1 Basisinformationen zum Gelände und zum Planungsprozess

Amt für Stadtentwicklung
Städtebauliche Rahmenplanung zur ehemaligen Mangin-Kaserne
Juni 2015
Basisinformationen zum Gelände und zum Planungsprozess
Ausgangssituation
Größe
Das Gelände der ehemaligen Kaserne zwischen der Kirnacher Straße, Richthofenstraße,
dem Sägebach an der Waldstraße und der Pontarlierstraße weist eine Größe von ca. 7,65 ha
(76.500 qm) auf.
Geschichte
 Villingen hat drei ehemalige Kasernenareale
o (Alte) Richthofenkaserne (1914 -1917), später "Lyautey-Kaserne"
o Boelcke-Kaserne (1936) (später "Welvert-Kaserne")
o Neue Richthofenkaserne (wesentlich 1936 und Nachkriegszeit) (später "ManginKaserne")
 Villingen hatte militärstrategische Bedeutung hinsichtlich der Grenznähe zu Frankreich
(Versailler Vertrag 1919)
 Teile des Geländes wurde im Zweiten Weltkrieg als Stalag (KriegsgefangenenMannschafts-Stammlager) genutzt.
 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Areale durch die "Französische Armee" genutzt
und waren quasi "exterritorial" (keine Mitsprache und kein kommunales Planungsrecht
hinsichtlich der Bebauung und Nutzung).
Eigentümerin
 Derzeit ist der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Eigentümerin und Rechtsnachfolgerin der französischen Streitkräfte
 Die Stadt hat erklärt, das Erstzugriffsrecht ausüben zu wollen. Damit kann die Stadt die
Fläche zum Verkehrswert erwerben, ohne am Bieterverfahren teilnehmen zu müssen.
Bausubstanz
 Alle Gebäude weisen "Sanierungsbedarfe" bis "erhebliche Sanierungsbedarfe" auf.
Sanierungsaspekte der Gebäude, die gem. Rahmenplanung nachgenutzt werden
könnten und sollen sind Ausstattungsdefizite (Heizung, Sanitär) sowie energetische
Maßnahmen (Fenster, Dämmung).
 Einige Gebäude sind einsturzgefährdet.
Bauentwicklung / Baualter der Gebäude
 Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei Bebauungsphasen der Mangin-Kaserne:
o Phase 1 (im Ersten Weltkrieg noch zum Ensemble der Alten Richthofenkaserne /
Lyautey gehörig):
 Offizierskasino (1914-1917)
o Phase 2 (Remilitarisierung, Kriegsvorbereitung Zweiter Weltkrieg, als Neue
Richthofenkaserne / Mangin):
 Kompaniegebäude (1935)
 Werkstatt (1935)
 Pferdeunterkünfte (1935)
o Phase 3 (Nachkriegszeit, Französische Armee)
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Maison de France (1955), Anbau (1970)
Hallen (1956-1965)
Kantine (1968)
Ausbildungszentrum (1953)
div. Funktionsgebäude
Denkmalschutz
 Auf Grundlage der durchgeführten Inventarisation stellte das Regierungspräsidium
Freiburg die Denkmaleigenschaft für den Bereich der Mangin-Kaserne fest.
 Es handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit gemäß § 2 DSchG
und wird als "Sachgesamtheit Richthofenkaserne, später Lyautey- und Manginkaserne" in
die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Villingen-Schwenningen übernommen.
 Auf dem Gelände der Mangin werden dieser Sachgesamtheit folgende Einzelgebäude
zugeordnet:
o Waffenmeisterei
o Krankenstall
o Offiziersheim
o Maison de France (mit Postgebäude, Hotel, Kino).
Altlasten und Schadstoffe
 Das Gelände wird hinsichtlich Altlasten aus militärischer Hinterlassenschaften
untersucht; nach derzeitiger Einschätzung ist das Gelände nicht übermäßig belastet –
"Hotspots" sind zu erwarten im nördlichen Teilbereich (ehem. Werkstattbereiche und
Betankungsanlagen) sowie im Bereich der ehemaligen Schießanlage.
 Die BImA hat eine Altlastenuntersuchung sowie eine Schadstoffuntersuchung für die
Gebäude beauftragt, Ergebnisse liegen bislang nicht vor.
 Sofern Altlastenbeseitigungen erforderlich sind, werden die hierfür anfallenden Kosten
im Rahmen der Veräußerungspreise entsprechend berücksichtigt.
Grünbestand
 Im Oktober 2014 fand eine Begehung des Geländes durch das STB sowie das STE statt,
um den vorhandene Baumbestand aufzunehmen und grob zu bewerten. Auf dem
Gelände der Mangin stehen 215 Bäume, davon sind ca. 80% Fichten. 15 – 20 Bäume
sind als erhaltenswert einzustufen. Ein Großteil des Grünbestandes kann sinnvoll in die
städtebauliche Planung integriert werden.
Artenschutz
 Im zweiten Quartal 2015 wird eine gutachterliche Untersuchung zu tierökologischen
Untersuchungen für Fledermäuse, Vögel, Biotoptypen und Baumbestandsaufnahme
bzw. Bewertung mit abschließender artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt.
Erschließung
 Es ist davon auszugehen, dass alle Leitungen (Zuwasser, Abwasser, Strom, Energie) neu
zu verlegen sein werden.
 Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung ist es wichtig, das Wohngebiet rund um den
Goetheplatz nicht zu belasten; auch ist durch die höhergelegte Richthofenstraße hier
eine Zufahrt nur im südlichen Teilabschnitt denkbar; das Erschließungskonzept kann ggf.
eine neue Zufahrt von der Kirnacher Straße aus denken, sowie mehrere
Teilerschließungen und keine zentrale Haupterschließung
 Die Unterführung der Richthofenstraße zur ehemaligen Kaserne "Lyautey" soll
aufrechterhalten werden.
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Rahmenplanerische Überlegungen zur Neuordnung des Geländes:

