Leitfäden zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen am Bau D. Kerschbaumer, Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, WKÖ R. Rosenberger, Geschäftsstelle Bau, WKÖ Durch die ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 01.01.2013 in Kraft getreten ist, wurde u.a. die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und die Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastung stärker betont. Bereits vor dieser Novelle galt, dass die Gesundheit der AN umfassend vor Gefahren zu schützen ist. Zur Umsetzung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wurden von den Bauverbänden der WKÖ zwei Merkblätter erstellt: - Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhilfsgewerbe. Die Broschüren haben zum Ziel, den Mitgliedsbetrieben eine Basisinformation zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen bereit zu stellen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. Beide Merkblätter konnten dankenswerterweise in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Arbeitsinspektorat im BMASK erstellt werden. Die Broschüre des Bauhilfsgewerbes fand außerdem noch den Weg in die Österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrategie. Die Merkblätter sind inhaltlich ähnlich aufgebaut: - Darlegung der gesetzlichen Grundlagen Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ist kein „Exot“, der sich zufällig in das ASchG „verirrt“ hat, sondern Teil der allgemeinen Arbeitsplatzevaluierung. Die Evaluierung selbst kann vom AG durchgeführt werden, es können aber dafür auch Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte [SFK], Arbeitsmediziner/innen) sowie erforderlichenfalls sonstige Fachleute wie zum Beispiel Arbeitspsycholog/innen damit beauftragt werden. Entscheidend ist die Kompetenz und Erfahrung in der Umsetzung des jeweiligen Prozessschrittes. - Welche Konsequenzen ergeben sich für unsere betroffenen Betriebe? Als Einleitung zu diesem Kapitel wurden grundsätzliche Begriffe wie „psychische Belastung“ und „psychische Beanspruchung“ erklärt und Beispiele für psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, dargelegt. Das nächste zentrale Kapitel des Merkblattes informiert über die konkrete Umsetzung in 5 Schritten: 1. Planung und Koordinierung durchführen und Aktionsplan festlegen Aus unserer Sicht ist dieser erste Schritt der richtigen Vorbereitung und Planung entscheidend für einen erfolgreichen Ablauf der Implementierung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Deshalb sollte sich der Betrieb vorab einen kurzen Überblick über die Materie verschaffen (z.B. durch unseren Folder) und dann in einem weiteren Schritt sein/e bekannte/n AUVA Ansprechpartner/in, seine/n Arbeitsinspektor/in und eventuell auch Kollegen/innen aus der Branche kontaktieren, die bereits die diesbezügliche Evaluierung vorgenommen haben, um weitere Anhaltspunkte zu einer erfolgreichen Umsetzung zu bekommen. Erst danach sollen die bereits vorhandenen Dokumente gesichtet, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche festgelegt und ein Konzept für den gesamten Ablauf entwickelt werden - d.h. es müssen z.B. die Zuständigkeiten für die einzelnen Schritte festgelegt, welche Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen und wie die Ableitung und Festlegung der Maßnahmen zu organisieren ist und der Zeitplan festgelegt werden. Sehr wichtig ist natürlich die Information der Mitarbeiter/innen (in diesem Fall gilt es besonders eventuelle Missverständnisse auszuräumen). Da viele Firmen auf externe Hilfe angewiesen sind, ist es wichtig, für die betroffene Firma zu verfizieren, ob die externe Organisation auch die notwendige Kompetenz zur Umsetzung des Vorhabens hat! 2. Psychische Belastungen ermitteln und beurteilen Die Ermittlung muss mit einem geeigneten Verfahren erfolgen. Diesbezüglich definiert die ÖNORM EN ISO 10075 die Anforderungen und Gütekriterien an Verfahren, die die psychischen Arbeitsbelastungen messen und erfassen. 3. Maßnahmen festlegen und beurteilen Falls die Beurteilung der Ergebnisse die Notwendigkeit zur Änderung ergeben hat, werden kollektive und an der Quelle wirkende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entwickelt und festgelegt. 4. Umsetzen der Maßnahmen und Überprüfen der Wirksamkeit Da jede Evaluierung immer ein fortlaufender Prozess ist, ist nach der Umsetzung der Maßnahmen die Wirksamkeit dieser zu überprüfen. 5. Dokumentation Die konkreten, am analysierten Arbeitsplatz ermittelten und beurteilten psychischen Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung mit Zuständigkeit und Umsetzungsfrist sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten und den betroffenen Personen mitzuteilen. Im Merkblatt des Bauhaupt- und Baunebengewerbes wird als Beispiel für ein standardisiertes Verfahren die ABS-Methode (Arbeits-bewertungs-Skala) der AUVA genannt. In der Broschüre des Bauhilfsgewerbes werden zusätzlich die Verfahren - SGA (Screening Gesundes Arbeiten) und KFZA-Fragebogen (Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse) vorgeschlagen. Das Merkblatt „Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe“ kann u.a. auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau herunter geladen werden (www.bau.or.at). Das Merkblatt „Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhilfsgewerbe“ steht u.a. auf der Homepage der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe zum Download bereit (www.wko.at /bauhilfsgewerbe).
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