Arbeiten zum Mindestlohn?

Arbeiten zum
Mindestlohn?
Mindestlohn?
Lohndumping doof
Feiertagszuschlag
weg
Nachtzuschlag
weg
Weihnachten
doof
Miete zahlen
doof
Sonntagszuschlag
weg
Freizeitgestaltung doof
Urlaubslohn doof
Der Lohntarifvertrag für das bayerische Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in
Allgemeinverbindlichkeit
Gefahr und damitOhne
die Löhne
in der Sicherheitsbranche.
alles doof.
Der BDSW (Bundesverband derist
Sicherheitswirtschaft)
verweigert Verhandlungen für die
Löhne der Beschäftigten in der Flughafensicherheit. Dies soll der Fachverband Aviation
machen.
Der Fachverband
Teil des BDSW.Ohne Allgemeinverbindlichkeit drohen 8,50
Der
Lohntarifvertrag
für das ist
bayerische
Euro Mindestlohn in der Sicherheitsbranche!
Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in
Trotzdem
beide
nur
wenn es getrennte Tarifverträge gibt!
Gefahr
und wollen
damit die
Löhne
in verhandeln,
der
Bei künftigen Ausschreibungen setzt sich der
Sicherheitsbranche.
durch, der das günstige
Das wollen wir nicht, weil dies zukünftig zum Lohndumping
führt! Angebot macht. Das
günstige Angebot ist das Angebot mit den
Der BDSW (Bundesverband der
Bisher ist der Lohntarifvertrag
allgemeinverbindlich,
undLöhnen!
gilt somit
alle Beschäftigten
niedrigsten
Der für
niedrigste
Lohn ist
Sicherheitswirtschaft)
verweigert Verhandlungen
8,50 Euro
Mindestlohn, und keine Zuschläge
für
Löhne der Beschäftigten
in der
unddieArbeitgeber
in der Sicherheitsbranche.
Diese
Allgemeinverbindlichkeit
wird es für
mit
Nachtarbeit,
Sonntagsarbeit,
etc..
Flughafensicherheit.
Dies
soll
der
Fachverband
zwei Tarifverträgen zukünftig nicht mehr geben.
Aviation machen. Der Fachverband ist Teil des
Fazit: In dieser Tarifrunde geht es derzeit
Ohne Allgemeinverbindlichkeit drohen 8,50 Euro Mindestlohn in der
BDSW.
nicht um die Höhe einer Lohnerhöhung,
Sicherheitsbranche!
Trotzdem wollen beide nur verhandeln,
sondern darum, dass es überhaupt wieder
wenn es getrennte Tarifverträge gibt!
Tarifvertrag gibt! Wir wollen und
Bei künftigen Ausschreibungen setzt sich dereinen
durch,
der das günstige Angebot macht.
brauchen einen Tarifvertrag, für alle
Daswollen
günstige
Angebot
ist das
Angebot
Das
wir nicht,
weil dies
zukünftig
zum mit den niedrigsten Löhnen! Der niedrigste Lohn
Beschäftigten in der Sicherheitsbranche!
Lohndumping
ist 8,50 Euroführt!
Mindestlohn, und keine Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, etc..
Nur so wird er allgemeinverbindlich und die
Bisher ist der Lohntarifvertrag
Löhne um
können
langfristig
werden.
Fazit: In dieser Tarifrunde geht es derzeit nicht
die Höhe
einergesichert
Lohnerhöhung,
allgemeinverbindlich, und gilt somit
sondern darum, dass es überhaupt wieder einen Tarifvertrag gibt! Wir wollen und
für alle Beschäftigten und Arbeitgeber
brauchen einen Tarifvertrag, für alle Beschäftigten in der Sicherheitsbranche! Nur
in der Sicherheitsbranche. Diese
so wird er allgemeinverbindlich
Allgemeinverbindlichkeit
wird es mit zwei und die Löhne können langfristig gesichert
werden.
Tarifverträgen zukünftig nicht mehr geben.
Wir lassen uns nicht spalten!
Wir lassen uns nicht spalten!
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Besondere
Dienstleistungen
Wach- und
Sicherheitsgewerbe in
Bayern
Tarifinfo
03/2015
03/2016
Impressum: ver.di Bayern Fachbereich Besondere
Dienstleistungen, Kai Winkler, Landesfachbereichsleiter,
Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Eigendruck
Kontakt: [email protected]
Ab 01.01.2016 haben nur ver.di-Mitglied einen gesetzlichen Anspruch auf den Tarifvertrag!
Der Lohntarifvertrag wurde zum 31.12.2015 gekündigt. Das bedeutet, dass alle tariflichen Regelungen
wie z. B. Lohn und Zuschläge ab 01. Januar 2016 nur noch gesetzlich nachwirken (gemäß
Tarifvertragsgesetz). Für alle ver.di-Mitglieder gilt: Die Arbeitsbedingungen sind so lange geschützt, so
lange keine neuen Arbeitsbedingungen individuell vereinbart werden.
Für ver.di-Mitglieder sind die Löhne sicher!
Was ist zu tun? Jetzt ver.di-Mitglied bis zum 31.12.2015 werden! Dann ist der tarifliche Lohn und die
Zuschläge gesichert. Dies geht nur durch die ver.di-Mitgliedschaft! Deshalb jetzt ver.di-Mitglied werden
und tarifliche Rechte sichern! Nur ver.di – Mitglieder haben den tarifrechtlichen Anspruch auf die
Leistungen des Tarifvertrages, auch wenn dieser gekündigt wurde und gesetzlich nachwirkt!