerweile zusammengebrochenen europäischen DublinAsylsystem auf und geht von völlig unrealistischen und veralteten Gesuchszahlen, Zeitplänen und Kosten aus. 2. Die grossen Herausforderungen im Asylbereich verlangen ein rasches und konsequentes Handeln der Schweiz zur Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes und nicht eine erneute Gesetzesrevision, welche die bestehenden Probleme vor sich her schiebt und diese gar verschärft. 3. Alle sogenannten Asylsuchenden erhalten bedingungslos einen Gratisanwalt und sind somit besser gestellt als jeder Schweizer Bürger. Dies schafft eine stossende Ungleichbehandlung, führt zu unzähligen Rekursen und zu höheren Kosten im Asylwesen. 4. Zum Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von Gemeinden und Privatpersonen enteignen. Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden werden mit Füssen getreten. Die Revision verlangt zentralistische Plangenehmigungsverfahren und schafft die Möglichkeit von Enteignungen durch den Bund beim Bau von Asylzentren in den Gemeinden. Damit sollen Grundrechte, Föderalismus und unsere direkte Demokratie für diesen Bereich ausser Kraft gesetzt werden. 5. Mit der Revision könnten noch mehr Leute hier bleiben, ungeachtet, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Eine Beschleunigung der Verfahren ohne den konsequenten Vollzug mit entsprechenden Rückführungen ist gar kontraproduktiv, da es die Attraktivität der Schweiz weiter steigert. Der Vollzug muss von den zuständigen Behörden endlich ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden. Dies ist mit dem geltenden Asylgesetz bereits möglich. 6. Die vorgeschlagene Revision bringt bei der Missbrauchsbekämpfung nichts, sondern führt zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten. 7. Dringende Problemfelder wie das brutale Schlepperwesen, der problematische Status der „vorläufigen Aufnahme“, die fehlende Sanktionierung bei unkooperativem und renitentem Verhalten, der völlig unbefriedigende Wegweisungsvollzug, die fehlende Umsetzung von speziellen Zentren für renitente Asylbewerber oder eine Beschränkung der Nothilfe bei abgelehnten Gesuchen werden durch die Revision in keiner Art und Weise angegangen, sind aber umgehend anzupacken. Die SVP hat im Parlament entsprechende Anträge gestellt, ist aber nicht durchgedrungen. Fazit: Die Vorlage von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga schadet der Schweiz. Sie hat letztendlich zum Ziel, möglichst viele illegale Einwanderer, Wirtschafts- und 2 Sozialmigranten im Verbund mit der EU in unser Land zu holen, egal ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Mit den geforderten Gratisanwälten für alle Asylsuchenden und der Möglichkeit der diktatorischen Enteignung von Privaten und Gemeinden zur Umnutzung oder zum Neubau von Asylzentren durch den Bund wird eine verfehlte und gefährliche Politik auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt. Zusätzlich werden die Kosten vollkommen aus dem Ruder laufen. Alleine dieses Jahr steigen die Kosten beim Bund von 1 Milliarde auf 1,2 Milliarden Franken – von den langfristigen Folgekosten in den Kantonen ganz zu schweigen. Dazu muss sich das Volk äussern können und deshalb ist ein Referendum zwingend. 3 1. Beurteilung der aktuellen Lage bei den Migrationsbewegungen Die gemeinsame Asylpolitik der EU hat versagt. Die Willkommenssignale von Ländern wie Deutschland und Schweden für die stattfindende Völkerwanderung nach Europa, die in erster Linie die Schlepper bereichert, setzt falsche Signale in den Herkunftsländern. Je mehr Personen mittels Schleppern nach Europa gelangen, desto mehr werden ihnen folgen. Die tödlichen Dramen werden mit einer grenzenlosen Aufnahmepolitik nicht aufhören, sondern erst recht angeheizt. Das Schlepperwesen ist zu einem riesigen, kriminellen und menschenverachtenden Geschäft geworden. „Für die Route Syrien-Europa beträgt der derzeitige Schlepperpreis pro Flüchtling 8‘000 bis 12‘000 Euro, für eine Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern 30‘000 bis 40‘000 Euro. Für die Route Serbien-Europa werden mindestens 1'000 Euro verlangt. Grösstenteils bezahlen Flüchtlinge diesen Geldbetrag im Vorhinein. Um zu verhindern, dass Familien ihren Weg auch ohne die Schlepper finden, werden sie meist voneinander getrennt. Erst im Zielland treffen sie wieder aufeinander.