Güstrow, den 30.11.2015 Kreistag Landkreis Rostock Ausschuss für Familien, Senioren, Soziales und Gesundheit Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Familien, Senioren, Soziales und Gesundheit am 02.11.2015 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 19:30 Uhr Ort: Kleiner Saal, August-Bebel-Str. 3, 18209 Bad Doberan An der Sitzung nahm teil: entsch. fehlten: unentsch. fehlten: Herr Dr. Mathias Wolschon Frau Susanne Krone Rudolf Kalina Frau Karen Larisch Frau Heide-Marie Lübbert Herr Uwe Burckhardt Frau Christine Dubberke Frau Hanne-Lore Harder Herr Matthias Kohlstedt ur f Herr Fritz Vornkahl Verwaltung/Gäste: Herr Jürgen Lorenz Frau Monika Mätsch Herr Torsten Schumann Herr Gerhard Grösch Frau Britta Gildemeister Herr Ditmar Wachholz Frau Dr. von Campenhausen Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der fristgemäßen Ladung sowie der En Beschlussfähigkeit 2. tw Frau Petra Stengel Bestätigung der T agesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 14.09.2015 4. Berichterstattung Jobcenter Güstrow, Herr Wachholz 5. Berichterstattung Beirat Jobcenter Güstrow, Herr Dirk Grigull 6. Berichterstattung Jobcenter Bad Doberan, Herr Grösch 7. Berichterstattung Beirat Jobcenter Bad Doberan, Frau Jutta Reinders 8. Darstellung zur Notwendigkeit der Änderung der Satzung des Kreisseniorenbeirates 9. Informationen aus dem Gesundheitsamt 10. Informationen aus dem Sozialamt 11. Informationen aus dem Büro für Chancengleichheit 12. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes TOP 1 Herr Dr. Wolschon begrüßt die Ausschussmitglieder sowie die Gäste. Er stellt die fristgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. TOP2 Herr Dr. Wolschon teilt mit, dass die TOP 5 und 7 entfallen, da sich Herr Grigull und Frau Reinders entschuldigt haben. Die T hemen dieser TOP werden in die TOP 4 bzw. 7 behandelt. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Herr Dr. Wolschon begrüßt Herrn Fritz Vornkahl als neues Mitglied des Ausschusses. Er ist für Herrn Faix nachgerückt. Herr Vornkahl stellt sich kurz vor. TOP3 Das Protokoll der Sitzung vom 14.09.2015 wird mit 3 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einvernehmlich bestätigt. , TOP4 Herr Dr. Wolschon gibt das Wort an Herrn Wachholz, Geschäftsführer des Jobcenters Güstrow. Herr Wachholz gibt einen kurzen Überblick über grundlegende Fakten des Jobcenters Güstrows und dessen Außenstandorte und geht anschließend ausführlich auf die Schwerpunktthematik „Flüchtlinge im SGB II" ein. Er berichtet über: aktuelle Zahl der Flüchtlinge, die als Kunden des JC Güstrows registriert sind sowie Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften Beratungs-, Antrags-, Leistungsbearbeitungs- und Auszahlungsverfahren Integration/Sprachförderung Erarbeitung eines Konzeptes für ein eventuelles Sonderteam für die Flüchtlinge aus der Noterstaufnahmeeinrichtung in Mühlengeez, die in den SGB II Bereich übergehen Einstellung eines Mitarbeiters aus Syrien für die drei Standorte des Jobcenters Güstrow u.a. als Dolmetscher TOPS Herr Dr. Wolschon gibt das Wort an Herrn Grösch, Geschäftsführer des Jobcenters Bad Doberan. Grösch hält eine� ausführlichen Bericht über das Jobcenter Bad ur f Herr Doberan. Eine Zusammenfassung seines Berichtes liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor. Auf Nachfrage von Frau Dubberke geht Herr Grösch auf den Rückgang der Hilfebedürftigkeit bei unter 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberichtigten ein und teilt mit, dass dies u.a. mit der Geburtenrate zusammenhängt. En tw Frau Mätsch fragt nach, ob es Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber gibt, die Flüchtlinge einstellen. Herr Wachholz antwortet, dass Eingliederungszuschüsse wie für jeden anderen Kunden im SGB II gewährt und diese beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur beantragt werden können. Er erläutert weiterführend Möglichkeiten der Bezuschussung. Herr Dr. Wolschon fragt: � 1. Welche Auswirkungen sind durch die Einführung des Mindestlohnes erkennbar? 