Sozialwahlen und Demokratie Aufgaben und Kompetenzen Ansprechpartner und Service Hier entscheiden Sie Die Deutsche Rentenversicherung ist Partner von über 50 Millionen Versicherten, mehr als 20 Millionen Rentnern und rund drei Millionen Arbeitgebern. Bei allen wichtigen Entscheidungen wirken Versicherte und Arbeitgeber durch die gewählte Selbstverwaltung mit. Die Deutsche Rentenversicherung ist demokratisch organisiert. Versicherte und Arbeitgeber verwalten die Rentenversicherung durch gewählte Vertreter selbst. Das heißt: Diejenigen, die die Beiträge zahlen, treffen alle wichtigen personellen und organisatorischen Entscheidungen. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung hat sich seit rund 125 Jahren bewährt. Es garantiert ein wichtiges Stück Demokratie innerhalb der Sozialversicherung. Die ehrenamtliche Vertreterversammlung ist das Parlament der Rentenversicherung. Sie setzt sich aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Gemeinsam wählen sie den ebenfalls ehrenamtlichen Vorstand, sozusagen die Regierung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Vertreterversammlung und Vorstand treffen ihre Entscheidungen für jeden Rentenversicherungsträger autonom. Die Selbstverwaltung bietet ein wirksames Mitspracherecht bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgern und Verwaltung. Die Beteiligung von Versicherten- und Arbeitgebervertretern führt zu ausgewogenen Entscheidungen. Eine starke Selbstverwaltung trägt zum Erfolg der gesetzlichen Rentenversicherung bei. Sozialwahlen Alle sechs Jahre entscheiden Versicherte und Arbeitgeber, wer ihre Interessen in der Selbstverwaltung vertritt. Die nächsten Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, finden 2017 statt. Eine Vertreterversammlung kommt durch Wahlen zustande: entweder durch eine Urwahl, bei der die Wähler aktiv eine Stimme abgeben, oder durch eine „Friedenswahl“. Bei der „Friedenswahl“ können sich die vorschlagsberechtigten Organisationen – das sind auf der einen Seite zum Beispiel Arbeitgeberverbände oder auf der anderen Seite Gewerkschaften und sonstige Arbeitnehmervereinigungen – auf die Zusammensetzung der Versammlung einigen. Dann ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Mitglieder der Selbstverwaltung sind Frauen und Männer unterschiedlicher Berufe, die sich ehrenamtlich für die Belange der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber einsetzen. Arbeitgeber Vertreterversammlung wählt wählt Versicherte wählen So funktioniert die Selbstverwaltung der Rentenversicherung Vorstand schlägt vor hauptamtliche Geschäftsführung Versicherte und Arbeitgeber bestimmen bei der Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung ihres Rentenversicherungsträgers. Diese wählt den Vorstand und auf dessen Vorschlag auch die Geschäftsführung. Aufgaben der Selbstverwaltung Vertreterversammlung und Vorstand vertreten die Interessen der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber und treffen die wesentlichen Entscheidungen. Die Vertreterversammlung verabschiedet die Satzung, wählt die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands, wählt die hauptamtliche Geschäftsführung, entlastet Vorstand und Geschäftsführung, wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, entscheidet über Ausgaben, wählt Versichertenälteste und Versichertenberater. Der Vorstand vertritt den Rentenversicherungsträger vor Gericht, stellt den Haushaltsplan auf, benennt Kandidaten für die Geschäftsführung, beschließt über Einstellung und Beförderung von leitenden Mitarbeitern, entscheidet über wichtige Bauvorhaben und den Kauf oder Verkauf von Grundstücken, vergibt Aufträge an Zulieferer und Dienstleister, legt das Vermögen der Rentenversicherung an. Vertreterversammlung und Vorstand treffen ihre Entscheidungen für jeden Rentenversicherungsträger autonom. In der Bundesvertreterversammlung und im Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund sind alle Rentenversicherungsträger vertreten. Gemeinsam treffen sie Grundsatzentscheidungen, die für die gesamte Rentenversicherung von Bedeutung sind. Die Widerspruchsausschüsse beschäftigen sich mit Einsprüchen von Versicherten, Rentnern oder Arbeitgebern gegen eine Entscheidung der Verwaltung. Sie sind mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt. Die Versichertenältesten und Versichertenberater sind ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, die Versicherte und Rentner kostenlos beraten. Sie unterstützen die Versicherten als „Helfer in der