“ Quelle: Österreichisches Bundeskriminalamt zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität (http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/start.aspx?id=415964747A6130574554633D&page=3&view=1) In der aktuellen Diskussion ist es umso wichtiger, dass klar unterschieden wird zwischen an Leib und Leben verfolgten Flüchtlingen nach Genfer Konvention, Kriegsvertriebenen und illegalen Wirtschafts- und Sozialmigranten. Wir haben heute die Situation, dass unsere Asylunterkünfte wie auch unsere finanziellen und personellen Ressourcen im Asylwesen massgeblich durch Personen belastet werden, die weder an Leib und Leben verfolgt sind noch aus einem Kriegsgebiet kommen. 38,3% aller Asylgesuche von Januar bis August 2015 wurden von Personen aus Eritrea eingereicht. Syrer haben hingegen nur 7,2% aller Asylgesuche ausgemacht. Jahr 2014 2015 bis Aug. Anteil an allen AnerkennungsHerkunft Gesuche Gesuchen quote Eritrea 6'923 29.1% 52.5% Syrien 3'819 16.1% 30.1% Sri Lanka 1'277 5.4% 71.4% Nigeria 908 3.8% 0.0% Somalia 813 3.4% 21.8% Eritrea 7'540 38.3% 44.7% Syrien 1'424 7.2% 34.9% Afghanistan 1'271 6.5% 13.9% Sri Lanka 1'112 5.7% 56.8% Somalia 913 4.6% 19.6% Quelle: Staatssekretariat für Migration Doch statt hier ein klares Zeichen zu Gunsten von echten Flüchtlingen und zu Ungunsten von illegalen Wirtschaftsmigranten zu setzen, erhalten zwei Drittel aller Gesuchsteller entweder Asyl oder die vorläufige Aufnahme, welche in der Realität ebenfalls zu einer definitiven Aufnahme führt. Das Ziel der Politik von Bundesrätin Sommaruga und der Mitte-LinksMehrheit im Parlament ist es medienwirksam möglichst viele Personen in die Schweiz zu holen, egal, ob sie verfolgt sind oder nicht. Das Zeichen, das sie abgeben, ist, dass man problemlos illegal in die Schweiz einreisen kann und hier von A wie Anwalt bis Z wie Zahnarzt versorgt wird. Das zieht weitere Zuwanderer wie ein Magnet an. Die Folgen dieser ruinösen Politik müssen – insbesondere auf längere Sicht – die Gemeinden und damit die Bevölkerung, vorab die Steuerzahler, tragen. Die Mehrheit der Asylsuchenden ist weder in die Gesellschaft, noch in den Arbeitsmarkt integrierbar. So sind bei4 spielsweise Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene aus Eritrea oder Syrien zu über 90% bzw. zu über 85% von der Sozialhilfe abhängig. Die grosszügige Schweizer Unterstützung umfasst nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch umfassende Leistungen im Bereich Krankenkasse, Zahnarzt, Sprachkurse, Schulen usw. Längerfristig ist diese undifferenzierte und masslose Aufnahmepolitik für unsere Gemeinden und unser Sozialsystem finanziell nicht tragbar. Die Aushöhlung unseres Sozialsystems durch Personen, die selber keinen Rappen Steuern und Abgaben einbezahlt haben, wird über kurz oder lang zu sozialen Unruhen führen. Entgegen den Medienberichten ist die Schweiz im internationalen Vergleich auch 2015 immer noch bei den Spitzenreitern, was die Asylgesuchszahlen betrifft. Im Verhältnis zur Bevölkerung verzeichnete die Schweiz von Januar bis Juli 2015 doppelt so viele Asylgesuche wie der EU-Durchschnitt. Auch im Vergleich zu Deutschland hat die Schweiz seit 2010 im Verhältnis zur Bevölkerung massiv mehr Asylgesuche entgegengenommen. Um im Vergleich zur jeweiligen Einwohnerzahl gleich viele Asylgesuche zu verzeichnen wie die Schweiz, hätte Deutschland von anfangs 2010 bis Ende August 2015 über eine halbe Million mehr Gesuche haben müssen. Im Monat August haben im Verhältnis zur Bevölkerung mehr Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt als in