3759

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/3759
21. Wahlperiode
23.03.16
Bericht
des Stadtentwicklungsausschusses
über die Drucksache
21/2904:
Gebotsverfahren „Quartier am Klosterwall“
(Senatsantrag)
Vorsitz: Jörg Hamann
I.
Schriftführung: Dirk Kienscherf
Vorbemerkung
Die Bürgerschaft hat die Drs. 21/2904 in ihrer Sitzung am 10. Februar 2016 auf Antrag
der Fraktionen der SPD, der CDU und der GRÜNEN federführend an den Stadtentwicklungsausschuss sowie mitberatend an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Die Stellungnahme des Haushaltsausschusses ist als Anlage 1 beigefügt.
In seiner Sitzung am 11. Februar 2016 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss
einstimmig eine Anhörung von Auskunftspersonen gemäß Paragraf 58 Absatz 2 der
Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO).
Die Anhörung erfolgte am 1 März 2016.
Am 22. März 2016 erfolgte die abschließende Beratung der Drucksache.
II.
Beratungsinhalt
Beratung am 1. März 2016:
Das Wortprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses (Ausschussprotokoll 21/09)
kann entweder über die Internetadresse der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter www.buergerschaft-hh.de/parldok/ aufgerufen oder in der
Parlamentsdokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft eingesehen werden.
Beratung am 22. März 2016:
Das Wortprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses (Ausschussprotokoll 21/10)
kann nach seiner Fertigstellung entweder über die Internetadresse der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter www.buergerschaft-hh.de/parldok/
aufgerufen oder in der Parlamentsdokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft
eingesehen werden.
Ein gemeinsamer Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion zu Drs.
21/2904 (siehe Anlage 2) wurde eingebracht und mehrheitlich, mit den Stimmen der
Abgeordneten der SPD-Fraktion sowie die der GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE, der CDU- und der FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion, abgelehnt.
Drucksache 21/3759
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Ein weiterer zusätzlicher Antrag der SPD-Fraktion (siehe Anlage 3) wurde eingebracht. Dieser wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der Abgeordneten der SPDFraktion sowie die der GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der
CDU- und der FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion, angenommen
III. Ausschussempfehlung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
1.
mehrheitlich, mit den Stimmen der Abgeordneten der SPD-Fraktion sowie die
der GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der CDU- und der
FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion, den Antrag aus Drs. 21/2904 anzunehmen.
Darüber hinaus empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft
2.
mehrheitlich, mit den Stimmen der Abgeordneten der SPD-Fraktion sowie der
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der CDU- und der
FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion, folgendes Ersuchen an den Senat:
„Eine Bebauung des City-Hof-Areals muss mit den Anforderungen des
benachbarten Weltkulturerbes konform gehen.“
Dirk Kie nsch er f, Berichterstattung
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/3759
Anlage 1
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
03.03.2016
Stellungnahme
des Haushaltsausschusses
an den
federführenden Stadtentwicklungsausschuss
über die Drucksache
21/2904:
Gebotsverfahren "Quartier am Klosterwall"
(Senatsantrag)
Vorsitz: Dr. Mathias Petersen
I.
Schriftführung: Thilo Kleibauer
Vorbemerkung
Die Drucksache 21/2904 wurde auf Antrag der SPD-, CDU- und GRÜNEN-Fraktion
durch Beschluss der Bürgerschaft vom 10. Februar 2016 federführend dem Stadtentwicklungsausschuss und mitberatend dem Haushaltsausschuss überwiesen. Letzterer
befasste sich in seiner Sitzung am 26. Februar 2016 abschließend mit der Vorlage.
II.
Beratungsinhalt
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass sich der federführende Stadtentwicklungsausschuss am 1. und am 22. März 2016 mit der Drucksache befassen werde. Er hoffe,
dass der Haushaltsausschuss nur in Ausnahmefällen mitberatend sein werde.
Die CDU-Abgeordneten pflichteten dem Vorsitzenden bei. Bei Verkäufen großer städtischer Immobilien solle der Haushaltsausschuss die Federführung haben. Die CDUAbgeordneten fragten, wann der Kaufpreis fällig werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, der Investor müsse der Stadt
innerhalb von drei Wochen nach dem Beschluss der Bürgerschaft ein Angebot vorlegen, an das er drei Jahre lang gebunden sein werde. Während der dreijährigen Optionsphase müsse er den Hochbauwettbewerb durchführen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen. Erst danach werde die Stadt das Angebot annehmen. Für die Optionsphase zahle der Investor der Stadt Optionsentgelt von einem
Prozent des Kaufpreises. Der Kaufpreis werde innerhalb von sechs Wochen nach
Annahme des Angebots des Investors durch die Stadt fällig.
