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 Sozialwahlen und Demokratie
 Aufgaben und Kompetenzen
 Ansprechpartner und Service
Hier entscheiden Sie
Die Deutsche Rentenversicherung ist Partner von über
50 Millionen Versicherten, mehr als 20 Millionen Rentnern
und rund drei Millionen Arbeitgebern. Bei allen wichtigen
Entscheidungen wirken Versicherte und Arbeitgeber durch die gewählte Selbstverwaltung mit.
Die Deutsche Rentenversicherung ist demokratisch
organisiert. Versicherte und Arbeitgeber verwalten die
Rentenversicherung durch gewählte Vertreter selbst.
Das heißt: Diejenigen, die die Beiträge zahlen, treffen
alle wichtigen personellen und organisatorischen
Entscheidungen. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung
hat sich seit rund 125 Jahren bewährt. Es garantiert ein
wichtiges Stück Demokratie innerhalb der Sozialversicherung.
Die ehrenamtliche Vertreterversammlung ist das
Parlament der Rentenversicherung. Sie setzt sich aus
Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber
zusammen. Gemeinsam wählen sie den ebenfalls
ehrenamtlichen Vorstand, sozusagen die Regierung des
jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Vertreterversammlung und Vorstand treffen ihre Entscheidungen für
jeden Rentenversicherungsträger autonom.
Die Selbstverwaltung bietet ein wirksames Mitspracherecht bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Sie ist ein
wichtiges Bindeglied zwischen Bürgern und Verwaltung.
Die Beteiligung von Versicherten- und Arbeitgebervertretern führt zu ausgewogenen Entscheidungen. Eine
starke Selbstverwaltung trägt zum Erfolg der gesetzlichen
Rentenversicherung bei.
Sozialwahlen
Alle sechs Jahre entscheiden Versicherte und Arbeitgeber, wer ihre Interessen in der Selbstverwaltung
vertritt. Die nächsten Sozialversicherungswahlen, kurz
Sozialwahlen, finden 2017 statt.
Eine Vertreterversammlung kommt durch Wahlen zustande: entweder durch eine Urwahl, bei der die
Wähler aktiv eine Stimme abgeben, oder durch eine
„Friedenswahl“. Bei der „Friedenswahl“ können sich
die vorschlagsberechtigten Organisationen – das sind auf
der einen Seite zum Beispiel Arbeitgeberverbände oder auf
der anderen Seite Gewerkschaften und sonstige Arbeitnehmervereinigungen – auf die Zusammensetzung der
Versammlung einigen. Dann ist eine Stimmabgabe nicht
möglich. Mitglieder der Selbstverwaltung sind Frauen
und Männer unterschiedlicher Berufe, die sich ehrenamtlich für die Belange der Versicherten, Rentner und
Arbeitgeber einsetzen.
Arbeitgeber
Vertreterversammlung
wählt
wählt
Versicherte
wählen
So funktioniert die Selbstverwaltung
der Rentenversicherung
Vorstand
schlägt vor
hauptamtliche
Geschäftsführung
Versicherte und Arbeitgeber bestimmen bei der Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung ihres Rentenversicherungsträgers. Diese wählt den Vorstand und auf dessen Vorschlag auch die
Geschäftsführung.
Aufgaben der Selbstverwaltung
Vertreterversammlung und Vorstand vertreten die Interessen der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber und
treffen die wesentlichen Entscheidungen.
Die Vertreterversammlung
 verabschiedet die Satzung,
 wählt die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands,
 wählt die hauptamtliche Geschäftsführung,
 entlastet Vorstand und Geschäftsführung,
 wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse,
 entscheidet über Ausgaben,
 wählt Versichertenälteste und Versichertenberater.
Der Vorstand
 vertritt den Rentenversicherungsträger vor Gericht,
 stellt den Haushaltsplan auf,
 benennt Kandidaten für die Geschäftsführung,
 beschließt über Einstellung und Beförderung von
leitenden Mitarbeitern,
 entscheidet über wichtige Bauvorhaben und den
Kauf oder Verkauf von Grundstücken,
 vergibt Aufträge an Zulieferer und Dienstleister,
 legt das Vermögen der Rentenversicherung an.
Vertreterversammlung und Vorstand treffen ihre
Entscheidungen für jeden Rentenversicherungsträger
autonom. In der Bundesvertreterversammlung und
im Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung
Bund sind alle Rentenversicherungsträger vertreten.
Gemeinsam treffen sie Grundsatzentscheidungen, die für
die gesamte Rentenversicherung von Bedeutung sind.
Die Widerspruchsausschüsse
beschäftigen sich mit Einsprüchen von Versicherten,
Rentnern oder Arbeitgebern gegen eine Entscheidung
der Verwaltung. Sie sind mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt.