Deutschland, obwohl die Medien uns das Gegenteil suggerieren und den Schweizerinnen und Schweizern ein schlechtes Gewissen einreden möchten. Mehr Asylgesuche in der Schweiz als in der EU: 5 Asylgesuchszahlen 2010-2014 (Quelle: Eurostat): Die Lage wird dadurch verschärft, dass die Schengen/Dublin-Abkommen, auf welchen die Schweizer Asylpolitik der letzten Jahre aufgebaut hat, faktisch gestorben sind. Die Aussengrenzen können nicht mehr gesichert werden, die Ersteintrittsstaaten registrieren die Ankommenden nicht und die EU beschliesst eine Verteilung der Migranten. Dies alles steht im klaren Widerspruch zu Schengen/Dublin. Niemand trägt Verantwortung. Es werden immer mehr Menschen nach Europa „eingeladen“. Die Schweizer Asylpolitik muss daher wieder eigenständig gesteuert werden, verbunden mit Grenzkontrollen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. 2. Jetzt müssten die richtigen Signale ausgesendet werden In der jetzigen Lage ist es überaus wichtig, dass die richtigen Signale ausgesendet werden, damit Personen, die nicht an Leib und Leben verfolgt sind, nicht weiter animiert werden, mit Schleppern in die Schweiz zu gelangen und hier ein Asylgesuch zu stellen. Welche falschen Signale werden durch die geplante Änderung des Asylgesetzes ausgesandt? - Die Schweiz schafft Platz für unbeschränkt viele Neuankömmlinge indem für den Betrieb neuer Asylzentren die kommunale und kantonale Autonomie abgeschafft wird und wo nötig Enteignungen durchgeführt werden können. - Ich werde – auch als illegaler Migrant – sofort in einem Bundeszentrum begrüsst, wo ich auf Kosten der Schweizer Steuerzahler von kostenloser Rechtsvertretung, Beratung und umfassender Gesundheitsversorgung profitiere. - Die unsichere Situation wird verkürzt, indem die Verfahren beschleunigt werden (was jedoch in der Praxis noch bewiesen werden muss). Eine Beschleunigung ohne Vollzug (Rückweisung von abgewiesenen Asylsuchenden) ist gar kontra6 produktiv, da es die Attraktivität der Schweiz weiter steigert. So erhält ein Asylsuchender schneller die Flüchtlingseigenschaft oder die vorläufige Aufnahme – was in der Realität in beiden Fällen heisst, dass er für immer in der Schweiz bleiben kann und Anspruch auf Sozialhilfe hat. - Missbräuche haben kaum Konsequenzen. Wenn sich jemand renitent verhält oder untertaucht, wird er heute auch ohne Flüchtlingseigenschaft oder vorläufige Aufnahme nicht in seine Heimat zurückgeschickt. Es gibt keine spürbaren, strafrechtlichen Konsequenzen für diese illegalen Migranten. Im Gegenteil. Sie bekommen staatliche Nothilfe. - Mit falschen Signalen und einer unbeschränkten Aufnahme steigt auch die Gefahr, dass Kriminelle und Terroristen in die Schweiz eingeschleust werden. Auch die Nachrichtendienste und die für die Sicherheit unseres Landes zuständigen Stellen warnen vor dieser Entwicklung. 3. Braucht es überhaupt eine Asylgesetzrevision, um die aktuellen Probleme im Asylbereich anzupacken? Nein. Unsere gesetzlichen Grundlagen würden heute ausreichen, um eine faire und konsequente Asylpolitik durchzusetzen. Die meisten Massnahmen bedingen keine neuerliche Gesetzesänderung, sondern den politischen Willen der Departementsführung. Dies zeigen zwei Beispiele von Gesetzesänderungen, die mit der letzten Asylgesetzrevision vom Jahr 2012 vorgenommen wurden, bis heute aber toter Buchstabe blieben. Dies, obwohl die Änderungen in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013 von einer Mehrheit des Schweizer Volkes – von beinahe 78% - klar gutgeheissen wurden: A: Warum kommen immer noch so viele Eritreer in die Schweiz? Asylsuchende aus Eritrea behaupten, sie seien politisch verfolgt, weil sie den Militärdienst in ihrem Land verweigert hätten. Ein wichtiger Bestandteil der Gesetzesänderung von 2012 war, dass Wehrdienstverweigerung keine Flüchtlingseigenschaft mehr ist. Als Folge des Signals durch die Abstimmung haben die Gesuche aus Eritrea auch für einige Monate abgenommen. Da das Staatssekretariat