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14.04.2016
Antidumping - Bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus
nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China, Taiwan und
Philippinen
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bonn (GTAI) - Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2/2012 des Rates vom 4. Januar 2012 zur Einführung
eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon
aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan im Anschluss an eine
Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (ABl. L 5 vom 7.1.2012, S. 1),
ausgeweitet mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 205/2013 des Rates auf die aus den Philippinen
versandten Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Philippinen angemeldet oder nicht (ABl. L 68 vom
12.3.2013, S. 1) eingeführte Antidumpingmaßnahme tritt am 8.1.2017, 24:00 Uhr, außer Kraft, sofern nicht ein
Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der
Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür
enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkraft-tretens der Maßnahme wahrscheinlich
anhalten oder erneut auftreten werden.
Die EU-Hersteller können nach der Veröffentlichung der o.a. Bekanntma-chung einen schriftlichen Antrag auf
Überprüfung stellen, der der Europäi-schen Kommission (Generaldirektion Handel, Referat H-1, CHAR 4/39, 1049
Brüssel, Belgien, E-Mail: [email protected]) spätestens drei Monate vor dem
angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen muss.
Quelle:Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 131
vom 14.4.2016, S. 5.
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