Die CDU-Abgeordneten nahmen Bezug auf Punkt 2., dem zufolge das Gesamtinvestitionsvolumen über 170 Mio. Euro betrage und eine Bestätigung in Form eines Term
Sheets der Hamburger Sparkasse über 120 Mio. Euro vorliege. Sie fragten, ob das
Gesamtinvestitionsvolumen den Ankauf des Grundstücks einschließe. Außerdem
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Drucksache 21/3759
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
wollten sie wissen, wie die Aussage zu verstehen sei, dass von 170 Mio. Euro
120 Mio. Euro durch ein Term Sheet abgedeckt seien.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, das Gesamtinvestitionsvolumen
schließe den Ankauf des Grundstücks ein. 50 Mio. Euro seien durch Eigenkapital abgedeckt.
Die CDU-Abgeordneten gingen auf Punkt 3.1 ein. Sie fragten, ob final entschieden
sei, dass der geförderte Wohnungsbau in Zusammenarbeit mit der SAGA/GWG realisiert werden solle und ob es einen Vorvertrag oder einen Letter of Intent gebe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, es gebe zwischen der SAGA/GWG und dem Investor einen Letter of Intent. Die Stadt habe dem Investor in
dieser Frage freie Hand gelassen. Die Gremien der SAGA/GWG seien eingebunden
worden.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob die SAGA/GWG Hauptmieterin
oder Eigentümerin der Gebäudeteile werde, in denen ihre Wohnungen gebaut würden.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die SAGA/GWG werde Eigentümerin.
Auf die Frage der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hin teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, die Nutzungsbindung der SAGA/GWG werde auf 15 Jahre
befristet sein.
Die CDU-Abgeordneten bezogen sich auf Punkt 6., dem zufolge der Landesbetrieb
Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durch den Verkaufserlös einen
einmaligen Liquiditätszufluss erhalte, der das Eigenkapital der Stadt erhöhe. Die Darstellung sei verkürzt, denn es handle sich um einen Asset-Tausch. Der LIG gebe etwas heraus, das in seiner Bilanz stehe, und erhalte dafür Liquidität. Eine Erhöhung
des Eigenkapitals trete nur ein, wenn die Immobilie zu einem Wert verkauft werde, der
oberhalb des Buchwerts liege. Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach dem
Buchwert.
Die Senatsvertreterinnen
10 Mio. Euro.
und
-vertreter
erwiderten,
der
Buchwert
betrage
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bemerkten, die Drucksache beantworte
nicht die Frage nach dem Grund für den Verkauf. Sie baten um Erläuterung.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, als im Jahr 2013 die Planung für
den Umzug des Bezirksamtes Hamburg-Mitte konkret geworden seien, sei der LIG
beauftragt worden, den Verkauf vorzubereiten. Auf die Nachfrage der Abgeordneten
der Fraktion DIE LINKE hin, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, es sei
eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Gebäude durchgeführt worden. Eine Sanierung sei nicht wirtschaftlich, weil der Gebäudekomplex alt und schlecht strukturiert sei.
Der LIG habe ein Gutachten erstellen lassen, das diese Einschätzung bestätige. Das
Bezirksamt werde das Gebäude räumen, weil es nicht zumutbar sei, dort Büros zu
betreiben.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zeigten sich erstaunt über diese Einschätzung, zumal es insgesamt sechs Angebote gegeben habe, denen die Überzeugung
der Bieter zugrunde liege, dass sie die Gebäude sanieren und wirtschaftlich betreiben
könnten. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob das Gutachten einsehbar sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten, das Gutachten könne beim LIG eingesehen werden.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten fest, der LIG habe die Ausschreibung durchgeführt. Unter Punkt 2. der Drucksache werde dargelegt, dass der Abriss
denkmalschutzrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sei, während die Stadt im
Ausschreibungstext garantiere, dass eine Abrissgenehmigung erteilt würde, wenn ein
Neubau erstellt würde. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE baten, den Unterschied in den Formulierungen zu erläutern.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/3759
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten, der Ausschreibungstext sei bewusst
offen formuliert worden, um auch Bieter anzusprechen, die die Auffassung des LIG
nicht teilten. Es sei nicht richtig, eine Ausschreibung durchzuführen, die scheitern
müsse, weil Abriss und Neubau ausgeschlossen seien. Darum sei es erforderlich gewesen, eine solche Formulierung zu finden. Das Verfahren habe tatsächlich Angebote