für Migration und das Bundesverwaltungsgericht die Praxis – trotz des klaren Volksentscheides – nicht geändert haben, haben die Gesuche Mitte 2014 jedoch wieder massiv zugenommen. Heute – zwei Jahre nach der Abstimmung – erhält rund die Hälfte aller Eritreer die Flüchtlingseigenschaft anerkannt. Die andere Hälfte erhält eine vorläufige Aufnahme, was de facto heisst, dass alle ebenfalls für immer hier bleiben. Die Gesuchszahlen sind 2015 so hoch wie noch nie! Die Schweiz hat damit ein hausgemachtes Eritreer-Problem. B: Umgang mit Asylsuchenden, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden Das Parlament hat lange über spezielle Zentren für sog. renitente Asylsuchende beraten. Für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde ein entsprechender Artikel im Asylgesetz verankert, der vom Volk in der Referendumsabstimmung bestätigt wurde. Diese Zentren waren ein wichtiger Bestandteil der Asylgesetzrevision und Thema im Abstimmungskampf. Drei Jahre nach der dringlichen Inkraftsetzung der Gesetzesrevision durch das Parlament haben die Behörden immer noch keine solchen Zentren umgesetzt. 7 Wenn schon eine Revision des Gesetzes, müsste schwergewichtig bei der Bekämpfung der Missbräuche und einer Senkung der Attraktivität der Schweiz angesetzt werden. Zu entsprechenden Anträgen der SVP in der Gesetzesrevision (insgesamt 70 Anträge) haben die anderen Parteien aber keine Hand geboten. 4. Wunsch und Wirklichkeit der Gesetzesänderung A. Beschleunigtes Verfahren Die Gesetzesrevision zur Neustrukturierung des Asylbereichs geht zurück auf den Beschleunigungsbericht vom März 2011, den Schlussbericht der Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen sowie die gemeinsame Erklärung der nationalen Asylkonferenz vom März 2014. Die Revision sieht vor, Asylverfahren rascher und „rechtstaatlich fair“ durchzuführen. Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, sollen künftig in einem beschleunigten Verfahren mit ausgebautem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen werden. Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht. Dieses beschleunigte Verfahren dauert maximal 140 Tage. Heute dauern Asylverfahren im Durchschnitt 314 Tage. 80% aller Verfahren werden aber schon heute (2. Quartal 2015) innerhalb von 185 Tagen abgeschlossen. Realität: Die Annahme, den Grossteil der Asylgesuche in einem schnellen Normalverfahren erledigen zu können, entbehrt jeder Grundlage, denn die mit dieser Revision zur Verfügung gestellten Gratisanwälte für Asylsuchende werden alles unternehmen, um ihre Klienten in ein erweitertes Verfahren zu bringen. Die Geschwindigkeit der Verfahren ist von der Rechtskraft der Entscheide geprägt. Will man effektiv etwas erreichen, müssen die Rekursmöglichkeiten eingeschränkt und die Attraktivität der Schweiz für Asylmissbrauch gesenkt werden. Ausserdem rechnet der Bundesrat mit einer Quote von Dublin-Fällen von 40%, die in diesem beschleunigten Verfahren behandelt werden sollen. Bereits heute zeigt sich aber, dass die europäische Asylpolitik à la Dublin faktisch tot ist. Der Vollzug in den sog. Dublin-Staaten funktioniert nicht. Rückführungen in das Ersteinreiseland Italien sind nur mit einem exorbitanten Aufwand und nur in einem Bruchteil der Fälle möglich. Zudem reisen höchstwahrscheinlich viele der Zurückgeschafften über die unkontrollierte Schweizergrenze kurze Zeit später gleich wieder ein. Eine Beschleunigung ist sinn- und zwecklos, wenn trotzdem möglichst viele Personen hier bleiben dürfen, auch wenn sie nicht an Leib und Leben bedroht sind. Genau dies geschieht derzeit. Die Schutzquote (positive Asylentscheide und vorläufige Aufnahmen), welche 2005 bis 2011 konstant bei rund 40%1 lag ist mittlerweile auf über 65% im 2. Quartal 2015 hochgeschnellt. Mit einer Beschleunigung der Verfahren steigt vor diesem Hintergrund die Attraktivität der Schweiz weiter, was völlig kontraproduktiv ist. B. Erweitertes Verfahren Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden und Asylsuchende mit negativem Entscheid müssten in dieser Zeitspanne aus der Schweiz ausreisen. Für den Vollzug einer allfälligen Wegweisung sind wie bisher die Kantone zuständig. 