Verwaltungskonzentration
Hierzu wird Bezug genommen auf die Ergebnisse des Arbeitskreises des Gemeinderates
"Räumliche Neuordnung der Verwaltung", der in seiner Sitzung am 01.07.2014 die
Eignungsprüfung des Mangin-Geländes für eine Verwaltungskonzentration empfohlen
hat. Im Vorentwurf der Rahmenplanung werden mögliche Standortbereiche innerhalb
des Geländes – unter Einbeziehung von Bestandsgebäuden bzw. als reine
Neubaumaßnahmen – gezeigt (Quartier Exerzierplatz).

Öffentliche Nutzungen und Dienstleistungen
Hierbei handelt es sich zunächst um Angebotsstrukturen insbesondere auch unter
Einbeziehung von Sonderbauten bzw. von Einzeldenkmalen (Quartier Kirnacher Straße /
Quartier Maison de France).

Jugend- und Kreativquartier
In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen auf die in der Stadt geführte
Diskussion zur Schaffung jugendkultureller Angebote und Einrichtungen. Das hierzu
vorliegende "Gutachten zu Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit in VillingenSchwenningen; Kompetenzzentrum Soziale Dienste, Prof. Dr. Andreas Polutta, Oktober
2014" führt das Mangin-Gelände als möglichen Betrachtungsraum an:
" Das Gelände wurde hier deshalb als Vorschlag ins Feld geführt, weil es von der Struktur und den dort
(möglicherweise) nutzbaren Gebäuden her denkbar erscheint, dass hier Räume zur Gestaltung und
kreativen Um-Nutzung in Frage kommen könnten…Es geht nicht in erster Linie um genau dieses oder
jenes Areal oder ein konkretes Gebäude. Aber es wäre zu bedenken, ob in jenen Bereichen, die z.B.
eher an eine gewerbliche oder städtische Nutzung als an eine Wohnnutzung angrenzen, Freiraum für
junge Menschen gelassen werden. Für diesen Zweck geht es gerade nicht darum, bestehende Gebäude
'auf Hochglanz' zu sanieren. Möglicherweise kommen sogar Gebäude in Betracht, die die Größe und
Voraussetzungen einer Versammlungsstätte erfüllen…" (S. 6/7)
Im Vorentwurf der Rahmenplanung werden zunächst mögliche Standortbereiche
innerhalb des Geländes gezeigt, wobei auch die Möglichkeit entsprechender
Zwischennutzungen als Nutzungsstrategie aufgezeigt wird (Quartier Exerzierplatz).