erbracht, die den Erhalt des Gebäudekomplexes vorgesehen hätten. Diese seien aber
nicht wirtschaftlich gewesen. Darum vermochten die Senatsvertreterinnen und vertreter keinen Widerspruch zu sehen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE nahmen Bezug auf die Ausführungen zu
Punkt 2., denen zufolge die von Bieter 6 aufgestellten Vorbehalte die Stadt daran gehindert hätten, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine vergleichende und transparente Bewertung der finalen Angebote anhand der aufgestellten
Bewertungskriterien vorzunehmen. Sie fragten, auf welche Weise sichergestellt worden sei, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz für Bieter, die den Erhalt der Gebäude
vorsähen, und für solche, die einen Abriss und Neubau planten, beachtet worden sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, die Ausschreibung habe vorgesehen, dass die Bieter, unabhängig von ihrem Konzept, ein finales, unbedingtes Angebot vorlegten. Der Bieter 6 habe in der ersten Phase die Möglichkeit gehabt, sich zur
Vertragsgestaltung einzulassen. Aufgrund dieser Vertragsgestaltung habe er ein Vertragsangebot abgeben sollen. Bieter 6 habe als einziger der verbliebenen Bieter das
Vertragsangebot mit zusätzlichen Forderungen versehen. Er habe sich durch die Vorbehalte selbst vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten die Frage, ob das Angebot von
Bieter 6 vollständig oder teilweise bewertet worden sei. Es sei interessant, welche
Punktzahl ihm im Hinblick auf das städtebauliche Konzept zuerkannt worden sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, das Angebot von Bieter 6 sei
weder vollständig noch in Teilen bewertet worden, weil es aus den genannten Gründen nicht bewertbar gewesen sei. Sie erläuterten die Kriterien der Bewertung. Die
Vorbehalte von Bieter 6 hätten nicht im Zusammenhang mit Fragen des Denkmalschutzes gestanden.
Die Abgeordneten der GRÜNEN legten dar, der LIG habe eine Ausschreibung durchgeführt, die sowohl den Abriss als auch den Erhalt der Gebäude zugelassen habe,
obwohl ihm ein Gutachten vorgelegen habe, dem zufolge eine Sanierung nicht wirtschaftlich sei. Sie baten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, das Verfahren zur
Bewertung der Angebote zu erläutern.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, der Neubau sei unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten bewertet worden und der Bestandserhalt unter Aspekten des Denkmalschutzes. Beiden Kriterien sei die gleiche Punktzahl zuerkannt
worden. Um eine faire Bewertung zu gewährleisten, sei die Geschossfläche für den
Bieter, der einen Bestand vorgesehen habe, auf 40 Tsd. Quadratmeter rechnerisch
erhöht und somit eine Vergleichbarkeit hergestellt worden.
Die FDP-Abgeordneten sagten, im Zusammenhang mit Denkmalschutzbelangen bestehe das Risiko einer Klage, die einen Baustopp zur Folge haben könne. Sie fragten,
ob das Risiko in der Drucksache hätte berücksichtigt werden müssen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, der Investor sei verpflichtet, einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erstellen. Fragen des Denkmalschutzes würden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens so weit geklärt, dass das Risiko eines
Baustopps nicht gegeben sei, weil mit dem Bau nicht begonnen werde, bevor der
Bauungsplan Rechtskraft erlange.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten fest, Punkt 3.7 zufolge würden im
Rahmen des Bauvorhabens insgesamt etwa 1 050 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen.
Sie fragten, wie vertraglich sichergestellt werde, dass der Mindestlohn eingehalten
und die Entstehung prekärer Arbeitsverhältnisse vermieden werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, zur Qualität der Arbeitsplätze würden keine Vorgaben gemacht. Es werde lediglich die vom Investor vorgegebene Mindestanzahl gefordert. Bei einem Unterschreiten werde eine Vertragsstrafe fällig.
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Drucksache 21/3759
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sprachen die Regelung zu Punkt 4.1 an,
der zufolge die Stadt das Angebot jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Käuferin ablehnen könne. Sie wollten wissen, ob die Stadt die Überlegungen zur Zukunft
der Gebäude am Klosterwall vollkommen neu aufnehmen könne, wenn die Bürgerschaft die Drucksache ablehne.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, unter rein merkantilen Gesichtspunkten, sei es möglich, die Überlegungen neu aufzunehmen. Allerdings könne ein
solches Vorgehen dem Ansehen der Stadt schaden.