1 Quelle: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155312 8 Realität: In der Praxis wird wohl der grösste Teil aller Gesuchsteller im erweiterten Verfahren landen. Das heisst, dass es im Vergleich zu heute keine grosse Beschleunigung geben wird und die Kantone weiterhin für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig bleiben. Die Nicht-Einhaltung der Frist von einem Jahr für das Verfahren sowie ein mangelhafter Vollzug werden keine Sanktionen zur Folge haben. Bereits heute gäbe es Fristen und Vorgaben, die jedoch oft nicht eingehalten werden. Warum soll dies mit dieser Gesetzesrevision besser werden? C. Ausbau Rechtsschutz und Beratung Damit die neuen Verfahren „rechtsstaatlichen Ansprüchen“ genügen, werden jedem Asylbewerber kostenlose Beratungen über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung angeboten: bedingungslose Gratisanwälte für alle Asylsuchenden. Asylsuchende sollen zudem frühzeitig und umfassend über das bestehende Rückkehrhilfeangebot informiert werden. Der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe sollen in jeder Verfahrensphase möglich sein. Realität: Die Einführung einer im Schweizer Rechtssystem einzigartigen, generellen und bedingungslosen unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung (Gratisanwalt) für alle Asylsuchenden zu Lasten der Steuerzahler wird die Asylindustrie nur weiter aufblähen und sinnlose Rekurse produzieren. Bereits heute verschlingt die Asylindustrie auf allen Stufen über 3 Milliarden Franken an Steuergeldern pro Jahr! Ausserdem wird dieser Gratisanwalt eine weitere Attraktivitätssteigerung mit entsprechender Sogwirkung auf die Schlepperbanden nach sich ziehen. Die sogenannte Rückkehrhilfe bildet einen weiteren Anreiz für illegale Zuwanderer in die Schweiz zu kommen, um diese Geldbeträge abzuholen. D. Falsche Grundlagen für die geplanten, neuen Zentren des Bundes Es sollen sechs Asylregionen gebildet werden mit jeweils mehreren Bundeszentren. Der Bund verfügt heute über rund 1400 Unterbringungsplätze in fünf Empfangs- und Verfahrenszentren. In der Botschaft ging der Bundesrat von einem Bedarf von rund 5000 Plätzen in Zentren des Bundes aus. Während der Beratung der Vorlage wurde von 6000 neuen Plätzen gesprochen. Realität: Geht man gemäss Botschaft des Bundesrates davon aus, dass 40% der Fälle als Dublin-Fälle erledigt werden können und damit entsprechend weniger Unterkunftskapazitäten benötigen, muss nach dem Scheitern des europäischen Asylsystems von Schengen/Dublin zur Kenntnis genommen werden, dass diese massgebliche Fallkategorie auf eine marginale Bedeutung geschrumpft ist. Die Folgen sind ein zusätzlicher Bedarf an Unterkünften, die wohl mehrheitlich weiterhin von den Kantonen bereit zu stellen sind. Bis diese Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden Jahre vergehen. Das Signal ist zudem falsch: Die Schweiz baut Zentren für möglichst viele Migranten. Alle sind hier willkommen, egal ob sie Anspruch auf Asyl haben oder nicht. Und das Schlimmste, was einem Asylrechtsmissbraucher passieren kann, ist nach einem für die Steuerzahlenden teuren Aufenthalt in der Schweiz ein abgelehntes Asylgesuch und oben drauf eine sogenannte Rückkehrhilfe in Form von Geld. E: Neues Plangenehmigungsverfahren und Recht auf Enteignungen Für Bauten, die dauerhaft für die Unterbringung von Asylsuchenden durch den Bund genutzt oder die dafür neu errichtet werden, muss nach geltendem Recht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für eine rasche Umsetzung der Neustrukturierung im 9 Asylbereich soll dieses langwierige Verfahren durch ein neues, zentrales Plangenehmigungsverfahren und allfällige Enteignungen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Gemeinden ersetzt werden. Realität: Zur Realisierung der gewählten Unterbringungskonzepte wird ein zentralistisches Plangenehmigungsverfahren verbunden mit der Einräumung von Enteignungsrechten eingeführt. Eine derart weitgehende Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie und Beschränkung demokratischer Rechte für diesen Zweck ist unhaltbar. Es kann und darf nicht sein, dass Schweizer Bürger zwangsweise Grund und Boden zur Lösung von Asylproblemen hergeben müssen und dass Kantone und Gemeinden immer weniger zu sagen haben im Asylwesen. Das EJPD hat dabei alle Befugnisse: Plangenehmigungsverfahren 1. Antragsteller EJPD 2. Einleitung des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens EJPD 3. Planungsverfahren. Einsprachen an EJPD 4. Entscheid EJPD Enteignungsverfahren 1. Antragsteller EJPD 2. Ermächtigung Enteignung durchzuführen (AsylG. Art. 95b) EJPD 3. Entscheid / Rechtsmittelverfahren EJPD So funktionieren totalitäre Staaten, aber nicht die Schweiz F: Problematische Kostenfolgen Gemäss Botschaft des Bundesrates werden für die Bereitstellung der Unterkünfte respektive der Arbeitsplätze Investitionen von bis zu 548 Millionen Franken nötig. Auf mittlere Sicht rechnet der Bundesrat gar mit jährlichen Einsparungen im Vergleich zum heutigen System. Realität: Es ist müssig festzuhalten, dass bei den massiven Veränderungen und einer absehbaren Zunahme der Gesuchszahlen auch die finanziellen Folgen der Gesetzesrevision, wie sie in der Botschaft des Bundesrates dargelegt sind, unmöglich einzuhalten sind. Die in der Botschaft angestellte Kostenberechnung geht bereits ohne diese Veränderungen von kühnen Annahmen aus. Mit diesen Veränderungen in Bezug auf die Anzahl der Asylgesuche dürfte die Wirtschaftlichkeit der getroffenen Regelung aber erst recht in Frage gestellt werden. Sicher ist einzig, dass die anvisierte Gesetzesrevision massive Mehrkosten beim Personal und bei der Infrastruktur zur Folge haben wird, ohne dass der Erfolg garantiert ist. Die Folgekosten bei den Kantonen und Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe und in anderen Bereichen für immer mehr anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene ist dabei nicht einmal berücksichtigt. Fakt ist auch, dass seit 2011 insgesamt weniger als 200 Millionen Franken für die Hilfe vor Ort im Raum Syrien/Irak ausgegeben wurde, wo jeder Franken ein x-faches mehr bewirken könnte. Die nun vom Bundesrat beschlossene Aufstockung um 70 Millionen Franken2 ist bei jährlichen Entwicklungshilfeausgaben von über 3 Milliarden Franken ein Affront gegenüber denjenigen echten Flüchtlingen, die kein Geld für die kriminellen Schlepperbanden haben, um nach Europa zu kommen. 2 Quelle: https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/aktuell/news/2015/ref_2015-09-180.html 10 5. Fazit: Warum die unbrauchbare Asylgesetzrevision abzulehnen ist Die vorgeschlagene Asylgesetzrevision des Bundesrates und der Mitte-LinksParlamentsmehrheit ist mit der aktuellen Völkerwanderung und dem Scheitern des europäischen Asylsystems von Schengen/Dublin überholt. Die Umsetzung der Gesetzesvorlage – bisher vorgesehen sowieso erst ab ca. 2019 - wird nicht wie geplant möglich sein und wenn überhaupt, mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da sie auf völlig falschen Annahmen beruht. Gleichzeitig werden die Kosten für das nicht vollzogene, heute geltende Asylgesetz weiter aus dem Ruder laufen. Es braucht keine untauglichen Revisionen sondern einen konsequenten Vollzug durch die zuständigen Behörden, angefangen bei Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Letztlich sind aber folgende zwei Punkte Grund genug, weshalb das Volk die Möglichkeit erhalten muss, sich zu dieser Revision zu äussern: Keine Gratisanwälte für alle Asylsuchenden Mit einer bedingungslosen unentgeltlichen Rechtsvertretung mit Gratisanwälten erhalten Asylsuchende im Schweizer Rechtssystem mehr Rechte als Schweizer. Das darf nicht sein und gefährdet auch den sozialen