Arbeiten zum Mindestlohn? Mindestlohn? Lohndumping doof Feiertagszuschlag weg Nachtzuschlag weg Weihnachten doof Miete zahlen doof Sonntagszuschlag weg Freizeitgestaltung doof Urlaubslohn doof Der Lohntarifvertrag für das bayerische Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in Allgemeinverbindlichkeit Gefahr und damitOhne die Löhne in der Sicherheitsbranche. alles doof. Der BDSW (Bundesverband derist Sicherheitswirtschaft) verweigert Verhandlungen für die Löhne der Beschäftigten in der Flughafensicherheit. Dies soll der Fachverband Aviation machen. Der Fachverband Teil des BDSW.Ohne Allgemeinverbindlichkeit drohen 8,50 Der Lohntarifvertrag für das ist bayerische Euro Mindestlohn in der Sicherheitsbranche! Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in Trotzdem beide nur wenn es getrennte Tarifverträge gibt! Gefahr und wollen damit die Löhne in verhandeln, der Bei künftigen Ausschreibungen setzt sich der Sicherheitsbranche. durch, der das günstige Das wollen wir nicht, weil dies zukünftig zum Lohndumping führt! Angebot macht. Das günstige Angebot ist das Angebot mit den Der BDSW (Bundesverband der Bisher ist der Lohntarifvertrag allgemeinverbindlich, undLöhnen! gilt somit alle Beschäftigten niedrigsten Der für niedrigste Lohn ist Sicherheitswirtschaft) verweigert Verhandlungen 8,50 Euro Mindestlohn, und keine Zuschläge für Löhne der Beschäftigten in der unddieArbeitgeber in der Sicherheitsbranche. Diese Allgemeinverbindlichkeit wird es für mit Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, etc.. Flughafensicherheit. Dies soll der Fachverband zwei Tarifverträgen zukünftig nicht mehr geben. Aviation machen. Der Fachverband ist Teil des Fazit: In dieser Tarifrunde geht es derzeit Ohne Allgemeinverbindlichkeit drohen 8,50 Euro Mindestlohn in der BDSW. nicht um die Höhe einer Lohnerhöhung, Sicherheitsbranche! Trotzdem wollen beide nur verhandeln, sondern darum, dass es überhaupt wieder wenn es getrennte Tarifverträge gibt! Tarifvertrag gibt! Wir wollen und Bei künftigen Ausschreibungen setzt sich dereinen durch, der das günstige Angebot macht. brauchen einen Tarifvertrag, für alle Daswollen günstige Angebot ist das Angebot Das wir nicht, weil dies zukünftig zum mit den niedrigsten Löhnen! Der niedrigste Lohn Beschäftigten in der Sicherheitsbranche! Lohndumping ist 8,50 Euroführt! Mindestlohn, und keine Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, etc.. Nur so wird er allgemeinverbindlich und die Bisher ist der Lohntarifvertrag Löhne um können langfristig werden. Fazit: In dieser Tarifrunde geht es derzeit nicht die Höhe einergesichert Lohnerhöhung, allgemeinverbindlich, und gilt somit sondern darum, dass es überhaupt wieder einen Tarifvertrag gibt! Wir wollen und für alle Beschäftigten und Arbeitgeber brauchen einen Tarifvertrag, für alle Beschäftigten in der Sicherheitsbranche! Nur in der Sicherheitsbranche. Diese so wird er allgemeinverbindlich Allgemeinverbindlichkeit wird es mit zwei und die Löhne können langfristig gesichert werden. Tarifverträgen zukünftig nicht mehr geben. Wir lassen uns nicht spalten! Wir lassen uns nicht spalten! Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern Tarifinfo 03/2015 03/2016 Impressum: ver.di Bayern Fachbereich Besondere Dienstleistungen, Kai Winkler, Landesfachbereichsleiter, Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Eigendruck Kontakt: [email protected] Ab 01.01.2016 haben nur ver.di-Mitglied einen gesetzlichen Anspruch auf den Tarifvertrag! Der Lohntarifvertrag wurde zum 31.12.2015 gekündigt. Das bedeutet, dass alle tariflichen Regelungen wie z. B. Lohn und Zuschläge ab 01. Januar 2016 nur noch gesetzlich nachwirken (gemäß Tarifvertragsgesetz). Für alle ver.di-Mitglieder gilt: Die Arbeitsbedingungen sind so lange geschützt, so lange keine neuen Arbeitsbedingungen individuell vereinbart werden. Für ver.di-Mitglieder sind die Löhne sicher! Was ist zu tun? Jetzt ver.di-Mitglied bis zum 31.12.2015 werden! Dann ist der tarifliche Lohn und die Zuschläge gesichert. Dies geht nur durch die ver.di-Mitgliedschaft! Deshalb jetzt ver.di-Mitglied werden und tarifliche Rechte sichern! Nur ver.di – Mitglieder haben den tarifrechtlichen Anspruch auf die Leistungen des Tarifvertrages, auch wenn dieser gekündigt wurde und gesetzlich nachwirkt!
© Copyright 2024 ExpyDoc