berechnung der laufzeit eines ergänzendes schutzzertifikates (spc)

BERECHNUNGDERLAUFZEITEINESERGÄNZENDEN
SCHUTZZERTIFIKATES(SPC)INDEREUROPÄISCHENUNION
Mit dem Urteil C-471/14 Seattle Genetics Inc. harmonisiert der Europäische
Gerichtshof die Praxis für die Berechnung der Laufzeit eines SPCs in der EU.
SPCs verlängern die Laufzeit eines Patents nach seinem Ablauf und sollen für die
langen Genehmigungsverfahren kompensieren, die die Erfinder in der Regel zu
durchlaufen haben.
In Europa werden die SPCs von den nationalen Patentämter im Rahmen der EUVerordnung Nr 469/2009 (der "SPC-Verordnung") gewährt.
Nach EU-Verordnung Nr 469/2009 wird die Laufzeit eines SPC als die Zeit von der
Patentanmeldung bis zum Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Produkt auf
dem Markt, minus fünf Jahre berechnet. Unabhängig vom Zeitpunkt der ersten
Genehmigung beträgt die maximale Laufzeit eines SPC-Zertifikats fünf Jahre.
Bis zum EuGH-Urteil C-471/14 Seattle Genetics Inc. war unklar, ob das Datum der
Entscheidung oder das Datum der Benachrichtigung über die Genehmigung für
das Inverkehrbringen des Produktes auf den Markt, Stichtag für die Berechnung
der Laufzeit ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese wenigen Tage Unterschied
in der Laufzeit jedoch wesentlich für Umsatzgewinne oder -verluste für den
Erfinder sein können.
Die Entscheidung C-471/14 Seattle Genetics Inc. hat nun klargestellt, dass der
maßgebliche Zeitpunkt der "Tag der Mitteilung" ist. Dabei kann das Amtsblatt der
Europäischen Union zur Identifikation der relevanten Daten herangezogen werden.
Es ist noch nicht klar, wie diese Entscheidung die bereits gewährten SPCs
beeinflussen wird. Die nationalen Register haben nur deklaratorischen Zwecke.
Unserer Meinung nach bedeutet die Entscheidung, dass auch für bereits erteilte
SPCs die längere der beiden Fristen gilt. Es wird sich erst herausstellen, ob
bestehende Anmeldungen für eine Laufzeit Korrektur bei den nationalen
Patentämtern eingehen werden. Innovatoren und Patent-/ SPC Besitzer wird
geraten, eine Anpassung der Laufzeit bei den nationalen Behörden zu beantragen.
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