Rosenberger/Kerschbaumer - Forum Prävention

Leitfäden zur Evaluierung arbeitsbedingter
psychischer Belastungen am Bau
D. Kerschbaumer, Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, WKÖ
R. Rosenberger, Geschäftsstelle Bau, WKÖ
Durch die ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 01.01.2013 in Kraft getreten ist,
wurde u.a. die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und die Prävention arbeitsbedingter
psychischer Belastung stärker betont. Bereits vor dieser Novelle galt, dass die Gesundheit
der AN umfassend vor Gefahren zu schützen ist.
Zur Umsetzung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wurden von den
Bauverbänden der WKÖ zwei Merkblätter erstellt:
-
Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhilfsgewerbe.
Die Broschüren haben zum Ziel, den Mitgliedsbetrieben eine Basisinformation zur
Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen bereit zu stellen und mögliche
Lösungswege aufzuzeigen. Beide Merkblätter konnten dankenswerterweise in
Zusammenarbeit mit dem Zentralen Arbeitsinspektorat im BMASK erstellt werden. Die
Broschüre des Bauhilfsgewerbes fand außerdem noch den Weg in die Österreichische
ArbeitnehmerInnenschutzstrategie.
Die Merkblätter sind inhaltlich ähnlich aufgebaut:
- Darlegung der gesetzlichen Grundlagen
Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ist kein „Exot“, der sich zufällig in
das ASchG „verirrt“ hat, sondern Teil der allgemeinen Arbeitsplatzevaluierung. Die
Evaluierung selbst kann vom AG durchgeführt werden, es können aber dafür auch
Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte [SFK], Arbeitsmediziner/innen) sowie
erforderlichenfalls sonstige Fachleute wie zum Beispiel Arbeitspsycholog/innen damit
beauftragt werden. Entscheidend ist die Kompetenz und Erfahrung in der Umsetzung des
jeweiligen Prozessschrittes.
- Welche Konsequenzen ergeben sich für unsere betroffenen Betriebe?
Als Einleitung zu diesem Kapitel wurden grundsätzliche Begriffe wie „psychische Belastung“
und „psychische Beanspruchung“ erklärt und Beispiele für psychische Belastungen, die zu
Fehlbeanspruchungen führen, dargelegt.
Das nächste zentrale Kapitel des Merkblattes informiert über die konkrete Umsetzung in 5
Schritten:
1. Planung und Koordinierung durchführen und Aktionsplan festlegen
Aus unserer Sicht ist dieser erste Schritt der richtigen Vorbereitung und Planung
entscheidend für einen erfolgreichen Ablauf der Implementierung der Evaluierung
arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Deshalb sollte sich der Betrieb vorab einen
kurzen Überblick über die Materie verschaffen (z.B. durch unseren Folder) und dann in
einem weiteren Schritt sein/e bekannte/n AUVA Ansprechpartner/in, seine/n
Arbeitsinspektor/in und eventuell auch Kollegen/innen aus der Branche kontaktieren, die
bereits die diesbezügliche Evaluierung vorgenommen haben, um weitere Anhaltspunkte zu
einer erfolgreichen Umsetzung zu bekommen. Erst danach sollen die bereits vorhandenen
Dokumente gesichtet, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche festgelegt und ein
Konzept für den gesamten Ablauf entwickelt werden - d.h. es müssen z.B. die
Zuständigkeiten für die einzelnen Schritte festgelegt, welche Ermittlungsverfahren zum
Einsatz kommen und wie die Ableitung und Festlegung der Maßnahmen zu organisieren ist
und der Zeitplan festgelegt werden. Sehr wichtig ist natürlich die Information der
Mitarbeiter/innen (in diesem Fall gilt es besonders eventuelle Missverständnisse
auszuräumen).
Da viele Firmen auf externe Hilfe angewiesen sind, ist es wichtig, für die betroffene Firma zu
verfizieren, ob die externe Organisation auch die notwendige Kompetenz zur Umsetzung
des Vorhabens hat!
2. Psychische Belastungen ermitteln und beurteilen
Die Ermittlung muss mit einem geeigneten Verfahren erfolgen. Diesbezüglich definiert die
ÖNORM EN ISO 10075 die Anforderungen und Gütekriterien an Verfahren, die die
psychischen Arbeitsbelastungen messen und erfassen.
3. Maßnahmen festlegen und beurteilen
Falls die Beurteilung der Ergebnisse die Notwendigkeit zur Änderung ergeben hat, werden
kollektive und an der Quelle wirkende Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen entwickelt und festgelegt.
4. Umsetzen der Maßnahmen und Überprüfen der Wirksamkeit
Da jede Evaluierung immer ein fortlaufender Prozess ist, ist nach der Umsetzung der
Maßnahmen die Wirksamkeit dieser zu überprüfen.
5. Dokumentation
Die konkreten, am analysierten Arbeitsplatz ermittelten und beurteilten psychischen
Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, sowie die durchzuführenden
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung mit Zuständigkeit und Umsetzungsfrist sind im
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten und den betroffenen Personen
mitzuteilen.
Im Merkblatt des Bauhaupt- und Baunebengewerbes wird als Beispiel für ein
standardisiertes Verfahren die ABS-Methode (Arbeits-bewertungs-Skala) der AUVA
genannt. In der Broschüre des Bauhilfsgewerbes werden zusätzlich die Verfahren - SGA
(Screening Gesundes Arbeiten) und KFZA-Fragebogen (Kurzfragebogen zur
Arbeitsanalyse) vorgeschlagen.
Das Merkblatt „Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhaupt- und
Baunebengewerbe“ kann u.a. auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau herunter geladen
werden (www.bau.or.at).
Das Merkblatt „Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhilfsgewerbe“
steht u.a. auf der Homepage der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe zum Download bereit
(www.wko.at /bauhilfsgewerbe).