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„Vom müßiggang, sauffen und straffen“ –
Instruktionen für Herrschaftsbeamte
Instruktionen für Herrschaftsbeamte
sind frühneuzeitliche normative
Quellen, welche die Pflichten
der Herrschaftsbeamten (vgl.
Organigramm) beinhalten und bei
Amtsantritt übergeben wurden.
Sie sind das Ergebnis einer
zunehmenden Verschriftlichung
und ermöglichten eine
effiziente Verwaltung der
Grundherrschaften, wie am
Beispiel der liechtensteinischen
Herrschaft Wilfersdorf im
niederösterreichischen Weinviertel
und des Augustiner-Chorherrenstifts
Klosterneuburg dargestellt wird.
Herrschaftsbeamte der Herrschaft Manětín in Böhmen
beim Einnehmen und Verzeichnen von Geld- und
Getreideabgaben der Untertanen (?); Ölgemälde von
Václav Dvořák, 220 x 197 cm. Muzeum severního
Plzeňska, Královice, Inv.-Nr. OMG 2364.
Ansicht der Herrschaftskanzlei bzw. der Kanzlei des stiftlichen Hofrichters (?), Öl auf Leinwand, 79 x
95,5 cm, 1676. Stift Braunau/Broumov, Muzeum Broumovska, CZ-550 01 Broumov, Inv.-Nr. 118
Die zentrale Figur jeder Herrschaft war seit dem
16. Jahrhundert der Hauptmann, der in Wilfersdorf
auf eine über 100 Punkte umfassende Instruktion
vereidigt wurde. Er verfügte, wenngleich er
nicht an der Spitze der Befehlshierarchie stand,
über die umfassendsten Pflichten innerhalb des
Verwaltungsapparates. Dazu gehörten:
–
–
–
–
Halbbrüchiges Konzept einer Instruktion, undatiert
(um 1700), Sammlung Liechtenstein, Hausarchiv, H 111
Klosterneuburg
–
Wilfersdorf
Organigramm der Verwaltung der Herrschaften Wilfersdorf und Klosterneuburg um 1700
Grundherr (Fürst, Propst)
Oberkellerer (Conventuale)
Rentkammer
Regent
Oberkammer
Kämmerer
Hauptmann
Buchhalter
Vizebuchhalter
Hofmeister
Grundschreiber
Rentamt
Rentmeister
Protokollist
Pfister
Rentschreiber
Müller
Kontributionseinnehmer
Registrator
Kastner
Kontributionseinnehmer
(Wein)Kellner
Burggraf
Rentamtschreiber
Remanenzer
Zehenthandler
Schäfer
Zehentamt
Puppillenraithandler
Hof/Fassbinder
Meier
Küchenmeister
Förster
(Dorf-)Richter
Bierbrauer
Geschworene
(Dorf-)Richter
Geschworene
Zehentschreiber
Administration der hohen und niederen
Gerichtsbarkeit
wöchentliche Abhaltung von Verhörtagen
und Amtsstunden
wöchentliche Berichte über die verrichteten
Arbeiten aller Beamten an den Grundherrn
jährliche Verlesung der Policeyordnung,
einer Ordnung des Gemeinwesens, für die
Untertanen
Kontrolle und Bestrafung der Beamten bei
Alkoholkonsum oder Müßiggang.
Abseits dieser weltlichen Regulierungsmaßnahmen
hatte sich der Hauptmann auch um das Seelenheil
der Beamten und Untertanen zu kümmern, indem er
beispielsweise die Einhaltung der Osterbeichte und
-kommunion überprüfte. Ebenso entging der Klerus
nicht den wachsamen Augen des Hauptmanns, der
die Pfarrer dahingehend kontrollierte, ob sie ein
vorbildliches Leben führten.
Neben der grundherrschaftlichen Verwaltung war
eine Reihe von Amtsträgern in der herrschaftsinternen
Verwaltung tätig. In den größeren Grundherrschaften
waren zumindest die Ämter eines Küchenmeisters,
Pfisters (Bäckers), Weinkellners und Försters die Regel.
Häufig gab es noch eine Reihe weiterer Bediensteter,
wie Gärtner oder Verwalter von Stadthäusern sowie
eine größere Anzahl von Gehilfen und Knechten.
Exemplarisch seien hier die Aufgaben des
Küchenmeisters von Klosterneuburg vorgestellt:
–
Bereitstellung und Produktion von
Lebensmitteln
– Führung eines Registers über den
Lebensmittelverbrauch
– Aufsicht über das Fischereiwesen und den
Verkauf von Fischen, Fellen und Fetten
– Dienstaufsicht sowie Kontrolle des
Lebenswandels der Köche und des
Küchengesindes
– Aufsicht über die richtige Zubereitung und
Ausgabe der Speisen sowie die Tischordnung.
Untertanen
Organigramm der Verwaltung der Herrschaften Wilfersdorf und
Klosterneuburg um 1700
Mag. Anita Hipfinger | email: [email protected] |
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