Die Abgeordneten der Fraktion Die LINKE stellten fest, es sei geplant, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte in das Axel-Springer-Haus umziehen solle. Sie vertraten die
Auffassung, es sei sinnvoll, angesichts der im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten schwierigen Situation den Umzug des Bezirksamtes hinauszuzögern, um
das Axel-Springer-Haus zunächst als Unterkunft nutzen zu können. Die Abgeordneten
der Fraktion DIE LINKE fragten, ob ein solches Vorgehen zulässig sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, dies sei unter rechtlichen Gesichtspunkten zulässig. Sie betonten, diese Überlegung sei nicht verfolgt worden, weil die
bauliche Situation der Arbeit des Bezirksamtes abträglich sei.
Die FDP-Abgeordneten nahmen Bezug auf Punkt 4.5.4 und stellten fest, die Höhe der
Vertragsstrafe sei nicht beziffert. Sie erkundigten sich nach der Höhe der Vertragsstrafe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die Höhe der Vertragsstrafe sei im
Vertrag beziffert.
Die FDP-Abgeordneten fragten, wer die Kosten für die Entsorgung möglicherweise
vorhandener Altlasten beziehungsweise asbesthaltiger Materialien trage.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Kosten für die Sondierung und
Beseitigung von Kampfmitteln und schädlichen Stoffen trage der Investor.
III. Ausschussempfehlung
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem federführenden Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten und der Abgeordneten der GRÜNEN gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktionen von CDU, FDP und AfD, der
Bürgerschaft zu empfehlen, das Petitum aus der Drucksache 21/2904 anzunehmen.
Thilo Kle ib au er , Berichterstattung
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/3759
Anlage 2
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
22.03.2016
Antrag
der Fraktionen DIE LINKE und FDP im Stadtentwicklungsausschuss
zu Drs. 21/2904
City-Hof-Häuser erhalten!
In der Sachverständigenanhörung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.03.2016
zum Umgang mit den City-Hof-Häusern hat sich keiner der Sachverständigen trotz
teilweise unterschiedlicher Ansichten zum Denkmalschutz für die dem Ausschuss
vorlegte Lösung der Drucksache ausgesprochen. Im Sinne der Stadtentwicklung oder
des Denkmalschutzes sprachen sich alle für eine Neuauflage der Ausschreibung aus.
Dabei soll das neue Verfahren einen Erhalt der denkmalgeschützten City-Hof-Häuser
ermöglichen und den städtebaulichen Aspekt der direkten Nachbarschaft des Weltkulturerbes berücksichtigen.
Da mit dem vom Senat vorgeschlagenen Verfahren jedoch ein Abriss der Gebäude
unausweichlich ist, möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. umzusetzen:
1.
Die unter Denkmalschutz stehenden City-Hof-Häuser haben durch ihre Lage in
der sog. Pufferzone des UNESCO-Welterbe "Speicherstadt und Kontorhausviertel
mit Chilehaus" eine besondere, zu beachtende Bedeutung.
2.
Aus Gründen des Denkmalschutzes, des Städtebaus und der Ökologie (in der
Folgenabschätzung zwischen Erhalt und Abriss/Neubau) wird der bisherige Ansatz der Drucksache 21/2904 nicht weiterverfolgt.
3.
Es wird ein neues Wettbewerbsverfahren mit der Maßgabe des Erhalts und der
denkmalgerechten Sanierung der City-Hof-Häuser eingeleitet.
4.
Zur Vorbereitung des Verfahrens wird eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Fachwelt stattfinden. Ein Instrument ist dabei eine Stadtwerkstatt, in der
gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Grundlagen für die Revitalisierung
und Weiterentwicklung des City-Hofes und seiner Umgebung erarbeitet werden.
Die bestehende Initiative zum Erhalt des Cityhofs (City-Hof e.V.) ist bei der Planung und Durchführung eng einzubeziehen.
5.
Die UNESCO bzw. die zuständigen Gremien sind ab sofort an allen Planungen
und Überlegungen zum City-Hof und Umgebung aktiv zu beteiligen.
6.
Alle weiteren Verfahrensschritte sind durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu
begleiten.
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Drucksache 21/3759
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Anlage 3
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/
21. Wahlperiode
Antrag
der Abgeordneten Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Anne Krischok, Uwe Lohmann, Dorothee Martin, Dr. Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Michael Weinreich (SPD) und Fraktion
und
des Abgeordneten Olaf Duge (GRÜNE) und Fraktion
Betr.: Anforderungen des Weltkulturerbes
Die Bürgerschaft möge beschließen,
den Senat zu ersuchen:
Eine Bebauung des City-Hof-Areals muss mit den Anforderungen des benachbarten
Weltkulturerbes konform gehen
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