D o s s i e r Leben und Arbeiten auf den Philippinen Philippinen I n h a l t Philippinen ....................................................................................................................................................2 Über dieses Dossier .............................................................................................................................4 Zweck .........................................................................................................................................4 Hinweise .....................................................................................................................................4 Glossar .......................................................................................................................................4 Land und Leute ....................................................................................................................................5 Eckdaten .....................................................................................................................................5 Geografie und Klima ...................................................................................................................6 Übersichtskarte ..................................................................................................................6 Geografie ...........................................................................................................................7 Klima..................................................................................................................................7 Wetter ................................................................................................................................7 Zeitverschiebung................................................................................................................8 Staatswesen ...............................................................................................................................8 Staatsform .........................................................................................................................8 Staatsführung ....................................................................................................................8 Karte Staatsverwaltung ......................................................................................................9 Regierung ..........................................................................................................................9 Parlament ........................................................................................................................10 Wahlen ............................................................................................................................10 Parteien ...........................................................................................................................10 Verwaltung und Recht ...............................................................................................................10 Umgang und Rechtsprechung..........................................................................................10 Einreise und Aufenthalt ......................................................................................................................11 Einreise und Visa ......................................................................................................................11 Non-Immigrant Temporary Visitor’s Visa (Befristetes Besuchervisum –Touristenvisum) ..11 Erwerbstätigkeit ...............................................................................................................12 Selbstständige Erwerbstätigkeit .......................................................................................12 Stagiaires .........................................................................................................................13 Ruhestand .......................................................................................................................13 Balikbayan Visum ............................................................................................................13 Sprachaufenthalt und Studium .........................................................................................13 Au-pair .............................................................................................................................14 Tourist..............................................................................................................................14 Familienzusammenführung ..............................................................................................14 Ehen ................................................................................................................................14 Partnerschaften ...............................................................................................................15 Anmeldung und Aufenthalt ........................................................................................................15 Lokale Behörden ..............................................................................................................15 Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung ..............................................................15 Einfuhr und Zoll .........................................................................................................................15 Einfuhr .............................................................................................................................15 Umzugsgut.......................................................................................................................16 Motorfahrzeuge ................................................................................................................16 Haustiere .........................................................................................................................16 Waffen .............................................................................................................................16 Andere Gegenstände .......................................................................................................16 Devisen ............................................................................................................................16 Impfungen und Gesundheit .......................................................................................................17 Impfungen ........................................................................................................................17 Gesundheit ......................................................................................................................17 Schweizer Vertretungen ............................................................................................................17 AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 2/30 Die Schweiz ist in den Philippinen vertreten durch: ..........................................................17 Leben auf den Philippinen ..................................................................................................................18 Wohnen ....................................................................................................................................18 Mieten ..............................................................................................................................18 Kaufen .............................................................................................................................18 Wohnen ...........................................................................................................................18 Netzspannung ..................................................................................................................18 Masse, Gewichte .............................................................................................................19 Telefon und Notrufe .........................................................................................................19 Gesellschaft und Kultur .............................................................................................................19 Kulturelles Leben .............................................................................................................19 Reisen und Ferien............................................................................................................19 Sport ................................................................................................................................19 Radio, TV, Presse ............................................................................................................19 Religion ............................................................................................................................20 Bildung ......................................................................................................................................20 Schulsystem ....................................................................................................................20 Universitäten ....................................................................................................................20 Internationale Schulen .....................................................................................................20 Schweizerschulen ............................................................................................................20 Fahrzeug und Führerausweis ....................................................................................................20 Fahrzeugimmatrikulation ..................................................................................................20 Führerausweisanerkennung .............................................................................................21 Versicherung....................................................................................................................21 Steuern .....................................................................................................................................21 Direkte und indirekte Steuern ...........................................................................................21 Mehrwertsteuer (VAT) ......................................................................................................21 