Anhang MWST 4

Vorsteuer(abzugs)korrektur resp. -kürzung bei gemischter Verwendung / Topf C
VOSt
(Topf C)
1. Schritt:
Eliminierung der nicht relevanten Einnahmen
(bei Anwendung des Umsatzschlüssels / Einheit der Leistung)
Mittelflüsse, die nicht zu keiner Vorsteuerkorrektur führen (z.B.
Spenden, Subventionen für den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Bereich usw.)
Mittelflüsse nach Art. 18 Abs. 2 Bst. a – c MWStG, bei Anwendung der stillen Versteuerung (MI 05, Ziff. 1.3; MBI 17, Ziff. 12)
Vermietung von Hauswartwohnungen und Sportanlagen, bei
Anwendung der stillen Versteuerung (MBI 17, Ziff. 3.1.1.3 und
Ziff. 12)
Leistungen (Nebentätigkeiten), bei denen die pauschale Vorsteuerkorrektur angewendet wird
2. Schritt
Bereinigung der Umsätze bei direkten Warenaufwendungen, sofern die Produkte zu Marktpreisen verkauft werden / Topf A sowie
auch allfällige Bereinigung Topf B (bei Einheit der Leistung)
3. Schritt
Vorsteuer(abzugs)kürzung infolge objektbezogener Subventionen
(im zum Vorsteuerabzug berechtigten Bereich)
(Subventionen im Verhältnis zu den Investitionen inkl. MWSt)
4. Schritt
5. Schritt
6. Schritt
7. Schritt
abzgl.
(Ziff. 420)
=
Pauschale Vorsteuerkorrekturen auf Nebentätigkeiten
(Wertschriftenerträge / Zinserträge, von der Steuer ausgenommeabzgl.
ne Immobilienvermietung, Referententätigkeit, Verwaltungsratstä- (Ziff. 415)
tigkeit usw.) (MI 09, Ziff. 4.3)
=
Vorsteuer(abzugs)kürzung infolge allgemeiner Subventionen
(Subventionen im Verhältnis zu den Leistungen / Tätigkeiten exkl.
abzgl.
MWSt)
(Ziff. 420)
=
Vorsteuer(abzugs)korrektur infolge nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungen / Tätigkeiten
abzgl.
(zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungen (exkl. MWSt) im (Ziff. 415)
Verhältnis zu den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungen / Tätigkeiten)
=
Allfällige stille Versteuerung bei Subventionen, Vermietung Hauswartwohnung, Vermietung Sportanlagen (Betrag 108,0%) (MBI 17,
abzgl.
Ziff. 3.1.1.3 und Ziff. 12)
(Ziff. 415)
Bereinigte Vorsteuern (Topf C)
zuzüglich Vorsteuern (Topf A)
=