Frieden in unserem Land. Zusätzlich wird die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten und die Schlepper weiter massiv erhöht. Keine Enteignungen von Privatpersonen und Gemeinden Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden werden mit Füssen getreten. Die Revision verlangt zentrale Plangenehmigungsverfahren und die Möglichkeit der Enteignung durch den Bund beim Bau von Asylzentren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement reisst allumfassende Kompetenzen an sich. Gemäss Gesetzesvorlage sind auch Enteignungen von Boden und Grundstücken von Privaten möglich, was einen massiven Eingriff in die Eigentumsund Mitspracherechte der Schweizer Bevölkerung darstellt. Ein solches Vorgehen würde auch die Akzeptanz der Bevölkerung von solchen Zentren massiv schwächen. Insbesondere gäbe es grossen Widerstand bei nicht geschlossenen Zentren für renitente Asylbewerber, da sich diese erwiesenermassen nicht an die Schweizer Rechtsordnung gehalten haben. 11 6. Antworten auf die häufigsten Fragen und Vorwürfe: 1) Die SVP wollte doch immer Beschleunigungen, warum ist sie jetzt plötzlich dagegen? Erstens ist zu bezweifeln, dass es überhaupt zu einer Beschleunigung kommt. Die Revision baut auf dem mittlerweile zusammengebrochenen europäischen Dublin-Asylsystem auf und geht von völlig unrealistischen und veralteten Gesuchszahlen, Zeitplänen und Kosten aus. Ebenso bleiben bei der Revision die Rekursmöglichkeiten, welche die Verfahren verlängern, erhalten. Zudem macht eine Beschleunigung des Verfahrens nur Sinn, wenn danach auch der Wegweisungsvollzug konsequent angeordnet wird und Personen, die keine Flüchtlingseigenschaft haben, auch ausgewiesen werden. Wenn die Beschleunigung nur dazu führt, dass möglichst viele Personen schneller als Flüchtlinge anerkannt werden oder die „vorläufige“ Aufnahme erhalten, wirkt dies attraktivitätssteigernd und kontraproduktiv. 2) Mit den Gratisanwälten wird das Verfahren günstiger, da diese mit Pauschalen entschädigt werden. Die Juristen werden in der Regel mit Pauschalen entschädigt, die zwischen dem Bund und entsprechenden Anwälten und „Leistungserbringern“ ausgehandelt werden. „Einmalig anfallende Kosten“ und weitere Besonderheiten werden zudem nach Aufwand abgegolten. Dabei ist jedoch bereits absehbar, dass bei vielen Verfahren die Entschädigung erhöht werden muss, da diese ja kostendeckend sein muss. Somit bleibt auch der Anreiz, Rekurse einzuleiten und die Verfahren zu verlängern. Ausserdem sind die Anwälte und „Leistungserbringer“ der Asylindustrie ihren „Klienten“ verpflichtet. Wenn diese ein Verfahren weiterziehen wollen, so werden die Anwälte dies auch tun. Die Erfahrungen des Testzentrums sind dabei nicht repräsentativ (s. nächster Punkt). In den Niederlanden (die als Modell für die Vorlage genommen wurden) liegt die Rekursquote bei gegen 90%. 3) Die Erfahrungen im Testzentrum in Zürich haben gezeigt, dass die Rekurse abnehmen und die Verfahren markant verkürzt werden können. Das Testzentrum wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzt und beauftragt. In erster Linie sollte es Bundespräsidentin Sommaruga dazu dienen, die Vorteile der Vorlage aufzuzeigen. Dies ist in den Köpfen aller Beteiligten. In diesem Sinne arbeiten sowohl die Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration, als auch die eingestellten Juristen in erster Linie so, dass die Massnahmen möglichst erfolgreich scheinen und Erfolge vorgewiesen werden können. Auch die Evaluierungsstelle McKinsey wurde vom EJPD beauftragt. Auch von ihnen wird erwartet, aufzuzeigen, dass der Testbetrieb ein Erfolg ist. Ausserdem arbeitet im Testzentrum im Verhältnis zu den Gesuchen 1,5-mal mehr Personal als im Normalbetrieb. Kein Wunder, können die Gesuche schneller erledigt werden. Um dies aber für alle Gesuche anzuwenden, müsste das Personal des Staatssekretariats für Migration (wie schliesslich auch des Bundesverwaltungsgerichts als Rekursinstanz) um 50% aufgestockt werden. Dies hätte massive Mehrkosten zur Folge, die jedoch so nicht vorgesehen sind. Es bleibt zudem die Problematik, dass schnelle Gesuchserledigungen nur dann etwas bringen, wenn negative Entscheide auch vollzogen werden und die jeweiligen Personen, das Land verlassen. Und dieser Vollzug wird von den Behörden bis heute nicht konsequent gemacht. 