Doppelbesteuerung..........................................................................................................21 Einbürgerung ............................................................................................................................22 Voraussetzungen und Vollzug .........................................................................................22 Schweizer und Schweizerinnen ................................................................................................22 Konsularischer und diplomatischer Schutz .......................................................................22 Politische Rechte .............................................................................................................23 eGov ................................................................................................................................23 Statistik per 31.12.2012 ...................................................................................................23 Schweizervereine.............................................................................................................23 Auslandschweizer-Organisation ASO ..............................................................................24 Swiss Community.org ......................................................................................................24 Verkehr .....................................................................................................................................24 Strasse ............................................................................................................................24 Schiene ............................................................................................................................24 Luftfahrt ...........................................................................................................................24 Schifffahrt ........................................................................................................................24 Arbeiten auf den Philippinen ..............................................................................................................25 Arbeitsmarkt ..............................................................................................................................25 Arbeitsmarktlage ..............................................................................................................25 Arbeitsbedingungen ..................................................................................................................25 Arbeitsrecht......................................................................................................................25 Arbeitsverträge ................................................................................................................25 Arbeitsbewilligung ............................................................................................................25 Stellensuche und Bewerbung....................................................................................................26 Öffentliche Angebote .......................................................................................................26 Firmenlisten .....................................................................................................................26 Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse ..............................................................................................26 Löhne und Gehälter ..................................................................................................................26 GAV und orts- und berufsübliche Saläre ..........................................................................26 Vorsorge und Versicherungen ............................................................................................................26 Sozialversicherungssystem .......................................................................................................26 Überblick Soziale Sicherheit ............................................................................................26 AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 3/30 Sozialversicherungsabkommen Schweiz – Philippinen ....................................................27 Altersvorsorge ...........................................................................................................................27 Nationale Altersversicherung ...........................................................................................27 AHV/IV .............................................................................................................................27 Freiwillige AHV/IV ...............................................................Error! Bookmark not defined. AHV-Rentner und Pensionskassenbezüger ........................Error! Bookmark not defined. Berufliche Vorsorge .........................................................................................................28 Kranken- und Unfallversicherung ..............................................................................................28 Nationale Kranken- und Unfallversicherung .....................................................................28 Private Kranken- und Unfallversicherung .........................................................................28 Arbeitslosenversicherung ..........................................................................................................28 Grundlagen, Beiträge, Leistungen....................................................................................28 Sozialhilfe und Fürsorge ...........................................................................................................29 Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS)...............................29 Kontakt...............................................................................................................................................30 Über dieses Dossier Zweck Dieses Dossier richtet sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich im Ausland dauerhaft niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, welche für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit haben. Hinweise Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit dieser Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Die Dienstleistung von Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Glossar Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie für die vollständigen Adressangaben von erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar Auswanderung Schweiz». AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 4/30 Land und Leute Eckdaten Flagge Offizielle Landesbezeichnung Republik der Philippinen Fläche Die Philippinen liegen vor der Südostküste des asiatischen Festlandes. Das Land besteht aus rund 7‘100 Inseln, wovon nur etwa 1‘000 bewohnt sind, und hat eine Gesamtfläche von über 299’764 km2. Die grössten zwei Inseln sind Luzon (mit der Hauptstadt Manila) und Mindanao. Die Bucht von Manila, die als einer der besten natürlichen Häfen in Fernost gilt, hat eine Küstenlänge von 192 km. Landessprache Auf den Philippinen werden 171 verschiedene, v.a. malayo-polynesische Sprachen und Dialekte gesprochen. 80% der Bevölkerung sprechen und verstehen Filipino (basiert auf Tagalog). Aufgrund der amerikanischen Vergangenheit hat sich Englisch als zweite Amtssprache neben Tagalog durchgesetzt. In den Medien wird oft Taglish gesprochen, ein Tagalog-Englisch-Gemisch, in dem auch spanische Wörter verwendet werden. Cebuano, nach Tagalog die wichtigste philippinische Regionalsprache, wird von 15% der Bevölkerung vorwiegend im Süden – in Zentral-Visaya sowie im Norden und Westen Mindanaos – gesprochen. Weitere wichtige Regionalsprachen sind Iloko (12%) und Waray-Waray (9%). Einwohnerzahl Die Einwohnerzahl beträgt 94.85 Mio. (2011 est.). Rund 60% der Bevölkerung leben in Städten; wovon fast 15% in Metro Manila (Agglomeration Manila). Mit einer Geburtenrate von 24,98 auf 1000 Einwohner/innen haben die Philippinen ein selbst für asiatische Begriffe überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum. Eine einflussreiche Minderheit sind die rund 600’000 Chinesen, die heute zum grössten Teil die philippinische Staatsangehörigkeit besitzen. Unter den auf den Philippinen lebenden Ausländern stehen die Amerikaner zahlenmässig an erster Stelle. Rund 8 Millionen Filipinos leben und arbeiten im Ausland. Mit den Einkünften in harter Währung können bei verhältnismässig geringem Aufwand grosse Projekte in der Heimat verwirklicht werden. Hauptstadt Manila Staatsform Präsidialrepublik Staatsoberhaupt und Regierungschef Präsident Benigno Aquino III BIP pro Einwohner 2‘329 $ (2012 est.) Importe der Schweiz aus den Philippinen 123 Mio. CHF AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 5/30 Exporte der Schweiz nach den Philippinen 266 Mio. CHF Auslandschweizergemeinschaft per 31.12.2012 3‘140 Bilaterale Verträge Liste Botschaft Manila Geografie und Klima Übersichtskarte AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 6/30 Geografie Das Südchinesische Meer trennt die Inselgruppe im Westen von Vietnam, die Sulusee im Südwesten von Malaysia, die Celebessee im Süden von Indonesien. Im Osten erstreckt sich die Philippinensee. Der Archipel wird allgemein in drei Grossregionen unterteilt: • Die Inselgruppe Luzon im Norden, die massgeblich aus den Inseln Luzon, Masbate sowie Mindoro besteht. • Die Inselgruppe der Visayas in der Mitte, die unter anderem die Inseln Palawan, Negros, Cebu, Leyte, Samar und Bohol umfasst. • Die Inselgruppe Mindanao im Süden, die sich unter anderem aus der Insel Mindanao, der Insel Basilan sowie dem Sulu-Archipel mit der Insel Jolo zusammensetzt. In den grossen Flussniederungen, z.B. der Zentralebene von Luzon, wird Reis angebaut. Die Provinz Negros ist ein grosses Zuckeranbaugebiet. Ausdehnung Nord-Süd ca. 1‘550 km; höchster Berg: Mount Apo (auf Mindanao) 2954 M.ü.M. Es gibt rund 300 Vulkane, von denen 23 aktiv sind. Der Mount Pinatubo und Mayon – beide auf Luzon gelegen – zeigten in den letzten Jahren besondere Aktivität. 1991 machte der erstere durch eine gewaltige Eruption hunderttausende von Menschen obdachlos. Östlich der Inselgruppe verläuft der Philippinengraben, mit einer Tiefe von bis zu 10‘540 m einer der tiefsten Tiefseegräben der Erde. Als Folge von Seebeben können riesige Flutwellen, die Tsunamis, an den Aussenriffen der Philippinen entstehen. Naurbedingte Risiken Die Philippinen liegen in einer geologisch aktiven Zone. Es muss deshalb stets mit Erdbeben und Vulkanausbrüchen gerechnet werden. Zudem wird das Land mehrmals jährlich von Taifunen heimgesucht, am häufigsten zwischen Mai und Oktober. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Vorhersagen des staatlichen Wetterdienstes PAGASA und befolgen Sie generell die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle. PAGASA Philippine Atmospheric, Geophysical & Astronomical Services Administration Philippine Institute of Volcanology and Seismology Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Manila. Weitere Angaben siehe unter den folgenden Links: Reisehinweise EDA Weltorganisation für Meteorologie (WMO) National Disaster Risk Reduction and Management Council Klima Die Philippinen haben äquatoriales, tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit. Der Einfluss der Meere bewirkt über das ganze Jahr ausgeglichene Temperaturen um 26°C. Die meisten Niederschläge fallen in Zusammenhang mit dem Südwest-Monsun (Mai-November). Manila liegt im Einflussgebiet des NordostMonsuns. An der Westküste gibt es deutlich weniger Regen als an der Ostküste. Von August bis Oktober ziehen oft Taifune über den nördlichen und mittleren Teil der Philippinen. Wetter Wetter in Manila (Höhenlage 14 M.ü.M) heissester Monat: Mai (Durchschnittstemperaturen 24-34°C); kühlster (Durchschnittstemperatur 21-30°C); trockenster Monat: Februar; feuchtester Monat: Juli. Monat: Januar Wetter in den Philippinen AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 7/30 Zeitverschiebung GMT plus 8 Std. Keine Sommerzeit. Zeitzonenkarte Staatswesen Staatsform Die Verfassung etabliert die Philippinen als einen demokratischen und republikanischen Staat, in dem die Souveränität innerhalb des Volkes ruht und alle Regierungsgewalt von diesem ausgeht (Abschnitt 1, Artikel II). In Übereinstimmung mit der Doktrin der Gewaltenteilung verteilt sich die Macht der Regierung auf die Exekutive, welcher der amtierende Präsident der Philippinen vorsteht, auf die Legislative, welche vom philippinischen Kongress repräsentiert wird und auf die Judikative, bei der der Oberste Gerichtshof die höchste Autorität der Rechtsprechung darstellt. Der Präsident und die Mitglieder des Kongresses werden direkt vom Volk gewählt. Die Mitglieder des Obersten Gerichtshofes werden hingegen vom Präsidenten aus einer Liste heraus ernannt, die zuvor von einer Versammlung der Richter und Rechtsanwälte, dem Judicial and Bar Council, zusammengestellt wurde. Gleich dem amerikanischen Regierungssystem werden die Gesetze vom Kongress erlassen, wobei dem Präsidenten ein Vetorecht obliegt, welches wiederum durch eine 2/3 Mehrheit des Kongresses überstimmt werden kann (Abschnitt 27(1), Artikel VI). Der Präsident besitzt die verfassungsmässige Pflicht, die gewissenhafte Ausführung der Gesetze sicherzustellen (Absatz 17, Artikel VII). Dem Gericht wird dagegen die ausdrückliche Gewalt des Richterlichen Prüfungsrechts garantiert (Abschnitt 1, Artikel VIII), das die Vollmacht einschliesst, Gesetze eigenständig zu interpretieren und gegebenenfalls für ungültig erklären zu können. Der Oberbefehl über die Streitkräfte wird wiederum dem Präsidenten zugestanden. (Abschnitt 18, Artikel VII). Die philippinische Politik ist sehr personendominiert, Parteien spielen nur eine untergeordnete Rolle. Auf den Philippinen gibt es 17 Regionen (Rehiyon), die in weitere 81 Provinzen (Lalawigan) unterteilt werden. Jede Provinz wird von einem Gouverneur und einem Vizegouverneur geleitet; wohingegen jeder Stadt und Stadtgemeinde jeweils ein Bürgermeister und ein Stadtrat vorstehen. Die meisten Regierungsbüros der Bezirke besitzen ein Regionalamt, um die einzelnen Provinzen zu unterstützen. Mit Ausnahme der autonomen moslemischen Bezirke Mindanao und Cordillera besitzen die Bezirke aber keine eigene Regierung wie die Provinzen und Städte. Staatsführung Präsident Benigno Aquino III ist seit Juni 2010 das Staatsoberhaupt und der Regierungschef der Republik der Philippinen. Er ist zudem der Oberkommandierende (Commander-in-Chief) des Heers und aller Streitkräfte der Philippinen. Seitdem die neue Verfassung im Jahr 1987 in Kraft getreten ist, sind die Philippinen wieder eine Präsidialrepublik. Der Kongress ist die nationale Gesetzgebung des Inselstaates. Er ist ein Zweikammerparlament, bestehend aus dem Senat und dem Abgeordnetenhaus. Der Senat entspricht dem britischen Oberhaus und besteht aus 24 Senatoren, von denen die Hälfte alle drei Jahre von der Gesamtheit gewählt werden. Sie repräsentieren daher keine geografische Einheit und haben eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Das Repräsentantenhaus besteht aus bis zu 250 Abgeordneten, die entweder eine geografische oder eine sektorielle Funktion haben. Erstere repräsentieren ein bestimmtes Gebiet des Staates. Jede Provinz besteht aus ein oder mehreren solcher Distrikte, von denen grössere Städte ebenfalls einen solchen mit zwei oder mehr Vertretern bilden. Die sektoriellen Abgeordneten repräsentieren die (ethnischen) Minderheiten der Bevölkerung, die durch eine rein geografische Einteilung des Landes nicht vertreten wären. Ausserdem gibt es Abgeordnete sogenannter Parteilisten, die verschiedene Arbeits-, Rechts- und andere Organisationen vertreten. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof, dessen Richter vom amtierenden Präsidenten ernannt werden. Er setzt sich aus 15 Richtern zusammen, einen Chief Justice (Präsident des Obersten Gerichtshofes) und 14 Associate Justices (beigeordnete Richter). AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 8/30 Karte Staatsverwaltung Regierung Der Präsident wird direkt vom Volk gewählt. Der Kandidat mit der höchsten Stimmzahl gewinnt die Wahl und wird somit zum Präsidenten der Philippinen. Die Amtszeit des Präsidenten ist auf sechs Jahre beschränkt; eine Wiederwahl ist nicht möglich. Er hat weitreichende exekutive Befugnisse und ist zugleich Regierungschef und ernennt die Kabinettsmitglieder (der Vizepräsident ist automatisch Mitglied des Kabinetts). Im Weiteren ist er für die Vergabe öffentlicher Ämter (Minister usw.) sowie für die Vorlage des Haushaltsplans vor dem Kongress zuständig. Der Präsident ist zudem Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Philippinen und kann das Kriegsrecht verhängen (Das Kriegsrecht kann mit einem Mehrheitsbeschluss des Kongresses widerrufen werden). Der Präsident hat ausserdem die Kontrolle über die Ministerien und den dazugehörigen Ämtern und Verwaltung. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 9/30 Parlament Die legislative Gewalt wird von einem Zweikammerparlament (Kongress) ausgeübt, bestehend aus dem Repräsentantenhaus (250 Mitglieder, Volkswahl für 3 Jahre) und dem Senat (24 Mitglieder, proportional nach Regionen/Provinzen). Gesetze, die von beiden Kammern des Kongresses verabschiedet werden, müssen dem Präsidenten der Philippinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Falls der Präsident dem Gesetz nicht zustimmten will, kann er die Unterschrift verweigern und sein Veto einlegen. Das Gesetz geht dann mit den Bedenken des Präsidenten zur Neubewertung zurück zu den Kammern. Stimmen sowohl der Senat als auch das Repräsentantenhaus mit einer 2/3 Mehrheit ihrer Mitglieder für die Verabschiedung des Gesetzes, tritt es automatisch in Kraft. Zudem können die beiden Kammern in einer gemeinsamen Sitzung und einer 2/3 Stimmenmehrheit ihrer jeweiligen Mitglieder den Kriegszustand erklären und so dem Präsidenten der Philippinen für einen begrenzten Zeitraum die Bevollmächtigungen erteilen, die notwendig sind, um die Philippinen durch den Krieg oder eine andere nationale Krise zu führen. Wahlen Am 10. Mai 2010 fanden auf den Philippinen allgemeine Wahlen statt. Neben Präsident und Vizepräsident waren alle Abgeordneten des Repräsentantenhauses, die Hälfte der Mitglieder des Senats, die Gouverneure und Bürgermeister sowie ihre jeweiligen Vertreter und die Mitglieder von Provinz-, Stadt- und Gemeinderäten neu zu bestimmen. Für 17‘000 zu vergebende Posten bewarben sich insgesamt 85‘000 Kandidaten in dem südostasiatischen Inselstaat. Parteien Die älteste politische Partei auf den Philippinen ist die Nacionalista Party und wurde am 29. April 1907 gegründet. Bedeutende Mitglieder der Partei waren unter anderem die Präsidenten Manuel Quezon, Manuel Roxas und Ferdinand Marcos, der von 1965 bis 1986 regierte. Der Kandidat für die philippinischen Präsidentschaftswahlen 2010 Manuel Villar, Jr. ist Mitglied der Partei. Die Partido Liberal ng Pilipinas (Liberal Party) der Philippinen ist eine liberale politische Partei. Sie wurde 24. November 1945 als Abspaltung von der Nacionalista Party gegründet und ist die zweitälteste philippinische Partei. Benigno Aquino III, seit dem 30. Juni 2010 Präsident der Philippinen, ist ebenfalls Mitglied der Partei. Daneben existieren mehrere kleinere Parteien auf nationaler Ebene. Verwaltung und Recht Umgang und Rechtsprechung Dem Bill of Rights kommt eine vorrangige Position im Grundgesetz zu. Diese Grundrechte, eingetragen in Artikel III, listen unter anderem die spezifischen Sicherheitsmerkmale auf, die zum Schutz gegen den Missbrauch der Staatsmacht aufgenommen wurden. Viele dieser Garantien gleichen denen, die in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen demokratischen Verfassungen verankert sind, einschliesslich der Rechtssicherheit und der Gleichberechtigungsklausel, dem Recht gegen unberechtigte Durchsuchung und Beschlagnahmung, dem Recht auf Rede- und Religionsfreiheit, dem Recht zum Schutz gegen Selbstbeschuldigung und das Recht auf Habeas Corpus. Der Spielraum und die Grenzen dieser Rechte werden weitgehend durch die Entscheidungen des Obersten Gerichtshof der Philippinen festgelegt. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 10/30 Einreise und Aufenthalt Einreise und Visa Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Der Tag nach der Ankunft wird als 1. Tag gerechnet) kein Touristenvisum für die Philippinen, da Sie bei der Einreise durch das Immigrationsbüro ein so genanntes Visa on arrival erhalten. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein Rückoder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Das Land muss spätestens am 30. Tag (im Pass gestempelt als «Stay Until»-Datum) verlassen werden. Vergehen gegen die philippinischen Einreisebestimmungen werden streng geahndet. Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine, nur mit einem Elternteil oder mit einer Drittperson reisen, müssen für die Einreise besondere Formalitäten erfüllen. Ausserdem können die philippinischen Einreisebehörden den Pass bis zur Wiederausreise zurückbehalten. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Philippinen in Bern über die genauen Vorschriften. Verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit den gültigen Einreisebestimmungen erteilt die für Sie zuständige philippinische Vertretung. Philippinische Vertretungen in der Schweiz Philippinische Botschaft in Bern Philippinische Botschaft in Bern > Visa-Kategorien Bitte konsultieren Sie vor Ihrem Abflug nach den Philippinen die stets aktualisierten Reisehinweise des EDA: EDA Reisehinweise für die Philippinen EDA Tipps vor der Reise Non-Immigrant Temporary Visitor’s Visa (Befristetes Besuchervisum –Touristenvisum) Für einen Aufenthalt von 31 bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise muss man bei einer philippinischen Auslandsvertretung ein Touristenvisum beantragen. Sowohl bei einem einfachen Einreisevisum (Single Entry Visa) als bei einem mehrfachen Einreisevisum (Multiple Entry Visa) ist die Aufenthaltsdauer immer auf 59 Tage begrenzt. Bei einem einfachen Einreisevisum (Single Entry Visa) kann der Reisende innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Monaten nur einmal auf die Philippinen einreisen. Der Reisende muss vor Ablauf der 59 Tage entweder ausreisen, oder (um sich länger aufzuhalten) seinen Aufenthalt verlängern lassen. Mit einem mehrfachen Einreisevisum (Multiple Entry Visa) kann der Reisende innerhalb des im Visum genannten Zeitraums (6 Monate oder 1 Jahr) so häufig einreisen, wie er möchte. Bei jeder Einreise ist der Aufenthalt auf 59 Tage begrenzt. Um sich länger aufzuhalten, muss der Reisende vor Ablauf der 59 Tage aus- und wieder einreisen oder seinen Aufenthalt bei der zuständigen Immigrationsbehörde (Bureau of Immigration BI) verlängern lassen, wobei die notwendigen Verlängerungsgebühren zu entrichten sind: Bureau of Immigration Für längere Aufenthalte benötigt man neben dem entsprechenden Visum ein Alien Certificate of Registration (ACR) und ein Certificate of Residence for Temporary Visitors (CRTS). Diese Dokumente können gegen eine Gebühr beim Bureau of Immigration BI erworben werden. Alien Certificate of Registration ACR-I AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 11/30 Erwerbstätigkeit Um auf den Philippinen arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer im Besitze einer gültigen Arbeitsbewilligung (Work Permit) sein. Diese muss vom zuständigen Arbeitsamt bewilligt werden. Zudem muss der zukünftige Arbeitgeber gegenüber der Einwanderungsbehörde nachweisen, dass für die Stelle kein philippinischer Kandidat zur Verfügung steht. Es ist recht schwierig, einen entsprechenden Job zu bekommen – auch sind die Verdienstmöglichkeiten oft gering, da die Philippinen immer noch ein Billiglohnland sind. Anstellungen in grossen Firmen sind deshalb eher selten und beschränken sich in der Regel auf Führungs-, Aufsichts- und Managerpersonal. Ausländer/innen, die von Firmen in der Economic Zone (ECOZONE) angestellt sind, erhalten von der Philippine Economic Zone Authority (PEZA) unter gewissen Bedingungen eine temporäre Arbeitsbewilligung (temporary work permit) sowie eine Aufenthaltsbewilligung (residence visa). Diese sind für hochqualifizierte Ausländer/innen im technischen Bereich gedacht, zwei Jahre gültig und verlängerbar. Für Mitarbeiter/innen dieser Firmen und deren Angehörige kann ein Pre-arranged working visa beantragt werden. Dieses ist ein Jahr gültig und kann Jahr für Jahr verlängert werden, solange die Handels- oder Investorentätigkeit ausgeübt wird. Achtung: Diese Arbeitsbewilligung muss vor der Einreise beim Department of Labor and Employment (DOLE) beantragt werden. Für Techniker/innen ist nachzuweisen, dass die vorgesehene Tätigkeit nicht durch inländische Arbeitskräfte mit gleichwertiger Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann. Die Aufenthaltsgenehmigung ist mit der Auflage verbunden, zwei Inländer für dieselbe Position auszubilden. Department of Labor and Employment DOLE DOLE Employment Guide Selbstständige Erwerbstätigkeit Ausländer/innen, die sich im Handel zwischen ihrem Heimatland und den Philippinen engagieren oder ein Unternehmen aufbauen und führen wollen, können von vereinfachten Visabestimmungen profitieren. Diese gelten für Investoren in der Touristikbranche, Repräsentanten von Investmentgesellschaften sowie exportorientierte Handels- und Industrieunternehmen, die in einer Economic Zone situiert sind (Subic Bay Freeport, Clark Special Economic Zone). Ausländische Staatsangehörige, die mindestens USD 75’000.-- investieren, erhalten ein Special Investors Resident Visa (SIRV), das ihnen für die Dauer ihrer Tätigkeit eine permanente Aufenthaltserlaubnis garantiert. Der Antrag für ein solches Visum muss bei der philippinischen Botschaft in der Schweiz gestellt werden. Qualifizierte Ausländer/innen, die mindestens 10 Filipinos in einem gesetzlich anerkannten, lebensfähigen Unternehmen in der Industrie oder im Handel beschäftigen, können ein Special Visa for Employment Generation (SVEG) beantragen. Es berechtigt zu mehrfachen Einreisen und kann nach einem Jahr, im Land selber, auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Ehepartner/innen und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren können in dieses Visum eingeschlossen werden. Building up a business Investor Relations Office European Chamber of Commerce of the Philippines AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 12/30 Stagiaires Die Schweiz und die Philippinen haben am 9. Juli 2002 ein Abkommen über den Austausch von Stagiaires (trainees) getroffen. Danach können junge Berufsleute, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, eine philippinische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Als Stagiaires zugelassen werden Schweizer Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können. Altersgrenze: 18-35 Jahre. Die Anstellung muss im gelernten Beruf erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung und die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Für medizinische und paramedizinische Berufe verlangen die Behörden zusätzliche Dokumente. Junge Berufsleute (Stagiaires) Wegleitung für schweizerische Stagiaires nach Philippinen Stagiairesabkommen Schweiz - Philippinen Ruhestand Für Frührentner/innen und Rentner/innen, die sich in den Philippinen niederlassen möchten, gibt es das Special Resident Retiree’s Visa (SRRV). Voraussetzung für Frührentner ohne eine Rente: 35 – 49 Jahre alt: USD 50‘000 auf einem Festgeldkonto (time deposit) in den Philippinen 50 Jahre und älter: USD 20‘000 auf einem Festgeldkonto (time deposit) in den Philippinen Ehemalige Filipinos: USD 1‘500 auf einem Festgeldkonto in den Philippinen ehem. ausl. Botschafter: USD 1‘500 auf einem Festgeldkonto in den Philippinen (gilt für Botschafter & Personal von ausländischen Organisationen, die auf den Philippinen gedient haben.) Voraussetzung für Rentner mit einer Rente oder Pension: 50 Jahre und älter: USD 10‘000 auf einem Festgeldkonto (time deposit) auf den Philippinen plus mindestens USD 800 Rente/pro Monat (Einzelperson) bzw. USD 1‘000 Rente/pro Monat(Ehepaar) Das SRRV kann bei einer philippinischen Botschaft beantragt werden oder bei der Philippine Retirement Authority, und gilt im Prinzip lebenslang ("Smile at life"). Special Resident Retiree'sVisa SRRV Philippine Retirement Authority Balikbayan Visum Wer mit einem(er) philippinischen Staatsangehörigen verheiratet ist und zusammen mit diesem(er) einreist, bekommt bei der Einreise direkt am Flughafen kostenfrei ein sogenanntes Balikbayan Visum. Die Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr. Dieses Balikbayan Visum bekommt man auch, wenn der philippinische Partner/in inzwischen eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat. Die Heirat muss in der Regel durch eine amtliche Bescheinigung/Heiratsurkunde nachgewiesen werden. Sprachaufenthalt und Studium Für Sprachaufenthalte und Studien ist der Nachweis eines Studienplatzes an einem philippinischen Institut sowie ausreichender Geldmittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderlich. Das Student Visa (9F) wird nur für die Dauer ausgestellt, für welche Schul- resp. Studiengebühren bezahlt wurden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Anforderungen für die Erteilung eines Studentenvisums sind aufwendig und es ist notwendig, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es gibt viele Möglichkeiten, auf den Philippinen zu studieren, vor allem im medizinischen Bereich. Die Philippinen folgen dabei dem amerikanischen Bildungssystem. Die Hochschulen sind jedoch oft überfüllt und die Einrichtungen entsprechen nicht immer dem westlichen Standard. Zudem gibt es für viele Fakultäten einen "numerus clausus". Das Unterrichtsministerium hat auch Zulassungsbeschränkungen für Ausländer erlassen (z.B. Medizin, Jus). Ein Vorteil ist, dass man in englischer Sprache studieren kann, und die Kosten für ein Studium vergleichsweise günstig sind. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 13/30 Student Visa > Requirements List Universities of the Philippines Asian Institute of Management Au-pair Au-pair-Aufenthalte in der Art, wie sie in Europa existieren, sind in den Philippinen nicht möglich. Tourist Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (der Tag nach der Ankunft wird als 1. Tag gerechnet) kein Touristenvisum für die Philippinen, da Sie bei der Einreise durch das Immigrationsbüro ein so genanntes Visa on arrival erhalten. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein Rückoder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Das Land muss spätestens am 30. Tag (im Pass gestempelt als „Stay Until“-Datum) verlassen werden. Vergehen gegen die philippinischen Einreisebestimmungen werden streng geahndet. Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine, nur mit einem Elternteil oder mit einer Drittperson reisen, müssen für die Einreise besondere Formalitäten erfüllen. Ausserdem können die philippinischen Einreisebehörden den Pass bis zur Wiederausreise zurückbehalten. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Philippinen in Bern über die genauen Vorschriften. Verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit den gültigen Einreisebestimmungen erteilt die für Sie zuständige philippinische Vertretung. Für einen Aufenthalt zwischen 31 und 59 Tagen ab dem Tag der Einreise muss man bei einer philippinischen Auslandsvertretung ein befristetes Besuchervisum bzw. Touristenvisum beantragen. Siehe auch unter der Rubrik «Non-Immigrant Temporary Visitor’s Visa». Familienzusammenführung Insbesondere Ehepartner von Filipinos und die unverheirateten Kinder bis 21 Jahre können ohne grösseren Aufwand und finanziellen Nachweis in den Genuss einer Daueraufenthaltserlaubnis (Permanent Residence Visa) gelangen. Ehen Damit in den Philippinen eine Ehe geschlossen werden kann benötigt man ein Ehefähigkeitszeugnis und die in dem unten stehenden Merkblatt «Ehefähigkeitszeugnis/Heirat» aufgeführten Dokumente. Eine im Ausland zivil rechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandsbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der örtlich zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Die Überprüfung der Dokumente durch die Schweizerische Botschaft in Manila ist gebührenpflichtig. Die anschliessende Weiterleitung der Dokumente in die Schweiz ist kostenlos. Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen Botschaft in Manila abzuklären, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann. Nähere Auskünfte können den Merkblättern «Heirat» des Bundesamtes für Justiz und der Schweizerischen Botschaft in Manila entnommen werden. Merkblatt Heirat des Bundesamtes für Justiz Merkblatt Ehefähigkeitszeugnis/Heirat der Botschaft in Manila Merkblätter der Botschaft in Manila > Zivilstandswesen AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 14/30 Partnerschaften Eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Partnerschaft wurde bisher auf den Philippinen gesetzlich nicht erlaubt und es besteht kein gesetzlicher Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Homosexualität wird jedoch auf den Philippinen weitgehend als Teil des normalen Lebens akzeptiert. Anmeldung und Aufenthalt Lokale Behörden Für einen längeren Aufenthalt benötigt der/die Ausländer/in neben dem entsprechenden Visum eine Alien Certificate of Registration (ACR) und ein Certificate of Residence for Temporary Visitors (CRTS). Beide können gegen eine Gebühr beim Bureau of Immigration BI erworben werden. Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung Ihre Pflichten Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Für die Registrierung als Auslandschweizer/in werden der Pass (oder die ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt. Ihre Rechte Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen und erleichtert die Formalitäten (z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften, bei Zivilstandsangelegenheiten) und sichert den Bezug zur Schweiz. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich (auf Verlangen) an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. Weitere Informationen Informationen zu den Meldepflichten und zur Militärdienstpflicht in der Schweiz finden Sie im Ratgeber Auswanderung. Befolgen Sie die Anmeldevorschriften Ihres Wohnlandes! Schweizerische Vertretungen in den Philippinen Auslandschweizer-Organisation/Swisscommunity.org Einfuhr und Zoll Einfuhr Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika usw. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge von 400 Stück Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak sowie zwei Flaschen Alkohol (max. 1 Liter pro Flasche). Achtung: • Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika (Drogen), Waffen, Munition, Nachtsichtgeräte, subversive, obszöne oder pornographische Materialien, Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind bei jeder Art von Drogen und schon bei kleinsten Mengen strafbar und können zu langjährigem Freiheitsentzug führen. Die Haftbedingungen sind hart. Bureau of Customs > Philippinische Zollbestimmungen Philippine Drug and Enforcement Agency AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 15/30 Umzugsgut Persönliche Gebrauchsgegenstände im üblichen Umfang können zollfrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. In der Praxis werden die Bestimmungen hinsichtlich import tax und compensating tax nicht einheitlich angewendet. Inhaber/innen eines Special Resident Retirees Visa beispielsweise können in den Genuss eines Freibetrages im Wert von USD 7‘000 kommen. Es empfiehlt sich darum, vor der Abreise bei der philippinischen Vertretung in Bern Erkundungen einzuholen (Adresse siehe unten) oder eine international tätige Speditionsfirma in Anspruch zu nehmen. Motorfahrzeuge Wegen hohen Transportkosten, Zollgebühren und anderen Importabgaben, die auf neue und gebrauchte Fahrzeuge erhoben werden, ist die Einfuhr eines Autos nicht zu empfehlen. Neuwagen können in den Philippinen preisgünstig gekauft werden. Achtung: Autos und Motorfahrräder bedürfen einer besonderen Einfuhrgenehmigung. Bureau of Customs > Motor Vehicles, Boats & Yachts Automobile Association Philippines > Merkblatt Immatrikulation eines importierten Fahrzeugs Haustiere Vor Ankunft oder Versand eines Haustieres in die Philippinen benötigt der Besitzer eine Importbewilligung, ausgestellt durch das «Department of Agriculture and Natural Resources, Bureau of Animal Industry (BAI)». und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland. Das maximal 30 Tage alte Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und im Herkunftsland keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war. Des Weiteren ist das gebührenpflichtige Formular «Certification of Authenticity» vom zuständigen philippinischen Konsulat erforderlich. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt. Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantänedienst 24 Std. vor der Ankunft der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen. Richtlinien für die Einfuhr lebender Haustiere > Philippinische Botschaft Berlin Bureau of Animal Industry Application for veterinary quarantine clearance (VQC) to import live animals Waffen Die Einfuhr von Waffen und Munition ist verboten. Andere Gegenstände Für die Einfuhr von Pflanzen, Obst und Gemüse ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Wie überall in Südostasien, ist Drogenkonsum in den Philippinen ein Vergehen, bei dem man mit drastischen Strafen rechnen muss. Siehe auch unter der Rubrik «Einfuhr». Devisen Ein- und Ausfuhr bis zu PHP 10‘000 (=ca. CHF 225.00). Einfuhr von Fremdwährungen unbeschränkt, Deklaration obligatorisch für Beträge von mehr als USD 10‘000 oder deren Gegenwert; Ausfuhr bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag. Wechselquittungen sind aufzubewahren, um die Wiederausfuhr der nicht eingewechselten Beträge oder den Rücktausch zu erleichtern. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 16/30 Impfungen und Gesundheit Impfungen Bei der Einreise wird nur dann ein internationales Impfzeugnis verlangt, wenn diese aus einem Land erfolgt, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheitsgebiet bezeichnet wird. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Impfempfehlungen Safetravel EDA Reisehinweise für die Philippinen Gesundheit Wer länger in den Philippinen leben will, muss das tropische Klima ertragen können. Das Gesundheitswesen hat einen recht hohen Standard. Manila verfügt über gute Spitäler und das Preisniveau von Behandlungen ist normalerweise tiefer als in der Schweiz. In den Apotheken sind praktisch alle Medikamente zu günstigen Preisen erhältlich. Es gibt auch sehr gute Zahnärzte mit modern eingerichteten Praxen. Die Zahnarzthonorare sind wesentlich niedriger als in der Schweiz. Ausserhalb von Metro Manila ist die medizinische Versorgung weniger gut, Ausnahmen sind Cebu und Davao. Notfalls werden Patienten mit Ambulanzflügen in die Hauptstadt überführt. Folgenden Impfungen werden empfohlen: Hepatitis A und B, Tetanus, Typhus/Parathypus und japanische Enzephalitis. Das heisse Tropenklima, verbunden mit der Luftverschmutzung in den Grossstädten, kann auf die Dauer die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten reduzieren. Besonders Kleinkinder leiden relativ häufig an Ausschlägen und bakteriellen Infektionen. Letztere werden meist mittels Antibiotika bekämpft. Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen im südlichen Teil des Landes vor; schwimmen und waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit chloriertem Wasser sind gefahrenlos. In den Philippinen sind zudem AIDS und Geschlechtskrankheiten stark verbreitet. Offizielle statistische Zahlen, die ein realistisches Bild über die gegenwärtige Situation geben würden, sind nicht erhältlich. Department of Health Schweizer VertretungenDie Schweiz ist in den Philippinen vertreten durch: Schweizerische Botschaft in Manila AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 17/30 Leben auf den Philippinen Wohnen Mieten Häuser und Wohnungen werden meistens durch Immobilienagenturen vermittelt. Bei Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass die Übernahme der Reparatur- und Malerarbeiten genau geregelt ist. Im Allgemeinen sollte die Wohnung bzw. das Haus bei Mietbeginn renoviert übernommen werden. Eine Kontrolle der sanitären Anlagen und elektrischen Installationen ist empfehlenswert. Die Mietverträge werden grundsätzlich für ein bis drei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) abgeschlossen und sehen in der Regel ein Mietzinsdepot von zwei Monatsmieten und die Vorauszahlung einer Jahresmiete vor. Der Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Kaufen Der Erwerb von Land ist Ausländern grundsätzlich untersagt. Bei gewissen Grossprojekten dürfen Ausländer/innen eine bestimmte Quote von Eigentumswohnungen und Appartements (Condominium) erwerben, nicht jedoch das dazu gehörige Grundstück. Da die Vorschriften und Gesetze über Land- bzw. Hauserwerb in Philippinen sehr komplex sind, ist es unerlässlich, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Oft sind die Besitzverhältnisse nicht geklärt, etwa weil der im Titel eingetragene Landbesitzer verstorben ist und die Erben den Titel nie haben umschreiben lassen. Hinzu kommt, dass die Übertragung eines Titels über mehrere Behörden abgewickelt werden muss und bis zum endgültigen Eintrag im Grundbuchamt (Register of deeds) viel Zeit vergehen kann. Housing and Urban Development Coordinating Council Philippine Retirement Authority Wohnen In verkehrsgünstig gelegenen Quartieren und in der Nähe des Geschäftszentrums von Makati sind die Mieten von Häusern/Wohnungen im Vergleich zur Schweiz sehr hoch. Die meisten der mehr oder weniger grosszügig ausgelegten Wohnungen in Makati befinden sich in den zahlreichen Hochhäusern. Die Auswahl an möblierten und unmöblierten Apartments (Grössenordnung zwei bis drei Schlafzimmer) ist gross. Die Mieten variieren nach Lage, Grösse, Vorhandensein einer Terrasse sowie der Inneneinrichtung. Die Mieten für grössere Wohnungen in den moderneren Wolkenkratzern sind sehr hoch. Fast alle Wohnungen verfügen über einem Parkplatz in der Tiefgarage. Die Mietwohnungen verfügen weder über Abstellräume noch Keller. Dem wichtigsten Aspekt «Wohn- bzw. Bauqualität» ist dringend Beachtung zu schenken. Bei älteren