Die Versichertenältesten und Versichertenberater
sind ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, die Versicherte und Rentner kostenlos beraten. Sie unterstützen
die Versicherten als „Helfer in der Nachbarschaft“ vor
allem beim Ausfüllen von Antragsformularen.
Verantwortung für alle
Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie, ein äußerst
bewährtes Modell mit Tradition. Und ein wichtiger Erfolgsfaktor, denn das Zusammenspiel der Versicherten- und
Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung steht für
die Weiterentwicklung der Alterssicherung und der Rehabilitation.
Die Selbstverwaltung garantiert die Unabhängigkeit
der gesetzlichen Rentenversicherung von staatlicher
Verwaltung. Sozialwahlen alle sechs Jahre sichern den
direkten Einfluss von Versicherten und Arbeitgebern.
Sie kennen die Interessen der Beitragszahler besser als
der Staat.
Selbstverwaltung in der Rentenversicherung
1881
1891
Die „kaiserliche Botschaft“
gilt als Geburtsstunde
der Sozialversicherung in
Deutschland.
Nach Kranken- und Unfallversicherung (1883 und
1884) startet die Arbeiterrentenversicherung.
Zudem kann staatliche Verwaltung nicht alle wichtigen
Aufgaben allein erfüllen. Der Staat braucht das ehrenamtliche Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen.
Deswegen gibt es Selbstverwaltung nicht nur in der
Sozialversicherung, sondern zum Beispiel auch in Kommunen, Universitäten und Kirchen.
Erfolgreiche Arbeit in der Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung hat im Zusammenhang mit der
Neuorganisation der Rentenversicherung dazu beigetragen, Kosten einzusparen. Das wird sie auch weiterhin tun. Die Selbstverwaltung in der Rentenversicherung agiert wirtschaftlich, auch weil ihre Mitglieder
1911
1933
Einführung der Reichsversicherungsordnung.
1913 wird die Rentenversicherung der Angestellten geschaffen.
Die Nationalsozialisten
schaffen die soziale Selbstverwaltung ab.
ehrenamtlich und unentgeltlich arbeiten. Sie erhalten
lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Selbstverwaltung trägt ihren Teil dazu bei, dass die Deutsche
»Die Selbstverwaltung der Sozialpartner muss
an die Stelle staatlicher Bevormundung treten. «
Konrad Adenauer in seiner ersten Regierungserklärung 1949
Rentenversicherung für die Aufgaben der Zukunft
gewappnet ist. Sie setzt sich für die Belange der Versicherten und Arbeitgeber ein und dafür, dass die umlagefinanzierte Rente auch künftig die wichtigste Säule
der Alterssicherung bleibt.
1951
2005
Erneuerung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Zwei Jahre später
erste Sozialwahlen in der
Bundesrepublik.
Organisationsreform der
Rentenversicherung.
Die Trennung in Arbeiterund Angestelltenversicherung wird aufgehoben.
Partner Rentenversicherung
Bei der Deutschen Rentenversicherung engagieren
sich 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
über 50 Millionen Versicherte, mehr als 20 Millionen
Rentner und rund drei Millionen Arbeitgeber.
Dazu bringen über 8 000 Ehrenamtliche ihre Erfahrungen
und ihr Wissen in Vorständen und Vertreterversammlungen, in Widerspruchsausschüssen sowie als Versichertenberater und Versichertenälteste ein. Das macht
die Deutsche Rentenversicherung zu einem starken Partner bei Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge.
Information aus erster Hand
Die Deutsche Rentenversicherung hält ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot bereit:
 www.deutsche-rentenversicherung.de
Broschüren, Formulare und vieles mehr
 www.rentenblicker.de
Informationen für Jugendliche
 www.ihre-vorsorge.de
Ein Service der Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Wir informieren, beraten und helfen.
Vor Ort
In zahlreichen Beratungsstellen beantworten Mitarbeiter
Fragen zu Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge.
In der Nähe
Ehrenamtliche Versichertenälteste und -berater sind Ansprechpartner in der Nachbarschaft und in Betrieben.
Kontaktdaten finden Sie im Internet.
Am Telefon
Das kostenlose Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 19:30 Uhr und freitags bis 15:30 Uhr erreichbar: 0800 1000 4800
Im Internet
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.selbstverwaltung.de
zukunft jetzt
zukunft jetzt informiert viermal jährlich über die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung und beantwortet alle Fragen rund um Rente, Rehabilitation und
Altersvorsorge.
Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Verlag: wdv Gesellschaft für Medien und Kommunikation mbH & Co. OHG, Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg. Fotos: Deutsche Rentenversicherung Bund, MEV, wdv. Druck: CEWE-Print, Odenburg. Stand: Juli 2015
Sicherheit für Generationen