2. Welche finanziellen Auswirkungen gibt es auf Grund der Flüchtlinge im Bereich des SGB II? Zur ersten Frage von Herrn Dr. Wolschon informiert Herr Grösch, dass ein Rückgang der Hilfebedürftigkeit zu verzeichnen sei. Ein Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns ließe sich jedoch nicht konkret aufweisen. Zur zweiten Fragen teilt Herr Wachholz mit, dass keine Angaben über finanzielle Auswirkungen getroffen werden können. Es fehlen Erfahrungswerte. Herr Grösch stimmt dem zu und fügt an, dass hier nur Annahmen gemacht werden können. Des Weiteren bittet Herr Dr. Wolschon die Geschäftsführer der Jobcenter kurz über die Arbeit der jeweiligen Beiräte zu berichten. Herr Grösch informiert, dass der Beirat des Jobcenters Bad Doberan i.d.R. zweimal jährlich tagt. Zudem berichtet er kurz über die Arbeit, Zuständigkeit und Hauptaufgaben des Beirates. Herr Wachholz informiert über die Arbeit des Beirates des Jobcenters Güstrow und berichtet kurz über Themen der TO der letzten Beiratssitzungen. TOPS Herr Dr. Wolschon fasst die Problematik des TO kurz zusammen und gibt das Wort an Herrn Lorenz, Vorsitzender des Kreisseniorenbeirates Landkreis Rostock. Herr Lorenz stellt den Kreisseniorenbeirat (KSB) und dessen Arbeit kurz vor. Er erläutert, warum der KSB eine Änderung der Satzung im§ 8 (2) Entschädigungen anstrebt. Insbesondere die im§ 7 benannten Arbeitsgruppen ihre Arbeit nicht aufnehmen, da Fahrtkosten für diese Sitzungen nach der derzeit gültigen Satzung des KSB nicht gewährt werden. Herr Lorenz teilt mit, dass Briefe an die 23 Gebietskörperschaften des Landkreises zur Thematik versandt wurden, er jedoch nur 8 Rückmeldungen erhielt. Ein erneutes Anschreiben diesbezüglich wurde über das Büro des Landrates versendet. Weiterhin informiert Herr Lorenz die Ausschussmitglieder über einen gestellten Antrag bei der Ehrenamtsstiftung zur Unterstützung der Arbeit von AGs in den Gemeinden. Herr Schumann, Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock, spricht sich für eine Änderung der Satzung aus. Er mahnt an, dass die Arbeit dieser beiden Beiräte des Landkreises nicht zu Lasten der Ehrenamtsträger erfolgen kann. Herr Vornkahl berichtet, dass in der Fraktion über das Thema bereits diskutiert, aber eher negativ beurteilt wurde. Herr Kohlstedt widerspricht dem und fügt hinzu, dass zur Thematik offene Fragen noch zu klären seien. U.a. ist in der Satzung nicht festgeschrieben, wie viele AGs gebildet werden können. Er betont, dass die Arbeit des KSBs als wichtig angesehen wird, die offenen Fragen jedoch erst geklärt werden müssen, damit etwaige finanzielle Auswirkungen im Rahmen bleiben. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Welschen teilt Herr Lorenz mit, dass zum derzeitigen Zeitpunkt vier AGs mit je drei Mitgliedern sich viermal im Jahr treffen. Im Antrag bei der Ehrenamtsstiftung wurden Fahrkosten in Höhe von 1.800,00 Euro beantragt. Herr Dr. Welschen fasst den TOP kurz zusammen und bittet die Ausschussmitglieder, das Thema weiter in den Fraktionen zu diskutieren. TOP9 Frau Stengel, Sachbearbeiterin im Gesundheitsamt, berichtet über: Erlass im Bereich Asylverfahrensgesetz zur Veränderungen/Arbeitsreduzierungen Landkreises Erstuntersuchung für das und damit Gesundheitsamt ur f Neuen einhergehende des Erstuntersuchung der Flüchtlingskindern in Einrichtungen Infektionsmeldungen in den großen bekannt Landesflüchtlingsunterkünften -> nur Einzelfälle Grippeschutzimpfungen gestartet, bisher liegen keine Grippemeldungen vor tw Auf Nachfrage von Frau Dubberke teilt Frau Stengel mit, dass Impfmittel ausreichend vorhanden sind und ein Überschuss an das Landesamt zurück gesendet wurde. Des Weiteren erläutert Erstuntersuchungen der Frau Stengel Flüchtlinge auf und Nachfrage die die Prüfung praktische der Umsetzung Hygienestandards in der der Noterstaufnahmeunterkunft des Landes in Mühlengeez. En Frau Larisch betont diesbezüglich, dass die Unterkunft in Mühlengeez nur eine Noterstaufnahme sei. Hier werden die Flüchtlinge nur registriert, eine Asylbeantragung findet dort nicht statt. Auf Nachfrage von Frau Dubberke teilt Frau Stengel mit, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge geplant sei, jedoch konkrete Informationen noch nicht bekannt sind. Frau Mätsch erläutert weiterführend das System der Gesundheitskarte für Flüchtlinge und geht auf Vor- wie auch Nachteile ein. TOP10 Frau Mätsch, Amtsleiterin des Sozialamtes, informiert über folgendes: - Amtsübergreifende Hilfe bei der Suche nach Unterkünften/Wohnungen für Flüchtlinge und Struktur der Arbeitsteilung zwischen den Ämtern Service- und Gebäudemanagement, Kreisordnungsamt und Sozialamt - Aktuelle Zahl der Flüchtlinge und Prognose -> 2418 Flüchtlinge aktuell, ca. 3300 für das Jahr 2015 prognostiziert -> Anfang 2015 war Prognose noch 800 Art der Unterbringungen/Unterkünfte -> Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Wohnungen, Notunterkünfte, saisonale