Nachbarschaft“ vor allem beim Ausfüllen von Antragsformularen. Verantwortung für alle Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie, ein äußerst bewährtes Modell mit Tradition. Und ein wichtiger Erfolgsfaktor, denn das Zusammenspiel der Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung steht für die Weiterentwicklung der Alterssicherung und der Rehabilitation. Die Selbstverwaltung garantiert die Unabhängigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung von staatlicher Verwaltung. Sozialwahlen alle sechs Jahre sichern den direkten Einfluss von Versicherten und Arbeitgebern. Sie kennen die Interessen der Beitragszahler besser als der Staat. Selbstverwaltung in der Rentenversicherung 1881 1891 Die „kaiserliche Botschaft“ gilt als Geburtsstunde der Sozialversicherung in Deutschland. Nach Kranken- und Unfallversicherung (1883 und 1884) startet die Arbeiterrentenversicherung. Zudem kann staatliche Verwaltung nicht alle wichtigen Aufgaben allein erfüllen. Der Staat braucht das ehrenamtliche Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen. Deswegen gibt es Selbstverwaltung nicht nur in der Sozialversicherung, sondern zum Beispiel auch in Kommunen, Universitäten und Kirchen. Erfolgreiche Arbeit in der Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung hat im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Rentenversicherung dazu beigetragen, Kosten einzusparen. Das wird sie auch weiterhin tun. Die Selbstverwaltung in der Rentenversicherung agiert wirtschaftlich, auch weil ihre Mitglieder 1911 1933 Einführung der Reichsversicherungsordnung. 1913 wird die Rentenversicherung der Angestellten geschaffen. Die Nationalsozialisten schaffen die soziale Selbstverwaltung ab. ehrenamtlich und unentgeltlich arbeiten. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Selbstverwaltung trägt ihren Teil dazu bei, dass die Deutsche »Die Selbstverwaltung der Sozialpartner muss an die Stelle staatlicher Bevormundung treten. « Konrad Adenauer in seiner ersten Regierungserklärung 1949 Rentenversicherung für die Aufgaben der Zukunft gewappnet ist. Sie setzt sich für die Belange der Versicherten und Arbeitgeber ein und dafür, dass die umlagefinanzierte Rente auch künftig die wichtigste Säule der Alterssicherung bleibt. 1951 2005 Erneuerung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Zwei Jahre später erste Sozialwahlen in der Bundesrepublik. Organisationsreform der Rentenversicherung. Die Trennung in Arbeiterund Angestelltenversicherung wird aufgehoben. Partner Rentenversicherung Bei der Deutschen Rentenversicherung engagieren sich 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für über 50 Millionen Versicherte, mehr als 20 Millionen Rentner und rund drei Millionen Arbeitgeber. Dazu bringen über 8 000 Ehrenamtliche ihre Erfahrungen und ihr Wissen in Vorständen und Vertreterversammlungen, in Widerspruchsausschüssen sowie als Versichertenberater und Versichertenälteste ein. Das macht die Deutsche Rentenversicherung zu einem starken Partner bei Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge. Information aus erster Hand Die Deutsche Rentenversicherung hält ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot bereit: www.deutsche-rentenversicherung.de Broschüren, Formulare und vieles mehr www.rentenblicker.de Informationen für Jugendliche www.ihre-vorsorge.de Ein Service der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Wir informieren, beraten und helfen. Vor Ort In zahlreichen Beratungsstellen beantworten Mitarbeiter Fragen zu Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge. In der Nähe Ehrenamtliche Versichertenälteste und -berater sind Ansprechpartner in der Nachbarschaft und in Betrieben. Kontaktdaten finden Sie im Internet. Am Telefon Das kostenlose Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 19:30 Uhr und freitags bis 15:30 Uhr erreichbar: 0800 1000 4800 Im Internet www.deutsche-rentenversicherung.de www.selbstverwaltung.de zukunft jetzt zukunft jetzt informiert viermal jährlich über die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung und beantwortet alle Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge. Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Verlag: wdv Gesellschaft für Medien und Kommunikation mbH & Co. OHG, Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg. Fotos: Deutsche Rentenversicherung Bund, MEV, wdv. Druck: CEWE-Print, Odenburg. Stand: Juli 2015 Sicherheit für Generationen
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