Wohnen
Bei dem Nutzungsbaustein "Wohnen" wird auf eine Neubebauung abgestellt. Im
Plangebiet soll vorrangig Wohnungsbau entstehen, der die Sicherung von kosten- und
mietpreisgünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung in zentraler Lage
im Stbz. Villingen gewährleisten soll. Träger der Wohnbaumaßnahmen soll das "Bündnis
für faires Wohnen" sein, das sich aus städtischen Wohnungsbaugesellschaften und genossenschaften bildet.
Im Vorentwurf der Rahmenplanung werden mögliche Standortbereiche innerhalb des
Geländes gezeigt, wobei ein Schwerpunkt im nördlichen Teilbereich der Mangin (Quartier
Sägebach) liegt, aber auch zur Arrondierung des Goetheplatzes ein (weiterer) möglicher
Standort gesehen wird (Quartier Goetheplatz).

Grün- und Parkflächen
Ausgehend von den örtlichen Fuß- und Radwegeverbindungen sowie den Grünbereichen
der angrenzenden Bereiche verfolgt die Rahmenplanung auf dem Mangin-Gelände eine
gliedernde und gestaltende Grünzonierung. Hierbei sind in unmittelbarer Zuordnung zu
den angedachten Wohnbereichen großzügige Freiflächen denkbar; aber im Quartier
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Kirnacher Straße wird ein bestehendes Grünband – das sich nach Westen auf das Lyautey-
Gelände erstrecken kann – vorgeschlagen, in dem auch die Einzeldenkmale als
Solitärbauten zur Geltung kommen.

Erschließungsaspekte
Neue Nutzungen werden erneute Ziel- und Quellverkehre erzeugen. Vor diesem
Hintergrund ist die Zuordnung der verschiedenen Nutzungen als auch ihre Erschließung
zu überlegen. Der jetzige Zufahrtsbereich an der Pontarlierstraße (Goetheplatz) soll nicht
wesentlich belastet werden. Insofern wird auch über weitere neue Erschließungen zum
Gelände nachgedacht, z.B. von der Kirnacher Straße oder südlicher Bereich
Richthofenstraße sowie nördlicher Bereich Pontarlierstraße nachgedacht. Zum Teil sind
dies dann Erschließungen für bestimmte Teilquartiere des Gesamtgeländes.
Die unter der Richthofenstraße bestehende Verbindung zur Lyautey soll erhalten bleiben.

Zeitliche Umsetzung und weiteres Vorgehen
Im Herbst 2015 soll die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung stattfinden
(Perspektivwerkstatt). Die Rahmenplanung soll bis Ende des Jahres fertiggestellt und
durch Gemeinderat beschlossen werden. Auf Basis der Rahmenplanung - also der
künftigen Nutzung des Gebietes – wird die Wertermittlung des Grundstücks stattfinden;
nach Abschluss der Wertermittlung hat die Stadt ein Jahr Zeit, den notariellen
Kaufvertrag mit der BImA abzuschließen (sonst verfällt das Erstzugriffsrecht). Derzeit
besteht kein Planungsrecht, d.h., es muss ein Bebauungsplan erstellt werden.
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