Notunterkünfte bis März 2016 - Lenkungsgruppe der Verwaltung zur Flüchtlingsthematik trifft sich einmal wöchentlich - Einstellung von 2 Integrationslotsen, die Flüchtlinge im Übergang zum SGB II begleiten -> Aufstockung des Personals in diesem Bereich notwendig - Organisatorische Umsetzung Verwaltungsstandorten Güstrow der und Auszahlung Bad Doberan der sowie Asylleistungen Arten der an Auszahlung den -> Zusammenarbeit mit der OSPA -> ständige Prüfung der Prozessoptimierung - Neu: Sprechtag der Ausländerbehörde jeweils mittwochs auch in Güstrow Auf Nachfrage von Herrn Kohlstedt und Frau Dubberke geht Frau Mätsch auf die Problematik des Vorhandenseins von ausreichenden Wohnungen für Flüchtlinge und Personen im SGB II-Bezug ein. Sie teilt mit, dass das Problem des Vorhandenseins von bezahlbarem Wohnraum ein grundsätzliches unabhängig der Flüchtlingssituation sei. Weiter teilt Frau Mätsch auf Nachfrage mit, dass Flüchtlinge auch Mietkautionsdarlehen beim Sozialamt beantragen können und erläutert die Beantragung. Eine Gewährung eines Mietkautionsdarlehens erfolgt nach der KDU-Richtlinie des Landkreises. Die KDU-Richtlinie wie auch dessen Fortschreibungen sind rechtssicher und gerichtlich anerkannt. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolschon informiert Frau Mätsch über die Art und Organisation der Betreuung von Flüchtlingen. Dies erfolgt über Träger. Frau Mätsch teilt mit, dass es schwierig ist, auf Grund der Voraussetzungen qualifiziertes Personal zu finden und nur eine Grundbetreuung gewährleistet werden kann. Sie betont, dass ohne die Hilfe der vielen Ehrenamtler die Betreuung im derzeitigen Maße nicht erfolgen könnte. Frau Dubberke bittet Frau Mätsch, dass bevor öffentlich Informationen herausgegeben werden, Einwohnerversammlungen in den Gemeinden; in denen Unterkünfte für Flüchtlinge angemietet werden, erfolgen sollen bzw. auch die privaten Vermieter dieser Objekte diesbezüglich sensibilisiert werden müssßn. In Ihrer Gemeinde wurde eine Anmietung eines Objektes für die Unterbringung von Flüchtlingen bereits öffentlich diskutiert, noch bevor ein Vertrag geschlossen wurde. Frau Mätsch antworte, dass Informationen seitens der Verwaltung erst herausgegeben werden, wenn die Bewilligung eines Objektes durch das Landesamt erfolgt ist und diese sensibel behandelt werden. In einigen Fällen musste ein Bezug einer Unterkunft auf Grund der derzeitigen Situation leider vor einer Einwohnerversammlung erfolgen. zum Brandschutz vom ur f Frau Dubberke schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen zum T hema Wohnungsherrichtung Informationen Kreisordnungsamt zu erhalten. Wie sind die Voraussetzungen, dass Objekte angemietet werden können? Welche Probleme diesbezüglich gibt es bei der Herrichtung? etc. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolschon teilt Frau Mätsch mit, dass der Bund an Programmen oder Zuschüssen für die Herrichtung von Wohnraum plane, jedoch keine konkreten Informationen En tw bekannt sind. Auf Nachfrage von Frau Larisch teilt Frau Mätsch mit, dass die Landesliegenschaft in der Goldbergerstraße in Güstrow vom Landkreis für eine eventuelle Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge angefragt, diese aber vom Land nicht genehmigt wurde. TOP11 Der TOP kann nicht in Anspruch genommen werden. TOP12 Herr Kohlstedt verweist auf den in einer vorherigen Sitzung vorgestellten Antrag des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und fragt nach, wie der Stand der Bearbeitung des Antrages sei. Frau Mätsch informiert, dass diesbezüglich ein Sozialarbeiter für das gesamte Land Mecklenburg Vorpommern vorgesehen ist, wenn sich der Landkreis mitbeteiligt. Dies würde 5000 € im Jahr veranschlagen. Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, dass Frau Mätsch für eine Beteiligung votieren soll. Herr Dr. Wolschon informiert über eine Einladung zu einer Veranstaltung zum Thema Pflegesozialplanung am 05. 11.2015 in Bad Doberan. Frau Mätsch teilt hinzufügend mit, dass dies eine Veranstaltungsreihe mit weiteren Terminen am 03.12.2015 und 21. 01.2016 ist. Auf Nachfrage von Herrn Schumann teilt Frau Mätsch mit, dass auch Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostocks eingeladen sind. Herr Dr. Wolschon schließt die Sitzung. Die nächste Ausschusssitzung findet am 11.01.2016 in Güstrow statt. Herr Dr. Wolschon Frau Schulz Vorsitzender Protokollantin
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