Wohnobjekten (über 20 bis 30 Jahre alt) führen mangelnde Bauisolation, undichte Fenster und alte Rohrsysteme oft zu Wasserschäden und viel Ärger. Günstigere Wohnungen oder Häuser weisen oft versteckte Mängel auf. Der Unterhalt wird vom Besitzer häufig mit etwas Nonchalance betrieben. Kleinreparaturen werden oft dem Mieter vertraglich übertragen. Der Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Am besten wendet man sich an Wohnungsagenturen, die über Listen freistehender Wohnungen und Häuser verfügen und die für ihre Dienste vom Vermieter bezahlt werden. Diese verlangen in der Regel ein Mietzinsdepot von zwei Monatsmieten und die Vorauszahlung einer Jahresmiete. Real Estate Listings Netzspannung Strom: Spannung 220 Volt, Wechselstrom, 60 Hz. Die Flachsteckdosen entsprechen dem amerikanischen System. In zahlreichen Häusern und Wohnungen existiert nebst dem 220 Voltanschluss auch 110 Volt / 60 Hz mit den runden zweipoligen Steckdosen. Adapter empfohlen. Elektrizität AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 18/30 Masse, Gewichte Obwohl das metrische System eingeführt ist, werden noch vielerorts die amerikanischen Masse verwendet. Telefon und Notrufe Polizei – Feuerwehr - Ambulanz Tel. 117 Gesellschaft und Kultur Kulturelles Leben Die Hauptstadt Manila bietet viele Möglichkeiten zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen. Es finden regelmässig Konzerte, Ballettaufführungen, Theater und Vernissagen in Kunstgalerien statt. In den grossen Städten gibt es moderne, klimatisierte Kinosäle, in denen hauptsächlich Filme amerikanischer Herkunft gezeigt werden. Daneben gibt es auch ein reiches Angebot an traditioneller philippinischer Kultur. An vielen Orten finden interessante kulturelle Volksfeste statt, die sehr fröhlich und farbenprächtig sind. Das Land ist auch reich an Handarbeiten (die Töpferei, die Webkunst, die Holzschnitzerei etc.). Reisen und Ferien Die Infrastruktur im Bereich des Tourismus in den Philippinen ist vielfältig und befriedigt sämtliche Wünsche. Interessante Reise- und Ferienmöglichkeiten können auf der Website der «Philippine Tourism » heruntergeladen werden. Department of Tourism of the Philippines Sport Die Philippinen sind ein ideales Land für die Ausübung vieler Sportarten. Zudem finden jährlich internationale Sportsveranstaltungen in den Sportarten Golf, Basketball, Tennis und Fussball statt. Die verschiedenen Korallenriffe machen die Philippinen sowohl für Sporttaucher als auch für Schnorcheln zu einem Paradies. Faszinierend sind auch die Wandergebiete mit den landschaftlich reizvollen Kletterzielen (z.B. der teils noch aktive Vulkan „Mount Apo“ auf Mindanao – mit 2‘956 M.ü.M. der höchste Berg des Landes). Die traditionellen philippinischen Spiele sind: Jo-jo, Piko (ein Hüpfspiel), Patintero (ein Fangspiel), Bahay Kubo (ein Abklatschspiel), Pusoy (Glücksspiel mit Pokerkarten) und Sungka (Brettspiel). Radio, TV, Presse Lokale Radio- und Fernsehstationen strahlen ihre Sendungen in englischer Sprache aus – vermehrt jedoch in Tagalog - vor allem bei Geschehnissen von nationaler Tragweite. Der Kabelsektor (z. B. Sky Cable) ermöglicht den Empfang internationaler Kanäle wie CNN, BBC, Deutsche Welle, TV5, etc. Achtung: Das Fernsehen basiert auf dem amerikanischen System NTSC. Die Programme der SRG können auf den Philippinen nicht empfangen werden, viele Sendungen werden aber multimedial im Internet verbreitet (Streaming, Podcasting, Download). Die lokale Presse bietet ein sehr mannigfaltiges Bild. In Metro Manila allein erscheinen über 30 verschiedene Tagespublikationen, viele davon in englischer Sprache. Ausländische Zeitschriften sind regelmässig erhältlich. Sprach- und ausrichtungsbedingt überwiegen US-Erzeugnisse. Praktisch alle Schweizer Zeitungen publizieren heute Online-Ausgaben. TV Stations in the Philippines Radio Stations in the Philippines Online Newspapers in den Philippinen Schweizer Fernsehen SF Swissinfo Schweizer Zeitungen im Internet Schweizer Revue AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 19/30 Religion Die Philippinen bilden eine Ausnahme unter den asiatischen Staaten: rund 90% der Bevölkerung sind Christen und bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben. Daneben gehören auf dem Archipel ca. 5% dem muslimischen Glauben an und weitere 5% verteilen sich auf andere Religionszugehörigkeiten oder besitzen keine Religion. Bildung Schulsystem Das Schulsystem der Philippinen ist in seiner Struktur mit den USA und dem Europas vergleichbar. Die philippinischen Kinder treten im Alter von etwa vier Jahren in Kindertagesstätten (Nursery School) bzw. Kindergärten ein. Mit etwa sechs oder sieben Jahren wechseln sie für 6 Jahre in die Grundschule (Elementary School). Nach deren Absolvierung folgt für weitere vier Jahre der Übertritt in die High School. Dem Eintritt in eine Hochschule (College) geht die College Entrance Examination CEE (Test der Hochschulreife) voraus. Daneben existieren im Land weitere Typen von Lehranstalten, wie Privatschulen, private Vorbereitungsschulen, Internationale Schulen und Wissenschaftliche Hochschulen. Die Schule ist dabei in allen Stufen kostenpflichtig. Das Schuljahr startet auf den Philippinen im Juni und endet jeweils im März, im Anschluss an die zweimonatigen Sommerferien zwischen April und Mai. Daneben erhalten die Schüler zwei Ferienwochen im Oktober, über Weihnachten und im Neujahr. Die öffentlichen Schulen kommen für ausländische Kinder aus sprachlichen Gründen kaum in Frage. Daneben gibt es aber zahlreiche, meist katholische Privatschulen, vom Kindergarten über Elementar- und Sekundarschulen bis zur Universität. Private Kindergärten und Spielgruppen für Kleinkinder gibt es überall, auch innerhalb der Wohnquartiere (Villages), wobei Kinder bereits ab dem 2. Altersjahr aufgenommen werden. Universitäten Mehrere Universitäten bieten ein Studium in englischer Sprache an. Die Hochschulen sind jedoch oft überfüllt und die Einrichtungen entsprechen nicht immer dem westlichen Standard. Zudem gibt es für viele Fakultäten einen «numerus clausus». Das Unterrichtsministerium hat auch Zulassungsbeschränkungen für Ausländer erlassen (z.B. Medizin, Jus). Ein Vorteil ist, dass die Kosten für ein Studium vergleichsweise günstig sind. Internationale Schulen In Manila gibt es eine Europäische Schule mit einer deutschen und französischen Abteilung. Als umfassende Schulmöglichkeit mit Maturitätsabschluss bieten sich auch die zahlreichen englischen und amerikanischen Schulen an. Das Schuljahr beginnt Mitte August und endet im Juni. Schulgelder für Privatschulen können das Budget von Expat-Familien erheblich belasten. European International School Brent International School International School British School Schweizerschulen Es gibt auf den Philippinen keine Schweizerschule. Educationsuisse – Schweizer Schulen im Ausland Fahrzeug und Führerausweis Fahrzeugimmatrikulation Der philippinische Automobilclub beschreibt in dem beiliegenden Merkblatt, welche Unterlagen es für die Immatrikulation eines neuen, gebrachten oder importierten Fahrzeugs benötigt. Die Kfz-Kennzeichen der Philippinen werden vom staatlichen Land Transportation Office (LTO, FestlandVerkehrsamt) herausgegeben. Das dem Ministerium für Verkehr und Nachrichtenwesen (Department of Transportation and Communications DOTC) unterstehende Land Transportation Office legt auch die Vorschriften über die Kennzeichen fest. Automobile Association Philippines > Land Transport Office Registration Assistance Department of Transportation and Communication > Land Transportation Office AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 20/30 Führerausweisanerkennung Die Philippinen akzeptieren internationale Führerausweise, es ist aber ratsam, auch den nationalen Führerausweis mitzuführen. Der nationale Führerausweis muss jedoch in Englisch vorliegen und von der Schweizer Botschaft beglaubigt sein (als Beweis, dass es sich um ein offizielles Schweizer Dokument handelt). Nach 90 Tagen muss man beim Land Transport Office einen philippinischen Führerschein erwerben. Land Transportation Office LTO > Application for Driver's License Botschaft Manila > Driver's Licence Versicherung Eine Haftpflichtversicherung (Third Party Liability) für Motorfahrzeuge ist zwar obligatorisch, deckt jedoch nur ein Minimum an Personenschäden. Schliessen Sie deshalb eine zusätzliche Vollkasko-Versicherung ab. Steuern Direkte und indirekte Steuern Ausländer/innen müssen nur das im Land selber erzielte Einkommen versteuern. Die Steuerbehörden unterscheiden jedoch zwischen resident aliens (Aufenthaltsdauer unbestimmt) und non resident aliens (zeitlich befristeter Arbeitsvertrag). Der Steuersätze betragen je nach Einkommen 5-32%. Lohnneben- und Naturalleistungen (Krankenversicherung, Dienstwohnung, Firmenfahrzeug, Reisespesen und andere fringe benefits) werden zum Einkommen dazugerechnet. Auch Kapitalerträge und Grundstücksgewinne müssen versteuert werden. Fachkräften werden die Steuern in der Regel bereits vom Lohn abgezogen. Non resident aliens, welche nicht erwerbstätig sind, müssen bis spätestens am 15. April des Folgejahres eine Steuererklärung einreichen. Ehepaare können eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Bureau of Internal Revenue Mehrwertsteuer (VAT) Der Mehrwertsteuersatz für sämtliche Güter und Dienstleistungen beträgt 12%. Es gibt bestimmte Ausnahmen, für die entweder gar keine oder eine niedrigere VAT fällig ist. Doppelbesteuerung Die Schweiz und die Philippinen haben 1998 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen. Nähere Auskunft hierüber erteilt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF in Bern. Übersicht Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Philippinen AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 21/30 Einbürgerung Voraussetzungen und Vollzug Nach einem regulären Aufenthalt von mindestens 10 Jahren mit einer Permanent Residence können ausländische Staatsangehörige beim Immigration Bureau um Einbürgerung nachsuchen, sofern sie eine regelmässige Beschäftigung ausüben, die englische oder spanische Sprache beherrschen, und einen guten Leumund haben. Bureau of Immigration > Citizenship by naturalization Schweizer und Schweizerinnen Konsularischer und diplomatischer Schutz Konsularischer Schutz Eine besondere Form der Interessenwahrung der Auslandvertretungen zugunsten der Schweizer Bürger ist der konsularische Schutz. Gemäss Auslandschweizergesetz ASG (SR 195.1) vom 26. September 2014 sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Schweizer Staatsangehörigen behilflich, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren. D.h., die betroffenen Personen haben im Sinn der Eigenverantwortung zunächst die vor Ort verfügbaren Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten (z.B. Polizei, Ambulanz, medizinische Einrichtungen, Geldinstitute) oder Versicherungen soweit als möglich selbständig in Anspruch zu nehmen. Der konsularische Schutz, also die Hilfeleistung durch das EDA, kommt erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber orgnisatorisch oder finanziell zu überwinden. Auf Hilfeleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Diplomatischer Schutz Verletzt ein Staat völkerrechtliche Regeln, so kann die Schweiz auf diplomatischer Ebene für ihre Staatsangehörigen tätig werden (diplomatischer Schutz). Weitere Informationen Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland Konsularischer Schutz Reisehinweise EDA Informationen zum rückzahlbaren Vorschuss (Bundesamt für Justiz) Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen Rund um die Uhr! Tel. aus der Schweiz: 0800 24-7-365 Tel. aus dem Ausland: +41 800 24-7-365 E-mail: [email protected] Formular Helpline EDA Helpline EDA AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 22/30 Gratisanruf (aus dem Ausland mit Skype) Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: Download Skype. Politische Rechte Schweizerische Staatsangehörige haben auch im Ausland die Möglichkeit, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Sie können sich aktiv und passiv an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratswahlen beteiligen (Ständeratswahlen sind kantonal geregelt). Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland, sowie die Anmeldung als Stimmberechtigter bei der dafür zuständigen Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat. Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für Auslandschweizer, wird regelmässig über bevorstehende Eidgenössische Abstimmungen informiert oder konsultieren Sie die Website www.ch.ch/Abstimmungen. E-Voting Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus mehreren Kantonen können bei den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme via Internet abgeben. Kantonale Wahlen und Abstimmungen Diverse Kantone offerieren Auslandschweizer-innen und Auslandschweizern auch die Teilnahme an kantonalen Urnengängen. Anmeldung als Stimmberechtigte/r Auch Doppelbürgerinnen und Doppelbürger können die schweizerischen Stimm- und Wahlrechte ausüben. Sie riskieren damit in gewissen Staaten, die die Doppelbürgerschaft nicht anerkennen, allfällige Konsequenzen in Bezug auf die andere Staatsbürgerschaft. Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte auch im Ausland! Weitere Informationen Auslandschweizer-Organisation ASO Swisscommunity.org Merkblatt Politische Rechte eGov Alle Vertretungen haben – in Ergänzung zum Internetauftritt des EDA – eigene Webseiten mit einem umfassenden Informationsangebot für Auslandschweizer. Ebenso sind die wichtigsten Formulare – Anmeldeformular, Antrag Reiseausweis, Meldung als stimmberechtigte Auslandschweizerin bzw. Auslandschweizer – elektronisch abrufbar. Immer mehr Vertretungen kommunizieren zudem via Social Media wie Facebook und Twitter. Webseite des EDA Webseite Botschaft in Manila Statistik per 31.12.2012 Ende 2012 waren bei der schweizerischen Vertretung in Philippinen rund 3’100 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gemeldet. Schweizervereine Die Kontaktadressen finden Sie auf den Webseiten der Schweizer Botschaft; der ASO oder auf SwissCommunity.org. Schweizervereine in den Philippinen AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 23/30 Auslandschweizer-Organisation ASO Die ASO besteht aus dem Auslandschweizerrat -auch «Auslandschweizerparlament» genannt- und dem Auslandschweizersekretariat, das eine breite Dienstleistungspalette für Ausland-schweizerinnen und Auslandschweizer anbietet. Dazu gehören Beratung und Betreuung in Zusammenhang mit Auswanderung, Auslandaufenthalt und Rückwanderung; Herausgabe der «Schweizer Revue», die alle angemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kostenlos erhalten; Organisation des jährlichen Auslandschweizer-Kongresses; Betreuung von jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (Lager, Familienaufenthalte, Jugendaustausch) und politische Rechte. Auslandschweizer-Organisation ASO Swiss Community.org SwissCommunity.org vernetzt schweizerische Staatsangehörige weltweit: • • • • Vernetzen Sie sich mit anderen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, wo immer Sie sind Informieren Sie sich über relevante Neuigkeiten und Veranstaltungen Finden Sie Hilfe bei der Wohnungssuche – oder das beste Fondue in der Stadt! Entdecken Sie die Schweiz Swisscommunity.org Verkehr Strasse Auf den Hauptinseln ist das Strassennetz gut ausgebaut. Überlandbusse sind das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel für längere Strecken. Schiene In Manila gibt es eine moderne U-Bahn (MRT Manila) mit drei Linien, zwei weitere sind geplant. Das schnellste Verkehrsmittel in Manila ist die Metrorail oder LRT (Manila Light Rail Transit System), die auf einer hochgelegten Schienenbahn zwischen Caloocan und Pasay verkehrt. Während der Stosszeiten ist die Metrorail jeweils überfüllt. Die einzige noch bestehende Streckenverbindung der Philippine National Railway verläuft von Manila (Paco Terminal) nach Süd-Luzon. Die Züge sind nicht im besten Zustand. Zudem zerstören Taifune fast jedes Jahr Eisenbahnbrücken. Philippine national Railway U-Bahn MRT Light Rail Transit Authority Luftfahrt Es gibt internationale Flughäfen in Manila (Ninoy Aquino International Airport), Cebu und Davao, sowie in Clark, Zamboanga und Laoag. Philippine Airlines verbindet Manila mit allen grösseren Orten des Landes, mit mehreren Verbindungen täglich. Weitere Flug- und Chartergesellschaften bieten Inlandflüge an. Philippine Airlines Airphil Express Asian Spirit Airlines Cebu Pacific Air Zest Air Schifffahrt Zwischen den Inseln verkehren zahlreiche Fähren und Boote. Mangelnder Unterhalt und Überladung führen jedes Jahr zu Unfällen. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 24/30 Arbeiten auf den Philippinen Arbeitsmarkt Arbeitsmarktlage Wegen des hohen Bevölkerungswachstums und der Arbeitslosenrate schafft es die Wirtschaft nicht, die wachsende Zahl der Arbeitskräfte zu absorbieren. Anstellungen in grossen Firmen sind eher selten und beschränken sich in der Regel auf Führungs-, Aufsichts- und Managerpersonal. Es ist dementsprechend schwer einen solchen Job zu bekommen. In Manila gibt es einige Erstklasshotels, welche Führungspositionen mit Ausländer/innen besetzen. Handelshäuser suchen manchmal technisch versierte Kaderleute. Die Beherrschung der englischen Sprache wird dabei vorausgesetzt. Internationale Konzerne mit Niederlassungen auf den Philippinen erhalten aufgrund der durch die Unternehmen geleisteten Investitionen eine besondere Behandlung was die Einwanderung betrifft. Sie können bei der Einstellung von ausländischem Personal relativ frei entscheiden, müssen jedoch umständliche administrative Prozeduren in Kauf nehmen. Achtung vor Arbeitsvermittlungsbetrug! Department of Labor and Employment Arbeitsbedingungen Arbeitsrecht Das philippinische Arbeitsgesetzbuch regelt die Anstellung und Kündigung der privaten Mitarbeiter, die Bedingungen der Arbeit, einschliesslich maximale Arbeitszeit und Überstunden, Sozialleistungen wie Urlaubsgeld, 13. Monatslohn, Altersvorsorge usw. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40-48 Stunden. Vielerorts wird auch am Samstag, am Sonntag und nachts (z. B. Callcenters mit Kunden in Übersee) gearbeitet. Geschäftsabschlüsse werden nicht selten in den Abendstunden getätigt, was eine verlängerte Präsenzzeit mit sich bringt. Department of Labor and Employment Arbeitsverträge Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Philippinen sind im Wesentlichen im Arbeitsgesetzbuches der Philippinen (Labor Code of the Philippines LCP) und einigen weiteren gesetzlichen Vorschriften geregelt. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich für Anstellungsverträge allerdings die schriftliche Form. Darüber hinaus wird zwischen Probearbeitsverhältnissen (die Frist sollte nicht mehr als 6 Monate überschreiten) und Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeitsverhältnissen unterschieden, und ein Arbeitsverhältnis kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Jedes Unternehmen hat andere Anstellungsbedingungen und eigene Verträge. Die gesetzlichen Mindestlöhne variieren je nach Provinz. Personen, die länger als ein Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, steht ein bezahlter Urlaub zu. Einzelheiten regeln die innerbetrieblichen Work Rules and Regulations. Arbeitsbewilligung Um auf den Philippinen arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer im Besitze einer gültigen Arbeitsbewilligung (Work Permit) sein. Diese muss vom zuständigen Arbeitsamt bewilligt werden. Zudem muss der zukünftige Arbeitgeber gegenüber der Einwanderungsbehörde nachweisen, dass für die Stelle kein philippinischer Kandidat zur Verfügung steht. Siehe auch unter der Rubrik «Einreise und Aufenthalt». AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 25/30 Stellensuche und Bewerbung Öffentliche Angebote Schweizer Staatsangehörige können sich bei der Europäischen Handelskammer der Philippinen nach möglichen Arbeitgebern erkundigen. European Chamber of Commerce of the Philippines Online-Stellenbörsen: www.bestjobs.ph; www.trabaho.com; www.gopinoy.com etc. Department of Labor and Employment DOLE Firmenlisten Die Deutsch-Philippinische Handelskammer führt Listen der in den Philippinen tätigen deutschen Firmen. Im Weiteren kann man sich auch an die Europäische Handelskammer wenden. German-Philippine Chamber of commerce and Industry > Firmenliste European Chamber of Commerce of the Philippines Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse Da die Aufnahmevoraussetzungen an den Universitäten sehr unterschiedlich sind, sollte man sich unbedingt im Vorfeld bei der jeweiligen Hochschule genau informieren. Am besten wendet man sich bereits acht Monate vor dem geplanten Studienbeginn an das Student Office der ausgewählten Universität. Lists of universities and colleges in the Philippines Löhne und Gehälter GAV und orts- und berufsübliche Saläre Die Philippinen kennen gesetzlich festgeschriebene Minimallöhne, die je nach Region und Branche verschieden sind. Diese hängen von den Lebenshaltungskosten der einzelnen Provinzen bzw. Hauptstadt ab und werden vom jeweiligen National Wages and Productivity Commission (NWPC) festgelegt. Für Ausländer gelten zahlreiche Sonderregelungen und die Löhne variieren. Minimum wages Vorsorge und Versicherungen Sozialversicherungssystem Überblick Soziale Sicherheit Das philippinische Gesetz über Soziale Sicherheit (Social Security Act) wurde 1957 in Kraft gesetzt. Es handelt sich um ein Sozialversicherungssystem, das zunächst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Sektors abdeckte und später schrittweise auf andere Personenkategorien ausgeweitet wurde. Das System sieht Leistungen bei Invalidität, Alter, Tod, Krankheit und Mutterschaft vor. Eine wichtige Änderung, die 1997 in Kraft trat, brachte klare Verbesserungen bei den Leistungen, eine Ausweitung der obligatorischen Versicherungsdeckung sowie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung und härtere Strafmassnahmen bei Gesetzesverstössen. Die Angestellten des öffentlichen Sektors sind einem anderen System unterstellt. Die philippinische Sozialversicherung (Social Security System SSS) besteht aus einem Programm zur Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Invalidität, Alter, Tod, Krankheit und Mutterschaft. Hinzu kommen eine Unfallversicherung, die Entschädigungen nach Arbeitsunfällen oder bei berufsbedingten Krankheiten vorsieht und eine Krankenversicherung. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer bis zum vollendeten 60. Altersjahr und alle Selbständigen, die nicht im Primärsektor tätig sind. Die Beitragszahlung auf der Basis eines Einkommens bildet die Grundlage der philippinischen Sozialversicherung. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 26/30 Die Beiträge werden von den Arbeitgebern (7,07%) und Arbeitnehmern (3,33%) getragen (Stand 2012: siehe Beitragstabelle/Contribution table unten). Versicherbar sind maximal PHP 15'000 monatlich. Leistungen können frühestens nach 9 Monaten (Krankengeld und Mutterschaftsbeihilfe) resp. 3 (Invalidität und Hinterbliebene) und 10 Beitragsjahren (Altersrente) bezogen werden. Die Prämie für die staatliche Krankenversicherung Philhealth beträgt ab 2013 für Arbeitsgeber- und Arbeitnehmer je 1,5 Lohnprozente. Der Pag-IBIG Fund ist eine obligatorische Pensionskasse für Arbeitnehmer/innen, die pro Monat mehr als PHP 1‘500 verdienen. Die Prämie beträgt für Arbeitsgeber- und Arbeitnehmer je 2 Lohnprozente. Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland Social Security > Contribution table Sozialversicherungsabkommen Schweiz – Philippinen Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit wurde am 17. September 2001 abgeschlossen. Die wesentlichen Grundsätze und die wichtigsten Regelungen des Abkommens sind die folgenden: Gleichbehandlung der Vertragsstaatsangehörigen; Rentenexport; Bestimmungen über die Unterstellung von Erwerbstätigen; Bestimmung über philippinische Renten, insbesondere Anrechnung der schweizerischen Versicherungszeiten, wenn die in den Philippinen zurückgelegten Versicherungszeiten nicht ausreichen, um einen Rentenanspruch zu begründen; Bestimmungen über die Leistungen der schweizerischen AHV/IV, insbesondere über den Erwerb des Anspruchs auf Eingliederungsmassnahmen und Renten der IV, über die Abfindung von Kleinstrenten und über die Beitragsvergütung. Sozialversicherungsabkommen Schweiz - Philippinen Social Security System of the Philippines Altersvorsorge Nationale Altersversicherung Siehe Rubrik «Sozialversicherung». Schweizerische AHV/IV Auszahlung ordentlicher Renten Ordentliche AHV- und IV-Renten (mit Ausnahme der IV-Viertelsrente) für schweizerische Staatsangehörige können an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die schweizerische Ausgleichskasse in der Regel in der Währung des Wohnsitzstaates. Die anspruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch auf ein persönliches Postcheck- oder Bankkonto in der Schweiz auszahlen lassen. Beachten Sie, dass Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt werden. Freiwillige AHV/IV Der freiwilligen AHV/IV können schweizerische Staatsangehörige beitreten, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA leben, falls sie unmittelbar vor ihrem Wegzug während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren obligatorisch versichert waren. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV entbindet die Betroffenen nicht von einer allfälligen Versicherungspflicht im Wohn- bzw. Erwerbsland. Der Beitragssatz für Erwerbstätige beläuft sich auf 9,8% des massgebenden Einkommens. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 914 CHF. Die freiwillige AHV/IV bietet insbesondere nichterwerbstätigen Personen, die in ausländischen Sozialversicherungssystemen oft keine Versicherungsmöglichkeit haben, einen Schutz für die Risiken Alter, Invalidität und Tod. Besondere Bestimmungen Arbeitnehmer eines Schweizer Unternehmens Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von ihm entlöhnt werden, sowie ihre nichterwerbstätigen Ehegattinnen und Ehegatten, die sie ins Ausland begleiten, gelten besondere Bestimmungen. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 27/30 Studentinnen und Studenten Geben Studierende ihren Wohnsitz in der Schweiz auf, um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen, können Sie die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen. Weitere Informationen Weitere Auskünfte zur freiwilligen AHV/IV erteilt die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf: AHV-Ausgleichskasse in Genf AHV-Rentner (1. Säule) und Pensionskassenbezüger (2. Säule) Stellen Sie sicher, dass die Überweisung von Renten aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Pensionskasse oder sonstigen Versicherungen funktioniert. Domizilwechsel müssen unbedingt der AHV-Ausgleichskasse, der zuständigen Pensionskasse und dem Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK sendet allen Leistungsbezügern jährlich eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Damit die Rente ohne Unterbruch bezahlt wird, muss das Formular ausgefüllt und durch eine Amtsbehörde attestiert innerhalb von 90 Tagen zurückgeschickt werden. Besteuerung der Pensionskassenrenten Auf Pensionskassenrenten erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer, wenn der Rentenbezüger im Ausland wohnt. Doppelbesteuerungsabkommen können vorsehen, dass die Quellensteuer entfällt oder vom Rentenbezüger im Wohnsitzland zurückgefordert werden kann (siehe Kapitel «Steuern»). Berufliche Vorsorge Siehe Rubrik «Sozialversicherung». Kranken- und Unfallversicherung Nationale Kranken- und Unfallversicherung Die Leistungen der staatlichen philippinischen Sozialversicherung garantieren den Arbeitnehmern einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Kranken- und Unfallversicherung Vor der Arbeitsaufnahme gilt es abzuklären, ob Ihr Versicherungsschutz bei Krankheit im Ausland genügt. Vielfach empfiehlt es sich eine internationale Krankenversicherung für die Zeit des Auslandaufenthaltes abzuschliessen. Sie sollten jedoch zuvor immer in Erfahrung bringen, zu welchen Bedingungen man Sie im Gastland versichert. Auf jeden Fall mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung in der Schweiz zuwarten, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt. Weitere Informationen Comparis > Auslandaufenthalte Arbeitslosenversicherung Grundlagen, Beiträge, Leistungen Die Leistungen der staatlichen philippinischen Sozialversicherung garantieren den Arbeitnehmern einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit. AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 28/30 Sozialhilfe und Fürsorge Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) Das EDA gewährt unter gewissen Voraussetzungen Hilfeleistungen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Gerät jemand in eine Notlage, so sind zunächst die eigenen Kräfte und Mittel auszuschöpfen, um die Situation zu überwinden. Stellt sich damit keine Verbesserung der Notlage ein, ist zu klären, inwiefern die Verwandtschaft oder Bekannte helfen können. Es ist auch abzuklären, welche Leistungen und Unterstützung von Seiten des Aufenthaltsstaates möglich sind. Zuletzt können die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Bundesstelle Sozialhilfe für Auslandschweizer/innen (SAS) abgeklärt werden. Die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Wer gilt als Auslandschweizer? Auslandschweizer ist, wer in der Schweiz keinen Wohnsitz hat und im Auslandschweizerregister eingetragen ist. Diese Begriffsdefinition und die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG. Grundsatz Im Grundsatz unterstützt die SAS Personen, die kurzfristig in eine Notlage geraten sind und finanzielle Hilfe brauchen, um sie zu überbrücken. Sie stellt grundsätzlich keine dauernde Unterstützung dar. Sie ist darauf ausgerichtet, dass die im Aufenthaltsstaat integrierten Personen mit grosser Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zeit wieder wirtschaftlich selbständig sind. Beim Abwägen der gesamten Umstände werden die familiären Bande und die Beziehungen im Aufenthaltsstaat sowie Sinn und Möglichkeit einer Rückkehr beachtet. Erfüllen Sie oben genannte Voraussetzungen (s. auch Formular «Rechte und Pflichten«) und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, über Ihre schweizerische Vertretung ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) einzureichen. Verfahren Die Sektion SAS unterstützt bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Sie prüft die Anträge, die von den Gesuchstellenden über die zuständige schweizerische Vertretung eingereicht werden, und entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung, die Höhe, Art und Zeitdauer der Unterstützung. Je nach Situation leistet sie finanzielle Hilfe im Ausland oder sie ermöglicht die Rückkehr in die Schweiz. Bei einer Rückkehr koordiniert sie – sofern notwendig – in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die erste Hilfe in der Schweiz. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger Besitzen Sie ein weiteres Bürgerrecht, gelten besondere Regeln. Sie können ein Gesuch einreichen, werden in der Regel jedoch nicht unterstützt, wenn bei Ihnen das ausländische Bürgerrecht vorherrscht. Beurteilungskriterien sind die Beziehungen zur Schweiz und die Umstände, die zum Erwerb des ausländischen Bürgerrechts geführt haben. Rückerstattung Sozialhilfeleistungen müssen zurückerstattet werden, wenn dies zumutbar und ein angemessener Lebensunterhalt gesichert ist. (Siehe Formular «Rechte und Pflichten») Sozialhilfe für Auslandschweizer AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 29/30 Kontakt Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Konsularische Direktion KD Auswanderung Schweiz Bundesgasse 32, 3003 Bern +41 800 24-7-365 [email protected] www.swissemigration.ch AS_Philippinen_de_V5.docx 21.12.2015 30/30
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