12 4) Was hat die SVP in der Asylgesetzrevision verlangt? Hat sie eigene Vorschläge gebracht? Die SVP hat über 70 Anträge zur Verbesserung der Vorlage eingereicht. In erster Linie waren dies Anträge zur Senkung der Attraktivität für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten. Die Sozialleistungen hätten gesenkt, die Strafbestimmungen bei Asylmissbrauch hätten erhöht, der Familiennachzug hätte eingeschränkt und die Kantone und Gemeinden entlastet werden sollen. Ausserdem waren Anträge zur Verbesserung des Vollzugs (Haft und Rückschaffungen) dabei. Diese wurden praktisch unisono von allen anderen Parteien abgelehnt (http://www.svp.ch/aktuell/editorials/asyldebatte-die-mitteparteien-zeigen-ihr-wahres-gesicht/). Die SVP hat Dutzende von konkreten Massnahmen vorgelegt. 5) Mit der Vorlage werden auch die befristeten dringlichen Massnahmen, welche vom Volk angenommen wurden, ins ordentliche Recht überführt. Die SVP verhindert dies nun. Die dringlichen Massnahmen, welche im Juni 2013 im Sinne der SVP vom Schweizer Volk angenommen wurden, sind noch bis September 2019 gültig. Diese Frist reicht problemlos, um diese mit einer neuen Vorlage ins ordentliche Recht zu überführen. Ausserdem liegt das Hauptproblem bei diesen Massnahmen darin, dass sie von der Departementsspitze gar nicht umgesetzt werden (s. Kapitel 3). 6) Die SVP verunmöglicht wichtige Reformen im Asylbereich und bewirtschaftet nur Probleme im Wahlkampf. Die Vorlage in dieser Form bringt zur Lösung der Probleme im Asylbereich überhaupt nichts. Mit unseren beantragten, jedoch abgelehnten Massnahmen, hätten wirklich Verbesserungen erwirkt werden können. Diese Vorlage ist jedoch kontraproduktiv, teuer und staatsrechtlich äusserst fragwürdig. Anstatt solch verfehlte Gesetzesvorlagen zu präsentieren, müsste das EJPD in erster Linie die bestehenden Gesetze konsequent anwenden. 13 Anhang Statistiken: Alles Zufall? (Zahl der Asylgesuche in der Amtszeit der zuständigen Bundesräte) Quelle: Staatssekretariat für Migration Kosten Asylbereich allein auf Bundesebene (hinzu kommen die Kosten bei Kantonen und Gemeinden): CHF in Mio. Kosten Asylwesen auf Bundesstufe 1'300 1'200 1'100 1'000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1'209.3 913.6 912.7 916.9 800.9 2004 743.0 2005 690.0 642.0 654.2 665.9 2006 2007 2008 2009 713.0 746.4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 * * 2015: Voranschlag: 1'002,4 Mio. CHF plus Nachkredit von 207,1 Mio. CHF Das Staatssekretariat rechnet neu für das Jahr 2015 mit 29‘000 Asylgesuchen. Dem Voranschlag wurden 22‘000 Gesuche zugrunde gelegt. Quelle: EFD, Staatsrechnungen und Voranschlag 2015, Nachtrag II / 2015 14 Entwicklung Anzahl Asylgesuche aus Eritrea: Quelle: Staatssekretariat für Migration Anerkennungsquote der Asylgesuche (ohne „vorläufige“ Aufnahme): Definition: Anteil aller Asylsuchenden, welche die Schweiz als Flüchtlinge anerkannt hat. Diese erhalten die vollen Sozialleistungen und unbeschränkte Aufenthaltsbewilligung. Quelle: Staatssekretariat für Migration Sozialhilfequote der erwerbsfähigen Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsbewilligung (bis 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz) und erwerbsfähige vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (bis 7 Jahre Aufenthalt in der Schweiz) im Jahr 2012: Eritrea: 91,4 % Sri Lanka: 74,5 % Syrien: 86,6 % Quelle: Antwort des Bundesrates auf Interpellation Peter Keller 14.3790 http://www.parlament.ch/d/dokumentation/curia-vista/vorstoesse-tabellen-grafiken/Documents/cv-14-3790-d.pdf 15
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